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Arno Wagener

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Godelhausen, den 20.11.2021


Sozialgericht Speyer

Schubertstraße 2

67346 Speyer

Ihr Zeichen :

S6 AS 857/21


Sehr geehrte Damen und Herren …

Die ausführliche Begründung – ich rechne alleine wegen der doch recht umfangreichen statistisch relevanten Auswertungen und erklärenden Grafikelementen auf einen Gesamtumfang bei diesem „Teilhabe-Verfahren“ mit annähernd 140 Seiten in Tahoma 12pt – sollte die Gerichtsbarkeit in direktem Zusammenhang zu dem anderen derzeit noch beim Sozialgericht in Speyer anhängigen Verfahren mit dem Aktenzeichen S6 AS 857/21 verstehen !

Unabhängig von der oben benannten Klage „Corona“ habe ich bei diesem Verfahren „Teilhabe / Teilnahme“ in der von mir geforderten Form einer „Richtervorlage“ gerade wegen den komplexen Notwendigkeiten in der anscheinend von der Gerichtsbarkeit erwünschten Argumentationvergleichend das Schreiben vom 26.08.2021 und da die Seite 4 und der Hinweis auf das entsprechende Urteil des BverG, was anscheinend zwingend notwendig war, um überhaupt vom Gericht nach einer ganz grundsätzlichen Weigerung des hierbei zuständigen Richter eine Akzeptanz des Gericht der Klageberechtigung gegenüber zu erhalten, und um diese dann als gerechtfertigt bewertet zu bekommen – den zu erwartenden Umfang der hierbei erforderlichen Datenrecherche und dann einer Umsetzung vollkommen unterschätzt.
Es wird, wie Ihnen ja schon mitgeteilt, so um 140 Seiten werden. Eher etwas mehr !
Wie bereits in meinem letzten Schreiben im Zusammenhang mit dem Verfahren S6 AS 857/21 erwähnt erfolgt diese Begründung nebst einer dazugehörigen Kostprobe meiner schriftstellerischen Ambitionen. Das sollte dem 'Jobcenter' eigentlich bekannt sein ?! Also wirklich. Das sollten diese Sachbearbeiter und auch Innen wissen. Das sollten Sie, wertes Gericht, aber auch wirklich in direktem Zusammenhang zu meinen Bestrebungen, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften erwirtschaften zu können, sehen.
Um somit auch der ja verpflichtend bestehenden Verpflichtung entsprechen zu können vorrangig meine Arbeitskraft einsetzen zu müssen. Das muss ja sein. Oder ?

Das kommt. Es dauert noch. Da brauchen Sie sich auch keine Sorgen machen ! Da kommt dann sogar wegen einer akuten Dringlichkeit und dem unbedingt notwendigen und zwingend erforderlichen Bedarf, auch im Zusammenhang mit der als beispielsweise angegeben Antragstellung vom 27.01.2021, ganz etwas Feines auf Sie zu. Und zwar so, dass Sie verfassungskonform im Schnellverfahren und im Namen des Volkes so richtig nett Recht und Gerechtigkeit walten lassen können.
: FRAGE : Das mit dieser Inflation – ich erwähnte es in einem Schreiben mit Datum vom 16.11.2021 und dem Aktenzeichen S6 AS 857/21 – haben Sie schon in Ihren Überlegungen betreffend einer Entscheidung wegen dieser von mir so geforderten und ebenso zwingend erforderlichen „Richtervorlage“ berücksichtigt ? + !

: HINWEIS : Inhaltlich überschneiden sich diese zwei jedoch vollkommen unterschiedlichen Verfahren immer mal wieder. Um Wiederholungen, sicher gerdae auch in Ihrem Interesse, zu vermeiden werde ich mit jeweils zitierfähigen Ausarbeitungen als gesonderte Anlage zu den unterschiedlichen Themen, den jeweils strittigen Fragestellungen, arbeiten.

: Z B : Beispielsweise Inflation und somit ein statistisch signifikant seit Jahren nachweisbarer Wertverlust des vom Gesetzgeber zuerkannten „Regelsatz“, also ohne reale Berücksichtigung dieses Wertverlust des zur Verfügung stehenden so bezeichneten Existenzminimum durch den Gesetzgeber bedeuten gleichzeitig einen Mangel des so bezeichneten effektiven Rechtsschutz, welcher durch das BVerfG in der Durchsetzung seiner hierbei in der Vergangenheit getroffenen Urteile verursacht wird, spielen ebenso wie ein fehlender Krankenversicherungsschutz bei den möglichen Nebenwirkungen und dem Wunsch an einer gerechtfertigten gleichberechtigten gesellschaftlicher Teilnahme in Form eines umfassenden Impfschutz bei diesem „Corona-Verfahren“ [ S6 AS 857/21 ] ebenso eine Rolle wie bei dem anderen Verfahren wegen einer gleichberechtigten Teilhabe bzw. Teilnahme in und an der Gesellschaft [ S6 AS 707/21 ] und der Begründung zu dieser von mir als inhaltlich bei dieser Klage geforderten "gleichberechtigten und sicher auch gerechtfertigten Teilnahme in und an der Gesellschaft" eine Rolle.


Wie bereits mehrfach erwähnt ! Das dauert also Alles noch ein wenig. So war ich die letzten drei Tage nahezu völlig wegen einem heftig Erfolg versprechenden 'Buchprojekt' zu dieser „göttlichen“ Komödie nahezu völlig eingespannt. Und auch darüber, natürlich – wie kann es auch anderes sein – in direktem Zusammenhang mit diesem Verfahren, werde ich Sie im statthaften Rahmen einer / meiner Verpflichtung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen [ = Allgemein. Und ohne dabei störende eindeutig verfälschende Definitionen ! ] selbstverständlich in Kenntnis halten. Ich habe bereits [ allerdings erst in Rohform ] mehrere Anlagen u.A. zu solch' interessanten Themen wie „Erstellung eines Gutachten bei erwachsenen Autisten“ oder auch „Meinungsbildung der deutschen Volksgemeinschaft vor Agenda 2010“ fertig ...


Und ich kann Ihnen nur nochmals versprechen und in all meiner Lebhaftigkeit zusichern, dass ich mir dabei entsprechend Mühe gebe und Denksubstanz, so auch die verbale Ausdrucksfähigkeit meiner Person mit der ungeteilten Hingabe und dem nötigen Maß an Achtsamkeit einsetzen werde.


Da wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag !
Und verbleibe natürlich hochachtungsvoll mit freundlichem Gruss


Arno Wagener


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