Sehr geehrter Herr Denzer
. . .
Sie müssen entschuldigen. Ich noch einmal
wegen der letzten Mail !
Eben ein klärendes Schreiben meines
Vermieter bei mir im Briefkasten entdeckt !
Ganz zuoberst im Anhang dieser Mail habe
ich "eckhaus_zusicherung_jobcenter_20210802.pdf" diesem
Schreiben beigefügt.
Wie bereits dem Sozialgericht in
Speyer und auch dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' mitgeteilt
beginnt bald ein neues Mietverhältnis.
Rechtzeitig vorab,
dieses Mal auch schriftlich seitens des Vermieter und nicht
nur ohne Nachweise fernmündlich, sind die hierbei für Ihre
Entscheidung erforderlichen Unterlagen, siehe Anlagen bzw. das
PDF "eckhaus_zusicherung_jobcenter_20210802.pdf",
vor Abschluss eines Vertrages über ein 'neues' Mietverhältnis, so also eine
dem Sprachgebrauch des SGB entsprechend neue Unterkunft,
eingereicht und somit hat der durchaus erwerbsfähige
Hilfebedürftige im Vorfeld Ihres bewilligenden Bescheid eine Bestätigung der
Angemessenheit der Wohnkosten beim zukünftig örtlichen
zuständigen Träger für die neue Wohnung eingeholt.
Ergänzend,
nur um den formal juriustischen Erfordernissen zu
entsprechen, muss ich dabei noch ergänzen,
dass es sich bei dem erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen um die gleiche Person handelt, welche im
September 2019 einzig und alleine wegen eine schlichten
Mietgarantie erstmals beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' Vorsprache
hielt, dann in einer - auf Grund nachweisebarer
Untätigkeit seitens des Leistungsträger - immer noch
bestehenden Notlage seitens einer so gar nicht
existenten 'Behörde' als Eigenbetrieb des Landkreis
Kusel zum Bezug von Leistungen gemäß den Bestimmungen
des SGB II incl. dem mehr als fragwürdigen Genuss der
'AGB' Ihres de facto ja Wirtschaftsbetriebes ohne
Gewinnerzielungsabsicht gewissermaßen zwangsverpflichtet
wurde.
Ergänzend,
nur um den formal juriustischen Erfordernissen
zu entsprechen, muss ich dabei noch
ergänzen, dass es sich bei dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen um
die gleiche Person handelt, welche in
eindeutiger Diskriminierung der Menschenwürde -
seitens einer so gar nicht existenten Mogelpackung mit
dem Attribut 'Behörde' - als Kunde diffamierend
bezeichnet wird. Und, dass es sich bei diesem
'Kunden', welcher ja bekanntermaßen "Konig" und ein
erwerbsfähiger
Hilfebedürftiger ist,
welcher durch ein von Ihrer "Behördlichkeit'
in Auftrag gegebenen Gutachten so festgestellten
gravierenden Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit
durch radikale, sprich 100% ige Einschränkung
bei der Vermittlungsfähigkeit in den so bezeichneten
'allgemeinen' Arbeitsmarkt zwar nicht leidet, aber
immerhin arg betroffen ist.
Interessant
dabei, so auch dem Schreiben meiner Vermieter leicht
zu entnehmen, ist die Tatsache, dass der
daraufhin erhobene Widerspruch seitens des "Hilfebedürftigen"
wegen der eindeutigen und unzweifelhaften Ablehnung
einer Zeit nahen Hilfestellung seitens des so
bezeichneten 'Jobcenter Landkreis
Kusel' in einem mehr als fragwürdigen
Widerspruchsverfahren mit anschließender Klage - und
Instanzentour mündete, ohne das der hierbei zuständige
Lesitungsträger oder eben auch als schlichtende bzw.
anordnende Instanz die hierbei zuständige
Gerichtsbarkeit die bestehenden Mängel bei der
Bemessung der 'Mietobergrenze' ikm Landkreis bei
Alleinstehenden behoben hat. und ich kann mich gut
daran erinnern, dass es dazu sogar eine klare
Formulierung für Rechtmäßigkeit seitens des
Bundessozialgericht und des BVerfG gibt, welche so
aber weder vom Landkreis, noch von der
Gerichtsbarkeit, in Ihrer Entscheidungsfindung
berücksichtigt wurden.
Dieser nachprüfbare
und in der Region allgemein bekannte und anerkannte
Sachverhalt erscheint in diesem Schreiben auf Grund der extrem
angespannten bzw. völlig ausgelutschten und so einfach
nicht vorhandenen Verfügbarkeit an entsprechendem
Wohnraum im Landkreis
erwähnenswert.
Gerade aber auch, um die
bereits erfolgte Antragstellung per Mail
vorab am 4. August 2021, um 20:31:47
Uhr, wegen den dringenst benötigten
Wohnraumbeschaffungskosten, ergänzend dazu
möglicherweise sogar notwendigerweise
Beschaffung Wohnmobil bzw. Bauwagen als
angemessene Notunterkunft, zusätzlich
ausreichend zu begründen.
Wann kann ich die
vorherige Zustimmung durch das Jobcenter Landkreis Kusel für
eine neue Anmietung der Unterkunft bekommen.
Ich frage nur wegen der Dringlichkeit
der unumgänglichen Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen. Da
verstehen Sie doch sicherlich. Oder ?
Und - ganz ehrlich - auch die
möglicherweise erforderliche Beschaffung und Ausgestaltung eines
Wohnmobil oder eben einem Bauwagen braucht natürlich seine Zeit.
Ergänzend,
nur um den formal juriustischen
Erfordernissen zu entsprechen,
muss ich bei diesen
Wohnraumbeschaffungskostenantrag die
Dringlichkeit und Eilbeddürftigkeit - wie Ihnen
durch die allgemein bekannte
Wohnungsmarktsituation sicher
leicht
einsichtig ist - bei Ihrer Entscheidungsfindung,
gegebenenfalls mit Hilfestellung der
Gerichtsbarkeit, In aller Deutlichkeit zur
Sprache bringen.
Zugegeben ! Das
neue Mietverhältnis beginnt erst am 01.11.2021.
Aber ich muss spätestens - für den von meinen
Vermietern in Aussicht gestellten Zeitraum bis
Ende Februar besteht so ja noch gar keine
Mietzusage -
am 31.12.2021 einen für mich und
meine spezifischen Bedürfnisse,
also sozusagen diesem
materiellem
psycho-soziokulturellem
Existenzminmum entsprechend,
ausreichenden Wohnraum haben.
Das wird nicht einfach.
Und ohne
Fahrrad, siehe in
dem Zusammenhang auch die Anlage
zu dem betreffenden bereits
gestellten Antrag von 2019
ergänzend als PDF im Anhang
dieser Mail mit der Bezeichnung
"jobcenter_kusel_20191203_rechnung_anschaffungen.pdf",
und
natürlich ein Rundum-Ticket
des ÖPNV mit Bus und Bahn
wird es sowieso nicht
funktionieren.
Und das muss sofort ( ! + ! )
anfangen. Diese
Wohnraumbeschaffungsmaßnahme.
Und das dann noch hier in dieser
wild-romantischen Täler - und
Hügellandschaft im zwar
lieblichen, aber ziemlich drögen
und schon ein wenig
hinterwäldlerischem, Pfälzer
Bergland.
Den jetzt
wirklich notwendigen und
zudem dringenden Bedarf
"Fahrrad" und
"Regenbekleidung für das
Fahrradfahren" beantrage ich
hiermit erneut !!! Wegen den
Bildern - siehe Quittung
Sozialkaufhaus - und somit
auch etwas Farbe im
zumeist tristen Leben bzw.
Wohnraum eines 'Hartzis'
verweise ich auf die
bereits erfolgten
Antragstellungen.
Und BITTE !
Nicht wieder
ignorieren oder negieren bzw.
gar mit meinem Vermieter als
meinem Vertragspartner doch
recht eigenwillig und
deutsches Recht missachtend
einen neuen Kaufvertrag
vereinbaren.
Das
interessiert mich aber nun
wirklich und ganz ernsthaft.
Und ich bin
Ihnen für jeden Fehler in
Ihrer Amtstätigkeit seit
nunmehr 686 Tagen dankbar.
Dessen seien
sie in aller Förmlichkeit
versichert.
Und ganz ohne
Widersprüche ist die Zusicherung zur erweiterten Anmietung der
Wohnung „Hauptstraße 67a, 66871 Theisbergstegen“ ist also
jedenfalls von Ihnen zu erteilen.
Da bedeutet somit also keinesfalls eine sehr komplizierte
Fragestellung, welche so kompetente "Oschis" wie die
Mitarbeiter:Innen des 'Jobcenter Landkreis Kusel' bestimmt
nicht gänzlich überfordern sollte.
Durch die rechtzeitig bzw. frühzeitig erfolgte
Gelegenheit Ihnen eine vorherige Zustimmung zu ermöglichen ist
eine Zusicherung nach § 22 Abs. 1 SGB II für Sie doch ganz
sicher ohne Probleme möglich ! D.h.
auch die zu erwartenden Kosten der Wohnungsbeschaffung und
ebenso notwendige Umzugskosten [ ~ wie bereits beantragt erst
Mal 8 Karton per Lieferung von Oldenburg ] können von Ihnen
erstattet werden. Diese Kosten sind
von Ihnen zu tragen. Ganz ohne Frage.
Oder irgendwie nur störende Diskussionen
bei der doch etwas reichlich unwilligen Gerichtsbarkeit.
Da sollten Sie sich eigentlich glücklich
schätzen, dass es durch das beherzte Schreiben meiner Vermieter
jetzt so gut funktionieren kann.
Und Sie einem Hilfe bedürftigen Mitbürger,
wenn auch mit gewissen evolutionär und genetisch bedingten
Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit, helfen können.
So etwas tut Ihrem Seelenleben gut. Und ist
ganz ohne Frage auch für die deutsche Volksgemeinschaft von
nicht unbeträchtlichem Nutzen.
Und bezeichnen Sie mich
bitte nie wieder als 'Kunde'. Das
müsste ich dann als 'Beleidigung', gewissermaßen wie ein
erzürnter Sizilianer, handhaben.
Die anscheinend im
Umgang mit dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' bzw. der
Sozialgerichtsbarkeit notwendige Vorgehensweise / Situation,
also die Handhabung mit einem
'Aufhebungsvertrag' und / oder Ausfertigung eines neuen
Mietverhältnis - juristisch formal
korrekt - wird durch das Schreiben meiner
Vermieter, Maria und Rüdiger Klein, ebenso elegant erledigt.
Und - das muss sogar ich zugeben -
mit erheblich weniger Wortsalat wie durch meine Person.
Da merkt man doch wie positiv sich eine
langjährige Anstellung beim Ordnungsamt und vorab eine
Tätigkeit beim Bundesgrenzschutz bei meinem Vermieter, Herr
Rüdiger Klein, in seinen straffen und knapp formulierten
Text ausgewirkt hat. Ja. Die Teilnahme an und in der
Gesellschaft, welche mir ja durch diese Unterschiedlichkeit
meiner individuellen Prägung und gerade auch in den letzten
30 Jahren seitens dieser Bürokratie zur Verwaltung der
Erwerbsloigkeit hierzulande verwehrt wurde, hat auch beim
Verfassen von asketisch knappen DIN-A4-Seiten einen nicht zu
bezweifelnden Nutzen.
Zugegeben ! Mit diesem
Schreiben ist dann das neue Mietverhältnis, somit die neue
Unterkunft im Sinne des SGB, statt wie von mir anvisiert vom
31.08.2021 auf den 31.10.2021 [ ~ Ende des von Ihnen
bewilligten Zeitraum und der bisherigen Mitdauer des
bisherigen Wohnraum] gerutscht.
Ich möchte Sie auffordern, dieses 'neue'
Mietverhältnis - der Zusicherung meiner Vermieter mit
Schreiben vom 02.08.2021 entsprechend - zu prüfen. In dem Zusammenhang verweise ich erneut auf die
ausstehenden Anträge wegen der Umzugskosten [ 8 Karton mit dem
mir verbleibenden Hausrat und auch wichtigen im anhängigen
Verfaghren relevanten Unterlagen in der Nähe von Oldenburg ],
dieser Wohnraumerstausstattung, bzw. den entsprechenden
bereits erfolgten Anträgen.
Ich möchte Sie
abschließend noch auf ein PDF mit einer Quittung des
Sozialkaufhaus wegen der zwingend
notwendigen Anschaffung von Fussbodenbelag bzw. Gardinen [ ~
Sicht - und Ungezieferschutz ] aufmerksam machen. In direktem
Zusammenhang, ebenfalls resultierend aus der Untätigkeit Ihrer
Amtstätigkeit heraus, habe ich noch eine Quittung der
'Fundgrube' in diesem PDF gleich mit untergebracht.
Siehe :
jobcenter_kusel_20210805_anlage_quittung.odt
Die bereits
erfolgten Anschaffungen begründe ich
gegenüber dem im SGB sicherlich irrtümlich oder gar in
absichtlich arglistiger Täuschung so bezeichneten 'Jobcenter',
so auch in Folge der Gerichtsbarkeit, mit dem aussagefähigen
Bildmaterial wie im PDF
"jobcenter_kusel_20210805_anlage_fliegen.pdf" als Anlage in
diesem Schreiben per Mail angegeben.
Und ich weiß, dass diese entzündneten
Fliegenbisse - oder eben Stiche einfach ekelhaft und zum
hemmungslosen Erbrechen anregend aussehen.
Und auch diese elendlich verendeten
Fliegenleichen sind wahrlich kein Augenschmauss.Und bedeuten gleichzeitig in dem nur mangelhaft
durch alleinige Berücksichtigung des ausschließlich materiell
und sozio-kulturell in der Rechtssprechung und auch der
Verwaltungstätigkeit so keinesfalls berührtem Existenzminimum
einer ganz normalen menschlichen Existenz eine nicht zu
unterschätzende psychische Belastung und zudem eindeutig eine
erhebliche Beeinträchtigung des so von mir angeführten
psycho-sozio-kulturellem Existenzminimum. Und natürlich ganz
unzweifelhaft eine Vergewaltigung meiner durch Ahimsa und
Satyagraha geprägten gewaltfreien und die natürliche
Biodiversität achtenden Weltanschauung.
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Ahimsa
+ https://de.wikipedia.org/wiki/Satyagraha
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Ideologie
+ https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung
Und das sollten wir wirklich doch
einfach mal sachlich und locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind allenfalls
ausführendes Organ.
Und deswegen muss ich Sie auffordern, die in
den Quittungen nachweisbar auf Grund einer Beschädigung der
Unversehrtheit meines Daseins notwendigen Ausgaben umgehend der
Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person anzuweisen.
Und mal unabhängig von
den statistisch nicht wegzudeutenden Werten einer vorzeitigen
Sterblichkeit und erhöhten Krankheitsanfälligkeit
hervorgerufen durch Armut, resultierend aus Erwerbsloigkeit
und mangelndem Einkommen, sorgt die Gewissheit in mir, das jede Gewaltausübung - also auch das Aufhängen
von klebrigen Fliegenfängern - schlechtes Karma erzeugt
und sich dadurch auf die Zukunft des Täters negativ
auswirkt, einen
unruhigen Schlaf seitdem. Und auch den teilweise
recht irrationalen Drang mich dem Wodka hinzugeben. Natürlich
lecker gemischt mir reichlich frischem Orangensaft gekühlt mit
Eis.
Psychologe
Herr Franzen hat es ja irgendwie treffend aus seiner nach
meiner persönlichen Ansicht völlig irrigen Weltsicht und
ideologisch völlig dem natürlichen Menschsein entfremdeter
Anschauung in dem Gutachten Ihrer 'Behördlichkeit'
ausgedrückt und so 1 habe ich sonderbare Ansichten und magisches
Denken ...
Ich denke die
Begriffsbildung mystisch-magisch passt einfach da doch etwas
besser. Magisch liest sich gleich wie Glaskugel und so
Runensteine. Gar wie Astrologie. Oder Satanismus und das
schänden jungfräulicher Bräute auf dem Altar. Ich befasse mich
da doch lieber mit Quantenphysik und sehe keinerlei
Widerspruch zu meinem Glauben an Gott und auch den Planeten
als lebendiges Bewusstsein im Spektrum dieser allseits
bekannten Gaia-Hypothese.
So etwas natürlich dem Herr
Diplom-Psychologe Nico Janzen als Transaktionsanalytiker
schmackhaft zu machen darf man als renitenter Kunde eines
Jobcenter, und dann noch in Anführungszeichen, erst gar nicht
versuchen. Das habe ich auch nicht gemacht. Und zu mindestens
stimme ich mit Ihm überein, dass ich nicht mit den
subkulturellen Normen übereinstimme. Nur frage ich mich, ob
wir die gleichen Muster meinen.
Und muss ich unbedingt
genormt damit auch Herr Franzen mich ein klein wenig mag.
Das war jetzt ein kleiner
Scherz ! Ein Späßchen.1
So. Da wünsche ich Ihnen noch eine schönen
Tag. Mir natürlich auch !
Wie
nahezu immer
verbleibe ich
mit
freundlichem
Gruß und auch
einigen
orthograpischen
Mängeln . . .
(
Arno Wagener )
: P S : 1
Auszug der Begründung beim Bundessozialgericht
als Anlage und zu finden im Anhang dieser Mail im PDF
"bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf" auf Seite 4 !
ANLAGEN
DIESER MAIL :
jobcenter_kusel_20210805_eckhaus_zusicherung_20210802.pdf
jobcenter_kusel_20191203_rechnung_anschaffungen.pdf
jobcenter_kusel_20210805_anlage_quittung.odt
jobcenter_kusel_20210805_anlage_fliegen.pdf
lebenslauf_2021.pdf
sozialgericht_speyer_20210719.pdf
sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf
bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf
1mietvertrag2_eckhaus.pdf