: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67a in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 23.05.2022

JOBCENTER
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU
         Ihr Aktenzeichen : AZ 6594

        Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 7873 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 00001 : 01.11.2000

Hallo Mensch !

Sehr geehrte Damen und Herren . . .
 
Heute etwas später. Wir hatten hier einen Wasserschaden. Soweit informiert [ Der Mitarbeiter der Stadtwerke war nach Benachrichtigung des Vermieter, Herr Rüdiger Klein, und dessen Hilfeersuchen direkt innerhalb weniger Minuten vor Ort ! ] wurde Heute Morgen die "Filter-Druckminderungs-Kombination" undicht. Das ganze Erdegeschoss, also die so nicht als Wohnraum genutzten Kellerräumlichkeiten, waren unter Wasser. Eine Steckdose lag offen auf dem Fussboden und so erfolgte auch ein Stromausfall im ganzen Haus. Kein Strom, kein Internet und so auch kein Versenden einer Mail !
Eben noch ein paar alte Decken ausgelegt. Und beim Auswringen hat mal wieder mein Kreislauf verrückt gespielt.
JA ! Immer noch krank. Und nicht nur ein klein bisschen kränklich !!!

 
: GRUND DES HEUTIGEN SCHREIBEN :
: MAHNUNG + NEUER TERMIN / VERLÄNGERUNG DER FRISTSETZUNG :

MAHNUNG
FRISTSETZUNG 23.05.2022

VERLÄNGERUNG DER FRISTSETZUNG

Also nunmehr letzten Termin bestimme ich den 06.06.2022 !
Und gewähre Ihnen somit eine Verlängerung zu Ihrer Entscheidungsfindung.
Das hätte ich nicht tun müssen. Und das schaffen Sie schon . . .

Ich verstehe das. Sie haben bisher keine Zeit gefunden.

Und anscheinend auch in den letzten 2¾ Jahren nicht !

Das verstehe ich. Erst die Seuche und sie verbarrikadieren sich hinter geschlossen Türen vor dem Ansturm der Opfer – sehen wir es sachlich – staatlicher Medienmanipulation. Dann ist diese Pandemie mit national und internationaler Tragweite plötzlich vorbei und es folgt als neue Krise jetzt diese heimtückische Invasion dieser russischen Okkupisten in der Ukraine. Sicherlich, um endlich die Versorgungsschwierigkeiten unserer US-amerikanischen Bündnispartner mit ihrem Fracking-Gas zu beheben.
Sie haben sicherlich auch reichlich anderes zu tun !?

Und wir wissen ja Beide : Der Kunde ist König. Dann noch dieses SGB. Und das GG. Diese international verbindlichen Vereinbarungen. Und natürlich diese Klimakrise, der vom EU-Parlament 2019 postulierte Klimanotstand. Ganz sicher sind Sie gänzlich überfordert. Gewissermaßen – vom Sprachgebrauch ist das vollkommen korrekt – inkompetent !
Bzw. den politisch dabei hier und auch zumeist Anderswo Verantwortlichen geht es vollkommen am Arsch vorbei. Was insoweit dann auch ein signifikantes Merkmal von 'Inkompetenz' ist. Sie sind also nicht alleine, werte Mitarbeiter*innen des so benannten 'Jobcenter Landkreis Kusel' . . .

Und Sie erinnern sich doch sicherlich ? + !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf

Diesen seitens der Beklagten mit schon irgendwie bewunderswerter Ausdauer und Hingabe vollständig negierten Antragstellung mit Datum vom 27.01.2021.

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf

Das so benannte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] von Herr Diplom-Psychologe Nico Janzen


[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220516_klage_antrag_gutachten.html

Ja. Dieses seit Monaten nun ( anscheinend ) in irgend einem Aktenstapel der Sozialgerichtsbarkeit schlummernde Verfahren wegen einer 'multidisziplinären Bewertung' der individuellen Bedürfnisse und Stärken im Sinne und Inhalt des Artikel 26 (a) der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) !

Ich muss Ihnen, also dem so im SGB sicherlich nur irrtümlich so benannten 'Jobcenter' und auch der Gerichtsbarkeit, irgendwie doch noch mal mein Lob für das gelungene Zusammenwirken und diese bürokratische Finesse bekunden.

Dieses Methodik – ich erwähnte es ja schon mehrfach – ist lang erprobt und mittlerweile im Zusammenspiel dieser "Gewaltenteilung" [ = in Anführungszeichen ] ausgereift.
Und sozusagen bzw. geschrieben schon obergärig. Es stinkt gewissermaßen zum Himmel.
Das Mit – und Gegeneinander von Bürger und Staat in Konfrontation mit den nun einmal für Alle geltenden Rechtsnormen ist in diesem Konstrukt Hartz IV / SGB II zu reiner Diktatur der 'Träger staatlicher Gewalt' pervertiert, welches den Bürger – welcher so im Zuge einer anscheinend von den gesellschaftlich Verantwortlichen in einer allgemein anerkannten 'neoliberaler Gesinnung' so Würde und Menschsein verachtend bewusst diffamierend als 'Kunde' benannt wird – zu einem bloßen Objekt staatlicher Willkür degradiert.
Was ja so, sehen wir es einfach mal sachlich, nicht ganz 'koscher' ist !

Eine Frage in dem Zusammenhang !

Haben Sie sich mal damit beschäftigt was genau "effektiver Rechtsschutz" überhaupt ist ?!

Bei der §§ - Suche bin ich bei "effektiver Rechtsschutz", also gerade dem Beschleunigungsgrundsatz bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer, und natürlich diesem "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimum" zu einigen wirklich erhellenden Einsichten gelangt . . .

Ganz zum Schluss dieser Ausarbeitung - es ist als Rahmengerüst für ein Buchprojekt konzipiert - komme ich nach Hinweisen zu Inhalt und Wesen der UN_BRK und auch eher analytischen Anmerkungen zu diesem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] zu einem gemeinsamen Projekt 'Machbarkeitsstudie'.

Hier könnten wir eine „Prüfung von aktuellem Stand und Potential der Bedarfsermittlung von Leistungen zur gleichberechtigten und sicher auch gerechtfertigten Teilhabe am und im gesellschaftlichen Leben unter Berücksichtigung der ICF und natürlich der UN-BRK “ verwirklichen.

[ https://de.wikipedia.org/wiki/Übereinkommen_über_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen

[ https://de.wikipedia.org/wiki/International_Classification_of_Functioning,_Disability_and_Health


Als bald 63 jähriger Mensch, welcher mittlerweile 3 Jahrzehnte ursächlich durch eine entmenschlichte Bürokratie und die damit einhergehende Willkür der staatlichen Gewalt zu einem bloßen Objekt und einer Nummer in der Statistik degradiert wurde, möchte ich betonnen, dass gerade der junge Mensch mit Behinderung und zumeist komplexem Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt einer beruflichen Integration bzw. Rehabilitation und somit einer Reform des deutschen Teilhaberechtes stehen muss.

Und - ganz ehrlich - ich bin nicht die geeignete Persönlichkeit für eine berufliche Integration in ein lohnabhängiges Beschäftigungsverhältnis. Zwar besteht - lassen Sie mich das in aller Deutlichkeit ausdrücken - keine wesentliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit bis eben auf eine de facto ja schon seit Jahrzehnten dem jeweils zuständigen Leistungsträger ja bekannten nicht vorhandenen Vermittlungsfähigkeit in  den so bezeichneten 'normalen' und Lohn abhängigen Arbeitsmarkt.

Vor 30 Jahren wäre die Integration in den 'normalen' Arbeitsmarkt sicherlich dir hierbei geeignete Perspektive gewesen.
Aber der Umgang mit Autismus, im  Speziellen diesem 'Asperger Syndrom', als so von diesen 'Normalen' bezeichenet Behinderung oder eben Störung der Entwicklung war damals und ist auch Heute noch nicht geeignet, weder von der Rechtsprechung und auch nicht von den gesetzlichen Grundlagen und somit ebenso nicht von den hierbei zuständigen Leistungsträgern, eine Teilhabe und somit auch selbsz bestimmte Lebensführung in Würde und ohne den staatlich verordneten Bezug von Sozialleistung zu gewährleisten.

Jetzt und in Zukunft bedeutet diese Verwirklichung des Recht auf Arbeit und auch einer gleichberechtigten Teilhabe alleinig dabei die Gewährleistung geeigneter und zwingend notwendiger Rahmenbedingungen für ein Leben unabhängig von Sozialleistungen.

Beispielsweise das ohne Frage bestehende Recht eines nicht anrechenbaren Einkommen.
Natürlich unter bestimmten - den Grundsätzen eines Sozialstaat entsprechenden - Voraussetzungen.

Und das ist deutsches, europäisches und auch verbindlich internationales Recht.

Und mehr als ein umgehende Umsetzung dieses Rechtsanspruch verlange ich dabei auch gar nicht !

Und natürlich auch, dass die Beklagte, ebenso wie auch die Gerichtsbarkeit, die Rechtsnorm "effektiver Rechtsschutz" gleich mit dabei verwirklichen.

Mittels eines teilhabeorientierten Behinderungsbegriffs sind unter Nutzung der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) der Weltgesundheitsorganisation einheitliche Maßstäbe für multidisziplinäre Profilings i.S.d. Art. 26 (1a) UN-BRK einzuführen.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Menschen i.S.d. Art. 26 UNBRK durch eine passgenaue Unterstützung in die Lage versetzt werden, „ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens zu erreichen und zu bewahren“ und ihre individuelle Teilhabe zu realisieren.

Leistungen sind am individuellen Bedarf des Einzelnen auszurichten.

Dem leistungsberechtigten Menschen sind durch barrierefreie, ganzheitliche Teilhabepläne nach bundeseinheitlichen Kriterien die erforderlichen Mitwirkungsrechte zu eröffnen.

Dies insbesondere auch um ihr Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGBIX) und ihre Selbstbestimmung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) ins Zentrum der Leistungserbringung zu rücken.

Auf dieser Grundlage sind gleichberechtigt für alle Menschen in Deutschland gemeindenahe und wirksame Leistungssysteme weiterzuentwickeln.

Hierzu bedarf es gesetzlicher Rahmenbedingungen die eine individuelle, trägerübergreifende und flexible Leistungserbringung ermöglichen.

Das wird bislang in Deutschland noch nicht hinreichend umgesetzt.

Deswegen ja dieser ganz Scheiß mit dieser Klage und den verschiedenen Verfahren.

Dies begründet sich insbesondere in mangelnden Kompetenzen und Ressourcen.

Die Wirksamkeit der Leistungserbringung und die Unterstützung von Inklusion in der Gesellschaft i.S.d. Art. 26 (1b) UN-BRK sind bereits heute nach § 19 Abs. 4 SGB IX das zentrale Eignungskriterium der Leistungserbringer.

Hierdurch entsteht ein teilhabeorientierter Wettbewerb am leistungsberechtigten Menschen, der insbesondere den europarechtlichen Vergabegrundsätzen aus dem Jahr 2014 entspricht.

Die Leistungsgestaltung nach dem SGB IX garantiert einen wirksamen und effizienten Mitteleinsatz, um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Realisierung von Inklusion und Teilhabe zu nutzen.

Helfen also auch Sie mit, das SGB mit Leben füllen und die Grundsätze des Grundgesetz zu erfüllen !

Das SGB IX als rechtliche Grundlage um „Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens zu erreichen und zu bewahren“, das dann personenzentriert und praxisorientiert weiterzuentwickeln und gemeinsam –

auch durch geeignete Anreizsysteme – mit Leben zu füllen, ist das Anliegen dieses Verfahren / dieser Klage i.S.d. § 35 SGB IX und bildet so ein unerlässliches Leistungsangebot für mehr

Teilhabechancen gerade für die zukünftige Entwicklungschancen von jungen Menschen mit Behinderung.

Um diese Teilhabechancen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt zu stärken, sollten die Potentiale durch eine gemeinsame konsequente Weiterentwicklung der doch recht beschränkten und durch Kann-Leistungen begrenzten Möglichkeiten genutzt werden.

Machen müssen Sie das sowieso.

Dann können wir das auch zusammen tun.

Und uns in einer gütlichen Einigung vielleicht gegenseitig einen Gefallen tun.

Sozusagen eine 'Win-Win-Situation' schaffen. Allzu schwierig ist das doch eigentlich nicht. Oder !? Falls doch ?!

Vergegenwärtigen Sie sich einfach der Tatsache, dass Sie bei diesem feinen Match an genau die gleichen Regeln gebunden sind, welche dem Bürger im Widerstreit mit der staatlichen Gewalt Freiheit und Menschsein gewährleisten sollen.

Resultierend daraus und unter Berücksichtigung der auch für Sie geltenden Rechtsnormen verweise ich auf die in den letzten Schreiben immer wieder so erfolgte Fristsetzung vom 23.05.2022.

Keinerlei Reaktion. Keine Erwiderung. Kein rein gar nichts !

Herr Körbel !
Sie hätten auch dieses Mal zum Telefon greifen sollen.

Herr Simon ...

Ach Herr Simon.

Wertes Frl. Daniela Lettang . . .

Ich kann mich also noch lebhaft an unseren persönlichen Gesprächstermin im Oktober 2019 erinnern.
Arbeit macht frei. So stand es über jedem Eingang eines KZ.
Und Heute. Immer diese ach so geschäftige Bevölkerung mit ihren strammen Leistungen an der ganz alltäglichen Arbeitsfront.
Arbeit macht frei !
Das galt schon früher in deutschen Landen und Heute immer noch !

All das – und auch der Gebrauch von Gas zur Beseitigung unliebsamer Bevölkerungsanteile – wurde hinterfragt.
Aber nicht dieses " Arbeit macht frei ! " . . .
Der Knastie von früher ist der Knastie von Heute.
Es ist wirklich 'offener Strafvollzug' wie Herr Götz W. Werner es so allzu treffend ausdrückte.
Und statt KZ heißt es jetzt eben in diesem Neusprech 'Jobcenter'.
Da ist kein großer Unterschied zwischen der Befüllung von Öfen und diesem Hartz IV.
Das Prinzip ist das Gleiche. Allenfalls ein gradueller Unterschied.
Und im Amt gibt es natürlich im Keller Heute Zentralheizung.
Kind. Du bekommst ja wenigstens noch Geld dafür.
Und hast eine Krankenversicherung . . .
Sogar wahrscheinlich ein schönes PKW.
Ich dagegen sitze Morgens ab 6 am Rechner.
Und pünktlich um spätestens 9 bekommt dann das Team M & I [ ~ Markt und Integration ] vom so bezeichneten 'Jobcenter Landkreis Kusel' seine Mail incl. einer sinnigen Antragstellung.
Und dann folgt diese mühselige Suche nach §§ !

: ZB :

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010
- 1 BvL 1/09 -, Rn. 1-220,
[ http://www.bverfg.de/e/ls20100209_1bvl000109.html


Das verfassungsrechtliche Existenzminimum im „Hartz IV“-Urteil des Bundesverfassungsgericht
- Leitsätze - zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010
[ https://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2010_01/BRJ_004_2010_Gaerditz.pdf

Bundesverfassungsgericht zu Hartz-IV-Regelsätzen: Soziokulturelles Existenzminimum muss realitätsgerecht und nachvollziehbar bemessen werden
: 14.4.2010, Maria Wersig, Quelle: Verlag Dashöfer GmbH :
[ https://www.dasgleichstellungswissen.de/bundesverfassungsgericht-zu-hartz-iv-regels%C3%A4tzen%3A-soziokulturelles-existenzminimum-muss-realit%C3%A4tsgerecht-und-nachvollziehbar-bemessen-werden.html?src=5

Und ganz nebenbei die Arbeit an verschiedenen Buchprojekten und auch an dieser 'Maximierung der Überlebenswahrscheinlichkeit der Spezies Homo Sapiens'.

ALSO MECKERE BLOSS NICHT 'RUM !
Du hast echt einen lockeren Job da hinter deinem Schreibtisch …

Echt. Ich muss doch schon wirklich eine heftig ausgeprägte Klatsche haben, wenn ich an einem und eigentlich an jedem Morgen schon um halb 7 mit der ( erneuten ) Durchsicht von Entscheidungen des so benannten BVerfG beschäftigt bin. Und das Alles dann noch ohne Leidenskonflikt und sogar mit einem nicht zu leugnenden Hang zu Begeisterung . . .
Das ist bestimmt ganz typisch bei so einer 'schizotypen Persönlichkeitsstörung' !
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Schizotypische_Persönlichkeitsstörung

UND NOCH EINEN SCHÖNEN TAG WÜNSCHE ICH UNS !


Der bisherige Schriftverkehr wegen dieser 'Forderung auf Abhilfe und außergerichtliche Geltendmachung' im Sinne des AGG.
: DIRECTORY : INDEX BOOK EI :
: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) :
: INTRO : Teilhabe, Bürgergeld und Klimaklage :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220511_klage_intro.html ]
: ANTRAGSTELLUNG : Kauf Sonderangebot Virgil's Aeneis :
~ FÖRDERUNG EINER SELBST BESTIMMTEN LEBENSFÜHRUNG ~
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220512_klage_buch.html ]
: ANTRAGSTELLUNG : Kostenübernahme Ausdrucke Patentanmeldung :
~ FÖRDERUNG DER TEILHABE UND EINER SELBST BESTIMMTEN LEBENSFÜHRUNG ~
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220513_klage_patent_gaia.html ]
Etwas zu den altbekannten stalinistischen Methoden und einem "Gutachten" ( = in Anführungszeichen ) !

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220516_klage_antrag_gutachten.html ]
TEILWEISE ERLEDIGUNG DES WIDERSPRUCHSVERFAHREN MIETE WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220517_klage_antrag_widerspruch.html ]
: FEHLER MAIL 17.05.2022 ??? + ! + KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ INTRO !!!

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220518_klage_krankenversicherung_intro.html ]

KRANKMELDUNG / Arbeitsunfähigkeit + ANTRAG ANMELDUNG KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ AOK !!!
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220519_klage_krankenversicherung_antrag.html ]

KRANKMELDUNG / Arbeitsunfähigkeit + MAHNUNG ANMELDUNG KRANKENVERSICHERUNGSCHUTZ AOK !!!
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220520_klage_krankenversicherung_mahnung.html ]

: MAHNUNG KLAGEERHEBUNG + NEUER TERMIN / VERLÄNGERUNG DER FRISTSETZUNG :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220523_klage_agg_mahnung.html ]
Und jetzt erst Mal wieder in's Bett.
Es ist wirklich ganz und gar nicht lustig . . .
MfG
Arno Wagener


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