HINWEIS !
Das Schreiben vom 13.11.2023 finden Sie / findest du hier :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_20231113_.html ]



-------- M A I L --------
Betreff: : 4/58.24399 : + : AZ 006594 /// HINWEIS Widerspruch. KV + Crowdfunding \\\ MAHNUNGEN + SONSTIGES ///
Datum: Sun, 6 Aug 2023 11:12:03 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, Frau Maren Grunwald <maren.grunwald@kv-kus.de>, Frau Silvia Mang <Silvia.Mang@KV-KUS.de>, Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de>, Jobcenter Kusel RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>


: 4/58.24399 : + : AZ 006594 /// HINWEIS Widerspruch. KV + Crowdfunding \\\ MAHNUNGEN + SONSTIGES ///
【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGE ? + !


: A N :
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ 4/58.24399 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 06.08.2023
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8313 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ 006594 :
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20230806_hinweise_widerspruch_kv_crowdfunding_sonstiges.html ]

Zu den Aktivitäten im Bereich Crowdfunding : Abschnitt [ C ] !
Auch habe im Abschnitt [ D ]
bei der Mahnung № 5 (i) einige Ergänzungen hinzugefügt ...


INDEX
: WARNING : >>>
[ A ] Sozialamt Frau Maren Grunwald [ >>> ] + Frau Silvia Mang [ >>> ]
[ B ] Jobcenter Rente + [ >>> ] + WIDERSPRUCH Leistungsbescheid [ >>> ] + Mahnungen etc. usw. pp [ >>> ] !
[ C ] Crowdfunding und so / Anrechenbares Einkommen ( Antragstellung ) ....
[ D ] Jobcenter + Sozialamt Kusel : Mahnungen und irgend etwas sonst noch !
[ E ] Appendix
[ HINWEIS u.A. Gemeinwohlkompetenz, Verfassung RLP, Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst', Datenverkehr via Mail ]


: CONTENT : INHALT :

Liebe MitarbeiterInnen Landkreis + Kreisverwaltung Kusel ...

Nicht ohne Grund verweise ich seit einer Weile immer in meinen Schreiben auf die Verfassung von Rheinland-Pfalz und eine entsprechende Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst'. Zu finden im Abschnitt [ E ] !
In dem Sinne kann ich Ihnen nur dazu raten sich bei Ihrem Vorgesetzten ( Z.B. auch betreffend der so nicht zulässigen Überweisung eines Teil der Leistung Ihres 'Kunden' an dessen Vermieter ! ) schriftlich bestätigen zu lassen, dass es so ja Alles seine Ordnung hat. Besser ist das ! Mit Sicht auf eine jetzt schon absehbare zukünftige Entwicklung kann ich Ihnen das wirklich nur empfehlen.
WEGEN DER SO KEINESFALLS STATTHAFTEN ÜBERWEISUNG DER LEISTUNG IM SINNE DIESES "BÜGERGELD-GESETZ" AN MEINEN VERMIETER SIEHE ABSCHNITT [ D 1 ] im Schreiben mit Datum vom 11.07.2023 und das als Anhang beigefügte Schreiben mit Datum vom 06.08.2023 !!!
Ich muss Sie also erneut aufforderen die seit Monaten so nicht zulässige Kürzung der Leistung umgehend, also bis zum 30.08.2023,  und auch komplett zu Gunsten meiner Ihnen bekannten Bankverbindung anzuweisen !!!

[ A ] Sozialamt Kreisverwaltung Kusel

[ I ]
Frau Maren Grunwald - Hinweis Bescheid Schreiben vom 24. Mai 2023 -
Sehr geehrte Frau Maren Grundwald, Wie Ihnen schon mit Schreiben vom 25.06.2023 wegen eines offensichtlich fehlerhaft ausgefertigten Bescheid mit Datum vom 14.02.2023 mitgeteilt ist die Angelegenheit gemäß der Ihrem 'Kunden' überantworteten Mitwirkungsverpflichtung sicherlich auch zu Ihrer Zufriedenheit als erledigt anzusehen.

ERINNERUNG + LETZTE MAHNUNG : Ich warte da immer noch ganz sehnsüchtig auf einen formal korrekten Bescheid zum Thema "Behinderung" und "Eingliederungshilfe". Also wegen den Anspruchsvoraussetzungen bei dieser Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII), Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII) und Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150).
BY THE WAY : Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen bei der Kreisverwaltung bzw. dem Landkreis Kusel schon etwas Konkretes ergeben ? + !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend Kenntnis zu geben.
Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt nicht für eine erneute Untätigkeitsklage.


[ II ]
Frau Silvia Mang - Hinweis Schreiben / Antragstellung vom 21.06. und auch 27.06.2023 -
Sehr geehrte
Frau Silvia Mang !
Wegen der privaten Krankenversicherung zum Basistarif verweise ich auf das Schreiben der DKV mit Datum vom 18.07.2023 ( siehe das PDF als Scan im Anhang dieses Schreiben ). Da hat sich also noch nichts weiter getan !
[
Versicherungsnummer: KV341139134 Antragsservice Gesundheit Frau Pichler Tel. 0221 578-3664 / antragsservice@dkv.com \ ]
Insoweit bin ich weiter auf Gesundheitshilfe / Krankenversorgung und Ihre Hilfestellungen angewiesen.

] QUELLE [ jobcenter_sozialamt_kusel_20230711_hinweise_drv-rlp_crowdfunding_sonstiges.html#abschnitt_a ]
Wie Ihnen bereits in meinem letzten Schreiben mit Datum vom 11.07.2023 mitgeteilt
» Anscheinend ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen die Fristsetzung zum 08.07.2023 bei der Übersendung des Behandlungsschein für einen Psychologen / Psychotherapeuten zu wahren. Können Sie das bitte bis spätestens zum 08.09.2023 erledigen. Aber einen Behandlungschein für einen Augenarzt und auch einen Dermatolgen, wie Ihnen ja bereits mitgeteilt, benötige ich für den Monat August. Praktisch wäre es dabei diesen Bescheinigungen bis Ende Juli zu haben. « benötige ich das auch dringend. Das mit meiner Sehfähigkeit und auch den Hautveränderungen im Speziellen im Bereich des rechten Knie; wie bereits telefonisch mitgeteilt, und auch schriftlich angemahnt; nervt nicht nur. Es ist ganz eindeutig eine Behinderung und akut behandungsfähig !
ERINNERUNG + LETZTE MAHNUNG : UND JA ! Ich warte da immer noch ganz sehnsüchtig auf einen formal korrekten Bescheid zum Thema "Schmerztherapeutika" und wegen der mehrfach angemahnten nur unvollständigen Übernahme "Krankenversorgung Zahnbehandlungskosten".
BY THE WAY : Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen bei der Kreisverwaltung bzw. dem Landkreis Kusel schon etwas Konkretes ergeben ? + !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend Kenntnis zu geben.
Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt nicht für eine erneute Untätigkeitsklage.


[ B ] Jobcenter Landkreis Kusel Herr RFL A. Körbel Team M & I & Co. ...
SIEHE AUCH :
ANTRAGSTELLUNG WEGEN DEM SO BENANNTEN 'anrechendbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 !


[ I ]

Im Zusammenhang mit  der Angelegenheit einer anzunehmend beabsichtigten so benannten "Zwangsverrentung" verweise ich auf einen Schriftsatz betreffend einem anscheinend jetzt verschwundenen Audiomitschnitt der Begutachtung mit Datum vom 15.11.2020 von Herr Peter Simon ( Geschäftsführer / Werksleiter 'Jobcenter Landkreis Kusel' und Justiziar im Landkreis Kusel ) an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Datum vom 31.07.2023.
Auch wenn es absolut keinen Sinn macht glänzt der Herr Justiziar immer wieder, so auch in diesem Schreiben, mit bewusst falschen und insoweit die Gerichtsbarkeit irreführenden Angaben.
Gerade weil es nun wirklich keinerlei Sinn ergibt, außer eben bei einer dann anzunehmenden psychischen Prägung seiner Persönlichkeitsstruktur, sollten Sie das doch mal in Ruhe mit Ihrem Vorgesetzten besprechen. Meinen Sie nicht auch, Herr
RFL A. Körbel ?!
In dem Zusammenhang das Schreiben an Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz . . .
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/rentenversicherung_rlp_20230711_erklaerung_schweigepflicht.pdf ]
SIEHE AUCH :

Klären Sie mich da bitte auf. Ja. Ich benötige Aufklärung, so auch Auskunft und Beratung.
Und gegebenenfalls auch einmal einen rechtsgültigen Bescheid. Innerhalb angemessener Frist !

[ II ]
- Hinweis Schreiben Sozialamt vom 24. Mai 2023 -
[ sozialamt_kreisverwaltung_kusel_20230524_behindertenrecht_erwiderung_bescheid_20230214.html ]
: AUSZUG :

» Diese so im allgemein üblichen Sprachgebrauch als "Zwangsverrentung" bezeichnete Handhabung ist auch nach Einführung dieses jetzt statt Hartz IV nun so bezeichnete "Bürgergeld" keinesfalls mehr statthaft und zulässig !!! Im Zuge der Bürgergeld-Reform Anfang des Jahres wurde die 'Zwangsrente' vorerst aufgehoben. Vorerst deshalb, weil die Zwangsverrentung zunächst nur bis Ende 2026 ausgesetzt wurde. Ob dann ab dem Jahre 2027 die zwangsweise Verrentung seitens des Gesetzgebers wieder installiert wird, bleibt abzuwarten. «

Das können Sie, werter Herr RFL A. Körbel vom Team M & I, gerne überprüfen. Das stimmt !

[ III ]

In dem Zusammenhang auch ein paar möglicherweise hilfreiche Hinweise !

Tun Sie uns also bitte einen gegenseitigen Gefallen.
Überprüfen Sie die Anweisungen des Werksleiter / Geschäftsführer von 'Jobcenter Landkreis Kusel' in Zukunft auf den rechtlich verbindlichen Gehalt, welcher ganz unbedingt für Ihre Verwaltungstätigkeit Geltung hat.
Ich möchte also wirklich ungern auch bei Ihnen u.A. § 826 BGB umsetzen.
Es genügt doch vollkommen, wenn es die eigentlich Verantwortlichen dabei erwischt. Oder ?!


[ C ]
CROWDFUNDING / Anrechenbares Einkommen :
] SIEHE AUCH [
Wie Sie sicherlich den Angaben bei dem Crowdfunding-Betreibern leicht entnehmen können ist dabei, es handelt sich schließlich 'nur' um ein soziales Projekt, kein anrechenbares Einkommen in Aussicht. Es klappt einfach nicht so recht. Das wird aber bestimmt noch !
Und gerade dieses so benannten "anrechenbaren Einkommen" [ ~ eigentlich das juristisch strittige Thema bei diesem Bürgergeld bzw. Hartz V ~ ] benötigt einen ganz eindeutigen Klärungsbedarf.
Insbesondere auch, weil die so ja immer noch nicht bei dem 
Thema "Behinderung" und "Eingliederungshilfe" ein insoweit rechtsgültiger Bescheid bzw. eine entsprechend der Gesetzesgrundlage entsprechende Handhabung seitens Kresiverwaltung und Landkreis Kusel hier im Landkreis Kusel mit dem Justiziar Herr Ass. jur. Peter Simon ergeben hat. Es geht ja wirklich um bestehende Anspruchsvoraussetzungen bei dieser Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII), Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII) und Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150) und natürlich auch den schion mehrfach beantragten und bisher verweigerten Mehrbedarf.
ANTRAGSTELLUNG !
Und JA. Neben dem bereits mehrfach beantragten Mehrbedarf geht es auch um diesen so von mir bezeichneten 'Abschnitt-D-Antrag', also das so benannte 'anrechenbare Einkommen'. Da sollten wir wirklich eine geeignete Lösung im gegenseitigen Einvernehmen ausarbeiten.
Meinen Sie nicht, Herr
RFL A. Körbel vom Team M & I . . .
Klären Sie mich da bitte auf.
Ja. Ich benötige Aufklärung, so auch Auskunft und Beratung.
Und - bitte - einen rechtsgültigen Bescheid. Innerhalb angemessener Frist !
BY THE WAY : Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen bei der Kreisverwaltung bzw. dem Landkreis Kusel schon etwas Konkretes ergeben ? + !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend Kenntnis zu geben.
Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt nicht für eine erneute Untätigkeitsklage.
SIEHE auch :
http://www.citizennet.de/crowd/project_abstimmung_info_20230706.pdf
Last Release :
[] INFO ] [ https://www.startnext.com/fundraiser/blog/beitrag/grande-reset-p102145.html []
[] INFO ] [ http://www.citizennet.de/crowd/public_20230801_info_fundraiser_abstimmung.pdf []

[ D ]
Mahnung :
] SIEHE AUCH [



Etc. Usw. !
Das habe ich Ihnen doch bestimmt schon 47 mal mitgeteilt.
Insowei macht einer erneute Auflistung hier gerade an dieser Stelle ja nun wirklich keinen Sinn mehr ...


[ E ] Appendix [ HINWEIS ]

Und das sollten wir wirklich doch einfach mal sachlich und locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind allenfalls ausführendes Organ.
Und deswegen muss ich Sie auffordern, die in den Quittungen nachweisbar auf Grund einer Beschädigung der Unversehrtheit meines Daseins notwendigen Ausgaben umgehend der Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person anzuweisen.
1-DIN-A4-Seite =
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210811_selbststaendigkeit.pdf ]
: P S : Werte Sachbearbeiter:Innen ! Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass Sie de facto
mit dem Vermieter nichts, aber auch rein gar nichts, zu tun haben. Ja wirklich. So ist das !
Das sollte Ihnen 100% klar sein. Meinen Sie nicht auch ? + !
In dem Sinne ist die Überweisung an meinen Vermieter – zumal ohne Angabe von in sich schlüssigen und so der Rechts - und Gesetzeslage entsprechenden Gründen, welche eine Kürzung des lebensnotwendigen Minimum rechtfertigen könnten – des bestehenden Leistungsanspruch, also dieses so benannten 'sozio-kulturellen Existenzmimimum', Ihrer "Kunden" keinesfalls zulässig !

Sehen Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .


Ja wirklich. Das erscheint als geeignetes Regulativ bei der in früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz" !
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz". Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen Individuum entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
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Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert. Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu verwirklichen.  So heißt es in Art. 3 der Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
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Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
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[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf ]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
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Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für alle Menschen und gerade auch den Bürger so bestimmten Sozialstaat.



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




| THE END |