: A N :
Sozialamt
der Kreisverwaltung Kusel : AZ 4/58.24399 :
Abteilung 4 - Jugend und
Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA
: AZ 006594 :
Arno Wagener
[ A ] Sozialamt Frau Maren
Grunwald - Hinweis Bescheid Schreiben vom 24. Mai
2023 -
Sehr
geehrte Frau Maren Grundwald, Wie
Ihnen schon mit Schreiben
vom 25.06.2023 wegen eines
offensichtlich fehlerhaft
ausgefertigten
Bescheid mit Datum vom 14.02.2023
mitgeteilt ist die Angelegenheit gemäß
der Ihrem 'Kunden' überantworteten
Mitwirkungsverpflichtung sicherlich
auch zu Ihrer Zufriedenheit als
erledigt anzusehen.
UND JA ! Ich warte da immer noch ganz
sehnsüchtig auf einen formal korrekten
Bescheid zum Thema "Behinderung" und
"Eingliederungshilfe". Hat sich da
übrigens bei der
"Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen
und Ihren Kollegen bei der
Kreisverwaltung bzw. dem Landkreis
Kusel schon etwas Konkretes ergeben ?
+ !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend
Kenntnis zu geben. Das Sozialgericht
interessiert sich bestimmt auch dafür.
[
B ] Jobcenter Herr Peter Denzer ...
Das Schreiben von RFL A. Körbel mit Datum
vom 12.06.2023.
Sehr geehrter
Herr Peter Denzer. Da Herr RFL A. Körbel vom Team M & I
[ ~ Markt und Integration ~ ] anscheinend bis zum 02.07.2023
nicht tätig ist, und als Stellvertretung dann ja Ihre
Person, Herr Herr Peter Denzer [ Maßnahmen/Statistik, Stv.
Referatsleitung Markt & Integration /// Telefon : 06381
99698-166 + E-Mail : peter.denzer@kv-kus.de ],
zuständig ist verweise ich in dem Zusammenhang auf das Schreiben mit Datum vom 14.06.2023
und da auf meine - hoffentlich doch sachdienlichen
Hinweise - im Abschnitt [ B ] . . .
Ich dachte doch wirklich dieses Thema einer von Ihnen dabei
angestrebten "Verrentung", und somit einer nicht statthaften
Abschiebung in die Zuständigkeit der Rentenversicherung, ist
seit meinen letzten Ausführungen dazu an's Sozialgericht
bzw. dem bzw. den nunmehr anhängigen Verfahren beim LSG RLP
erledigt !?
Klären Sie mich da bitte auf. Ja. Ich benötige Aufklärung,
so auch Auskunft und Beratung.
Und gegebenenfalls auch einmal einen rechtsgültigen
Bescheid. Innerhalb angemessener Frist !
[ I ]
Herr Peter Denzer ! Bei all Ihrer "Inkompetenzkompensationskompetenz",
keine Beleidigung und wirklich nur eine
sachliche Feststellung, sagt Ihnen der
juristische Gehalt einer "Kompetenzhierarchie
innerhalb der Instanzen" doch sicher etwas.
Das entscheidet gerade das hierbei zuständige
LSG RLP. Bzw. bei der Verweigerung einer
erstinstanzlichen Zuständigkeit bei der als
gesondert von dem bereits anhängigen
Beschwerdeverfahren zu wertenden Klage/Beschwerde
+ Rechtsstreit/Verfahren "Querulanz" dann
zuerst das SG Speyer, in Folge dann wieder das
LSG RLP, dann anzunehmend das
Bundessozialgericht, das sicherlich nur formal
juristisch so irrtümlich im Widerspruch zum Art.
146 GG derart benannte BVerfG [ ~
Bundesverfassungsgericht ] und abschließend (
anzunehmend / voraussichtlich ) der EGMR in
Straßburg.
Sie, also Ihr Vorgesetzter,Herr Ass., und ebenso
Sie, Herr Peter Denzer,
haben damit nichts mehr zu tun !
[ II ]
- Hinweis Schreiben
Sozialamt vom 24. Mai 2023
-
[ sozialamt_kreisverwaltung_kusel_20230524_behindertenrecht_erwiderung_bescheid_20230214.html
]
: AUSZUG :
» Diese
so im allgemein üblichen Sprachgebrauch als
"Zwangsverrentung" bezeichnete Handhabung ist auch nach
Einführung dieses jetzt statt Hartz IV nun so bezeichnete
"Bürgergeld" keinesfalls mehr statthaft und zulässig !!! Im Zuge der Bürgergeld-Reform Anfang des
Jahres wurde die 'Zwangsrente' vorerst aufgehoben. Vorerst
deshalb, weil die Zwangsverrentung zunächst nur bis Ende
2026 ausgesetzt wurde. Ob dann ab dem Jahre 2027 die
zwangsweise Verrentung seitens des Gesetzgebers wieder
installiert wird, bleibt abzuwarten. «
Das können Sie, werter Herr Peter Denzer vom Team M & I, gerne
überprüfen. Das stimmt !
[
III ]
In dem Zusammenhang auch ein Schreiben an das
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230614_klage_beschwerde_querulanz.pdf
]
Tun Sie uns also bitte einen gegenseitigen Gefallen.
Überprüfen Sie die Anweisungen des Werksleiter /
Geschäftsführer von 'Jobcenter Landkreis Kusel' in Zukunft
auf den rechtlich verbindlichen Gehalt, welcher ganz
unbedingt für Ihre Verwaltungstätigkeit Geltung hat.
Ich möchte also wirklich ungern auch bei Ihnen u.A. § 826
BGB umsetzen.
Es genügt doch vollkommen, wenn es die eigentlich
Verantwortlichen dabei erwischt. Oder ?!
Die Maßnahme muss also nicht die Aktivierung
des Kunden unterstützen – das braucht das Team M & I nun
wirklich nicht zu tun – und es geht ja letztendlich nur noch
darum die "Eingliederungsaussichten Ihres Kunden" zu
verbessern.
Dabei sind ein flexibler Eintritt, die Modalitäten der
Tätigkeit, und eine auf die individuellen Belange des
"Kunden" abgestimmte Leistung sicherzustellen. Hier muss
selbstverständlich auch die Möglichkeit bestehen, dass der
"Kunde" unmittelbar eine Hilfestellung erhalten kann. Die
Gesamtkonzeption ( Inhalt, Durchführung und Methodik ) liegt
allerdings – gestatten Sie mir bitte diesen deutlichen
Hinweis – in der Gestaltungsfreiheit des "Menschen mit Behinderung".
Den Inhalt hat das sicherlich in den Bewerbungsformalitäten
nur irrtümlich so benannte Unternehmen also so auszurichten,
dass der "Kunde" mit seinen bestehenden Interessen und
Bedürfnissen trotzdem an und in der Gesellschaft integriert
werden kann.
Ein ergänzender Leistungsanspruch bietet sich dabei ja in
einer 'freischaffenden Tätigkeit' wie selbstverständlich an
?!
Die Inhalte unter "Bewerbung / Stellenbeschreibung" sind
somit alleinig als Mindeststandard vorgegeben und
entsprechend in die Gesamtkonzeption "Teilhabe (pp)" zu
integrieren.
Das schaffen Sie dann schon, Herr Peter Denzer.
Gemeinsam mit Ihrem Kollegen Herr Matheis schaffen Sie
das.
Notfalls kontaktieren Sie die Geschäftsstelle
Kreisrechtsausschuss, z.B. Frau Jana Geil, oder eben
Herr Ass. ?!
Und wie der Landkreis Kusel
bei der Stellenausschreibung betont : Vielfalt
ist uns sehr wichtig !
Die Kreisverwaltung Kusel tritt bei Personalentscheidungen
für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein. Und
gerade bei diesem "alternierenden
Telearbeitsplatz" und i.d.S. "Job-Sharing"
sollten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung behinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt werden.
In
dem Zusammenhang verweise ich auf ein EU-Ratsanfrage
"Autismus und inklusive Beschäftigung" aus dem Jahr 2021 !
: Parlamentarische Anfrage - O-000017/2021 - mit Datum vom
17.3.2021 :
[ https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/O-9-2021-000017_DE.html
]
Autism and employment rates ...
[ https://www.autismeurope.org/wp-content/uploads/2019/11/presentation_employment_autism_final2.pptx.pdf
]
Überdurchschnittlich ausgebildete Arbeitslose – Bildung,
Beschäftigungsverhältnisse und Komorbiditäten bei
Erwachsenen mit hochfunktionalem Autismus in Deutschland ...
[ https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0034-1387494?lang=de
]
Ich bin da also ganz sicher kein Einzelfall ! Autismus ist
eine komplexe lebenslange Behinderung, die von jeder
betroffenen Person unterschiedlich erlebt wird.
Schätzungsweise sind fünf Millionen Menschen in Europa von
einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen. Menschen mit
Autismus sind unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf in
allen Lebensbereichen, einschließlich der allgemeinen und
beruflichen Bildung, stark von Diskriminierung betroffen,
was sich in schlechten Beschäftigungsaussichten
niederschlägt. Menschen mit Autismus, auch solche mit
überdurchschnittlichem Bildungsniveau, sind
unverhältnismäßig stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Ihre
Beschäftigungsquote liegt unter 10 % und damit weit unter
den Quoten von 47 % bei Menschen mit Behinderungen und von
72 % bei Menschen ohne Behinderungen. Sie sind häufig
unterbeschäftigt, arbeiten in prekären und/oder
kurzfristigen Arbeitsverhältnissen mit sehr niedrigem Lohn,
oft in betreuten Einrichtungen, und sind stark von Armut und
sozialer Ausgrenzung bedroht.
In
Bezug auf ihr Recht auf uneingeschränkte gleichberechtigte
Teilhabe an der Gesellschaft; und unter Bezugnahme auf die
neue Strategie der EU zugunsten von Menschen mit
Behinderungen, die Richtlinie zur Gleichbehandlung in
Beschäftigung und Beruf, den Aktionsplan der Europäischen
Säule sozialer Rechte, die Ziele der Vereinten Nationen für
nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, so
auch dem GG und SGB etc. pp; möchte ich der
Personalverwaltung des Landkreis und der Kreisverwaltung
Kusel also den Vorschlag unterbreiten; dass wir uns
gemeinsam vorzugsweise ein nettes "Mädel", passend in der
Altersstruktur zum bestehenden Team des "Smart City Kusel",
suchen, welches dem Stellenprofil ( auch bei möglicherweise
erforderlichem Ausbildungsbedarf ) entspricht. Und natürlich
geeignet erscheint bei diesem "alternierenden
Telearbeitsplatz" und i.d.S. "Job-Sharing"
tatkräftig mitzumischen.
Meine Erfahrung mit Autisten ?! So einfach
wird das sicher nicht. Aber Auswahl und fachlich
qualifizierte Menschen, bei nur 10% Erwerbstätigkeit kann
man ja wirklich nur von einer strukturellen und
systemimmanenten Diskriminierung allererster Güte sprechen
bzw. schreiben, gibt es da bestimmt !
Also fragen Sie doch einfach bei der BA nach, ob da nicht
zufällig eine geeignete Bewerberin hier im lieblichen
Pfälzer Bergland leben und arbeiten will. Oder kontaktieren
Sie eben ein ganz reales "Unternehmen" wie beispielsweise
die auticon
GmbH in Berlin oder eben SAP
SE mit Sitz im baden-württembergischen Walldorf. Diese
Menschen dort helfen auch anderen Unternehmen dabei, aber bestimmt
auch einer Behörde wie dem Landkreis bzw. der
Kreisverwaltung Kusel sicherlich gerne,
neurodivergente Talente zu integrieren.
Achja. Unternehmen und so . . .
Solche Bezeichnungen führen leicht zu Missverständnissen bei
Bürger + Bürgerin !
[ https://www.ihk.de/pfalz/recht/handel-und-gewerbe/firmenrecht/grundregeln-1281764
]
Firmenwahrheit: Die Firma
darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über
geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen
Verkehrskreise wesentlich sind, irre zu führen.
Firmenklarheit: Der
Firmenname darf nicht zu Zweifeln oder falschen
Schlussfolgerungen führen.
Firmenausschließlichkeit:
Dies bedeutet, das sich Firmennamen deutlich voneinander
unterscheiden müssen, damit möglichst keine Verwechslungen
auftreten. Dieses Erfordernis ist allerdings gemäß § 30 HGB
auf den selben Ort oder die selbe politische Gemeinde
beschränkt.
Firmeneinheit: Der
Grundsatz besagt, das ein und derselbe Gewerbebetrieb nur eine
Firma führen kann.
Die Firmenbildung
hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma
auszurichten:
- Unterscheidungskraft und der damit einhergehenden
Kennzeichnungswirkung.
- Der Ersichtlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses.
- Der Offenlegung der Haftungsverhältnisse.
[ D ] Jobcenter
Erinnerung ausstehende Zahlungen und irgend
etwas sonst noch !
WEGEN
DER SO KEINESFALLS STATTHAFTEN ÜBERWEISUNG DER
LEISTUNG IM SINNE DIESES "BÜGERGELD-GESETZ" AN
MEINEN VERMIETER SIEHE ABSCHNITT [ D 1 ]
!!!
Ja. Da war doch noch was ! Mein
Auskunftsersuchen wird ja anzunehmend von der
Gerichtsbarkeit geklärt. Aber die so durch
nichts zu rechtfertigende Kürzung der Leistungen
ist wirklich bitter. Das Geld fehlt und es
bedeutet eine so nicht statthafte Schmälerung
des 'sozio-kulturellen Existenzminimum'. Und
auch die Ortsabwesenheit im Juli - das sehen Sie
doch sicherlich ein - muss ja wegen den 8
Umzugskarton und der
Anwaltsbeschaffungsmaßnahmen ganz unbedingt
sein. Wie ich das finanzieren soll ist noch
vollends im Unklaren. Ich kann Sie also nur
nochmals an Ihre Zahlungsverpflichtung, auch
wegen dem Mehrbedarf und den dringend benötigten
Nachzahlungen seit Januar 2021, erinnern.
Gewissermaßen also Mahnung № 4c. Oder war es
schon № 5g ?
Und das wenn möglich Zeit nah. Also das mit der
Überweisung !
Irgend etwas sonst
noch !
Strukturlotsen "Alte Welt" . . .
= https://www.landkreis-kusel.de/landkreis/kreisentwicklung/strukturlotse
=
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210730_mail_strukturlotse_coolway.html
]
[ B ] Mitarbeit bei dem Projekt „Strukturlotse“
Vielleicht kann das Team M & I des Jobcenter Landkreis
Kusel sich ( irgendwann innerhalb angemessener Frist )
dazu durchringen, trotz der auf Grund der
Stellenausschreibung angegebenen Anforderungsprofil somit
mangelnde Qualifikation meiner Person, für den Landkreis
bzw. im Speziellen dem Landkreistag Rheinland-Pfalz bei
der Bewerbung für das Projekt „Strukturlotse“ eine
Empfehlung bei einem für Sie Kosten günstigen, und zudem
aus Haushaltsmittel noch stark subventioniertem, Angebot
an erstklassigem, hoch qualifiziertem und zudem noch
motivierten, 'Humankapital' bei einer
Anstellungnvorzugsweise aber zeitgemäßen und der
persönlichen Situation entsprechend in 'Jobsharing',
auszusprechen.
Wie ich der Stellenbeschreibung entnehmen kann ist eine
Besetzung mit Teilzeitkräften grundsätzlich möglich.
Ich sehe nach wir vor eine selbstständige Existenz; im
Bereich künstlerischen Bereich, so auch Patentmarketing
und meine politsche Betätigung im Non-Profit als so
bezeichneter 'Social Entrepreneur', als das einzig Wahre
im Einklang mit dem geltenden GG an !
Trotzdem bietet sich ein derartiges
Beschäftigungsverhältnis bei der Integration meiner Person
geradezu an.
Gerade eine Tätigkeit als freischaffender Dienstleister
bietet so für lle Beteilgten die Möglichkeit
Haushaltsmittel sinnvoll zu verwenden. Und bei der
Gewährung von Leistungen zur selbstbestimmten
Lebensführung für Menschen mit Behinderung im Rahmen der
Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung der
Bestimmungen des SGB IX wohlwollend und zum Nutzen der
"deutschen Volksgemeinschaft " zu investieren.
[ C ] In dem Zusammenhang verweise ich auf meine Tätigkeit
im Rahmen von www.citizennet.de.
Was so betrachtet ja wahrlich keine dieser
berühmt-berüchtigten Eintagsfliegen ist und nachweisbar
seit meiner Tätigkeit in der Straßensozialarbeit in
Göttingen im Jahr 2000 einen gewissen Erfahrungswert beim
"Lotsen durch Strukturen", auch in dieser regional
dörflichen Struktur wie beispielsweise hier im Landkreis
Kusel, nahelegt.
Daten zu dieser gerne so bezeichneten ' KI ' stehen im
Rahmen eines Bürgernetz zur Verfügung.
Hier aber erst nur etwas zu einer so benannten
'kulinarischen Landstraße' : http://www.citizennet.de/project/coolway
...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210804_mail_strukturlotse_wohnung.html
]
[ A ] Meine Mail 30.07.2021, um 09:24 Uhr, mit dem Betreff
"BEWERBUNG Mitarbeit bei dem Projekt „Strukturlotse“
///\\\ Stellenausschreibung-Nr.: 21/KV0409" und einen
möglichen, und möglicherweise auch hierbei notwendigen,
Antrag zwecks Förderung zund Einrichtung eines
Arbeitsplatz auf Grund einer Stellenausschreibung des
Landkreistag RLP.
Sehen Sie, wie in der Mail bereits angegeben, diese
Bewerbung(en) doch bitte in direktem Zusammenhang mit
meiner Bewerbung wegen einer Stellenausschreibung
„Mitarbeiter im Kundenbüro Jobcenter Landkreis Kusel“ per
Mail mit Datum vom 27.09.2019, um 09:34 Uhr, an Herr
Matheis <personalverwaltung@kv-kus.de>.
Zwischenzeitlich habe ich ebenfalls mit der eigentlich
Zuständigen beim Landkreistag, Frau Lena Richter, nochmals
telefoniert. Und ihr dann auch den aktualisierten
'Lebenslauf' zur Vervollständigung dieser
"Bewerbungsunterlagen" wegen der Stellenausschreibung
"Strukturlotse" übermittelt.
Für Ihrer Unterlagen habe ich diese Angaben als PDF [
lebenslauf_2021.pdf ] direkt dem Anhang dieser Mail zur
Vervollständigung Ihrer Akte beigefügt.
[ - - - ]
Unser Standpunkt ist da so unterschiedlich nun nicht ! Der
hat uns der Gesetzgeber völlig im Stich gelassen.
Aber letztendlich, was soll ich Ihnen auch sonst dazu
schreiben, ist es Ihre Aufgabe und gesetzliche
Verpflichtung für einen Krankenversicherungsschutz Sorge
zu tragen. Zumindestens sollten Sie innerhalb 3 Monaten
auf eine formal korrekte Anfrage mit einem schriftlich
ausreichend begründeten Bescheid reagieren !
Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
sollten / müssen gerade auch Sie als Eigenbetrieb des
Landkreis Kusel-Altenglan, so natürlich ebenso auch ein
Versicherungsträger wie beispielsweise die AOK, als Träger
öffentlicher Gewalt § 1 'Ziel und Verantwortung der Träger
öffentlicher Gewalt' Absatz (1), (2) und (3) Ihre
ungeteilte Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und
Achtung schenken.
edet doch mal miteinander. Amtshilfe. Das kennen Sie doch
und verstehen es sicherlich !
: SIEHE AUCH : Fachliche Weisungen zur Kranken- und
Pflegeversicherung der Leistungsberechtigten von
Arbeitslosengeld II
[ https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-kvpv_ba013456.pdf
(11) Gehörte eine Person zuletzt vor dem Bezug von Alg II
einem besonderen Sicherungssystem an und bestand in
dieser Zeit weder eine gesetzliche noch eine private KV,
ist auf die
Verhältnisse
vor dieser besonderen Absicherung abzustellen. War die
Person zuletzt vor dem Bezug von Alg II gesetzlich
krankenversichert, tritt bei Vorliegen der weiteren
Voraussetzungen
die
Versicherungspflicht durch den Bezug von Alg II ein.
Fachliche Weisungen § 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
[ https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-26_ba015865.pdf
Ich beantrage also die Prüfung der Notwendigkeit und des
Umfanges bereits mehrfach beantragter Leistungen nach den
Bestimmungen des GG und SGB.
[ - - - ]
[ E ] Kurzes und erklärendes Intermezzo, um die
Rechtmäßigkeit und auch Notwendigkeit meines Handeln zu
signalisieren !
Sie müssen den doch eigentlich für mich und auch Sie
unnötigen Arbeitsaufwand entschuldigen. Aber ich kann so
etwas keinesfalls dulden.
Aber - ganz ehrlich - was bleibt mir da als 'Kunde' des
hierzulande ja so bezeichneten 'Jobcenter' bei einem
System namens 'Hartz4' anderes übrig.
Und Sie fragen sich jetzt sicher : Was geht mich das als
Mitarbeiter des Team Markt + Intergration bei der
Integration eines dieser Kunden an ?!
Ganz sicher kann ich Ihnen dazu als Antwort auf diese rein
hypothetische Frage schreiben, dass mein Recht auf
effektiven Rechtsschutz auch in der 'Hackordnung' nach
unten bis hin zu Ihrem Schreibtisch aus billiger
Spanplatte Geltung hat. Also nicht nur hoch in die
Gerichtsbarkeit mit diesen gediegenen Naturholzmöbeln als
Entscheidungsfunktion. Nein ! Auch für den einfachen
'Schreibtischtäter' gilt die Verpflichtung mir meine
zuerkannten 'Rechtsgüter' zu gewährleisten.
[ - - - ]
Letztendlich, ob jetzt vor oder hinter dem Schreibtisch,
ist da kein so großer Unterschied. Ob jetzt mit oder ohne
Erwerbseinkommen ist Hartz4, gestatten Sie mir diesen
kleinen Ausrutscher in die verbale und fäkale
Gegenwartskultur, einfach nur Scheiße !
: AUSZUG eines Schreiben vom 19.7.2021 per Anlage zu einer
Klageerhebung an das Sozialgericht in Speyer :
» Es geht bei diesem Konstrukt namens „Hartz IV“, eher
metaphysisch betrachtet, um das Rauben von Zeit und
Energie. Letztendlich um die Vergewaltigung des
Menschsein. Für den als 'Kunde' erniedrigten Menschen
führt das ganz zwangsläufig und wirklich ganz praktisch
ohne jede metaphysische Betrachtung zu Frustration und
auch Perspektivlosigkeit. Und ebenfalls nur zu
verfassungsrechtlich absolut nicht konform zu genießender
bürokratischer Willkür dieser bei der Verwaltung der
'Erwerbslosigkeit' hierbei zuständigen staatlichen Organe
/ Gewalt ! Und JA ! Dazu gehört auch ohne Frage die
Sozialgerichtsbarkeit. «
[ E ] Kurzes und erklärendes Intermezzo, um die
Rechtmäßigkeit und auch Notwendigkeit meines Handeln zu
signalisieren !
Sie müssen den doch eigentlich für mich und auch Sie
unnötigen Arbeitsaufwand entschuldigen. Aber ich kann so
etwas keinesfalls dulden.
Aber - ganz ehrlich - was bleibt mir da als 'Kunde' des
hierzulande ja so bezeichneten 'Jobcenter' bei einem
System namens 'Hartz4' anderes übrig.
Und Sie fragen sich jetzt sicher : Was geht mich das als
Mitarbeiter des Team Markt + Intergration bei der
Integration eines dieser Kunden an ?!
Ganz sicher kann ich Ihnen dazu als Antwort auf diese rein
hypothetische Frage schreiben, dass mein Recht auf
effektiven Rechtsschutz auch in der 'Hackordnung' nach
unten bis hin zu Ihrem Schreibtisch aus billiger
Spanplatte Geltung hat. Also nicht nur hoch in die
Gerichtsbarkeit mit diesen gediegenen Naturholzmöbeln als
Entscheidungsfunktion. Nein ! Auch für den einfachen
'Schreibtischtäter' gilt die Verpflichtung mir meine
zuerkannten 'Rechtsgüter' zu gewährleisten.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210805_mail_strukturlotse_wohnung.html
]
Ich möchte Sie auffordern, dieses 'neue' Mietverhältnis -
der Zusicherung meiner Vermieter mit Schreiben vom
02.08.2021 entsprechend - zu prüfen. In dem Zusammenhang
verweise ich erneut auf die ausstehenden Anträge wegen der
Umzugskosten [ 8 Karton mit dem mir verbleibenden Hausrat
und auch wichtigen im anhängigen Verfaghren relevanten
Unterlagen in der Nähe von Oldenburg ], dieser
Wohnraumerstausstattung, bzw. den entsprechenden bereits
erfolgten Anträgen.
Ich möchte Sie abschließend noch auf ein PDF mit einer
Quittung des Sozialkaufhaus wegen der zwingend notwendigen
Anschaffung von Fussbodenbelag bzw. Gardinen [ ~ Sicht -
und Ungezieferschutz ] aufmerksam machen. In direktem
Zusammenhang, ebenfalls resultierend aus der Untätigkeit
Ihrer Amtstätigkeit heraus, habe ich noch eine Quittung
der 'Fundgrube' in diesem PDF gleich mit untergebracht.
Siehe : jobcenter_kusel_20210805_anlage_quittung.odt
Die bereits erfolgten Anschaffungen begründe ich gegenüber
dem im SGB sicherlich irrtümlich oder gar in absichtlich
arglistiger Täuschung so bezeichneten 'Jobcenter', so auch
in Folge der Gerichtsbarkeit, mit dem aussagefähigen
Bildmaterial wie im PDF
"jobcenter_kusel_20210805_anlage_fliegen.pdf" als Anlage
in diesem Schreiben per Mail angegeben.
Und ich weiß, dass diese entzündneten Fliegenbisse - oder
eben Stiche einfach ekelhaft und zum hemmungslosen
Erbrechen anregend aussehen.
Und auch diese elendlich verendeten Fliegenleichen sind
wahrlich kein Augenschmauss.Und bedeuten gleichzeitig in
dem nur mangelhaft durch alleinige Berücksichtigung des
ausschließlich materiell und sozio-kulturell in der
Rechtssprechung und auch der Verwaltungstätigkeit so
keinesfalls berührtem Existenzminimum einer ganz normalen
menschlichen Existenz eine nicht zu unterschätzende
psychische Belastung und zudem eindeutig eine erhebliche
Beeinträchtigung des so von mir angeführten
psycho-sozio-kulturellem Existenzminimum. Und natürlich
ganz unzweifelhaft eine Vergewaltigung meiner durch Ahimsa
und Satyagraha geprägten gewaltfreien und die natürliche
Biodiversität achtenden Weltanschauung.
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Ahimsa
+ https://de.wikipedia.org/wiki/Satyagraha
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Ideologie
+ https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung
Und das sollten wir wirklich doch einfach mal sachlich und
locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind allenfalls
ausführendes Organ.
Und deswegen muss ich Sie auffordern, die in den
Quittungen nachweisbar auf Grund einer Beschädigung der
Unversehrtheit meines Daseins notwendigen Ausgaben
umgehend der Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person
anzuweisen.
1-DIN-A4-Seite =
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210811_selbststaendigkeit.pdf
]
: P S
: Werte Sachbearbeiter:Innen ! Sie sind sich der
Tatsache bewusst, dass Sie de facto
mit dem Vermieter nichts, aber auch rein gar
nichts, zu tun haben. Ja wirklich. So ist das !
Das sollte Ihnen 100% klar sein. Meinen Sie nicht
auch ? + !
In dem
Sinne ist die Überweisung an meinen Vermieter – zumal
ohne Angabe von in sich schlüssigen und so der Rechts
- und Gesetzeslage entsprechenden Gründen, welche eine
Kürzung des lebensnotwendigen Minimum rechtfertigen
könnten – des bestehenden Leistungsanspruch, also dieses so
benannten 'sozio-kulturellen Existenzmimimum',
Ihrer "Kunden" keinesfalls zulässig !
[ E ] Appendix [ HINWEIS ]
Sehen
Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang
mit dieser
"Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .
Ja wirklich. Das
erscheint als geeignetes Regulativ bei der in
früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz"
!
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht
es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz".
Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches
Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen
Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und
dem Wohlergehen des Volkes und auch des
einzelnen Individuum entsprechend
ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse ist somit
gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das
seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert.
Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des
Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es
somit letztlich nur, das „öffentliche
Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu
verwirklichen. So heißt es in Art. 3 der
Bayerischen Verfassung über den Freistaat
Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie übrigens die
Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
o • • • • • o
[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf
]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] :
Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht
gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen,
die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen
und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es
dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der
'Pflicht zur Verfassungstreue im
öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem
13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu
'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das
ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem
'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit
etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung
treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
o • • • • • o
Das innere und äußere Streben nach Erfüllung
von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse
und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so
die grundlegenden Wertigkeiten der Staats -
und Gesellschaftsordnung in Deutschland als
ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich
verbindlich für alle Menschen und gerade auch
den Bürger so bestimmten Sozialstaat.
| Change the Beat ! |
:
5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «
Tja. Das war es auch schon für den
heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und
möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach
mal los.
• ·
In dem Sinne ! · •
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit und
der Kosten halber
– siehe in dem
Zusammenhang das lfd.
Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser nur als
unzureichend zu
wertenden Höhe des
geltenden Regelsatz
mit dem Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen ( falls
erforderlich und
gewünscht )
ergänzende
Unterlagen, so
auch die in dem
heutigen Schreiben
angegebenen
Schriftsätze nur
mit einem Link, also einem
Hinweis auf die
für Sie jederzeit
verfügbaren Daten
im Internet. Wenn
Sie die jeweiligen
Schriftsätze in
vollständiger Form
von mir benötigen,
bitte ich Sie um
Mitteilung ! Und -
wie Sie sicher
verstehen werden -
in dem Fall muss
ich hiermit eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen für
Ausdruck und
postalische
Übermittlung der
von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch - so
oder so - auf
jeden Fall Teil
der Akte beim
Jobcenter
Landkreis Kusel
und auch des
Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel sein !
Hochachtungsvoll
+ MfG
Arno Wagener
| THE END |