Sehr
geehrte Frau Mang ...
Ihre
Mail mit Datum vom 27.06.2023 ...
Sehr geehrte
Damen und Herren . . .
Dieses Schreiben steht natürlich auch für Sie und
eine möglicherweise interessierte Öffentlichkeit im Netz !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kreisverwaltung_kusel_20230627_kv_psycho_behandlungsschein.html
]
Es wurde mit "Linkereien" nicht gegeizt. So landet man dann
bei "Querulanzia01".
Die Klage Klima, KV + Teilhabe pp !
A : KV :
Ich hatte es bei unserem Gesprächstermin in
der Kreisverwaltung Ihnen ja so schon mitgeteilt :
Verwaltung und Gericht sind nicht interessiert diesen Status
Quo zu behandeln oder gar zu verhandeln.
Wie Ihnen schon am 13.06.2023 per Mail
mitgeteilt !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230613_hinweis_ortsabwesenheit_kv_diverse.html#abschnitt_a
]
Hinweis KV
Wie
der Mitarbeiterin, Frau Silvia Mang, in diesem
Schreiben mitgeteilt ist die Angelegenheit
gemäß Auskunft des hierbei zuständigen
Mitarbeiter bei der AOK in Pirmasens nach
nunmehr mehr als 3¾ Jahren im Leistungsbezug
ohne Krankenversicherungsschutz immer noch
nicht geklärt.
Sobald
sich da etwas im 'Individualinteresse des
Kläger / Beschwerdeführer' tut werde ich
selbstverständlich dem Gericht umgehend
davon Kenntnis geben.
+
Dem Landessozialgericht RLP - in der auch für
die Verwaltung verbindlich geltenden
'Kompetenzhierarchie' zuständig - wurde das
wegen der erstinstanzlichen Zuständigkeit und
auch einem anderen Beschwerdeverfahren etwas
ausführlicher mitgeteilt.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230611_klage_beschwerde_querulanz.pdf
]
:
AUSZUG Seite 1 / 4 :
Ihre Schreiben mit Datum vom 05.06.2023 und 09.06.2023 . . .
In einem Schreiben vom
09.06.2023 zum
Aktenzeichen L 1 AR 4/23 habe ich einen
Hinweis wegen der Zuständigkeit des LSG
RLP in Bezugnahme auf den Antragspunkt ( 1
) Krankenversicherungsunternehmen /
Krankenversicherungsschutz und dem
anscheinend immer noch nicht geklärtem
Verfahren bei der AOK wegen dem so ja
vorhandenen Anspruch auf die GKV vermerkt !
In der diesem
heutigem Schreiben beigefügten Anlage
„ 00_querulantentum_klage_begründung_parte_de_querulanzia_01_anlage_03 “
- Umfang 30
Seiten – wurde auch das anscheinend
strittige Thema des Antragspunkt ( 1 )
u.A. auf Seite 14 unten – 17 Mitte
erörtert.
=
Und das warten wir jetzt erst einmal
ab !!!
Es wäre also nicht gerade statthaft nun die "Gesundheitshilfe /
Krankenversorgung" zu verweigern !!! + !
B : Behandlungsschein Psychologe :
Die Mail mit Datum vom 21.06.2023 um 14 Uhr 13 ...
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kreisverwaltung_kusel_20230621_kv_psycho_behandlungsschein.html
]
Dem Landessozialgericht RLP - in der auch für
die Verwaltung verbindlich geltenden
'Kompetenzhierarchie' zuständig - wurde das
wegen der erstinstanzlichen Zuständigkeit und
auch einem anderen Beschwerdeverfahren etwas
ausführlicher mitgeteilt.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230611_klage_beschwerde_querulanz.pdf
]
:
AUSZUG Seite 2 Unten - 3
Mitte / 4 :
Und – anzunehmend – macht dann auch eine
erweiterte Begutachtung absolut keinen
Sinn mehr. Die fehlende Eignung der
Erwerbsfähigkeit, und eine grundsätzliche
Verneinung der Vermittlungsfähigkeit im
Lohn abhängigen Arbeitsmarkt, so auch der
Status „Mensch mit Behinderung“, wurde
bereits durch dieses "Gutachten"
abgeklärt. Da besteht also kein
Handlungsbedarf ! Auch – ganz ehrlich und
als hierbei ausreichende Begründung – habe
ich keinerlei Verlangen nach
„Fleischbeschau“ und „Seelen-Striptease“.
Ebenso wird ein fachlich erfahrener und
dem Gericht gegenüber offener
Sachverständiger, da sollte das Gericht es
vielleicht im universitären Bereich
versuchen und der Kläger steht Ihnen dabei
gerne mit einer Liste geeigneter
Persönlichkeiten und Autoritäten zur
Verfügung, der Gerichtsbarkeit ( ~ =
anzunehmend = ~ ) mitteilen, dass eine
erweiterte ' Begutachtung ' [ ¡¡¡ Zumal ein
ergänzendes / vergleichendes Gutachten ja
nach einer so für das Gericht mit
minimalem Kosten – Arbeit – und
Zeitaufwand verbundenen Befragung
entsprechender Sachverständiger nicht mehr
notwendig ist !!! ] bei meinem
'Intelligenzquotienten' und einer dabei
als gegeben vorauszusetzenden Sach – und
auch Fachkenntnis meiner Person der
hierbei einschlägigen Literatur und
Diagnostikmethodik entweder so abläuft,
dass der Kläger / Beschwerdeführer den „
Psycho “ nur 'verarschen' würde / müsste
und könnte, weil es ganz einfach nicht
anders geht, oder der Psychiater und ich
uns abwechselnd auf ein „Sofa legen“ und
uns nebenbei nett über Gott und die Welt
unterhalten werden. So oder so, wie es bei
diesem "Rechtsstreit / Verfahren" nun
einmal in Gänze ist, können wir uns dann
so auch gleich Antragspunkt ( 5 ) – Audiomitschnitt – und ( 6 ) –
Gutachten – schenken !
Was so
sicherlich ebenfalls im Interesse der
Gerichtsbarkeit sein sollte !
=
Und das können wir mit dem
Behandlungsschein jetzt nicht erst einmal abwarten
!!! + !
Ich erwähnte in der betreffenden Mail
mit Datum vom 21.06.2023 an Ihre Person den Begriff
"Leidenskonflikt" ...
Ganz schlimm ist das. Erst - anzunehmend - vom Herrn Ass. Peter
Simon mit einem "Gutachten"
( = in Anführungszeichen ) 11/2020 diffamierend und extrem
diskriminierend als 'schizotype Persönlichkeitsstörung'
bezeichnet, und lt. 'Diagnostik' eines hierbei beauftragten
"Dienstleister" mit den Attributen 'Paranoid' und so betrachtet
dann noch des "wahnhaften Querulantentum bezichtigt zu werden,
ist echt fürchterlich. Geradezu grausam. Und in Widerspruch zu
geltenden Rechtsnormen der Amtstätigkeit und den Verpflichtungen
eines Rechtsanwalt. Und dann die "juristisch formal dann
gerechtfertigten" Auswirkungen ! Alles kann als erledigt
angesehen werden.
Vollends die Sackgasse. Ein legitimierter staatlich verordneter
' Maulkorb ' !
Ganz klar ein Fall von "querulistischem Wahn". So sieht das nun
einmal aus ...
Das wirkt sich aus und mündet dann in einem geradezu chronischen
"Leidenskonflikt".
Dafür gibt es dann auch ein spezielles Fachwort. Fällt mir
gerade nicht ein !
Irgend etwas mit 'Depressionssyndrom'. Ganz schlimm ist das ...
+
Keine Ahnung, ob jetzt die in der
Mail
vom 21.06.2023 hierbei angegebene Frau Dipl.-Psych. Chantal
Penkwitt-Bregenzer zu einer Behandlung bereit ist. Aber ganz
sicher darf diese Fachärztin - wie Ihnen ja bekannt - das nicht
ohne Behandlungsschein !
Also immer her mit dieser "Gesundheitshilfe / Krankenversorgung"
in Form eines 'Behandlungsschein' ...
Und es geht ja wirklich nicht - siehe das Schreiben an Frau
Dipl.-Psych. - um ein ergänzendes und vergleichendes Gutachten im
Sinne einer multidiziplinären Bewertung lt. der UN-BRK. Und, dass
Sie bzw. der Herr Justiziar des Landkreis Kusel das nicht wollen
verstehe ich doch. Und überhaupt. Das entscheidet ja sowieso das
Gericht. Wir haben da nichts mehr mit zu tun !
Alternativ dazu werde ich sachkundigen Rat und
Hilfe in Berlin suchen ...
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230613_hinweis_ortsabwesenheit_kv_diverse.html#abschnitt_b
]
Ich muss mich einfach mal mit einer/m Professionellen
ausquatschen. Vielleicht hilft es ja. Wer weiß ?!
So oder so sollten Sie, werte Frau Silvia Mang, das mit dem
"Behandlungsschein Psychologe" zum 08.07.2023 bis in meinen
Briefkasten schaffen. Meinen Sie nicht auch ? + !
Und ja. Dieses Schreiben bekommt dann auch (
Irgendwann + Mañana oder so ! ) das LSG
RLP !
C : WARNING :
[
jobcenter_sozialamt_kusel_20230626_hinweise_bewerbung_behinderung_sonstiges.html#warning
]
Ganz allgemein für die Mitarbeiter+Innen der Kreisverwaltung + des
Landkreis Kusel . . .
Das ist 100% so gemeint, wie Ihr "Kunde" es dort im Abschnitt
'Warning' geschrieben hat.
Vielleicht, dass Sie Ihren Kollegen und Innen da mal Bescheid
sagen ?! = Final Warning . . .
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
Guten Tag Herr Wagener,
in Ihrer obengenannten E-Mail bitten Sie um
Zusendung eines Behandlungsscheines für einen Psychologen.
Bevor wir Ihnen diesen Behandlungsschein zusenden können,
benötigen wir noch folgende Unterlagen bzw. Nachweise:
- Wann und bei welchem Psychologen
haben Sie einen Termin?
- Haben Sie bei der privaten
Krankenversicherung „DKV“ einen Antrag auf Wiederaufnahme
gestellt?
- Antragsbestätigung der privaten
Krankenversicherung (DKV) ist vorzulegen
Wir bitten um umgehende Vorlage,
spätestens jedoch bis zum
05.07.2023.
Es liegt in Ihrem Interesse, die Unterlagen
spätestens bis zum oben genannten Termin vorzulegen.
Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht
nach §§ 60 bis 62 SGB I bis zum oben genannten Zeitpunkt
nicht nachgekommen sein, kann Ihre Leistung nach § 66 Abs. 1
und 3 des I. SGB ganz oder teilweise versagt werden.
Der Antragsteller ist zur Angabe von allen
Tatsachen und der Vorlage von Beweismitteln verpflichtet, die
für die Sozialleistungen erheblich sind.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen
gern zur Verfügung.
Viele Grüße,
i.A. Silvia Mang
Sachbearbeiterin
______________
Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Jugend und Soziales
Referat 40 – Hilfe in besonderen
Lebenslagen, Planungsaufgaben
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Tel.: 06381/424-337
Fax: 06381/424-50-337
www.landkreis-kusel.de
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P Bitte
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