-------- Mail 05.08.2021 --------

Betreff: Fwd: /\ Arno Wagener /\ AZ der Kundschaftigkeit : 6594 :
Datum: Thu, 5 Aug 2021 16:47:07 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Jobcenter Kusel Peter Denzer <peter.denzer@kv-kus.de>


Sehr geehrter Herr Denzer . . .
Sie müssen entschuldigen. Ich noch einmal wegen der letzten Mail !
Eben ein klärendes Schreiben meines Vermieter bei mir im Briefkasten entdeckt !
Ganz zuoberst im Anhang dieser Mail habe ich "eckhaus_zusicherung_jobcenter_20210802.pdf" diesem Schreiben beigefügt.
Wie bereits dem Sozialgericht in Speyer und auch dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' mitgeteilt beginnt bald ein neues Mietverhältnis.
Rechtzeitig vorab, dieses Mal auch schriftlich seitens des Vermieter und nicht nur ohne Nachweise fernmündlich, sind die hierbei für Ihre Entscheidung erforderlichen Unterlagen, siehe Anlagen bzw. das PDF "eckhaus_zusicherung_jobcenter_20210802.pdf", vor Abschluss eines Vertrages über ein 'neues' Mietverhältnis, so also eine dem Sprachgebrauch des SGB entsprechend neue Unterkunft, eingereicht und somit hat der durchaus erwerbsfähige Hilfebedürftige im Vorfeld Ihres bewilligenden Bescheid eine Bestätigung der Angemessenheit der Wohnkosten beim zukünftig örtlichen zuständigen Träger für die neue Wohnung eingeholt.
Ergänzend, nur um den formal juriustischen Erfordernissen zu entsprechen, muss ich dabei noch ergänzen, dass es sich bei dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen um die gleiche Person handelt, welche im September 2019 einzig und alleine wegen eine schlichten Mietgarantie erstmals beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' Vorsprache hielt, dann in einer - auf Grund nachweisebarer Untätigkeit seitens des Leistungsträger - immer noch bestehenden Notlage seitens einer so gar nicht existenten 'Behörde' als Eigenbetrieb des Landkreis Kusel zum Bezug von Leistungen gemäß den Bestimmungen des SGB II incl. dem mehr als fragwürdigen Genuss der 'AGB' Ihres de facto ja Wirtschaftsbetriebes ohne Gewinnerzielungsabsicht gewissermaßen zwangsverpflichtet wurde.
Ergänzend, nur um den formal juriustischen Erfordernissen zu entsprechen, muss ich dabei noch ergänzen, dass es sich bei dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen um die gleiche Person handelt, welche in eindeutiger Diskriminierung der Menschenwürde - seitens einer so gar nicht existenten Mogelpackung mit dem Attribut 'Behörde' - als Kunde diffamierend bezeichnet wird. Und, dass es sich bei diesem 'Kunden', welcher ja bekanntermaßen "Konig" und ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ist, welcher durch ein von Ihrer "Behördlichkeit' in Auftrag gegebenen Gutachten so festgestellten gravierenden Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit durch radikale,  sprich 100% ige Einschränkung bei der Vermittlungsfähigkeit in den so bezeichneten 'allgemeinen' Arbeitsmarkt zwar nicht leidet, aber immerhin arg betroffen ist.
Interessant dabei, so auch dem Schreiben meiner Vermieter leicht zu entnehmen, ist die Tatsache, dass der daraufhin erhobene Widerspruch seitens des "Hilfebedürftigen" wegen der eindeutigen und unzweifelhaften Ablehnung einer Zeit nahen Hilfestellung seitens des so bezeichneten 'Jobcenter Landkreis Kusel' in einem mehr als fragwürdigen Widerspruchsverfahren mit anschließender Klage - und Instanzentour mündete, ohne das der hierbei zuständige Lesitungsträger oder eben auch als schlichtende bzw. anordnende Instanz die hierbei zuständige Gerichtsbarkeit die bestehenden Mängel bei der Bemessung der 'Mietobergrenze' ikm Landkreis bei Alleinstehenden behoben hat. und ich kann mich gut daran erinnern, dass es dazu sogar eine klare Formulierung für Rechtmäßigkeit seitens des Bundessozialgericht und des BVerfG gibt, welche so aber weder vom Landkreis, noch von der Gerichtsbarkeit, in Ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden.
Dieser nachprüfbare und in der Region allgemein bekannte und anerkannte Sachverhalt erscheint in diesem Schreiben auf Grund der extrem angespannten bzw. völlig ausgelutschten und so einfach nicht vorhandenen Verfügbarkeit an entsprechendem Wohnraum im Landkreis erwähnenswert. Gerade aber auch, um die bereits erfolgte Antragstellung per Mail vorab am 4. August 2021, um 20:31:47 Uhr, wegen den dringenst benötigten Wohnraumbeschaffungskosten, ergänzend dazu möglicherweise sogar notwendigerweise Beschaffung Wohnmobil bzw. Bauwagen als angemessene Notunterkunft, zusätzlich ausreichend zu begründen.
Wann kann ich die vorherige Zustimmung durch das Jobcenter Landkreis Kusel für eine neue Anmietung der Unterkunft bekommen.
Ich frage nur wegen der Dringlichkeit der unumgänglichen Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen. Da verstehen Sie doch sicherlich. Oder ?
Und - ganz ehrlich - auch die möglicherweise erforderliche Beschaffung und Ausgestaltung eines Wohnmobil oder eben einem Bauwagen braucht natürlich seine Zeit.
Ergänzend, nur um den formal juriustischen Erfordernissen zu entsprechen, muss ich bei diesen Wohnraumbeschaffungskostenantrag die Dringlichkeit und Eilbeddürftigkeit - wie Ihnen durch die allgemein bekannte Wohnungsmarktsituation sicher leicht einsichtig ist - bei Ihrer Entscheidungsfindung, gegebenenfalls mit Hilfestellung der Gerichtsbarkeit, In aller Deutlichkeit zur Sprache bringen.
Zugegeben ! Das neue Mietverhältnis beginnt erst am 01.11.2021. Aber ich muss spätestens - für den von meinen Vermietern in Aussicht gestellten Zeitraum bis Ende Februar besteht so ja noch gar keine Mietzusage - am 31.12.2021 einen für mich und meine spezifischen Bedürfnisse, also sozusagen diesem materiellem psycho-soziokulturellem Existenzminmum entsprechend, ausreichenden Wohnraum haben. Das wird nicht einfach.
Und ohne Fahrrad, siehe in dem Zusammenhang auch die Anlage zu dem betreffenden bereits gestellten Antrag von 2019 ergänzend als PDF im Anhang dieser Mail mit der Bezeichnung "jobcenter_kusel_20191203_rechnung_anschaffungen.pdf", und natürlich ein Rundum-Ticket des ÖPNV mit Bus und Bahn wird es sowieso nicht funktionieren. Und das muss sofort ( ! + ! ) anfangen. Diese Wohnraumbeschaffungsmaßnahme. Und das dann noch hier in dieser wild-romantischen Täler - und Hügellandschaft im zwar lieblichen, aber ziemlich drögen und schon ein wenig hinterwäldlerischem, Pfälzer Bergland.

Den jetzt wirklich notwendigen und zudem dringenden Bedarf "Fahrrad" und "Regenbekleidung für das Fahrradfahren" beantrage ich hiermit erneut !!! Wegen den Bildern - siehe Quittung Sozialkaufhaus - und somit auch etwas Farbe im zumeist tristen Leben bzw. Wohnraum eines 'Hartzis' verweise ich auf die bereits erfolgten Antragstellungen.
Und BITTE !
Nicht wieder ignorieren oder negieren bzw. gar mit meinem Vermieter als meinem Vertragspartner doch recht eigenwillig und deutsches Recht missachtend einen neuen Kaufvertrag vereinbaren.
Das interessiert mich aber nun wirklich und ganz ernsthaft.
Und ich bin Ihnen für jeden Fehler in Ihrer Amtstätigkeit seit nunmehr 686 Tagen dankbar.
Dessen seien sie in aller Förmlichkeit versichert.

Und ganz ohne Widersprüche ist die Zusicherung zur erweiterten Anmietung der Wohnung „Hauptstraße 67a, 66871 Theisbergstegen“ ist also jedenfalls von Ihnen zu erteilen. Da bedeutet somit also keinesfalls eine sehr komplizierte Fragestellung, welche so kompetente "Oschis" wie die Mitarbeiter:Innen des 'Jobcenter Landkreis Kusel' bestimmt nicht gänzlich überfordern sollte. Durch die rechtzeitig  bzw. frühzeitig erfolgte Gelegenheit Ihnen eine vorherige Zustimmung zu ermöglichen ist eine Zusicherung nach § 22 Abs. 1 SGB II für Sie doch ganz sicher ohne Probleme möglich ! D.h. auch die zu erwartenden Kosten der Wohnungsbeschaffung und ebenso notwendige Umzugskosten [ ~ wie bereits beantragt erst Mal 8 Karton per Lieferung von Oldenburg ] können von Ihnen erstattet werden. Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen. Ganz ohne Frage.

Oder irgendwie nur störende Diskussionen bei der doch etwas reichlich unwilligen Gerichtsbarkeit.

Da sollten Sie sich eigentlich glücklich schätzen, dass es durch das beherzte Schreiben meiner Vermieter jetzt so gut funktionieren kann.
Und Sie einem Hilfe bedürftigen Mitbürger, wenn auch mit gewissen evolutionär und genetisch bedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit, helfen können.
So etwas tut Ihrem Seelenleben gut. Und ist ganz ohne Frage auch für die deutsche Volksgemeinschaft von nicht unbeträchtlichem Nutzen.
Und bezeichnen Sie mich bitte nie wieder als 'Kunde'. Das müsste ich dann als 'Beleidigung', gewissermaßen wie ein erzürnter Sizilianer, handhaben.

Die anscheinend im Umgang mit dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' bzw. der Sozialgerichtsbarkeit notwendige Vorgehensweise / Situation, also die Handhabung mit einem 'Aufhebungsvertrag' und / oder Ausfertigung eines neuen Mietverhältnis - juristisch formal korrekt - wird durch das Schreiben meiner Vermieter, Maria und Rüdiger Klein, ebenso elegant erledigt. Und - das muss sogar ich zugeben - mit erheblich weniger Wortsalat wie durch meine Person.
Da merkt man doch wie positiv sich eine langjährige Anstellung beim Ordnungsamt und vorab eine Tätigkeit beim Bundesgrenzschutz bei meinem Vermieter, Herr Rüdiger Klein, in seinen straffen und knapp formulierten Text ausgewirkt hat. Ja. Die Teilnahme an und in der Gesellschaft, welche mir ja durch diese Unterschiedlichkeit meiner individuellen Prägung und gerade auch in den letzten 30 Jahren seitens dieser Bürokratie zur Verwaltung der Erwerbsloigkeit hierzulande verwehrt wurde, hat auch beim Verfassen von asketisch knappen DIN-A4-Seiten einen nicht zu bezweifelnden Nutzen.
Zugegeben ! Mit diesem Schreiben ist dann das neue Mietverhältnis, somit die neue Unterkunft im Sinne des SGB, statt wie von mir anvisiert vom 31.08.2021 auf den 31.10.2021 [ ~ Ende des von Ihnen bewilligten Zeitraum und der bisherigen Mitdauer des bisherigen Wohnraum] gerutscht.
Ich möchte Sie auffordern, dieses 'neue' Mietverhältnis - der Zusicherung meiner Vermieter mit Schreiben vom 02.08.2021 entsprechend - zu prüfen. In dem Zusammenhang verweise ich erneut auf die ausstehenden Anträge wegen der Umzugskosten [ 8 Karton mit dem mir verbleibenden Hausrat und auch wichtigen im anhängigen Verfaghren relevanten Unterlagen in der Nähe von Oldenburg ], dieser Wohnraumerstausstattung, bzw. den entsprechenden bereits erfolgten Anträgen.

Ich möchte Sie abschließend noch auf ein PDF mit einer Quittung des Sozialkaufhaus wegen der zwingend notwendigen Anschaffung von Fussbodenbelag bzw. Gardinen [ ~ Sicht - und Ungezieferschutz ] aufmerksam machen. In direktem Zusammenhang, ebenfalls resultierend aus der Untätigkeit Ihrer Amtstätigkeit heraus, habe ich noch eine Quittung der 'Fundgrube' in diesem PDF gleich mit untergebracht.
Siehe : jobcenter_kusel_20210805_anlage_quittung.odt
Die bereits erfolgten Anschaffungen begründe ich gegenüber dem im SGB sicherlich irrtümlich oder gar in absichtlich arglistiger Täuschung so bezeichneten 'Jobcenter', so auch in Folge der Gerichtsbarkeit, mit dem aussagefähigen Bildmaterial wie im PDF "jobcenter_kusel_20210805_anlage_fliegen.pdf" als Anlage in diesem Schreiben per Mail angegeben.
Und ich weiß, dass diese entzündneten Fliegenbisse - oder eben Stiche einfach ekelhaft und zum hemmungslosen Erbrechen anregend aussehen.
Und auch diese elendlich verendeten Fliegenleichen sind wahrlich kein Augenschmauss.Und bedeuten gleichzeitig in dem nur mangelhaft durch alleinige Berücksichtigung des ausschließlich materiell und sozio-kulturell in der Rechtssprechung und auch der Verwaltungstätigkeit so keinesfalls berührtem Existenzminimum einer ganz normalen menschlichen Existenz eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung und zudem eindeutig eine erhebliche Beeinträchtigung des so von mir angeführten psycho-sozio-kulturellem Existenzminimum. Und natürlich ganz unzweifelhaft eine Vergewaltigung meiner durch Ahimsa und Satyagraha geprägten gewaltfreien und die natürliche Biodiversität achtenden Weltanschauung.
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Ahimsa + https://de.wikipedia.org/wiki/Satyagraha
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Ideologie +
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung
Und das sollten wir wirklich doch einfach mal sachlich und locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind allenfalls ausführendes Organ.

Und deswegen muss ich Sie auffordern, die in den Quittungen nachweisbar auf Grund einer Beschädigung der Unversehrtheit meines Daseins notwendigen Ausgaben umgehend der Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person anzuweisen.
Und mal unabhängig von den statistisch nicht wegzudeutenden Werten einer vorzeitigen Sterblichkeit und erhöhten Krankheitsanfälligkeit hervorgerufen durch Armut, resultierend aus Erwerbsloigkeit und mangelndem Einkommen, sorgt die Gewissheit in mir, das jede Gewaltausübung - also auch das Aufhängen von klebrigen Fliegenfängern - schlechtes Karma erzeugt und sich dadurch auf die Zukunft des Täters negativ auswirkt, einen unruhigen Schlaf seitdem. Und auch den teilweise recht irrationalen Drang mich dem Wodka hinzugeben. Natürlich lecker gemischt mir reichlich frischem Orangensaft gekühlt mit Eis.
Psychologe Herr Franzen hat es ja irgendwie treffend aus seiner nach meiner persönlichen Ansicht völlig irrigen Weltsicht und ideologisch völlig dem natürlichen Menschsein entfremdeter Anschauung in dem Gutachten Ihrer 'Behördlichkeit' ausgedrückt und so 1 habe ich sonderbare Ansichten und magisches Denken ...
Ich denke die Begriffsbildung mystisch-magisch passt einfach da doch etwas besser. Magisch liest sich gleich wie Glaskugel und so Runensteine. Gar wie Astrologie. Oder Satanismus und das schänden jungfräulicher Bräute auf dem Altar. Ich befasse mich da doch lieber mit Quantenphysik und sehe keinerlei Widerspruch zu meinem Glauben an Gott und auch den Planeten als lebendiges Bewusstsein im Spektrum dieser allseits bekannten Gaia-Hypothese.
So etwas natürlich dem Herr Diplom-Psychologe Nico Janzen als Transaktionsanalytiker schmackhaft zu machen darf man als renitenter Kunde eines Jobcenter, und dann noch in Anführungszeichen, erst gar nicht versuchen. Das habe ich auch nicht gemacht. Und zu mindestens stimme ich mit Ihm überein, dass ich nicht mit den subkulturellen Normen übereinstimme. Nur frage ich mich, ob wir die gleichen Muster meinen.
Und muss ich unbedingt genormt damit auch Herr Franzen mich ein klein wenig mag.
Das war jetzt ein kleiner Scherz ! Ein Späßchen.1
So. Da wünsche ich Ihnen noch eine schönen Tag. Mir natürlich auch !
Wie nahezu immer verbleibe ich mit freundlichem Gruß und auch einigen orthograpischen Mängeln . . .
( Arno Wagener )
: P S : 1 Auszug der Begründung beim Bundessozialgericht als Anlage und zu finden im Anhang dieser Mail im PDF "bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf" auf Seite 4 !

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jobcenter_kusel_20210805_eckhaus_zusicherung_20210802.pdf
jobcenter_kusel_20191203_rechnung_anschaffungen.pdf
jobcenter_kusel_20210805_anlage_quittung.odt
jobcenter_kusel_20210805_anlage_fliegen.pdf
lebenslauf_2021.pdf
sozialgericht_speyer_20210719.pdf
sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf
bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf
1mietvertrag2_eckhaus.pdf