: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67a in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 25.05.2022

JOBCENTER
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU
         Ihr Aktenzeichen : AZ 6594

        Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 7875 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 00001 : 01.11.2000

Hallo Mensch !
Sehr geehrte Frau Joas . . .
Verstehen Sie das bitte als Bitte auf Überprüfung [ ~ Überprüfungsantrag ] des sicherlich nur irrtümlich so erstellten Leistungsbescheid vom 16.05.2022.
Da der Dialog
- anzunehmend - und gerade auch Gedankenaustausch zwischen den einzelnen Abteilungen hier im Landkreis Kusel auf Grund meiner in den letzten
2 ¾ Jahren gemachten Erfahrungen von mir als nur begrenzt bis gar nicht vorhanden bewertet werden muss verweise ich auf einen Hinweis meiner Person in der heutigen Mail an das Team M & I [ ~ Markt und Intergration ] und auch Ihren Werksleiter ziemlich zum Ende dieses Schreiben . . .
= Verstehen Sie das bitte als Bitte auf Überprüfung des sicherlich nur irrtümlich so erstellten Leistungsbescheid vom 16.05.2022. =
Der ganze Rest dient Ihnen dabei als in sich ausreichende und stichhaltige Begründung und als Hinweis auf Grund einer [ so eigentlich nicht zulässigen ] Handhabung des 'Jobcenter' [ ~ Kaltmiete wird vollständig und dann die Nebenkosten nur noch teilweise anerkannt ] bei der Neubewertung der Mietzahlung. Mal unabhängig von der mündlich bereits erfolgten Zusicherung Ihrer Kollegin, Frau Fauß, gehe ich einfach von einem Versehen bei der Berechnung des Mietzins aus.
Und ganz unabhängig davon [ ~ siehe Begründung wie folgt ~ ] erwarte ich eine Nachzahlung der Miete Mai und in Folge die vollständige und auch pünktliche Überweisung des Mietzins direkt zu Gunsten des Konto meines Vermieter.
DA DANKE ICH IHNEN
!!!
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
Achja. PS !
Können Sie das bitte bis zum 06.06.2022 erledigen. Ansonsten und / oder bitte einen schriftlichen Bescheid !
Und wenn Sie einmal dabei sind sollten Sie auch gleich die Zahlungen für die von mir bereits mehrfach beantragten außerordentlichen Aufwendungen und des somit nachweisbar bestehenden zusätzlichen Bedarf erledigen. Und - ich habe das nicht vergessen - von 2020 ist immer noch ein Teil der Renovierungskosten offen.
Seien Sie dabei einfach mal pauschalisiert großzügig !!!


: MAIL VOM HEUTIGEN TAG :

Betreff: : ANTRAGSTELLUNG REGELSATZ + VERFAHREN EINMALPAUSCHALE / FFP3 — MASKE \ SOZIALGERICHT :
Datum: Wed, 25 May 2022 08:29:16 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Gleichstellungsbeauftragte/r im Landkreis Kusel Frau Uschi Sooß <uschi.sooss@kv-kus.de>, Beauftragte/r für die Belange behinderter Menschen des Landkreises Kusel Frau Elke Klink <elke.klink@kv-kus.de>, Frl. Daniela Lettang <daniela.lettang@kv-kus.de>, Jobcenter Kusel Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>, Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>

Hallo Mensch !

Sehr geehrte Damen und Herren . . .

Neu dazu gekommen in unserer kleinen, hoffentlich doch geselligen und auch kommunikationsfreudigen, Runde sind die/der
Gleichstellungsbeauftragte/r im Landkreis Kusel Frau Uschi Sooß nd auch Frau Elke Klink, die/der Beauftragte/r für die Belange behinderter Menschen des Landkreises Kusel. Nur als nun gewissermaßen schlichtende Funktionen haben diese Damen sich gemeinsam dazu gesellt. Kontaktieren Sie doch bitte Ihren Dienstherren / damen im RLP und BRD !
Wertes Team M & I bzw. Werksleiter des Eigenbetrieb des Landkreis Kusel ...
Sie habe es einfach versäumt diese betreffenden Personen
als hierbei zuständige und auch direkt Betroffene von dieser "Forderung auf Abhilfe und außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz - und Entschädigungsansprüchen nach GG, SGB, § 21 Abs.4 AGG und international verbindlich für den deutschen Staat geltenden Vereinbarungen" in Kenntnis zu setzen.
: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ) :
: INTRO : Teilhabe, Bürgergeld und Klimaklage :

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220511_klage_intro.html ]
 

: GRUND DES HEUTIGEN SCHREIBEN :
: ANTRAG WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN / 9-EURO-TICKET :

: MAHNUNG WIDERSPRUCHSVERFAHREN : W 29 / 2022 II 6594 :
: VERFAHREN EINMALPAUSCHALE /
FFP3 — MASKE \ SOZIALGERICHT :
: ANTRAGSTELLUNG :
:
Anhebung des Regelsatz für Leistungen der Mindestsicherung bei Hartz IV von monatlich 200 Euro :
Das möchte ich rückwirkend seit Beginn der aktuellen Krise, benannt als "putinsches-ukrainsches Inflations-Desaster", benatragen. Sozusagen als Finanzausgleich incl. der Krise vorab und möglich Krisen wie 'Klimawandel' im laufenden Leistungsbezug zur Sicherung der Lebensgrundlage und Gewährleistung eines psycho-sozio-kulturellen Existenzminmum.

In meinem gestrigen Schreiben erwähnte ich zwar ganz knapp am Rande diesen so bezeichneten 'Bonus für Hartz-IV-Empfänger', aber versäumte es völlig diesen Sachverhalt in integralen und direktem Zusammenhang mit dieser so bezeichneten 'Einmalpauschale' wegen der immer noch bestehenden Covid19 / Corona Krise zu erläutern.
Das will ich mit diesem heutigen Schreiben aber gerne erledigen.

: MAHNUNG WIDERSPRUCH : +  : ANTRAG WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN / 9-EURO-TICKET :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220524_klage_antrag_9euroticket.html ]
In meinem gestrigen Schreiben hatte ich — u.A. die vollkommen unzureichenden Massnahmen der gesetzgebenden Instanzen für den durch Inflation und Seuche in seinem verfügbaren Geld gebeutelten Bürger und dabei gerade auch das WIDERSPRUCHSVERFAHREN : W 29 / 2022 II 6594 angemahnt.

[ 1 ] Dieses Ticket ist wirklich gut geeignet, neben dem Bedarf eines hierbei lebensnotwendigen Fahrrad, um diese Wohnraumbeschaffung erledigen zu können.
[ 2 ] Die Kostensteigerung ist wirklich nicht mehr zu tragen. Ich fordere den Kreisrechtsausschuss und den hierbei zuständigen Leistungsträger auf wegen der nur als eindeutig und widerspruchsfrei zu kennzeichnenden Sachlage ein Entscheidung zu treffen.

Der Gesetzgeber hat es bei seiner die Erwerbslosen in Gänze diskriminierenden und die Menschenwürde der Betroffenen verachtenden Handhabung ähnlich wie bei dieser 'Einmalpauschale wegen der Seuche' versäumt [ A ] den hierbei korrekten, insoweit auch juristisch zutreffenden / zulässigen Sprachgebrauch bei der Sicherung des Existenzminimum zu verwenden.
Und [ B ] wurde auch keinesfalls zeitnah mit dieser erst verspätet erfolgten Zahlung der hierbei relevante zeitliche Rahmen vor und auch nach der durch Krise und Inflation entstandenen Bedarfssituation berücksichtigt.

Unter der Aussage „Reichtum ist gewollt. Armut auch!“ plädierte 2012 Prof. Dr. Franz Segbers, ehemals Sprecher der Landesarmutskonferenz Rheinland-Pfalz, für eine gerechte Verteilung.
Dann startete der Referent Prof. Dr. Franz Segbers mit seinem Plädoyer für eine gerechte Verteilung von Reichtum und Armut. Gleich zu Beginn erklärte er, dass ihm sehr wohl bewusst sei, wie provokativ die Aussage seines Vortrags sei und welcher Skandal, nämlich der, dass Reichtum, aber auch Armut, politisch gewollt seien, damit einhergehe. In diesem Zusammenhang verwies er auf Stefan Hessels Buch „Empört euch“, das zur Sprache gebracht habe, was viele Menschen in der Gesellschaft bereits spüren: die Ungerechtigkeit. Im Folgenden erläuterte er anhand von 7 Thesen das Verhältnis und Zusammenspiel von Reichtum und Armut in der heutigen Zeit und welche Rolle die Politik dabei spiele.
1. These: Armut war weithin überwunden. Sie kehrt zurück.
Segbers startete mit dem Verweis auf den Armutsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2008, in dem festgestellt worden sei, dass Altersarmut kein akutes Problem mehr darstelle. „Nun aber drohen Millionen Rentnerinnen und Rentner in Armut abzurutschen“, so Segbergs und benannte mit dem Wechsel der Rentenpolitik sogleich die Ursache. Rentenkürzungen und nicht zuletzt die Streichung des fiktiven Einkommens in der Rentenversicherung Langzeitarbeitsloser im Rahmen des Europäischen Jahres gegen Armut und Ausgrenzung haben dazu geführt, dass bereits heute 16 Prozent der älteren Bürger in Armut leben. „Armut fällt nicht vom Himmel. Armut ist politisch gemacht und ökonomisch gewollt“, sagte Segbers. Gleichzeitig stehe für ihn fest, dass die Politik in der Lage sei, die Armut auch erfolgreich zu bekämpfen, dazu müsse allerdings endlich einmal etwas geschehen. Weiter verwies er auf die langwierige Überzeugung der Menschen von einem Leben in einer Aufzugsgesellschaft, in der man davon ausging, dass es allen insgesamt besser gehe, sowohl den Reichen als auch den Armen. Die heutige Realität sehe jedoch anders aus: während es für die einen nun aufwärts gehe, rutschen die anderen immer weiter nach unten.
„Aus der Aufzugsgesellschaft ist eine Paternostergesellschaft geworden“, so Segbers. Während in den 80ern Arbeitslosigkeit der Hauptgrund für Armut gewesen sei und in den 90ern Kinderarmut im Mittelpunkt gestanden habe, sei seit der Jahrtausendwende Arbeit der Hauptgrund für Armut. In diesem Zusammenhang verwies er auf die einstige Forderung des Sozialwortes der evangelischen und katholischen Kirche aus dem Jahr 1997 „Nicht nur Armut, auch Reichtum muss ein Thema der politischen Debatte sein“ sowie auf die Frage, wieso man nicht den vorhandenen Reichtum nutze, um die Armut zu beseitigen.
2. These: In der Definition, was Armut ist, liegt das Problem und die Lösung. Wer Armut als Mangel an Einkommen oder Gütern definiert, der denkt vom Mangel her. Wer Armut als Mangel an Rechten definiert, der fordert mehr Rechte und Selbstbestimmung.
Im Rahmen seiner zweiten These erläuterte Segbers die Definition von Armut. Menschen seien demnach als arm zu bezeichnen, wenn sie über so geringe Mittel verfügen, dass sie von dem in ihrem Land festgelegten Mindeststandard ausgeschlossen seien. Ein Versuch zur Überwindung der Armut sei die Agenda 2010 gewesen, die für gescheitert erklärt wurde. Dennoch hoffe man auf Ihre Nachfolgerstrategie und das damit verbundene Ziel bis zum Jahr 2020 die Zahl der Armen in der EU um 20 Millionen zu reduzieren. Dazu haben EU-Arbeits- und Sozialminister drei Indikatoren festgelegt, die der Definition von Armut dienen sollen. „Arme Menschen sind Bürger, denen Grund- und Menschenrechte vorenthalten werden“, so Segbers, „Mittellosigkeit macht verwundbar, verletzt, nimmt die Anerkennung und verurteilt zu einer Machtlosigkeit im politischen Sinne.“ In diesem Zusammenhang bezeichnet er arme Menschen nicht als Opfer, sondern als „verhinderte Akteure“. Er sehe es als Aufgabe des Staates, diese Rechte zu gewährleisten und zu sichern. Es gebe keinen wissenschaftlich-objektiven Begriff von Armut. „Armut ist ein Mittel, den Reichtum zu vermehren“, erläuterte er. Sie bedeute falsch verteilten Reichtum und falsch verteilte Macht. Deshalb sei es unabdingbar über Armut zu reden, ohne dabei auch über Reichtum zu reden.
3. These: Die Finanz- und Wirtschaftskrise und die soziale Krise, dass es Armut und Arbeitslosigkeit in einem reichen Land gibt, sind die beiden Seiten der gleichen Medaille.
Laut Segbers haben wir es mit einem Krisenbündel zu tun, deren einziger Ausweg der Wechsel von der falschen Politik zu einer, bei der die Menschenrechte im Vordergrund stünden, sei. Der Reichtum sei das Mittel zur Erfüllung der Gewährleistung eben dieser Rechte. Weiter bezeichnete er die Gesellschaft als tief gespalten: Wer viel Vermögen habe, vermöge viel zu bewirken, während die Nichtvermögenden mittelos und ausgeschlossen seien. Im Vergleich zu den übrigen Ländern Europas sei in keinem anderen Land ein so radikaler Anstieg von Armut zu verzeichnen wie in Deutschland. Ausschlaggebend dafür seien in erster Linie zwei Umverteilungsprozesse: die Hartz-Reformen sowie die Reduzierung der steuerlichen Belastung für hohe Einkommen und Unternehmen. Der Reichtum diene immer weniger dazu, allen zu Wohlstand zu verhelfen. Die Politik begünstige nach wie vor die Reichen. Politiker seien sich außerdem nicht im Klaren darüber, wie sehr sie unter dem Einfluss der Finanzmärkte stehen.
4. These: Wir brauchen eine Erneuerung des sozialstaatlichen Diskurses. Der Sozialstaat ist der Schlüssel zur Regulierung des Finanzmarktkapitalismus.
Die Krise zeige, so Segbers, dass Solidarität und Gerechtigkeit nicht mehr als Leitorientierung gelten. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Frage „Wie wollen wir leben?“. Dazu müssten einzelnen und gesamtgesellschaftliche Interessen gegeneinander abgeglichen werden, sodass eine erneute Spaltung von arm und reich vermieden werde. In Bezug auf Deutschland sei zu sagen, dass es sich um einen Ort handle, wo Menschen leben und nicht um eine möglichst profitabel zu gestaltende Investitionsstätte.
5. These: Maßstab ist Gerechtigkeit: Die Stärke eines Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.Der Feldzug gegen Wohlfahrts- und Sozialstaat müsse gestoppt werden, so Segbers. Der Sozialstaat gehöre zum Kostbarsten, was die Republik geschaffen habe. Er diene als Schutz vor dem Kapitalismus. „Der eine wird mit dem silbernen Löffel geboren, der andere in irgendeiner Hochhaussiedlung“, erläuterte er. Der Sozialstaat biete nicht nur eine Möglichkeit zum Ausgleich der vom Schicksal gegebenen ungerechten Verteilung, er gewährleiste Bedürftigen auch den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. In diesem Zusammenhang verwies Segbers auf den Satz: „Die Stärke eines Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.“ Eine Reformpolitik müsse sich daher mit der Aufgabe konfrontiert sehen, dazu beizutragen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.
6. These: Der Sozialstaat ist mehr als ein Almosenstaat für die Bedürftigen. Er steht für eine gerechte Ordnung der Gesellschaft, setzt auf sozialen Ausgleich durch staatliches Handeln und nimmt die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft dafür in Anspruch.
Der Sozialstaat diene nicht nur der Fürsorge für Benachteiligte, so Segbers, sondern auch dem Abbau der strukturellen Ursachen für Benachteiligung. Er strecke allen, die ihn brauchen, eine helfende Hand aus. Sowohl bürgerliche als auch soziale Freiheitsrechte seien von ihm zu gewährleisten. Der Staat habe seine damit verbundene Pflicht zur Gewährleistung eines Lebens in Würde stark vernachlässigt. „Auch so viele engagierte Bürger können mit noch so vielen Tafeln einen Sozialstaat nicht ersetzen“, steht für ihn fest.
7. These: Die Reformen, die anstehen. Nicht die bloße Reparatur von Krisenschäden, sondern ein Neustart jenseits des Finanzkapitalismus scheint die angemessene Antwort auf die Krise zu sein. Es geht um den Ausbau der sozialstaatlichen Grundlegung der Demokratie. Armutsbekämpfung ist möglich, wenn die Reformpolitik die Solidarität ausweitet.
Für Segbers müsse eine Armutspolitik nachfolgende Inhalte berücksichtigen: vor Armut schützen, für alle gleiche Möglichkeit des sozialen Aufstiegs bieten, einen progressiven Steuersatz mit hoher Steuerquote aufweisen, Existenzsichernde Jobs sowie die Verringerung des Niedriglohnsektors gewährleisten, für eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote und Vereinbarkeit für Eltern von Arbeit und Familie sorgen, Weiterqualifizierung der auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen sichern und bezahlbare Wohnungen bieten. „Der Ausbau des Sozialstaates“, so Segbers, „ist der Schlüssel zur Regulierung des Kapitalismus.“ Der Maßstab für die Überwindung der Krise sei die Überwindung der Armut.
[ QUELLE : https://www.ak-kurier.de/akkurier/www/artikel/14614---reichtum-ist-gewollt--armut-auch--- :
+ + +
Weil Du arm bist ist die medizinische Versorgung in Gegenwart schlecht und in Zukunft noch viel schlechter.
Dementsprechend werden Erkrankungsprävalenzen weiter zunehmen.
Und das Sterbealter für sozial benachteiligte Menschen wird sich deutlich senken.
Schon jetzt sterben arme Menschen deutlich früher als wohlhabende Bürger.
Siehe Lebenserwartungsstatistiken !

+ + +
Das ist eindeutig eine Diskriminierung der 'Kaste' von Menschen in der stigmatierenden Situation Erwerbslosigkeit oder auch Minderbeschäftigung . . .
Als Erwerbslose/r ist der Mensch / Bürger ein Mensch mit Behinderung im Sinne der UN-BRK !

Statt halbwegs ehrlich wie von der Merkel-Administration die erforderliche Bedarfsabdeckung bei der 'Corona-Krise' als 'Einmal-Pauschale' zu kennzeichnen wird jetzt in der 'Ukraine-Krise', also dem 'Putin-Agressor' bzw. den Versorgungsschwierigkeiten unser US-amerikanischen Bündnispartner bei ihrem Fracking-Gas, anscheinend im neuen 'unbürokratischen' Stil der Ampelkoalition eine so  bezeichnete 'Bonus-Zahlung', neben Energiepauschale von 300 Euro und natürlich dem Tankrabatt für Benzin und Diesel, in einem Akt von Generosität 'huldvoll' gewährt. In einer also nicht erst seit Corona und Ukraine nahezu gleichgeschalteten Medien - und Presselandschaft wird diese wirksam über Monate geschürte Geste von Edelmut, Freigebigkeit, Freigiebigkeit, Gebefreudigkeit, Großmut und natürlich Großzügigkeit, also geradezu Spendierfreudigkeit und Weitherzigkeit, dem Bürger schmackhaft gemacht bis er pder eben sie gar nichts anderes zu denken vermag.
Das ist Politik. Und gar nicht mal so schlecht inzeniert. Also in Szene gesetzt ...
Wir haben es aber hier zwar mit einer rein aus politischen Erwägungen erfolgten gesetzlichen Grundlage zu tun. Jedoch sind die Verwaltung [ ~ Exekutive ] und auch die Gerichtsbarkeit [ ~ Judikative ] in einem so im Grundgesetz postulierten Sozialstaat bei einer offensichtlich eindeutig zu wertenden Recht und Rechtsgrundsätzen zuwiderlaufendem rein 'politischen' Entscheidung der Legislative nicht daran gebunden. Das ist das kleine 1 x 1 in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben dieses Mit - und Gegeneinander der Kräfte. Sie, also Verwaltung und Gerichtsbarkeit, haben nur zu
die Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen und somit ganz real und in Wirklichkeit das für das Leben Notwendige zu gewährleisten.
Gerade eben deswegen sollte / muss diese so bezeichnete
'Bonus-Zahlung' auch in Verbindung mit der Seuche, diesen anscheinend genmanipulierten virulanten Mutanten aus Wuhan, und dem laufenden bzw. anscheinend ja ruhenden Verfahren beim Sozialgericht in Speyer gesehen werden.
Und so betrachtet muss das natürlich auch als 'Diskriminierung' eines nicht unbeträchtlichen Teil der Bevölkerung angesehen werden.
Auch sollte sich so nicht nur alleine für das so benannte 'Jobcenter Landkreis Kusel' dabei auch gänzlich ohne Zutun - also einer direkten Nachbesserung der erfolgten Massnahmen - der Legislative oder eben auf 'sanftem, geradezu zärtlichem und streng genommen kollegialen' Druck der Judikative ein Handlungsbedarf für Ihre Amtsgeschäfte als ausführenden Träger der staatlichen Gewalt [ ~ Exekutive ] ergeben.
Das ist schließlich vom Grundgesetz so vorgegeben, meinen Sie nicht auch ?!

Aber nun zu diesem Entlastungspaket 2022, und das 'Hartz-IV-Empfänger' 200 Euro Zuschuss erhalten.
Das ist kein Zuschuss, und gerade auch kein 'Bonus'. Das ist eine Nachbesserung des Regelsatz auf Grund einer statistisch unzweifelhaft zu ermittelnden Bedarfssituation auf Grund der veränderten Situation. Also der Krise nach der Krise und anzunehmend das Ganze während der doch mittlerweilegrassierenden 'Klimakrise'. Oder war / ist es jetzt ein Notstand ?!

Die Preise für Lebensmittel und Energie steigen weiter und setzen Menschen, die ohnehin schon knapp bei Kasse sind, zusätzlich unter Druck. Seit Monaten schlagen deshalb Sozialverbände schon Alarm und weisen darauf hin, wie bedrohlich die Situation für Hartz IV-Empfänger ist. So sagte Diakonie-Vorständin Maria Loheide in einem Interview : „Für Haushalte, die bereits zuvor von der Hand in den Mund lebten, ist das existenzbedrohlich. Es ist absehbar, dass zum Beispiel die Energiekosten, nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine, weiter steigen werden. Die Situation armer Haushalte ist dramatisch.“

Die Bundesregierung hat deshalb nun eine sogenannte Einmalzahlung beschlossen.
Jeder Empfänger [ ~ so der Sprachgebrauch in den Medien ~ ], also genau genommen jede/r Leistungsberechtigte, soll demnach einmalig 200 Euro zusätzlich zum Hartz-IV-Regelsatz erhalten.
Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am 27. April 2022 beschlossen hat.
Wie vorab verkündet, waren
zuvor lediglich 100 Euro geplant.
Jetzt wurde der Betrag allerdings überraschend erhöht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte: „Die Auswirkungen der Pandemie und die steigenden Lebenshaltungskosten treffen die Menschen besonders hart, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Wir erhöhen deshalb die Einmalzahlungen für alle, die Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen beziehen, auf 200 Euro, um die Menschen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.“
Laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die Einmalzahlung im Juli 2022 geleistet werden.
Ein exaktes Auszahlungsdatum wurde jedoch nicht genannt.

Entlastungspaket 2022 : Sozialverband kritisiert Hartz-IV-Bonus :
Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt trotz der Erhöhung Kritik an den Plänen der Regierung. Einer Pressemitteilung zufolge seien die „Hilfen für einkommensschwache Haushalte völlig unzureichend.“ Der Verband fordert statt einer Einmalleistung eine „deutliche Anhebung der Regelsätze für Leistungen der Mindestsicherung wie Hartz IV um monatlich mindestens 200 Euro.“
: ANTRAGSTELLUNG : UND GENAU DAS BEANTRAGE ICH JETZT UND AM HEUTIGEN TAG !

Inflation – was ist Inflation ?
„Inflatio“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie aufblasen oder anschwellen. Umgelegt auf die heutige Zeit bedeutet das: Sobald die Preise ansteigen, geht es auch mit der Inflationsrate nach oben. Waren und Dienstleistungen werden teurer, während Löhne oft nicht in gleichem Maße ansteigen. In Deutschland lag etwa im Februar 2022 die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 5,1 Prozent. Im Jänner 2022 hatte sie noch bei 4,9 Prozent gelegen. Einer der Hauptgründe für das Absinken des Geldwertes: Der aktuell von Russland gegen die Ukraine geführte Krieg belastet den internationalen Handel und damit die Wirtschaftsleistung vieler Länder. Die Prognose für Gesamteuropa in diesem Jahr: Während die EZB im Dezember noch mit einer Inflationsrate in der EU für 2022 mit 3,2 Prozent rechnete, liegt die aktuelle Prognose insbesondere aufgrund der Ukraine-Krise bei 5,1 Prozent.
Mit dem Begriff Inflation wird also der allgemeine - statistisch genau zu wertende - Anstieg des Preisniveaus einer Ökonomie über einen bestimmten Zeitraum bzw. die Geldentwertung, also das Absinken des Geldwertes, bezeichnet.
Verbraucher und Unternehmen bemerken diese Entwertung durch ein Ansteigen des Preisniveaus für Endprodukte wie Konsumgüter (z. B. Nahrungsmittel) oder Investitionsgüter (wie z. B. Maschinen). Der Verbraucherpreisindex bildet die Preisentwicklung für die privaten Verbrauchsausgaben ab und zeigt bei einer Steigerung des Indexes die aktuelle Höhe der Inflation an. Derzeit herrscht in Deutschland eine hohe Inflationsrate, was für ein Absinken des Geldwertes und für einen allgemeinen Anstieg des Preisniveaus von Endprodukten (Konsum- und Investitionsgütern) steht. Gründe für die hohe Inflationsrate sind unter anderem die steigenden Energiepreise, aber auch Lieferengpässe durch die Corona-Krise und die Rücknahme der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung.
Inflation – Zusammenhang von Verbraucherpreisindex und Inflationsrate
Der Verbraucherpreisindex misst monatlich die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat bzw. zum Vorjahr wird als Teuerungsrate oder als Inflationsrate bezeichnet. Der Gesamtindex umfasst die Abteilungen Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, Alkoholische Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Wohnungsmiete, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe, Einrichtungsgegenstände und ähnliches für den Haushalt und deren Instandhaltung, Gesundheitspflege, Verkehr, Nachrichtenübermittlung, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Bildungswesen, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen sowie andere Waren und Dienstleistungen.
Inflation – wie wird die Inflation ermittelt?
Die Inflationsrate errechnet sich aus dem Preisanstieg bestimmter Waren und Dienstleistungen, für die ein durchschnittlicher Endverbraucher in Deutschland im Jahresverlauf Geld ausgibt. Beim Berechnen des Verbraucherpreisindex bzw. der Inflationsrate wird ein vom Statistischen Bundesamt definierter „Warenkorb“ verwendet, der 650 typische Güterarten umfasst und sämtliche von privaten Haushalten in Deutschland gekauften Waren und Dienstleistungen repräsentiert. Hierin enthalten sind unter anderem Ausgaben für Lebensmittel, Bekleidung, Miete, Strom, Telekommunikation, Freizeitausgaben und Rohstoffe (z. B. Benzin, Heizöl) sowie staatliche Gebühren und Steuern. Zusammen machen Strom, Gas, Miete und Kraftstoffe mehr als ein Drittel des repräsentativen Warenkorbs aus.
Mit welchen Gewichten diese Güterarten in den Gesamtindex einfließen, ist im sogenannten Wägungsschema festgehalten.

: Inflation – die wichtigsten Posten im Warenkorb und deren Anteil am Gesamtwert :

Kategorie    enthält u. a.    Gewicht im Warenkorb
Mieten und Energiepreise    Kaltmieten, Wasser, Strom, Gas    32,5%
Verkehr und Transport    Neuwagen, Gebrauchtwagen, Diesel, Benzin    12,9%
Freizeit, Unterhaltung, Kultur    Elektrogeräte, Sportartikel, Bücher, Pauschalreisen    11,3%
Lebensmittel    Nahrungsmittel, nichtalkoholische Getränke    9,7%
nur Kraftstoff    Diesel, Benzin, Autogas    3,5%

449 Euro ! Von diesem Betrag muss ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger leben. Wohn- und teilweise auch die Heizkosten müssen damit zwar nicht abgedeckt werden, aber dafür alles andere : Lebensmittel, Strom, Kleidung, Tickets für den ÖPNV und Co. ! ALLES ! Und das nennt sich dann ein rein materiell bewertetes sozio-kulturelles Existenzmimmum. Das Problem dabei: Die Inflation in Deutschland liegt nun laut Statistischem Bundesamt im April bei 7,4 Prozent. Das bedeutet, dass die Preise des zur Berechnung verwendeten Musterwarenkorbs im Durchschnitt um 7,4 Prozent gestiegen sind. Was jedoch nicht gestiegen ist, ist der Hartz-IV-Regelsatz. Wie sollen Bezieher also diese Kostensteigerung kompensieren ? Das geht doch nicht. Oder ? + !

Soweit verstanden ? + !

Können Sie auch das bis zum 06.06.2022 erledigen. Danke.
UND NOCH EINEN SCHÖNEN TAG WÜNSCHE ICH UNS !
MfG
Arno Wagener


Der bisherige Schriftverkehr wegen dieser 'Forderung auf Abhilfe und außergerichtliche Geltendmachung' im Sinne des AGG.
: DIRECTORY : INDEX BOOK EI :
: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) :
: INTRO : Teilhabe, Bürgergeld und Klimaklage :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220511_klage_intro.html ]
: ANTRAGSTELLUNG : Kauf Sonderangebot Virgil's Aeneis :
~ FÖRDERUNG EINER SELBST BESTIMMTEN LEBENSFÜHRUNG ~
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220512_klage_buch.html ]
: ANTRAGSTELLUNG : Kostenübernahme Ausdrucke Patentanmeldung :
~ FÖRDERUNG DER TEILHABE UND EINER SELBST BESTIMMTEN LEBENSFÜHRUNG ~
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220513_klage_patent_gaia.html ]
Etwas zu den altbekannten stalinistischen Methoden und einem "Gutachten" ( = in Anführungszeichen ) !

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220516_klage_antrag_gutachten.html ]
TEILWEISE ERLEDIGUNG DES WIDERSPRUCHSVERFAHREN MIETE WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220517_klage_antrag_widerspruch.html ]
: FEHLER MAIL 17.05.2022 ??? + ! + KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ INTRO !!!

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220518_klage_krankenversicherung_intro.html ]

KRANKMELDUNG / Arbeitsunfähigkeit + ANTRAG ANMELDUNG KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ AOK !!!
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220519_klage_krankenversicherung_antrag.html ]

KRANKMELDUNG / Arbeitsunfähigkeit + MAHNUNG ANMELDUNG KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ AOK !!!
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220520_klage_krankenversicherung_mahnung.html ]

: MAHNUNG KLAGEERHEBUNG + NEUER TERMIN / VERLÄNGERUNG DER FRISTSETZUNG :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220523_klage_agg_mahnung.html ]

: MAHNUNG WIDERSPRUCH : +  : ANTRAG WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN / 9-EURO-TICKET :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220524_klage_antrag_9euroticket.html ]

: ANTRAGSTELLUNG REGELSATZ + VERFAHREN EINMALPAUSCHALE / FFP3 — MASKE \ SOZIALGERICHT :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220525_klage_antrag_regelsatz.html ]

Gleichstellungsbeauftragte
https://landkreis-kusel.de/verwaltung/gleichstellungsstelle/allgemein.html
Uschi Sooß
Gleichstellungsbeauftragte
Kontaktadresse:
Trierer Str. 49 - 51
66869 Kusel
Telefon: 06381/424-158
Telefax: 06381/424-440
E-Mail: Öffnet
                                                          ein Fenster
                                                          zum Versenden
                                                          einer E-MailUschi.sooss@kv-kus.de

Der/die Beauftragte/r für die Belange behinderter Menschen des Landkreises Kusel
Ich bin für Sie da und helfe Ihnen weiter, wenn es um Ihre Anliegen rund um Ihre Behinderung geht.
Mein Name ist Elke Klink und ich bin selbst behindert.
Ich möchte Ansprechpartnerin für alle behinderten Menschen unabhängig von der Art der Behinderung und der jeweiligen Lebenssituation sein.

Mein Ziel:

  • Einen Beitrag leisten zur Verbesserung der Lebenssituation von behinderten Menschen im Kreis Kusel

Das ist ihr besonders wichtig:

  • Teilhabe verwirklichen
  • Gleichstellung durchsetzen
  • Selbstbestimmung ermöglichen
  • Mitwirkung in politischen Gremien
  • Öffentlichkeitsarbeit
    • So erreichen Sie die/den

      Beauftragte/r für die Belange behinderter Menschen des Landkreises Kusel

Immer Dienstag ab 14:00 Uhr im Büro , ZiNr. 020 in der Kreisverwaltung anwesend.

Telefon: 06381 / 424 308

Sprechstunden: Jeden Dienstag ab 14 Uhr, Terminvereinbarung beim Bürgerbüro der Kreisverwaltung, Telefon 06381/4240

e-mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer
                      E-MailElke.Klink@kv-kus.de

Mein Startet den Datei-Downloadaktueller Tätigkeitsbericht aus dem Jahre 2019 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Link zum Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz:

  • Ministerium Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demokratie
Und jetzt erst Mal wieder zurück in's Bett !
Es ist wirklich ganz und gar nicht lustig . . .
Falls das jetzt diese 'Affenpocken' sind, und nicht etwa eine neue Mutation der nachweisbar genmanipulierten Viecher aus Wuhan, sollte ich
- sicher ist sicher in einer Situation seit 2 ¾ Jahren ohne Krankenversicherungsschutz und dann noch ohne Corona-Impfung gänzlich ohne ausreichende Boosterung - die wirklich empfohlene Isolation von mindestens 21 Tage einhalten. Wohnmraumbeschaffung ist also wirklich nicht drin. Verstehen Sie das bitte als Bitte auf Überprüfung des sicherlich nur irrtümlich so erstellten Leistungsbescheid vom 16.05.2022.
Und sie sehen sicherlich jetzt ein :
Da hilft nur eine FFP3-Maske mit 99,9 % Filtrierfähigkeit !
Und die sind mittlerweile richtig teuer.
200 € Regelsatzerhöhung ist wirklich nicht zuviel verlangt.
Und das natürlich rückwirkend seit Beginn der aktuellen,
als "putinsches-ukrainsches Inflations-Desaster" bezeichneten, Krise. Und selbstverständlich mit Sicht auf diese munter voran schreitende 'Klimakrise' !!! + !
MfG
Arno Wagener


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