: A N :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der
Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur
!
Arno Wagener, Hauptstraße 67a in
66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den
02.07.2022
JOBCENTER
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU
Ihr Aktenzeichen : AZ 6594
Randbemerkungen zu
PLANSPIEL TAG 7913 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964,
The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000
|
Werte Behörde. Sie müssen entschuldigen. Und irgendwie schäme
ich mich auch ein ganz kleines bisschen dafür. So ein hohes Maß
an Unachtsamkeit und übertriebender Hast. Ich schiebe das
einfach mal auf den Stress. Was ja so auch irgendwie
verständlich ist. Völlig diskriminierend von Ihnen und auch in
den Medien als 'Kunde' bezeichnet zu werden und das dann noch
bei den 'AGB' Ihrer Behörde. Das Ganze dann noch ohne
Krankenversicherungsschutz und das nunmehr seit 2¾ Jahren.
An einer gleichberechtigten und sicher gerechtfertigten Teilhabe
/ Teilnahme in und an der Gesellschaft und einer
selbstbestimmten Lebensführung gehindert zu werden ist eine
Sache.
Aber noch nicht mal ein Feedback - auch wenn es konstruktiv
vernichtende Kritik wäre - zu diesem feinen Layout zu bekommen,
ist wirklich einfach nur niederschmetternd.
Und rein gar nicht, kein Bescheid und wirklich gar nichts, als
Resonanz seitens Ihrer Behörde zu bekommen - das sollten /
müssen auch Sie so sehen - ist nur ein Bestandteil dieser
bereits mehrfach beanstandeten multidimensionalen
Diskriminierung.
Mögen Sie etwas meine politische Tätigkeit und auch meine
Bestrebungen mit ökologisch-nachhaltiger Zielsetzung nicht ?!
Was ich durchaus verstehen könnte, aber keinesfalls länger
tolerieren kann.
Oder mögen Sie mich ganz prinzipiell nicht ?
Das sollte Sie aber keinesfalls an einer korrekten Umsetzung
Ihrer Amtsgeschäfte hindern !
Das ursprünglich versandte Schreiben per Mail vom
heutigen Tag um 10:24 Uhr können Sie in die Tonne klopfen.
Hiermit übersende ich Ihnen die finale Fassung. Das bekommen
Sie auch noch mal ausgedruckt und in Ihren Briefkasten
gestopft.
In der Antragstellung
[ 1 ] + [ 2 ] habe ich aus
verständlichen und sicher auch für Sie nachvollziehbaren Gründen
eine Kostenübernahme in Form eines Darlehen gefordert.
Das beinhaltet natürlich auch etwaige Kosten für erforderliche
Ausdrucke.
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/klage_bverfg_entwurf.pdf
[ 60 Seiten ]
Das muss ich notgedrungen - ebenso wie dieses Schreiben - an das
Sozialgericht in Speyer und auch zu Ihren Händen schicken. Auch
zur Vervollständigung meiner Unterlagen wäre ein Ausdruck
ratsam.
Dann wegen einem bei
[ 1 ] jetzt ganz real dringend
anzuratendem Mahntitel, sowie einer Strafanzeige, der
Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern kenntlich machen.
Und zudem das Ganze auch der zentralen Mahnabteilung beim
Amtsgericht Meyen, sowie dem bei einem Mahntitel erforderlichen
Rechtsbeistand, in ausgedruckter Form übermitteln.
Neben den nicht unerheblichen Portokosten ist das wirklich eine
Menge Papier und Druckerschwärze.
Ich kläre das dann - sicher doch auch in Ihrem Interesse - im
Eilverfahren mit der Gerichtsbarkeit.
Deswegen müssen Sie sich also wirklich keine Gedanken oder gar
Sorgen machen, werter Herr Werksleiter und ihr Menschen vom Team
M & I [ ~ Markt und Integration ].
Und wie ( fast ) immer verbleibe ich mit freundlichem Gruß . . .
Arno Wagener
: PS : Betreffend der doch sicher erforderlichen Vermeidung von
Persönlichkeitsrechten erwarte ich wegen der Veröffentlichung
dieses und anderer Schreiben eine umgehende Erwiderung - gerne
auch per Mail - seitens Ihrer Behörde ! Und gegebenenfalls wegen
etwaig erforderlichen Ausdrucken eine Erledigung meines Antrag
auf Mehrbedarf und des Antrages / der Anträge auf
Kostenübernahme.
Und das mit diesem Darlehen ist ein freibleibendes und somit
unverbindliches Angebot !
-------- URSPRÜNGLICHE MAIL
AKTUALISIERT + FEHLER KORRIGIERT --------
Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: GRUND DES HEUTIGEN SCHREIBEN
:
: HINWEIS AUF DIE
FINALE PHASE BEI UNSEREM KLEINEN MATCH :
: MAHNUNG Antragstellungen
im Schreiben
vom 18.12.2021 : >>>>>>>>>>>>
: MAHNUNG WEGEN DER SCHREIBEN
PER MAIL MIT
DATUM VOM 11. - 27.05.2022 :
Und JA ! Es geht immer noch um diese Klage im
Sinne des GG / AGG !
Aber erst
einmal etwas zu diesem bzw. diesen
'Widerspruchsverfahren' wegen der nur als
vollkommen unzureichend zu kennzeichnenden Höhe
des Regelsatz in diesem Konstrukt namens Hartz
IV / SGB II !
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220629_klage_regelsatz.pdf
Eigentlich wesentliche Aussage hier : Die Klage wegen diesem AGG und einer
so bezeichneten multidimensionalen Diskriminierung
sehen Sie bitte im Zusammenhang mit den beiden
bereits anhängigen Klagen meiner Person. Können wir
das vielleicht Alles zusammenfassen ? + !
By the way ! Wie ist der Stand der Dinge in den
jeweiligen Verfahren. Hat sich die Gerichtsbarkeit
schon zu einer Handhabung des Sachverhalt
entschieden ? + !
Das Gleiche könnte ich das 'Jobcenter Landkreis
Kusel' ja auch fragen. Tue ich aber nicht ...
Ich finde wirklich und ganz ernsthaft, dass Sie
im Sinne einer als konstruktiv zu wertenden
'Zusammenarbeit' bisher einen geradezu
erstklassigen 'Job' abgeliefert haben. Bis auf
den seit nun mehr 2¾ fehlenden
Krankenversicherungsschutz. Aber das kläre ich
dann mit der AOK in Kusel.
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220215_widerspruch_inflation.pdf
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220525_klage_antrag_regelsatz.pdf
Die oben
angegebenen
Dateien wurden
als Anlage
eingereicht !
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20211120_klage_teilnahme.html
Und
das hier muss
ich noch
korrigieren. Mit
140 Seiten
klappt das nicht
!
Sie kennen ja
meinen teilweise
geradezu
'ausufernden'
Schreibstil. Der
damals
vorsitzende
Richter vom
Verwaltungsgericht
in Oldenburg,
Herr
Prilop, hatte es
im Jahr 2000 als
'seitenlange
Elaborate'
bezeichnet.
Diese Abwertung
formal korrekter
Rechtsbegehren
und somit
'Diskriminierung'
eines Menschen
mit Behinderung
und den damit
verbundenen
Leidenskonflikt
habe ich immer
noch nicht überwunden. Lange
Rede und
kurzer Sinn !
Das werden
schon ein paar
Seiten mehr
werden.
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210513_covid_widerspruch.pdf
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20211102_klage_covid19.pdf
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20211124_klage_covid19.pdf
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220517_klage_antrag_widerspruch.pdf
Unter anderem muss ich das Alles dann noch mal
aufarbeiten, selbstverständlich entsprechend
straffen und teilweise sogar aktualisieren. Und
da, wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, das
Ganze ( auch ) als Buchprojekt mit dem
Arbeitstitel 'Betrachtungen aus dem Mülleimer
der Nation' konzipiert ist, schon um meiner dem
SGB entsprechenden Verpflichtung Ihnen meine
Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen zu
entsprechen,
arbeite ich deswegen auch zweigleisig.
Gewissermaßen mehrschichtig auf
unterschiedlichen 'Erzählebenen'.
Also den relevanten Sachverhalt für das Gericht
und auch für Sie als Beklagte, dessen seien Sie
versichert, wirklich in stark gekürzter und
formal sicher in einer dem huldvollen Auge der
Gerichtsbarkeit entsprechender Form. Welche dann
auch einem eher sachkundigen Publikum incl.
dieser §§ und dergleichen mehr als
Hilfestellung, beispielsweise beim Studium oder
bei zukünftigen juristischen Wertigkeiten,
dienen könnte.
Und dann eine Version - my favoured one
- wild und ausufernd in einer prägnanten und
ausdrucksstarken Version, welche sicher dann den
interessierten Leser, ebenso wie auch diese
unbescheiblich weiblichen Leserinnen, ansprechen
wird.
KZ.sdo, also den damals 1990 erstellten
Vergleich 'Sozialamt & KZ', welchen dann
erst das Ordnungsamt in Oldenburg als Ausrede
gewertet hat wegen möglicher 'Schwarzarbeit'
(m)einen Computer (ohne Festplatte) zu
beschlagnahmen und dann auf Grund einer Anzeige
von zwei Fuzzis vom Jobcenter Mitte in Berlin
dann 2013 das Amtsgericht Tiergarten, 10548
Berlin, mit dem Geschäftszeichen (276 Ds) 231 Js
1577/12 (189/12)
veranlasst hat wegen des
dringenden Tatverdacht der
Beleidigung zur Verhandlung zu
laden. Ich musste deswegen mit
dem Flieger von Kaiserslautern
'rüber kommen. So etwas passiert
mir nicht wieder. In Buchform,
sozusagen bzw. geschrieben als
gewissermaßen künstlerisch
kreativen Erguss, passiert so
etwas in unserem 'Rechtsstaat'
auch nicht.
SCHEISSE.sdo dagegen, es wurde
damals 1990 beim Sozialamt
Oldenburg als Anlage zum
Nachweis meiner
'schriftstellerischen'
Qualitäten bei einem Antrag im
Rahmen des §
30 des damals geltenden BSHG
eingereicht, habe ich schon mal
- mit Sicht auf eine Perspektive
für eine selbst bestimmte
Lebnsführung unabhängig von
Soziallleistungen - für etwige
Verlage in's Netz gepackt.
[
http://www.schema3.org/info/#scheisse
Damals wie Heute
kann man diese 'Kann-Bestimmungen' und auch die
doch entwürdigende Handhabung von 'anrechenbarem
Einkommen' für den diffamierend so bezeichneten
'Kunden' unter der Willkür der 'AGB' Ihrer
putzigen kleinen Behörde bei dem Bestreben,
mangels nachweisbar nicht vorhandener
'Vermittlungsfähigkeit' im so benannten normalen
- sprich lohnabhängigen - Arbeitsmarkt, eine
selbstständige Existenz - unabhängig von
Sozialleistungen - aufzubauen, um den
Lebensunterhalt für sich und seine
unterhaltsverpflichteten Angehörigen gemäß §
1601 BGB zu erwirtschaften, wirklich nur
als "Mülleimer der Nation" bezeichnen.
In der Ausarbeitung wegen der anhängigen
Klage(n), das ist juristisch mit Sicht auf das
so benannte BVerG ein sehr interessanter
Sachverhalt, habe ich aus diesem Grund auch eine
historisch ausreichend begründete
Zusammenfassung zum Sachverhalt 'Hartz IV'
gleich mit eingebaut.
NUN ALSO ZU DIESEM 'ANRECHENBAREN' EINKOMMEN !
:
2. Klageverfahren : INTRO Parte 3 : Der Linker . . .
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf
Und JA ! Es geht um diese "multidisziplinäre
Bewertung" ...
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf
Damals - es ist ja nun schon 1½ jahre her - habe ich nach der
Erstellung dieses
"Gutachten"
[ = in Anführungszeichen ] eine "multidisziplinäre
Bewertung" im Sinne der UN-BRK, im Speziellen durch Artikel 12
(5) der
UN-Behindertenrechtskonvention
bzw. den Artikel 26 a) begründet, beantragt ! Und passend dazu
einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des
'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene
Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz
als Selbstständiger evaluieren zu können. Und damit ich diese
Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann
benötige ich die Auszahlung der bereits beantragten 5.000 € und
dazu vorab natürlich ebenso zum frühst möglichen Termin unter
Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich ausführlich
begründeten Bescheid !
Den Bescheid habe ich bis zum heutigen Tag ja
immer noch nicht von Ihnen bekommen.
Ja. Diese 'Kann-Bestimmungen' ! Da können Sie ja einiges ( nicht
) machen.
Und das ist neben diesem 'anrechenbaren' Einkommen und ein wenig
verbaler Schönfärberei mit den zahllosen 'Kann-Bestimmungen' in
den gesetzlichen Grundlagen, anscheinend alleinig um dem ja
immer noch geltenden Grundgesetz und einer nur als kooperativ zu
wertenden Justiz bei diesem 'offenen' Strafvollzug [ ~ Zitat
Götz W. Werner ~ ] zu entsprechen.
Der so von mir treffend gekennzeichnete 'Mülleimer der Nation'
namens Hartz IV !
Gestatten Sie mir also bitte, dass ich jetzt in der finalen
Phase unseres doch recht langweilenden Mit - und Gegeneinander
von Bürger und staatlicher Gewalt so langsam anfange den Deckel
ein wenig zu lüften, um aus diesem staatlich reglementierten
'Gefängnis' namens 'Minderbeschäftigung' heraus zu kriechen !
: ANTRAGSTELLUNG (en) :
[ 1 ] Wie Ihrer Behörde bereits mehrfach seit 2019
kenntlich gemacht muss ich binnen einer 3-Jahresfrist
zivilrechtliche Schritte gegen meine ehemalige Lebensgefährtin
einleiten. Die Frist läuft Mitte August 2022 ab !
Ich erwarte nunmehr eine vollständige Kostenübernahme in Form
eines Darlehen, um meinem Rechtsanspruch gemäß
Art.
14 GG [ Eigentum + Erbrecht ] geltend machen zu können.
Das bedingt einen Mahntitel. Und der kostet nun einmal Geld und
fordert die Inanspruchnahme eines Anwalt. Und all das kann ich
aus der Situation 'Hartz IV' nicht ( ¡! unmöglich ¿? ) bezahlen.
Ich verweise bei dieser Antragstellung auf mein
Schreiben
vom 18.12.2021 und
auf Seite 3 und da den Abschnitt [ E 2
] !
[ E
2 ] : Ich beantrage zwecks Umsetzung
einer selbst bestimmten Lebensführung die Kostenübernahme
eines Mahntitel und gegebenenfalls einer gerichtlichen
Auseinandersetzung zwecks Forderungsmanagement mein Erbe
betreffend gegenüber meiner ehemaligen Lebensgefährtin,
Frau Ulrike Schneider. Da gilt eine 3-Jahres-Frist, welche
bald abläuft ! Eine gewisse Dringlichkeit ist also
geboten. Entsprechende Unterlagen wurden Ihrer Behörde, so
auch der Sozialgerichtsbarkeit, kenntlich gemacht.
Ersatzweise beantrage ich die Möglichkeit mittels
Crowdfunding o.Ä. Einnahmen als so in der
Betriebswirtschaft definierte Vorlaufkosten zu
erwirtschaften. Und dieses ohne eine Berücksichtigung als
so bezeichnetes „anrechenbares Einkommen“, was ja so
letztendlich dann ja irgendwie nicht bzw. gar nicht
funktionieren kann. Wegen Erbrecht und Eigentum siehe in
dem Zusammenhang auch den Artikel 14 ( 1 ) GG !
: Gebühren im Mahnverfahren :
Streitwert: 65.000,00 EUR
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1110:
366,50 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (ein
Mandant): 1.373,00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:
20,00 EUR
Summe Kosten: 1.759,50 EUR
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den
Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 65.000,00 EUR
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308
RVG: 686,50 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:
0,00 EUR
Summe weitere Kosten: 686,50 EUR
: ZAHLENAUFSTELLUNG : ZIVILRECHTLICHE
FORDERUNG gegenüber Fr. Ulrike Schneider :
: SIEHE : [
http://www.volcansolymar.org/ley02/civil/transferencia_herencia.pdf
:
85.500 € Schulden / Darlehen / Investition
13.680 € Zinsen 4% für 4 Jahre [ ca. ]
29.040 € Haftentschädigung [ 8 Monate 2 Tage : 242 Tage x 120
€ ]
19.000 € Schmerzensgeld [ Insgesamt 19 Monate ohne Geld etc. !
]
19.000 € Verdienstausfall [ Insgesamt 19 Monate ohne Geld etc.
! ]
48.000 € Schadensersatz [ 60 Domain x 800 € /// Standardwert ]
[ z.B. [
https://sedo.com/search/details/domain=agency4.de ]
50.000 € Zugewinn aus der eheähnlichen Gemeinschaft [ ca. ]
----------
264.220 € Gesamtforderung
[ zzgl. Kosten Anwalt etc. pp ]
==========
: Gebühren im Mahnverfahren :
Streitwert: 264.220,00 EUR
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1110:
1.257,50 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (ein
Mandant): 2.615,00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:
20,00 EUR
Summe Kosten: 3.892,50 EUR
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den
Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 264.220,00 EUR
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308
RVG: 1.307,50 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG:
0,00 EUR
Summe weitere Kosten: 1.307,50 EUR
Neben dem ebenfalls im Spanien notwendigen zivilrechtlichen
'Forderungsmanagement' erscheint nach einem gütlichen
Einigungsversuch per Einschreiben, so auch einer diesbezüglichen
Kontaktaufnahme mit den spanischen Instanzen ohne jede Reaktion,
nun eine Strafanzeige als erforderlich.
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/ulrikeschneider_20220412_zahlungsaufforderung-mahnung.pdf
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/civil_juzgado_sección_quinta_20211116.pdf
Bei der hierbei zuständigen Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern
ist es also nunmehr unumgänglich durch die deutschen Instanzen
den strittigen Sachverhalt einer grundlegenden Prüfung zu
unterwerfen und u.A. das mögliche strafrechtlich relevante
Fehlverhalten meiner ehemaligen Lebensgefärtin festzustellen.
Es geht aber nicht nur um die doch relativ eindeutige
rechtswidrige Handlungsweise dieser nach meiner Ansicht
'gestörten' deutschen Staatsangehörigen, anzunehmende
Folgewirkung auf Grund von sexuellem Missbrauch in der Kindheit.
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/civil/psychologische_deutung.pdf
[ = LINKERROR inside ! ]
Sondern gerade auch um die mehr als nur fragwürdige Handhabung
der spanischen Justiz im Rahmen des so benannten "
Ley
de Violencia de Género". Im Speziellen auf Teneriffa sind
diese sicher nicht nur im hispanischen Kulturkreis notwendigen
Maßnahmen gegen geschlechtliche Gewalt doch schon ein wenig
entgleist bzw. völlig aus der Spur geraten.
Ebenso ist die nur als groben 'Amtsmissbrauch' zu kennzeichnende
Verwaltungstätigkeit der Behörde Auswärtiges Amt (AA) bei der
Weigerung erforderliche Hilfestellungen für deutsche
Staatsangehörige in einer Notlage im Ausland zu gewährleisten in
aller Deutlichkeit zu bemängeln.
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/klage_bverfg_entwurf.pdf
[ 60 Seiten ]
Das hätte Alles vermieden werden können. Ganz sicher auch im
Interesse meiner ehemaligen Lebensgefährtin.
Ich verweise in dem Zusammenhang das
Schreiben
vom 18.11.2019 nebst den beigefügten Anlagen und da im
Speziellen auf den Ihnen mitgeteilten Schriftverkehr mit dem
ECHR [ ~ European Court of Human Rights - Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte ] von Anfang September 2019,
welche ich auf Seite 3 des betreffenden Schreiben aufgelistet
habe . . .
: AUSZUG : >>>
Die Beschwerde beim ECHR . . .
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/echr/application_form_de_full.pdf
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/echr/auflistung_adressen.pdf
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/echr/denuncia_violencia_gobierno_de.pdf
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/echr/echr_20190902.pdf
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/echr/echr_formular_articulo_full.pdf
echr_formular_articulo_full
: Seite 7 – 10 Mitte . . .
[ 8 ] Art. 1 "Schutz des Eigentums", des Zusatzprotokoll zur
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Vertrauen Sie da einfach mal meiner unprofessionellen
Sachkenntnis. Spanien, so auch die Behörde / das Ministerium
'Auswärtiges Amt' der Bundesrepublik Deutschland haben da ganz
fett in die „Scheiße“ gegriffen. Entschuldigen Sie bitte diesen
Ausflug in die fäkalen Daseinsgründe unserer deutschen
Sprachkultur. Aber das ist eine prägnante und deutliche
Wortwahl, welche einfach nur passend erscheint.
<<< : AUSZUG :
Ich muss Ihre Behörde auffordern sich wegen der Dringlichkeit
der Situation also schnellstmöglich zu einer Entscheidung
durchzuringen und mir das dann mit einem schriftlichen
Bescheid mitzuteilen !
Ich verweise in dem Zusammenhang auf mein Schreiben
per Mail vom 11.05.2022 und der Forderung auf Abhilfe
und außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz - und
Entschädigungsansprüchen nach GG, SGB, § 21
Abs. 4 AGG und international verbindlich für den
deutschen Staat geltenden Vereinbarungen. Es geht, werter Herr
Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel' Ass. jur. Peter
Simon, für Sie als Verantwortlicher ( auch ) um das
Staatshaftungsrecht gemäß §
839 BGB in Verbindung mit Art.
34 des Grundgesetz ( GG ).
Bzw. Art. 5 Abs. 5 und Art. 41 EMRK
. . .
[ 2 ] Wie Ihrer Behörde bereits mehrfach seit Ende 2020
im Rahmen meiner Mitteilungspflicht kenntlich gemacht [
>>> siehe Seite 2
jobcenter_kusel_20201201_mail
und auch Seite 6 / 7 unter : P S : + : A P P E N D I X :
jobcenter_kusel_20201221
bzw. das
Schreiben
vom 18.12.2021 und
da auf Seite 3 und den Abschnitt [ E 3 ] ]
will ich nun endlich und letztendlich - schon um nicht vor
lauter Langeweile gänzlich unnötig zu darben - bei der
Staatsamwaltschaft in Kaiserslautern eine Strafanzeige erstatten
und um an die ausgelobte Summe von Herr Hopferwieser in
Österreich zu kommen sollte / muss ich auch einen Mahntitel
erwirken !
E 3
] : Ich beantrage zwecks Umsetzung einer selbst
bestimmten Lebensführung die Kostenübernahme eines
Mahntitel und gegebenenfalls einer gerichtlichen
Auseinandersetzung zwecks Forderungsmanagement betreffend
einer Auslobung
wegen „ dem Nachweis eines vom Menschen verursachten
Klimawandel “ durch seitens Herr Dipl. Ing. Hopferwieser.
Das ist zwar nicht zwingend dringend, aber es handelt sich
immerhin um 100.000 € zzgl. Zinsen. Entsprechende
Unterlagen wurden Ihrer Behörde, so auch der
Sozialgerichtsbarkeit, kenntlich gemacht. Ersatzweise
beantrage ich die Möglichkeit mittels Crowdfunding o.Ä.
Einnahmen als so in der Betriebswirtschaft definierte
Vorlaufkosten zu erwirtschaften. Und dieses ohne eine
Berücksichtigung als s o bezeichnetes „anrechenbares
Einkommen“, was ja so letztendlich dann ja irgendwie nicht
bzw. gar nicht funktionieren kann.
Siehe in dem Zusammenhang z.B. den Artikel 14 ( 1 ) GG.
Und die doch recht eindeutigen Bestimmungen im Bereich „
Teilhaberecht “ !
Gebührberechnung Mahnverfahren lt. [
https://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner
: Gebühren im Mahnverfahren :
Streitwert: 100.000,00 EUR ***
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV
1110: 564,50 EUR
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305
RVG (ein Mandant): 1.655,00 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002
RVG: 20,00 EUR
Summe Kosten: 2.239,50 EUR
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den
Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 100.000,00 EUR
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308
RVG: 827,50 EUR
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002
RVG: 0,00 EUR
Summe weitere Kosten: 827,50 EUR
Weitere Gebühren für Streitverfahren
Streitwert: 100.000,00 EUR
Gerichtsgebühr 3fach KV 1210: 3.387,00
EUR
abzüglich gezahlter Kosten des
Mahnverfahrens: -564,50 EUR
Weitere Gerichtskosten: 2.822,50 EUR
*** Da kommen dann noch
die Zinsen seit dem 9.11.2000 dazu.
Also ein bisschen teurer wird es dann schon !
SIEHE :
[
http://humanearthling.org/crowd/angebot_abstimmung_klimaklage_20220702.html
:
Zugegeben ! Dieses obige Schreiben ist auch vom heutigen Tag.
Aber mehr als knapp 2 Jahre warten und gelegentlich bei Herr
Hopferwieser wegen seiner Auslobung zu drängeln; immer mal
wieder anzumahnen und stellen Sie sich dabei die horrenden
Portokosten vor, und alles nur um die nur als mangelhaft zu
kennzeichnende Zahlungsmoral und das mehr als fragwürdige
Rechtsverständnis zu beanstanden; kann ich nicht. Mehr habe ich
bisher bei Ihnen, werte Behörde, ja eigentlich auch nicht getan.
Nun bin ich aber schon etwas in 'Zugzwang' und das erfordert nun
doch umgehend eine dringende Klärung des Sachverhalt des
'anrechenbaren' Einkommen und einer Neuorientierung Ihrer
Behörde bei den doch reichlich zur Verfügung stehenden
'Kann-Bestimmungen' im Konstrukt Hartz IV. Sie wollen doch
nicht, dass ich gar illegal bin und mich dann möglicherweise
auch noch strafbar mache. Zugegeben. Sie als ausführendes Organ
dieser staatlichen Gewalt stehen da durch den Gesetzgeber und
die zentralisierte Hoheitsgewalt der BA schon etwas im Regen,
wie man so schön sagt, und mir geht es da auch nicht anders.
Der Unterschied ist allerdings, dass es für Sie nur ein 'Job'
ist. Für mich ist das aber Leben unter dem erbarmungslosen Joch
staatlicher
Willkür und zu einem bloßen Objekt der staatlichen Gewalt und
einer Zahl in der Statistik degradiert zu werden macht
auch nach nunmehr mehr als 30 Jahren nicht mehr so richtig Spaß
und bereitet wirklich kein Vergnügen. Es nervt ganz einfach !
Und wirkt sich außerordentlich destruktiv auf mein psychisches
Wohlbefinden und die damit verbundenen Entwicklungstendenzen
aus, und bewirkt zudem eine erhebliche Beeinträchtigung des
sozio-kulturellen Existenzminimum.
Ich erwarte nunmehr eine vollständige
Kostenübernahme in Form eines Darlehen, um meinem
Rechtsanspruch gemäß Art.
14 GG [ Eigentum ] geltend machen zu können. Das bedingt
einen Mahntitel. Und der kostet nun einmal Geld, fordert die
Inanspruchnahme eines Anwalt. Und all das kann ich aus der
Situation 'Hartz IV' nicht ( unmöglich ) bezahlen.
Sehen Sie es sachlich !
Ich
nerve doch wirklich nur 'rum. Und das ist dann ( vielleicht
) nicht diese allerschlechteste Methode um mich
kostengünstig und dann sogar noch auf Darlehensbasis los zu
werden.
Seit mehr als 1 Jahr bezahlen Sie die Miete in diesem
kuschelig kleinen Eckhaus mit 140 qm - wofür ich Ihnen und
dem Steuerzahler ja auch dankbar bin - und da ist wirklich
kein Ende abzusehen.
Und seitdem Sie einen Hinweis meines Vermieter artverwandt
wie bei mir als 'Kunden' ja eigentlich normal und
anscheinend "Branchen" üblich einfach ignoriert haben kann ich Ihnen da sogar eine
halbwegs stablile Garantie geben.
Mein Vermieter hatte damals
im Mai schon eine Mietbescheinigung ausgefüllt und im
'Jobcenter' abgegeben und wir mussten dann doch
relativ händeringend und auch ohne Ergebnis [ ~
Bescheid ] auf Ihr Einverständnis für einen Umzug
warten.
Und das dann wegen einem in Relation doch
wirklich Kosten günstigem kleinen Häuschen in Etschberg.
Auch den Antrag wegen diesen
'Wohnraumbeschaffungskosten' scheint Sie nicht zu interessieren
und wie ich Ihrem Schreiben an das Sozialgericht in Speyer
entnehmen konnte können Sie dieses durchaus korrekt
formulierte Rechtsbegehren anscheinend nicht verstehen. Und
auch das verstehe ich.
Ich muss ja als Hartzi erst fragen, ob eine neue Wohnung der
Behörde genehm ist. Und das soll keinesfalls geändert
werden. Und bis Sie als Sachbearbeiter bei all Ihrer
Arbeitsflut reagieren können ist es zumeist bei der
Schnelllebigkeit des Wohnungsmarkt zu spät. Und diese
Wohnraumbeschaffungskosten bzw. die Kosten einer
Wohnungssuche sind - wie Ihnen sicher ebenfalls bekannt -
auch so ein haariges Loch im System Hartz IV bei dem der
Hilfesuchende einfach nur verarscht wird.
Das ist Ihnen doch sicher auch bekannt ?!
[ 3 ] Wie Ihrer Behörde bereits mehrfach seit Ende 2020
kenntlich gemacht bzw. nochmals im
Schreiben
vom 18.12.2021 und
da im Abschnitt [ E 3 ] angemahnt erwarte ich
umgehend eine
'Eingliederungsvereinbarung'.
[ D ] : ERNEUTE MAHNUNG : Meine Forderung nach einer
Eingliederungsvereinbarung auf Grund der bestehenden
Situation ! En repetición : Un poco de pronto, por favor !
Dieses 'Rechtsgeschäft' im Sinne
des BGB, großartig etwas Anderes ist es ja nun wirklich nicht,
sollten wir irgendwann in absehbarer Zukunft - ich will Sie da
wirklich auch nicht drängeln - bei einem persönlichen
Gesprächstermin durch diskutieren.
[ 4 ] Schreiben
vom 18.12.2021 und
da im Abschnitt [ E ]
: A
N T R A G : Kostenübernahme bzw. Neubewertung
anrechenbares Einkommen :
Da sollten wir wirklich mal auf einen
konstruktiven und die selbstbestimmte Lebensführung
förderlichen Spruch kommen. Alternativ dazu genügt mir
auch ein schriftlich ausgiebig begründeter ablehnender
Bescheid warum das aus Ihrer Sicht der Dinge und -
juristisch einwandfrei mit Einhaltung des Zitiergebot begründet -
nicht möglich ist.
Nicht, dass ich da jetzt neugierig bin. Aber es
interessiert mich doch !
Es ist immer wieder nett Textbausteine des
BA-Zentralarchiv zu lesen.
Können Sie das vielleicht bis zum
07.08.2022 erledigen ?
Und jetzt kommen wir –
sozusagen bzw. geschrieben – in die finale Phase
unseres doch recht amüsanten, aber doch irgendwie
langweilenden, Mit – und Gegeneinander.
[ 5 ] Schon wieder das Schreiben
vom 18.12.2021 und da der Abschnitt [
E 1 ] !
[ E 1 ] : Ich beantrage zwecks
Umsetzung einer selbst bestimmten Lebensführung und der
Förderung einer selbstständigen Existenz – hier im
Bereich der freischaffenden Künste – die Kostenübernahme
folgender Anschaffungen bzw. ersatzweise die Möglichkeit
mittels Crowdfunding o.Ä. Einnahmen als so in der
Betriebswirtschaft definierte Vorlaufkosten zu
erwirtschaften. Und dieses ohne eine Berücksichtigung
als so bezeichnetes „anrechenbares Einkommen“, was ja so
letztendlich dann ja nicht funktionieren kann.
Fantastische
Filmklassiker [10 DVDs] Metropolis / Frau im Mond / Das Cabinet des Dr.
Caligari / Nosferatu - Eine Symphonie des Grauens / Der
Golem, wie er in die Welt kam / Münchhausen
[Restaurierte Fassungen] /// Erscheinungstermin:
04.12.2020 \\\ Anbieter: LEONINE für 53,99 €. Ferner
diverse Publikationen der Bundeszentrale für politische
Bildung mit einem Anschaffungspreis von insgesamt 70 €.
Unter Anderem „Geheimsache Ghettofilm“ [ 4,50 € [
https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/geheimsache-ghettofilm ] und andere den Nationalsozialismus,
Holocaust, und die deutsche Nazi-Filmgeschichte
betreffende Medien …
Das ist gar nicht so dringend
!
Wesentlich dabei ist die Tatsache, dass ich mich bei
der langfristigen Planung und Umsetzung meiner
'selbstbestimmten' Lebensführung - neben der eher
politisch-ökologischen Wahrnehmung meiner
Verantwortung - endlich nach tiefschürfenden
Überlegungen dazu zu dem Entschluss durchgerungen habe
mich ganz meinen schriftstellerischen und anderen
eher künstlerischen Ambitionen zu widmen. Und
vielleicht wieder ein wenig mehr der Philosophie und
Metaphysik.
Hier
mache ich gerade etwas zu Scheiße und Dünger
klar und versacke nahezu völlig in einer eher
philosophischen Grundlagenforschung zu einem
ganz praktisch veranlagten Satyagraha² !
= http://schema3.org/info
=
Ich bin aber bemüht bereits
angefangene Projekte / Konzepte wie beispielsweise
diese Patentanmeldung
'Sand' oder eben RazorBlade™
so gut es geht zu erledigen und gegebenenfalls -
anzunehmend unter erheblichen Verlusten - zu
delegieren. Wirklich nur, um endlich konzentriert
und völlig zentriert - wie man so schon sagt im Hier
& Jetzt - eine doch sicher gerechtfertigte
Teilnahme an der Gesellschaft [ ~ Menschenwürde,
BTHG und natürlich dem immer noch ganzheitlich
geltenden GG incl. ~ ] schnellstmöglich zu
verwirklichen und dann ebenso wie andere
Bürger*innen auch als tatendurstiger Konsument das
BSP zu steigern. Und ganz unabhängig von diesem
eigentlich ( sicherlich auch für Sie ) nur lästigem
Sozialtransfer seitens der deutschen
Volksgemeinschaft ist so eine Teilnahme einfach nur
ganz etwas Feines . . .
Können Sie das bitte
kurzfristig in Ihrem Aktenstapel ablegen.
Danke.
Eine Bearbeitung oder gar Resonanz seitens
Ihrer Behörde bei der doch recht ausufernden
'Untätigkeit'
seitens Ihrer Behörde erwarte ich ja gar
nicht mehr. Trotzdem würde ich mich
natürlich über einen ausführlich begründeten
Bescheid - schriftlich gegliedert zu diesen
einzelnen Punkten der Antragstellung(en) -
und innerhalb angemessener Frist freuen.
Ja wirklich. Ganz ehrlich !
UND NOCH EINEN SCHÖNEN TAG WÜNSCHE ICH UNS !
MfG
Arno Wagener