: A N :
Sozialamt
der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL,
RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 4/489 + 4/01.28903 :
BCC: Wen auch immer es
betrifft ...
Jobcenter
Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Arno
Wagener
[
http://www.erwerbslosenverband.org/
klage/
sozialamt_jobcenter_20250401_law_antrag_teilhabe_03.html
]
[
http://www.erwerbslosenverband.org/
klage/
sozialamt_jobcenter_20250625_law_antrag_teilhabe_04.html
]
[
http://www.erwerbslosenverband.org/
klage/
sozialamt_jobcenter_20250721_law_antrag_teilhabe_05.html
]
[
http://www.erwerbslosenverband.org/
klage/
sozialamt_jobcenter_20250722_law_antrag_teilhabe_06.html
]
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/ klage/
sozialamt_jobcenter_20250723_law_antrag_teilhabe_07.html
]
Sehr geehrte
Frau Lea-Marie Kramer . . .
Sehr geehrte Damen und
Herren von der Kreisverwaltung Kusel und auch dem Team
Referat 42 ...
Hallo Frau Sachbearbeiterin des Referat 42 der
Kreisverwaltung Kusel Lea-Marie Kramer ...-
[ A ] Das habe ich so geschrieben. Das meine ich auch
so ! Sehen Sie es einfach professionell.
Das ist / war keinesfalls persönlich gemeint. Und damit war
(natürlich) nur das "Behördenunwesen" in Deutschland ganz
allgemein gemeint.
[
http://
erwerbslosenverband.org/alt/antrag040213.htm#kz ]. Das
Original ist irgendwann von 1990.
[ B ] Wenn Ihnen jemand bei einem Anruf direkt sagt,
dass sein Mittagessen auf dem Tisch steht und kalt wird,
verabschiedet mann oder eben frau sich mit höflichen Worten.
Und fängt nicht an mit : Jetzt hören Sie mir aber erst
einmal zu ! Wir haben (anscheinend) nichts miteinander zu
tun, leben dem Anschein nach in zwei grundlegend
unterschiedlichen Welten mit einer tiefen Schlucht
dazwischen !!!
Haben Sie also bitte Verständnis, wenn ich dann auflege und
mich meinem Mittagessen (warm) widme . . .
[ C ] Wir sollten unseren Umgang wirklich auf das
absolut Notwendige reduzieren. Telefonate gehören also in
Zukunft nicht dazu . . .
[ D ] Hausbesuch. Das war / ist doch ein ganz
normaler Antrag. Und nach dem bereits erfolgten Besuch
von Mitarbeitern Ihrer Behörde im Juli 2024 bei mir zu
Hause, ohne dass daraufhin [ A ] trotz mehrfacher Anrufe
meiner Person bei Ihrem Mitarbeiter eine so genannte
'multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK' erfolgte
oder eben [ B ] die gerade auch für Sie geltenden
gesetzlichen Bestimmungen als Hilfe zur Eingliederung zwecks
Teilhabe (pp), um eine selbst bestimmte Lebensführung zu
ermöglichen, vollständig missachtet wurde, sollten Sie das
wirklich als erneuten Versuch meiner Person werten Ihnen
erneut die Möglichkeit einzuräumen einen "Gesamtplan" zu
erstellen.
Siehe / Lese in dem Zusammenhang das in der letzten Mail [
http://
erwerbslosenverband.org/klage/
sozialamt_jobcenter_20250723_law_antrag_teilhabe_07.html
] beigefügte
Schreiben /
PDF / Antrag auf Seite Seite 2 / 4 [ § 117 Abs.
4 SGB IX Einbeziehung des Trägers der existenzsichernden
Leistungen in das Gesamtplanverfahren].
[ E ] Sehen Sie es sachlich, Frau
Sachbearbeiterin Lea-Marie Kramer . . .
Ich als mündiger Bürger stelle meine Anträge.
Ganz unten dann auch direkt unter meiner Unterschrift und
dem PS die Aufforderung / den Antrag diese Mail (als
Ausdruck) an den hierbei zuständigen Facharzt (im Rahmen der
so schon seit dem 27.01.2021 geforderten "multidisziplinäre
Bewertung im Sinne der UN-BRK") betreffend seiner Anamnese
meiner psychischen Besonderheiten und den teilweise
bestehenden Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit weiter zu
leiten. Das ist ein ganz integraler Bestandteil
des Gesamtplanverfahren. Und das sollten Sie dabei
berücksichtigen. Und das meine ich ganz ernsthaft so !
Oder z.B. auch auf Auskunft und Beratung und warum nicht
schon seit Erstellung eines "Gutachten" [= in
Anführungszeichen] 11/2020 im Auftrag des "Jobcenter
Landkreis Kusel" Ihre Behörde (also diese zu diesem
Zeitpunkt schon gesetzlich so definierte 'Teilbehörde'
innerhalb der Kreisverwaltung Kusel) bzw. nun
allerspätestens nach dem Hausbesuch 07/2024 nicht tätig
wurde. Bzw. warum die Behörde innerhalb der Kreisverwaltung
bzw. des Landkreis Kusel, welche als Trägers für die
existenzsichernden Leistungen zuständig sind bzw. waren
diese erstmals so mit einem Schreiben am 27.01.2021
geforderte "multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK"
nicht an das hierbei zuständig, und als eigenständig zu
wertende, Referat 42 weiter geleitet hat. Zumal es seitdem
ja zig mal auch bei der Gerichtsbarkeit und den jeweils
zuständigen Leistungsträgern im Beriech der
"Existenzsicherung" angemahnt und immer mal wieder (neu und
erfrischend) eingefordert wurde.
Das ist
also für die Entscheidungsfindung des EGMR bei dieser "Harmonisierung der Rechte von Menschen
mit Autismus" ganz entscheidend.
https://
www.europarl.europa.eu/doceo/document/
TA-9-2023-0343_DE.html
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/0000_INFO.html#eu-
autismo
Oder ich beantrage eben eine sicherlich gerechtfertigte
gleichberechtigte soziale Teilhabe und ebenso dann auch eine
Überprüfung des Trägers der existenzsichernden Leistungen
betreffend der vollständigen Sicherstellung des
sozio-kulturellen Existenzminimum.
Sie im Gegenzug als Sachbearbeiterin und 100%
verantwortliche Trägerin von Amtspflichten (und natürlich
auch ein paar nicht unwesentlichen Rechten bei dieser
staatlichen Gewaltenausübung) erteilen dazu Auskunft und
Beratung und erstellen gegebenenfalls - falls notwendig
und gefordert - einen schriftlichen Bescheid.
Machen Sie sich einfach eine Liste. Und
machen Sie Ihre Arbeit.
Und verschonen Sie mich bitte in Zukunft mit irgend
welchen Telefonaten !!!
Ich warte dann auf Auskunft bzw. Beratung, gegebenenfalls
einen (schriftlichen) Bescheid, welcher im Rahmen Ihrer
Amtsobliegenheiten, gesetzlichen Verpflichtungen und
natürlich Ihrem pflichtgemäßen Ermessen, zu erfolgen hat.
Innerhalb angemessener Frist.
Falls Sie Ihrer Verpflichtung in Ihrer Amtsausübung nicht
entsprechen mahne ich. 2 Mal. Und mit einer angemessenen
Fristsetzung.
Und wenn Sie dann immer noch nicht reagieren sehe ich mich
von Ihnen genötigt das Sozialgericht um eine Klärung der
Angelegenheit zu bemühen.
Habe ich mich insoweit klar und deutlich
ausgedrückt, Frau Lea-Marie Kramer ?!
Zögern Sie nicht bei etwaigen Verständigungsschwierigkeiten
oder einem Nicht-Verstehen mir davon (umgehend) Kenntnis zu
geben !!!
: Z B : Wie ich in dem
letzten
gestrigen Schreiben Ihrer Kollegin als hierbei
zuständige Sachbearbeiterin des Trägers der
existenzsichernden Leistungen in diesem Gesamtplanverfahren,
Frau Maren Grunwald, mitgeteilt habe . . .
Vorab
Hier dazu nun auch das Rundschreiben Nr.
07-2025 . . .
Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der besonderen
Wohnform ab dem 01. Januar 2026 nach § 42a Abs. 5 und
6 SGB XII
https://
lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Inklusion/
Eingliederungshilfe/Rundschreiben/2025/
RS_07-2025_Bedarfe_fuer_Unterkunft_Heizung.pdf
In diesem nunmehr
aktuellen Schreiben des Landesamtes steht genau das
Gleiche, was ich Ihrer Kollegin, Frau Grunwald. schon
bei Ihrem vorletzten Leistungsbescheid und dem darauf
erfolgten Widerspruch geschrieben und so von Ihnen
gefordert habe: Eine eingehende Überprüfung der
Angemessenheit der Miete. Dazu gibt es auch ein Urteil
des BSG von 2019, welches den kommunalen Träger
bundesweit verpflichtet sich dabei an den geltenden
Mietpegel zu orientieren. Aber anscheinend geht Ihnen
das völlig am Arsch vorbei, wenn Sie mir diesen
Sprachgebrauch einer Behörde gegenüber entschuldigen
mögen. Der Landkreis Kusel ist da auch sicherlich keine
Einzelfall. Ich
nehme einfach mal an diese Mitteilungen haben Sie
bisher versäumt zu lesen und in Ihre Arbeit zu
integrieren. Das sollten Sie aber nun ganz unbedingt
tun.
IN DEM ZUSAMMENHANG :
Bereits Vorgestern
hatte ich dazu das Rundschreiben des Landesamtes für
Soziales, Jugend und Versorgung für die Träger der
Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe [ RS 04-2025 -
Überprüfung der Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft
und Heizung in der besonderen Wohnform nach § 42a Abs.
5 und 6 SGB XIIRS 04-2025 - Überprüfung der Ermittlung
der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der
besonderen Wohnform nach § 42a Abs. 5 und 6 SGB XII
(164 KB) ] Ihnen als sicherlich sachdienliche Lektüre
empfohlen.
https://lsjv.rlp.de/fileadmin/
lsjv/Themen/Inklusion/Eingliederungshilfe/
Rundschreiben/2025/
RS_04-2025_Ueberpruefung_Bedarfe_fuer_Unterkunft_und_Heizung_nach_Paragraph_42a_Abs_5_und_6_SGB_XII.pdf
| Change the Beat ! |
:
5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «
Tja. Das war es auch schon
für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler
und möglicher orthographischer Mängel
jetzt einfach mal los.
• ·
In dem Sinne ! · •
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der
Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur
!
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
ein Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
: P S : Noch etwas zum
Anschauen und zum Lesen . . .
Mal wieder ein WhatsApp -
Mitschnitt, welchen Sie bitte an
den im Rahmen dieser
"multidisziplinären Bewertung im
Sinne der UN-BRK" zu
beauftragenden Facharzt (kompetent
in der Diagnostik von Autismus /
Asperger-Syndom im
Erwachsenenalter) zwecks Anlalyse
vorab (also vor dem persönlichen
Gesprächstermin) incl. einem
Ausdruck dieser Mail weiter leiten
sollten / werden !!! Auch das ist
jetzt ein ganz normaler Antrag,
also ganz eindeutig ein
Rechtsbegehren eines "Mensch mit
Behinderung", welcher ganz
eindeutig von Ihnen und Ihrer
Behörde grob fahrlässig und
anscheinend Ziel gerichtet in
seiner Rechtsnatur empfindlich
beeinträchtigt wird, und natürlich
auch diskriminiert etc. usw. !
[ - - - - ]
Guten Morgen, ooh du vergangene
und (möglicherweise noch) kommende
Bubbeligkeit.
Donnerstag. Ich finde Donnerstag
ist einfach nur schlaff. Nicht so
trübe wie ein Montag.
Aber längst nicht so erhebend und
als Endspurt in's HOWe motivierend
wie ein Freitag.
Naja. Von meiner doch recht
ausgeprägten Aversion gegen diesen
Schriftverkehr mit dem Amt und
auch der holden Gerichtsbarkeit
habe ich dir ja schon mehrfach
berichtet. Da muss ich ganz
unbedingt mal einen Psychiater¹
befragen und deshalb auch das
Ausfüllen dieser 18 Seiten
Formulare. Und das war
schrecklich. Ganz fürchterlich.
Das kannst du mir wirklich
glauben, mein großes nunmehr ja
ausgewachsenes ehemaliges
Bubbelwesen. Auch wenn ich mich da
ab Seite 16 (unten) etwas
emanzipieren konnte. Es waren auch
wirklich allzu blöde Fragen, als
ob diese "Menschen mit
Behinderung" alle vollkommen
bescheuert sind. Diese ganz
normale strkturell bedingte
systemimmanente Diskriminierung
der "Normalen" eben. Und bzw.
ABER. Es ist gut geworden. Von
diesen Synchronizitäten im Sinne
von c. G. Jung² habe ich dir auch
schon erzählt. Die haben auch mal
wieder knallhart über dem Haupt
der Sachbearbeiter und Innen in
der Kreisverwaltung Kusel in Form
zweier Rundschreiben "Überprüfung
der Ermittlung der Bedarfe für
Unterkunft und Heizung" des
Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung zugeschlagen. Deswegen,
schon um diesem von grauen Wolken
verhangenen Donnertag ein wenig
Glanz zu verleihen habe ich mich
entschlossen mich weiter dem Lesen
von mittelalterlichem
Schlachtengetümmel zu widmen und
so ein verlängertes Wochenende
einzuleiten. Mit dem Abhacken von
Köpfen, Verstümmeln Neugeborener.
und der reihenweisen
Vergewaltigung der Bräute und
Dirnen in Wessex von den Dänen als
therapeutisch sicherlich nicht
nachteiligem Regulativ kann ich
dann dieses tief innewohnende
seelische Trauma (Gestern bin ich
knapp eine Stunde nach dem
Versenden der Mail vollends auf
die Matratze geknallt und musste
erst mal in die Tiefschlafphase)
vielleicht besser verarbeiten.
Zu mindestens diese nicht nur
unterschwellig vorhandenen
Aggressionen entsprechend
kanalisieren.
Tja. Das war es auch Heute schon.
Ich hoffe du - auf deiner
behaglichen mit Daunen
gepolsterten Ruderbank - hast auch
Verständnis für diese leidvollen
Zeilen eines Werktätigen auf dem
Dornenpolster der
Erwerbslosigkeit. Zu mindestens
habe ich dich kleinen
verschissenen Nikotinjunkie nicht
mit deiner Suchtabhängigkeit
genervt. Das musst du zugeben.
Wegen <RAUCHNERVNERV> habe
ich nicht ein Wort verloren die
letzten 3 Tage seit dem Beginn
dieses Formular-Martyrium …
HDL
¹: QUERULANZIA :
http://
www.erwerbslosenverband.org/
klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch
➽ 【 Auszug Seite 7 / 30 : querulanzia_01_anlage_03
: 】
» Ebenso anzunehmend wird dieser
Facharzt dann zur Schlussfolgerung
gelangen, dass es sich bei diesen
umfangreichen Schriftsätze in den
dem Kläger von der / dem Beklagten
aufgenötigten / aufgezwungenen
Verfahren bei der
Sozialgerichtsbarkeit um ein
eindeutiges Signal einer zutiefst
gequälten menschlichen Seele
handelt, welche durch die
staatliche Obrigkeit
widerrechtlich zu einem Dasein als
bloßes Objekt staatlicher Willkür
seit 3 Jahrzehnten degradiert
wurde. Gerade auch dieser
langjährige "Leidenskonflikt"
sollte in einem solchen
ergänzenden "Gutachten" im
Zusammenhang mit einer
"multidisziplinären Bewertung im
Sinne der UN-BRK" sicherlich
ausgiebig Berücksichtigung finden.
«
² https://
de.wikipedia.org/wiki/
Synchronizität
Im Sinne von C.G. Jung ist
Synchronizität das Auftreten von
bedeutungsvollen Zufällen, die
nicht durch Ursache und Wirkung
erklärt werden können, sondern
eine subjektive, persönliche
Bedeutung für den Beobachter
haben. Es handelt sich um zeitlich
korrelierende Ereignisse, die
nicht kausal miteinander verbunden
sind, aber als miteinander
verbunden, aufeinander bezogen
wahrgenommen werden. Jung sah
darin eine Verbindung zwischen der
äußeren und inneren Welt, die
Einsicht, Klarheit oder ein
tieferes Verständnis des eigenen
Selbst ermöglichen kann.
o • Erläuterung:
• Bedeutungsvolle Zufälle:
• Jung unterschied zwischen
gewöhnlichen Zufällen und
Synchronizitäten, die eine
besondere, oft unerwartete
Bedeutung für die beteiligte
Person haben.
o • Akausalität:
Im Gegensatz zu kausalen
Zusammenhängen, bei denen ein
Ereignis das andere verursacht,
sind synchronistische Ereignisse
nicht durch eine direkte
Ursache-Wirkungs-Beziehung
verbunden.
o • Subjektive Bedeutung:
Die Bedeutung einer Synchronizität
ist nicht objektiv, sondern hängt
von der individuellen Wahrnehmung
und Interpretation des Betrachters
ab.
Verbindung von Innen und Außen:
Jung sah Synchronizitäten als
Zeichen oder Botschaften, die eine
Verbindung zwischen der inneren,
psychischen Welt und der äußeren,
realen Welt herstellen.
o • Beispiele:
Ein klassisches Beispiel ist, wenn
man an eine bestimmte Person denkt
und diese Person gleichzeitig
anruft oder man von einem Thema
träumt und es kurz darauf in der
Realität erlebt.
o • Keine Erklärung durch
Naturgesetze:
Synchronizitäten lassen sich nicht
durch bekannte Naturgesetze
erklären, sondern scheinen eine
andere Art von Ordnung oder
Zusammenhang zu repräsentieren.
o • Wichtigkeit für die
persönliche Entwicklung:
Jung betrachtete Synchronizitäten
als Momente, die zur
Selbstreflexion und zur Entdeckung
neuer Einsichten anregen können.

:-: FRAGE /
AUFGABENSTELLUNG :-:
III. DIE NOTWENDIGKEIT EINER
VIERTEN GEWALT
::. ANTWORT
/ LÖSUNGSANSATZ .::
Sehr gerne. In direkter
Fortführung des bisherigen Aufbaus
folgt nun gemäß dem MASTERPROMPT
der nächste Abschnitt des
Manifests:
III. DIE NOTWENDIGKEIT EINER
VIERTEN GEWALT
Kirchen, Gewerkschaften und
Zivilgesellschaft als
konstituierende Kraft
demokratischer Erneuerung
Angesichts der ökologischen
Polykrise, der Erosion
parlamentarischer Legitimität und
der Entmachtung staatlicher
Gestaltung durch globalisierte
Finanzmärkte, stellt sich eine
grundsätzliche Frage: Wer schützt
heute noch das Gemeinwohl? Wenn
die klassischen drei Gewalten –
Legislative, Exekutive und
Judikative – zunehmend unter dem
Einfluss von Lobbyismus,
ökonomischem Druck und
institutioneller Trägheit stehen,
bedarf es einer neuen,
konstitutiven Macht: einer Vierten
Gewalt, jenseits der
Verfassungsorgane, aber im Herzen
der Demokratie.
Diese Vierte Gewalt speist sich
aus der ethischen, sozialen und
strukturellen Macht
zivilgesellschaftlicher
Organisationen, insbesondere der
Kirchen, Gewerkschaften und
klimabewussten Bewegungen. Sie
sind weder neutral noch
überparteilich – sie stehen im
Dienst eines höheren Ziels: der
Bewahrung der Schöpfung, der
Gerechtigkeit unter den Menschen
und dem Schutz vor totaler
Entfremdung von Natur, Mitwelt und
Sinn.
[ - - - ETC. USW. ! - - - ]
— – — – —
o • (•‿•) • o
– — – — – — – —
'Wäääh !
Du hast das Free-Planlimit
erreicht für GPT-4o.
Bis dein Limit nach 13:56
zurückgesetzt wird, wird für
Reaktionen ein anderes Modell
verwendet
: P S :
Talking Heads - Burning Down The
House (Live in Los Angeles U.S.
1983)
https://
www.youtube.com/watch?
v=iblZLYHJXUY&list=PLl2ZoUoDzJvknreaouLd3a_poVc_YSBCh&index=195
|
THE END |