: AZ 6594 : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSMASSNAHMEN : ANTRAG MOBILITÄT : № 3 :
DER LINKER !!!
: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 21.11.2022 Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ : 4/411 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 6594 :
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8055 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000

【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
-------- M A I L --------
Betreff :0  : AZ 6594 : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSMASSNAHMEN : ANTRAG MOBILITÄT : № 3 :
Datum :0  21.11.2022
Von :0  Human <arno@humanearthling.org>
An :0  Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
 Sozialamt Kusel Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>,
 Jobcenter Kusel Herr RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>
  Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>
 + BCC . . .
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221121_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_komposter.html ]
= Diese Mail ist auch online verfügbar für Sie ( ~ bzw. dich ). Incl. dieser allzu feinen Linkereien . . .

Sehr geehrte Damen und Herren bei Landkreis und Kreisverwaltung Kusel ...
Sehr geehrter Herr Werkleiter / Geschäftsführer / Justiziar Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel'.
Werter ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
: B E T R E F F : AZ : 6594 bzw. ???? :
Das Schreiben vom 28.10.2022 ...
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221028_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_mobilitaet.html ]
Im darauf folgenden Schreiben mit Datum vom 08.11.2022 handelte es sich ja - wie Ihnen ja sicherlich bereits hinlänglich bekannt - auch um dieses "Wohnraumbeschaffungskosten":
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_mobilitaet.html ]
Aber ebenso auch um die ja immer noch ausstehende 'Bescheidung' diverser Projektanträge, welche teilweise schon im Jahr 2019 erfolgten. Und auch um eine deutliche MAHNUNG wegen den sonstigen Unregelmäßigkeiten in der Amtstätigkeit seitens Kreisverwaltung und Landkreis Kusel, sowie einen 'deutlichen' HINWEIS auf die für eine sachgemäße und insoweit korrekte Tätigkeit so ja nicht zutreffende 'Amtshaftpflicht', haben Sie in dem betreffenden Schreiben finden können . . .
HEUTE geht es in A - wie kann es auch anders sein - mal wieder um diese Wohnraumbeschaffungskosten.
Und auch um Biomüll. Gülle, Mist und was es da sonst noch an so nicht statthaften Methan-Emittenten gibt.
Auch benötige ich dringend Geld. Bares. Und das wenn möglich noch innerhalb dieser Woche bar oder eben zu Gunsten meiner Ihnen bekannten Bankverbindung überweisen ! Und natürlich erwarte ich einen schriftlich begründeten Bescheid !
Im Anhang dieser Mail finden Sie neben der erneut wie am 08.11.2022 übermittelten Mahnung auch ein PDF meines Provider.
Und auch ergänzende Hinweise dazu im Abschnitt B wie Berta in diesen Schreiben . . .
In C geht es um Gülle, Mist und dergleichen mehr. Ein paar Angaben dazu !
Und ja. Das verstehen Sie bitte als ein Teil des Projektantrag citiZENnet.
Und als Vorbereitung für eine wirklich feine Klage beim SG Speyer.


Wegen der Erwiderung des Werksleiter,
Herr Ass. jur. Peter Simon, an das Sozialgericht in Speyer.
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20221114_in_ocr.pdf

STICHWORT A : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN :

Das ist - nicht nur juristisch - ein sehr interessanter Sachverhalt.
In einem Schreiben an das Sozialgericht in Speyer habe ich auf Seite 2 - 3 Mitte mal aufgelistet wie oft ich das Thema schon beim hiesigen Jobcenter und der Gerichtsbarkeit zur Sprache gebracht habe.
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20221028_klage_wohnraumbeschaffungskosten.pdf =
Herr Ass. jur. Peter Simon hat es in seiner Erwiderung an das Sozialgericht immer noch nicht verstanden. So jedenfalls seine Erwiderung an das Gericht.
Und das, obwohl ich bei der ersten Erwähnung dieses 'Begriff' gleich den § im SGB angegeben habe.
Damit habe ich schon 2019 ganz zu Anfang meiner Bekanntschaft mit dem hiesigen 'Jobcenter' angefangen.
Die Situation, bundesweit, sieht so aus, dass nicht die eigentliche Wohnungssuche, sondern nur die dann gefundene Wohnung als Kosten / Ausgaben berücksichtigt werden. Auch muss der "Kunde" vorher fragen, ob die Wohnung 'angemessen' ist. Und bis dann der Bescheid vom Amt kommt ist die Wohnung meistens schon weg.
Ich kenne das. Ob jetzt Haschbach 2019. Oder eben das kleine Häuschen, was ich mir gemeinsam mit meinem Vermieter Mitte des Jahres angeschaut haben. Sie reagieren einfach nicht.
Und wenn man als "Hartzi" dann trotzdem einzieht, werden Umzugskosten, Erstausstattung, und alle sonstigen damit verbundenen Ausgaben formal korrekt und juristisch einwandfrei verweigert.
Klartext sieht das bei diesem Konstrukt "Hartz IV / SGB II" so aus, dass [ a ] der hilfesuchende Bürger, optional die Hilfe suchende Bürgerin - z.B. alleinerziehend mit ein paar Kiddis - finanziell weiter vom System ausgeblutet wird. Und [ b ] eine "Ghettoisierung" damit leicht umgesetzt werden kann.
Hier im Landkreis ist das der Holler. Und z.B. in Göttingen der Hagenweg 20. Das gibt es so überall. Ich habe nach 3 Jahren "Linux-Lern-Büro" in der Straßensozialarbeit in Göttingen dort ein paar Monate gewohnt und in den Anfangstagen von Hartz IV die Kosten der Unterkunft bzw. statthaften Umzugskosten in einer von Kakerlaken verseuchten Wohnsituation klar gemacht.
= https://www.google.com/search?q=youtube+spiegel+hagenweg+20+göttingen =
Danach bin ich erst Mal auf's Land gezogen. Und habe mir 1 Jahr Auszeit und Waldspaziergänge gegönnt ...
Ihr bekommt das doch seit ein paar Jahren mit. Ich bin am Machen und am tun. Von Morgens bis in die Nacht !

STICHWORT B : INFLATION und REGELSATZ : MITTELLOSIGKEIT ...
Und ein ANTRAG : HILFE IN BESONDEREN LEBENSLAGEN !


Auch wenn ich Sie nicht mit meinen finanziellen Nöten belästigen möchte ! Viel lieber würde ich ja mein Streben nach einer gleich berechtigten Teilhabe und selbst bestimmten Lebensführung in Form einer selbstständigigen Existenz und dem 'Broterwerb' unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen leben. Aber Sie lassen mich ja nicht und halten mich da doch lieber in Knechtschaft unter dem Verlust meiner Würde und dergleichen mehr. Sie sollten sich etwas schämen !
Und deswegen muss ich Sie doch auf einen finanziellen Engpass ansprechen und einen Antrag deswegen stellen . . .
Und Sie auffordern umgehend und Zeit nah einen schriftlichen und entsprechend begründeten Bescheid wegen der Dringlichkeit der Sitation noch diese Woche mir zukommen zu lassen. Gerne auch per Mail.
Postfach: Arno Wagener (ext_c3b4b7fe6b2d41c8b75cd42582a02321@poststelle.rlp.de)
Wie mir die Anwälte Rechtsanwälte Göhring, Wallé & Meisinger mitteilten kostet die Erstberatung am 24.11.2022 um 8:00 Uhr zwischen 30 und 200 €. Ich habe wegen des bereits gestellten PKH + Beratungshilfeantrag bereits mit der Geschäftstelle des Sozialgericht in Speyer telefoniert.
Aber 30 € wird es kosten. Und mit Anwälten zu verhandeln, Ihr Werksleiter Herr Ass. jur. Peter Simon versteht das sicherlich, ist so einfach nun wieder nicht. Das Geld habe ich aber nicht.
Ich muss dringenst meinem Provider 139,20 € überweisen. Das ist zwingend notwendig, weil sonst mein ganzen Internet-Geschehen incl. der ja in der heutigen Kommunikation notwendigen Kommunikation blockiert ist.
Das darf nicht sein. Das verstehen sie doch sicher ?!
Auch ist eine derartige Zahlungsverzögerung mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Und dann bin ich mittellos. So etwas darf nun wirklich nicht sein, meinen Sie nicht auch, Herr Simon ?!

: BEGRÜNDUNG : Hartz IV ist nicht lustig. Dieses Konstrukt, incl. der hierbei agierenden Sozialgerichtsbarkeit, ist ein Mechanismus zur Kontrolle der erwerbstätigen bzw. erwerbslosen Bevölkerung.
Durch die Kostensteigerung seit Mitte 2020 sind meine Ersparnisse vollständig aufgebraucht und mittlerweile bin ich immer zum Ende des Monat so um den 20. / 25. herum pleite.
Stellem Sie sich das mal bei einer Alleinerziehenden mit ein paar Kindern vor. Das ist einfach nur SCHEISSE !
Entschuldigen Sie bitte diesen kurzen Ausflug in die fäkalen Daseinsgründe unserer gemeinsamen Existenz ...
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf = 1 Seite . . .
Da steht unten der Hinweis - also wirklich nicht zu übersehen - auf 2 ganz eindeutige Urteile ...
Vom BVerfG. Und in dem Sinne hat das dann Gesetzeskraft ! Und da gibt es nicht zu deuteln !!!
Es interessiert aber das Sozialgericht nicht. Also ich habe seitdem nichts mehr dazu bekommen.

Diese in dem Schriftsatz " sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf " angegebenen Urteile und Leitsätze des so benannten Bundesverfassungsgericht sind für Ihre Amtstätigkeit verbindliche Gesetzesgrundlagen.
Sie sollten das also wirklich beherzigen.


Wegen unserer so nicht bestehenden "Gewaltenteilung", dem Verfassungsgebot Art. 20 GG folgend, gibt es in Folge irgendwo im Text noch einen Hinweis auf einen umfangreichen Text dazu unter www.erwerbslosenverband.org.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_klage_teilhabe_002_gewaltenteilung_brd.html ]
Interessant. Nur falls es Sie / Euch als Bürger*in überhaupt interessiert. Das sollte es eigentlich !
Bei dieser Klage wegen dem Widerstandrecht Art. 20 (4) GG, und in Folge dann 10/2023 dieser Abstimmung als Sachentscheidung [ Art. 20 (2) GG ] zum Klimawandel und dem Demokratieerhalt, ist das ein ganz wesentlicher Bestandteil in der Argumentation.
Ihr seid die Mittelschicht. Und euch geht es auch bald an den Kragen. Es ist 2022. Und Klimawandel. Ausverkauf der Demokratie. Und trotz dem schnuffigen kleinen BPKW arbeitet und lebt ihr für die Banken. Und euch geht es noch gut.
In Afrika, Südamerika und Asien, oder auch bei unserem 'Bündnispartner' USA, ist das nicht so.
Reichtum definiert sich durch Armut in einer globalisierten Gesellschaft unter der Kontrolle nur einiger Weniger.

UM AUF DEN PUNKT ZU KOMMEN !


Es geht ganz eindeutig um Ihre Amtshaftpflicht dabei ! Ich erwähnte es ja schon mehrfach.
» In Rheinland-Pfalz wurde auch eine allgemeine Treuepflicht „gegenüber Staat und Verfassung“ für uns Bürger / Menschen in die Verfassung aufgenommen !
Artikel 20 [ Staatsbürgerliche Treuepflicht ] Jeder Staatsbürger hat seine Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht. JA ! Das steht da wirklich drin ! Zugegeben. Da steht 'Treupflicht'.
Aber wie hört oder eben liest sich so etwas Heutzutage.
Treuepflicht ist schon o.K. !
O.K. ist auch in Ordnung. Bei den ganzen Amis in der Pfalz ist es schon o.k. ! «

Das habe ich dann auch meinen Sachbearbeiter*innen beim Amt geschickt . . .
: AUSZUG : jobcenter_sozialamt_kusel_20220817_zahnschmerzen_kosten_diverses_legales.html :

» Wirklich. Ganz so abwegig ist diese Frage meiner Person mit 63 Jahren, also gewissermaßen schon im fort geschrittenen jugendlichen Alter meiner mir vom Grundgesetz zugeordneten Würde und dieser 'freien' Entfaltung der Persönlichkeit nach mehr als 30 Jahren zwangsverordneter Abhängigkeit von Menschen wie Ihnen, nun wieder nicht. Gerade in Zeiten dieser anzunehmend gen-manipulierten Mutanten aus Wuhan, diesem 'Klimanotstand', und den damit einhergehenden sozialen Umwälzungen [ ~ Große Transformation ] schon absehbar in naher Zukunft, nicht !
: FRAGE : Ist dieser gesetzliche Rahmen vom BVerfG in seinem 'Suizid-Urteil' definierte 'Ausdruck persönlicher Autonomie' und 'Recht auf selbstbestimmtes Leben' bzw. eben dann auch 'Sterben', nebst dem Recht auf Teilhabe, diesem Gleichheitsgrundsatz, Menschenwürde, GG, MRK, UN-BRK, und gerade auch die Verfassung von Rheinland-Pfalz bzw. dergleichen mehr, verbindliche und somit ohne unnötige zeitliche Verzögerung umsetzbare Grundlage für die Mitarbeiter*innen des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' und auch 'Jobcenter Landkreis Kusel' hier in dieser eher dörflichen Idylle des Landkreis Kusel. Oder eben nicht  ? + !
: UND WIE SCHON ANGEGEBEN : Ich erwarte dazu einen schriftlich ausführlich mit Angaben der Rechtsquellen begründeten Bescheid von Ihnen. Natürlich innerhalb angemessener Frist. Sie können sich da auch gerne zusammen tun. Es muss ja nicht jede/r von Ihnen einzeln und ganz alleine an seinem Schreibtisch im Amt hocken.
: IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT BESCHEID UND FRAGE ! :
Kennen Sie die „Verfassung RLP“ in Zusammenhang mit der 'Treupflicht' ? + !
https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf

Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !

Dann seien Sie dementsprechend bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?!
Also tun Sie dem 'Gemeinwohl', und gerade auch sich selbst, damit etwas Gutes !
Sie sind dann ein/e der Verfassung treue/r und geradezu Linien treue/r Bürger/in.
«
C wie Gülle und natürlich auch ausgequetschtes Stoffwechselausscheidungsprodukt . . .
Ich suche / brauche Stabilität. Auch soziale Anerkennung meiner Tätigkeit in der Wahrnehmung dieser sozialen und ökologischen Verantwortung. Und das ist ja anscheinend hier im Landkreis Kusel nicht möglich !
Gerade Heute habe ich mit der Geschäftstelle des Landessozialgericht in Mainz telefoniert und den bereits bestätigten Antrag auf ein Normenkontrollverfahren wegen diesen KdU und der bundesweit nur als fragwürdigig und geltendes Recht beugenden Handhabung der zuständigen Leistungsträger aktualisiert.
Und auch wegen 'Biomüll', Gülle, Mist und dergleichen mehr in dieser "Müllentsorgungsproblematik" und der so keineswegs im Einklang mit den umweltrechtlichen Bestimmungen und gerade eben diesen EU-Richtlinien nicht mehr zeitgemäßem Praxis nicht nur hier im Landkreis als neuen Antrag für eine Prüfung durch das BVerfG [ ~ Bundesverfassungsgericht ] angekündigt.
SIEHE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_ei_regenwuermer_abfall_%C2%A7-55a-sgg.html :
Das ist Alles nur im Rahmen dieses Widerstandrecht gemäß Art. 20 (4) GG zu verstehen.
Und ich fange gerade erst an, das genauso mit Spaß zu betrachten wir auch Herr Simon.
Und ja. Das verstehen Sie bitte als ein Teil des Projektantrag citiZENnet.
Und als Vorbereitung für eine wirklich feine Klage beim SG Speyer.

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

*** Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener