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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 4/489 + 4/58.24399 :

BCC: Wen auch immer es betrifft ...


Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 01.04.2025
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8917 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



Hallo Mensch !



: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Sehr geehrte Veratwortliche im Landkreis Kusel und natürlich der Kreisverwaltung Kusel im Landkreis Kusel.

Hallo ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
Sehr geehrte Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen.
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialamt_jobcenter_20250401_law_antrag_teilhabe_03.html ]

[ I ]
SG + LSG RLP + BSG + BverfG + EGMR

SOZIALAMT
Sehr geehrte Frau Manuela Rumpf ...
Thema № 1 ➽️【 Bescheide TEILHABE (pp) ! => Antrag Abschnitt [ II ] !!! + !
Thema № 2 ➽️=> TEILHABE (pp) + KV ! => Siehe Abschnitt [ I ] !!! + ! <=
Thema № 2 ➽️=> TEILHABE (pp) + KV ! => Hier im Abschnitt [ I ] + !!! + ! <=
Heute geht es ( primär ) um die ja immer noch seit 2019 im lfd. Leistungsbezug fehlende KV !
Siehe in dem Zusammenhang das ( bisher letzte ) Schreiben an die AOK im Anhang dieser Mail . . .
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/aok_rlp_20250328.pdf ]
Aber gerade auch geht es um diesen ( sicherlich auch für Sie als Sachbearbeiter*in ) einfach nur lästigen – und zudem vollkommen unnötigen – Verwaltungsaufwand bei diesem so von Ihnen verwendeten monatlich handschriftlich ausgefertigten "Behandlungsschein" im Rahmen dieser "Sozial- und Eingliederungshilfe", so benannt als 'Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII)'.
Und die Ausstellung der nunmehr ja doch zwingend erforderlichen Karte.
] INFO [ https://www.betanet.de/ elektronische-gesundheitskarte.html ]

Es ist doch einfach praktischer so, meinen Sie nicht auch, Frau Manuela Rumpf ?!
Sie müssen nicht immer – und zudem handschriftlich – nahezu jeden Monat (((
=> 1ste MAIL 31.10.2022, 08:56 <= ))) einen Behandlungsschein erstellen, und zudem
zumeist noch mit einem nicht unbeträchtlichem Kostenaufwand zu Lasten des Steuerzahler / der Steuerzahlerinnen eintüten und dann per Post verschicken.
Eine
Krankenversichertenkarte / Elektronische Gesundheitskarte – nur meine ganz persönliche Ansicht dazu – vermeidet (bzw. vermindert zu mindestens) das 'Diskriminierungs - und Benachteiligungspotential' ( Grundrecht der Gleichheit und Gleichbehandlung Aller vor dem Gesetz ) ganz ungemein.
Wer oder was ( AOK bzw. Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel ) mir das Teil, also buntes Kärtchen, nun zu schickt ist mir dabei wirklich vollkommen egal. Nur sollten Sie dabei nicht versäumen ( innerhalb angemessener Frist ) mir einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid zum Thema KV + DRV zu übermitteln.
Auch insbesondere wegen der doch ( anscheinend ) notwendigen und somit fehlenden Rechts - und Amtshilfe im / beim Landkreis Kusel ( ~ JC + KV ~ ) bei meinen Bemühungen der letzten 4½ Jahre mit den verschiedenen Krankenversicherungsunternehmen ( ~ Konzernen ) wegen dem Erhalt einer so gesetzlich ja verbindlich vorgeschriebenen und alleinig dem Bürger verpflichtend zugeordeneten Krankenversicherungsschutz.
Ich beantrage also Heute bei Ihnen diese
Rechts - und Amtshilfe !!!
Bzw. nun ja auch wegen dieser ( so ja eigentlich nicht zulässigen ) Zwangsverrentung ...
Ich brauche nun also ganz unbedingt einen
"rechtsmittelfähigen Bescheid" von Ihnen.
Ich muss deswegen jetzt wirklich drängeln. Normalerweise tue ich das ja nicht. Aber Heute tue ich es !!! + !


[ II ]
SOZIALAMT
Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter und allseits verehrte Frau Sachbearbeiterin ...
Ich wurde wegen einer ( auf Grund der durch nichts zu rechtfertigenden und so nicht zzulässigen erheblichen Kürzung des zum Leben notwendigen Bedarf ) nicht erfolgten Buchung der Rechnung meines Provider, nebst den damit verbundenen Mahngebühren in Höhe von 3 € 90 Cent, an meine diesbezügliche Antragstellung wegen diesen so von Ihrer Behörde verursachten zusätzlichen Kosten des Zahlungsverkehr erinnert. Haben Sie sich dazu schon zu einer Handhabung entschieden.
Ich erwarte dazu immer noch auf einen Bescheid.
Im Abschnitt II geht es also ( Sie haben es sicherlich schon erraten !? ) mal wieder um die (
leider immer noch fehlende und bereits mehrfach angemahnte ) Bescheidung so
eingereichter Antragstellungen im Spektrum von dieser Teilhabe ( pp ) und ebenso den Wohnungsbeschaffungskosten ! + !
[ http:// erwerbslosenverband.org/klage/ job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.pdf ]
[ http:// erwerbslosenverband.org/klage/ sozialamt_20240916_antrag_wohnraumbeschaffungskosten.pdf ]

Könnt Ihr euch / Können Sie sich da so langsam –> also in aller Ruhe ohne weitere doch eigentliche unnötige Verzögerungen <– jeweils zu einem schriftlich ausreichend begründeten Bescheid durchringen ? + !


[ III ]
JOBCENTER

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter und allseits verehrte Frau Sachbearbeiterin ...
Im Abschnitt III geht es dann mal wieder um die ( leider immer noch fehlende und bereits mehrfach angemahnte ) Bescheidung so eingereichter Antragstellungen im Spektrum von dieser Teilhabe ( pp ) und einem formal und korrekt und zudem fristgerecht eingereichtem Widerspruch ! + !
[ http:// erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_20250117_widerspruch_bescheid_teilhabe.pdf ]
Wie sieht es da mit dem Widerspruchsverfahren aus.
Läuft das. Dauert das. Und wie lange noch ?!
Könnt Ihr euch / Können Sie sich da so langsam –> also in aller Ruhe ohne weitere doch eigentliche unnötige Verzögerungen <– jeweils zu einem schriftlich ausreichend begründeten Bescheid durchringen ? + !



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang ein Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




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