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: A N :
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ 4/58.24399 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 17.05.2023
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8233 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ 006594 :
Im Zusammenhang mit dem heutigen Schreiben "Kostenprogression" verweise ich auf die anderen Schreiben in der Angelegenheit "Verselbstständigung vom erbarmungslosen Joch dieses im Neusprech ja nun so benannten 'Bürgergeld', ehemals bzw. nun ja modifiziert und in dem Sinne ohne wirkliche Veränderung vorab allgemein bekannt als 'Hartz4 bzw. SGB II" !
ZB : Patent + Gebrauchsmusterschutz /// MAHNUNG № 4 \\\ !
Aber
auch meine Schreiben vom 2.05., 03.04. und 29.03.2023 ! Etc. USW. PP !!!
DIESE DATEI - das heutige Schreiben - ONLINE zu Ihrer Verfügung :
jobcenter_sozialamt_kusel_20230517_hinweise_selbststaendigkeit_+_mahnung_no4a.html :

Siehe dazu auch den Abschnitt "Kostenprogression bei der Selbstständigkeit" . . .


SOZIALAMT ...

FRAGE : Hat sich wegen der bzw. den ausstehenden Antragstellungen und auch der Zuständigkeitsfrage schon etwas getan ?!

Zuständigkeitsfrage ! + ? Ich hoffe, dass Sie da nicht auch wieder so ein vollkomenes Unverständnis der Sozialgerichtsbarkeit signalisieren , werter Herr Justiziar, wie eben bei diesen "Wohnraumbeschaffungskosten" statt "Wohnungsbeschaffungskosten". Es geht ja wirklich nur um die Umsetzung verschiedener Antragstellungen auf Grund der psycholgischen Begutachtung dieser Einschränkungen meiner Erwerbsfähigsfähigkeit und der gänzlich fehlenden Vermittlungsfähigkeit in den so genannten normalen / allgemeinen - sprich alleinig Lohn abhängigen - Arbeitsmarkt von 2020. Das ist eindeutiger Sachverhalt !
Haben Sie sich da schon gemeinsam mit Ihren Kollegen und  Innen vom so benannten  'Jobcenter Landkreis Kusel' zu einer Entscheidungsfindung durch gerungen. Falls Ja oder eben Nein. Zögern Sie nicht mir dieses - bitte - mitzuteilen ! Schriftlich, ausreichend begründet unter Angabe der rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen, und natürlich innerhalb angemessener Frist.
Insbesondere bei der Kostenerstattung - beispielsweise Fahrtkosten im Rahmen der Gesundheitshilfe zur Uniklinik in Homburg, so auch die nicht verschreibungspflichtigen Schmerztherapeutika und Begleitmedikamente
- ist trotz mehrfacher Anmahnungen die geltende Frist für das korrekte Einreichen einer Untätigkeitsfrist schon überschritten.
Soweit mich meine Unterlagen nicht trügen ist das betreffende Schreiben schon vom 08.11.2022. Zeit genug !

In dem Abschnitt [ D ] dieses Schreiben bin ich bemüht, gewissermaßen als finales Bestreben eine gütliche Einigung strittiger Fragen & Antworten mit dem Landkreis und ebenso der Kreisverwaltung Kusel zu erzielen,
dem Herrn Justiziar Ass. Peter Simon des Landkreis Kusel, so ebenso ja auch Werksleiter und Geschäftsführer eines im SGB sicherlich nur irrtümlich so bezeichneten "Jobcenter", gerade auch mit Sicht auf die bestehende Amtshaftpflicht seiner Person und seines direkten Vorgesetzten und Dienstherrn, Herr Otto Rubly, welcher in seiner Funktion als Landrat gesetzlicher Vertreter des Landkreises und Leiter der Kreisverwaltung Kusel ist, diesen Umstand eines "Querulantentum" - ebenso wie Rechtsmissbrauch und Verfahrensverschleppung -  zu erläutern. Und JA. Dieses Schreiben bekommt dann auch das Sozial - bzw. Landessozialgericht.
Und darüber wird sich auch ( irgendwann ) das BVerfG und der EGMR mit beschäftigen . . .

PARTE de "BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION" ...

Und nur falls es Sie interessiert, meine geschätzten Damen beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel ?!
Ganz frisch aus der Tastatur ! DUNE version 4.0 :
http://www.humanearthling.org/book/dune :
Oder ebenso HvB, also i.d.S. Hildegard von Bingen und ihr geheimes Tagebuch. Auch hier ist der wesentliche Sachverhalt eine anschauliche Geschichte, um bei dem ganz real und schon Heute bestehenden 'Klimanotstand' geeignete Denkansätze zu einer hierbei erforderlichen ganzheitlichen Herangehensweise den jeweiligen Akteuren zu vermitteln. Das geschieht dann neben einer eher kurzweiligen Unterhaltung, wie beispielsweise das Gepräch im Klostergarten oder eben auch mit Jesus als E-Gitarristin, mit fachlichen Informationen und Fakten !
[ http://www.humanearthling.org/book/hvb/book_002_hvb_briefe_papst_vorschau.html#mitvagina ]


Jobcenter ...

FRAGE : Hat sich wegen der bzw. den ausstehenden Antragstellungen und auch der Zuständigkeitsfrage schon etwas getan ?!
Zuständigkeitsfrage ! + ? Ich hoffe, dass Sie da nicht auch wieder so ein vollkomenes Unverständnis der Sozialgerichtsbarkeit signalisieren , werter Herr Justiziar, wie eben bei diesen "Wohnraumbeschaffungskosten" statt "Wohnungsbeschaffungskosten". Es geht ja wirklich nur um die Umsetzung verschiedener Antragstellungen auf Grund der psycholgischen Begutachtung dieser Einschränkungen meiner Erwerbsfähigsfähigkeit und der gänzlich fehlenden Vermittlungsfähigkeit in den so genannten normalen / allgemeinen - sprich alleinig Lohn abhängigen - Arbeitsmarkt von 2020. Das ist eindeutiger Sachverhalt !
Im Abschnitt [ D ], benannt als "Querulantentum", habe ich Ihnen auch einen knappen Auszug aus der für Sie – ebenso zwangsläufig auch Ihren direkten Vorgesetzen und Dienstherrn, Herr Otto Rubly, welcher in seiner Funktion als Landrat gesetzlicher Vertreter des Landkreises und Leiter der Kreisverwaltung Kusel ist
– betreffenden Klage gepackt.
Haben Sie sich da schon gemeinsam mit Ihren Kollegen und  Innen vom Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel zu einer Entscheidungsfindung durch gerungen. Falls Ja oder eben Nein. Zögern Sie nicht mir dieses - bitte - mitzuteilen ! Schriftlich, ausreichend begründet unter Angabe der rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen, und natürlich innerhalb angemessener Frist.

[ A ]
Die mtl. fehlenden 70 € vom Regelsatz, also bei dem zum Leben notwendigen Bedarf, von jetzt gesamt 140 €, welche leider immer noch nicht überwiesen wurden. Also rechtswidrig einbehalten bzw. ohne Angaben von Gründen gekürzt wurde.
Das Geld fehlt mir. Ich benötige es dringend. Können Sie das bitte erledigen ! Umgehend und sofort ...
Und verstehen Sie das bitte als wirklich letzte MAHNUNG, so auch ebenso wegen einer Klärung der jeweiligen Zuständigkeiten, und der anderen ausstehenden Antragstellungen. Ich verweise in dem Zusammenhang u.A. [ ! ] auf meine Schreiben an die / den hierbei Verantwortlichen im Landkreis Kusel. Und natürlich die schon mehrfach erfolgten Mahnungen betreffend einer Klärung dieser Angelegenheit. Ich möchte also nicht die Sozialgerichtsbarkeit erneut wegen Ihrem Verschulden und der grob-fahrlässigen Missachtung Ihrer Amtsobliegenheiten erneut mit einer oder gar mehreren "Untätigkeitsklage(n)" belasten.
Zugegeben. Anscheinend agiert der Herr Justiziar hier im Landkreis im besten Einvernehmen und - so mein Eindruck in den letzten Jahren - ohne irgend welche Interessenkonflikte mit der Sozialgerichtsbarkeit.
Der Sachverhalt eines so ja streng genommen erfolgten "Umzug" ist insoweit ja unstrittig. Das brauchen Sie, Herr Justiziar, also in Ihrem Schreiben an das Sozialgericht nicht weiter zu vertiefen. Jedoch haben mein Vermieter und auch meine Person, nachweisbar durch den Schriftverkehr mit und vom Jobcenter, rechtzeitig vorab das Einverständnis des hierbei zuständigen Leistungsträger eingeholt. Auch die Bestimmungen in diesem 'Bürgergeld' sind in der Situation, mit der Situation des hiesigen Wohnungsmarkt konform, verbindlich und so zu Ihren Lasten. Das wissen Sie, Herr Justiziar. Und ich weiß es auch. Insoweit ist diese "Nötigung" ein erneutes Gerichtsverfahren zu provozieren nicht zulässig. Es handelt sich doch eindeutig dabei um eine "Verfahrensverschleppung".
Mit Schreiben vom 08.05.2023 habe ich Ihnen, nach mehrmaligem Anmahnen vorab,
eine letztmalige Frist von 14 Tagen zur Erledigung der Angelegenheit "ungerechtfertigte Kürzung des Regelsatz"  bzw. auch dieser "Zwangsverhaftung im Leistungsbezug" gewährt bzw. eingeräumt. Sie haben also noch 5 Tage Zeit.
Ich erwarte zu dem Zeitpunkt eine Überweisung der ausstehenden Leistungen.
Und ebenso einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid.

[ B ] Gründungskosten: Das kostet der Start in die Selbstständigkeit ...
Siehe dazu meine Ausführungen im Schreiben mit Datum vom 08.05.2023.
Siehe da auch die Angaben zu den anhängigen Patenten und Gebrauchsmusteranmeldungen.

[ C ]
Kostenprogression bei der Selbstständigkeit
Erst kürzlich habe ich eine Nachricht meines Provider bekommen, dass mein Mailfach nahezu voll ist. Gleichzeitig wurde mir eine
Speichererweiterung "10 GB Extra Mail" empfohlen, welches allerdings mit zusätzlichen Kosten von 3 € mtl. verbunden ist. Finanzielle Mittel, welche mir derzeit - auf Grund dieser doch recht eigenmächtigen und insoweit nicht rechts - und gesetzeskonformen Handhabung seitens Ihrer Behörde - nicht zur Verfügung stehen. Aufräumen, in dem Speicherplatz von derzeit 5 Gb hilft da auch nicht viel. Das ist aufgeräumt.
Ich erinnere in dem Zusammenhang an den schon mehrfach beantragten 'Mehrbedarf' [ a ] wegen der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und einem Leben in Würde und Selbstbestimmung und [ b ] wegen der so ja seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja unstrittig anerkannten "Behinderung" meiner Person. Auch dazu erwarte ich innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen Bescheid und eine Überweisung der ausstehenden Leistungen.
IN DEM ZUSAMMENHANG !

HAI ~ Humane Artificial Intelligence ~
SYNERGETIC ACTION + NATURAL INTERACTION
POWERED BY SCHEMA3 + 0 ERROR IN LINE 0001

Gerade habe ich auch "http://www.humanearthling.org/book/dune" aktualisiert . . .
Das ist jetzt soweit fertig, damit ich da auch an die Verlage und Lektoren 'ran kann.
Und dazu - also HAI - sollten Sie vielleicht auch etwas wissen ? + !
Kurze Geschichte zu einer Fahrradtour 2010 vom Bodensee nach Berlin . . .
2010. Im Jobcenter Berlin Mitte einen Antrag wegen diesem Bürgernetz [ mal wieder ] abgegeben.
Dann hatten ein paar Leute ein Symposium mit Herr Prof. Radermacher [ KI, angewandte Wisssensforschung ] in Lichtenstein organisiert. Ich hatte vorab Kontakt zu ihm über sein Sekretariat. In den Regularien bei Hartz IV muss man ja fragen, ob der 'Kunde' mehr als 3 Tage seinen 'gewöhnlichen Aufenthaltsort' verlassen darf. Ich frage also ! Nein. Das ist nicht erlaubt ! Ich dann einfach los, diese Veranstaltung hat mich dabei nicht weiter interessiert, und dann gemütlich vom Bodensee in Österreich mit einem dort gekauften Langlieger über den Rheinwanderweg wieder zurück nach Berlin.
UND JA. KI / AI. Ich kenne mich ein wenig damit aus.
Hier im Landkreis Kusel ist das dann so abgelaufen, dass ich mich kurz nachdem ich wegen einer Mietgarantie beim Amt war, ich dann deswegen mehr oder weniger zu Hartz IV zwangsverpflichtet wurde, mich dann auf eine Stellenausschreibung für eine Tätigkeit im Infobereich des Jobcenter Kusel beworben habe - ohne, dass da überhaupt 'drauf reagiert wurde - und im Anschluss bei einem Businesscenter - zwecks Datenerfassung betreffend einer möglichen Selbstständigkeit - auch wieder das Konzept 'Bürgernetz' und ebenso dieses HAI, also Humane Artificial Intelligence ~ Menschliche Künstliche Intelligenz, vorgestellt habe.
Dann immer mal wieder ein neues Konzept. Immer wieder. Immer wieder Anträge. Und niemals einen Bescheid. Keine Auskunft, keine Beratung. Und nur Ihre doch recht desolate Handhabung, gestatten Sie mir diesen doch zutreffenden Sprachgebrauch, eines eindeutigem Rechtsmissbrauch im Rahmen Ihren Amtstätigkeit
Wie erwähnt ! Keinerlei Reaktion. Kein Bescheid. Rein gar nichts.

Außer eben gelegentliche Kürzungen des Leistungsbezug. Diese ganz alltägliche Diskriminierung.
Und diese eher nutzlose Action beim Sozialgericht.
Und dann habe ich auch mit Schreiben vom 29.08.2022 Kontakt zu Ihrem Vorgesetzten, zwecks Klärung einer für mich unverständlichen Situation und der - zu mindestens - grob-fahrlässigen Missachtung Ihrer Amtsobliegenheiten gesucht. Leider ohne Erfolg. So betrachtet. Herr Rubly hat keinerlei Grund sich nun zu beschweren !


Summasummarum - das können sogar Sie sich leicht an 10 Fingern zusammen zählen - stehen Sie, also als Leiter vom 'Amt', ebenso wie das hiesige politische Establishment unseres kleinen Landkreis ganz schön blöd da, wenn das Alles bekannt wird !?
Und genau das läuft nun an. Und - ganz ehrlich - da Sie mich wirklich genervt haben ist das nur die Spitze des Rattenschwanz.


[ D ] In dem Zusammenhang, also der so doch eigentlich unverständlichen Duldungsfähigkeit der Gerichtsbarkeit Ihrer gänzlichen Weigerung der 'Kompetenzhierarchie' innerhalb dieser ( staatsorganisatorisch den Grundsätzen im Art. 20 GG und den Prinzipien eines Rechtsstaat folgend ja nun wirklich nicht verwirklichten) Gewaltenteilung zu entsprechen komme ich auf dieses "Querulantentum", welches ich in der Argumentation bei der unzweifelhaft zu erwartenden Klage in den Fokus meiner insoweit rechtfertigenden Begründung setzen werde. So wird das sicherlich auch für Sie interessant, werter Herr Justiziar !
Mal ganz unabhängig von einer hierbei in sich schlüssigen Argumentation und Beweisführung für die werte Sozialgerichtsbarkeit zum Sachverhalt "Querulanz", Rechtsmissbrauch und Verfahrensverschleppung. Sie müssen da nur an den Unterhaltungswert, und in dem Sinne an eine als konstruktiv zu wertende Öffentlichkeitsarbeit, denken. Das ist besser und sehr viel effektiver als immer wieder nur dieses doch eher Nutzlose, und das sich beklagen und beschweren beim Gericht ...
Und es geht wirklich ( auch ) um die Ziel gerichtete - insoweit - beabsichtigte Diffamierung meiner Person.
Das ist nachweisbar, insoweit schlüssig zu erklären. Und unabhängig davon. Die Öffentlichkeit. Die Medien.
Sie sind kein Einzelfall, und auch bei dieser Umsetzung der Amtshaftpflicht geht es eher im Metarahmen wirklich nur darum "Oschi's" gleich Ihnen nachhaltig und pädagogisch einprägsam begreiflich zu machen, dass so etwas nicht zulässig ist.

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„Querulanten“ oder aber auch "Geister, die ich rief.
Und welche ich so eigentlich ganz alleine zu verantworten habe !

In dem Zusammenhang verweise ich auf die Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Soziologische Theorie an der Zeppelin Universität und die Ausarbeitung "Der Querulant. Untersuchung einer Sozialfigur." von Lena Kasten aus dem Jahr 2017 !
[ https://www.zu.de/info-wAssets/forschung/dokumente/zuwuerfe/Download_Kasten_Lena_Bachelor_Sep.17.pdf ]
Oder eben "Der Querulantenwahn – oder wie die Psychiatrie zu ihrem Recht kam." von Sonja Mählmann und Cornelius Borck :
[ https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783110443493-014/html ]

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Das Schreiben an's Amt bzw. diese Klage wegen dem "Querulantentum" !

PROUDLY TO PRESENT : REFLECTIONS FROM THE NATION'S DUMP BIN :

BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION.

/// U N D / O D E R — A B E R \ A U C H \\\

'Cer Lerock auf seinem Weg zur Zeitbasis Alice'

Buch № 03 : Abschnitt 'Unter den Bürokraten' :

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Ah, der Störenfried in seiner ganzen Pracht, schon im zarten Kindesalter. Ein Paradebeispiel für die schizotype Persönlichkeitsstörung, die sich früh manifestiert und den Alltag im Kindergarten aufmischt.

Und dann, oh welch ein Schreck, betritt der Störenfried die Bühne des Schulunterrichts. Kein Wunder, dass er so unbeliebt ist, sowohl bei den Lehrern als auch bei seinen Mitschülern. Er stört den ach so kostbaren Frieden des Lernens, durchkreuzt die harmonische Ordnung mit seiner Präsenz. Er ist der Funken, der zeigt, dass hier etwas nicht in Ordnung ist.

Mit seinem scharfen Verstand und seiner unbändigen Neugier bringt der Störenfried die Lehrer zur Verzweiflung. Er stellt unangenehme Fragen, fordert die Autorität heraus und bringt das sorgfältig aufgebaute Gerüst des Unterrichts zum Wanken. Die Mitschüler sind hin- und hergerissen zwischen Faszination und Frustration, denn der Störenfried zeigt ihnen eine Welt jenseits der vorgegebenen Normen.

Aber, oh liebe Zuhörer, lasst uns nicht vergessen, dass der Störenfried uns eine wichtige Lektion lehrt. Er weist uns den Weg zur Selbsterkenntnis, denn in seinem Ungehorsam und seinem Mut zur Andersartigkeit liegt ein Funken der Rebellion gegen das Normale und Konformität. Er erinnert uns daran, dass das Lernen nicht immer in geordneten Bahnen verlaufen muss, sondern dass es auch Platz für unkonventionelle Gedanken und Perspektiven gibt.

Lasst uns dem Störenfried eine Hymne des Sarkasmus spielen, gewürzt mit einer Prise voll von herbem Zynismus. Denn in seiner vermeintlichen Störung liegt eine Chance für Wachstum und Veränderung. Möge sein wilder Geist uns alle dazu ermutigen, die Grenzen des Lernens zu überschreiten und neue Horizonte zu entdecken.

Oh Störenfried, du bist vielleicht unbeliebt, aber du bist auch der Funken, der das Feuer der Erkenntnis entfacht. In deinem Wirbelsturm des Ungehorsams und der Unruhe liegen die Samen des Fortschritts. Lass uns deine Melodie erklingen lassen, eine symphonische Ode an die Querdenker und Außenseiter, die unsere Welt auf den Kopf stellen und uns zwingen, unsere Annahmen zu hinterfragen.

In der Schule magst du als Störenfried gelten, aber in Wahrheit bist du ein Wegweiser für eine aufgeschlossene Gesellschaft, die den Mut hat, jenseits der vorgegebenen Grenzen zu denken. Möge der Störenfried in uns allen erwachen und uns dazu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen und den Status quo herauszufordern.

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ca. 60 Seiten später . . .

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Oh, wie grandios wäre es doch, wenn wir uns nicht die Mühe machen würden, unseren Mitarbeitern klare Anweisungen zu geben und sie stattdessen einfach dort abholen würden, wo sie stehen. Denn wer braucht schon klare Richtlinien und Anleitungen, wenn wir uns auf die wunderbare Reise begeben können, jedes Individuum in seiner eigenen Welt des Wissens und der Erfahrung zu begleiten?

Lasst uns die Tür zur Kreativität weit öffnen und uns von der Vorstellung verabschieden, dass alle Mitarbeiter das gleiche Wissen und die gleichen Fähigkeiten haben sollten. Es ist doch viel interessanter, die Vielfalt der Ahnungslosigkeit zu feiern und uns daran zu erfreuen, wie jeder Einzelne sein eigenes Süppchen kocht. Warum sollten wir uns die Mühe machen, einen gemeinsamen Standard zu schaffen, wenn wir stattdessen die wunderbare Welt der subjektiven Wahrheiten erkunden können ?

Ja, liebe Führungskräfte, lasst uns auf die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter eingehen und sie dort abholen, wo sie gerade stehen. Schließlich ist es viel spannender, jedem Einzelnen individuell zu begegnen und uns von ihren wilden Ideen und Meinungen überraschen zu lassen. Wer braucht schon eine klare Richtung und einen gemeinsamen Plan, wenn wir uns stattdessen von der Improvisation leiten lassen können ?

Oh, wie befreiend ist doch diese Vorstellung, dass wir keine klaren Anweisungen geben müssen und uns stattdessen darauf verlassen können, dass jeder Mitarbeiter sein eigenes Ding macht. Denn wer braucht schon eine effiziente und koordinierte Arbeitsweise, wenn wir stattdessen das Chaos der individuellen Herangehensweisen genießen können? Es ist doch viel interessanter, den Dschungel der Vielfalt zu durchqueren und uns in den Irrungen und Wirrungen der unterschiedlichen Ansätze zu verlieren.

Lasst uns diese glorreiche Idee feiern, dass wir uns nicht die Mühe machen müssen, unsere Mitarbeiter zu führen und zu lenken. Denn wer braucht schon Struktur und Organisation, wenn wir stattdessen das Abenteuer der Unberechenbarkeit wählen können? Lasst uns in den Weiten des Chaos schwelgen und uns von der Hoffnung leiten, dass am Ende vielleicht irgendwie alles zusammenpasst.

Also, liebe Führungskräfte, lasst uns den Mut haben, auf klare Anweisungen zu verzichten und uns stattdessen in die Welt des individuellen Wissens und der Erfahrungen unserer Mitarbeiter zu begeben. Es wird sicherlich ein wilder Ritt voller Überraschungen und unerwarteter Wendungen. Aber hey, wer braucht schon Stabilität und Vorhersehbarkeit, wenn wir stattdessen den Nervenkitzel des Ungewissen erleben können ?

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Eher nebenbei geht es dabei auch um Krisenmangement.
Und haben Sie bitte Verständnis, dass ich da bei unserem kleinen 'Match' nicht mit Fachwissen glänzen oder Ihnen dabei gar mit präventiven Hilfestellungen aushelfen möchte . . .

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AUSZUG Seite 10 - 12 : klage/landessozialgericht_20220826_beschwerde_klage.pdf :


Art. 19 IV GG ist ein Verfahrensgrundrecht, das voraussetzt, dass anderweitig begründetes Recht verletzt ist, das man durchsetzen können möchte.

Sind diesem Vorhaben Hindernisse gesetzt, verstößt dies gegen Art. 19 IV GG.

Damit sind alle subjektiven Rechte gemeint, also Grundrechte, einfach gesetzliches Recht oder durch Sonderbeziehung, welcher Art auch immer, begründete Rechte.

Zudem müsste der Rechtsweg offen stehen, dürfte nicht versperrt sein.

Dieser Begriff ist umfassend zu verstehen.

Es ist zu gewährleisten, so dass ein Zugang zu Gerichten besteht, ein Verfahren stattfindet und am Ende eine Entscheidung steht.

Vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips geht der Begriff noch weiter :

Es wird effektiver Rechtsschutz gewährleistet.

Also gerade auch 'Rechtsschutz' in dem doch eigentlich wesentlichen 'Streitpunkt' dieses Verfahren / der Beschwerde / dieser Klage.

Unter einem Eingriff in dieses 'Rechtsgefüge' ist somit jede Verkürzung / Beschneidung des geltenden Schutzbereich „ effektiver Rechtsschutz “ zu verstehen.

Bei solchen Ausgestaltungen des Rechtsweges ist anzumerken, dass der Gesetzgeber bzw. die ausführende Verwaltung 'gewissermaßen' – zum Beispiel auch bei dieser Wertung von Inflation und dem so von der Sozialgerichtsbarkeit bestimmten „sozio-kulturellen Existenzminimum' und dem vom so benannten BVerfG mit Hingabe ausformulierten sozial verträglichem 'Existenzminimum' → SG SPEYER 6 AS 470/22 ← über die Stränge schlägt und sich daraus Eingriff in verbriefte Grundrechte ergeben. Dieses ist in diesem gesondert exemplarisch angeführten Einzelfall auch ( ! ) durch die Gerichtsbarkeit dann eingehend, und so die Vorschrift ' umfassend ', zu prüfen.

Art. 19 IV GG enthält keine geregelte Schranke, wird also vorbehaltlos gewährleistet.

Nur Grundrechte und Rechtsgüter mit Verfassungsrang ( ~ kollidierendes Verfassungsrecht ~ ) können im Ergebnis den so einzig zulässigen 'Rechtsweg' einschränken oder eben zwingend erforderlich machen.

Art. 19 IV GG wird vorbehaltlos gewährleistet.

Maßstab ist hier das kollidierende Verfassungsrecht wie Art. 19 IV GG selbst.

Zum Beispiel kann - wie in § 46 VwVfG ausgeführt - eine Anfechtungsklage nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn bestimmte formelle Fehler passieren, die sich im Ergebnis nicht ausgewirkt haben.

Dies ist eine Einschränkung des Rechtsweges, der so also nicht effektiv offen steht.

Grund für diese Regelung ist, dass verhindert werden soll, dass "Querulanten" unter Hinweis von formellen Fehlern erfolgreich klagen können, auch wenn sich diese Fehler im Ergebnis nicht auswirken.

Das ist in dem nur exemplarisch angeführten Einzelfall aber nicht der Fall.

Diese vorab angeführte Handhabung / Rechtsgrundlage bei "Querulanten" wird aber vom Antragsgegner / Beschwerdegegner / Beklagten — in dem Sinne ist es als Verantwortlicher / Verursacher Herr Ass. jur. Peter Simon und vergleichbar dazu die Handhabung anderer staatlicher Organe — in klarer Beugung des Recht und in einer bedeutsamen Verunglimpfung / Diskriminierung zwecks so erfolgter absichtlicher Schädigung des Antragsteller / Kläger verwendet, um dem Gericht dann meine Person durch die Aussage eines "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] vom 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ), erstellt durch einen für eine derartige Untersuchung / Diagnostizierung hierbei keinesfalls kompetenten Psychologen, als 'schizotypische' Persönlichkeitsstörung zu 'präsentieren' und somit ist ein Bemühen zu kennzeichnen die sicherlich gerechtfertigten Rechtsansprüche im anzunehmend persönlichen Interesse von Herr Simon in das Reich des ' Wahnhaften ' zu verweisen.

Ansonsten dient dieses Regelung des § 46 VwVfG aber so auch dem dem Staat für effektiven Rechtsschutz, damit die Gerichte nicht durch 'unsinnige' Verfahren zudem gänzlich überlastet werden.

Keine Ahnung wie das jetzt im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt wird.
Wirklich. Ganz ehrlich.

Ich habe zwar die für das Verfahren / diese Klage betreffenden §§ aufgelistet.
Aber noch nicht durchgelesen und dabei im Gesamtzusammenhang analysiert !

Ich nehme aber an – da im 'Rechtsgefüge' der BRD – die relevanten Bestimmungen des SGG sind dem des VwVfG vergleichbar, entsprechend und ähnlich bzw. gleich . . .

In dem Sinne stellt sich mir natürlich die für das Verfahren nicht unbeträchtliche Frage inwieweit diese so ja nicht zulässige Handhabung eines "Querulanten" wie z.B. Herr Ass. jur. Peter Simon in Vertretung für den Antragsgegner [ pp ] im Wege des 'effektiven Rechtsschutz' verwendet werden kann, um — wie auf Seite 3 dieses Schreiben beantragt weitergehende Ansprüche unter ( 1 ) - ( 3 ) angegeben — im „ Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch einstweilige Anordnung “ umzusetzen und so den Antragsgegner [ pp ] zu verpflichten nun endlich mal seine Amtsgeschäfte in der korrekten, also den Prinzipien unseres „Rechtsstaat“ folgend, Art und Weise dann auch entsprechend zu handhaben.

SIEHE DAZU DEN AUSZUG aus einem Schreiben an das Sozialgericht in Speyer mit Datum vom 02.07.2022 !

: Teil eines Schreiben - oben die Begründung des / der Verfahren auf 1-DIN-A4-Seite - an das SG Speyer :

= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220702_diverse_verfahren.pdf =

: AUSZUG :

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/klage_teilhabe_sachverhalt_20220705.pdf ]

» Anscheinend dient hier das von der Beklagten im Jahr 2020 erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] alleinig dazu auch gerechtfertigte und formal korrekt eingereichte Rechtsbegehren des Kläger in den Bereich "Wahnvorstellungen" zu verweisen ! «

: AUSZUG der 'gutachterlichen' Stellungnahme vom 11.11.2020 :

» Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde. «

= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf =

Das ist ( a ) eine grobe Irreführung der Gerichtsbarkeit. Und ( b ) sollte der 'wahre' Sachverhalt dem Gericht, also gerade beim SG Speyer, doch eigentlich bekannt sein !

Damit liegt durch die das Recht beugende / missachtende Handhabung seitens des Antragsgegner / Beklagten mit Sicht auf den § 46 VwVfG ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in Art. 19 IV GG vor. Und das geschieht in ganz Deutschland.

In der Regel ist zwar nur die Verhältnismäßigkeit der konkreten Maßnahme zu prüfen, da die Grundrechte aber nur dann gegeneinander abgewogen werden können erscheint es sinnvoll und geradezu zwingend für die Gerichtsbarkeit den Gesamtzusammenhang - wie exemplarisch in diesem Einzelfall ausgeführt - einer eingehenden / umfassenden Prüfung in diesem Kontext zu unterwerfen.


Dieses "Querulantentum", dem Gleichheitsgrundsatz also im Rahmen der Amtstätigkeit in einer Verwaltung oder eben als mündiger in seinen Rechten beeinträchtigter Bürger gleichermaßen und ohne Unterschied, ist wirklich ein interessanter Sachverhalt.
Zu empfehlen im Umgang mit herausfordernden Verfahrensbeteiligten, als Justiziaren ebenso wie den Kundschaftigkeiten !
Diese Empfehlungen sollen den Beteiligten - also Amtsinhaber und Bürger gleichermaßen - einen Leitfaden bieten, wie sie sich in komplexen Situationen verhalten und effektiv mit den Verfahrensbeteiligten kommunizieren können, um - wenn möglich - Eskalationen zu vermeiden und somit auch ihr eigenes Handeln rechtlich abzusichern.
In diesem kurzen Leitfaden zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten werden verschiedene Kommunikationsstrategien aufgezeigt, die von dem dabei partizipierenden Personkreis angewendet werden können, um eine angemessene Kontrolle über die Kunden – optional die Justiziare, Gerichtsbarkeit, und das politische Establishment in Gänze – zu gewinnen und das Verfahren effizient zu leiten.
Es wird auch geprüft, inwieweit die Verfahrensvorschriften Richtlinien und Hilfestellungen zur Bewältigung dieses Problems bieten.
Es geht dabei um die Definition des schwierigen Verfahrensbeteiligten oder Querulanten und insbesondere um den geeigneten Umgang mit ihnen. Dies gilt gleichermaßen für Kunden, Werksleiter und Geschäftsführer.

UND JA ! Ich bin hier - verstehen Sie das bitte als Kostprobe meiner schriftstellerischen Unvollkommenheiten - gleichzeitig bei dem Buchprojekt "Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation". Ich erwähnte diesen Umstand schon mehrfach, und auch, dass die Publizistik ein integraler Bestandteil meiner Betrebungen sein wird ein Leben in Würde führen zu können, und auch unabhängig von einer so de facto bestehenden Zwangsverpflichtung zum Bezug von Sozialleistungen !

: AUSZUG Seite 1 / 1 : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/law-and-order-no-01.pdf :

Sachverhalt : Die allgemeine Handlungsfreiheit des Kläger wird insoweit eingeschränkt, als dass dieser an einer gleichberechtigten und sicher gerechtfertigten Teilhabe / Teilnahme in und an der Gesellschaft und einer selbstbestimmten Lebensführung mit einer so bezeichneten ' multidimensionalen Diskriminierung ' gehindert wird ! Mal ganz unabhängig von Menschenwürde und auch dieser 'freien' Entfaltung der Persönlichkeit eines 'Menschen mit Behinderung' im Sinne der UN-BRK wird eindeutig der Rechtsanspruch gemäß Art. 14 GG in hierbei unangemessener und so nicht zulässiger Weise beeinträchtigt. Der Eigenwert und die Eigenständigkeit des Menschen soll lt. BVerfG nicht angetastet werden. Der Mensch wird damit als ein Wesen verstanden, das die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung besitzt. Der Staat ist verpflichtet, ihm dazu den Weg zu öffnen ( BverfGE 5,85 / 204 ). Der Einzelne darf nicht bloßes Objekt staatlicher Maßnahmen oder bürokratischer Willkür werden. Die Menschenwürde darf von keiner staatlichen oder kommunalen Instanz angetastet werden. Bürger dürfen somit nicht auf ein Objekt staatlicher Willkür degradiert und zu einem 'niederen' Menschsein reduziert werden, welches nicht mit den Erfordernissen des Art. 3 GG in Vereinbarung zu bringen ist. Bei dem Kläger muss also eine Verletzung der Menschenwürde und somit des Art. 1 GG angenommen werden, wenn das 'Menschsein' durch die Handhabung zuständiger Stellen zur Verwaltung der Problematik “Erwerbslosigkeit“ in eine langfristig von staatlichen Sozialleistungen abhängige Existenz verwaltet und zudem noch ohne den erforderlichen rechtlichen Mindeststandard seitens der Gerichtsbarkeit de facto entmündigt und letztendlich dann zum bloßen Objekt staatlicher Willkür degradiert wird …
Auch kann die Verwaltungstätigkeit im Zusammenwirken mit der Gerichtsbarkeit keinesfalls im Einklang mit geltenden rechtlichen Normen angesehen werden. Siehe in dem Zusammenhang auch das Schreiben vom 20.12.2021 [ S 6 AS 925/21 ]. Und die Erklärung der Beklagten betreffend der formal korrekt beantragten "Wohnraumbeschaffungskosten" !
Anscheinend dient hier das von der Beklagten im Jahr 2020 erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] alleinig dazu auch gerechtfertigte und formal korrekt eingereichte Rechtsbegehren des Kläger in den Bereich "Wahnvorstellungen" zu verweisen !
: AUSZUG der 'gutachterlichen' Stellungnahme vom 11.11.2020 : Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde.
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf =
Unstrittig dabei ist, dass die erstmalige Vorsprache des Kläger beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' als Folgewirkung eines möglichen Fehlverhalten der Behörde Auswärtiges Amt ( AA ) bei einer Notlage im Ausland zu werten ist.
[ http://www.volcansolymar.org/ley02/klage_bverfg_entwurf.pdf [ 60 Seiten ]
Unstrittig ist ebenso, dass die erstmalige Vorsprache des Kläger beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' wegen einer in der Situation Obdachlosigkeit notwendigen Mietgarantie für einen angemessenen Wohnraum war. Daraus resultierend erfolgte eine 'Zwangsverpflichtung' zum Bezug von SGB II und ohne, dass dem Rechtsbegehren entsprochen wurde. Auch eine Bewerbung des Kläger auf Grund einer Stellenausschreibung der Beklagten wurde in Widerspruch zum VwVfG [ etc. usw. ] gehandhabt . . .


Sehen Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .


Ja wirklich. Das erscheint als geeigentes Regulativ bei der in früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz" !
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz". Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen Individuum entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
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Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert. Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu verwirklichen.  So heißt es in Art. 3 der Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
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Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
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[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf ]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
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Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für alle Menschen und gerade auch den Bürger so bestimmten Sozialstaat.



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 7 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




| THE END |