Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ
006594 :
CROWDFUNDING + AUSTEHENDE ANTRAGSTELLUNGEN /// MAHNUNG
\\\
DIESE DATEI : jobcenter_sozialamt_kusel_20230502_crowdfunding_antraege_mahnung_no3.html
:
Siehe auch meine Schreiben vom 03.04.
und 29.03.2023
. . .
Jobcenter ...
[ A ] Ich musste mit einem inneren
Schaudern am Sonntag feststellen, dass (
anscheinend ) wieder 70 € vom Regelsatz, also
dem zum Leben notwendigen Bedarf, einbehalten
bzw. ohne Angaben von Gründen gekürzt wurde.
Auch habe ich immer noch keine Erwiderung
betreffend meinen Schreiben wegen dem (
anscheinend ) fehlerhaften letzten
Leistungsbescheid, bzw. eine Bestätigung
betreffend eines Widerspruchsverfahren von
Ihnen, werte Mitarbeiter*innen des "Jobcenter
Landkreis Kusel", erhalten.
Können Sie das bitte erledigen !
Umgehend ...
Und verstehen Sie das bitte auch als erneute und
anzunehmend letzte MAHNUNG wegen einer Klärung der jeweiligen
Zuständigkeiten und der ausstehenden Antragstellungen. Ich
verweise in dem Zusammenhang u.A. [ ! ] auf mein Schreiben
vom 03.09.2022 oder auch das Schreiben mit Datum vom
24.01.2023 bzw. jeweils an das Jobcenter
und auch dem Sozialamt
im Landkreis Kusel. Und natürlich die schon mehrfach erfolgten
Mahnungen betreffend einer Klärung dieser Angelegenheit. Ich
möchte also nicht die Sozialgerichtsbarkeit erneut wegen Ihrem
Verschulden und der grob-fahrlässigen Missachtung Ihrer
Amtsobliegenheiten erneut mit einer oder gar mehreren
"Untätigkeitsklage(n)"
belasten.
[ B ] Crowfunding und so.
Das mit dieser Neubewertung des so benannten
anrechenbaren Einkommen ist hierbei das
eigentliche Thema. Mal unabhängig davon, dass
es rein formal juristisch und gerade auch aus
streng betriebswirtschaftlichen Erwägungen /
Notwendigkeiten ganz sicher kein Problem
darstellt etwaige Einkünfte als so benannte
"Vorlaufkosten" zu definieren.
Neben diesem FUN'D'RAISER™ ] INFO [ http://www.humanearthling.org/mail/public_coop_20230410_climatenotstand.html
] kam da erst kürzlich noch eine Auslobung /
Ausschreibung von FechnerMedia in Höhe von
2.500 € dazu.
[ http://humanearthling.org/mail/public_coop_20230419_media4change_pitch.html
]
[ http://humanearthling.org/mail/public_coop_20230426_media4change_pitch_no2.html
]
Und ich habe ein altes Projekt, schon alleine
um meine Urlaubspläne nicht allzusehr dabei
aus den Augen zu verlieren, wieder aus der
Taufe gehoben.
http://www.openhand.de
OPEN HAND | FIGHT FOR PEACE |
~ Martial Sports and Arts for the street
children of the world ~
Da wird ca. in 27 Tagen via Crowdfunding eine
Klingelbüchse, natürlich alleinig für
zweckgebundene Einnahmen und Ausgaben, herum
gereicht. Ebenso gilt das für verschiedene
Buchprojekte. Wie Ihnen schon ( mehrfach ) mit
geteilt sehe ich meinen zukünftigen
Lebenserwerb neben etwaigen Patentanmeldungen,
bzw. dieser Verwertung von Rechtsansprüchen
auf geistiges Eigentum, eigentlich in der
Publizistik. Auch hier wird die mögliche
Unterstützung der 'Crowd' zweckbestimmt sein,
und dient dem Aufbau einer entsprechenden
Internetpräsenz. Insoweit verstehen Sie diese
Hinweise nur auf die ( beabsichtigte )
korrekte und rechtmäßige Handhabung Ihrer
"Kundschaftigkeit". By the way : Einen Gruß an
Ihren Werksleiter. Da hat er aber wieder bei
den Erwiderungen zu den beim LSG RLP
anhängigen Verfahren nicht mit hierbei
geeigneten Textbausteinen gegeizt.
Sehen Sie das doch einfach
in direktem Zusammenhang mit dieser
"Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Ja wirklich. Das erscheint
als geeigentes Regulativ bei der gan zu Anfang
dieses Schreiben schon erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz"
!
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in
der Rechtsprechung. Öffentliches Interesse und
Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe
einer funktionierenden und dem Wohlergehen des
Volkes und auch des einzelnen Individuum
entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend
mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel
in Gänze definiert. Genau genommen, definieren
sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen
Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche
Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu
verwirklichen. So heißt es in Art. 3 der
Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern
schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie übrigens die Verfassung
von Rheinland-Pfalz ? + !
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[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf
]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder
Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat
und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen
und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu
betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der
'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen
Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem
13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu
'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja
auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl',
also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e
der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r,
Bürger*in.
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Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von
Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und
Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die
grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und
Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart
im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für
alle Menschen und gerade auch den Bürger so
bestimmter Sozialstaat.
Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 7 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !