Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ
006594 :
Im Zusammenhang mit dem heutigen Schreiben
"Kostenprogression" verweise ich auf die anderen Schreiben
in der Angelegenheit "Verselbstständigung vom
erbarmungslosen Joch dieses im Neusprech ja nun so benannten
'Bürgergeld', ehemals bzw. nun ja modifiziert und in dem
Sinne ohne wirkliche Veränderung vorab allgemein bekannt als
'Hartz4 bzw. SGB II" !
ZB : Patent + Gebrauchsmusterschutz /// MAHNUNG
№ 4 \\\ !
Aber auch meine Schreiben vom 2.05., 03.04. und 29.03.2023 ! Etc.
USW. PP !!!
DIESE DATEI
- das heutige Schreiben - ONLINE zu Ihrer Verfügung :
jobcenter_sozialamt_kusel_20230517_hinweise_selbststaendigkeit_+_mahnung_no4a.html
:
Siehe dazu auch den Abschnitt "Kostenprogression bei der
Selbstständigkeit" . . .
FRAGE
: Hat sich wegen der bzw.
den ausstehenden
Antragstellungen und auch
der Zuständigkeitsfrage
schon etwas getan ?!
Zuständigkeitsfrage
! + ? Ich
hoffe, dass
Sie da nicht
auch wieder so
ein
vollkomenes
Unverständnis
der
Sozialgerichtsbarkeit
signalisieren
, werter Herr
Justiziar, wie
eben bei
diesen
"Wohnraumbeschaffungskosten"
statt
"Wohnungsbeschaffungskosten".
Es geht ja
wirklich nur
um die
Umsetzung
verschiedener
Antragstellungen
auf Grund der
psycholgischen
Begutachtung
dieser
Einschränkungen
meiner
Erwerbsfähigsfähigkeit
und der
gänzlich
fehlenden
Vermittlungsfähigkeit
in den so
genannten
normalen /
allgemeinen -
sprich
alleinig Lohn
abhängigen -
Arbeitsmarkt
von 2020. Das
ist
eindeutiger
Sachverhalt !
Im Abschnitt [
D ], benannt
als
"Querulantentum",
habe ich Ihnen
auch einen
knappen Auszug
aus der für
Sie – ebenso
zwangsläufig
auch Ihren
direkten
Vorgesetzen
und
Dienstherrn,
Herr Otto
Rubly, welcher
in seiner
Funktion als
Landrat
gesetzlicher
Vertreter des
Landkreises
und Leiter der
Kreisverwaltung
Kusel ist –
betreffenden
Klage gepackt.
Haben Sie sich
da schon
gemeinsam mit
Ihren Kollegen
und
Innen vom
Sozialamt der
Kreisverwaltung
Kusel zu einer
Entscheidungsfindung
durch
gerungen.
Falls Ja oder
eben Nein.
Zögern Sie
nicht mir
dieses - bitte
- mitzuteilen
! Schriftlich,
ausreichend
begründet
unter Angabe
der
rechtlichen
und
gesetzlichen
Grundlagen,
und natürlich
innerhalb
angemessener
Frist.
[
A ] Die mtl. fehlenden 70 € vom Regelsatz, also
bei dem zum Leben notwendigen Bedarf, von jetzt gesamt 140
€, welche leider immer noch nicht überwiesen wurden. Also
rechtswidrig einbehalten bzw. ohne Angaben von Gründen
gekürzt wurde.
Das Geld
fehlt mir. Ich benötige es dringend. Können Sie das bitte
erledigen ! Umgehend und sofort ...
Und
verstehen Sie das bitte als wirklich letzte MAHNUNG, so auch ebenso wegen
einer Klärung der jeweiligen Zuständigkeiten, und der anderen
ausstehenden Antragstellungen. Ich verweise in dem Zusammenhang
u.A. [ ! ] auf meine Schreiben an die / den hierbei
Verantwortlichen im Landkreis Kusel. Und natürlich die schon
mehrfach erfolgten Mahnungen betreffend einer Klärung dieser
Angelegenheit. Ich möchte also nicht die Sozialgerichtsbarkeit
erneut wegen Ihrem Verschulden und der grob-fahrlässigen
Missachtung Ihrer Amtsobliegenheiten erneut mit einer oder gar
mehreren "Untätigkeitsklage(n)" belasten.
Zugegeben. Anscheinend agiert der Herr Justiziar hier im
Landkreis im besten Einvernehmen und - so mein Eindruck in den
letzten Jahren - ohne irgend welche Interessenkonflikte mit der
Sozialgerichtsbarkeit.
Der Sachverhalt eines so ja streng genommen erfolgten "Umzug"
ist insoweit ja unstrittig. Das brauchen Sie, Herr Justiziar,
also in Ihrem Schreiben an das Sozialgericht nicht weiter zu
vertiefen. Jedoch haben mein Vermieter und auch meine Person,
nachweisbar durch den Schriftverkehr mit und vom Jobcenter,
rechtzeitig vorab das Einverständnis des hierbei zuständigen
Leistungsträger eingeholt. Auch die Bestimmungen in diesem
'Bürgergeld' sind in der Situation, mit der Situation des
hiesigen Wohnungsmarkt konform, verbindlich und so zu Ihren
Lasten. Das wissen Sie, Herr Justiziar. Und ich weiß es auch.
Insoweit ist diese "Nötigung" ein erneutes Gerichtsverfahren zu
provozieren nicht zulässig. Es handelt sich doch eindeutig dabei
um eine "Verfahrensverschleppung".
Mit Schreiben vom 08.05.2023 habe ich Ihnen, nach mehrmaligem
Anmahnen vorab, eine
letztmalige Frist von 14 Tagen zur
Erledigung der Angelegenheit
"ungerechtfertigte Kürzung des
Regelsatz" bzw. auch dieser
"Zwangsverhaftung im Leistungsbezug" gewährt
bzw. eingeräumt. Sie haben also noch 5 Tage
Zeit.
Ich erwarte zu dem Zeitpunkt eine
Überweisung der ausstehenden Leistungen.
Und ebenso einen schriftlich ausführlich
begründeten Bescheid.
[ B ] Gründungskosten: Das
kostet der Start in die Selbstständigkeit
...
Siehe dazu meine Ausführungen im Schreiben
mit Datum vom 08.05.2023.
Siehe da auch die Angaben zu den
anhängigen Patenten und
Gebrauchsmusteranmeldungen.
[ C ] Kostenprogression bei der
Selbstständigkeit
Erst kürzlich habe ich eine Nachricht meines
Provider bekommen, dass mein Mailfach nahezu
voll ist. Gleichzeitig wurde mir eine Speichererweiterung
"10
GB Extra Mail" empfohlen, welches allerdings
mit zusätzlichen Kosten von 3 € mtl.
verbunden ist. Finanzielle Mittel, welche
mir derzeit - auf Grund dieser doch recht
eigenmächtigen und insoweit nicht rechts -
und gesetzeskonformen Handhabung seitens
Ihrer Behörde - nicht zur Verfügung stehen.
Aufräumen, in dem Speicherplatz von derzeit
5 Gb hilft da auch nicht viel. Das ist
aufgeräumt.
Ich erinnere in dem Zusammenhang an den
schon mehrfach beantragten 'Mehrbedarf' [ a
] wegen der Entwicklung einer beruflichen
Perspektive und einem Leben in Würde und
Selbstbestimmung und [ b ] wegen der so ja
seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja
unstrittig anerkannten "Behinderung" meiner
Person. Auch dazu erwarte ich innerhalb der
Ihnen gesetzten Frist einen Bescheid und
eine Überweisung der ausstehenden
Leistungen.
IN DEM ZUSAMMENHANG !
HAI ~
Humane
Artificial Intelligence ~
SYNERGETIC ACTION + NATURAL INTERACTION
POWERED BY SCHEMA3 + 0
ERROR IN LINE 0001
Gerade habe ich auch "http://www.humanearthling.org/book/dune"
aktualisiert . . .
Das ist jetzt soweit fertig, damit ich da auch
an die Verlage und Lektoren 'ran kann.
Und dazu - also HAI -
sollten Sie vielleicht auch etwas wissen ? +
!
Kurze
Geschichte zu einer Fahrradtour 2010 vom
Bodensee nach Berlin . . .
2010. Im Jobcenter Berlin Mitte einen Antrag
wegen diesem Bürgernetz [ mal wieder ]
abgegeben.
Dann hatten ein paar Leute ein Symposium mit
Herr Prof. Radermacher [ KI, angewandte
Wisssensforschung ] in Lichtenstein
organisiert. Ich hatte vorab Kontakt zu ihm
über sein Sekretariat. In den Regularien bei
Hartz IV muss man ja fragen, ob der 'Kunde'
mehr als 3 Tage seinen 'gewöhnlichen
Aufenthaltsort' verlassen darf. Ich frage also
! Nein. Das ist nicht erlaubt ! Ich dann
einfach los, diese Veranstaltung hat mich
dabei nicht weiter interessiert, und dann
gemütlich vom Bodensee in Österreich mit einem
dort gekauften Langlieger über den
Rheinwanderweg wieder zurück nach Berlin.
UND JA. KI / AI. Ich kenne mich ein wenig
damit aus.
Hier im Landkreis Kusel ist das dann so
abgelaufen, dass ich mich kurz nachdem ich
wegen einer Mietgarantie beim Amt war, ich
dann deswegen mehr oder weniger zu Hartz IV
zwangsverpflichtet wurde, mich dann auf eine
Stellenausschreibung für eine Tätigkeit im
Infobereich des Jobcenter Kusel beworben habe
- ohne, dass da überhaupt 'drauf reagiert
wurde - und im Anschluss bei einem
Businesscenter - zwecks Datenerfassung
betreffend einer möglichen Selbstständigkeit -
auch wieder das Konzept 'Bürgernetz' und
ebenso dieses HAI,
also Humane
Artificial Intelligence ~ Menschliche
Künstliche Intelligenz, vorgestellt habe.
Dann immer mal wieder ein neues Konzept. Immer
wieder. Immer wieder Anträge. Und niemals
einen Bescheid. Keine Auskunft, keine
Beratung. Und nur Ihre doch recht desolate
Handhabung, gestatten Sie mir diesen doch
zutreffenden Sprachgebrauch, eines eindeutigem
Rechtsmissbrauch im Rahmen Ihren Amtstätigkeit
Wie erwähnt ! Keinerlei Reaktion. Kein
Bescheid. Rein gar nichts.
Außer eben
gelegentliche Kürzungen
des Leistungsbezug. Diese
ganz alltägliche
Diskriminierung.
Und diese eher nutzlose
Action beim Sozialgericht.
Und dann habe ich auch mit Schreiben
vom 29.08.2022 Kontakt zu Ihrem
Vorgesetzten, zwecks Klärung einer für mich
unverständlichen Situation und der - zu
mindestens - grob-fahrlässigen Missachtung
Ihrer Amtsobliegenheiten gesucht. Leider ohne
Erfolg. So betrachtet. Herr Rubly hat
keinerlei Grund sich nun zu beschweren !
Summasummarum
- das können sogar Sie sich leicht an 10
Fingern zusammen zählen - stehen Sie, also als
Leiter vom 'Amt', ebenso wie das hiesige
politische Establishment unseres kleinen
Landkreis ganz schön blöd da, wenn das Alles
bekannt wird !?
Und genau das läuft nun an. Und - ganz ehrlich
- da Sie mich wirklich genervt haben ist das
nur die Spitze des Rattenschwanz.
o • (•‿•) • o
„Querulanten“ oder aber auch "Geister, die ich rief.
Und welche ich so eigentlich ganz alleine zu verantworten habe !
In dem Zusammenhang verweise ich auf die Bachelorarbeit am
Lehrstuhl für Soziologische Theorie an der Zeppelin Universität
und die Ausarbeitung "Der Querulant. Untersuchung einer
Sozialfigur." von Lena Kasten aus dem Jahr 2017 !
[ https://www.zu.de/info-wAssets/forschung/dokumente/zuwuerfe/Download_Kasten_Lena_Bachelor_Sep.17.pdf
]
Oder eben "Der Querulantenwahn – oder wie die Psychiatrie zu
ihrem Recht kam." von Sonja Mählmann und Cornelius Borck :
[ https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783110443493-014/html
]
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Das Schreiben an's Amt bzw. diese Klage wegen dem "Querulantentum" !
PROUDLY TO PRESENT : REFLECTIONS FROM THE NATION'S DUMP BIN :
BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION.
/// U N D / O D E R — A B E R \ A U C H \\\
'Cer Lerock auf seinem Weg zur Zeitbasis Alice'
Buch № 03 : Abschnitt 'Unter den Bürokraten' :
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Ah, der Störenfried in seiner ganzen Pracht, schon im zarten Kindesalter. Ein Paradebeispiel für die schizotype Persönlichkeitsstörung, die sich früh manifestiert und den Alltag im Kindergarten aufmischt.
Und dann, oh welch ein Schreck, betritt der Störenfried die Bühne des Schulunterrichts. Kein Wunder, dass er so unbeliebt ist, sowohl bei den Lehrern als auch bei seinen Mitschülern. Er stört den ach so kostbaren Frieden des Lernens, durchkreuzt die harmonische Ordnung mit seiner Präsenz. Er ist der Funken, der zeigt, dass hier etwas nicht in Ordnung ist.
Mit seinem scharfen Verstand und seiner unbändigen Neugier bringt der Störenfried die Lehrer zur Verzweiflung. Er stellt unangenehme Fragen, fordert die Autorität heraus und bringt das sorgfältig aufgebaute Gerüst des Unterrichts zum Wanken. Die Mitschüler sind hin- und hergerissen zwischen Faszination und Frustration, denn der Störenfried zeigt ihnen eine Welt jenseits der vorgegebenen Normen.
Aber, oh liebe Zuhörer, lasst uns nicht vergessen, dass der Störenfried uns eine wichtige Lektion lehrt. Er weist uns den Weg zur Selbsterkenntnis, denn in seinem Ungehorsam und seinem Mut zur Andersartigkeit liegt ein Funken der Rebellion gegen das Normale und Konformität. Er erinnert uns daran, dass das Lernen nicht immer in geordneten Bahnen verlaufen muss, sondern dass es auch Platz für unkonventionelle Gedanken und Perspektiven gibt.
Lasst uns dem Störenfried eine Hymne des Sarkasmus spielen, gewürzt mit einer Prise voll von herbem Zynismus. Denn in seiner vermeintlichen Störung liegt eine Chance für Wachstum und Veränderung. Möge sein wilder Geist uns alle dazu ermutigen, die Grenzen des Lernens zu überschreiten und neue Horizonte zu entdecken.
Oh Störenfried, du bist vielleicht unbeliebt, aber du bist auch der Funken, der das Feuer der Erkenntnis entfacht. In deinem Wirbelsturm des Ungehorsams und der Unruhe liegen die Samen des Fortschritts. Lass uns deine Melodie erklingen lassen, eine symphonische Ode an die Querdenker und Außenseiter, die unsere Welt auf den Kopf stellen und uns zwingen, unsere Annahmen zu hinterfragen.
In der Schule magst du als Störenfried gelten, aber in Wahrheit bist du ein Wegweiser für eine aufgeschlossene Gesellschaft, die den Mut hat, jenseits der vorgegebenen Grenzen zu denken. Möge der Störenfried in uns allen erwachen und uns dazu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen und den Status quo herauszufordern.
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ca. 60 Seiten später . . .
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Oh, wie grandios wäre es doch, wenn wir uns nicht die Mühe machen würden, unseren Mitarbeitern klare Anweisungen zu geben und sie stattdessen einfach dort abholen würden, wo sie stehen. Denn wer braucht schon klare Richtlinien und Anleitungen, wenn wir uns auf die wunderbare Reise begeben können, jedes Individuum in seiner eigenen Welt des Wissens und der Erfahrung zu begleiten?
Lasst uns die Tür zur Kreativität weit öffnen und uns von der Vorstellung verabschieden, dass alle Mitarbeiter das gleiche Wissen und die gleichen Fähigkeiten haben sollten. Es ist doch viel interessanter, die Vielfalt der Ahnungslosigkeit zu feiern und uns daran zu erfreuen, wie jeder Einzelne sein eigenes Süppchen kocht. Warum sollten wir uns die Mühe machen, einen gemeinsamen Standard zu schaffen, wenn wir stattdessen die wunderbare Welt der subjektiven Wahrheiten erkunden können ?
Ja, liebe Führungskräfte, lasst uns auf die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter eingehen und sie dort abholen, wo sie gerade stehen. Schließlich ist es viel spannender, jedem Einzelnen individuell zu begegnen und uns von ihren wilden Ideen und Meinungen überraschen zu lassen. Wer braucht schon eine klare Richtung und einen gemeinsamen Plan, wenn wir uns stattdessen von der Improvisation leiten lassen können ?
Oh, wie befreiend ist doch diese Vorstellung, dass wir keine klaren Anweisungen geben müssen und uns stattdessen darauf verlassen können, dass jeder Mitarbeiter sein eigenes Ding macht. Denn wer braucht schon eine effiziente und koordinierte Arbeitsweise, wenn wir stattdessen das Chaos der individuellen Herangehensweisen genießen können? Es ist doch viel interessanter, den Dschungel der Vielfalt zu durchqueren und uns in den Irrungen und Wirrungen der unterschiedlichen Ansätze zu verlieren.
Lasst uns diese glorreiche Idee feiern, dass wir uns nicht die Mühe machen müssen, unsere Mitarbeiter zu führen und zu lenken. Denn wer braucht schon Struktur und Organisation, wenn wir stattdessen das Abenteuer der Unberechenbarkeit wählen können? Lasst uns in den Weiten des Chaos schwelgen und uns von der Hoffnung leiten, dass am Ende vielleicht irgendwie alles zusammenpasst.
Also, liebe Führungskräfte, lasst uns den Mut haben, auf klare Anweisungen zu verzichten und uns stattdessen in die Welt des individuellen Wissens und der Erfahrungen unserer Mitarbeiter zu begeben. Es wird sicherlich ein wilder Ritt voller Überraschungen und unerwarteter Wendungen. Aber hey, wer braucht schon Stabilität und Vorhersehbarkeit, wenn wir stattdessen den Nervenkitzel des Ungewissen erleben können ?
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• o
Eher nebenbei
geht es dabei auch um Krisenmangement.
Und haben Sie bitte
Verständnis, dass ich da bei unserem kleinen 'Match' nicht mit
Fachwissen glänzen oder Ihnen dabei gar mit präventiven
Hilfestellungen aushelfen möchte . . .
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AUSZUG
Seite 10 - 12 : klage/landessozialgericht_20220826_beschwerde_klage.pdf
:
Art. 19 IV GG ist ein Verfahrensgrundrecht, das voraussetzt, dass anderweitig begründetes Recht verletzt ist, das man durchsetzen können möchte.
Sind diesem Vorhaben Hindernisse gesetzt, verstößt dies gegen Art. 19 IV GG.
Damit sind alle subjektiven Rechte gemeint, also Grundrechte, einfach gesetzliches Recht oder durch Sonderbeziehung, welcher Art auch immer, begründete Rechte.
Zudem müsste der Rechtsweg offen stehen, dürfte nicht versperrt sein.
Dieser Begriff ist umfassend zu verstehen.
Es ist zu gewährleisten, so dass ein Zugang zu Gerichten besteht, ein Verfahren stattfindet und am Ende eine Entscheidung steht.
Vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips geht der Begriff noch weiter :
Es wird effektiver Rechtsschutz gewährleistet.
Also gerade auch 'Rechtsschutz' in dem doch eigentlich wesentlichen 'Streitpunkt' dieses Verfahren / der Beschwerde / dieser Klage.
Unter einem Eingriff in dieses 'Rechtsgefüge' ist somit jede Verkürzung / Beschneidung des geltenden Schutzbereich „ effektiver Rechtsschutz “ zu verstehen.
Bei solchen Ausgestaltungen des Rechtsweges ist anzumerken, dass der Gesetzgeber bzw. die ausführende Verwaltung 'gewissermaßen' – zum Beispiel auch bei dieser Wertung von Inflation und dem so von der Sozialgerichtsbarkeit bestimmten „sozio-kulturellen Existenzminimum' und dem vom so benannten BVerfG mit Hingabe ausformulierten sozial verträglichem 'Existenzminimum' → SG SPEYER 6 AS 470/22 ← über die Stränge schlägt und sich daraus Eingriff in verbriefte Grundrechte ergeben. Dieses ist in diesem gesondert exemplarisch angeführten Einzelfall auch ( ! ) durch die Gerichtsbarkeit dann eingehend, und so die Vorschrift ' umfassend ', zu prüfen.
Art. 19 IV GG enthält keine geregelte Schranke, wird also vorbehaltlos gewährleistet.
Nur Grundrechte und Rechtsgüter mit Verfassungsrang ( ~ kollidierendes Verfassungsrecht ~ ) können im Ergebnis den so einzig zulässigen 'Rechtsweg' einschränken oder eben zwingend erforderlich machen.
Art. 19 IV GG wird vorbehaltlos gewährleistet.
Maßstab ist hier das kollidierende Verfassungsrecht wie Art. 19 IV GG selbst.
Zum Beispiel kann - wie in § 46 VwVfG ausgeführt - eine Anfechtungsklage nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn bestimmte formelle Fehler passieren, die sich im Ergebnis nicht ausgewirkt haben.
Dies ist eine Einschränkung des Rechtsweges, der so also nicht effektiv offen steht.
Grund für diese Regelung ist, dass verhindert werden soll, dass "Querulanten" unter Hinweis von formellen Fehlern erfolgreich klagen können, auch wenn sich diese Fehler im Ergebnis nicht auswirken.
Das ist in dem nur exemplarisch angeführten Einzelfall aber nicht der Fall.
Diese vorab angeführte Handhabung / Rechtsgrundlage bei "Querulanten" wird aber vom Antragsgegner / Beschwerdegegner / Beklagten — in dem Sinne ist es als Verantwortlicher / Verursacher Herr Ass. jur. Peter Simon und vergleichbar dazu die Handhabung anderer staatlicher Organe — in klarer Beugung des Recht und in einer bedeutsamen Verunglimpfung / Diskriminierung zwecks so erfolgter absichtlicher Schädigung des Antragsteller / Kläger verwendet, um dem Gericht dann meine Person durch die Aussage eines "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] vom 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ), erstellt durch einen für eine derartige Untersuchung / Diagnostizierung hierbei keinesfalls kompetenten Psychologen, als 'schizotypische' Persönlichkeitsstörung zu 'präsentieren' und somit ist ein Bemühen zu kennzeichnen die sicherlich gerechtfertigten Rechtsansprüche im anzunehmend persönlichen Interesse von Herr Simon in das Reich des ' Wahnhaften ' zu verweisen.
Ansonsten dient dieses Regelung des § 46 VwVfG aber so auch dem dem Staat für effektiven Rechtsschutz, damit die Gerichte nicht durch 'unsinnige' Verfahren zudem gänzlich überlastet werden.
Keine Ahnung
wie das jetzt im Sozialgerichtsgesetz
(SGG) geregelt wird.
Wirklich. Ganz
ehrlich.
Ich habe zwar
die für das Verfahren / diese Klage
betreffenden §§ aufgelistet.
Aber noch nicht durchgelesen und dabei im
Gesamtzusammenhang analysiert !
Ich nehme aber an – da im 'Rechtsgefüge' der BRD – die relevanten Bestimmungen des SGG sind dem des VwVfG vergleichbar, entsprechend und ähnlich bzw. gleich . . .
In dem Sinne stellt sich mir natürlich die für das Verfahren nicht unbeträchtliche Frage inwieweit diese so ja nicht zulässige Handhabung eines "Querulanten" wie z.B. Herr Ass. jur. Peter Simon in Vertretung für den Antragsgegner [ pp ] im Wege des 'effektiven Rechtsschutz' verwendet werden kann, um — wie auf Seite 3 dieses Schreiben beantragt weitergehende Ansprüche unter ( 1 ) - ( 3 ) angegeben — im „ Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch einstweilige Anordnung “ umzusetzen und so den Antragsgegner [ pp ] zu verpflichten nun endlich mal seine Amtsgeschäfte in der korrekten, also den Prinzipien unseres „Rechtsstaat“ folgend, Art und Weise dann auch entsprechend zu handhaben.
SIEHE DAZU DEN AUSZUG aus einem Schreiben an das Sozialgericht in Speyer mit Datum vom 02.07.2022 !
: Teil eines Schreiben - oben die Begründung des / der Verfahren auf 1-DIN-A4-Seite - an das SG Speyer :
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220702_diverse_verfahren.pdf =
: AUSZUG :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/klage_teilhabe_sachverhalt_20220705.pdf ]
» Anscheinend dient hier das von der Beklagten im Jahr 2020 erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] alleinig dazu auch gerechtfertigte und formal korrekt eingereichte Rechtsbegehren des Kläger in den Bereich "Wahnvorstellungen" zu verweisen ! «
: AUSZUG der 'gutachterlichen' Stellungnahme vom 11.11.2020 :
» Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde. «
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf =
Das ist ( a ) eine grobe Irreführung der Gerichtsbarkeit. Und ( b ) sollte der 'wahre' Sachverhalt dem Gericht, also gerade beim SG Speyer, doch eigentlich bekannt sein !
Damit liegt durch die das Recht beugende / missachtende Handhabung seitens des Antragsgegner / Beklagten mit Sicht auf den § 46 VwVfG ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in Art. 19 IV GG vor. Und das geschieht in ganz Deutschland.
In der Regel ist zwar nur die Verhältnismäßigkeit der konkreten Maßnahme zu prüfen, da die Grundrechte aber nur dann gegeneinander abgewogen werden können erscheint es sinnvoll und geradezu zwingend für die Gerichtsbarkeit den Gesamtzusammenhang - wie exemplarisch in diesem Einzelfall ausgeführt - einer eingehenden / umfassenden Prüfung in diesem Kontext zu unterwerfen.
Sehen Sie das doch einfach
in direktem Zusammenhang mit dieser
"Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .
Ja wirklich. Das erscheint
als geeigentes Regulativ bei der in früheren
Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz"
!
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in
der Rechtsprechung. Also nicht um diese "Inkompetenzkompensationskompetenz".
Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches
Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen
Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem
Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen
Individuum entsprechend ausgerichteten
Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend
mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel
in Gänze definiert. Genau genommen, definieren
sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen
Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche
Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu
verwirklichen. So heißt es in Art. 3 der
Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern
schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie übrigens die Verfassung
von Rheinland-Pfalz ? + !
o • • • • • o
[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf
]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder
Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat
und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen
und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu
betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der
'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen
Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem
13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu
'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja
auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl',
also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e
der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r,
Bürger*in.
o • • • • • o
Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von
Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und
Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die
grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und
Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart
im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für
alle Menschen und gerade auch den Bürger so
bestimmten Sozialstaat.
Antragstellungen,
so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur !
Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 7 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !