--------- RazorBlade ---------
ABSTIMMUNG + KLIMAKLAGE
----- Klimanotstand & Co. -----

【 A 】
: BETREFF : 
DATA : 
- KLAGE - INFLATION / REGELSATZ HARTZ IV - SGB II / SGB XII -
- - - GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE + SELBSTBESTIMMTE LEBENSFÜHRUNG - - -

- VERFAHREN - UMWELT / RECHT GAIA ALS PERSON \ -
Begründung als Anlage für die Gerichtsbarkeit PARTE 02 !

C / O Erwerbslosenverband Deutschland e.V. i.Gr.

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【 B 】Begründung als Anlage für die Gerichtsbarkeit PARTE 02 !
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/3_klage_cash_002_anlage_begruendung_blabla_02.pdf
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+ JA !
Ihr Kerle und auch diese unbeschreiblich Weiblichen seid einfach mal aufgefordert da mitzumachen . . .




» Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten. «
( (Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.3.1990 zum Aktenzeichen III ZR 145/88) )
: HINWEIS : An die Damen und Herren Richter - im Namen des Volkes - beim Sozialgericht in Speyer ! :
Und ich bitte um Verständnis. Aber damit kann ich nun wirklich nicht 'dienen' !



: ANMERKUNG :

Der Sozialstaat Deutschland kann nur erhalten werden, wenn auch finanzielle 'Solidarität' innerhalb einer klar definierten Auslegung der verfassungsrechtlich zugesicherten Rechte in aller Deutlichkeit und Eindeutigkeit durch die Gerichtsbarkeit innerhalb der Gewaltenteilung unseres Rechts - und Sozialstaat erfolgt.
Diese verbindlichen Rahmenbedingungen, wie als Grundlage unserer Gesellschaft in unserem Grundgesetz niedergelegt, werden ergänzt durch das BVerfG, und dessen geschaffenen 'Rechtsnormen' auf Grund von Auslegungen des Verfassungstext, und ermöglichen so für Gesetzgeber und Verwaltung Handlungssicherheit.
Dem 'Gleichheitsprinzip' folgend fehlt dabei die Unterscheidung zwischen 'Reich + Arm' oder auch 'mit Arbeit oder eben ohne'. Diesem Grundsatz unseres gesellschaftlichen Zusammenleben entsprechend muss klar ausgesprochen werden, dass der Erwerbslose, so auch die Menschen in Armut, als 'Behindert' zu gelten haben.
Diesen Bürger*innen wird das Recht einer sicher gerechtfertigten gleichberechtigten Teilnahme an und in unserer Gesellschaft, sowie eine 'selbstbestimmte' Lebensführung, durch die Grundordnung der BRD zwar zugesichert. Aber in Realität werden sie durch die teilweise geltendes Recht beugende Gesetzgebung daran gehindert, oder zu mindestens in der Ausübung dieser verbindlich zugesicherten Rechte und an einem Leben in Würde behindert.
Inflation macht die Bürger*innen arm. Und die Armen ärmer. Armut gefährdet aber den sozialen Zusammenhalt. Der Gesetzgeber, gerade aber auch die Gerichtsbarkeit, ist aufgefordert da 'angemessenen' Ausgleich zu schaffen.
Inflation zerstört nicht nur Vermögen, sondern auch 'immaterielle' Werte wie Recht und Ordnung.
Der Verlust an Geld und Kaufkraft nimmt immer dramatischere Formen an und wird zu einer existenziellen Belastung für breite Bevölkerungsschichten. Wohlhabende sind von ihr weniger betroffen, weil ihr Vermögen zumeist inflationsgeschützt angelegt ist. In erster Linie sind ärmere Menschen bedroht, weil Einkommen und Sozialleistungen nicht gleichmäßig mit der Inflation steigen, so dass die Teuerung immer größere Teile der ohnedies niedrigen Einkommen „auffrisst“.

Laut Destatis sind die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent gestiegen.
Kosten für Energie sind um fast 36 Prozent verteuert.
Auch für viele Bürger, Familien und die so benannten 'Normalverdiener', bedeutet das : Sie können ihre laufenden Ausgaben nicht mehr bezahlen und wissen nicht, wie sie noch über die Runden kommen sollen.
Nicht nur diese Menschen in Deutschland verlieren durch die Inflation täglich an Kaufkraft und Vermögen.
Gerade für 'Geringverdiener', also zumeist Erwerbslose und gerade auch Rentner an oder unter der Armutsgrenze,
reichen die bisherigen Maßnahmen der politisch Verantwortlichen nicht im Ansatz aus, um die sozialen Folgen der Inflation ausreichend abzumildern.
Es ist erschütternd, dass in Deutschland mehr als zwei Millionen Menschen, zu einem Großteil ältere Mitmenschen in Not, auf kostenlose Nahrungsmittel angewiesen sind. Die ehrenamtlichen Tafeln sind bereits am Limit. Das gespendete Essen wird bald nicht mehr ausreichen. Denn so groß wie Heute war die Notwendigkeit noch nie !
Notwendige Zahlungen für soziale 'Grundsicherung' müssen somit dringendst an die 'Inflation' angepasst werden.

Die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel sind auch 2022, wie bereits seit Mitte 2021 bekannt, stark gestiegen !
Diese Preissteigerung trifft in erster Linie ärmere Haushalte, bei denen zudem ein verhältnismäßig großer Anteil der Ausgaben für Nahrungsmittel aufgewendet wird. Grundsicherung - so das BVerfG - muss das Existenzminimum auch der aktuellen Realität entsprechend sicherstellen. Das gilt für die „ Hartz IV “ - Leistungen wie auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Inflation hat aktuell den höchsten Wert seit 30 Jahren erreicht. Die Inflationsrate in Deutschland lag im Juni 2022 trotz Tankrabatt und 9-Euro-Ticket bei 7,6 Prozent, Verbraucherpreise für Nahrungsmittel stiegen im Juni 2022 um 12,7 Prozent, für Grundnahrungsmittel waren die Steigerungsraten noch höher (Weizenmehl 40,1%, Nudeln 33,2%, Schweine- und Rinderhackfleisch um 35,2% bzw. 35,5% – Daten vom Mai 2022).
Die Inflationsrate in Deutschland lag im November 2021 schon bei plus 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Das war den hierbei Verantwortlichen, also Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit gleichermaßen, bekannt.
Die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2022 um 3 € auf 449 € [ ~ Einzelperson ] blieb jedoch deutlich hinter der aktuellen Inflationsrate zurück und berücksichtigte auch nicht die stark gestiegenen Kosten für Energie und Nahrungsmittel.
Die Bundesregierung muss - das BVerfG ist da ganz eindeutig - die Regelsatzhöhe entsprechend der Inflation überprüfen und in der rechtlich verbindlichen Form auch anheben. Für das Jahr 2022 ist daher umgehend und sofort eine angemessene Anhebung vorzunehmen, die auch den noch zu erwartenden weiteren Preisanstieg widerspiegelt. Hier ist die Gerichtsbarkeit in der Pflicht, da die Politik - und somit der Gesetzgeber - eben nur 'politisches Handeln' kennt !

Hierzu erst einmal ganz Grundsätzliches !

Grundrechtsfragen werden neben Normenkontrollfragen - es wird unterschieden zwischen abstrakter und konkreter Normenkontrolle - auch durch die Verfassungsbeschwerdekompetenzen des Bürger aufgeworfen, so dass das so benannte Bundesverfassungsgericht [ BVerfG ] somit ( eigentlich ) einen umfassenden Zugriff auf Grundrechtsverletzungen durch Gesetzgebung, und ebenso Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen, hat.
Normenkontrolle bezeichnet die gerichtliche Überprüfung einer rechtlichen Regelung in Bezug auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (z. B. in der Verfassungs - Sozial - und Verwaltungsgerichtsbarkeit).

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen bei der Normenkontrolle in zwei Verfahren :

1) Konkrete Normenkontrolle :

Hält ein Fachgericht ein Gesetz, auf dessen Rechtmäßigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, kann ( ! ) das Bundesverfassungsgericht die fragliche Norm überprüfen.

( Art. 100 Abs. 1 GG )

Vorlageberechtigt sind ausschließlich deutsche Gerichte ( es wird daher auch Richtervorlage genannt ); welches dann zugleich ein lfd. Verfahren vor dem Fachgericht ausetzt, bis das Bundesverfassungsgericht die Gültigkeit und insoweit Rechtmäßgkeit der betreffenden gesetzlichen Grundlage geklärt hat.

2) Abstrakte Normenkontrolle :

Unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist bzw. ob geltendes Landesrecht mit dem Bundesrecht - gegebenenfalls übergeordnetes EU - bzw. Völkerrecht - übereinstimmt, wenn dies von der Bundesregierung oder einer Landesregierung oder von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages beantragt wird.

( Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG )

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben sowohl bei konkreten als auch bei abstrakten Normenkontrollverfahren direkt und verbindlich Gesetzeskraft für alle staatlichen Organe und auch den Bürger, also uns als dem Volk.

HIER AUCH ETWAS zu Normenkontrolle AUS DEM SCHÖNEN RHEINLAND-PFALZ !

Hält ein Gericht ein Landesgesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, mit der Verfassung nicht für vereinbar, so ist das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes einzuholen (konkrete Normenkontrolle). Nur der Verfassungsgerichtshof darf feststellen, dass ein Landesgesetz mit der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz nicht vereinbar ist. Darüber hinaus können die Landesregierung, der Landtag, jede Landtags-Fraktion sowie die sonstigen in Artikel 130 der Landesverfassung genannten Beteiligten eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs darüber beantragen, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist (abstrakte Normenkontrolle). Ein solches Antragsrecht räumt die Landesverfassung insbesondere auch jeder Körperschaft des öffentlichen Rechts ein, sofern deren eigener Rechtskreis betroffen ist. Hierdurch hat die abstrakte Normenkontrolle für die Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofs besondere Bedeutung erlangt.
: QUELLE : https://verfgh.justiz.rlp.de/de/wir-ueber-uns/normenkontrolle :

Und da wir ja gerade in Rheinland-Pfalz sind, und auch die 'primäre' Beklagte in dem bereits anhängigen Verfahren das 'Jobcenter Landkreis Kusel' und eine 'Körperschaft des öffentlichen Rechts' ist, noch ein ganz klein wenig zu Recht & Ordnung [ LAW * ORDER ] hier in unserem / meinem Bundesland RLP !
: AUSZUG : >>>

Etwas zu Schnee im April, unserer "Demokratie", und auch den zukünftig in strahlendem Gewand glänzenden Ampeln ...
http://www.humanearthling.org/crowd/arno_20220904.pdf
Hier auch etwas zu Artikel 146 des ja immer noch geltenden Grundgesetz !
Es werden uns als Bürger + Bürgerinnen ja nicht nur das Recht auf Abstimmungen, wie im Art. 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetz angegeben, verweigert. Juristisch dabei vollkommen unstrittig ist.
Das steht da ja seit 70 Jahren 'drin. Und Wahlen sind Personalentscheidungen !
Und Abstimmungen zur Unterscheidung dazu eben Sachentscheidungen . . .
Was wir brauchen ist definitiv eine klare Sachentscheidung wegen diesem 'Klimawandel'.
Die Politik, also das vom Volk gewählte „ Personal “, hat dabei nachweisbar seit Jahrzehnten versagt.
Ja ! Wir dürfen auch nicht in freier Wahl eine Verfassung bestimmen.
Wählen dürfen wir zwar alle 4 Jahre. Was ja immerhin schon etwas ist !
Aber eine Verfassung für Deutschland gibt es ja nun wirklich nicht.
Naja ! Zugegeben. Zu mindestens hier bei uns gibt es eine Verfassung für Rheinland-Pfalz !
Am 18. Mai 1947 verabschiedeten die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz in einer Volksabstimmung die rheinland-pfälzische Verfassung. Ja. Damals gab es bei wichtigen Sachentscheidungen eine Volksabstimmung. Die daraus resultierende Verfassung des Landes RLP hat einen Vorspruch.
Er lautet : Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern und ein neues demokratisches Deutschland als lebendiges Glied der Völkergemeinschaft zu formen, hat sich das Volk von Rheinland-Pfalz diese Verfassung gegeben.
Und in Artikel 141 [ Vorrang der künftigen Deutschen Verfassung vor der Landesverfassung ] steht dann : Bestimmungen dieser Verfassung, die der künftigen Deutschen Verfassung widersprechen, treten außer Kraft, sobald diese rechtswirksam wird.
Stichwort(e) : Künftige deutsche Verfassung !
In Rheinland-Pfalz wurde auch eine allgemeine Treuepflicht „gegenüber Staat und Verfassung“ für uns Bürger / Menschen in die Verfassung aufgenommen ! Artikel 20 [ Staatsbürgerliche Treuepflicht ] Jeder Staatsbürger hat seine Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
JA ! Das steht da wirklich drin !
Zugegeben. Da steht 'Treupflicht'.

Aber wie hört oder eben liest sich so etwas Heutzutage.
Treuepflicht ist schon o.K. ! O.K. ist auch in Ordnung.
Bei den ganzen Amis in der Pfalz ist es schon o.k. !
Okay, auch OK, Ok, O.K. (englisch [ˌəʊˈkeɪ] oder deutsch [ˌoˈkeː] ist ein umgangssprachliches Wort aus dem amerikanischen Englisch, das so viel wie alles korrekt bedeutet.
= Gefunden im allwissenden Wikipedia !
Der Ausdruck gilt als das bekannteste Wort der Welt und wird in verschiedensten Sprachen – auch im Deutschen – umgangssprachlich verwendet. Die Herkunft dieses Wortes wurde lange von Sprachwissenschaftlern erforscht und diskutiert, bis der US-amerikanische Etymologe Allen Walker Read 1963 und 1964 in einer Reihe von Artikeln in der Zeitschrift American Speech nachweisen konnte, dass es sich um eine Art Sprachwitz handelt: eine absichtliche Falschschreibung bzw. mehr phonemische Schreibung („oll korrekt“) der Abkürzung für „all correct“ (wörtlich alles korrekt), in der eben nichts richtig ist. Und genau das wollte ich mit diesem kurzem Schreiben ausdrücken. Es ist eben nichts richtig.

<<< : AUSZUG :

Diese Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' kann ich wirklich nur jedem Werksleiter / Geschäftsführer; den Mitarbeitern, und natürlich diesen unbeschreiblich weiblichen Mitarbeiterinnen; eines jeden sicherlich nur irrtümlich im SGB so benannten 'Jobcenter' in Rheinland-Pfalz empfehlen.
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !

Artikel 1 (3) GG

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Wird vom BVerfG ein Gesetz für verfassungswidrig befunden, gelten andere Regeln. Ein solches Urteil verpflichtet dann den Gesetzgeber, ein neues, verfassungsrechtlich unbedenkliches Gesetz zu formulieren und durch das Parlament zu bringen.
Soweit ein Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer Entscheidung erheblichen Norm eines formellen, nach konstitutionellen Gesetzes überzeugt ist, besteht nach Art. 100 Abs.1 GG eine Vorlagepflicht zum BVerfG.
Als verfasstes Staatsorgan ist der verfassungsändernde oder auch die Verfassung missachtende Gesetzgeber in jedem Fall der Verfassung untergeordnet.
Ebenso wie die Verwaltung hat der Gesetzgeber seine Kompetenz aufgrund der Verfassung und nur im Rahmen der Verfassung. Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist daher die Gesetzgebung - so auch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Daraus ergibt sich eine Normenhierarchie zwischen dem Verfassungsrecht und einem die Verfassung ändernden oder eben das geltende Recht beugende Parlamentsgesetz.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/.../Wirkung-der-Entscheidung/wirkung-der-entscheidung
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (vgl. § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
Diese Bindung bezieht sich im Regelfall auf den konkret entschiedenen Sachverhalt.
Bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm, haben Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) und gelten daher über den Einzelfall hinaus.
Bei dem in Form eines "Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung" und als 'kollektive Musterklage' konzipierten Verfahren wird vom hiesigen Sozialgericht in Speyer, in Form einer 'Richtervorlage' zur direkten Entscheidung durch das so benannte BVerfG, gefordert, dass der dringliche Handlungsbedarf die zeitnahe Umsetzung durch den Gesetzgeber bedingt. Das gilt dann - mit Entscheidung des BVerfG - sofort ebenfalls als Richtschnur für die hierbei zuständigen Instanzen bei der Verwaltung von 'Erwerbslosigkeit'.

Für eine solche Forderung kann man auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranziehen :

Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.

( BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140 )

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.

( BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144 )

Das verfassungsrechtliche Existenzminimum im „Hartz IV“-Urteil des Bundesverfassungsgericht !
- Leitsätze - zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 -

Der Anspruchsinhalt des sozialen Existenzminimums ...

» Dem Inhalt nach ist der so begründete Anspruch auf ein Existenzminimum gerichtet, das „zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich“ ist. Das einheitlich verstandene Existenzminimum sichert zunächst vor allem „die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit“. Darüber hinaus sieht das Gericht aber auch ein soziokulturelles Existenzminimum als gewährleistet an, das namentlich „die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst“. Die an sich triviale16 und an eine alte eigene Rechtsprechungslinie anknüpfende Bezugnahme des Gerichts auf die notwendige Einbindung des Menschen in seine sozialen Bezüge gewinnt hier insoweit Relevanz, als das Gericht die materiellen Voraussetzungen, in relevantem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und soziale Bindungen zu knüpfen, zum Gegenstand eines staatlichen Leistungsanspruchs macht. «
[ QUELLE : https://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2010_01/BRJ_004_2010_Gaerditz.pdf ]

!!! Und betrachten Sie [ ~ betrachte du ] es doch einfach mal streng formal und in aller Sachlichkeit !
!!! Das ist jetzt die gesetzliche Grundlage - durch Bekanntwerden des Sachverhalt - für Sie [ = dich ].

Dringend und akut - also sofort - sind aber vor allem jetzt Nachbesserungen der bisher vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen, welche in rein politischer 'Willkür' und das geltende Recht beugend erfolgten, für die davon betroffenen Bürger*innen.

Und das ist Deutschland und die Pfalz ! Und das HIER ist wirklich einmalig in der Welt.
Hier herrschen noch Recht & Ordnung. Oder war es jetzt im us-amerikanischen Slang 'Law + Order' ?!

Diese Vorbildfunktion - gerade mit Blick auf die global zu erwartenden sozialen Verwerfungen bei diesem 'Klimawandel' - sollte als 'Importmodell - Made in Germany' für eine Stärkung der europäischen Zielsetzung und somit auch ein Zusammenwachsen der Nationen weltweit dienen !

Wir haben mit diesem so benannten 'Klimawandel' ein globales Problem.
Es ist ein 'systemisches' Problem einer zu Grunde liegenden Ursache !
Nur globale Lösungen unter dieser Wertigkeit sind dabei noch möglich.

DAZU EIN ZITAT :
» Deshalb bleibt ohne eine Gesundung des Geldwesens alles, was wir zur Rettung der Erde tun könnten, letztlich wirkungslos. Der Konstruktionsfehler muss behoben werden. «
— Andreas Eschbach in seinem Buch "1 Billion Dollar" im Jahr 2001 —

Es handelt sich ganz eindeutig um eine 'systemimmanente' Problematik.
'Business as usual ! ( unknown copyright )
Aber statt die eigentliche Ursache zu beheben beschäftigen wir uns doch recht nutzlos mit irgend welchen doch wirklich eigentlich nebensächlichen 'Problemen'.
Das ist außerordentlich kontraproduktiv und kostet nur unnötig Zeit und Energien.

Dabei sollten wir das ganze 'Irgendetwas' doch lieber als Chance und auch Notwendigkeit betrachten. Es erfolgt ein grundlegender Wandel - so oder so - und somit - so oder so - eine umfassende Neuorientierung unserer derzeit geltenden Werte !

Was kommen wird . . .

Eine Diktatur der ökologischen Sachzwänge.
Und es ist unsere Entscheidung, ob mit Mensch(lichkeit).
Oder eben ohne . . .

HIERZU AUCH ETWAS GANZ ALTES VON ANNODAZUMAL . . .

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Zur Wertigkeit der Deutschen Nation :
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Die Stabilität der Weltgesellschaft ist heute mehr denn je durch zunehmende wirtschaftliche Ungleichheiten, soziale Ungerechtigkeiten und ökologische Grenzüberschreitungen bedroht. Der ärmere Teil der Menschheit verbraucht in einer verzweifelten Überlebensstrategie alle seine noch verfügbaren biologischen Ressourcen, weil andere Perspektiven nicht vorhanden sind. Die verherrlichte Überflussökonomie der reichen Länder treibt Raubbau an den mineralischen Ressourcen und greift damit ebenfalls massiv zerstörerisch in die Biosphäre ein. So entzieht die gesamte Menschheit sich und den nachfolgenden Generationen ihre Lebensgrundlagen. Der neoliberale Marktfundamentalismus löst dieses Problem nicht - ihm fehlt der ordnungspolitische Rahmen.
Europa als Idee und wirtschaftliche Einheit braucht Neues und wirkliche Veränderung als Alternative zum Einheitsbrei us-amerikanischer Prägung, um das Zusammenwachsen der Völker, Kulturen und Nationen entscheidend mitbestimmen zu können.
Deutschland im Herzen Europas muss als Vorreiter einen eigenen Weg gehen, um aus einer verselbstständigten Eigendynamik vorherrschender Marktinteressen auszubrechen, und somit in Einheit und Wirtschaftsunion mit der europäischen Gemeinschaft Richtung weisend in Emanzipation gegenüber überholten und sich selbst die Lebensgrundlage zerstörenden Marktmechanismen einer geeinten Menschheit Zukunft zu ermöglichen.
Global betrachtet muss [ ! ] ein Staat ähnlich wie die BRD aus dem normalen Wirtschaftsmechanismus aussteigen - radikal und konsequent - um die Trägheit der Masse in Bewegung zu versetzen.
Wir können, mutige und notwendige Reformen vorausgesetzt, Lähmung und Blockade überwinden und wieder zum Antreiber und Vorbild für Europa werden.
Dieses bedingt Aufklärung und Verdeutlichung, welche Werte Leben ermöglichen und somit Bestand vor den Herausforderungen unserer menschlichen Existenz im globalen Miteinander des beginnenden 3. Jahrtausends haben können.
Werden wir diese Reformen aber auch einfordern müssen ?!
Dann müssen wir das auch gemeinsam tun.

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Verbal zwar vollends der 'Schuss in den Ofen'. Aber ohne Alternative !

Was wir jetzt, bzw. im Oktober, tun sollten ist es eine Abstimmung im Sinne des Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 als juristische einwandfreie Sachentscheidung zu diesem vom EU-Parlament im Jahr 2019 verkündeten Klimanotstand abzuhalten.
Das ist ja eher so ein Online-Ding. Null Problemo, wie Alf zu sagen pflegt.
Da gibt es Profis und auch Juristen. Und natürlich Bürger und Bürgerinnen !

Hier ein Text dazu :
http://humanearthling.org/crowd/angebot_abstimmung_klimaklage_20220702.html

Aber obwohl amtliche Statistiken bestätigen, dass die Zahl der Armen in Deutschland und ebenso weltweit durch Pandemie und Inflation einen neuen Höchststand erreicht hat, steuert die Bundesregierung - so auch das andere politische 'Establishment' - nicht spürbar dagegen.
Das ist so, vom Verfassungsauftrag in Deutschland entsprechend abgeleitet, keinesfalls korrekt.
Und kann nur - auch im historischen Kontext - als willentlich beabsichtigte 'Beugung des Recht' gewertet werden.
Inwieweit die so de facto in Bezug auf die Gerichtsbarkeit [ ~ Judikative ] nicht vollständig
umgesetzte und bereits von der EU angemahnte 'Gewaltenteilung' in der BRD oder die so von mir treffend gekennzeichnete und eigentlich in den Ebenen der 'Macht' allgemein vorherrschende 'neoliberale Gesinnung' bei der 'Duldungsfähigkeit' der zuständigen Gerichte mit entscheidend ist muss Jede/r für sich selbst entscheiden !
Weiterführende Entscheidungshilfen finden Sie [ ~ findest du ] hier :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/2_klage_klima_002_anlage_umwelt_buergerbeteiligung.html

Es muss aber auch klar und in aller Deutlichkeit ausgesprochen werden :

Ganz Europa befindet sich in der stärksten Inflation seit Jahrzehnten und die politisch Verantwortlichen, nicht nur hier in Deutschland, steuern geradezu in eine 'Energiekrise' ungeahnten Ausmaß. Die CO2-Problematik und das Versagen der Politik eine 'Energiewende' alleinig der Einsicht und dem Willen der Wirtschaft unterzuordnen ist dabei nur ein Grund. Der Krieg in der Ukraine wirkt dabei auch nur als 'Katalysator' und verstärkt bereits bestehende Fehlentwicklungen, wie die fatale Geldpolitik der EZB, die politisch gewollte „grüne Inflation“ oder die Preissteigerungen in Folge gestörter Lieferketten durch die überzogene Lockdown-Politik hier und in Übersee.

Die aktuell immer mehr um sich greifende Teuerung hat verschiedene ( anzunehmende ) Ursachen ...

So etwa die Geldpolitik der EZB mit Negativzinsen, faktischem Gelddrucken und der massiven Erhöhung der Geldmenge, die Folgen der Corona-Politik, die Störung der Lieferketten und andere Sondereffekte, sowie die derzeit vorherrschende Steuer - und Finanzpolitik. Das kommt auch daher, weil die Verteuerung zu guten Teilen nicht zufällig geschieht, sondern so von der 'Politik', in dem Sinne der politisch agierenden 'Elite', erwünscht ist.

Anscheinend soll der Bürger durch künstliche Preissteigerungen zu einem bestimmten Verhalten angehalten werden, damit politisch definierte Ziele wie „Klimarettung“ oder „Energiewende“ erreicht werden.
Diese „grüne Inflation“ befeuert die ohnedies bestehende Inflation und trifft in erster Linie die Haushalte im unteren Einkommensbereich, bei denen Energie und Essen einen überproportional großen Teil der Ausgaben ausmachen.

Es darf nicht sein, dass Bürger*innen tagtäglich einen Verlust ihrer Kaufkraft erleiden, während gleichzeitig der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) mit Steuermehreinnahmen von 40 Mrd. EUR im Jahr 2022 rechnet.
So beschert die hohe Inflation dem Staat Steuereinnahmen in Rekordhöhe, während die Kluft zwischen Arm und Reich innerhalb des Volkes ständig weiter ansteigt
.
Die Ukraine-Krise ist nicht die Ursache der Inflation, die schon vor dem Krieg besorgniserregend angestiegen war, sondern wirkt als Verstärker bereits vorhandener Ungleichgewichte.

Ursache der starken Preisanstiege scheint zumindest auch teilweise ein dysfunktionaler Wettbewerb zu sein.

Ausgeglichene Staatshaushalte und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik sind Voraussetzungen dafür, dass auf steigende Inflation mit einer restriktiven Geldpolitik und entsprechenden Zinsschritten reagiert werden kann. Hingegen birgt eine weiter steigende Staatsverschuldung gepaart mit einer Fortsetzung der expansiven Geldpolitik die Gefahr einer verheerenden Hyperinflation, wie sie Deutschland schon einmal zu Beginn des letzten Jahrhunderts erfahren hat.


Die vorrangige Aufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) besteht darin, die Geldwertstabilität des Euro zu sichern. Im Gegensatz dazu betreibt die EZB seit Jahren mit Mitteln der Währungs- und Geldpolitik Wirtschaft - und Fiskalpolitik. Ein wirtschaft - und fiskalpolitisches Mandat steht ihr nach den EU-Verträgen jedoch nicht zu !

Die hohe Inflation spaltet die Bevölkerung und erschwert Vermögensaufbau und eine sichere Altersvorsorge.
Was somit zukünftig das Potential ' Armut ' und die Verelendung breiter Schichten der Bevölkerung fördert !

Das hat - wie schon erwähnt - verschiedene Ursachen :

So etwa die EZB-Geldpolitik mit Negativzinsen, faktischem Gelddrucken und massiver Erhöhung der Geldmenge um über 12 Prozent jährlich. Weitere Faktoren sind die Folgen der Corona-Politik, die Störung der Lieferketten und andere Sondereffekte, sowie die allgemein vorherrschende Steuerpolitik. Einige Umstände sind als externe Ursachen von der deutschen Politik kaum – und wenn, dann nur langfristig – beeinflussbar.
Letztendlich aber ist die Sozialpolitik gefordert, sich schützend vor die Ärmsten der Gesellschaft zu stellen !
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung ist aufgefordert kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Grundsicherung für Erwerbslose ( Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ), und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, noch für das Jahr 2022 pauschal und existenzsichernd erhöht wird und dazu auch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung abzuändern und der Realität entsprechend einzuordnen ist.
Die Bundesregierung muss mit Blick auf den existenzsichernden Charakter die
Grundsicherung für ein Leben in Würde und einer gerechtfertigten Teilhabe an und in unserer Gesellschaft entsprechend der gegenwärtigen und zu erwartenden Inflation überprüfen und anheben. Nur so ist eine 'selbstbestimmte' Lebensführung und somit eine Verwirklichung und auch Neubelebung des Grundgesetz möglich.
Mit Blick auf die einerseits bestehende Eilbedürftigkeit und die andererseits erforderlichen Vorlaufzeiten für eine genaue Bedarfsermittlung [ = Das ist den politisch Verantwortlichen und auch der Gerichtsbarkeit Alles schon bekannt ! = ] und die administrative Umsetzung [ = Es genügt ein einziges Urteil des BVerfG in Eindeutigkeit und Durchsetzungswillen ! = ] ist eine sofortige, also spätestens zum 1.9.2022 erfolgende, auf die Inflation bezogene, pauschale Anhebung sachgerecht.
In der EU - Politik ist zu empfehlen die Rolle der EZB dabei einer grundlegenden Überprüfung vor dem EuGH und gegebenenfalls dem EGMR zu unterziehen, um ebenfalls im europäischen Kontext diese eigenständige Maßnahme der deutschen Regierung und somit des 'deutschen Volkes' zu rechtfertigen und auch notfalls zu legitimieren.
Das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) besteht gemäß Art. 127 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darin, die Geldwertstabilität des Euro zu sichern.
Dem gegenüber betreibt die EZB seit Jahren mit Mitteln der Währungs- und Geldpolitik Fiskal- und Wirtschaftspolitik. Ein, das Ziel der Preisstabilität beeinträchtigendes wirtschaftspolitisches, Mandat steht ihr nach den EU-Verträgen jedoch nicht zu. Fiskalpolitik ist der EZB nach Art. 123 und 125 AEUV in Gänze verboten.


Der 2021 erfolgte Rücktritt der ehemaligen Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann kann für die Zukunft des Eurosystems als 'Menetekel' und auch deutlicher 'Warnruf' angesehen werden !


In seinem Abschiedsbrief heißt es in zurückhaltender und dennoch unmissverständlicher Form :
» Die Finanzkrise, die Staatsschuldenkrise und zuletzt die Pandemie haben in Politik und Geldpolitik zu Entscheidungen geführt, die lange nachwirken werden. [...] Die Geldpolitik hat in all dieser Zeit eine bedeutende, stabilisierende Rolle gespielt. Die zahlreichen geldpolitischen Notmaßnahmen waren mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden und im andauernden Krisenmodus wurde das Koordinatensystem der Geldpolitik verschoben. [...] Es ist ein symmetrisches, klareres Inflationsziel vereinbart worden. Nebenwirkungen und insbesondere Finanzstabilitätsrisiken sollen stärker in den Blick genommen werden. Ein gezieltes Überschießen der Inflationsrate wurde verworfen. [...] Wie so oft kommt es nun darauf an, wie diese Strategie durch konkrete geldpolitische Entscheidungen „gelebt“ wird. Dabei wird es entscheidend sein, nicht einseitig auf Deflationsrisiken zu schauen, sondern auch perspektivische Inflationsgefahren nicht aus dem Blick zu verlieren. Und Krisenmaßnahmen mit ihrer außergewöhnlichen Flexibilität sind nur in der Notsituation, für die sie geschaffen wurden, verhältnismäßig. Eine stabilitätsorientierte Geldpolitik wird dauerhaft nur möglich sein, wenn der Ordnungsrahmen der Währungsunion die Einheit von Handeln und Haften sichert, die Geldpolitik ihr enges Mandat achtet und nicht ins Schlepptau der Fiskalpolitik oder der Finanzmärkte gerät. «
Ein Brief des Präsidenten an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbank :
: QUELLE : https://www.bundesbank.de/.../brief-des-praesidenten-an-die-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter :


Und nun noch etwas STATISTICA by DESTASIS !

: Pressemitteilung Nr. 319 vom 28. Juli 2022 :
Zu den zuletzt veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Inflationsentwicklung in Deutschland !
[ https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_319_611.html
Verbraucherpreisindex, Juli 2022 :
+7,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,9 % zum Vormonat (vorläufig)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juli 2022 :
+8,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,8 % zum Vormonat (vorläufig)

Jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex
und ausgewählter Gütergruppen

Gesamtindex / Teilindex Gewichtung April
2022
Mai
2022
Juni
2022
Juli
2022 1
in Promille in %
1 Vorläufige Werte.
2 Haushaltsenergie und Kraftstoffe.
3 Nettokaltmiete und andere Mieten.
Gesamtindex 1 000 7,4 7,9 7,6 7,5
Waren 468,16 12,2 13,6 14,0 14,1
darunter:
Energie 2 103,83 35,3 38,3 38,0 35,7
Nahrungsmittel 84,87 8,6 11,1 12,7 14,8
Dienstleistungen 531,84 3,2 2,9 2,1 2,0
darunter:
Wohnungsmiete 3 207,26 1,6 1,7 1,7 1,8

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juli 2022 voraussichtlich +7,5 % betragen.
Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat.
Im Juni 2022 hatte die Inflationsrate bei +7,6 % gelegen.
Im Juli 2022 lagen die Energiepreise um 35,7 % höher als im Vorjahresmonat.
Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen mit +14,8 % überdurchschnittlich.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2022 voraussichtlich um 0,9 %. Detaillierte Informationen veröffentlicht das Statistische Bundesamt mit den endgültigen Ergebnissen am 10. August 2022. 
Die Corona-Pandemie und ihre Folgen für das öffentliche Leben machen weiterhin ein geändertes Vorgehen bei der Aktualisierung der Gütergewichte des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) notwendig.
Hierzu ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes ein entsprechendes Methodenpapier verfügbar.
[ https://www.destatis.de/.../Methoden/Downloads/hvpi-gewichtung.pdf?__blob=publicationFile

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