: AZ Grundsicherung SGB II : 6594 : Gesundheitshilfe + Kostenübernahmeerklärung / Multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK + Mahntitel :
: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67a in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 29.07.2022

JOBCENTER
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU : AZ 6594 :
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 – Leistungen zur Existenzsicherung
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 7940 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000

-------- ANTRAGSTELLUNG (en) --------
Betreff :  : Gesundheitshilfe + Kostenübernahmeerklärung / Multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK + Mahntitel
Datum :  29.07.2022
Von :  Human <arno@humanearthling.org>
An :  Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>,
 Jobcenter Kusel Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>,
 Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>,
 Frau Maren Grunwald <maren.grunwald@kv-kus.de>
: AZ Grundsicherung SGB II : 6594 :
: ANTRAGSTELLUNG :
: Gesundheitshilfe + Kostenübernahmeerklärung :
: Multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK + Mahntitel :
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi-unbrk_mahntitel.html ]
[ Diese Mail ist auch online verfügbar für Sie ( ~ dich ) incl. dieser feinen Linkereien ...

Sehr geehrte Damen und Herren . . .

Hallo Herr Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel
Ass. jur. Peter Simon ...
Ich sende Grüße an Herr Andreas Körbel und die anderen Mitarbeiter*innen vom Team M & I [ ~ Markt + Integration ] …
Sehr geehrte Frau Seubert und auch Frau Maren Grundwald vom Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel . . .
C / O  Kreisverwaltung Kusel — Abteilung 4 – Abteilung Jugend und Soziales + Referat 40 – Leistungen zur Existenzsicherung —

: I N H A L T dieses Schreiben :

[ α ] INTRO / Antragstellung Gesundheitshilfe und auch Hinweise zur Verwendung der 'Kostenübernahmeerklärung' ...
[ A ] Hinweis auf den Ihnen bekannten Sachverhalt und der 'Kooperation' mit Kollegen beim 'Jobcenter Landkreis Kusel'
[ B ] Zur Beantwortung der Fragen von Frau Seubert. Angaben zum fehlenden 'Krankenversicherungsschutz' !
[ C ] Hinweis auf den Sachverhalt und das zwingend erforderliche Zusammenwirken mit dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' !
[ D ] ANTRAGSTELLUNG(en) beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel !
[ ω ] HINWEIS Datenübermittlung per Mail und der für Sie verfügbaren Daten im Internet vs. Kostenerstattung ...

°°°^^^^°°°

: ANTRAGSTELLUNG : Sozialhilfe (SGB XII)

+ Hilfen zur Gesundheit ~ Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII)
Sie müssen entschuldigen, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen melde !
Bereits die zweite Nacht in Folge, dass ich wegen Zahnschmerzen trotz Einnahme dieser einfach nur luschigen 'Ibu 400 akut- 1A Pharma®' nicht schlafen konnte, und erst in den frühen Morgenstunden
dann völlig erschöpft irgendwann eingeschlafen bin. Nach dem Aufwachen um halb 12 erst mal wie wild herum telefoniert, um frühstmöglich einen Zahnarzttermin zu bekommen.
Eben gerade, entweder sind Alle im Urlaub oder Freitag Nachmittag und am Wochenende nicht verfügbar, mit der Praxis Dr. med. dent. Stephan Alles in Kusel ( 06381 2191 ) für Montag, den 03.08. um 10 Uhr, einen so frühstmöglichen Behandlungstermin vereinbart.
Wegen der notwendigen 'Kostenübernahme' hatte ich die Übermittlung einer entsprechenden Erklärung  per Mail an mich empfohlen. Praktisch wäre es aber doch den behandelnden Arzt direkt davon in Mitteilung zu geben.
Und mich von
Ihrer Handhabung auch rechtzeitig vor dem Termin in Kenntnis zu setzen, inwieweit dieser verständlichen Forderung nach - siehe dazu die Erklärungen zum sicherlich auch Ihnen bekannten so bestehenden Sachverhalt im Abschnitt [ C ] - einer Absicherung der Zahlungen, welche ganz allgemein von Ärzten Heutzutage gefordert wird, auch in welcher Form entsprochen wurde.
Im Speziellen bei der Erwiderung zu Ihrer Frage wegen den Angaben zu bisherigen Versicherungsverhältnissen im Abschnitt [ B ] war ich bemüht den Sachverhalt in der gebotenen Kürze - die Länge und der Umfang war wirklich nicht zu vermeiden - zu erledigen.

Wie Sie also dem Abschnit
t [ B ] entnehmen können waren meine Bemühungen und auch Anstregungen einen 'Krankenversicherungsschutz' zu erhalten ausreichend und entbehren keinesfalls einer insoweit 'statthaften' Mitwirkungspflicht meiner Person.
Wegen der Dringlichkeit der Situation möchte ich Sie, also das
Referat 40 – Leistungen zur Existenzsicherung und somit die Kreisverwaltung Kusel, auffordern umgehend — also sofort ! — eine so von mir bezeichnete 'Kostenübernahmeerklärung' zur Vorlage bei dem behandelnden Zahnarzt auszufertigen und an meine Person schnellstmöglich per Mail, so auch, postalisch zu übermitteln. Da eine zahnärztliche Behandlung nunmehr umgehend erfolgen sollte bietet sich dabei die Mail als Form des erforderlichen 'Informationstransfer' oder eben - wie zuoberst angegeben - zusätzlich eine direkte Benachrichtigung des behandelnden Arzt an !

[ A ] °°°^^^^°°°

Der gesamte Sachverhalt ist den Mitarbeiter*innen des 'Jobcenter Landkreis Kusel' bekannt !
So auch der vollständige diesbezügliche Schriftverkehr mit diesen ' Trägern der offentlichen Gewalt ', also in dem Falle 'Jobcenter' und Krankenversicherungsunternehmen [ AOK / DVK ].
Ebenso die an sich unstrittige Situation der Zuständigkeit Ihrer Behörde im Falle einer nachweisbar bestehenden 'Erwerbsunfähigkeit bzw. Minderung'.
Auch diese Unterlagen sind bei Ihren Kollegen im 'Jobcenter Landkreis Kusel' direkt im Rahmen der für Sie möglichen Akteneinsicht verfügbar.
Es erscheint somit Ihre Handhabung des Sachverhalt nicht nachvollziehbar - ganz unabhängig von dem Wunsch nach einem formal der Erfordernissen entsprechenden 'Antrag auf Sozialhilfe', welchen Sie aber bisher nicht gefordert haben - und eine Verzögerung bei der dringlich benötigten Hilfeleistung so keinesfalls statthaft.
Ich möchte Ihre Behörde also nochmals auffordern den Sachverhalt, so auch die Angaben unter [ B + C + D
]  zu prüfen, und sich im Rahmen Ihres so eigentlich nicht vorhandenen Ermessensspielraum zu einer grundlegenden Entscheidung im bereits mehrfach beantragten Sachverhalt 'durchzuringen' !


[ B ]
°°°^^^^°°°
ZUR BEANTWORTUNG IHRER FRAGE ! Betreffend Art und Umfang meiner 'Mitwirkungspflicht' bei dem bisher nicht vorhanden Krankenversicherungsschutz !
Soweit bekannt handelte es sich bei dem letzten Krankenversicherungsschutz um eine 'Pflichtanmeldung' in der 'gesetzlichen' Krankenversicherung bei der AOK während eines Leistungsbezug 'Grundsicherung' im Jobcenter in Kaiserslautern März bis Juni 2013.
Siehe in dem Zusammenhang den Bescheid des 'Jobcenter Landkreis Kusel' vom 06.09.2021.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210906_krankenversicherung_in_ocr.pdf
bezugnehmend auf die heute an uns gesandte E-Mail möchte ich Ihnen versichern, dass das Jobcenter Ihnen keineswegs einen Versicherungsschutz „verweigert“. Sie wurden am 21.05.2021 rückwirkend ab dem 01.09.2019 (= Tag des Leistungsbeginnes) bei der AOK Rheinland-Pfalz angemeldet, die Beitäge werden - wie am 13.08.2021 im Folgebescheid angegeben - auch weiterhin gezahlt.
Lt. Auskunft der AOK konnten die Menschen dort aber dort von der damaligen Anmeldung keine Unterlagen / Anmeldung finden. Auch - auf Anfrage bei der AOK in Kusel - werden keine Zahlungen - wie in dem Bescheid angegeben und so auch vom Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mit Schriftsatz vom 05.10.2021 der Sozialgerichtsbarkeit in Speyer mitgeteilt - seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' an die AOK geleistet, zumal da ja - wie dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja bekannt - überhaupt kein Krankenversicherungsschutz besteht.
Siehe in dem Zusammenhang meine Ausführungen dazu in einem Schreiben an das Sozialgericht in Speyer mit Datum vom 24.07.2022.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_teilhabe.pdf
Diese - ergänzenden - Angaben
in dieser Angelegenheit waren zu dem dort bei der Gerichtsbarkeit gestellten 'Eilantrag' !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_gesundheitshilfe.pdf
Wie der AOK bei dem Versuch einer Anmeldung in diese 'gesetzliche' Krankenversicherung mitgeteilt, wurde ich auf Teneriffa [ lt. den Angaben meine damaligen Lebensgefährtin, Frau Ulrike Schneider >>> Jobcenter fragen ! ] über die DKV Seguros in Spanien versichert.
Es handelte sich dabei aber keinesfalls um eine dem deutschen Standard vergleichbare 'private' Krankenversicherung, sondern nur das vergleichsweise kostengünstige Angebot [ ca. 50 € mtl. ] für ansässige Deutsche in Spanien, um eine 'Chipkarte' für das spanische 'Centro Salud' [ ~ ambulante Versorgung im Notfall und Krankheitsfall ] zu bekommen.
Das; ebenso der Sachverhalt, dass ich keinerlei Unterlagen habe und mich auf die Angaben meiner EX dabei stütze; wurde so der AOK in Kusel und dem zuständigen Mitarbeiter bei der AOK Rheinland-Pfalz, mitgeteilt.
Die Kontaktangaben der jeweiligen Ansprechpartner bei der AOK, so auch der DKV, haben Ihre Kollegen beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' !
Daraufhin erstellt die AOK folgenden Bescheid mit Datum vom 28. November 2019 :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/aok_20191128_krankenversicherung_bescheid_in_ocr.pdf
Ich mich daraufhin natürlich bei anderen im Landkreis ansässigen Krankenversicherungsunternehmen um einen Versicherungsschutz bemüht. Hier in Kusel ist es aber nicht möglich einen wie auch immer gearteten 'Krankenversicherungsschutz' [ privat ] zu bekommen !
Ich bin da auch, bei diesen anscheinend fehlenden gesetzlichen Grundlagen einer Verpflichtung für die 'Krankenkassen' Mitglieder in die so beannten 'private' Krankenkasse aufzunehmen, kein Einzelfall. In Deutschland schätzen die Sozialverbände den Sachverhalt auf > als 800.000 Menschen in vergleichbarer Situation ohne Krankenversicherungsschutz. Schätzung der Dunkelziffer incl. gehen von 1.2 Millionen Bürger aus.
: STAND DER DINGE :
Nachdem ich bei der DKV Seguros auf Teneriffa, Spanien und in der EU,
bemüht war an entsprechende Angaben zu kommen, das hat ca. ein ¾ Jahr gedauert, habe ich daraufhin versucht bei der DKV - Deutschland einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in den so benannten 'privaten' Krankenversicherungsschutz geltend zu machen.
Nach einigem 'Hin - und Her' - verbunden mit nicht unbeträchtlichem Schriftwechsel - wurde mir dann mit Schreiben des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mitgeteilt, dass die DKV mit Hinweis auf die '
gesetzliche Frist für die Aufbewahrung von Versicherungsunterlagen von 10 Jahren' keinen 'Krankenversicherungsvertrag' feststellen konnten.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220330_in_bescheid_dvk_ocr.pdf
Hier auch ein Scan des Originalschreiben der DKV mit Datum vom 08.03.2022 ...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/dvk_20220308_in_bescheid_scan.pdf 
Mit dieser 'Grundlage für die Entscheidungsfindung', neben den doch recht unverbindlichen gesetzlichen Grundlagen, habe ich dieses Schreiben der DKV daraufhin der AOK kenntlich gemacht, um einen 'gesetzlichen' Krankenversicherungsschutz zu erwirken.
Begründung war dabei eigentlich, dass der Bescheid von 2019 [ s.O. ] auf Grund fehlerhafter Angaben anzunehmend wegen der Täuschung meiner ehemaligen Lebenspartnerin in dem Sinne nur
irrtümlich erstellt wurde.
Mein Schreiben wegen der KRANKENVERSICHERUNG . . .
Das bekam die AOK und auch das Jobcenter ein Schreiben per Post.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220712_mahnung_krankenversicherungsschutz.pdf
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/aok_jobcenter_kusel_20220712_mahnung_krankenversicherungsschutz.pdf
Mit beigefügt war natürlich auch das betreffende Schreiben der DKV !
Die gesetzliche Grundlage für den [ eigentlich bestehenden ] Handlungsbedarf finden Sie hier auf Seite 3 . . .
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220712_klage_krankenversicherungsschutz.pdf
: Antragstellung Sozialhilfe / Eingliederungshilfe :
: GESUNDHEITSHILFE : EILANTRAG :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220719_eilantrag_gesundheitshilfe.pdf
: Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Mail vorab am 18.07.2022 um 13:39 Uhr !
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220718_klage_antrag_sozial-eingliederungshilfe_mahnung_termin_mahntitel.html ]

[ C ]
°°°^^^^°°°
Leider habe ich bis zum heutigen Tag noch keinerlei Erwiderung oder einen wie auch immer gearteten Bescheid seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' bzw. der AOK erhalten.
Ich möchte Sie bitten, also geradezu auffordern, diesen gesetzlich verbindlichen 'Krankenversicherungsschutz' in Absprache mit der AOK innerhalb angemessener Frist zu gewährleisten !
Die bereits beantragte 'Gesundheitshilfe' im Rahmen dieser 'Sozialhilfe' ist insoweit bereits rechtsgültig.
Und meine Forderung in Form einer so bezeichneten 'Kostenübernahmeerklärung' die Behandlung durch einen Zahnarzt zu ermöglichen auch !
Und kommen Sie bitte nicht mit der Argumentation, dass in einem 'Notfall' eine 'Behandlungspflicht' seitens des jeweiligen Arzt bzw. Gesundheitszentrum besteht. Das ist definitiv nicht der Fall !
Durch § 13 Absatz 7 des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in der Fassung vom 01.01.2015 wird der Sachverhalt definiert, in dem die Behandlungspflicht in der Regel nicht greift !
Dort heißt es : „Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, abzulehnen, wenn dieser nicht vor der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorlegt.“
Dies gilt eigentlich nur, wenn kein Notfall vorliegt ! Bei akuter Behandlungsbedürftigkeit dürften Ärzte Schmerzpatienten daher ( eigentlich ) nicht ablehnen ! Liegt kein so benannter 'Notfall' vor, darf ein Arzt einen Schmerzpatienten demzufolge ( eigentlich ) nicht ablehnen. Weigert es sich dennoch, seiner Behandlungspflicht nachzukommen, kann dies als unterlassene Hilfeleistung angesehen werden.
Dieser Tatbestand ist in § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) festgehalten.
Absatz 1 besagt :
„Wer die Behandlungspflicht missachtet, kann sich strafbar machen. Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es kann jedoch vom Arzt eine individuelle Einzelfallentscheidung darüber getroffen werden, ob es sich um unterlassene Hilfeleistung handelt, wenn ein Arzt mich ( ~ andere Personen ~ ) als Schmerzpatient abgeweist. Eine pauschale Aussage kann dazu dementsprechend nicht getroffen werden.
Und - Erfahrungswerte - ganz allgemein wird man - Notfall oder eben nicht - schon bei der Vorsprache von der 'Sprechstundenhilfe' bei der zumeist verbindlich geforderten telefonischen Terminvereinbarung wegen einer fehlenden 'Gesundheitskarte' und gegenenfalls dem Hinweis von Schmerzmittel und einer so geforderten 'Kostenübernahmeerklärung' seitens des zuständigen Sozialhilfeträger 'abgewimmelt' !
Ehe ich mich also auf dieses 'schlüpfrige Pflaster' des 'Medizinalrecht' begebe, was zudem doch recht Zeit aufwändig und zudem ohne wirkliche Erfolgsaussicht wäre, sollten Sie, also das Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel [ Abteilung 4 – Abteilung Jugend und Soziales bzw. Referat 40 – Leistungen zur Existenzsicherung ] sich auch nicht mit etwaig fehlenden Antragsunterlagen versucher heraus zu reden !
Soweit ich die Situation verstanden habe hätte [ A ] spätestens nach Erstellung des "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ]
die Zuständigkeit des Träger der Grundsicherung 'Hartz IV / SGB II', also in dem Sinne das 'Jobcenter Landkreis Kusel', für meine Person wegen den zu mindestens in dieser 'Begutachtung' attestierten bestehenden erheblichen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit [ ~ Erwerbsminderung ] und der de facto so überhaupt nicht vorhanden 'Vermittlungsfähigkeit' in den so bezeichneten 'normalen' Arbeitsmarkt [ ~ sprich in ein lohnabhängiges Beschäftigungsverhältnis ] an den Leistungsträger im Rahmen des SGB XI bzw. XII überantwortet werden müssen.
Bzw. [ B ] zwecks Prüfung der de facto
bestehenden 'Erwerbsfähigkeit' im Sinne einer möglichen Eignung beispielsweise in einer freiberuflichen oder auch selbstständigen Tätigkeit zur Bereitsstellung des Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen prüfen müssen !
In dem Zusammenhang meine Antragstellung "multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK" mit Datum vom 27.01.2021 :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf
In dem Zusammenhang das 'Klageverfahren' beim SG in Speyer :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf
Beschweren Sie sich also bitte nicht bei mir, dass ich jetzt bei 'Ihnen' auf dem 'Schreibtisch' gelandet bin, werte Frau Seubert als Ansprechpartner*in für Grundsatzfragen aus diesem Gebiet bzw. Frau Maren Grunwald als hierbei zuständige Sachbearbeiter*in beim Sozialamt des Landkreis Kusel !
Meine erste Vorsprache in Kusel war nur wegen einer 'Mietgarantie'. Und nachdem diese doch eigentlich geringfügige Leistung verweigert und der Termin wegen dieser 'Zwangverpflichtung' zum Bezug von 'Hartz IV/SGB II' erst im darauf kommenden Monat festgelegt, und die insoweit 'angemessene' Wohnung dann schon weg war, habe ich direkt am gleichen Tag einen Widerspruch eingelegt. Der Sekretärin des damaligen Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel', bei einer persönlichen Vorsprache nebst Abgabe dieses 'Widerspruch', habe ich damals auch klar zu verstehen gegeben, dass diese Handhabung seitens einer 'Behörde zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit' für mich unverständlich ist und alternativ dazu das 'Jobcenter' - falls erwünscht - im Rahmen meiner Tätigkeit 'Erwerbslosenverband e.V. i.Gr.' dann auch das komplette 'Paket' von mir bekommen wird.
Verstehen Sie bitte den Hinweis mit diesem so nicht korrektem Bescheid wegen dieser Einmalzahlung vom gestrigen Tag bitte in direktem Zusammenhang mit dieser Aussage von 2019. Man bedenke doch einfach nur mal diese Portokosten ...
Ich fühle mich da vollkommen unschuldig. Ganz ehrlich. Das ist wirklich einzig und alleine dieser lang anhaltenden und doch - trotz einiger nicht so einfach von der Hand zu weisender Vorteile im Umgang mit der Gerichtsbarkeit - irgendwie nervigen ' Untätigkeit ' Ihrer Kollegen vom 'Jobcenter Landkreis Kusel' zu verdanken.

Ebenso die nun folgende Antragstellung für das Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel !

[ D ] °°°^^^^°°°

: ANTRAGSTELLUNG :
[ I ] Ich beantrage eine "multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK".
Und da im Speziellen Artikel 12 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) !
Und passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können. Damit ich diese Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann benötige ich die Auszahlung der bereits beim 'Jobcenter Landkreis Kusel'
beantragten 5.000 €.
Dazu vorab natürlich - ebenso zum frühst möglichen Termin - unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid !
Ich verweise diesbezüglich in dem Zusammenhang auf meine damalige Antragstellung mit Datum vom 07.01.2021 bzw. per Mail vorab am 31.12.2020, um 23:58 Uhr, den Schriftverkehr der letzten 31 Monate mit dem Träger der Grundsicherung - Hartz IV / SGB II - 'Jobcenter Landkreis Kusel', und die nach dem psychologischen "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] doch recht eindeutige Rechtslage !

In dem Zusammenhang mit dieser
"multidisziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK" beantrage ferner ich die vollständige Kostenübernahme zwecks Erstellung eines privat in Auftrag gegebenen Gutachten [ 1. ] zur "Prüfung und Feststellung meiner teilweise vorhandenen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw. Berufsunfähigkeit".
Und [ 2. ] der exakten Einordnung meiner psychischen Besonderheiten [ ~ Behinderung ].
Und [ 3. ] den Audio-Mitschnitt [ ~ in dem Sinne die Abschrift ] des 'Begutachtungstermin 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) !
Auch das wurde schon mehrfach beantragt, so auch von Dipl.Psych. Niko Janzen, beim 'Jobcenter' beantragt.
Ebenfalls ohne Reaktion oder gar eine schriftliche Stellungnahme seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' . . .
[ II ] Wie bereits dem Träger der Grundsicherung im Rahmen SGB II seit 2019 mehrfach mitgeteilt benötige ich nunmehr umgehend eine 'Kostenübernahmeerklärung' wegen eines so bezeichneten 'Forderungsmanagement' gegenüber meiner EX !
Siehe : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_mahntitel.pdf :
Das ist  nun wirklich akut und dringend, und muss wegen der verpflichtend bestehenden Notwendigkeit einen Rechtseinwalt bei diesem zu erhebenden Mahntitel [ = Amtsgericht Meyen + https://agmy.justiz.rlp.de/de/mahngericht ] zwecks Eintreibung nachweisbar bestehender Forderungen [ http://www.volcansolymar.org/ley02/civil/transferencia_herencia.pdf ] und der hierzulande geltenden 3-Jahres-Frist bei privaten zivilrechtlichen Forderungen spätestens bis zum 15.08.2022 spruchreif erledigt sein !
Da es sich nicht nur um 'Eigentum', sondern auch um mein Erbe, handelt findet Art. 14 GG dabei eindeutig Anwendung.
Als Hinweis zum Umfang der Forderung verweise ich auf das Schreiben [ per Mail ] an's 'Jobcenter Landkreis Kusel' :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20
220702_antragstellungen_klage_agg_mahnung.html#antrag

: BEGRÜNDUNG : Als Begründung verweise ich auf die Ihnen doch sicher bekannte Rechtslage hierzulande !
National und auch international, sofern die BRD durch völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen daran gebunden ist.



°°°^^^^°°°
Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link,
also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet.

Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung !
Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme
der erforderlichen Aufwändungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen.
Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel sein !

UND NOCH EINEN SCHÖNEN TAG WÜNSCHE ICH UNS !
 
Hochachtungsvoll + MfG

Arno Wagener

Als Anlage der von Ihnen bisher nicht geforderten Formvordruck für diesen Antrag auf Sozialhilfe.
Das Ganz bekommen Sie dann auch noch unterschrieben auf dem postalischen Zustellungsweg ...



Der bisherige Schriftverkehr wegen dieser 'Forderung auf Abhilfe und außergerichtliche Geltendmachung' im Sinne des AGG.

:
Und natürlich gegebenfalls Schmerzensgeld, Entschädigungszahlungen, und gerade auch diese 'Amtshaftpflicht' ! :
: DIRECTORY : INDEX BOOK EI :
[ http://www.humanearthling.org/book/ei ]
: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) :
: INTRO : Teilhabe, Bürgergeld und Klimaklage :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220511_klage_intro.html ]
: ANTRAGSTELLUNG : Kauf Sonderangebot Virgil's Aeneis :
~ FÖRDERUNG EINER SELBST BESTIMMTEN LEBENSFÜHRUNG ~
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220512_klage_buch.html ]
: ANTRAGSTELLUNG : Kostenübernahme Ausdrucke Patentanmeldung :
~ FÖRDERUNG DER TEILHABE UND EINER SELBST BESTIMMTEN LEBENSFÜHRUNG ~
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220513_klage_patent_gaia.html ]
: Etwas zu den altbekannten stalinistischen Methoden und einem "Gutachten" ( = in Anführungszeichen ) !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220516_klage_antrag_gutachten.html ]
: TEILWEISE ERLEDIGUNG DES WIDERSPRUCHSVERFAHREN MIETE WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220517_klage_antrag_widerspruch.html ]
: FEHLER MAIL 17.05.2022 ??? + ! + KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ INTRO !!!
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220518_klage_krankenversicherung_intro.html ]
: KRANKMELDUNG / Arbeitsunfähigkeit + ANTRAG ANMELDUNG KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ AOK !!!
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220519_klage_krankenversicherung_antrag.html ]
: KRANKMELDUNG / Arbeitsunfähigkeit + MAHNUNG ANMELDUNG KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ AOK !!!
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220520_klage_krankenversicherung_mahnung.html ]
: MAHNUNG KLAGEERHEBUNG + NEUER TERMIN / VERLÄNGERUNG DER FRISTSETZUNG :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220523_klage_agg_mahnung.html ]
: MAHNUNG WIDERSPRUCH : +  : ANTRAG WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN / 9-EURO-TICKET :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220524_klage_antrag_9euroticket.html ]
: ANTRAGSTELLUNG REGELSATZ + VERFAHREN EINMALPAUSCHALE / FFP3 — MASKE \ SOZIALGERICHT :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220525_klage_antrag_regelsatz.html ]
: MAHNUNG Schreiben vom 18.12.2021 : Ergänzung zum Schreiben 13.05.2022 :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220526_klage_mahnung_ergaenzung_patent.html ]
: AZ : 6594 : MAHNUNG Schreiben vom 18.12.2021 : Ergänzung zum Schreiben 12.05.2022 :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220527_klage_mahnung_ergaenzung_buch.html ]
: AZ : 6594 : MAHNUNG zu den Schreiben vom 11. - 27.05.2022 :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220530_klage_mahnung.html ]
: AZ : 6594 : Antragstellungen + MAHNUNG : Ergänzung zu den Schreiben vom 11. - 27.05.2022 :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220702_antragstellungen_klage_agg_mahnung.html ]
: AZ : 6594 : MAHNUNG : KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ + Ergänzung zum Schreiben vom 12.07.2022 :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220712_klage_termin_mahntitel_krankenversicherungsschutz.html ]
: AZ : 6594 :  GESUNDHEITSHILFE  : EILANTRAG : : Antragstellung Sozialhilfe / Eingliederungshilfe : MAHNUNG Terminsetzung Mahntitel :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220718_klage_antrag_sozial-eingliederungshilfe_mahnung_termin_mahntitel.html ]
: AZ : 6594 :  GESUNDHEITSHILFE  : EILANTRAG : : Antragstellung Sozialhilfe / Eingliederungshilfe : MAHNUNG Terminsetzung Mahntitel :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220727_antrag_sozial-gesundheitsshilfe.html ]
: AZ : 6594 : EINMALZAHLUNG = NICHTIGER BESCHEID : Mahntitel : ZAHNSCHMERZEN :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220727_einmalzahlung_mahntitel_zahnschmerzen.html ]
: AZ Grundsicherung SGB II : 6594 : Gesundheitshilfe + Kostenübernahmeerklärung / Multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK + Mahntitel :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi-unbrk_mahntitel.html ]
: P P S : : DATASTORE :

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