-------- Nachricht --------
Betreff:  : 4/58.24399 : + : AZ 006594 /// HINWEIS BEWERBUNG STELLENAUSSCHREIBUNG \\\ BEHINDERTENRECHT + SONSTIGES ///
Datum:  Mon, 26 Jun 2023 23:59:01 +0200
Von:  Human <arno@humanearthling.org>
An:  Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, Frau Carina Fauß <Carina.Fauss@KV-KUS.de>, Frau Lena Joas <lena.joas@kv-kus.de>, Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>, Jobcenter Kusel RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>, Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de>, Jobcenter Kusel Peter Denzer <peter.denzer@kv-kus.de>, Herr Matheis <personalverwaltung@kv-kus.de>, Frau Maren Grunwald <maren.grunwald@kv-kus.de>
Kopie (CC):  Frau Karla Hagner <Karla.Hagner@kv-kus.de>, Gleichstellungsbeauftragte/r im Landkreis Kusel Frau Uschi Sooß <uschi.sooss@kv-kus.de>, Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss Frau Jana Geil <Jana.Geil@kv-kus.de>
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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGE ?!

  : A N :
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ 4/58.24399 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 26.06.2023
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8273 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ 006594 :
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20230626_hinweise_bewerbung_behinderung_sonstiges.html ]
Das letzte Schreiben an Kreisverwaltung + Landkreis Kusel ...
[ klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230614_hinweise_klage_gutachten_rv_job.html ]
Wesentlich in diesem heutigen Schreiben eigentlich die Bewerbung "Projektmitarbeiter*in Vergabe/Unterstützung Gesamtprojektleitung Smart City (m/d/w)" Ihres so benannten 'Kunden' bei Ihrem in dieser Ausschreibung und dem 'Bewerbungsverfahren' so genanntem 'Unternehmen'.
Zu Bewerbung und der anscheinend ja bestehenden "Sprachverwirrung" : Abschnitt [ C ] !
Auch habe im Abschnitt [ D ]
bei der Mahnung № 5(g) einige Ergänzungen hinzugefügt ...


Liebe MitarbeiterInnen Landkreis + Kreisverwaltung Kusel ...
Sehr geehrte Frau Carina
Fauß und Frau Lena Joas !
Werte Leistungsabteilung . . .
Ich weiß ja nicht, ob es bei Ihnen im Amt – also Jobcenter und Sozialamt gleichermaßen – bereits angekommen bzw. bekannt ist, dass meine Person seit einer Weile dabei ist dem Geschäftsführer / Werksleiter von 'Jobcenter Landkreis Kusel' und Justiziar des Landkreis Kusel, Herr Ass. Peter Simon, einige pädagogisch einprägsame und auch lang anhaltend wirksame Lerninhalte zu vermitteln. Bis die Umsetzung Wirkung entfalten kann dauert es natürlich noch etwas. Jedoch bin ich zuversichtlich, dass mein "Planspiel" innerhalb der von mir im Jahr 2000 gesetzten Frist erfolgreich - in meinem Sinne - verlaufen wird.

Und Sie [ ~ du solltest ] es auch nicht als Spiel, oder gar Spielerei, betrachten.

Planspiel bezeichnet eine Methode zur Simulation komplexer realer soziotechnischer Systeme.

Ihr Ursprung liegt in der Simulation militärischer Auseinandersetzungen (militärisches Planspiel).

Planspiele werden häufig auch zu Lehr- und Lernzwecken der dabei Partizipierenden eingesetzt.

Auch muss ich Sie, so auch Ihre Kollegen+Innen darauf aufmersam machen, dass es keinesfalls in meinem Interesse erscheint Sie als ausführendes Organ innerhalb der Verwaltung als 'Kollateralschaden' bei diesem kleinen "Scharmützel" zu betrachten.
Jedoch ist das alleinig von Ihrem Handeln abhängig.
[ https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/verwaltungsverfahrensgesetz/verwaltungsverfahrensgesetz-node.html ]

Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beschreibt die Art und Weise und die Reichweite der Bindung der Verwaltung bei ihrer, also gerade auch Ihrer ganz persönlichen, Amtstätigkeit an die ( geschriebenen und ungeschriebenen ) Rechtsquellen des Verwaltungsrechts. Beispielsweise § 63 Abs. 1 BBG / § 36 Abs. 1 BeamtStG machen deutlich, dass mangelnde Rechtskenntnisse des Beamten fehlerhafte Rechtsanwendung grundsätzlich nicht entschuldigen. Gleiches gilt artverwandt so ähnlich ( ~ gleich ~ ) ebenso für Sie als Verwaltungsangestellte. Nicht die Anweisungen Ihres jeweiligen Dienstherrn ( ~ Vorgesetzten ~ ) bestimmen Ihre Tätigkeit, sondern wirklich vorrangig das Recht und erst dann geltendes Gesetz !

Nicht ohne Grund verweise ich seit einer Weile immer in meinen Schreiben auf die Verfassung von Rheinland-Pfalz und eine entsprechende Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst'. Zu finden im Abschnitt [ E ] !

In dem Sinne kann ich Ihnen nur dazu raten sich bei Ihrem Vorgesetzten ( Z.B. auch betreffend der so nicht zulässigen Überweisung eines Teil der Leistung Ihres 'Kunden' an dessen Vermieter ! ) schriftlich bestätigen zu lassen, dass es so ja Alles seine Ordnung hat. Besser ist das ! Mit Sicht auf eine jetzt schon absehbare zukünftige Entwicklung kann ich Ihnen das wirklich nur empfehlen.
>>>>
WEGEN DER SO KEINESFALLS STATTHAFTEN ÜBERWEISUNG DER LEISTUNG IM SINNE DIESES "BÜGERGELD-GESETZ" AN MEINEN VERMIETER SIEHE ABSCHNITT [ D 1 ]
!!!

Ich muss Sie also erneut aufforderen die seit Monaten so nicht zulässige Kürzung der Leistung umgehend, also bis zum 30.06.2023, 
und auch komplett zu Gunsten meiner Ihnen bekannten Bankverbindung anzuweisen !!!

INDEX
[ A ] Sozialamt Frau Maren Grunwald - Hinweis Schreiben vom 24. Mai 2023 -
[ B ] Jobcenter Herr Peter Denzel. Herr RFL A. Körbel's Schreiben mit Datum vom 12.06.2023.
[ C ] Jobcenter Bemühungen Ihres Kunden dem Arbeitsmarkt ( gesamt ) zur Verfügung zu stehen. REFRESHED !
[ D ] Jobcenter Erinnerung ausstehende Zahlungen und irgend etwas sonst noch !
[ E ] Appendix
[ HINWEIS u.A. Gemeinwohlkompetenz, Verfassung RLP, Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst', Datenverkehr via Mail ]


: CONTENT : INHALT :

[ A ] Sozialamt Frau Maren Grunwald - Hinweis Bescheid Schreiben vom 24. Mai 2023 -

Sehr geehrte Frau Maren Grundwald, Wie Ihnen schon mit Schreiben vom 25.06.2023 wegen eines offensichtlich fehlerhaft ausgefertigten Bescheid mit Datum vom 14.02.2023 mitgeteilt ist die Angelegenheit gemäß der Ihrem 'Kunden' überantworteten Mitwirkungsverpflichtung sicherlich auch zu Ihrer Zufriedenheit als erledigt anzusehen.
UND JA ! Ich warte da immer noch ganz sehnsüchtig auf einen formal korrekten Bescheid zum Thema "Behinderung" und "Eingliederungshilfe". Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen bei der Kreisverwaltung bzw. dem Landkreis Kusel schon etwas Konkretes ergeben ? + !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend Kenntnis zu geben. Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt auch dafür.


[ B ] Jobcenter Herr Peter Denzer ...
Das Schreiben von
RFL A. Körbel mit Datum vom 12.06.2023.
Sehr geehrter Herr Peter Denzer. Da Herr RFL A. Körbel vom Team M & I [ ~ Markt und Integration ~ ] anscheinend bis zum 02.07.2023 nicht tätig ist, und als Stellvertretung dann ja Ihre Person, Herr Herr Peter Denzer [ Maßnahmen/Statistik, Stv. Referatsleitung Markt & Integration /// Telefon : 06381 99698-166 + E-Mail : peter.denzer@kv-kus.de ], zuständig ist verweise ich in dem Zusammenhang auf das Schreiben mit Datum vom 14.06.2023 und da auf meine - hoffentlich doch sachdienlichen Hinweise - im Abschnitt [ B ] . . .
Ich dachte doch wirklich dieses Thema einer von Ihnen dabei angestrebten "Verrentung", und somit einer nicht statthaften Abschiebung in die Zuständigkeit der Rentenversicherung, ist seit meinen letzten Ausführungen dazu an's Sozialgericht bzw. dem bzw. den nunmehr anhängigen Verfahren beim LSG RLP erledigt !?
Klären Sie mich da bitte auf. Ja. Ich benötige Aufklärung, so auch Auskunft und Beratung.
Und gegebenenfalls auch einmal einen rechtsgültigen Bescheid. Innerhalb angemessener Frist !
[ I ]
Herr Peter Denzer ! Bei all Ihrer
"Inkompetenzkompensationskompetenz", keine Beleidigung und wirklich nur eine sachliche Feststellung, sagt Ihnen der juristische Gehalt einer "Kompetenzhierarchie innerhalb der Instanzen" doch sicher etwas.
Das entscheidet gerade das hierbei zuständige LSG RLP. Bzw. bei der Verweigerung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit bei der als gesondert von dem bereits anhängigen Beschwerdeverfahren zu wertenden Klage/Beschwerde + Rechtsstreit/Verfahren "Querulanz" dann zuerst das SG Speyer, in Folge dann wieder das LSG RLP, dann anzunehmend das Bundessozialgericht, das sicherlich nur formal juristisch so irrtümlich im Widerspruch zum Art. 146 GG derart benannte BVerfG [ ~ Bundesverfassungsgericht ] und abschließend ( anzunehmend / voraussichtlich ) der EGMR in Straßburg.
Sie, also Ihr Vorgesetzter,Herr Ass., und ebenso Sie,
Herr Peter Denzer, haben damit nichts mehr zu tun !
[ II ]

- Hinweis Schreiben Sozialamt vom 24. Mai 2023 -
[ sozialamt_kreisverwaltung_kusel_20230524_behindertenrecht_erwiderung_bescheid_20230214.html ]
: AUSZUG :

» Diese so im allgemein üblichen Sprachgebrauch als "Zwangsverrentung" bezeichnete Handhabung ist auch nach Einführung dieses jetzt statt Hartz IV nun so bezeichnete "Bürgergeld" keinesfalls mehr statthaft und zulässig !!! Im Zuge der Bürgergeld-Reform Anfang des Jahres wurde die 'Zwangsrente' vorerst aufgehoben. Vorerst deshalb, weil die Zwangsverrentung zunächst nur bis Ende 2026 ausgesetzt wurde. Ob dann ab dem Jahre 2027 die zwangsweise Verrentung seitens des Gesetzgebers wieder installiert wird, bleibt abzuwarten. «

Das können Sie, werter Herr Peter Denzer vom Team M & I, gerne überprüfen. Das stimmt !

[ III ]

In dem Zusammenhang auch ein Schreiben an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230614_klage_beschwerde_querulanz.pdf ]
Tun Sie uns also bitte einen gegenseitigen Gefallen.
Überprüfen Sie die Anweisungen des Werksleiter / Geschäftsführer von 'Jobcenter Landkreis Kusel' in Zukunft auf den rechtlich verbindlichen Gehalt, welcher ganz unbedingt für Ihre Verwaltungstätigkeit Geltung hat.
Ich möchte also wirklich ungern auch bei Ihnen u.A. § 826 BGB umsetzen.
Es genügt doch vollkommen, wenn es die eigentlich Verantwortlichen dabei erwischt. Oder ?!


[ C ]
Bemühungen Ihres Kunden dem Arbeitsmarkt ( gesamt ) zur Verfügung zu stehen.
] SIEHE AUCH [ jobcenter_sozialamt_kusel_20230613_hinweis_ortsabwesenheit_kv_diverse.html#abschnitt_c ]
] SIEHE AUCH [ klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230614_hinweise_klage_gutachten_rv_job.html ]
Wie Sie den dort in den zwei vergangenen Schreiben in Abschnitt
[ C ] angegebenen Angaben sicherlich leicht entnehmen können ist dabei möglicherweise ( anzunehmend ) kein anrechenbares Einkommen in Aussicht.

Nun zu dieser "aktuellen" Bewerbung auf Grund einer Stellenausschreibung des Landkreis bzw. der Kreisverwaltung Kusel !
[ https://landkreis-kusel.ppa-duew.jobs/13-projektmitarbeiter-in-vergabe-unterstuetzung-gesamtprojektleitung-smart-city-m-d-w/de/job.html ]

Ich weiß ja nicht, ob Sie sich an meine erste Bewerbung auf Grund einer Stellenausschreibung des Landkreis bzw. der Kreisverwaltung Kusel im Jahr 2019 erinnern. Nein ?! Damals erfolgte ja nun überhaupt gar keine Reaktion !
Ich verweise in dem Zusammenhang auf mein Schreiben per Mail und auch postalisch mit Datum vom 27.09.2019.
Die Mail ging damals z.Hd. Herrn Matheis ( Tel. : 06381-424-108, eMail : personalverwaltung@kv-kus.de ).
Ich mag doch wirklich hoffen, dass bei dem aktuellen 'Bewerbungsverfahren' nun den geltenden Bestimmungen entsprochen wird.

Es geht ja hierbei um einen Projektmitarbeiter*in Vergabe/Unterstützung Gesamtprojektleitung Smart City (m/d/w), mit einer tariflichen Vergütung lt. E 9c TVöD mtl. ( netto ca. ) 2.200 €.
Zugegeben, mit einer – wie in Ihrem freundlichen Angebot ausgeführt – abgeschlossenen Verwaltungsausbildung (z.B. Verwaltungsfachangestellter inklusive absolvierter Angestelltenprüfung II) oder eben einem abgeschlossenes Studium, (Bachelor, Diplom, Master) mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft, Recht oder vergleichbar, kann ich nun wirklich nicht dienen !
Aber das sollte nun wirklich keinen Hindernisgrund darstellen !
Wie in dem Angebot vermerkt
sind Sie noch nicht perfekt, aber vielleicht werden Sie es ja mit mir ? + !
Im Speziellen - in Zusammenhang mit der Bewerbung meiner Person - gilt aber :
Die ausgeschriebene Stelle ist für einen alternierenden Telearbeitsplatz geeignet.
Alternierende Telearbeit ? + ! Bei dieser Form wechselt der Mitarbeiter zwischen der Arbeit aus dem Home Office und vom Büro aus. Je nach Unternehmensrichtlinien hat der Mitarbeiter einen eigenen Arbeitsplatz im Büro oder er teilt ihn sich mit Kollegen.
Und genau das bietet sich doch geradezu an. Meinen Sie nicht auch ?! Job-Sharing ...
Erste Erfahrungen im Projekt- und Fördermittelmanagement, in der Vergabe von Aufträgen, der Fördermittelakquise und des Finanz-, Haushalts- und Zielcontrollings komplexer Projekte (idealerweise in Verwaltungsstrukturen) habe ich. Seien Sie dessen versichert !
Ebenso Erfahrungen in der Durchführung von Projekten.
Extravertiert, also für äußere Einflüsse leicht empfänglich, bin ich sowieso.
Und Multitasking schaffe ich auch. Kommunikationsstark - je nach dem jeweiligen Kommunikationspartner - stimmt auch.
Auch hat meine Person Jahrzehnte der Erfahrungen in der Zusammenarbeit bzw. Kommunikation mit unterschiedlichen Akteurs und Interessensgruppen sowie mit der Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene. Und gerade auch als Ihr Kunde Erfahrungen im "Zuwendungsrecht" und dem Verfassen von Berichten. Und JA ! Unter
"Zuwendungsrecht" versteht man im deutschen Haushaltsrecht Leistungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung bzw. Leistungen der Länder an Stellen außerhalb der jeweiligen Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke.
Zugegeben ! Bei den EDV-Anwenderkenntnisse in der Standard-Bürosoftware (MS Office) habe ich völlig die Defizite. Ich verwende da doch lieber Open-Source-Software (OSS) und kann das auch Ihnen einfach nur empfehlen !
Aber eine selbstständige und proaktive, sowie teamorientierte, Arbeitsweise ist meine Spezialität !
Auch wenn ich - das ist leider schon jetzt absehbar - gelinde gesagt meine Schwierigkeiten mit der "Chief Digital Officer" habe.
: AUSKUNFTSERSUCHEN — Modellprojekt Smart Area >>> "Fahrradfahrerin mit Datenbrille" :
[ http://www.humanearthling.org/mail/public_coop_20230626_hai_citizennet_auskunftersuchen_kv-kus.html ]
Das sind aber natürlich keine Schwierigkeiten, welche sich nicht im gegenseitigen Einvernehmen überwinden lassen und beispielsweise durch eine hierbei geeignet erscheinende Personaldisposition als lösbar erscheinen.

Wie Sie diesem Schreiben sicherlich auch leicht entnehmen können sind Organisationstalent und Erfahrungen in der Veranstaltungsorganisation nicht unwesentlich ein integraler Bestandteil meiner persönlichen Befähigung für diesen 'Job' in Kooperation und Zusammenarbeit mit einem Kollegen - oder gar einer Kollegin
- mit einer abgeschlossenen Verwaltungsausbildung (z.B. Verwaltungsfachangestellter inklusive absolvierter Angestelltenprüfung II) oder eben einem abgeschlossenes Studium, (Bachelor, Diplom, Master) mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft, Recht oder vergleichbar.
Was aber ganz wesentlich bei dieser Tätigkeit ist !!!
Das ist 'Verständnis und Affinität für die Belange der Digitalisierung' ...
Nach einer durchaus gesunden Selbsteinschätzung mag ich behaupten, dass meine Person durchaus vollstes
'Verständnis und Affinität für die Belange der Digitalisierung' besitzt. In den bereits am 25.06.2023 eingereichten Bewerbungsunterlagen ( ID-efc6304edde3c04b ), so auch Ihrer Behörde bereits im Schreiben mit Datum vom 17.05.2023 kenntlich gemacht, habe ich deswegen ganz bewusst und gänzlich ohne falsche Scham ein Bild / Logo von HAI mit eingereicht.
HAI ~ Humane Artificial
                                    Intelligence ~ powered by SCHEMA3
In dem betreffenden zu Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit eingereichten Schreiben ist im Abschnitt [ C ] auch eine kleine Geschichte von 2010 dazu . . .
HAI ~ Humane Artificial Intelligence ~ ist eigentlich der Grund warum ich seit ca. 2000 www.citiZENnet.de, also ein Bürgernetz, mache. Der Ansatz bei diesem "KI~AI" - eher ein Langzeitprojekt - ist aus der Verhaltensforschung ...
Bei dieser kleinen Geschichte erwähne ich auch Herr Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher, Leiter des Forschungsinstituts für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung und bis 2018 Professor für Informatik / Künstliche Intelligenz an der Universität Ulm. Zugegeben. Ich hatte damals nur Kontakt über sein Sekretariat. Aber immerhin haben wir dann ein Symposium in Liechtenstein mit Herr Radermacher als Gastredner organisiert.
Und 2000 bis Heute sind immerhin 23 Jahre Erfahrung ...
Bzw., dass ich nicht gänzlich 'verblödet' bin ist Ihrer Aufmerksamkeit sicherlich nicht entgangen ?!
Auch bietet der Ansatzpunkt "Verhaltensforschung" in der 'Interaktion von Mensch und Maschine' durchaus bei so einem Modellprojekt Smart City a la 'land l(i)eben' hier im Landkreis Kusel; dies wird Ihnen sicherlich auch das Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH (DFKI) und das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE in Kaiserslautern, oder eben auch Co:Lab ( Denklabor & Kollaborationsplattform für Gesellschaft & Digitalisierung e.V. ) in Berlin; bestätigen, nicht unbeträchtliches Entwicklungspotential. In dem Zusammenhang verweise ich auf die Ausarbeitung des vom Deutschen Städte- und Gemeindebund initiierten "Innovators Club (IC)" zum Thema "Künstliche Intelligenz in Kommunen".
[ https://www.innovatorsclub.de/projekte-publikationen/projekte/koki-co-lab ]
Und der Landkreis Kusel sollte diese Bewerbung möglicherweise auch mit Sicht auf eine fortlaufende Förderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen [ Referat S II 2, Smart Cities ] verstehen. Oder eben nicht ?!
UND ÜBERHAUPT !!!
Es geht in Ihrer Tätigkeit, Herr Peter Denzer, in Zusammenarbeit mit
Herr Matheis von der Personalverwaltung bei diesem M & I ( Markt + Integration ) schließlich nicht um 'Smarties' oder gar 'Peanuts', sondern in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Ihrem "Kunden", zumal einem amtlich anerkannten "Mensch mit Behinderung", gerade alleinig um Ihre Beratung und verpflichtend vorgegebenen Hilfestellungen u.A. in Sachen Chancengleichheit.
Vorrangiges Ziel ist es ja, Leistungsbezieher im SGB II Bezug zu aktivieren, nach dem jeweiligen Handlungsbedarf zu stabilisieren und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
Und so ein - gewissermaßen - Schnäppchen wie
einen alternierenden Telearbeitsplatz findet sich schließlich nicht alle Tage !?
Die Aktivierung und Stabilisierung braucht auch nicht durch eine intensive sozialpädagogische Begleitung ergänzt werden. Wir brauchen auch keine
Maßnahmen wie individuelles Coaching oder gar eine absolut nicht notwendige sozialpädagogische Begleitung, z.B. im Rahmen des § 16 e und § 16 i SGB II. Darauf können wir wirklich ruhigen Herzens und in bestem Einklang mit dem Ermessensspielraum Ihrer Behörde gänzlich verzichten !
Schließlich ist Ihr "Kunde" hier ja schon hingebungsvoll aktiv und bedarf wirklich nur der Stabilisierung seiner spezifischen und individuellen "Behinderung" im hoch-funktionalem Autismus-Spektrum - anzunehmend Asperger-Syndrom - durch tätige Teilhabe ( pp ) und einer 'selbst-bestimmten Lebensführung' im Sinne des § 1 ff SGB IX, um so mit Ihrer Hilfe und Unterstützung ein Leben in Würde und unabhängig von dem den Rechtsnormen der BRD zuwiderlaufenden
ansonsten erzwungenen Bezug von Sozialleistungen langfristig zu ermöglichen.
Die Maßnahme muss also nicht die Aktivierung des Kunden unterstützen – das braucht das Team M & I nun wirklich nicht zu tun – und es geht ja letztendlich nur noch darum die "Eingliederungsaussichten Ihres Kunden" zu verbessern.
Dabei sind ein flexibler Eintritt, die Modalitäten der Tätigkeit, und eine auf die individuellen Belange des "Kunden" abgestimmte Leistung sicherzustellen. Hier muss selbstverständlich auch die Möglichkeit bestehen, dass der "Kunde" unmittelbar eine Hilfestellung erhalten kann. Die Gesamtkonzeption ( Inhalt, Durchführung und Methodik ) liegt allerdings – gestatten Sie mir bitte diesen deutlichen Hinweis – in der Gestaltungsfreiheit des
"Menschen mit Behinderung". Den Inhalt hat das sicherlich in den Bewerbungsformalitäten nur irrtümlich so benannte Unternehmen also so auszurichten, dass der "Kunde" mit seinen bestehenden Interessen und Bedürfnissen trotzdem an und in der Gesellschaft integriert werden kann.
Ein ergänzender Leistungsanspruch bietet sich dabei ja in einer 'freischaffenden Tätigkeit' wie selbstverständlich an ?!
Die Inhalte unter "Bewerbung / Stellenbeschreibung" sind somit alleinig als Mindeststandard vorgegeben und entsprechend in die Gesamtkonzeption "Teilhabe (pp)" zu integrieren.

Das schaffen Sie dann schon, Herr Peter Denzer.
Gemeinsam mit Ihrem Kollegen
Herr Matheis schaffen Sie das.
Notfalls kontaktieren Sie die Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss, z.B. Frau Jana Geil, oder eben Herr Ass. ?!

Und wie der Landkreis Kusel bei der Stellenausschreibung betont : Vielfalt ist uns sehr wichtig !
Die Kreisverwaltung Kusel tritt bei Personalentscheidungen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein. Und gerade bei diesem "
alternierenden Telearbeitsplatz" und i.d.S. "Job-Sharing" sollten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung behinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt werden.

In dem Zusammenhang verweise ich auf ein EU-Ratsanfrage "Autismus und inklusive Beschäftigung" aus dem Jahr 2021 !
: Parlamentarische Anfrage - O-000017/2021 - mit Datum vom 17.3.2021 :
[ https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/O-9-2021-000017_DE.html ]
Autism and employment rates ...
[ https://www.autismeurope.org/wp-content/uploads/2019/11/presentation_employment_autism_final2.pptx.pdf ]
Überdurchschnittlich ausgebildete Arbeitslose – Bildung, Beschäftigungsverhältnisse und Komorbiditäten bei Erwachsenen mit hochfunktionalem Autismus in Deutschland ...
[ https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0034-1387494?lang=de ]
Ich bin da also ganz sicher kein Einzelfall ! Autismus ist eine komplexe lebenslange Behinderung, die von jeder betroffenen Person unterschiedlich erlebt wird. Schätzungsweise sind fünf Millionen Menschen in Europa von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen. Menschen mit Autismus sind unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen, einschließlich der allgemeinen und beruflichen Bildung, stark von Diskriminierung betroffen, was sich in schlechten Beschäftigungsaussichten niederschlägt. Menschen mit Autismus, auch solche mit überdurchschnittlichem Bildungsniveau, sind unverhältnismäßig stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Ihre Beschäftigungsquote liegt unter 10 % und damit weit unter den Quoten von 47 % bei Menschen mit Behinderungen und von 72 % bei Menschen ohne Behinderungen. Sie sind häufig unterbeschäftigt, arbeiten in prekären und/oder kurzfristigen Arbeitsverhältnissen mit sehr niedrigem Lohn, oft in betreuten Einrichtungen, und sind stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.

In Bezug auf ihr Recht auf uneingeschränkte gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft; und unter Bezugnahme auf die neue Strategie der EU zugunsten von Menschen mit Behinderungen, die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, den Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, so auch dem GG und SGB etc. pp; möchte ich der Personalverwaltung des Landkreis und der Kreisverwaltung Kusel also den Vorschlag unterbreiten; dass wir uns gemeinsam vorzugsweise ein nettes "Mädel", passend in der Altersstruktur zum bestehenden Team des "Smart City Kusel", suchen, welches dem Stellenprofil ( auch bei möglicherweise erforderlichem Ausbildungsbedarf ) entspricht. Und natürlich geeignet erscheint bei diesem "alternierenden Telearbeitsplatz" und i.d.S. "Job-Sharing" tatkräftig mitzumischen.
Meine Erfahrung mit Autisten ?! So einfach wird das sicher nicht. Aber Auswahl und fachlich qualifizierte Menschen, bei nur 10% Erwerbstätigkeit kann man ja wirklich nur von einer strukturellen und systemimmanenten Diskriminierung allererster Güte sprechen bzw. schreiben, gibt es da bestimmt !
Also fragen Sie doch einfach bei der BA nach, ob da nicht zufällig eine geeignete Bewerberin hier im lieblichen Pfälzer Bergland leben und arbeiten will. Oder kontaktieren Sie eben ein ganz reales "Unternehmen" wie beispielsweise die auticon GmbH in Berlin oder eben SAP SE mit Sitz im baden-württembergischen Walldorf. Diese Menschen dort helfen auch anderen Unternehmen
dabei, aber bestimmt auch einer Behörde wie dem Landkreis bzw. der Kreisverwaltung Kusel sicherlich gerne, neurodivergente Talente zu integrieren.
Achja. Unternehmen und so . . .
Solche Bezeichnungen führen leicht zu Missverständnissen bei Bürger + Bürgerin !
[ https://www.ihk.de/pfalz/recht/handel-und-gewerbe/firmenrecht/grundregeln-1281764 ]
Firmenwahrheit: Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irre zu führen.
Firmenklarheit: Der Firmenname darf nicht zu Zweifeln oder falschen Schlussfolgerungen führen.
Firmenausschließlichkeit: Dies bedeutet, das sich Firmennamen deutlich voneinander unterscheiden müssen, damit möglichst keine Verwechslungen auftreten. Dieses Erfordernis ist allerdings gemäß § 30 HGB auf den selben Ort oder die selbe politische Gemeinde beschränkt.
Firmeneinheit: Der Grundsatz besagt, das ein und derselbe Gewerbebetrieb nur eine Firma führen kann.
Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten:
  1. Unterscheidungskraft und der damit einhergehenden Kennzeichnungswirkung.
  2. Der Ersichtlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses.
  3. Der Offenlegung der Haftungsverhältnisse.

[ D ] Jobcenter Erinnerung ausstehende Zahlungen und irgend etwas sonst noch !
WEGEN DER SO KEINESFALLS STATTHAFTEN ÜBERWEISUNG DER LEISTUNG IM SINNE DIESES "BÜGERGELD-GESETZ" AN MEINEN VERMIETER SIEHE ABSCHNITT [ D 1 ] !!!
Ja. Da war doch noch was ! Mein Auskunftsersuchen wird ja anzunehmend von der Gerichtsbarkeit geklärt. Aber die so durch nichts zu rechtfertigende Kürzung der Leistungen ist wirklich bitter. Das Geld fehlt und es bedeutet eine so nicht statthafte Schmälerung des 'sozio-kulturellen Existenzminimum'. Und auch die Ortsabwesenheit im Juli - das sehen Sie doch sicherlich ein - muss ja wegen den 8 Umzugskarton und der Anwaltsbeschaffungsmaßnahmen ganz unbedingt sein. Wie ich das finanzieren soll ist noch vollends im Unklaren. Ich kann Sie also nur nochmals an Ihre Zahlungsverpflichtung, auch wegen dem Mehrbedarf und den dringend benötigten Nachzahlungen seit Januar 2021, erinnern. Gewissermaßen also Mahnung № 4c. Oder war es schon № 5g ?
Und das wenn möglich Zeit nah. Also das mit der Überweisung !

I
rgend etwas sonst noch !
Strukturlotsen "Alte Welt" . . .
= https://www.landkreis-kusel.de/landkreis/kreisentwicklung/strukturlotse =
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210730_mail_strukturlotse_coolway.html ]
[ B ] Mitarbeit bei dem Projekt „Strukturlotse“
Vielleicht kann das Team M & I des Jobcenter Landkreis Kusel sich ( irgendwann innerhalb angemessener Frist ) dazu durchringen, trotz der auf Grund der Stellenausschreibung angegebenen Anforderungsprofil somit mangelnde Qualifikation meiner Person, für den Landkreis bzw. im Speziellen dem Landkreistag Rheinland-Pfalz bei der Bewerbung für das Projekt „Strukturlotse“ eine Empfehlung bei einem für Sie Kosten günstigen, und zudem aus Haushaltsmittel noch stark subventioniertem, Angebot an erstklassigem, hoch qualifiziertem und zudem noch motivierten, 'Humankapital' bei einer Anstellungnvorzugsweise aber zeitgemäßen und der persönlichen Situation entsprechend in 'Jobsharing',  auszusprechen.
Wie ich der Stellenbeschreibung entnehmen kann ist eine Besetzung mit Teilzeitkräften grundsätzlich möglich.
Ich sehe nach wir vor eine selbstständige Existenz; im Bereich künstlerischen Bereich, so auch Patentmarketing und meine politsche Betätigung im Non-Profit als so bezeichneter 'Social Entrepreneur', als das einzig Wahre im Einklang mit dem geltenden GG an !
Trotzdem bietet sich ein derartiges Beschäftigungsverhältnis bei der Integration meiner Person geradezu an.
Gerade eine Tätigkeit als freischaffender Dienstleister bietet so für lle Beteilgten die Möglichkeit Haushaltsmittel sinnvoll zu verwenden. Und bei der Gewährung von Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung der Bestimmungen des SGB IX wohlwollend und zum Nutzen der "deutschen Volksgemeinschaft " zu investieren.
[ C ] In dem Zusammenhang verweise ich auf meine Tätigkeit im Rahmen von www.citizennet.de.
Was so betrachtet ja wahrlich keine dieser berühmt-berüchtigten Eintagsfliegen ist und nachweisbar seit meiner Tätigkeit in der Straßensozialarbeit in Göttingen im Jahr 2000 einen gewissen Erfahrungswert beim "Lotsen durch Strukturen", auch in dieser regional dörflichen Struktur wie beispielsweise hier im Landkreis Kusel, nahelegt.
Daten zu dieser gerne so bezeichneten ' KI ' stehen im Rahmen eines Bürgernetz zur Verfügung.
Hier aber erst nur etwas zu einer so benannten 'kulinarischen Landstraße' : http://www.citizennet.de/project/coolway ...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210804_mail_strukturlotse_wohnung.html ]
[ A ] Meine Mail 30.07.2021, um 09:24 Uhr, mit dem Betreff "BEWERBUNG Mitarbeit bei dem Projekt „Strukturlotse“ ///\\\ Stellenausschreibung-Nr.: 21/KV0409" und einen möglichen, und möglicherweise auch hierbei notwendigen, Antrag zwecks Förderung zund Einrichtung eines Arbeitsplatz auf Grund einer Stellenausschreibung des Landkreistag RLP.
Sehen Sie, wie in der Mail bereits angegeben, diese Bewerbung(en) doch bitte in direktem Zusammenhang mit meiner Bewerbung wegen einer Stellenausschreibung „Mitarbeiter im Kundenbüro Jobcenter Landkreis Kusel“ per Mail mit Datum vom 27.09.2019, um 09:34 Uhr, an Herr Matheis <personalverwaltung@kv-kus.de>.
Zwischenzeitlich habe ich ebenfalls mit der eigentlich Zuständigen beim Landkreistag, Frau Lena Richter, nochmals telefoniert. Und ihr dann auch den aktualisierten 'Lebenslauf' zur Vervollständigung dieser "Bewerbungsunterlagen" wegen der Stellenausschreibung "Strukturlotse" übermittelt.
Für Ihrer Unterlagen habe ich diese Angaben als PDF [ lebenslauf_2021.pdf ] direkt dem Anhang dieser Mail zur Vervollständigung Ihrer Akte beigefügt.
[ - - - ]
Unser Standpunkt ist da so unterschiedlich nun nicht ! Der hat uns der Gesetzgeber völlig im Stich gelassen.
Aber letztendlich, was soll ich Ihnen auch sonst dazu schreiben, ist es Ihre Aufgabe und gesetzliche Verpflichtung für einen Krankenversicherungsschutz Sorge zu tragen. Zumindestens sollten Sie innerhalb 3 Monaten auf eine formal korrekte Anfrage mit einem schriftlich ausreichend begründeten Bescheid reagieren !
Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sollten / müssen gerade auch Sie als Eigenbetrieb des Landkreis Kusel-Altenglan, so natürlich ebenso auch ein Versicherungsträger wie beispielsweise die AOK, als Träger öffentlicher Gewalt § 1 'Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt' Absatz (1), (2) und (3) Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und Achtung schenken.
edet doch mal miteinander. Amtshilfe. Das kennen Sie doch und verstehen es sicherlich !
: SIEHE AUCH : Fachliche Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Leistungsberechtigten von Arbeitslosengeld II
                         [ https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-kvpv_ba013456.pdf
                                    (11) Gehörte eine Person zuletzt vor dem Bezug von Alg II einem  besonderen Sicherungssystem an und bestand in dieser Zeit weder eine gesetzliche noch eine private KV, ist auf die Verhältnisse                                 vor dieser besonderen Absicherung abzustellen. War die Person zuletzt vor dem Bezug von Alg II gesetzlich krankenversichert, tritt bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die                                                     Versicherungspflicht durch den Bezug von Alg II ein.
                        Fachliche Weisungen § 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
                        [ https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-26_ba015865.pdf
Ich beantrage also die Prüfung der Notwendigkeit und des Umfanges bereits mehrfach beantragter Leistungen nach den Bestimmungen des GG und SGB.
[ - - - ]
[ E ] Kurzes und erklärendes Intermezzo, um die Rechtmäßigkeit und auch Notwendigkeit meines Handeln zu signalisieren !
Sie müssen den doch eigentlich für mich und auch Sie unnötigen Arbeitsaufwand entschuldigen. Aber ich kann so etwas keinesfalls dulden.
Aber - ganz ehrlich - was bleibt mir da als 'Kunde' des hierzulande ja so bezeichneten 'Jobcenter' bei einem System namens 'Hartz4' anderes übrig.
Und Sie fragen sich jetzt sicher : Was geht mich das als Mitarbeiter des Team Markt + Intergration bei der Integration eines dieser Kunden an ?!
Ganz sicher kann ich Ihnen dazu als Antwort auf diese rein hypothetische Frage schreiben, dass mein Recht auf effektiven Rechtsschutz auch in der 'Hackordnung' nach unten bis hin zu Ihrem Schreibtisch aus billiger Spanplatte Geltung hat. Also nicht nur hoch in die Gerichtsbarkeit mit diesen gediegenen Naturholzmöbeln als Entscheidungsfunktion. Nein ! Auch für den einfachen  'Schreibtischtäter' gilt die Verpflichtung mir meine zuerkannten 'Rechtsgüter' zu gewährleisten.
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Letztendlich, ob jetzt vor oder hinter dem Schreibtisch, ist da kein so großer Unterschied. Ob jetzt mit oder ohne Erwerbseinkommen ist Hartz4, gestatten Sie mir diesen kleinen Ausrutscher in die verbale und fäkale Gegenwartskultur, einfach nur Scheiße !
: AUSZUG eines Schreiben vom 19.7.2021 per Anlage zu einer Klageerhebung an das Sozialgericht in Speyer :
» Es geht bei diesem Konstrukt namens „Hartz IV“, eher metaphysisch betrachtet, um das Rauben von Zeit und Energie. Letztendlich um die Vergewaltigung des Menschsein. Für den als 'Kunde' erniedrigten Menschen führt das ganz zwangsläufig und wirklich ganz praktisch ohne jede metaphysische Betrachtung zu Frustration und auch Perspektivlosigkeit. Und ebenfalls nur zu verfassungsrechtlich absolut nicht konform zu genießender bürokratischer Willkür dieser bei der Verwaltung der 'Erwerbslosigkeit' hierbei zuständigen staatlichen Organe / Gewalt ! Und JA ! Dazu gehört auch ohne Frage die Sozialgerichtsbarkeit. «
[ E ] Kurzes und erklärendes Intermezzo, um die Rechtmäßigkeit und auch Notwendigkeit meines Handeln zu signalisieren !
Sie müssen den doch eigentlich für mich und auch Sie unnötigen Arbeitsaufwand entschuldigen. Aber ich kann so etwas keinesfalls dulden.
Aber - ganz ehrlich - was bleibt mir da als 'Kunde' des hierzulande ja so bezeichneten 'Jobcenter' bei einem System namens 'Hartz4' anderes übrig.
Und Sie fragen sich jetzt sicher : Was geht mich das als Mitarbeiter des Team Markt + Intergration bei der Integration eines dieser Kunden an ?!
Ganz sicher kann ich Ihnen dazu als Antwort auf diese rein hypothetische Frage schreiben, dass mein Recht auf effektiven Rechtsschutz auch in der 'Hackordnung' nach unten bis hin zu Ihrem Schreibtisch aus billiger Spanplatte Geltung hat. Also nicht nur hoch in die Gerichtsbarkeit mit diesen gediegenen Naturholzmöbeln als Entscheidungsfunktion. Nein ! Auch für den einfachen  'Schreibtischtäter' gilt die Verpflichtung mir meine zuerkannten 'Rechtsgüter' zu gewährleisten.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210805_mail_strukturlotse_wohnung.html ]
Ich möchte Sie auffordern, dieses 'neue' Mietverhältnis - der Zusicherung meiner Vermieter mit Schreiben vom 02.08.2021 entsprechend - zu prüfen. In dem Zusammenhang verweise ich erneut auf die ausstehenden Anträge wegen der Umzugskosten [ 8 Karton mit dem mir verbleibenden Hausrat und auch wichtigen im anhängigen Verfaghren relevanten Unterlagen in der Nähe von Oldenburg ], dieser Wohnraumerstausstattung, bzw. den entsprechenden bereits erfolgten Anträgen.
Ich möchte Sie abschließend noch auf ein PDF mit einer Quittung des Sozialkaufhaus wegen der zwingend notwendigen Anschaffung von Fussbodenbelag bzw. Gardinen [ ~ Sicht - und Ungezieferschutz ] aufmerksam machen. In direktem Zusammenhang, ebenfalls resultierend aus der Untätigkeit Ihrer Amtstätigkeit heraus, habe ich noch eine Quittung der 'Fundgrube' in diesem PDF gleich mit untergebracht.
Siehe : jobcenter_kusel_20210805_anlage_quittung.odt
Die bereits erfolgten Anschaffungen begründe ich gegenüber dem im SGB sicherlich irrtümlich oder gar in absichtlich arglistiger Täuschung so bezeichneten 'Jobcenter', so auch in Folge der Gerichtsbarkeit, mit dem aussagefähigen Bildmaterial wie im PDF "jobcenter_kusel_20210805_anlage_fliegen.pdf" als Anlage in diesem Schreiben per Mail angegeben.
Und ich weiß, dass diese entzündneten Fliegenbisse - oder eben Stiche einfach ekelhaft und zum hemmungslosen Erbrechen anregend aussehen.
Und auch diese elendlich verendeten Fliegenleichen sind wahrlich kein Augenschmauss.Und bedeuten gleichzeitig in dem nur mangelhaft durch alleinige Berücksichtigung des ausschließlich materiell und sozio-kulturell in der Rechtssprechung und auch der Verwaltungstätigkeit so keinesfalls berührtem Existenzminimum einer ganz normalen menschlichen Existenz eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung und zudem eindeutig eine erhebliche Beeinträchtigung des so von mir angeführten psycho-sozio-kulturellem Existenzminimum. Und natürlich ganz unzweifelhaft eine Vergewaltigung meiner durch Ahimsa und Satyagraha geprägten gewaltfreien und die natürliche Biodiversität achtenden Weltanschauung.
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Ahimsa + https://de.wikipedia.org/wiki/Satyagraha
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Ideologie + https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung

Und das sollten wir wirklich doch einfach mal sachlich und locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind allenfalls ausführendes Organ.
Und deswegen muss ich Sie auffordern, die in den Quittungen nachweisbar auf Grund einer Beschädigung der Unversehrtheit meines Daseins notwendigen Ausgaben umgehend der Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person anzuweisen.
1-DIN-A4-Seite =
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210811_selbststaendigkeit.pdf ]
: P S : Werte Sachbearbeiter:Innen ! Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass Sie de facto
mit dem Vermieter nichts, aber auch rein gar nichts, zu tun haben. Ja wirklich. So ist das !
Das sollte Ihnen 100% klar sein. Meinen Sie nicht auch ? + !
In dem Sinne ist die Überweisung an meinen Vermieter – zumal ohne Angabe von in sich schlüssigen und so der Rechts - und Gesetzeslage entsprechenden Gründen, welche eine Kürzung des lebensnotwendigen Minimum rechtfertigen könnten – des bestehenden Leistungsanspruch, also dieses so benannten 'sozio-kulturellen Existenzmimimum', Ihrer "Kunden" keinesfalls zulässig !

[ E ] Appendix [ HINWEIS ]

Sehen Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .


Ja wirklich. Das erscheint als geeignetes Regulativ bei der in früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz" !
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz". Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen Individuum entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
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Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert. Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu verwirklichen.  So heißt es in Art. 3 der Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
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Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
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[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf ]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
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Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für alle Menschen und gerade auch den Bürger so bestimmten Sozialstaat.



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




| THE END |