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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA AZ 4/58.24399 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Sozialgericht Speyer
67346 Speyer, RLP, BRD, EU, GAIA
: AZ S 3 SO 113/23 :
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

55116 Mainz, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ DIVERSE :
Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 13.11.2023
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8412 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :


Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Werte Bürokraten und geschätzte Bürokratinnen ...
Hallo ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_20231113_.html ]

: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der Umfang dieses Schreiben war wirklich nicht zu vermeiden. Ich war wirklich nur bemüht den Sachverhalt einer Weigerung des verbindlich für die Beklagte geltenden Rechts - und Gesetzesgrundlage bei einer „Teilhabe und selbst bestimmten Lebensführung“ für einen so bezeichneten Menschen mit Behinderung klar in Deutlichkeit zu kennzeichnen. Wie der Herr Richter der Sozialgerichtsbarkeit und dieser durch Ihr Verschulden eingereicheten Untätigkeitsklage dann bei dem Ihnen hinlänglich bekannten und seit 01/2021 in hingebungsvoller Untätigkeit laufendem bzw. ja so betrachtet ruhendem Verfahren auf Umzugskarton als Inhalt und Umfang kommen konnte ist mir wirklich immer noch vollkommen unverständlich !!!
Da Sie, Herr Ass. jur. Peter Simon – tätig und verantwortlich als  Werksleiter / Geschäftsführer des Jobcenter Landkreis Kusel und Justiziar des Landkreis Kusel – der Gerichtsbarkeit erst kürzlich mitteilten niemals die betreffende Antragstellung mit Datum vom 27.01.2021 erhalten zu haben sehe ich mich nun von Ihnen genötigt diesen Antrag 
multidiziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK und einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch' zwecks Teilhabe, selbst bestimmte Lebensführung, Menschenwürde etc. usw. pp Heute erneut zu stellen.
Selbstverständlich in aktualisierter Form und mit verlässlichen Daten und Angaben zu Inhalt und Umfang.
Auch wegen dem Ihnen sicherlich noch in Erinnerung befindlichen Sachverhalt 'Mahntitel' und 'GG Art. 14' muss ich Ihnen zu meinem persönlichen Bedauern mitteilen, dass trotz meiner intensivsten Bemühungen dieser 'Streitpunkt' immer noch strittig ist !
Haben Sie auch bitte Verständnis, dass ich die Gerichtsbarkeit direkt in diesem Schriftverkehr mit Ihnen einbeziehe. Aber bei dem - anscheinend - bestehenden freundschaftlichen Einvernehmen zwischen Ihnen muss ich von der Annahme bzw. der ohne Frage bestehenden Wertigkeit ausgehen, dass Sie gemeinsam in diesem berühmt-berüchtigten Boot sitzen [ ~ Welches, so u.A. Verlautbarungen vom IPCC Klimarat und des UN-Generalsekretär, zu kentern droht ! ~ ] und somit auch gemeinsam von mir als Kontrahenten bei diesem feinen Match anzusehen sind.


INDEX ~ INHALTSVERZEICHNIS ~
[ A ] Sozialamt : Frau / Herr : DKV + Kostenübernahme + Behandlungsscheine
[ B ] Jobcenter : Frau / Herr : Hinweis Antragstellung / Mahnung Mietzahlung + Widerspruch
[ C ] SG Speyer : Frau / Herr : Hinweis auf kommende Attraktionen ...
[ D ] Landessozialgericht RLP : Frau / Herr :  Hinweis auf kommende Attraktionen ...
[ E ] A PREVIEW : Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation !
[ F ] @ audience : Mahnungen und irgend etwas sonst noch !
[ G ] Appendix
[ HINWEIS u.A. Gewaltenteilung, Gemeinwohlkompetenz, Verfassung RLP, Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst', Datenverkehr via Mail ]


: CONTENT : INHALT :

Liebe MitarbeiterInnen Landkreis + Kreisverwaltung Kusel ...



[ A ] Sozialamt Kreisverwaltung Kusel

[ I ]

DKV. Heute Morgen mit Fr. Pichler, der zuständigen Sachbearbeiterin der DKV, telefoniert.
Der Bewertungsbogen der Zahnärztin ist endlich hier eingetroffen. Und wird umgehend an die DKV weiter geleitet.
= Wegen den erforderlichen Unterlagen [ ~ Komplettuntersuchung ] eines Allgemein-Arztes für die DKV !!!
Wie mir die Sachbearbeiterin bei der DKV erklärte wird zwar keine Laboruntersuchung, welche sehr Kosten intensiv ist, benötigt. Jedoch konnte Sie meinen Einwand / Hinweis wegen der vollständigen Kostenübernahme im Rahmen der Gesundheitshilfe / Krankenversorgung nachvollziehen und - soweit ich es korrekt verstanden habe - auch diese Handhabung im Interesse des behandelnden Arztes bejahen.
Da die Kosten nur in Höhe von ( ca. ) 73 € von der Krankenkasse erstattet werden muss ich Sie erneut [ a ] auf einen Behandlungsschein und [ b ] auf einen schriftlichen Bescheid betreffend der vollständigen Kostenübernahme ansprechen.
Bzw. Ihnen das nun schreiben.
Dann benötige ich noch einen  Behandlungsschein für den Monat Dezember für die Zahnärztin.
Und erinnere Sie - erneut - wegen meinem Hautleiden an den Behandlungsschein für einen Dermatologen.
Und erinnere Sie - erneut - wegen meiner visuellen Defizite an den Behandlungsschein für einen Augenarzt.
Und erinnere Sie - erneut - wegen der ja bereits attestierten Behinderung an den Behandlungsschein für einen Psychologen.
Dann wünsche ich Ihnen und Ihren Kollegen noch einen schönen Tag. Und mir natürlich auch ...

[ II ]
ERINNERUNG + LETZTE MAHNUNG : Ich warte da immer noch ganz sehnsüchtig auf einen formal korrekten Bescheid zum Thema "Behinderung" und "Eingliederungshilfe". Also wegen den Anspruchsvoraussetzungen bei dieser Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII), Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII) und Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150). Auch warte ich immer noch auf einen Bescheid wegen den Zahnbehandlungkosten und ebenso eine vollständige Kostenübernahme - wie so zugesichert und verpflichtend - zu Gunsten meiner Bankverbindung ...
BY THE WAY : Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen beim Jobcenter des Landkreis Kusel in der 'Behindertenfrage' schon etwas Konkretes ergeben ? + !
Lt. einer durch das hiesige Jobcenter in Auftrag gegebenen Attestierung 11/2020 ist der Sachverhalt einer 'Behinderung' eindeutig. Und somit dieser 'Kunde' in der Zuständigkeit des hiesigen Sozialhilfeleistungsträger !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend Kenntnis zu geben.
Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt nicht für eine erneute Untätigkeitsklage.


[ B ] Jobcenter Landkreis Kusel Herr RFL A. Körbel vom Team M & I & Co. ...
SIEHE AUCH :
ANTRAGSTELLUNG WEGEN DEM SO BENANNTEN 'anrechendbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 !


[ I ]


Hinweis wegen dem erneut erfolgten Widerspruch wegen der ungerechtfertigten Kürzung der Mietzahlung.
Bekomme ich da mal einen Bescheid ?! Und eine Überweisung des ausstehenden Regelsatz zu Gunsten meines Kontos !
Hinweis wegen einer aktuell erforderlichen Antragstellung in direktem Zusammenhang mit der Antragstellung vom 27.01.2021 und dem hierbei anhängigen Beschwerdeverfahren beim LSG RLP . . .
Das kommt. Mañana oder irgendwann !.

DAS "GUTACHTEN" [ = IN ANFÜHRUNGSZEICHEN = ]
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf
DER ANTRAG AUF EINE MULTIDIZIPLINÄRE BEWERTUNG IM SINNE DER UN-BRK
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf

[ II ]

BY THE WAY : Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel  in der 'Behindertenfrage' schon etwas Konkretes ergeben ? + !
Lt. einer durch das hiesige Jobcenter in Auftrag gegebenen Attestierung 11/2020 ist der Sachverhalt einer 'Behinderung' eindeutig. Und somit dieser 'Kunde' in der Zuständigkeit des hiesigen Sozialhilfeleistungsträger !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend Kenntnis zu geben.
Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt nicht für eine erneute Untätigkeitsklage.
In dem Zusammenhang auch ein paar möglicherweise hilfreiche Hinweise !
Tun Sie uns also bitte einen gegenseitigen Gefallen.
Überprüfen Sie die Anweisungen des Werksleiter / Geschäftsführer von 'Jobcenter Landkreis Kusel' in Zukunft auf den rechtlich verbindlichen Gehalt, welcher ganz unbedingt für Ihre Verwaltungstätigkeit Geltung hat.
Ich möchte also wirklich ungern auch bei Ihnen oder aber dem Frl. Lettang u.A. § 826 BGB umsetzen.
Es genügt doch vollkommen, wenn es die eigentlich Verantwortlichen dabei erwischt. Oder ?!


Liebe MitarbeiterInnen der rheinlandpfälzischen Sozialgerichtsbarkeit ...



[ C ] Sozialgericht Speyer
VERFAHRENSVERSCHLEPPUNG
S 3 SO 113/23  Klage / Beschwerde

[ I ]


Ja. Das wird noch ein interessantes Jahr werden ...

[ II ]

Haben Sie nun bitte Verständnis, dass ich dieses gütliche Einvernehmen der Beklagten - also auch Sie vom Sozialgericht - wirklich nicht mehr länger dulden mag. Irgendwie - das gebe ich gerne zu - langweilt es mich ja auch.
Und etwas Abwechselung - das stimmen Sie mir doch sicher zu - schadet uns dabei ganz sicher nicht ?!


UND JA !
Es geht mal wieder um diese Teilhabe und selbst bestimmte Lebensführung.
Und nicht immer wieder und dann noch so lange zu einem Objekt staatlicher Willkür degradiert zu werden.


Zum Scannen Ihrer Schreiben, werte Gerichtsbarkeit, bin ich noch nicht gekommen !
Also hier der Inhalt Ihrer letzten Verlautbarungen in Kürze :
Das Sozialgericht in Speyer macht mich darauf aufmerksam, dass kein widerspruchsfähiger Bescheid seitens der Beklagten erteilt wurde. Und ich aus diesem Grunde das Verfahren einstellen soll.
Die bzw. der Beklagte ist i.d.S. das Jobcenter Landkreis Kusel ...
Und i.d.S. Herr Ass. jur. Peter Simon, Werksleiter / Geschäftführer und Justiziar des Landkreis Kusel.
Und das LSG, also das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz - wie es singt und lacht - macht mich darauf aufmerksam, dass das Verfahren gegen die Beklagte '
Jobcenter Landkreis Kusel' erstinstanzlich an das SG Speyer zurück verwiesen wurde.
Und das Sozialgericht in Speyer - ich erwähnte es ja schon - macht mich darauf aufmerksam, dass kein widerspruchsfähiger Bescheid seitens der Beklagten erteilt wurde. Und ich aus diesem Grunde das Verfahren einstellen soll.
Die bisher letzten Schreiben in dem Zusammenhang !

http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20231023_frage_klage_beschwerde.pdf
: QUELLE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20231023_antrag_hinweis_klage-beschwerd.pdf :
: QUELLE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/dkv_20231018_antrag_pkv_basistarif.pdf :
: QUELLE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20231023_antrag_hinweis_klage-beschwerde.pdf :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20231023_klage_beschwerdeverfahren_klage_querulanz.pdf

Sind Sie, werter Herr Vorsitzender der 3. Kammer Richter Uekermann, da in Ihrer Entscheidungsfindung schon ein Stück weiter gekommen. Zögern Sie nicht mich von Ihren Fortschritten in der Sache unverzüglich in Kenntnis zu setzen !

Achja. Irgendwann die Tage - ich mahne da schon eine Weile bei den bereits Beklagten - kommt noch eine kleines Sortiment von gerechtfertigten Untätigkeitsklagen auf das SG zu. Nicht mein Verschulden.
Vielleicht - natürlich möglicherweise nur - erläutern Sie Ihren Kollegen in der Verwaltung die für Ihre Amtstätigkeit geltenden Rahmenbedingungen. So bleibt dann auch Ihr Schreibtisch frei von so zu vermeidenden Aktenstapeln und Arbeitskapazitäten.

[ III ]


Vorab ein Hinweis !!!

Meine Erfahrungen auf Tene im Knast . . .

: INFO : http://www.volcansolymar.org/ley02/1_lister.php :
Mit der Gerichtsbarkeit hadern ist so betrachtet eigentlich nutzlos ...
Gleich den ganzen Laden aufmischen ist die einzig wahre Methode !

Vertraue einfach dieser Aussage. Wegen diesem "Ley Orgánica de Medidas de Protección Integral contra la Violencia de Género" und einer Falschanzeige meiner EX im Knast zu vergammeln, und dann mitten in der Nacht 'raus geschmissen zu werden ist ein echtes Erfolgserlebnis. Den kommenden Montag wollten wir eine Asociación de los prisioneros de Europa [ ~ Europäische Gefangenenvereinigung ] gründen. Und die einzige Forderung war, dass wir Klobürsten haben wollten. Das Knastgesetz in Spanien stammte noch aus den Franco-Zeiten. Bzw. da hat sich eigentlich in Spanien eigentlich nichts geändert ...

» Nonviolence is fine as long as it works. «
» Gewaltlosigkeit ist gut solange sie funktioniert. «
— Malcolm X ·• الحاجّ مالك الشباز •· El Hajj Malik el-Shabazz —

Auch etwas von Spock dazu . . .

» Logik kann sehr subtil sein. Und wer zu einer begrenzten Perspektive neigt, sieht nicht alle Muster. «
( Spocks subtiler Affront gegenüber dem vulkanischen Botschafter Sytok in "Die Erste Direktive" )


Von Nietzsche, dem Seewolf, und diesem gärenden Ferment des Kuchenteig, habe ich schon erzählt ?!

Das kann man dann auch transzendieren.
Und anschließend einfach den 'Job' erledigen ...

Und deshalb werde ich nochmals einen Antrag wie vom 27.01.2021 - natürlich in überarbeiteter Form und mit aktualisierten Werten und Angaben beim Jobcenter Landkreis Kusel bzw. dem definitiv so bindend seit November 2020 ja zuständigen Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel einreichen. Es geht natürlich - neben diesem ganzen Behindertenrecht - auch um Selbstständigkeit.
Diese sicherlich gerechtfertigte gleichberechtigte Teilhabe an und in der Gesellschaft.
Eine selbstbestimmte Lebensführung, Menschenwürde und dergleichen mehr ...

ANTRAGSTELLUNG : Ich beantrage eine "multidisziplinäre Bewertung" im Sinne der UN-BRK. Und da im Speziellen Artikel 12 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) ! Und passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können. Damit ich diese Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann benötige ich die Auszahlung der bereits beantragten 5.000 € und dazu vorab natürlich ebenso zum frühst möglichen Termin unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid !
Ich verweise in dem Zusammenhang auf meine letzte
Antragstellung mit Datum vom 07.01.2021 bzw. per Mail vorab am 31.12.2020, um 23:58 Uhr, den Schriftverkehr der letzten 15 Monate, und die nach dem psychologischen Gutachten doch recht eindeutige Rechtslage !
BEGRÜNDUNG : Als Begründung verweise ich auf die Ihnen sicher bekannte Rechtslage. National und auch international, sofern die BRD durch völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen daran gebunden ist.

Das da oben war jetzt der Antrag von Januar 2021.
Und der Schriftverkehr währt nunmehr 50 Monate.

„Zu einem guten Ende gehört auch ein guter Beginn.“
Konfuzius (551 – 479 v. Chr.)
[ latinisierter Name für Kongfuzi, K’ung-fu-tzu, »Meister Kong«, chinesischer Philosoph ]


Hier also etwas zur Vorgeschichte ...

DAS "GUTACHTEN" [ = IN ANFÜHRUNGSZEICHEN = ]
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf
DER ANTRAG AUF EINE MULTIDIZIPLINÄRE BEWERTUNG IM SINNE DER UN-BRK
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf

Und irgendwo habe ich noch SCHEISSE.sdo und auch KZ.sdo verkramt ...
Das war dann von 1990. Und bei meinem kleinem Planspiel ein integraler Bestandteil.
Wie ich Anfang 2023 aus der Reflexion dieser Jahrzehnte rückblickend erkennen konnte ...


Seien Sie versichert. In 30 Jahren sammelt sich Einiges an ...
Sie werden überrascht sein wie viele verschiedene Buchstaben und Satzzeichen mir für meine literarischen Ergüsse zur Verfügung stehen. Das können Sie dann auch gerne im Buchhandel erwerben.
Und – vertrauen Sie mal dieser Aussage – es gibt bestimmt Einiges zu lachen dabei.
Für Sie, und ebenso die anderen Beklagten, anzunehmend natürlich weniger.

Und spätestens nach der ersten Autorenlesung und Talkshow werden Sie auf Zack sein.
Eine als konstruktiv zu wertende Öffentlichkeitsarbeit schadet Ihnen ganz sicher nicht !.

In dem aktuellen Antrag, das wurde der Beklagten bzw. den Beklagten - so also auch dem Sozialgericht - schon mehrfach mitgeteilt, handelt es sich um eine eine Tätigkeit im Bereich der Publizistik ...
Zweckdienlich und flankierend nicht zum Nachteil dazu ist die Patentanmeldung und der bereits bewilligte Gebrauchsmusterschutz mit der Bezeichnung B.O.O.K. ! Und - es überrascht sie sicher nicht - es geht auch um eine ganz praktische Anwendung bzw. Umsetzung von HAI ...

Das ist natürlich - zumal es eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit ist - mit diesen so bezeichneten Vorlaufkosten verbunden. Und mehr als nunmehr 4 Jahre bei der Beklagten und ebenso dem Gericht nachfragen, und gewissermaßen betteln und flehen, ohne jemals einen Bescheid der Verwaltung oder gar ein eindeutiges Statement seitens des hierbei inj der Entscheidungskompetenz zuständigen Sozialgericht erhalten zu haben kann ich bei diesem hierbei erforderlichen nicht anrechnungsfähigem Zuverdienst zur Verwirklichung verbriefter Grundrechte und basierend auf geltenden gesetzlichen Wertigkeiten ja nun wirklich nicht tun.

Und seien Sie versichert. Mehr brauche ich auch nicht zu tun !


[ IV ]



[ V ]




[ VI ]



[ D ] Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Die diversen Aktenzeichen :

„Klima-Klage“ AZ SG Speyer < S 7 AS 700/22 > LSG RLP < L 3 AS 58/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_700-22_berufung_klimaklage.pdf
„Teilhabe-Verfahren“ AZ SG Speyer < S 7 AS 707/21 > LSG RLP < L 3 AS 55/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_707-21_berufung_teilhabe.pdf
„Corona-Verfahren“ AZ SG Speyer < S 7 AS 857/21 > LSG RLP < L 3 AS 56/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_857-21_berufung_corona_kv.pdf
„Inflation+Regelsatz“ AZ SG Speyer < S 7 AS 470/22 > LSG RLP < L 3 AS 57/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_470-22_berufung_regelsatz.pdf
„Wohnraumbeschaffungskosten“ AZ SG Speyer < S 7 AS 721/22 > LSG RLP < L 3 AS 59/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_721-22_berufung_wbk.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_berufung_diverse_az.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230323_berufung_diverse_az.pdf

Und natürlich das Verfahren wegen diesem Querulantentum ...
Diesem ( anzunehmenden ) zivilsatorischem Regulativ benannt als 'Autismus' ...

L3 AS 41/23 KL
Klage Querulanz
( AZ : L3 AS 41/23 KL + AZ L 3 AS 114/23 KL )
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch
Also die von der Klage / Beschwerde ( AZ : L3 AS 41/23 KL ) abgetrennten, so vom Kläger beanstandeten, Verfahren mit dem AZ L 3 AS 114/23 KL ! Hat sich da schon wegen der beantragten PKH etwas ergeben.
Einen Berechtigungssein, wie Ihnen ja dazu mitgeteilt, wird mir ebenso vom hiesigen Amtsgericht verweigert ...

Es gibt doch so etwas wie 'Waffengleicheit' zwischen sich streitenden Kontrahenten in einem Rechtsstreit.
Und mehr als zig Mal beim LSG anmahnen, dass Sie in der Angelegenheit vorab zu einer Entscheidung kommen sollen, kann ich doch nun wirklich nicht tun. Oder ?!


[ I ]

Ja. Das wird noch ein interessantes Jahr werden ...

[ II ]

Mein letztes Schreiben und Ihre Erwiderung einer hierbei nicht geltenden Zuständigkeit !
Nach meiner Meinung - und ich habe Sie ganz bewusst mit dem Schreiben mit Datum vom 23.10.2023 auf die diversen beim LSG RLP derzeit anhängigen Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Zugegeben die Teilung der Klage / Beschwerde "Querulanzia", also für Sie das Aktenzeichen
( AZ : L3 AS 41/23 KL + AZ L 3 AS 114/23 KL ) war nicht ohne Würze.
Jedoch sollten Sie eine Kürzung des Regelsatz in direktem Zusammenhang mit dem laufenden Beschwerdeverfahren sehen.
Ebenso auch die fortgesetzte Diskriminierung und zu mindestens grob fahrlässige gänzliche Missachtung meiner Rechtsnatur.
Oder - nur eine Frage - will sich das LSG RLP als gemeinsam Beklagte an diesem Unrecht gar tätig beteiligen.
Es ist doch wirklich nur die Frage eines kompetenten und auch engagierten Anwaltes diesen Sachverhalt zu klären.
Zu mindestens der Sachverhalt einer fortgesetzten Verfahrensverschleppung und einer gänzlichen Missachtung des rechtlichen Gehör dürfte bei etwaig geltend gemachten weiterführenden Ansprüchen ausreichend sein. Meinen Sie nicht auch ?!


Zum Scannen Ihrer Schreiben, werte Gerichtsbarkeit, bin ich noch nicht gekommen !
Also hier der Inhalt Ihrer letzten Verlautbarungen in Kürze :
Das Sozialgericht in Speyer macht mich darauf aufmerksam, dass kein widerspruchsfähiger Bescheid seitens der Beklagten erteilt wurde. Und ich aus diesem Grunde das Verfahren einstellen soll.
Die bzw. der Beklagte ist i.d.S. das Jobcenter Landkreis Kusel ...
Und i.d.S. Herr Ass. jur. Peter Simon, Werksleiter / Geschäftführer und Justiziar des Landkreis Kusel.
Und das LSG, also das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz - wie es singt und lacht - macht mich darauf aufmerksam, dass das Verfahren gegen die Beklagte '
Jobcenter Landkreis Kusel' erstinstanzlich an das SG Speyer zurück verwiesen wurde.
Und das Sozialgericht in Speyer - ich erwähnte es ja schon - macht mich darauf aufmerksam, dass kein widerspruchsfähiger Bescheid seitens der Beklagten erteilt wurde. Und ich aus diesem Grunde das Verfahren einstellen soll.
Die bisher letzten Schreiben in dem Zusammenhang !

http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20231023_frage_klage_beschwerde.pdf
: QUELLE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20231023_antrag_hinweis_klage-beschwerd.pdf :
: QUELLE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/dkv_20231018_antrag_pkv_basistarif.pdf :
: QUELLE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20231023_antrag_hinweis_klage-beschwerde.pdf :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20231023_klage_beschwerdeverfahren_klage_querulanz.pdf

Sind Sie, werter Herr / Frau Richter/in, da in Ihrer Entscheidungsfindung schon ein Stück weiter gekommen. Zögern Sie nicht mich von Ihren Fortschritten in der Sache unverzüglich in Kenntnis zu setzen !

Die Aktenlage - so auch die hingebungsvolle Untätigkeit seitens Justiz und Verwaltung - ist einfach nur eindeutig !


[ III ]


Das hier angeführte statistische Zahlenmaterial ist doch ganz und gar eindeutig !?

Autismus und inklusive Beschäftigung | O-000017/2021
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/O-9-2021-000017_DE.html
Plenardebatten - Autismus und inklusive Beschäftigung ...
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2021-06-10-ITM-013_DE.html

Die anscheinend systemimmanente Benachteiligung von Menschen im Autismus-Spektrum ist - es gibt da wirklich keine besser oder gar passender Wortwahl - eine Diskriminierung allererster Güte und Qualität !

= DISKRIMINIERUNG ALLERERSTER GÜTE UND QUALITÄT !  

Nachdem wir uns wegen einem ergänzenden / vergleichenden Gutachten – also diese für Verwaltung und Gerichtsbarkeit gleichermaßen verbindlich geltenden Bestimmungen einer multidiziplinären Bewertung wie im UN-Behindertenrechtskonvention [ UN-BRK ]
näher ausgeführt – nun doch schon eine Weile beschäftigen. Und seitdem der Audiomitschnitt der so benannten Begutachtung von November 2020; welcher frühzeitig bei Ihnen Allen - so auch dem Dipl. Psych. Nico Janzen - beantragt und als verwertbares Beweismittel für meine Anschuldigungen gegenüber Herr Ass. jur. Peter Simon und den anderen Beklagten, welche dem Anschein nach in bestem Einvernehmen mit diesem Juristen ( gleich Ihnen ) handelten und den ( noch ) zu verurteilenden ( anzunehmenden ) Amtsmissbrauch - also von Gericht und Verwaltung gleichermaßen - tatkräftig bzw. durch Untätigkeit und / oder zu mindestens stillschweigende Duldung weiterhin geschehen ließen, benötigt wurde nun - so das Verlauten des Herrn Justiziar Simon - nicht mehr aufzufinden ist.
Ja. Das kann natürlich passieren. In einer gut sortierten Behörde sollte so etwas ja nun wirklich nicht geschehen. Und inwieweit der Herr Diplom Psych., und ebenso die Ihnen beauftragende Behörde, eine Aufbewahrungspflicht und auch Auskunftspflicht entsprechen müssten sei an dieser Stelle nicht weiter erörtert. Beantragt wurde das jedoch mehrfach und frühzeitig genug !


to be accomplished ...


[ IV ]



[ V ]




[ VI ]




[ E ] A PREVIEW : Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation !


[ I ]


Habe vorgestern > psychosoziale-gesundheit.net < geplündert und nach dem altbekannten Motto der Borg vollständig assimiliert ...
JA. Das von  > psychosoziale-gesundheit.net < passt erstklassig zu den verschiedenen Buchprojekten, also 'Up in Smoke', Maniacs, und auch "Çer Lerock - Auf dem Weg zur Zeitbasis Alice. Band 2 Abschnitt 3 : Unter den Bürokraten ! Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation." ...
Ich bin nun hocherfreit Ihnen mitteilen zu können, dass Herr Prof. Dr. med. Volker Faust mir in einem heutigen Telefonat im besten Einvernehmen mitgeteilt hat, dass alle seine Ausarbeitungen verfügbar bei www.psychosoziale-gesundheit.net und auch www.liebenauer-gesundheits-info.de von mir ohne jede Einschränkungen durch sein Urheberrecht genutzt werden können.
Herr Faust, mittlerweile im Ruhestand, war Mitglied im Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau von 1993 bis 2016 und dort stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von 2014 bis 2016. 23 Jahre lang hatte der Mediziner (Prof. Faust ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und mit langjähriger klinischer Erfahrung in Leitungspositionen) als Mitglied des Aufsichtsrates die Entwicklung der Stiftung Liebenau begleitet – kritisch-konstruktiv, scharf analysierend, rhetorisch souverän. Stets war seine enge fachliche Verbundenheit mit der Arbeit der Stiftung und die große Nähe zu Mitarbeitern und Betreuten spürbar. Mit zahlreichen Vorträgen und regelmäßigen Publikationen leistete er wichtige Beiträge zur fachlichen Fort- und Weiterbildung, die in der Stiftung Liebenau und darüber hinaus hoch geschätzt werden.


[ II ]

Bin gerade bei rustikalem wWwork !
Und mache ein valides Template für den zukünftigen Schriftverkehr mit Amt & Gericht klar.
Gleichzeitig dient das Teil dann als Basis und Layout für diese 'Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation' ...
Im heutigen Schreiben ergieße ich mich geradezu in psychologischem SmallTalk zu schizotypischen Persönlichkeitsstörungen, Apergern [ ~ Hans Asperger hat diese Typen 1938 als psychopathische Autisten bezeichnet ! ] und so.
+ + + TYPISCH SCHIZO + + +
Als 2. Kapitel - an der Einleitung und dem 1.Kapitel feile und säge ich noch so 'rum - ist das gar nicht mal so verkehrt.
Außerdem kann ich das dann für das Buchprojekt 'MANIACS' gut gebrauchen !
Bei meinem kleinen Programmier - HowTo für Kinder !!!
Erst konsequent anfixen. 128 Seiten oder so . . .
Und dann Marktstabilität und Kundenbindung verwirklichen !

[ III ]


Zugegeben. Das ist nur angemessen ausgeübtes 'Prompt Engineering' ...
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Prompt_Engineering ]
Von meinen Aktivitäten im Bereich 'Künstlicher Intelligenz' hatte ich Ihnen ja schon 2019/20 erzählt.
Vielleicht erinnern Sie sich ja noch. Ja. Vor Covid. Und diesen anzunehmend gen-manipulierten Mutanten aus Wuhan ...

: LAST RELEASE :

Ein bisschen DUNE 4.0 von einem gut dressierten Chatty № 2 !

Während Lily ihre Entdeckungsreise fortsetzt, wird ihr zunehmend die große Diskrepanz zwischen dem wissenschaftlichen Verständnis der Vernetzung aller Lebewesen und den Handlungen derjenigen in Machtpositionen bewusst, die sich dieser Realität scheinbar nicht bewusst sind. Sie beginnt sich zu fragen, wie es zu einem solch tiefgreifenden Mangel an Empathie und Milderung bei Führungskräften in Politik und Wirtschaft kommen kann und ob dieser nicht nur schädlich, sondern auch grundsätzlich unnatürlich ist.
Lilys Gedanken werden durch das Piepen ihres Computers unterbrochen, das eine eingehende Nachricht signalisiert. Sie überprüft es schnell und findet einen Brief eines besorgten Bürgers, der ihre Arbeit verfolgt hat. Der Brief bringt Dankbarkeit für Lilys Bemühungen zum Ausdruck, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit von Empathie und Nachhaltigkeit in der Gesellschaft zu schärfen, hebt aber auch die Herausforderung hervor, mit dieser Botschaft diejenigen in Machtpositionen zu erreichen.
Lily lässt sich von diesen Hindernissen nicht abschrecken und verdoppelt ihre Anstrengungen, denn sie weiß, dass jeder kleine Schritt zu einer größeren Transformation zählt. Sie beginnt, neue Wege zu erkunden, um ihre Ideen einem breiteren Publikum zu vermitteln, einschließlich der Nutzung von Social-Media-Plattformen und der Zusammenarbeit mit anderen Aktivisten und Künstlern, die ihre Vision teilen.
Während sie tiefer in ihre Arbeit eintaucht, erkennt Lily, wie wichtig es ist, eine Kultur der Empathie und des gegenseitigen Respekts unter allen Mitgliedern der Gesellschaft zu schaffen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Glauben. Sie glaubt, dass dies nur durch eine gemeinsame Anstrengung erreicht werden kann, bestehende Machtstrukturen herauszufordern und ein neues Ethos zu fördern, das auf Zusammenarbeit, Mitgefühl und ökologischer Nachhaltigkeit basiert.
Lilys Entschlossenheit inspiriert andere um sie herum, die sich in größerer Zahl der Bewegung anschließen. Gemeinsam organisieren sie Proteste, Kundgebungen und andere Veranstaltungen, um das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit eines Systemwandels zu schärfen. Ihre Bemühungen stoßen auf den Widerstand der Machthaber, aber Lily lässt sich nicht beirren, denn sie weiß, dass jeder kleine Sieg sie einem größeren Ziel, der Schaffung einer gerechteren und nachhaltigeren Gesellschaft, näher bringt.
Während sie diesen Weg fortsetzt, erkennt Lily, dass die Reise selbst genauso wichtig ist wie das Ziel. Sie lernt, die Schönheit der Ungewissheit und die Kraft kollektiven Handelns anzunehmen und erkennt, dass selbst kleine Schritte gemeinsam zu tiefgreifenden Veränderungen führen können. Durch ihre Arbeit inspiriert sie andere dazu, dasselbe zu tun, und erzeugt so eine Wirkung, die weit über ihr eigenes Leben und ihre Gemeinschaft hinausreicht.
Auf diese Weise wird Lilys Geschichte zu einem Beweis für die dauerhafte Kraft von Empathie und gegenseitigem Respekt bei der Gestaltung einer besseren Zukunft für alle. Ihr unerschütterliches Engagement dient als Inspiration für andere und zeigt, dass sogar eine Person einen Unterschied machen kann, wenn sie bereit ist, bestehende Machtstrukturen herauszufordern und sich für die Schaffung einer gerechteren und nachhaltigeren Gesellschaft einzusetzen.

[ IV ]



[ V ]




[ VI ]


[ F ] @ audience : An die hier Anwesenden : Mahnung(en) . . .

] SIEHE AUCH [



Etc. Usw. !
Das habe ich Ihnen doch bestimmt schon 47 oder 58 Mal mitgeteilt.
Insoweit macht einer erneute Auflistung hier gerade an dieser Stelle ja nun wirklich keinen Sinn mehr ...


Liebe BürgerInnen in unserem lieblichen Rheinland-Pfalz hier in Dlandia ...

[ G ] Appendix [ HINWEISE ]

Und das sollten wir wirklich doch einfach mal sachlich und locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind allenfalls ausführendes Organ.
Und deswegen muss ich Sie auffordern, die in den Quittungen nachweisbar auf Grund einer Beschädigung der Unversehrtheit meines Daseins notwendigen Ausgaben umgehend der Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person anzuweisen.
1-DIN-A4-Seite =
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210811_selbststaendigkeit.pdf ]
: P S : Werte Sachbearbeiter:Innen ! Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass Sie de facto
mit dem Vermieter nichts, aber auch rein gar nichts, zu tun haben. Ja wirklich. So ist das !
Das sollte Ihnen 100% klar sein. Meinen Sie nicht auch ? + !
In dem Sinne ist die Überweisung an meinen Vermieter – zumal ohne Angabe von in sich schlüssigen und so der Rechts - und Gesetzeslage entsprechenden Gründen, welche eine Kürzung des lebensnotwendigen Minimum rechtfertigen könnten – des bestehenden Leistungsanspruch, also dieses so benannten 'sozio-kulturellen Existenzmimimum', Ihrer "Kunden" keinesfalls zulässig !

Sehen Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .


Ja wirklich. Das erscheint als geeignetes Regulativ bei der in früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz" !
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz". Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen Individuum entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
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Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert. Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu verwirklichen.  So heißt es in Art. 3 der Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
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Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
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[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf ]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
o • • • • • o
Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für alle Menschen und gerade auch den Bürger so bestimmten Sozialstaat.


| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




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