Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Hallo Frau
Maren Grunwald . . .
Den Antrag wegen dieser
Altersrente stelle ich online bei der DRV irgendwann die
Tage. Ganz fest verspruchen !
Unser heutiges Telefonat in
dieser Angelegenheit. Ihr Schreiben mit Datum vom 11.07.2025
und diese Anhörung nach § 24 SGB X und Ihre darin bekundete
Absicht die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
wegen dieser angeblich fehlenden Mitwirkung nach § 66 Abs.1
und 3 SGB I einzustellen.
Sehen wir es doch einfach mal sachlich. Außer einer geradezu
klassischen Verfahrensverschleppung ist da die letzten 6
Jahre im Landkreis Kusel bzw. bei der holden
Sozialgerichtsbarkeit ja wirklich nichts passiert. Und ich
hoffe nun mit dem oben angeführten Schreiben an die Dt.
Rentenversicherung, und dem Telefonat mit Frau Seiler vorab,
meiner so von Ihnen beanstandeten Mitwirkungspflicht
zu entsprechen.
Anscheinend wurde der so von Ihnen von meiner Person
geforderte Nachweis an das Jobcenter Landkreise Kusel
übermittelt.
Nicht mein Verschulden !
Es sollte Ihnen aber doch auch bekannt sein, dass keinerlei
Anspruchsvoraussetzungen bestehen.
Ebenso die Tatsache, dass ein Widerspruchsverfahren deswegen
beim SG Speyer anhängig ist.
Wozu also das Ganze. Das frage ich mich wirklich ganz
ernsthaft !!! + !
In dem Zusammenhang
und diesem so
bezeichneten "Fordern & Fördern" möchte ich Sie erneut
auf diese Antragstellung wegen den so benannten
'Wohnraumbeschaffungskosten' und auf meine Schreiben vom
16.06.2025 wegen dieser so nicht zu rechtfertigenden
erheblichen Kürzung des für das Leben notwendigen Bedarf und
der erneuten Verfahrensverschleppung im
Widerspruchsverfahren beim Kreisrechtsausschuss hier im
Landkreis Kusel aufmerksam machen.
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/data_verdi/soz-sg/
sozialamt_20250616_regelsatz_wohnraumbeschaffungskosten.pdf ]
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/data_verdi/soz-sg/
sozialamt_kreisrechtsausschuss_20250616_hinweise_widerspruch.pdf ]
AZ S 10 AR 27/25
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/data_verdi/soz-sg/
sozialgericht_speyer_20250616_untaetigkeitsklage_hinweis.pdf ]
Ich erwarte da wirklich und ganz
ernsthaft eine Erledigung des Sachverhalt von Ihnen, sowie
eine umgehende und auch rückwirkend zu zahlende vollständige
Sicherstellung des sozio-kulturellen Eistenzminimum. Falls
Sie dem nicht innerhalb einer Woche entsprechen sehe ich
mich genötig deswegen eine (wie auch immer geartete und auch
Erfolg versprechende) Klage beim hierbei zuständigen
Sozialgericht in Speyer einzureichen.
Und JA. Mit Sicht auf das finale Ende bei diesem feinen
Match, also dem EGMR, kann ich die doch recht eigenwillige
Ausübung Ihrer Amtstätigkeit (nebst der Zusammenarbeit mit
dem Herrn Justiziar des Landkreis und anscheinend ebenso der
Gerichtsbarkeit) nur als konstruktiv und hilfreich bei der
so beabsichtigten Zielsetzung bewerten.
Aber ganz unabhängig davon muss ich meinen Lebensunterhalt
sicher stellen. Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich
da doch etwas drängeln muss. Diesen Monat hatte ich nur 150
€ als Lebensunterhalt zur Verfügung. Und der Telefon - und
Internetanbieter hat mir Heute die 2. Mahnung in Höhe von
115 € (ca.) zugesandt. Das klappt also wirklich nicht mit
dem Geld, wie ja sicher wissen und auch so beabsichtigen.
Mit Ihrer Kollegin Frau Manuela Rumpf hatte ich mich Mitte des Monats Juni auch eher allgemein über das Konstrukt
Hartz / Bürgergeld / Grundsicherung unterhalten. Was ich da
nunmehr seit mehr als 3 Jahrzehnten mit bekomme kann man
wirklich nur (im Verständnis der Psychologie) als
energetischen Vampyrismus bezeichnen. Das muss ich also ganz
persönlich sehen.
Ich verweise in dem Zusammenhang (u.A.) auf den
Leistungsbescheid mit Datum vom 15.08.2024. Nachdem ich bei
gänzlich ohne Frage bestehenden Lesitungsanspruch erst
einmal 2 Monate gänzlich ohne Geld war und von Ihnen ganz
grundsätzlich eine Zahlung verweigert wurde erscheint der
Hinweis in diesem Bescheid (Da Sie vom 01.07.2024 bis
31.08.2024 nachweislich Leistungen nach dem SGB II
erhalten haben,wird die Zahlung für diese beiden Monate
bis zur abschließenden Klärung einbehalten. Bei Fragen
bezüglich der Zahlungen im v.g. Zeitraum wenden Sie sich
bitte an das Jobcenter des Landkreises Kusel.)
wirklich nur als geradezu klassischer Amtsmissbrauch. Und -
ganz ehrlich - diesen Vorwurf wegen der mangelnden
Mitwirkungspflicht kann ich nur als Fortsetzung dieser
Methodik hier im Landkreis Kusel betrachten. Und, dass ich
ganz ernsthaft vorhabe etwaig bestehende Ansprüche gegenüber
Herrn Justiziar (und andere hierbei Verantwortliche)
deswegen auch zivil - und strafrechtlich geltend zu machen habe ich Ihnen ja
auch schon mit geteilt.
Das ist dann natürlich auch eine Frage der finanziellen
Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten.
Das verstehe ich durchaus. Es ist ja auch einigermaßen
logisch. Ohne Moos nichts los. Das versteht sich ja von
selbst.
In dem Zusammenhang erwarte ich nun endlich und letztendlich
wegen meiner Antragstellung 'Wüstensand' einen Bescheid von
Ihnen. Ganz ehrlich, Frau Maren Grunwald. Das ist nun die
letzte Mahnung !!!
Mal ganz unabhängig von dem ursächlich von Ihnen dadurch
verursachten Leidenskonflikt (so etwas frustriert mich total
und das Schreiben mit
Datum vom 11.07.2025 und diese Anhörung nach § 24 SGB X bzw.
Ihrer darin bekundeten Absicht die Grundsicherung
einzustellen hat
gewissermaßen ganz kurzzeitig eine Panikattacke bei mir
verursacht. Ganz schrecklich war das !) handelt es sich bei
dieser beabsichtigten Patentanmeldung nun wirklich nicht um
Kleingeld. Und das habe ich Ihnen schließlich schon 2022
mitgeteilt. Leider bisher ohne Reaktion Ihrer Person !
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialamt_jobcenter_20241212_law_antrag_teilhabe_02.html#sand ]
Das sollten Sie wirklich
in Ihren Überlegungen berücksichtigen. Besser ist das
vielleicht. Oder meinen Sie das macht mir nach 30 Jahren
noch Spaß mit Ihnen vom Amt oder gar dieser Umgang mit dem
Gericht. Nein. Es kotzt mich einfach nur noch an. Und
manchmal macht es mich sogar richtig krank. Trotzdem verbleibe ich mit
hochachtungsvollen und natürlich freundlichen Grüßen. Und
hoffe bzw. bin eigentlich zuversichtlich, dass ich Ihren
Vorstellungen von Mitwirkungsverpflichtungen entsprochen
habe. Und haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihre
Mitwirkungspflichten in Zukunft auch ebenso mit Nachdruck
einfordern werde.
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
ein Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!