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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 4/489 + 4/01.28903 :
Dt. Rentenversicherung
RLP, BRD, EU, GAIA : Versicherungsnummer: 53 230659 W 018 Kennzeichen: 3921 :

BCC: Wen auch immer es betrifft ...


Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 21.07.2025
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 9019 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



Hallo Mensch !



: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Dieses Schreiben ONLINE:
[ http:// erwerbslosenverband.org/klage/ sozialamt_jobcenter_20250721_law_antrag_teilhabe_05.html ]
Sehr geehrte Damen und Herren vom Team 39 von Dt. Rentenversicherung RLP ...
Mein Telefonat am heutigen Tag mit Ihrer Mitarbeiterin Frau Seiler. Die Dame hat mir die Auskunft erteilt, dass der im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht so von dem für mich zuständigen Leistungsträger "Sozialamt der Kreiiverwaltung Kusel" bzw. der Sachbearbeiterin Frau Maren Grunwald <Maren.Grunwald@kv- kus.de> ( Telefon: 06381/424-238 ) geforderte Nachweis zu der bei Ihnen mit Datum vom 14.08.2024 beantragten Erwerbsminderungsrente an das Jobcenter im Landkreis Kusel gegangen ist.
Da offensichtlich (siehe Ihre Unterlagen) keinerlei Anspruchsvoraussetzungen auf eine 'Erwerbsminderungsrente' bestehen (wie eigentlich ebenfalls der Mitarbeiterin des
"Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel" bekannt sein sollte) würde eine entsprechende Benachrichtigung der Sachbearbeiterin genügen. Praktisch wäre es also wenn Sie dieser Frau das entweder telefonisch, per Mail oder eben postalisch mitteilen könnten. Ich danke Ihnen für Ihre Mitwirkungspflicht !
In dem Zusammenhang verweise ich wegen der so ja nicht gerade korrekten Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme (ohne Begutachtung) auf das bereits anhängige Widerspruchsverfahren beim SG Speyer mit dem Aktenzeichen S 5 R 182/25.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialgericht_speyer_20250507_klage_drv_widerspruch.pdf ]
Eine Klärung dieser nur teilweise bestehenden Erwerbsunfähigkeit liegt mir also wirklich ganz besonders am Herzen ! Das wird dann aber auch irgendwann anzunehmend der EGMR im Rahmen dieser "Harmonisierung der Rechte von Menschen mit Autismus" entscheiden.
https:// www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0343_DE.html
http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/0000_INFO.html#eu-autismo
MfG

Hallo Frau Maren Grunwald . . .
D
en Antrag wegen dieser Altersrente stelle ich online bei der DRV irgendwann die Tage. Ganz fest verspruchen !
Unser heutiges Telefonat in dieser Angelegenheit. Ihr Schreiben mit Datum vom 11.07.2025 und diese Anhörung nach § 24 SGB X und Ihre darin bekundete Absicht die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII wegen dieser angeblich fehlenden Mitwirkung nach § 66 Abs.1 und 3 SGB I einzustellen.
Sehen wir es doch einfach mal sachlich. Außer einer geradezu klassischen Verfahrensverschleppung ist da die letzten 6 Jahre im Landkreis Kusel bzw. bei der holden Sozialgerichtsbarkeit ja wirklich nichts passiert. Und ich hoffe nun mit dem oben angeführten Schreiben an die Dt. Rentenversicherung, und dem Telefonat mit Frau Seiler vorab, meiner so von Ihnen beanstandeten Mitwirkungspflicht zu  entsprechen.
Anscheinend wurde der so von Ihnen von meiner Person geforderte Nachweis an das Jobcenter Landkreise Kusel übermittelt.
Nicht mein  Verschulden !
Es sollte Ihnen aber doch auch bekannt sein, dass keinerlei Anspruchsvoraussetzungen bestehen.
Ebenso die Tatsache, dass ein Widerspruchsverfahren deswegen beim SG Speyer anhängig ist.
Wozu also das Ganze. Das frage ich mich wirklich ganz ernsthaft !!! + !
In dem Zusammenhang  und diesem so bezeichneten "Fordern & Fördern" möchte ich Sie erneut auf diese Antragstellung wegen den so benannten 'Wohnraumbeschaffungskosten' und auf meine Schreiben vom 16.06.2025 wegen dieser so nicht zu rechtfertigenden erheblichen Kürzung des für das Leben notwendigen Bedarf und der erneuten Verfahrensverschleppung im Widerspruchsverfahren beim Kreisrechtsausschuss hier im Landkreis Kusel aufmerksam machen.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/data_verdi/soz-sg/ sozialamt_20250616_regelsatz_wohnraumbeschaffungskosten.pdf ]
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/data_verdi/soz-sg/ sozialamt_kreisrechtsausschuss_20250616_hinweise_widerspruch.pdf ]
AZ S 10 AR 27/25
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/data_verdi/soz-sg/ sozialgericht_speyer_20250616_untaetigkeitsklage_hinweis.pdf ]
Ich erwarte da wirklich und ganz ernsthaft eine Erledigung des Sachverhalt von Ihnen, sowie eine umgehende und auch rückwirkend zu zahlende vollständige Sicherstellung des sozio-kulturellen Eistenzminimum. Falls Sie dem nicht innerhalb einer Woche entsprechen sehe ich mich genötig deswegen eine (wie auch immer geartete und auch Erfolg versprechende) Klage beim hierbei zuständigen Sozialgericht in Speyer einzureichen.
Und JA. Mit Sicht auf das finale Ende bei diesem feinen Match, also dem EGMR, kann ich die doch recht eigenwillige Ausübung Ihrer Amtstätigkeit (nebst der Zusammenarbeit mit dem Herrn Justiziar des Landkreis und anscheinend ebenso der Gerichtsbarkeit) nur als konstruktiv und hilfreich bei der so beabsichtigten Zielsetzung bewerten.
Aber ganz unabhängig davon muss ich meinen Lebensunterhalt sicher stellen. Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich da doch etwas drängeln muss. Diesen Monat hatte ich nur 150 € als Lebensunterhalt zur Verfügung. Und der Telefon - und Internetanbieter hat mir Heute die 2. Mahnung in Höhe von 115 € (ca.) zugesandt. Das klappt also wirklich nicht mit dem Geld, wie ja sicher wissen und auch so beabsichtigen.
Mit Ihrer Kollegin Frau Manuela Rumpf hatte ich mich
Mitte des Monats Juni auch eher allgemein über das Konstrukt Hartz / Bürgergeld / Grundsicherung unterhalten. Was ich da nunmehr seit mehr als 3 Jahrzehnten mit bekomme kann man wirklich nur (im Verständnis der Psychologie) als energetischen Vampyrismus bezeichnen. Das muss ich also ganz persönlich sehen.
Ich verweise in dem Zusammenhang (u.A.) auf den Leistungsbescheid mit Datum vom 15.08.2024. Nachdem ich bei gänzlich ohne Frage bestehenden Lesitungsanspruch erst einmal 2 Monate gänzlich ohne Geld war und von Ihnen ganz grundsätzlich eine Zahlung verweigert wurde erscheint der Hinweis in diesem Bescheid (Da Sie vom 01.07.2024 bis 31.08.2024 nachweislich Leistungen nach dem SGB II erhalten haben,wird die Zahlung für diese beiden Monate bis zur abschließenden Klärung einbehalten. Bei Fragen bezüglich der Zahlungen im v.g. Zeitraum wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Landkreises Kusel.) wirklich nur als geradezu klassischer Amtsmissbrauch. Und - ganz ehrlich - diesen Vorwurf wegen der mangelnden Mitwirkungspflicht kann ich nur als Fortsetzung dieser Methodik hier im Landkreis Kusel betrachten. Und, dass ich ganz ernsthaft vorhabe etwaig bestehende Ansprüche gegenüber Herrn Justiziar (und andere hierbei Verantwortliche) deswegen auch zivil - und strafrechtlich
geltend zu machen habe ich Ihnen ja auch schon mit geteilt.
Das ist dann natürlich auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten.
Das verstehe ich durchaus. Es ist ja auch einigermaßen logisch. Ohne Moos nichts los. Das versteht sich ja von selbst.
In dem Zusammenhang erwarte ich nun endlich und letztendlich wegen meiner Antragstellung 'Wüstensand' einen Bescheid von Ihnen. Ganz ehrlich, Frau Maren Grunwald. Das ist nun die letzte Mahnung !!!
Mal ganz unabhängig von dem ursächlich von Ihnen dadurch verursachten Leidenskonflikt (so etwas frustriert mich total und das Schreiben
mit Datum vom 11.07.2025 und diese Anhörung nach § 24 SGB X bzw. Ihrer darin bekundeten Absicht die Grundsicherung einzustellen hat gewissermaßen ganz kurzzeitig eine Panikattacke bei mir verursacht. Ganz schrecklich war das !) handelt es sich bei dieser beabsichtigten Patentanmeldung nun wirklich nicht um Kleingeld. Und das habe ich Ihnen schließlich schon 2022 mitgeteilt. Leider bisher ohne Reaktion Ihrer Person ! 
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialamt_jobcenter_20241212_law_antrag_teilhabe_02.html#sand ]
Das sollten Sie wirklich in Ihren Überlegungen berücksichtigen. Besser ist das vielleicht. Oder meinen Sie das macht mir nach 30 Jahren noch Spaß mit Ihnen vom Amt oder gar dieser Umgang mit dem Gericht. Nein. Es kotzt mich einfach nur noch an. Und manchmal macht es mich sogar richtig krank.  Trotzdem verbleibe ich mit hochachtungsvollen und natürlich freundlichen Grüßen. Und hoffe bzw. bin eigentlich zuversichtlich, dass ich Ihren Vorstellungen von Mitwirkungsverpflichtungen entsprochen habe. Und haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihre Mitwirkungspflichten in Zukunft auch ebenso mit Nachdruck einfordern werde.

| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang ein Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




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