Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ
006594 :
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online
zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230609_hinweis_beschwerde_klage_querulanz.html
]
Meine Schreiben per Mail u.A.
mit Datum vom 17.05.2023,
08.05.2023,
02.05.2023,
12.04.2023,
03.04.2023
und 29.03.2023.
Mein Schreiben
vom 22.05.2023 an die hierbei direkt
Beteiligten / Beklagten zwecks Hinweis auf eine zu
mindestens teilweise noch mögliche außergerichtliche
Einigung in dieser Angelegenheit.
Zum INHALT / UMFANG der Klage / Beschwerde
"Querulanz" siehe Abschnitt [ D ] ...
Wie Ihnen schon
vorab mehrfach kenntlich gemacht kommen wir ( nun also
abschließend ) bei dieser mehr oder weniger kurzweiligen
Begegnung von "Bürger & Behörde" zu dem dabei doch eigentlich Wesentlichen. Dieses
so allgemein in der
Justiz bezeichnete "wahnhafte Querulantentum".
Welches einem (
mündigen ) Bürger bzw. seiner "Rechtsnatur" so anzunehmend
in Absicht und Kenntnis der rechtlichen Konsequenzen mit
einem "Gutachten"
[ = in Anführungszeichen ] von 11/2020 [ 11.11.2020
AZ PD 2020-019 ] in Form einer die 'guten Sitten'
missachtenden und somit meine Person
bewusst diffamierenden, in Folge erheblich schädigenden,
"Diagnostik" mittels eines hierbei durch das "Jobcenter
Landkreis Kusel" als Eigenbetrieb
des Landkreis Kusel; bzw.
dessen Werksleiter / Geschäftsführer, Herr Ass.
Peter Simon, also dem ebenfalls in Vertretung
für den Landkreis Kusel tätigen Justiziar;
beauftragten und
keinesfalls in der weitgehend standardisierten Methodik
einer Untersuchung von "Autismus im Erwachsenenalter"
kompetenten 'Dienstleister' rechtswidrig zu geordnet wurde.
Das wirklich Angenehme bei
diesem Rechtsstreit / Verfahren, zumal keine
Prozessunfähigkeit bei dem Kläger /
Beschwerdeführer in den vergangenen Jahren
festgestellt wurde, ist die Tatsache, dass
entweder der anzunehmende Sachverhalt
"Querulanz" oder aber eine Recht und Gesetz
vollkommen zu wider laufende Handhabung bei der
Amtstätigkeit durch die Beklagten dabei
festzustellen ist.
So oder so. In dem Sinne bietet doch ein
Gesprächstermin präventiv Möglichkeiten ?!
Siehe dazu Antragspunkt ( 4 ) + ( 8 ) Inhalt /
Umfang der Klage / Beschwerde . . .
Verstehen Sie also - bitte -
auch diesen Hinweis ebenso als formal korrekt
eingereichte 'Antragstellung', um bei dieser so
postulierten "Waffengleichheit" dem Kläger /
Beschwerdeführer die Möglichkeit zu eröffnen den
Erfordernissen eines kompetenten Rechtsbeistand
entsprechen zu können.
FRAGE
: Hat sich wegen der bzw.
den ausstehenden
Antragstellungen und auch
der Zuständigkeitsfrage
schon etwas getan ?!
[
A ] Die mtl. fehlenden 70 € vom Regelsatz, also
bei dem zum Leben notwendigen Bedarf, von jetzt gesamt 210
€, welche leider immer noch nicht überwiesen wurden. Also
rechtswidrig einbehalten bzw. ohne Angaben von Gründen
gekürzt wurde.
Das Geld
fehlt mir. Ich benötige es dringend. Können Sie das bitte
erledigen ! Umgehend und sofort ...
[ B ] Gründungskosten: Das
kostet der Start in die Selbstständigkeit
...
Siehe dazu meine Ausführungen im Schreiben
mit Datum vom 08.05.2023.
Siehe da auch die Angaben zu den
anhängigen Patenten und
Gebrauchsmusteranmeldungen.
[ C ] Kostenprogression
bei der Selbstständigkeit
Ich erinnere in dem
Zusammenhang an den schon mehrfach
beantragten 'Mehrbedarf' [ a ] wegen der
Entwicklung einer beruflichen Perspektive
und einem Leben in Würde und
Selbstbestimmung und [ b ] wegen der so ja
seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja
unstrittig anerkannten "Behinderung" meiner
Person. Auch dazu erwarte ich immer noch
einen Bescheid bzw. eine Überweisung der
ausstehenden Leistungen.
IN DEM ZUSAMMENHANG !
HAI ~
Humane
Artificial Intelligence ~
SYNERGETIC ACTION + NATURAL INTERACTION
POWERED BY SCHEMA3 + 0
ERROR IN LINE 0001
SIEHE DAS SCHREIBEN PER MAIL
MIT DATUM VOM 17.05.2023 UND DIE ERGÄNZENDEN
HIERBEI ANGEGEBENEN HINWEISE IM ABSCHNITT [
C ] UND [ D ] UND DIE SOMIT FÜR
DAS GERICHT ALS SACHDIENLICH ZU
WERTENDEN ANGABEN !
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20230517_hinweise_selbststaendigkeit_+_mahnung_no4a.html
]
Wie erwähnt ! Keinerlei Reaktion. Kein
Bescheid. Rein gar nichts.
Außer eben
gelegentliche Kürzungen
des Leistungsbezug. Diese
ganz alltägliche
Diskriminierung.
Und diese eher nutzlose
Action beim Sozialgericht.
Und dann habe ich auch mit Schreiben
vom 29.08.2022 und ebenfalls mit Datum
vom 22.05.2023
Kontakt zu Ihrem Vorgesetzten, zwecks Klärung
einer für mich unverständlichen Situation und
der - zu mindestens - grob-fahrlässigen
Missachtung Ihrer Amtsobliegenheiten gesucht.
Leider ohne Erfolg. So betrachtet. Herr Rubly
hat keinerlei Grund sich nun zu beschweren !
[ E ] Sehen
Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit
dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .
Ja wirklich. Das erscheint
als geeignetes Regulativ bei der in früheren
Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz"
!
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in
der Rechtsprechung. Also nicht um diese "Inkompetenzkompensationskompetenz".
Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches
Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen
Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem
Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen
Individuum entsprechend ausgerichteten
Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend
mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel
in Gänze definiert. Genau genommen, definieren
sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen
Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche
Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu
verwirklichen. So heißt es in Art. 3 der
Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern
schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie übrigens die Verfassung
von Rheinland-Pfalz ? + !
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[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf
]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder
Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat
und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen
und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu
betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der
'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen
Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem
13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu
'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja
auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl',
also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e
der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r,
Bürger*in.
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Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von
Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und
Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die
grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und
Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart
im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für
alle Menschen und gerade auch den Bürger so
bestimmten Sozialstaat.
Antragstellungen,
so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur !
Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !