[ INFO ]
ANWALT + ANWÄLTIN
http://humanearthling.org/mail/ei_public_coop_20240508_mailer.html  [
] http://www.erwerbslosenverband.org/klage/0000_info_gueterichter.pdf [
[ INFO ] ➽ 【 ZUM SACHVERHALT 】
Es geht um Teilhabe ( pp ) und eine selbst bestimmte Lebensführung.
Und ebenso um das 'Recht auf Kapital' ( ~ für Existenzgründung ~ ) !
Und somit eine der Realität entsprechende marktkonforme Umsetzung für ein Leben unabhängig von Sozialleistungen !

Das bisher letzte Schreiben an das hiesige Jobcenter ...
[ jobcenter_kusel_20240515_widerspruch_teilhabe_antrag_20210127.pdf ]
Zielsetzung ist es mit der Behörde und den Verantwortlichen im Landkreis Kusel, ebenso wie auch beim Sozialgericht in Speyer und dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, zusammen eine Klärung des strittigen Sachverhaltso bezeichnet als " Teilhabe (pp), in Form einer Streitschlichtung bzw. Beilegung [ Streitvermeidung, Schlichtung & Mediation ] bei einem Güterichter, bzw. dem hierbei zuständigen Schiedsamt der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, zu erreichen.
Also einen 'runden Tisch', um etwaige Missverständnisse zu klären und uns auf eine gemeinsame Lösung [ sicherlich im Sinne des Gemeinwohl >>> ] zu verständigen. Es geht um einen grundsätzlichen Klärungsbedarf durch die oberste Gerichtsbarkeit, i.d.S. das BVerfG und in Folge ebenso das EGMR [ ~ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte].
Zielrichtung - wie erwähnt - ist jetzt letztendlich eine Art Mediation mit den hierbei Verantwortlichen und Entscheidungsträgern; um zu erreichen, dass in dieser doch etwas 'festgefahrenen' Situation hier im Landkreis Kusel – und es betrifft ebenso andere Menschen in der BRD und EUBewegung in das ganze Geschehen kommt !

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Das meiste was da an Schriftverkehr in der : Verzeichnisliste Klage : steht ist gerade mal gut genug dafür, dass sich ein Fachanwalt auch nicht allzu sehr langweilt. Sie müssen entschuldigen ! Und natürlich auch für den doch recht heftigst umfangreichen Schreibkram dort. Was so betrachtet ja eigentlich – gestatten Sie mir die Selbstbetrachtung und Wertung eines mir seit Jahrzehnten hinlänglich bekannten Sachverhalt – als 'Beschäftigungstherapie' eines Bürger seitens der Justiz und Verwaltung bei der 'Zwangsverpflichtung' zum Bezug von Sozialleistungen gewertet werden kann bzw. muss. Und zudem noch eine doch etwas anrüchige Grundgesetz widrige Form der 'Rehabilitation' eines im allgemeinen Sprachgebrauch dann vollkommen abwertend so bezeichneten 'Mensch mit Behinderung' darstellt !
➽ 【 Auszug Seite 7 / 30 : querulanzia_01_anlage_03 : 】
» Ebenso anzunehmend wird dieser Facharzt dann zur Schlussfolgerung gelangen, dass es sich bei diesen umfangreichen Schriftsätze in den dem Kläger von der / dem Beklagten aufgenötigten / aufgezwungenen Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit um ein eindeutiges Signal einer zutiefst gequälten menschlichen Seele handelt, welche durch die staatliche Obrigkeit widerrechtlich zu einem Dasein als bloßes Objekt staatlicher Willkür seit 3 Jahrzehnten degradiert wurde.
Gerade auch dieser langjährige "Leidenskonflikt" sollte in einem solchen ergänzenden "Gutachten" im Zusammenhang mit einer "multidisziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK" sicherlich ausgiebig Berücksichtigung finden. «

➽ 【 WORT + SPRACHE 】* * *
Diese Forderung / dieser Rechtsanspruch ist so zwar dem Inhalt und Wesen des Grundgesetz entsprechend. Jedoch wird ( a ) vom Sprachgebrauch ( So z.B. die Definition von 'Erwerbsfähigkeit' und 'Arbeitsmarkt' im Sinne der BA und auch DRV oder einfach nur eine eher unscheinbare 'andere Behinderung' in § 99 (3) SGB IX o.Ä. ! ) vollkommen die Wirklichkeit bzw. das 'Marktgeschehen' ignoriert oder besser geschrieben 'negiert'. Die ( b ) damit integral verbundenen juristischen Wertigkeiten bieten dann auf Grund gänzlich fehlender gesetzlicher Grundlagen keinerlei 'Handlungsspielraum' für die Verwaltung ( Sozialamt und Jobcenter ). Hier wäre also ( c ) die Justiz, i.d.S. die Sozialgerichtsbarkeit und das BVerfG, ( eigentlich zwingend ) gefordert im Einklang mit unseren geltenden Rechtsnormen den Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber einzufordern !
Das nennt sich dann 'Richtervorlage' oder eben 'konkrete Normenkontrolle' ...

➽ 【 HINWEIS (e) 】
Erwerbsfähigkeit wird definiert als min. 3 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Arbeitsmarkt ist definiert als lohnabhängiger Arbeitsmarkt.
'Andere Behinderung' ist nicht weiter definiert.
Hartz V / Bürgergeld bedeutet Grundsicherung. Und 'Gewaltenteilung' gibt es staatsorganisatorisch nicht.
DAZU DAS STATISTISCH SIGNIFIKANTE ZAHLENMATERIAL 'AUTISMUS & INKLUSIVE BESCHÄFTIGUNG'.
➽ 【 FRAGE 】
Ist es
"Erwerbsunfähigkeit"; wenn jemand auf Grund einer wie auch immer gearteten 'Behinderung' keine Arbeit im lohnabhängigen Arbeitsmarkt finden kann, also daran gehindert wird und nicht vermittlungsfähig in den so bezeichneten 'allgemeinen' Arbeitsmarkt ist; oder ist es ganz einfach nur "Erwerbslosigkeit" ?!
Ohne Gesetze dem Gleichheitsgrundsatz des GG folgend erfolgt die 'Zwangsverpflichtung' zum Bezug von Sozialleistungen. Der Mensch wird als 'bloßes Objekt staatlicher Willkür' zwangsverpflichtet zu Hartz V bzw. dem im ganz alltäglichen Neusprech ja nun so bezeichnetem 'Bürgergeld' !

Das wird dann höchst offiziell als “Objektformel” bezeichnet. Der Sprachgebrauch des BVerfG [ ~ Bundesverfassungsgericht ~ ] bei diesem Schutzbereich der Menschenwürde wird dann beschrieben als der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. Die Objektformel, so der Text beim 'allwissenden' Wikipedia, bezeichnet einen Versuch, den Inhalt der von Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Menschenwürde näher zu bestimmen. Schutzobjekt von Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen. Dabei wird der Mensch als Selbstzweck verstanden. Aufgrund der Schutzrichtung der Norm statuiert das Grundgesetz die Menschenwürde als Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt und gleichzeitig positive Schutzpflicht für den Staat. Innerhalb dieser Vorgaben des Grundgesetzes darf der Mensch nicht zum bloßen Objekt oder Mittel degradiert werden, was Auswirkungen auf die Eingriffsvoraussetzungen (~ gemeint ist der verletzbare Achtungsanspruch als Rechtsanspruch mit Gestaltungsauftrag an die Staatsgewalt ~ ) in das Grundrecht hat. Diese bestimmt die vom Bundesverfassungsgericht verwendete Objektformel. Die Objektformel „füllt den Begriff der Menschenwürde von der Verletzung her mit Inhalt.“ Diese werde verletzt, „wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird.“ Anders formuliert schütze Art. 1 Abs. 1 GG den Menschen davor, „dass er durch den Staat oder durch seine Mitbürger als bloßes Objekt, das unter vollständiger Verfügung eines anderen Menschen steht, als Nummer eines Kollektivs, als Rädchen im Räderwerk behandelt und dass ihm damit jede eigene geistig-moralische oder gar physische Existenz genommen wird.“ Indizien für Verletzungshandlungen sind Situationen, die sich darin äußern, dass „man sich nicht wehren oder entziehen könne“, „sich gedemütigt oder völlig überflüssig fühle“. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz ohne Verfassung in diversen Entscheidungen auf die Objektformel zurückgegriffen, welche ich schon kenne und die nur recht mangelhafte bis so einfach nicht vorhandene Umsetzung in langen Jahrzehnten auch !
【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
 
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Wen auch immer es betrifft ...

Arno Wagener
Hauptstraße 67
D - 66871 Theisbergstegen / Godelhausen
Fon :  +++ 49 (0) 178 9619495 [ WhatsApp !!! ]

den 13.05.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8594 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :





Hallo Mensch ...
Sehr geehrte Damen und Herren . . .

ZUM SACHVERHALT ...

Hier haben Sie / hast du den kompletten Zugriff auf den Schriftverkehr der letzten 4 Jahre ...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php ]
Eine Zusammenfassung und ( halbwegs passable ) Gliederung des strittigen Sachverhalt !
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/law-and-order-no-02.pdf ] 4 Seiten [
Das "Gutachten" von 11/2020 ( = in Anführungzeichen )
[ jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf ]
: AUSZUG : » Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde.
Einige der zu beobachtenden Symptome passen zwar auch zu der Autismus-Spektrum-Störung Asperger-Syndrom. Es gibt bei den Symptomen Überschneidungen. Die festgestellten Symptome passen allerdings besser zu der schizotypen Persönlichkeitsstörung als zum Asperger-Syndrom. «

Das Berufungsverfahren Teilhabe (pp) beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ...
Das bisher letzte Schreiben in der Angelegenheit :
[ lsg-rlp_20240503_anfrage_definition_berufung.pdf ]

Die Antragstellung Teilhabe (pp) am 27.01.2021 ! Kein Bescheid. Die ganz normale Vorgehensweise nicht nur im 'Jobcenter Landkreis Kusel'. Nach 6 Monaten Untätigkeit seitens des Jobcenter, und der zuerst verweigerten Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage, etwas mehr als 1 ¾ Jahr Stillstand / Untätigkeit beim SG in Speyer. Und dann - ohne rechtliches Gehör oder gar Berücksichtigung des juristisch unstrittigen Sachverhalt - in dem Beschluss des Sozialgericht als Inhalt und einzigem Umfang der Klage ( gefordert war nur eine multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK ) 8 Umzugskarton. Und auch beim LSG RLP hat sich bei diesem eigentlich ganz einfachem Sachverhalt seit nunmehr mehr als ca. 1 Jahr nichts getan.
Hier auch etwas zur Vorgeschichte :
[ lsg-rlp_20230322_707-21_berufung_teilhabe.pdf ]
[ sozialgericht_speyer_20240416_untaetigkeitsklage_teilhabe_pp.html ]

KLEINE RECHNUNG : INSGESAMT 42.53 Monate x 1.000 € = 42.530 €.
Und meine Person ist da im Konstrukt Hartz V ganz sicher kein Einzelfall !.
: AUSZUG : ANFRAGE EU-Parlament 'Autismus & Beschäftigung' . . .
Autismus ist eine komplexe lebenslange Behinderung, die von jeder betroffenen Person unterschiedlich erlebt wird. Schätzungsweise sind fünf Millionen Menschen in Europa von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen. Menschen mit Autismus sind unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen, einschließlich der allgemeinen und beruflichen Bildung, stark von Diskriminierung betroffen, was sich in schlechten Beschäftigungsaussichten niederschlägt. Menschen mit Autismus, auch solche mit überdurchschnittlichem Bildungsniveau, sind unverhältnismäßig stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Ihre Beschäftigungsquote liegt unter 10 % und damit weit unter den Quoten von 47 % bei Menschen mit Behinderungen und von 72 % bei Menschen ohne Behinderungen. Sie sind häufig unterbeschäftigt, arbeiten in prekären und/oder kurzfristigen Arbeitsverhältnissen mit sehr niedrigem Lohn, oft in betreuten Einrichtungen, und sind stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.
KLARTEXT IN KURZFORM :
Eine anscheinend strukturell bedingte systemimmanente Diskriminierung allererster Güte und Qualität !
IN GROSSBUCHSTABEN !!!
Die Anfrage über das EU-Parlament an die EU-Kommission ...
Autismus und inklusive Beschäftigung | O-000017/2021
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/O-9-2021-000017_DE.html
Plenardebatten - Autismus und inklusive Beschäftigung ...
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2021-06-10-ITM-013_DE.html
Die Klage / das Verfahren 'Querulanzia', also wegen diesem 'wahnhaften Querulantentum' !
[ 00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch ]
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der 'Coffee-Shop & Co.' - Antrag (
Teilhabe pp refreshed ! ) ...
] PRINT [ job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.pdf ]
] LINKS [ job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.html ] ¡ A PREVIEW !
Aktuell und in jedem Fall zu empfehlen ...
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/hanf ]

— — — — —
Appendix
[ HINWEIS ]
— — — — —
Betrachten Sie das Ganze doch einfach als "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" !


Ja wirklich. Das erscheint als geeignetes Regulativ bei der in früheren Schreiben mit den Behörden, i.d.S. den Beklagten und auch Gerügten, so schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz" !

Eigentlich einzig - und wirklich nur darum - geht es in der Rechtsprechung.

Also nicht um diese so bezeichnete "Inkompetenzkompensationskompetenz", welche auf Grund fehlender gesetzlicher Vorgaben und somit eines fehlendem 'Ermessensspielraum' für Verwaltung und Justiz, so zu kennzeichnen ist !

Nein.

Es geht in direktem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch einer sicherlich gerechtfertigten und gleichberechtigten Teilhabe (pp) bei einem 'Mensch mit Behinderung' ( oder eben auch ohne ) um Ihre ganz persönliche "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Und soweit ich das, also geltende Rechtsnormen und Gesetze, verstanden habe
:
Es ist sogar Ihre Pflicht und Verpflichtung als Bürger*innen und Amtsträger ...

Öffentliches Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen Individuum entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.

Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu verwirklichen.

So heißt es in Art. 3 der Verfassung des Freistaat Bayern schlicht :
„Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.“

o • • • • • o
¡ ! Kennen Sie auch die Verfassung von Rheinland-Pfalz ¿ ?
[ https://www.rlp.de/unser-land/landesverfassung ] + PDF [
o • • • • • o

Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht]
» 
Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht. «

Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
[
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand und Geltung seit dem 13.07.2019 !
Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?!

Damit tun
Sie dem 'Gemeinwohl', also gerade auch sich selbst, etwas Gutes !
So sind Sie ein/e der Verfassung treue/r, geradezu linientreue/r, Bürger*in und handeln entsprechend dem Inhalt und den Grundsätzen des Grundgesetz von Deutschland.

o • • • • • o

Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für alle Menschen und gerade auch den Bürger so bestimmten Sozialstaat.

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Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8594 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

.: : LAST RELEASE : :.
= BEGRIFFLICHKEITEN =
[ klage/lsg-rlp_20240503_anfrage_definition_berufung.pdf ]
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20240503_anfrage_definition_berufung.pdf ]
[ ( 6 Seiten ) für das LSG RLP ]
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20240503_anfrage_definition_berufung.pdf ]
[ Schreiben an die Beklagten ( 7 Seiten ) ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid.pdf ]
= :
Z B : = Das Schreiben an das Jobcenter / Sozialamt !!!
+ Seite 5 - 7 + ➽️ 【 » Lange Rede, kurzer Sinn ! «




➽ 【 WORT + SPRACHE 】*     *     *
Als geradezu passendes Beispiel dazu !


: ETWAS ZUR LOGIK IM UMGANG MIT STAAT & SPRACHE :
Dös ist interessant. Ganz wirklich und gänzlich ohne irgend welche Spässchen !
[ http://www.humanearthling.org/crowd/cop27_law_church_of_gaia.html#technique ]


: AUSZUG :  Eine Technikfolgenvorbeugung , Technikfolgenvermeidung, oder gar eine solide Technikfolgenprävention gab es ja in der Vergangenheit weder vom Sprachgebrauch, und entsprechend dann ohne diese generative Grammatik im Sinne von Noam Chomsky, einem weltweit anerkannten Sprachwissenschaftler, auch nicht in der gemeinsamen Wirklichkeit !
Warum und Wieso das nun so ist, sei Ihrer eigenen Überlegung überantwortet !
Falls das DPMA diese Anmeldung einer 'Wortmarke' nicht gewährleistet schadet es auch nicht und hätte sogar bei dieser "PR – Aktion" so gewisse nicht einfach von der Hand zu weisende Vorteile. Letztendlich demaskiert das System sich dann bei dieser erneuten Zensur, also dieser verbalen Kontrolle der deutschen Volksgemeinschaft, und das ist gewissermaßen dann wie eine Vergewaltigung der deutschen Sprachkultur, der geliebten Sprache von Dichtern und Philosophen. Das ist dann eigentlich nur zu vergleichen mit einer Schändung und schamlosen Defloration der heiligen Jungfrau Maria. Oder war das jetzt Maria Magdalena ? + !
【 TECHNIKFOLGENABSCHÄTZUNG vs. TECHNIKFOLGENPRÄVENTION 】
[ http://www.humanearthling.org/patent/dpma_marke_20211109_technique_online.html ]
Das DPMA reagiert daraufhin mit dem Hinweis, dass Markenanmeldungen generell gebührenpflichtig sind !
Solche schlichtweg fehlerhaften Auskünfte darf eine deutsche Behörde dem Bürger einfach nicht erteilen ...
Das bisher letzte Schreiben in dieser Angelegenheit ( 1 Seite ) :
[ http://www.humanearthling.org/patent/dpma_marke_20220118_technikfolgenpraevention.pdf ]
Ich hoffe doch stark, dass das so bezeichnete Beschwerdemenagement des DPMA bei diesen juristisch doch einwandfreien Hinweisen die Tragweite (m)einer Eingabe namens 'Überprufungsantrag' bei einer ganz normalen Behörde in Deutschland zu würdigen weiß. Aber ich mag das einfach bezweifeln.
So gestaltet sich dann aber die Argumentation gegenüber dem BVerfG wegen der Forderung einer gleichberechtigten Teilhabe an und in der Gesellschaft auch als Mensch behaftet mit den 'AGB' von Hartz IV / SGB II und einer Behinderung im Sinne der UN-BRK und möglicherweise nicht nur ein atypiuscher Autist in der Schublade Asperger Syndrom, sondern sogar vollkommen gaga und ganz schön klappediklopse anarchistisch veranlagt, immer wieder ein klein bisschen besser und schlüssiger. Steter Tropfen höhlt den Stein. Und das ist jetzt nicht von Bruce Lee.
: ZUR INFORMATION : Technikfolgenvorbeugung vs. Technikfolgenabschätzung :       
Technikfolgenprävention bzw. Technikfolgenvermeidung und insoweit Vorbeugung
dem Vorsorgeprinzip entsprechend ist nicht 'Technikfolgenabschätzung' ! Oder eben eine Technikfolgenvorsorge. Also genau genommen eine Vermeidung von unliebsamen, die Natur und unsere menschliche Gemeinschaft schädigenden, also zu vermeidenden Technikfolgen. Das ist wichtig ! Und wirklich nicht unwesentlich in unserer gemeinsamen Handhabung von Wirtschaft, Gesellschaft und Natur.
¡!
DIESE GANZ PRAKTISCHE ' VERSCHWÖRUNGSTHEORIE ' KÖNNEN SIE AUCH GANZ LEICHT ÜBERPRÜFEN ¿?
Bei Google - also die allgemein gebräuchliche Suchmaschine im Internet und die Eingabe in " " des jeweiligen Suchbegriff definiert die Suche nach dem exakten Wort / Begriff - unter Eingabe des genauen Begriff "Technikfolgenprävention", "Technikfolgenvorbeugung" und auch "Technikfolgenvermeidung" suchen ? + !
Da jeweils kein Ergebnis verfügbar ist, bedeutet das eigentlich Klartext, dass es auch keine 'Technikfolgenprävention', 'Technikfolgenvorbeugung' oder auch 'Technikfolgenvermeidung', somit auch keine Vorbeugung von Technikfolgen dem allgemein und zudem verbindlich geltenden "Vorsorgeprinzip" entsprechend gibt.

Einfach mal ausprobieren. Mit Google geht das wirklich ganz einfach ...
Und hier musst du / müssen Sie
nur auf den jeweiligen 'Link' drücken !
Fangen wir doch einfach mal mit "Technikfolgenabschätzung" an !?
Und nun den
Begriff "Technikfolgenprävention" !
Auch etwas "Technikfolgenvorbeugung" ?
Oder "Technikfolgenvermeidung" !

Na ?! Das ist doch ein deutlicher Unterschied ? + !
Und das sind doch wirklich ganz normale deutsche Wörter. Oder ?

Ich hoffe, dass ich mich mit diesem Beispiel 'Technikfolgenvorbeugung vs. Technikfolgenabschätzung' auch wegen den anderen oben ↑↑↑ angegebenen Wortverirrungen bzw. Verwirrungen unserer staatlichen Organe und der Obrigkeit wie etwa bei den juristisch relevanten Begriffen 'Erwerbsfähigkeit', 'Arbeitsmarkt' oder auch 'andere Behinderungen' im Sinne des § 99 ( 3 ) SGB IX deutlich und verständlich gemacht habe ?!
= Gesetzesentwurf und geplante Änderungen des § 99 SGB IX ...
[ https://datenbank.nwb.de/Dokument/664699_DBLw45685ab3b1b1b1b3b5b1 ]
[ https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/service/aktuelles/ablehnung-99-sgb-ix-aenderung ]
Eine solche Verkündung ist aber zum 1.1.2023 nicht erfolgt. Die Neufassung des § 99 Paragraphen bleibt daher abzuwarten. Klartext bedeutet dieser kleine Absatz, dass das ganze Behindertenrecht damit ausgehebelt werden kann.

Diese ganze Wortspielerei nun am Beispiel

der Begrifflichkeiten Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber !

'BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION'


: Cer Lerock : Auf seinem Weg zur Zeitbasis Alice !
: HIER : Buch № 3 : Abschnitt 03 'Unter den Bürokraten' =
>>> [  http://www.humanearthling.org/book/#ei ] <<<

1984 Part 2 . . .
Oder war es jetzt " Arbeit macht frei " ?!

:. Nur um den Sachverhalt Kapital und Arbeit zu verdeutlichen .:

Bei diesen bedauernswerten Zweibeinern auf dem Planeten Gaia wurden durch die herrschende Kaste die meisten Angehörigen dieser einheimischen Spezies mittels einer mediengesteuerten Fokussierung auf die Wertigkeit / den Begriff " Arbeit " mit Scheuklappen ausgestattet, um die eigentlich einfache Schlussfolgerung " Verfügbarkeit / Recht auf Kapital bedeutet Verfügbarkeit / Recht auf Arbeit " nachhaltig zu verhindern.

Lt. der volkswirtschaftlichen Theorie + Lehre trennt man 3 Produktionsfaktoren:
Boden + Arbeit + Kapital sind eindeutig anerkannt und Wissenschaft. Ohne Frage.
Über Parteigrenzen hinweg scheint es selbst im Bundestag keiner Debatte würdig.

Der Kapitalgeber / nehmer.
Der Arbeitgeber / nehmer.
Und natürlich der Boden - die Erde. Raum. Platz. Handy. Büro. Auto. Rohstoffe.

Erde beispielsweise gibt fast nur. Hat keine starke Lobby und wird nach Strich
+ Faden geplündert. Wird voll geschissen. Beschissen. Zugepisst. Niedergemüllt.
Und wir Menschen [ Arbeit ] und insbesondere das Kapital nehmen.
Nehmen und nehmen !

Mir stellt sich immer die Frage, warum der Kapitalist, der ja das Kapital gibt,
dann auch noch Arbeit geben kann. Eigentlich ist der Unternehmer auch Arbeit !?
Und da gibt's zum Glück mit dieser Definition Arbeitgeber weniger die Probleme.

Kapital dagegen ist etwas sehr Abstraktes. Es besitzt jedenfalls keine 2 Beine.
Und wie ich die wissenschaftliche Theorie verstanden habe, fließen diese Kräfte
der Volkswirtschaft in einem angeregten Produktionsprozess gemeinsam zusammen !

Der Kapitaleigner ist ja Kapitalgeber und nimmt Arbeit ( = Arbeitnehmer ) !
Die Werktätigen, also so Menschen wie du oder ich, geben ja die Arbeit. ? !

Wir sind Kapitalnehmer, da wir ja kein Kapital haben,
um dieses dem gemeinsamen Produktionsprozess bei zu steuern.
Dann nehmen wir ja an diesem Produktionsprozess teil. Ohne Arbeit geht's nicht.
Und wir müssen natürlich etwas hin zu fügen. Arbeit ! Sind also Arbeitgeber !!!

Ohne uns steht der Kapitalgeber - das Kapital - ziemlich hilflos herum.
Weil Kapital dann unseren Part Arbeit auch noch komplett übernehmen muss.
Ohne 2 Beine, Hände, Kopf und Herz könnte das aber etwas schwierig werden.
Kapital muss dann auch die Erde alleine ausbeuten. Hat sowieso schon zu tun.

Wie würde sich der Arbeitgeber in seinem Selbstwertgefühl wahrnehmen,
wenn Mensch / Bürger dieses vom geltenden Sprachgebrauch auch wäre ?!
Oder was wäre wenn es für Arbeit = Mensch das Recht auf Kapital - Kredit gibt ?
Natürlich unter volks - und betriebswirtschaftlich sozial sinnigen Bedingungen.
Gibt es dann Freiheit. Gleichheit ?! Vielleicht sogar Schwesterlichkeit ...




  

• · In dem Sinne ! · •


(••):Die wundervolle Welt des Widerstand ! :



Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener

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