Sehr
geehrte Damen und Herren bei Landkreis und Kreisverwaltung
Kusel ...
Sehr geehrter Herr Werkleiter /
Geschäftsführer / Justiziar Ass. jur. Peter Simon des
'Jobcenter Landkreis Kusel'.
Werter ( unbekannter )
Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des
'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
: B E T R E F F :
AZ : 6594 bzw. ???? :
Das Schreiben vom 28.10.2022 ...
[
jobcenter_sozialamt_kusel_20221028_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_mobilitaet.html
]
Im darauf folgenden Schreiben mit Datum vom 08.11.2022 handelte
es sich ja - wie Ihnen ja sicherlich bereits hinlänglich bekannt
- auch um dieses "Wohnraumbeschaffungskosten":
[
jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_mobilitaet.html
]
Aber ebenso auch um die ja immer noch ausstehende 'Bescheidung'
diverser Projektanträge, welche teilweise schon im Jahr 2019
erfolgten. Und auch um eine deutliche MAHNUNG wegen den
sonstigen Unregelmäßigkeiten in der Amtstätigkeit seitens
Kreisverwaltung und Landkreis Kusel, sowie einen 'deutlichen'
HINWEIS auf die für eine sachgemäße und insoweit korrekte
Tätigkeit so ja nicht zutreffende 'Amtshaftpflicht', haben Sie
in dem betreffenden Schreiben finden können . . .
HEUTE geht es in
A - wie kann es auch anders sein
- mal wieder um diese Wohnraumbeschaffungskosten.
Und auch um Biomüll. Gülle, Mist und was es da sonst noch an so
nicht statthaften Methan-Emittenten gibt.
Auch benötige ich dringend Geld. Bares. Und das wenn möglich
noch innerhalb dieser Woche bar oder eben zu Gunsten meiner
Ihnen bekannten Bankverbindung überweisen ! Und natürlich
erwarte ich einen schriftlich begründeten Bescheid !
Im Anhang dieser Mail finden Sie neben der erneut wie am
08.11.2022 übermittelten Mahnung auch ein PDF meines Provider.
Und auch ergänzende Hinweise dazu im Abschnitt
B wie
Berta in diesen Schreiben . . .
In
C geht es um Gülle, Mist und dergleichen mehr. Ein
paar Angaben dazu !
Und ja. Das verstehen Sie bitte als ein Teil des Projektantrag
citiZENnet.
Und als Vorbereitung für eine wirklich feine Klage beim SG
Speyer.
Wegen der Erwiderung des
Werksleiter, Herr Ass. jur. Peter
Simon, an das Sozialgericht in
Speyer.
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20221114_in_ocr.pdf
STICHWORT A
: WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN :
Das ist - nicht nur juristisch - ein
sehr interessanter Sachverhalt.
In einem Schreiben an das Sozialgericht in Speyer habe ich auf
Seite 2 - 3 Mitte mal aufgelistet wie oft ich das Thema schon
beim hiesigen Jobcenter und der Gerichtsbarkeit zur Sprache
gebracht habe.
=
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20221028_klage_wohnraumbeschaffungskosten.pdf
=
Herr Ass. jur. Peter Simon hat es in seiner Erwiderung an das
Sozialgericht immer noch nicht verstanden. So jedenfalls seine
Erwiderung an das Gericht.
Und das, obwohl ich bei der ersten Erwähnung dieses 'Begriff'
gleich den § im SGB angegeben habe.
Damit habe ich schon 2019 ganz zu Anfang meiner Bekanntschaft
mit dem hiesigen 'Jobcenter' angefangen.
Die Situation,
bundesweit, sieht so aus, dass nicht die eigentliche
Wohnungssuche, sondern
nur die dann gefundene Wohnung
als Kosten / Ausgaben berücksichtigt werden. Auch muss der
"Kunde" vorher fragen, ob die Wohnung 'angemessen' ist. Und
bis dann der Bescheid vom Amt kommt ist die Wohnung meistens
schon weg.
Ich kenne das. Ob jetzt Haschbach 2019. Oder eben das kleine
Häuschen, was ich mir gemeinsam mit meinem Vermieter Mitte des
Jahres angeschaut haben. Sie reagieren einfach nicht.
Und wenn man als "Hartzi" dann trotzdem einzieht, werden
Umzugskosten, Erstausstattung, und alle sonstigen damit
verbundenen Ausgaben formal korrekt und juristisch einwandfrei
verweigert.
Klartext sieht das bei diesem Konstrukt "Hartz IV / SGB II" so
aus, dass [ a ] der hilfesuchende Bürger, optional die Hilfe
suchende Bürgerin - z.B. alleinerziehend mit ein paar Kiddis -
finanziell weiter vom System ausgeblutet wird. Und [ b ] eine
"Ghettoisierung" damit leicht umgesetzt werden kann.
Hier im Landkreis ist das der Holler. Und z.B. in Göttingen
der Hagenweg 20. Das gibt es so überall. Ich habe nach 3
Jahren "Linux-Lern-Büro" in der Straßensozialarbeit in
Göttingen dort ein paar Monate gewohnt und in den Anfangstagen
von Hartz IV die Kosten der Unterkunft bzw. statthaften
Umzugskosten in einer von Kakerlaken verseuchten Wohnsituation
klar gemacht.
=
https://www.google.com/search?q=youtube+spiegel+hagenweg+20+göttingen
=
Danach bin ich erst Mal auf's Land gezogen. Und habe mir 1
Jahr Auszeit und Waldspaziergänge gegönnt ...
Ihr bekommt das doch seit ein paar Jahren mit. Ich bin am
Machen und am tun. Von Morgens bis in die Nacht !
STICHWORT B
: INFLATION und REGELSATZ : MITTELLOSIGKEIT ...
Und ein ANTRAG : HILFE IN BESONDEREN LEBENSLAGEN !
Auch wenn ich Sie
nicht mit meinen finanziellen Nöten belästigen möchte ! Viel
lieber würde ich ja mein Streben nach einer gleich
berechtigten Teilhabe und selbst bestimmten Lebensführung in
Form einer selbstständigigen Existenz und dem 'Broterwerb'
unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen leben. Aber Sie
lassen mich ja nicht und halten mich da doch lieber in
Knechtschaft unter dem Verlust meiner Würde und dergleichen
mehr. Sie sollten sich etwas schämen !
Und deswegen muss ich
Sie doch auf einen finanziellen Engpass ansprechen und einen
Antrag deswegen stellen . . .
Und Sie auffordern umgehend und Zeit nah einen schriftlichen
und entsprechend begründeten Bescheid wegen der Dringlichkeit
der Sitation noch diese Woche mir zukommen zu lassen. Gerne
auch per Mail.
Postfach: Arno Wagener
(ext_c3b4b7fe6b2d41c8b75cd42582a02321@poststelle.rlp.de)
Wie mir die Anwälte Rechtsanwälte Göhring, Wallé &
Meisinger mitteilten kostet die Erstberatung am 24.11.2022 um
8:00 Uhr zwischen 30 und 200 €. Ich habe wegen des bereits
gestellten PKH + Beratungshilfeantrag bereits mit der
Geschäftstelle des Sozialgericht in Speyer telefoniert.
Aber 30 € wird es kosten. Und mit Anwälten zu verhandeln, Ihr
Werksleiter
Herr Ass. jur. Peter
Simon versteht das sicherlich, ist
so einfach nun wieder nicht. Das
Geld habe ich aber nicht.
Ich muss dringenst meinem Provider
139,20 € überweisen. Das ist
zwingend notwendig, weil sonst
mein ganzen Internet-Geschehen
incl. der ja in der heutigen
Kommunikation notwendigen
Kommunikation blockiert ist.
Das darf nicht sein. Das verstehen
sie doch sicher ?!
Auch ist eine derartige
Zahlungsverzögerung mit
erheblichen Mehrkosten verbunden.
Und dann bin ich mittellos. So
etwas darf nun wirklich nicht
sein, meinen Sie nicht auch, Herr
Simon ?!
:
BEGRÜNDUNG : Hartz IV ist nicht
lustig. Dieses Konstrukt, incl. der
hierbei agierenden
Sozialgerichtsbarkeit, ist ein
Mechanismus zur Kontrolle der
erwerbstätigen bzw. erwerbslosen
Bevölkerung.
Durch die Kostensteigerung seit Mitte
2020 sind meine Ersparnisse
vollständig aufgebraucht und
mittlerweile bin ich immer zum Ende
des Monat so um den 20. / 25. herum
pleite.
Stellem Sie sich das mal bei einer
Alleinerziehenden mit ein paar Kindern
vor. Das ist einfach nur SCHEISSE !
Entschuldigen Sie bitte diesen kurzen
Ausflug in die fäkalen Daseinsgründe
unserer gemeinsamen Existenz ...
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf
= 1 Seite . . .
Da steht unten der Hinweis - also
wirklich nicht zu übersehen - auf 2
ganz eindeutige Urteile ...
Vom BVerfG. Und in dem Sinne hat das
dann Gesetzeskraft ! Und da gibt es
nicht zu deuteln !!!
Es interessiert aber das Sozialgericht
nicht. Also ich habe seitdem nichts
mehr dazu bekommen.
Diese in dem Schriftsatz
"
sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf
" angegebenen Urteile
und Leitsätze des so benannten
Bundesverfassungsgericht sind für
Ihre Amtstätigkeit verbindliche
Gesetzesgrundlagen.
Sie sollten das also wirklich
beherzigen.
Wegen
unserer so nicht bestehenden "Gewaltenteilung",
dem Verfassungsgebot Art. 20 GG
folgend, gibt es in Folge irgendwo im
Text noch einen Hinweis auf einen
umfangreichen Text dazu unter
www.erwerbslosenverband.org.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_klage_teilhabe_002_gewaltenteilung_brd.html
]
Interessant. Nur falls es Sie / Euch
als Bürger*in überhaupt interessiert.
Das sollte es eigentlich !
Bei dieser Klage
wegen dem Widerstandrecht Art. 20
(4) GG, und in Folge dann
10/2023 dieser Abstimmung
als Sachentscheidung [ Art. 20 (2)
GG ] zum Klimawandel und dem
Demokratieerhalt, ist das ein ganz
wesentlicher Bestandteil in der
Argumentation.
Ihr
seid die Mittelschicht. Und euch geht es auch bald an den
Kragen. Es ist 2022. Und Klimawandel. Ausverkauf der
Demokratie. Und trotz dem schnuffigen kleinen BPKW arbeitet
und lebt ihr für die Banken. Und euch geht es noch gut.
In Afrika, Südamerika und Asien, oder auch bei unserem
'Bündnispartner' USA, ist das nicht so.
Reichtum definiert sich durch Armut in einer globalisierten
Gesellschaft unter der Kontrolle nur einiger Weniger.
UM AUF DEN PUNKT ZU KOMMEN !
Es geht ganz eindeutig um Ihre Amtshaftpflicht dabei ! Ich
erwähnte es ja schon mehrfach.
» In Rheinland-Pfalz wurde auch eine allgemeine Treuepflicht
„gegenüber Staat und Verfassung“ für uns Bürger / Menschen in
die Verfassung aufgenommen !
Artikel 20 [ Staatsbürgerliche Treuepflicht ] Jeder
Staatsbürger hat seine Treuepflicht gegenüber Staat und
Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine
körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem
Gemeinwohl entspricht. JA ! Das steht da wirklich drin !
Zugegeben. Da steht 'Treupflicht'.
Aber wie hört oder eben liest sich so etwas Heutzutage.
Treuepflicht ist schon o.K. !
O.K. ist auch in Ordnung. Bei den ganzen Amis in der Pfalz ist
es schon o.k. ! «
Das habe ich dann auch meinen
Sachbearbeiter*innen beim Amt geschickt . . .
: AUSZUG : jobcenter_sozialamt_kusel_20220817_zahnschmerzen_kosten_diverses_legales.html
:
»
Wirklich. Ganz so abwegig ist diese Frage
meiner Person mit 63 Jahren, also gewissermaßen
schon im fort geschrittenen jugendlichen Alter
meiner mir vom Grundgesetz zugeordneten Würde und
dieser 'freien' Entfaltung der Persönlichkeit nach
mehr als 30 Jahren zwangsverordneter Abhängigkeit
von Menschen wie Ihnen, nun wieder nicht. Gerade in
Zeiten dieser anzunehmend gen-manipulierten Mutanten
aus Wuhan, diesem 'Klimanotstand', und den damit
einhergehenden sozialen Umwälzungen [ ~ Große
Transformation ] schon absehbar in naher
Zukunft, nicht !
: FRAGE : Ist dieser
gesetzliche Rahmen vom BVerfG in seinem
'Suizid-Urteil' definierte 'Ausdruck
persönlicher Autonomie' und 'Recht auf
selbstbestimmtes Leben' bzw.
eben dann auch 'Sterben',
nebst dem Recht
auf Teilhabe, diesem Gleichheitsgrundsatz,
Menschenwürde,
GG,
MRK,
UN-BRK,
und gerade auch die Verfassung
von Rheinland-Pfalz bzw.
dergleichen mehr, verbindliche und
somit ohne unnötige zeitliche
Verzögerung umsetzbare Grundlage für
die Mitarbeiter*innen des 'Sozialamt
der Kreisverwaltung Kusel' und auch
'Jobcenter Landkreis Kusel' hier in
dieser eher dörflichen Idylle des
Landkreis Kusel. Oder eben
nicht ? + !
:
UND WIE SCHON ANGEGEBEN :
Ich erwarte dazu einen
schriftlich ausführlich mit
Angaben der Rechtsquellen
begründeten Bescheid von
Ihnen. Natürlich innerhalb
angemessener Frist.
Sie können sich da auch
gerne zusammen tun. Es muss
ja nicht jede/r von
Ihnen einzeln
und ganz alleine an seinem
Schreibtisch im Amt hocken.
: IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG
MIT BESCHEID UND FRAGE ! :
Kennen Sie
die „Verfassung
RLP“ in
Zusammenhang mit
der 'Treupflicht'
? + !
https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf
Es gibt
auch eine
Belehrung der
'Pflicht zur
Verfassungstreue
im öffentlichen
Dienst' :
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
Diese
'Rechtsverordnung'
hat Bestand seit
dem 13.07.2019 !
Dann seien
Sie dementsprechend
bitte nicht zu
'pingelig' und allzu
bürokratisch. Ich
bin das ja auch
nicht. Oder ?!
Also
tun Sie dem
'Gemeinwohl', und
gerade auch sich
selbst, damit
etwas Gutes !
Sie sind dann
ein/e der
Verfassung treue/r
und geradezu
Linien treue/r
Bürger/in. «
C
wie Gülle und natürlich auch ausgequetschtes
Stoffwechselausscheidungsprodukt . . .
Ich suche / brauche Stabilität. Auch soziale
Anerkennung meiner Tätigkeit in der Wahrnehmung dieser
sozialen und ökologischen Verantwortung. Und das ist ja
anscheinend hier im Landkreis Kusel nicht möglich !
Gerade Heute habe ich mit der Geschäftstelle des
Landessozialgericht in Mainz telefoniert und den bereits
bestätigten Antrag auf ein Normenkontrollverfahren wegen
diesen KdU und der bundesweit nur als fragwürdigig und
geltendes Recht beugenden Handhabung der zuständigen
Leistungsträger aktualisiert.
Und auch wegen 'Biomüll', Gülle, Mist und dergleichen mehr in
dieser "Müllentsorgungsproblematik" und der so keineswegs im
Einklang mit den umweltrechtlichen Bestimmungen und gerade
eben diesen EU-Richtlinien nicht mehr zeitgemäßem Praxis nicht
nur hier im Landkreis als neuen Antrag für eine Prüfung durch
das BVerfG [ ~ Bundesverfassungsgericht ] angekündigt.
SIEHE :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_ei_regenwuermer_abfall_%C2%A7-55a-sgg.html
:
Das ist Alles nur im Rahmen dieses Widerstandrecht gemäß Art.
20 (4) GG zu verstehen.
Und ich fange gerade erst an, das genauso mit Spaß zu
betrachten wir auch Herr Simon.
Und ja. Das verstehen Sie bitte als ein Teil des Projektantrag
citiZENnet.
Und als Vorbereitung für eine wirklich feine Klage beim SG
Speyer.
Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und
möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal
los.
• · In
dem Sinne ! · •
*** Der
Einfachheit und der
Kosten halber – siehe in dem
Zusammenhang das lfd.
Verfahren beim SG in
Speyer wegen dieser
nur als unzureichend
zu wertenden Höhe des
geltenden Regelsatz
mit dem Aktenzeichen 6
AS 470/22 – sende
ich Ihnen ( falls
erforderlich und
gewünscht )
ergänzende
Unterlagen, so auch
die in dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze nur mit
einem Link, also einem
Hinweis auf die für
Sie jederzeit
verfügbaren Daten im
Internet. Wenn Sie
die jeweiligen
Schriftsätze in
vollständiger Form
von mir benötigen,
bitte ich Sie um
Mitteilung ! Und -
wie Sie sicher
verstehen werden -
in dem Fall muss ich
hiermit eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen für
Ausdruck und
postalische
Übermittlung der von
Ihnen geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie sollen
jedoch - so oder so
- auf jeden Fall
Teil der Akte beim
Jobcenter Landkreis
Kusel und auch des
Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel sein !
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener