Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ
006594 :
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online
zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230613_hinweis_ortsabwesenheit_kv_diverse.html
]
INDEX
[
A ] Sozialamt
Fr. Silvia Mang - Hinweis KV -
[ B ]
Jobcenter
Ortsabwesenheit im Juli / 2023
[ C ]
Jobcenter
Bemühungen Ihres Kunden dem Arbeitsmarkt ( gesamt )
zur Verfügung zu stehen.
[ D ] Jobcenter
Erinnerung ausstehende Zahlungen und irgendetwas
sonst noch !
[ E ] Appendix
[
HINWEIS
u.A.
Gemeinwohlkompetenz,
Verfassung
RLP, Belehrung
der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen
Dienst', Datenverkehr via Mail ]
Wie der
Mitarbeiterin, Frau Silvia Mang, in diesem
Schreiben mitgeteilt ist die Angelegenheit
gemäß Auskunft des hierbei zuständigen
Mitarbeiter bei der AOK in Pirmasens nach
nunmehr mehr als 3¾ Jahren im
Leistungsbezug ohne
Krankenversicherungsschutz immer noch
nicht geklärt.
Sobald sich da etwas im
'Individualinteresse des Kläger /
Beschwerdeführer' tut werde ich
selbstverständlich dem Gericht umgehend
davon Kenntnis geben.
Sehen
Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit
dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .
Ja wirklich. Das erscheint
als geeignetes Regulativ bei der in früheren
Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz"
!
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in
der Rechtsprechung. Also nicht um diese "Inkompetenzkompensationskompetenz".
Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches
Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen
Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem
Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen
Individuum entsprechend ausgerichteten
Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend
mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel
in Gänze definiert. Genau genommen, definieren
sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen
Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche
Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu
verwirklichen. So heißt es in Art. 3 der
Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern
schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie übrigens die Verfassung
von Rheinland-Pfalz ? + !
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[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf
]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder
Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat
und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen
und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu
betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der
'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen
Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem
13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu
'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja
auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl',
also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e
der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r,
Bürger*in.
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Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von
Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und
Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die
grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und
Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart
im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für
alle Menschen und gerade auch den Bürger so
bestimmten Sozialstaat.
Antragstellungen,
so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur !
Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !