-------- Mail 04.08.,2021 --------
Betreff: /\ Arno Wagener /\ AZ der Kundschaftigkeit : 6594 :
Datum: Wed, 4 Aug 2021 20:31:47 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Jobcenter Kusel Peter Denzer <peter.denzer@kv-kus.de>

Sehr geehrter Herr Denzer . . .
Unser Telefonat wegen der Bewerbung und dem Lebenslauf.
Da Herr Andreas Körbel, lt.Ihren Angaben, wegen Krankheit derzeit unpässlich ist sind Sie ja anscheinend mein Ansprechpartner.
[ A ] Meine Mail 30.07.2021, um 09:24 Uhr, mit dem Betreff "BEWERBUNG Mitarbeit bei dem Projekt „Strukturlotse“ ///\\\ Stellenausschreibung-Nr.: 21/KV0409" und einen möglichen, und möglicherweise auch hierbei notwendigen, Antrag zwecks Förderung zund Einrichtung eines Arbeitsplatz auf Grund einer Stellenausschreibung des Landkreistag RLP.
Sehen Sie, wie in der Mail bereits angegeben, diese Bewerbung(en) doch bitte in direktem Zusammenhang mit meiner Bewerbung wegen einer Stellenausschreibung Mitarbeiter im Kundenbüro Jobcenter Landkreis Kusel“ per Mail mit Datum vom 27.09.2019, um 09:34 Uhr, an Herr Matheis <personalverwaltung@kv-kus.de>.
Zwischenzeitlich habe ich ebenfalls mit der eigentlich Zuständigen beim Landkreistag, Frau Lena Richter, nochmals telefoniert. Und ihr dann auch den aktualisierten 'Lebenslauf' zur Vervollständigung dieser "Bewerbungsunterlagen" wegen der Stellenausschreibung "Strukturlotse" übermittelt.
Für Ihrer Unterlagen habe ich diese Angaben als PDF [ lebenslauf_2021.pdf ] direkt dem Anhang dieser Mail zur Vervollständigung Ihrer Akte beigefügt.
[ B ] Ihre Kollegin Frau Gries <jobcenter-leistung@kv-kus.de> hat mir bereits am 11.06.2021 die Unterlagen wegen Ablauf des Bewilligungszeitraum zugeschickt. Das verzögert sich wegen den unter [ F ] und [ G ] angegebenen Gründen noch ein klein wenig. Garantiert aber noch vor dem 15.08.2021 !
Ich bitte da um Ihr Verständnis. Es ist wirklich nicht mein ursächliches Verschulden.
Speziell wegen diesen Kontoauszügen; trotz der räumlichen Distanz bis zur Sparkasse in Kusel und gerade auch der Tatsache, dass ein Fahrrad ja nicht zum Leben notwendigen Bedarf gehört; bin ich schon mehrfach unterwegs gewesen. Das schaffe ich aber die Tage. Bis zum 15. mit einigermaßener Sicherheit sogar.
Als Begründung muss ich dabei angeben, dass mein derzeitiger Vermieter da einfach nicht in die Hufe kommt oder es gar nicht will. Und das trotz mehrfacher mündlicher Zusagen schon seit August 2020, so auch in seinem PKW beim Unterschreiben auf die Schnelle des zwischen uns so nicht vereinbarten Mietverhältnis.
Wie schon erwähnt. Dazu die Angaben unter unter [ F ] und [ G] !
Und geben Sie da doch bitte Ihrer Kollegin, Frau Gries, von der Leistungsabteilung mit der Durchwahl 143 Kenntnis von der nicht zu vermeidenden Verzögerung.
Und glauben Sie mir. Mit einem Aufhebungsvertrag zum Ende des Bewilligungszeitraum und einem dann neu geltenden Mietverhälznis machen wir uns allen das Leben einfach nur einfacher. Mein Vermieter wird diese Nptwendig sicherlich noch einsehen. Oder eben auch nicht. Das ist kein so großer Unterschied !

[ C ] Ihre Kollegin Frau Joas <jobcenter-leistung@kv-kus.de> hat mir am 05.07.2021 wegen dem von mir immer noch schmerzlich vermissten; bei Ihnen, der AOK, und auch der Sozialgerichtsbarkeit schon mehrfach angemahnten; Krankenversicherungsschutz Nachricht gegeben. Zwischenzeitlich hat sich auch die AOK zweimal postalisch bei mir gemeldet. Zuletzt mit Schreiben vom 20.07.2021 und der Service-Nr. R546 213 186 20. Juli 2021. Der Mitarbeiter der AOK, Herr Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de> bzw. <szs.tr@service.rps.aok.de> ist telefonisch zu erreichen unter 0651 2095-218. Erst - in einem Schreiben vom 17.Juni 2021 ging es bei einer Rückmeldung um die Überprüfung einer Abmeldung von der Meldeadresse im Jahr 2012. Und jetzt in  dem bisher letzten Schreiben, um eine Anmeldung auf Teneriffa und das genaue Datum meines Rückflugticket. Nach meiner Meinung eine Verzögerungstaktik, da es ja nun wirklich nichts mit dem eigentlichen Sachverhalt einer Krankenversicherungsschutz [ privat oder eben diese so bezeichnete gesetzliche ] zu tun hat. Da Herr Oliver Eis beim Selbstzahlerservice der AOK tätig ist, ich ja auf Grund der Situation keiesfalls 'Selbstzahler' bin oder sein werde, hat es zumindestens für mich den Anschein, dass seine Person, so auch ganz generell die AOK, gar nicht mein Ansprechpartner bzw. der eigentlich Zuständige bei der Lösung dieses kleinen Dilemma eines seit nunmehr 2 Jahren fehlenden Krankenversicherungsschutz ist. Das ist ganz eindeutig der für mich als 'Kunde' zuständige Leistungsträger. In dem Fall also das 'Jobcenter Landkreis Kusel'.
In mehreren ausführlichen Telefonaten mit dem Leiter des Team M & I, Herr Andreas Körbel, habe ich auch diesen Sachverhalt "
Krankenversicherungsschutz [ privat in einem gleichen [ ! ] Rahmen und Umfang wie einer eben so benannte Gesetzliche ! ] erörtert.
Unser Standpunkt ist da so unterschiedlich nun nicht ! Der hat uns der Gesetzgeber völlig im Stich gelassen.
Aber letztendlich, was soll ich Ihnen auch sonst dazu schreiben, ist es Ihre Aufgabe und gesetzliche Verpflichtung für einen
Krankenversicherungsschutz Sorge zu tragen. Zumindestens sollten Sie innerhalb 3 Monaten auf eine formal korrekte Anfrage mit einem schriftlich ausreichend begründeten Bescheid reagieren !
Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sollten / müssen gerade auch Sie als Eigenbetrieb des Landkreis Kusel-Altenglan, so natürlich ebenso auch ein Versicherungsträger wie beispielsweise die AOK, als Träger öffentlicher Gewalt § 1 'Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt' Absatz (1), (2) und (3) Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und Achtung schenken.
edet doch mal miteinander. Amtshilfe. Das kennen Sie doch und verstehen es sicherlich !
: SIEHE AUCH : Fachliche Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Leistungsberechtigten von Arbeitslosengeld II
                         [ https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-kvpv_ba013456.pdf
                                    (11) Gehörte eine Person zuletzt vor dem Bezug von Alg II einem  besonderen Sicherungssystem an und bestand in dieser Zeit weder eine gesetzliche noch eine private KV, ist auf die Verhältnisse                                 vor dieser besonderen Absicherung abzustellen. War die Person zuletzt vor dem Bezug von Alg II gesetzlich krankenversichert, tritt bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die                                                     Versicherungspflicht durch den Bezug von Alg II ein.
                        Fachliche Weisungen § 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
                        [ https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-26_ba015865.pdf
Ich beantrage also die Prüfung der Notwendigkeit und des Umfanges bereits mehrfach beantragter Leistungen nach den Bestimmungen des GG und SGB.
[ D ] Widerspruchsverfahren, Überprüfungsanträge oder Ähnliches mehr, innerhalb des Landkreis Kusel : Da sollten Fr. Christine Hüttenberger <christine.huettenberger@kv-kus.de>, so gerade auch Herr Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>, meinen deutlichen und mehrfach in aller Entschiedenheit vorgebrachten Einwand entsprechen. Vielleicht, dass Sie Ihnen als mein Sachbearbeiter da mal einen Bescheid geben. Da geht es schlicht und einfach darum Benachrichtigungen wegen einem Widerspruchsverfahren nicht nur mit dem Aktenzeichen, sondern auch mit Hinweis auf Inhalt des jeweiligen Widerspruchsverfahren, auszufertigen. Siehe beispielsweise den Schriftverkehr wegen Widerspruchsbescheid W-179/2020//6594 vom 03.11.2020 mit dem entsprechenden Rechtsbegehren. So kann ich mit den Schreiben der "Geschäftstelle Kreisrechtsausschuss" mit dem Aktenzeichen W-112/2021//6594 und Datum vom 14.07.2021 bzw. das Aktenzeichen W-105/2021//6594 und Datum vom 29.06.2021 nun rein gar nichts anfangen. Den Inhalt und Umfang eines Widerspruchsverfahren kann ich als Kunde, und ganz sicher auch Sie als Mitarbeiter, eines 'Jobcenter' also wirklich nicht auf Grund nur eines Aktenzeichen ergründen. Ich kann also dazu dann auch keine Erwiderung oder was auch immer schreiben, da ich ja nun mal auf Grund der alleinigen Angabe eines Aktenzeichen nicht wissen kann, um welchen Sachverhalt es sich dabei handelt. Und das auch sicher aus für Sie leicht nachvollziehbaren Gründen !
Und vielleicht fragen Sie Herr Simon, Vorsitzendes des Kreisrechtsausschuss, welcher ja vom Kreistag des Landkreises Kusel gem. § 5 Absatz 2 Nummer 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2025 auch zum Geschäftsführer des 'Jobcenter Landkreis Kusel' bestellt wurde, ob da nicht
etwa bei etwaigen Überprüfungsanträgen oder gar solchen Widerspruchsverfahren, also ganz allgemein der Rechtmäßigkeit im Landkreis, ein wirklich heftig solider Interessenkonflikt vorliegt.
Bitte, werter Herr Sachbearbeiter Denzer ! Können wir uns vielleicht in Zukunft darauf einigen, dass der Landkreis außer einem Aktenzeichen gleich auch geradezu passend dazu angibt, um was es sich bei einem Widerspruchsverfahren überhaupt handelt.
Das kann ich als Kunde Ihrer Behörde also wirklich nicht auf Grund nur eines Aktenzeichen ergründen.
Kann mir also bitte die "Geschäftstelle Kreisrechtsausschuss" jeweils mitteilen, um was es sich dabei überhaupt handelt.
Und in Zukunft bei der Ausfertigung eines amtlichen Bescheid zu einem Widerspruchsverfahren auch immer gleich den betreffenden Sachverhalt des Widerspruchsverfahren zusätzlich zu einem für Ihre Behörde sicherlich überaus interessanten AZ anzugeben.
[ E ] Kurzes und erklärendes Intermezzo, um die Rechtmäßigkeit und auch Notwendigkeit meines Handeln zu signalisieren !
Sie müssen den doch eigentlich für mich und auch Sie unnötigen Arbeitsaufwand entschuldigen. Aber ich kann so etwas keinesfalls dulden.
Aber - ganz ehrlich - was bleibt mir da als 'Kunde' des hierzulande ja so bezeichneten 'Jobcenter' bei einem System namens 'Hartz4' anderes übrig.
Und Sie fragen sich jetzt sicher : Was geht mich das als Mitarbeiter des Team Markt + Intergration bei der Integration eines dieser Kunden an ?!
Ganz sicher kann ich Ihnen dazu als Antwort auf diese rein hypothetische Frage schreiben, dass mein Recht auf effektiven Rechtsschutz auch in der 'Hackordnung' nach unten bis hin zu Ihrem Schreibtisch aus billiger Spanplatte Geltung hat. Also nicht nur hoch in die Gerichtsbarkeit mit diesen gediegenen Naturholzmöbeln als Entscheidungsfunktion. Nein ! Auch für den einfachen  'Schreibtischtäter' gilt die Verpflichtung mir meine zuerkannten 'Rechtsgüter' zu gewährleisten.
So hat es Sie, Herr Denzer, auch bei dem Sachverhalt wie in [ D ] ausführlich beschrieben knallhart dabei erwischt.
Letztendlich, ob jetzt vor oder hinter dem Schreibtisch, ist da kein so großer Unterschied. Ob jetzt mit oder ohne Erwerbseinkommen ist Hartz4, gestatten Sie mir diesen kleinen Ausrutscher in die verbale und fäkale Gegenwartskultur, einfach nur Scheiße !
: AUSZUG eines Schreiben vom 19.7.2021 per Anlage zu einer Klageerhebung an das Sozialgericht in Speyer :
»
Es geht bei diesem Konstrukt namens „Hartz IV“, eher metaphysisch betrachtet, um das Rauben von Zeit und Energie. Letztendlich um die Vergewaltigung des Menschsein. Für den als 'Kunde' erniedrigten Menschen führt das ganz zwangsläufig und wirklich ganz praktisch ohne jede metaphysische Betrachtung zu Frustration und auch Perspektivlosigkeit. Und ebenfalls nur zu verfassungsrechtlich absolut nicht konform zu genießender bürokratischer Willkür dieser bei der Verwaltung der 'Erwerbslosigkeit' hierbei zuständigen staatlichen Organe / Gewalt ! Und JA ! Dazu gehört auch ohne Frage die Sozialgerichtsbarkeit. «
Sie können gerne bei Herr Andreas Körbel nachfragen. Oder auch im Schriftverkehr mit der Sozialgerichtsbarkeit im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen <3 AS 1272/19 / L 3 AS 78/20 S / B 14 AS 35/21 B>. Das habe ich so auch bereits in aller Deutlichkeit bei der Gerichtsbarkeit bzw. Ihnen, also Mitarbeiter:Innen dieses Eigenbetrieb des Landkreis Kusel, zur Sprache gebracht. Sozusagen als nicht existente Behörde habt ihr keinen Entscheidungsspielraum. Und wie es in der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' treffend steht besteht auch keine Gewinnerzielungsabsicht. Ihre Tätigkeit, Herr Denzer, und die Ihrer Kollegen:Innen besteht nicht in der Verwaltung der Problematik Erwerbslosigkeit. Sondern dient nur als regulatorisches Ventil zu Kontrolle der Massen durch Bürokratie und Angst.
In dieser Situation und der immer noch bestehenden Gewaltenteilung ist definitiv eine Schuldzuweisung vorrangig beim Gesetzgeber, so auch beim nahezu vollständigen Versagen der Gerichtsbarkeit als ordnende Kraft, zu erheben.

Ihr lauschiges kleines, im SGB sicherlich irrtümlich so bezeichnetes, 'Jobcenter' in Kusel oder auch Anderswo, so auch die Mitarbeiter:Innen trifft da eigentlich keine Schuld. Letztendlich ist es das bewusste Versagen einer völlig verfehlten Sozialpolitik und der hierbei Verantwortlichen.
Und im Gegensatz zu 'Institutionen' wie in Berlin-Mitte o.ä. Massenabfertigungsbetrieben der urbanen Ballungsgebiete gestaltet sich Ihre Tätigkeit wenigstens noch so, dass dem Hilfe suchenden Bürger und als 'Kunde' diffamiertes Subjekt staatlicher Willkür durch Ihre Menschlichkeit zu mindetens seine Würde erhalten bleibt.
Insoweit bin ich bei Ihnen, werte Mitarbeiter:Innen der Verwaltung hier im Landkreis, geradezu handzahm und wirklich entgegenkommend.
Das - mit Garantie - wird bei einer 2022 statt findenden Aktion im Rahmen des Artikel 20 ( 2 ) GG mit dem hier vorherrschenden politischen Establishment nicht sein. Und dieser Gerichtsbarkeit, also diesen schwarz bis lila kostümierten Robenträgern und Recht, aber nicht Gerechtigkeit, im Namen des Volkes verkündende Richter und Richerinnen, kann man wirklich nur mit §§ kommen. Garniert mit postulierten Rechtsnormen des so benannten BVerfG und des EuGH.
[ F ] Zwischenzeitlich haben sich bei der Gerichtsbarkeit, also in dem Fall beim Sozialgericht in Speyer als erster Hürde bei diesem Instanzenparcour im zweiten und jetzt entscheidenden Klageverfahren, einige auch für Ihre Amtstätigkeit gravierende Änderungen ergeben.  Siehe in dem Zusammenhang sozialgericht_speyer_20210719.pdf ( 1 Seite ) und auch sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf ( 12 Seiten ) als Anlage im Anhnag dieser Mail. Dann, nur um meine verständlichen Schwierigkeiten beim derzeit erst in einem Rohentwurf noch zu vervollständigenden Schreiben zu signalisieren, die Anlage von einem Schreiben an das Bundessozialgericht : bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf ( 18 Seiten).
Zugegeben. Da muss ich wirklich noch etwas Struktur und eine in sich gestraffte Förmlichkeit verwirklichen.
Das wird für mich garantiert nicht einfach. Aber das schaffe ich dann schon ! Es dauert eben.
Und wie Sie sich sicher ohne Schwierigkeiten begreiflich machen können ist das 'Jobcenter' in meiner Prioritätenliste nicht unbedingt an oberster Stelle. Ehe ich da diese verbalen Tücken und juristischen Abgründe im Umgang mit der Gerichtbarkeit, so auch Herr Ass. jur. Peter Simon, nicht im Griff bzw. fertig ausgedruckt in Reinform fertig habe will ich mich wegen dieser Veränderungsmitteilung bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gar nicht eindeutig bei Ihnen äußern.
In dem Schreiben "sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf" auf Seite 2 bis Seite 3 Mitte habe ich bereits angemerkt, dass mit Wirkung zum 31.08.2021 ein so bezeichneter Aufhebungsvertrag und ab 01.09.2021 ein neuer Mietvertrag Geltung haben wird.
Siehe dazu als Anlage der betreffende Schriftsatz als PDF : 1mietvertrag2_eckhaus.pdf ( 8 Seiten ) !
Und Nein ! Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Sie müssen doch vorab das insoweit nun lt. den Regelungen des BGB gänzlich neue Mietverhältnis im Sinne des SGB, so auch des erst Mal bis zum 31.12.2021 geltenden Sozialschutz-Paket-III, prüfen.
Und dann 6 Monate, das bedeutet bis einschließlich Februar 2022, die Mietzahlung sicher stellen.
Der bisher bestehende Mietvertrag ist insoweit zu bemängeln bzw. so einfach bei einer mietrechtlichen Auseinandersetzung nicht rechtswirksam. Der Schriftverkehr seit September 2020 und im Speziellen seit Ende April 2021 - teilweise per WhatsApp - zwischen Herr und Frau Klein und meiner Person ist da einfach nur eindeutig. Zudem ist das bis zum 31.08.2021 bestehende Mietverhältnis ( a ) befristet und bietet ( b ) auch keine Möglichkeit der Untervermietung, bzw. auch ( c ) einer teils gewerblichen Nutzung, um mir so überhaupt eine langfristige Nutzung dieses Wohnraum gewährleisten zu können.
Mit aus diesem Grund diese Neugestaltung der rechtlichen Situation..
Diese Handhabung ist vollkommen legal !  Zudem hat mein Vermieter mir am Montag diese Woche gänzlich überraschend mitgeteilt, dass die gesamte Liegenschaft hier in der Hauptstraße 67 in Theisbergstegen verkauft wird. Und deshalb ab März 2022 voraussichtlich / möglicherweise sowieso ein Aus - und auch Umzug bzw. vorab dann natürlich eine hierbei geeignete Wohnraumbeschaffungsmassnahme zwingend erforderlich ist.
So oder so. Der Aufhebungsvertragung und auch die Neugestaltung des Mietvertrag ist nortwandig ! So können wir auch, im Sinne einer Lösung orientierten und konstruktiven Gemeinsamkeit auch jetzt schon an meine Antragstellung wegen Gardinen und Fußbodenbelag erledigen. Bzw. die zwischenzeitlich erfolgten Einkaufe wegen der Fliegenplage beim Sozialkaufhaus erledigen. Und natürlich auch diese wirklich zur Vervollständigung meiner Unterlagen, auch wegen dem anhängigen Verfahren bei der Gerichtsbarkeit, und um den mir verbleibenden Hausrat im Rahmen der Bewilligung von Umzugskosten, rechtzeitig bei Ihnen zur Sprache bringen. Sie dürfen / können das dann erledigen. Und das macht uns Allen - seien Sie dessen versichert - wirklich das Leben um soo vieles einfacher.
Gleichzeitig, verstehen Sie das bitte als Antragstellung, benötige ich eine sofortige [ ! + ! ] Kostenübernahme bei diese Wohnraumbeschaffungs - bzw. Wohnraumerhaltungsmassnahmen. Sprich ein Monatsticket für den ÖPNV. Undd gegebenenfalls natürlich auch die Kostenübernahme für teilweise anzunehmend unumgängliche Fahrten mit dem Taxi. Und spätestens, sicher ist sicher, ab Oktober werde ich meine Wohnraumbeschaffungsmassnahmen derart gestalten bzw. notwendigerweise erweitern, dass ich Deutschland weit suchen, und ebenso Alternativen wie Wohnmobil oder Bauwagennutzung in Erwägung ziehen werde. Kleinigkeiten, alles in Allem, die für professionell agierende Fachkräfte wie den Mitarbeiter:Innen des 'Jobcenter Landkreis Kusel' sicher keine unüberwindbare Hürde der Bewältigung darstellen. Das schaffen Sie schon . . .
[ G ] APPENDIX : Der Vorsitzende der 6. Kammer und Richter am Sozialgericht in Speyer, Herr Lichtenthäler, wollte eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid treffen, da ich mit einem Schreiben am 19.7.2021 ( 1 Seite ) nebst Anlage ( 12 Seiten ) lt. Sprachgebracuh der Gerichtsbarkeit - eine Untätigkeit gerügt habe, bzw. eine so bezeichnete wie auch immer geartete Klage [ ~ Untätigkeitsklage ] wegen der Verletzung / Missachtung eindeutig bestehender Rechtsgrundlagen seitens des so bezeichneten "Jobcenter Landkreis Kusel" als Beklagten und als Wirtschaftsbetrieb des Landkreis Kusel eingereicht habe.
Ich nehme in dem Schreiben als förmliche Zustellung, welches seit 3 Tagen ungeöffnet bei mir auf dem Schreibtisch liegt, steht nur 'drin, dass in einer Verhandlung ohne mündliche Anhörung der Beteiligten die Kammer in den Ausführungen auf S. 12 keinen konkreten Antrag zu erkennen vermag, auf den sich eine Untätigkeit des Beklagten beziehen kann. Das sollte Herr Simon im Vorfeld kommender Ereignisse besser schon mal in seinen Überlegungen berüclsichtigen.
Und ntürlich wird Herr Lichtenthäler im Namen des Volkes verkünden, dass mein Schreiben vom 19.7.2021 nicht als neue Klage erfasst wurde.
Zu meinem Glück, oder eigentlich auch Bedauern, habe ich noch genügend Klopapier.
Gerade aber wegen dem nunmehr unumgänglichen Rechtsweg zur Klärung meiner gerechtfertigten Anspruchsvoraussetzungen, gerade auch wegen einer Klärung der Situation mit dem Vermieter, und den beruflichen Perspektiven meiner Person, also auch einer abzusehenden Verselbstständigung von den 'AGB' ihrer doch recht unzureichend als Behörde maskierten Amtstätigkeit, rufe ich Sie die Tage zwecks Klärung noch offener Fragestellungen an.
Irgendwann. Wenn ich überhaupt die Zeit und vor Allem die Muße dazu finde !
Wie nahezu immer verbleibe ich mit freundlichem Gruß und auch einigen orthograpischen Mängeln . . .
( Arno Wagener )

ANLAGE DIESER MAIL :
lebenslauf_2021.pdf
sozialgericht_speyer_20210719.pdf
sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf
bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf
1mietvertrag2_eckhaus.pdf