Sie müssen wirklich entschuldigen.
Der gleiche Fehler wie Gestern. Da kommt ich mir vor wie so ein
Wiederholungstäter. Ganz schrecklich ist das . . .
Aber ich muss Ihnen das jetzt noch mal schicken, damit es dann
auch via "poststelle.rlp.de" Rechtsfähigkeit entfalten kann.
Sehen Sie es also locker. So etwas passiert sogar mir. Niemand
ist vollkommen. Auch ich nicht. Das sollte Sie (gewissermaßen)
trösten.
| Betreff: | AZ 4/489: U.A. Eingliederungshilfe + UN-BRK + TEILHABE (PP) + ANTRAGSTELLUNG HAUSBESUCH !!! |
|---|---|
| Datum: | Wed, 23 Jul 2025 17:00:03 +0200 |
| Von: | Arno Wagener <arno@volcansolymar.org> |
| An: | Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, Kreisverwaltung Kusel Referat 42 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen <eingliederungshilfe@kv-kus.de>, Frau Lea-Marie Kramer <lea-marie.kramer@kv-kus.de>, Frau Maren Grunwald <Maren.Grunwald@kv-kus.de> |
Hallo Mensch !
:
ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen,
so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind
ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur !
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der
Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur
!
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
ein Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!