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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGE ?!

: A N :
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ 4/58.24399 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 09.06.2023
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8255 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ 006594 :
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230609_hinweis_beschwerde_klage_querulanz.html ]


Meine Schreiben per Mail u.A. mit Datum vom 17.05.2023, 08.05.2023, 02.05.2023, 12.04.2023, 03.04.2023 und 29.03.2023. Mein Schreiben vom 22.05.2023 an die hierbei direkt Beteiligten / Beklagten zwecks Hinweis auf eine zu mindestens teilweise noch mögliche außergerichtliche Einigung in dieser Angelegenheit.
Zum INHALT / UMFANG der Klage / Beschwerde "Querulanz" siehe Abschnitt [ D ] ...


Wie Ihnen schon vorab mehrfach kenntlich gemacht kommen wir ( nun also abschließend ) bei dieser mehr oder weniger kurzweiligen Begegnung von "Bürger & Behörde" zu dem dabei doch eigentlich Wesentlichen. Dieses so allgemein in der Justiz bezeichnete "wahnhafte Querulantentum".
Welches
einem ( mündigen ) Bürger bzw. seiner "Rechtsnatur" so anzunehmend in Absicht und Kenntnis der rechtlichen Konsequenzen mit einem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] von 11/2020 [ 11.11.2020 AZ PD 2020-019 ] in Form einer die 'guten Sitten' missachtenden
und somit meine Person bewusst diffamierenden, in Folge erheblich schädigenden, "Diagnostik" mittels eines hierbei durch das "Jobcenter Landkreis Kusel" als Eigenbetrieb des Landkreis Kusel; bzw. dessen Werksleiter / Geschäftsführer, Herr Ass. Peter Simon, also dem ebenfalls in Vertretung für den Landkreis Kusel tätigen Justiziar; beauftragten und keinesfalls in der weitgehend standardisierten Methodik einer Untersuchung von "Autismus im Erwachsenenalter" kompetenten 'Dienstleister'  rechtswidrig zu geordnet wurde.
Das wirklich Angenehme bei diesem Rechtsstreit / Verfahren, zumal keine Prozessunfähigkeit bei dem Kläger / Beschwerdeführer in den vergangenen Jahren festgestellt wurde, ist die Tatsache, dass entweder der anzunehmende Sachverhalt "Querulanz" oder aber eine Recht und Gesetz vollkommen zu wider laufende Handhabung bei der Amtstätigkeit durch die Beklagten dabei festzustellen ist.
So oder so. In dem Sinne bietet doch ein Gesprächstermin präventiv Möglichkeiten ?!
Siehe dazu Antragspunkt ( 4 ) + ( 8 ) Inhalt / Umfang der Klage / Beschwerde . . .
Verstehen Sie also - bitte - auch diesen Hinweis ebenso als formal korrekt eingereichte 'Antragstellung', um bei dieser so postulierten "Waffengleichheit" dem Kläger / Beschwerdeführer die Möglichkeit zu eröffnen den Erfordernissen eines kompetenten Rechtsbeistand entsprechen zu können.


SOZIALAMT ...

Vielen Dank für die Zusendung des Behandlungsschein "Zahnarzt" für den Monat Juni ...

Die von Ihnen geforderte Anmeldung als privater Versicherungsnehmer bei der DKV :

Nach Rücksprache mit dem hierbei zuständigen Sachbearbeiter bei der AOK in Pirmasens, Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de> Tel.: 06331 - 802-158, hat sich ergeben, dass das Verfahren einer Prüfung im Rahmen der so benannten "gesetzlichen Krankenversicherung" immer noch in der Schwebe, also i.d.S. anhängig ist.
Diese 'Zweigstelle' der DKV auf Teneriffa, also DKV Seguros, hat sich immer noch nicht bei dem Mitarbeiter der AOK gemeldet und so ist ihm eine abschließende Wertung des Sachverhalt nicht möglich.
Ich habe Herr Wagner die Kontaktdaten der Sachbearbeiterin bei der DKV in Köln, sowie die Angaben zu dieser mit einem normalen Krankenversicherungsverhältnis nicht vergleichbaren Vertrag auf Teneriffa, zu gesandt.
Herr Wagner hat mir bei unserem Telefonat zugesichert umgehend Mitteilung zu geben, sobald die dabei eigentlich wesentliche Fragestellung der Zuständigkeit einer "gesetzlichen KV" geklärt ist. Bis dahin also noch etwas Geduld ...

Ich verweise im Zusammenhang mit der Beschwerde / Klage "Querulanz" auf die leider immer noch ausstehende Bearbeitung / Bescheidung verschiedener Antragstellungen und insbesondere auf mein Schreiben mit Datum vom 24.05.2023.


PARTE de "BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION" ...

Nur falls es Sie interessiert, geschätzte Damen vom Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel . . .
Nachdem ich Sie bereits mit Schreiben vom 17.05.2023
[ mahnung_no4a.html#quer ] auf die "Kindheitstage" eines 'querulanten Geistes' als Schriftprobe meiner Person hingewiesen habe war es mir – bei dem Nachweis meiner schriftstellerischen Unvollkommenheiten und somit ebenso der Mitwirkung meiner Person dem Arbeitsmarkt ( gesamt ) entsprechend zur Verfügung zu stehen – gewissermaßen vergönnt das 'Deckblatt' ( ~ also die Kurzfassung der Begründung dieser Beschwerde / Klage + 12 Seiten ) noch in einer geradezu zaghaften von Ironie, Sarkasmus und triefendem Zynismus geprägten Version umzusetzen.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html ]
Und JA ! Wie Sie dem rechtlich unstrittig seit Monaten so immer wieder gerne verwendeten Hinweis · In dem Sinne ! · zum Schluss jeder Mail entnehmen können ist dann auch diese Ausarbeitung – also die so formal juristisch einwandfreie ( erweiterte ) Begründung des Rechtsstreit / Verfahren "Querulanz" benannt als 'Querulanzia 01' – nun Teil der Akte, und somit zwingend ebenso Bestandteil der Beweiserhebung und Ermittlungspflicht durch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Und schaden tut es dabei sicher nicht, dass das LSG RLP und auch das SG Speyer ebenfalls Beklagte sind ...


Jobcenter ...

FRAGE : Hat sich wegen der bzw. den ausstehenden Antragstellungen und auch der Zuständigkeitsfrage schon etwas getan ?!

[ A ]
Die mtl. fehlenden 70 € vom Regelsatz, also bei dem zum Leben notwendigen Bedarf, von jetzt gesamt 210 €, welche leider immer noch nicht überwiesen wurden. Also rechtswidrig einbehalten bzw. ohne Angaben von Gründen gekürzt wurde.
Das Geld fehlt mir. Ich benötige es dringend. Können Sie das bitte erledigen ! Umgehend und sofort ...
[ B ] Gründungskosten: Das kostet der Start in die Selbstständigkeit ...
Siehe dazu meine Ausführungen im Schreiben mit Datum vom 08.05.2023.
Siehe da auch die Angaben zu den anhängigen Patenten und Gebrauchsmusteranmeldungen.

[ C ]
Kostenprogression bei der Selbstständigkeit
Ich erinnere in dem Zusammenhang an den schon mehrfach beantragten 'Mehrbedarf' [ a ] wegen der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und einem Leben in Würde und Selbstbestimmung und [ b ] wegen der so ja seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja unstrittig anerkannten "Behinderung" meiner Person. Auch dazu erwarte ich immer noch einen Bescheid bzw. eine Überweisung der ausstehenden Leistungen.
IN DEM ZUSAMMENHANG !

HAI ~ Humane Artificial Intelligence ~
SYNERGETIC ACTION + NATURAL INTERACTION
POWERED BY SCHEMA3 + 0 ERROR IN LINE 0001

SIEHE DAS SCHREIBEN PER MAIL MIT DATUM VOM 17.05.2023 UND DIE ERGÄNZENDEN HIERBEI ANGEGEBENEN HINWEISE IM ABSCHNITT [ C ] UND [ D ] UND DIE SOMIT
FÜR DAS GERICHT ALS SACHDIENLICH ZU WERTENDEN ANGABEN !
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20230517_hinweise_selbststaendigkeit_+_mahnung_no4a.html ]

Wie erwähnt ! Keinerlei Reaktion. Kein Bescheid. Rein gar nichts.

Außer eben gelegentliche Kürzungen des Leistungsbezug. Diese ganz alltägliche Diskriminierung.
Und diese eher nutzlose Action beim Sozialgericht.
Und dann habe ich auch mit Schreiben vom 29.08.2022 und ebenfalls mit Datum vom 22.05.2023 Kontakt zu Ihrem Vorgesetzten, zwecks Klärung einer für mich unverständlichen Situation und der - zu mindestens - grob-fahrlässigen Missachtung Ihrer Amtsobliegenheiten gesucht. Leider ohne Erfolg. So betrachtet. Herr Rubly hat keinerlei Grund sich nun zu beschweren !


[ D ] KLAGE / BESCHWERDE "Querulanz" ...
][ KLAGE / BESCHWERDE >>> LSG RLP 06.06.2023 ][
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230606_klage_beschwerde_querulanz.pdf ]
][ KLAGE / BESCHWERDE - Umfang / Inhalt - >>> LSG RLP ][
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_umfang_anlage_01.pdf ]
: >>> : So in ANLAGE 01 [ Umfang / Inhalt ] auf Seite 9 angegeben ...
Wenn das Gericht mir noch abschließend eine Bemerkung gestatten mag ? + !
Matt !

][ KLAGE / BESCHWERDE - Begründung ( ganz kurz ) - >>> LSG RLP ][
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_anlage_02.pdf ]
: >>> : ANLAGE 02 als Begründung dazu in Kurzform von insgesamt 12 Seiten ...
][ KLAGE / BESCHWERDE - Begründung ( kurz ) - >>> LSG RLP ][
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_temper.html ]
= UNSORTED DATA = / DIE ERSTEN PAAR SEITEN ~ Umfang + Inhalt der "Klage / Beschwerde + Rechtsstreit / Verfahren", incl. ganz kurze Begründung vorab, SIND SCHON INSOWEIT STIMMIG !? Der vollständige Schriftsatz als Begründung vorab im .odt - Format, also einer Datei in OpenOffice, ist in Tahoma 14pt incl. der hier getippten Textfragmente so um die 90 Seiten. Das Ganze muss nur noch entsprechend dem Umfang und Inhalt der Klage folgend geordnet und in einem der Gerichtsbarkeit - bzw. ja eigentlich meiner Person - gefälligem Kontext gegliedert werden. >>> Nach Rücksprache mit dem noch zu benennenden Rechtsbeistand !
][ Hinweis KLAGE / BESCHWERDE >>> LSG RLP 22.05.2023 ][
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230522_hinweis_klage_beschwerde.pdf ]
Da findest du / finden Sie auch die Schreiben an die anderen Beteiligten / Beklagten !
Auch wenn eine 'außergerichtliche Einigung' nur teilweise möglich erscheint war es aus Gründen der 'Höflichkeit' folgerichtig die beabsichtigte Beschwerde / Klage vorab den anderen Beteiligten mitzuteilen.

FERNER verweise ich auf die eher privaten und für eine ( möglicherweise ) interessierte Öffentlichkeit bestimmten Ausführungen des Kläger / Beschwerdeführer, welche für Sie – also die Beschwerdegegner / Beklagten – unter der offiziellen Internetpräsenz von Erwerbslosenverband Deutschland e.V. i.Gr. verfügbar sind !
[ http://www.erwerbslosenverband.org ]
Hier gibt es auch – zum Ausdrucken – eine Datei des relevanten Inhalt, welcher für die Gerichtsbarkeit als integraler Bestandteil dieses "Rechtsstreit / Verfahren" zu werten ist.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/index_print.htm ]
Insbesondere gestatte ich mir dabei den Hinweis auf Antragspunkt ( 3 ) - Autismus als zivilisatorisches Regulativ - und den knappen Hinweis auf einen entsprechenden Eintrag im 'Bio' meines Facebook-Account ...
] SUCHE + FINDE [ [ facebook.com/arno.wagener/about_details ] ]


[ E ] Sehen Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .


Ja wirklich. Das erscheint als geeignetes Regulativ bei der in früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz" !
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz". Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen Individuum entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
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Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert. Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu verwirklichen.  So heißt es in Art. 3 der Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
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Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
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[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf ]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
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Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für alle Menschen und gerade auch den Bürger so bestimmten Sozialstaat.



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




| THE END |