Ach,
Herr RFL A. Körbel . . .
Wie konnten Sie bloß, Herr
RFL A. Körbel
? + !
Derzeit
denke ich über 'Inkompetenzkompensationskompetenz'
und auch
''Inkompetenzkompenzverschiebungskompetenzen' nach
!
Ich habe es beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' und
erst kürzlich auch bei diesem 'Sozialamt der
Kreisverwaltung Kusel' - also in dem Sinne die
Entscheider bei Landkreis und Kreisverwaltung
Kusel - wirklich mit zartester "Diplomatie"
versucht.
So gut es mir eben möglich war !
Aber dann diese Aktion von Herr Werkleiter /
Geschäftsführer Ass. jur. Peter Simon des
'Jobcenter Landkreis Kusel' und Vorsitzender des
Kreisrechtsauschuss. Sein Schreiben
beigefügt diesem 'Mahntitel-Beschluss' vom
02.08.2022.
Und diese bewusste Irreführung der Gerichtsbarkeit
verbunden mit der erneuten Diffamierung meiner
Person.
Irgendwie gibt man sich Mühe, macht gewissermaßen
einen höflichen Knicks. Oder war es jetzt ein
Diener, so eine Verbeugung, gewissermaßen ein
Kniefall, und bemüht sich im Umgang mit Ihnen um
eine verständnisvolle und akzeptierende
Geisteshaltung.
Nach mehr als 30 Jahren in der eher fordernden
Situation eines mündigen Bürger fühlt man sich
dabei wie ein um Fisch bettelnder Delphin, der vor
einer Horde johlender und Hamburger mampfender
Zweibeiner seine Kunststücke in einem von Chlor
verseuchten gerade mal 3 m tiefem Becken macht.
Was ja eigentlich genau das ist was bei dem
Mechanismus 'Jobcenter' im Umgang mit renitenten
Leistungsempfängern tagtäglich passiert.
Erst wenn sie nur noch betteln und kriechend vor
Ihnen liegen, ihre Persönlichkeit zerrüttet und
die Menschlichkeit besudelt ist, wird vielleicht
vom Sachbearbeiter, und diesem den Menschen und
das Menschsein verachtenden System, ein abgenagter
Knochen huldvoll zugeworfen.
Ich also zenmäßig in Übungen der
Demut und auch Diplomatie versenkt.
Und
dann so etwas, werter RFL A. Körbel !
Vom Team M & I [ ~ Markt und Integration ]
...
Da haben Sie ja echt fett in die 'Scheiße'
gegriffen.
Ich will jetzt auch nicht - vollkommen
nutzlos, da ja Ihr Vorgesetzter Herr Werkleiter
als Geschäftsführer eines Betriebes ohne
Geinnerzielungsabsicht der eigentiliche
Verursacher und somit Verantwortliche ist
- mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, die
ich wegen der mir permanent durch Ihre Person
zugeordneten "Sonderbehandlung" Ihnen auch
wirklich gönnen würde.
Aber Sie sind ja wirklich nur ein eher
untergeordnetes Rädchen im Getriebe.
Befolgen Ihre Anweisungen und machen ja nur als
braver folgsamer Sachbearbeiter ihre Arbeit.
Aber trotzdem sehe ich mich genötigt einen
Strafantrag - also genau genommen einen Antrag auf
Eröffnung einer Ermittlungsverfahren - gegen Ihre
Person, so auch Ihre Vorgesetzten, zu stellen.
Herr Landrat Otto Rubly, welcher ja immer bei
Ihren Amtsgeschäften als eigentlich
Verantwortlicher zeichnet, erwischt es dabei ganz
zwangsläufig auch.
Beschweren Sie sich also jetzt nicht bei mir, nur
weil die Möglichkeiten der 'Diplomatie' versagt
haben.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf mein
Schreiben vom 04.08.2010 per Mail an die
verschiedenen Instanzen in Berlin, welche sich mit
der Verwaltung der hierzulande künstlich aufrecht
erhaltenen Minderbeschäftigung und
Erwerbslosigkeit die Zeit vertreiben und
arbeitswilligen Bürgern wie mir Zeit, Energie und
zudem ihr Leben rauben.
SIEHE : http://www.erwerbslosenverband.org/alt/index.htm
:
Da war als Betreff Art. 20 ( 4 ) GG und die
treffende Umschreibung War angegeben. Es ist Krieg
! Also zu mindestensein doch recht rabiat
geführter 'Klassenkampf'. Nach dem doch recht
eindeutigen Verhalten ihrer "gut dressierten"
Mitarbeiter*innen in den nun fast 3 Jahren unseres
Mit - und auch Gegeneinander ist es nun wirklich
Zeit, dass Sie es zur Abwechselung auch einfach
mal deutlich und in aller Deutlichkeit mit
kriegen. Und als guter deutscher Bürger - so
jedenfalls mein Verständnis - sollte man dieses
Widerstandsrecht gemäß Art. 20 (4) GG nicht nur
als Recht, sondern als innere Verpflichtung
verstehen, um dem im Art. 20 GG postulierten "
Sozialstaat " wieder Geltung zu verschaffen.
Solche Leute wie Sie – gewissermaßen genauso wie
ich gefangen in einem den Menschen und das
Menschsein verachtenden System namens Hartz4 bzw.
auf der Metaebene eben neoliberaler
Wachstumsideologie der real herrschenden
Finanzoligarchie – sind dabei sicherlich nur
willige Erfüllungsgehilfen derjenigen Kräfte,
welche diese staatliche Ordnung zerstören wollen.
Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht,
wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat
!
So jedenfalls Mahatma Gandhi.
Die Wahrscheinlichkeit einer Konfrontation dabei
hier im Landkreis Kusel ist leider auch nicht
auszuschließen.
Ganz ernsthaft. Diplomatie ?! Das funktioniert
weder mit mir noch mit Euch.
Es ist
Krieg und es ist wirklich Zeit das Alles es auch
mit kriegen …
Ich erwähnte ganz zu Anfang in diesem Schreiben
wegen der nunmehr erfolgten 'Parameteranpassung'
im Umgang mit Ihrer Behörde ein Zitat aus "The
5th Element" !
Da gibt es noch ein dazu passendes : If it's war
they want, it is war they get !
[ http://www.dailyscript.com/scripts/thefifthelement.html
]
Und da diese entsprechenden Anträge schlichtweg
ignoriert wurden habe ich bei der bestehenden
Rechtssituation sogar ausgezeichnete Karten
dabei.
Und
denken Sie daran. Bedenken Sie !
Es betrifft Sie als Mitarbeiter ganz persönlich
!
Das Staatshaftungsgesetz der „BRD" wurde 1982
aufgehoben.
Stattdessen wurde § 839 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) Amtshaftung, die persönliche Haftung
des Beamten wieder eingeführt. Damit ist der
gesetzliche Anspruch auf Entschädigung durch
Schäden des Staates grundsätzlich entfallen. Jeder
Beamte - und das sind Sie nunmal vom rechtlich
unstrittigen Sprachgebrauch - haftet somit
persönlich und gesamtschuldnerisch.
Auch für Angestellte eines Gerichts oder anderen
Behörden gilt : BGB § 823 Schadenersatzpflicht . .
.
Laut Urteil 1588/01 des Oberlandesgerichts Koblenz
heißt es auf Seite 5 unter a ) : „Für die
Beurteilung im Sinne § 839 BGB gilt ein
objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab. Demnach
kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die
für die Führung des übernommenen Amte im
Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die
Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich
verfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung
seines Amtes notwendigen Rechts - und
Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese
verschaffen. Ein besonders strenger Maßstab gilt
für Behörden, die wie Finanzämter durch Erlass von
Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen.
Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder
Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den
klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt
oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die
höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur
in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind".
Deshalb sollten wir das mit dieser " Gewährung von
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen "
jetzt einfach Mal konsequent angehen. Ein
Verbleiben meiner Person im Leistungsbezug ist
jetzt - gerade auch für Sie - gänzlich ohne irgend
welchen Sinn.
Und – dank mehr oder weniger willkommener
Hilfestellungen seitens Ihrer Behörde – spare ich
mir jetzt sogar den gänzlich unnötigen Hürdenlauf
durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit. Und
auch mein Rechtsbeistand freut sich sicherlich
über die konstruktive Hilfestellung, welche Sie
durch die Grundgesetz widrige Handhabung über
Monate, ja Jahre, hinweg geleistet haben.
Zu mindestens dafür kann ich Ihnen meinen Dank aussprechen und
insoweit auch ( gewissermaßen ) meine Anteilnahme
bekunden. Was bleibt mir das als 'Kunde' auch
großartig anderes ünrig ?!
Wenn Sie mir fast zum Schluss noch
die Bemerkung gestatten :
Gute Bürger tun so etwas nicht. Sie sind zwar
nicht das eigentliche Problem. Aber durch ihre
Einstellung – die prinzipiell sich nicht von der
unterscheidet, welche in der Vergangenheit der
deutschen Nation soviel Unheil und Leid geschaffen
hat – sind sie ein Teil des Problem. Und somit
auch schuldig.
So, im Sinne der Gerechtigkeit, Recht und Ordnung,
verdienen Sie es dann wirklich auch nicht anders
...
Im Abschnitt 'SEUBERT' habe ich auch Hinweis zur
Verfassung von Rheinland-Pfalz' und einer
diesbezüglich Ihrer Amtstätigkeit verbindliche
Dienstanweisung unter gebracht. Und JA ! Das
hatten Sie auch schon per Mail auf Ihren
Schreibtisch bekommen !
Meine
Meinung ist aber immer noch :
1. Eine eher destruktive
Auseinandersetzung ist doch einfach blöd.
2. Das bringt bzw. nützt weder Ihnen noch mir
etwas. Gerade auch dem Landkreis, in dem ich
schließlich lebe, nicht.
Die Einzigen, welche davon
nachteilig betroffen sind die
Mitarbeiter*innen der Behörde, welche auch nur
Angst haben ihren Arbeitsplatz zu verlieren
oder in irgend einem 'Loch' die Zeit bis zum
Rentenanspruch einen Stempel schwingen zu
dürfen.
3. Sie können sich auch sicher leicht an 2 - 3
Fingern oder eben - falls es bei Ihnen notwendig
erscheint - unter Zuhilfenahme eines
Taschenrechner ausrechnen, dass egal welche
Variante Ihre Behörde in Ihren bzw.
Ihr werter Herr Vorgesetzter in seinen, natürlich
nur möglicherweise
vorhandenen oder gar in den Abgründen
seines Bewusstsein schlummernden und
dann auch nur vielleicht latent
vorhandender, 'Allmachtsphantasien'
bevorzugen, hat meine Person schon im Vorfeld des Geschehen Ihrer
doch recht schwerfälligen bis statisch
verweigernden bzw. Antragstellungen und
Rechtsbegehren konsequent negierende
Entscheidunsfindung ein paar Züge weiter gedacht
habe.
In dem Zusammenhang !
Irgendwie bewundere ich ja diese Hingabe und
Ausdauer bei der doch recht eigenwilligen
Bewältigung Ihrer Amtsobliegenheiten in den
letzten annähernd 3 Jahren. Es macht sich auf
jeden Fall gut in der Akte und auch in den
nunmehr anhängigen Verfahren als in sich
schlüssige Argumentation und zweifelsfrei
erwiesener Tatbestand.
Auch wenn diese dem Recht gänzlich zuwider
laufende bzw. schleichende Handhabung und
Verwaltungstätigkeit meine individuellen
Grundrechte doch schon arg beeinträchtigt hat
und mich zudem noch empfindlich verletzt und in
dieses "Recht auf Leben auch im Sinne des SGB
und gerade meine ganz persönliche körperliche
Unversehrtheit, wie in Art. 2 GG angegeben,
völlig missachtet hat. Ich hätte vielleicht doch
nicht Herr Simon nach seinem ersten
Widerspruchsbescheid nicht schreiben sollen,
dass er sich in Zukunft etwas mehr Mühe geben
soll. Und mich nicht mit derart - ich glaube der
Sprachgebrauch war - 'luschigen' Argumentationen
langweilen soll. Aber so hat er sich doch
wenigstens Mühe gegeben, Hingabe und Ausdauer
gezeigt, und seine Geisteshaltung im Umgang mit
'renitenten' von ihm und seiner Willensbildung
abhängigen Hilfesuchenden in Klarheit
signalisiert.
4. Ihr seid zu schwerfällig.
Habt da gar keine Möglichkeiten.
5. Und irgendwann ist es einfach viel zu teuer
und nur noch lästig.
Ich möchte Ihre Behörde also
hiermit nochmals auffordern die Rechtmäßigkeit
Ihrer Verwaltungstätigkeit einer eingehenden
Überprüfung zu unterziehen.
Um den Sachverhalt " Grundlegende Überprüfung der
Rechtmäßigkeit Ihrer Verwaltungstätigkeit " zu
verdeutlichen und somit meinem gerechtfertigten
Begehren einer selbstständigen Arbeitsaufnahme und
auch freien Berufswahl gemäß Art. 12 GG als einzig
realistische auch langfristig tragfähige Variante
dem 'allgemeinen' Arbeitsmarkt; bei den durch das im Auftrag des
'Jobcenter Landkreis Kusel' so in dem
"Gutachten" [ = in Anführungszeichen ]
anerkannten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit
und der gänzlich fehlenden Eignung einer
Vermittlungsbefähigung in den so benannten
'normalen' - sprich lohnabhängigen -
Arbeitsmarkt mit der als einzig hiermit
verbleibenden Option / Alternative einer
'Selbstständigkeit', so auch als freischaffender
Künstler; zur Verfügung zu stehen und
Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung ein klein auf
die Sprünge zu helfen, um dass dann auch
kurzfristig und zeitnah noch in Jahresfrist vor
der Einführung diese 'Bürgergeld' unserer allseits
geschätzten und selbstverständlich in ihrer
fachlichen Qualifikationen, Sachkenntnis,
Bürgernähe, und gerade dem umfassenden Verständnis
von sozialverantwortlichen Handeln in der
Gesetzgebung nur zu kritisierenden,
"Ampelkoalition" erledigen zu können.
Und selbstverständlich; um somit nicht nur
mittelfristig, sondern als realistische
Langzeitperspektive, und um ebenso dabei
für den
Landkreis Kusel die Möglichkeit einer sicherlich in Relation Kosten
günstigen Alternative bei der Verwendung von
hierbei verwendeten Haushaltsmitteln aufzuzeigen,
ein Leben unabhängig vom Bezug von Sozialtransfer
wie "ALG !!" bzw. diesem Hartz IV [ Sozialhilfe,
Bürgergeld. Whatever ! ] befähigt zu sein, und
damit den Lebensunterhalt für mich, und meine
irgendwann dann ansonsten unterhaltsberechtigten
Angehörigen und in dem Sinne dann ebenfalls
Geschädigten, verdienen zu können; um der ganzen
ganz sicher gerechtfertigten und Gesetz, Ordnung
und Recht konformen Forderung erneut Nachdruck zu
verleihen möchte ich Ihre Behörde also nochmals in
aller Nachdrücklichkeit auffordern die
Rechtsstaatlichkeit Ihrer Verwaltungstätigkeit zu
prüfen.
Lt. der Satzung
[ → ] des
'Jobcenter Landkreis Kusel' ist - wie in § 7 -
Landrat - angeben - gemäß Absatz § 7 (1) der
hiesige Landrat, Herr Otto Rubly,
Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der
Werkleitung und auch Dienstvorgesetzter der
Bediensteten des Eigenbetriebs des Landkreis
Kusel. Das betrifft Herr Ruby demzufolge also,
neben einem strafrechtlich relevanten
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in
Kaiserlautern, ganz persönlich bei
einer möglichen Geltendmachung von Ansprüchen und
Rechtsmitteln. Dafür darf, kann und anzunehmend
hat, Herr Landrat Rubly (CDU) auch das Recht
bekommen lt. Absatz (2) der Werkleitung
Einzelanweisungen zu erteilen, wenn sie zur
Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtiger
Belange des Landkreises, der Einheit der
Verwaltung oder zur Wahrung der Grundsätze eines
geordneten Geschäftsganges notwendig sind. Und -
nur meine Meinung - ich finde wirklich und zwar
ganz ohne Bedenken, dass dies nun dringenst und
auch notwendig geboten ist.
Wie in § 8 - Werkleitung - der Satzung in Absatz
(3) angeben ist die Werkleitung für die
ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung des
Eigenbetriebes verantwortlich und hat den Landrat
über alle wichtigen Angelegenheiten des
Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten und ihm
auf Anforderung in allen Angelegenheiten Auskunft
zu erteilen. Gemäß § 7 (3) ist auch vor Eilentscheidungen nach
§ 42 der Landkreisordnung, die den
Eigenbetrieb betreffen, die Werkleitung
zu hören.
Meine Empfehlung also an den Landrat, Herr
Otto Rubly, und ebenfalls an
den Beirat nach § 18 d SGB II
wie in § 14 der Satzung
angegeben ! Hören Sie einfach
auf das was Herr Simon Ihnen
dazu zu sagen hat.
Sie haben zwei Optionen. So
weiter machen wie bisher. Oder
eben einen als konstruktiv und
angemessen zu bewertenden
Vorschlag meiner Person zu
akzeptieren, schnellmöglich
umzusetzen, und dann weiter im
Landkreis ungestört das
'Zepter' schwingen können,
wenn Sie mir diese doch
irgendwie passende
Umschreibung gestatten mögen.
: IN DEM ZUSAMENHANG : ANTRAG vom
26.05.2022 in Reflexion zum Erstantrag von
Oktióber 2019 und zig anderen zwischenzeitlich
erfolgten Anträgen zwecks etwaigen - sicher
möglichen - Hilfestellungen !
In diesem Zusammenhang verweise ich auf
verschiedene Patentanmeldungen, welche ich diesem
Schreiben und auch anderen Schreiben dem
MitarbeiterInnen des Landkreis und der
Kreisverwaltung kenntlich gemacht habe :
: Z B : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220526_klage_mahnung_ergaenzung_patent.html
:
Da es sich bei den angegebenen Rechtstiteln
jeweils um die Absicherung teilweise von 'echten'
so genannten Massenartikeln handelt, und somit
einem nicht unbeträchtlichen möglichen
Einnahmespektrum, bitte ich Ihre Behörde diese
Schriftsätze a ) durch das Rechtsamt und b ) die
örtliche IHK zwecks Bewertung einer langfristig
tragfähigen selbstständigen Existenz unabhängig
vom Bezug von staatlichen Leistungen durch
Veräußerung oder Verwertung derselben Rechtstitel
zu prüfen.
Gegebenenfalls - bei anzunehmend positiver
Stellungnahme durch die IHK - möchte ich hiermit
Ihre Behörde im Rahmen Ihrer durchaus vorhandenen
Möglichkeiten auffordern mir darlehensweise oder
beispielsweise durch eine Bürgschaft bei einer
Kreditvermittlung, etc.
usw. whatever, dabei Hilfestellungen zu
gewährleisten unabhängig von Sozialleistungen
leben zu können und meinem Recht auf Eigentum in
angemessener Form dann als tatendurstiger
Konsument entsprechen zu können.
Auch beantrage ich einen vorläufigen Rechtsschutz
gegen jede Entscheidung Ihrer Behörde, die nicht
im Einklang mit den hierzulande ja immer noch
geltenden Bestimmungen des GG und der
vorherrschenden gesetzlichen Grundlagen ist und im
Widerspruch zu meinem Begehren mir der Realität
und Wirklichkeit entsprechend eine langfristig
tragfähige Variante dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
zu stehen zu ermöglichen, um somit als
Langzeitperspektive zu einem Leben unabhängig vom
Bezug von Sozialtransfer wie ALG2 bzw. diesem
Hartz4 / Sozialhilfe etc. befähigt zu sein und
damit den Lebensunterhalt für mich und meine
unterhaltsberechtigten Angehörigen verdienen zu
können und natürlich meiner geltenden
Verpflichtung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu
stehen endlich entsprechen zu können.
Insbesondere Art. 14 GG dürfte hierbei als
eindeutige Handlungsrichtlinie für Ihre Behörde
Anwendung finden.
Von diesem Recht auf freier Entfaltung der
Persönlichkeit oder gar Menschenwürde und
dergleichen mehr aus dem GG möchte ich in diesem
Zusammenhang gar nicht erst anfangen herum zu
quatschen.
Ich will nur noch Eines. Nichts mehr mit euch
"bürokratischen Sesselpupsern" zu tun haben.
Entschuldigen Sie bitte.
Nach 30 Jahren mehr oder weniger unfreiwillig eine
Akte füllen betrachtet man es so.
Darum beantrage ich Heute erneut Anerkennung und
eine umgehende Bearbeitung bereits beantragter
Leistungen bei Ihrer Behörde zur baldigen
Bewilligung. Oder eben Ablehnung.
Und vergessen Sie bitte nicht die rechtlich
relevanten Quellen dabei anzugeben.
Und ich finde, es wäre ja wirklich eine stramme
Leistung, wenn Ihre 'Behörde' in der Verwaltung
und politischen Hierarchie der verschiedenen
"Abteilungen" dieses Landkreis Kusel nach bereits
12 Tagen die oftmals heikle Kompetenzfrage
jeweiliger Zuständigkeiten geklärt hat.
Und - dem Anschein nach - wieder der eigentlich
Verantwortliche das 'Zepter' übernommen hat.
Für mich als so in der Vergangenheit bezeichneten
'Kunden', welcher dem Slogan der Werbeindustrie zu
Folge ja eigentlich 'König' sein sollte, stellt
sich resultierend aus den Erfahrungen der
Vergangenheit mit Ihrer Behörde, also diesem
'Jobcenter Landkreis Kusel', und gerade auch nach
den persönlichen Telefonaten / Gesprächen zwischen
uns die an sich doch zulässige
Frage, ob Ihre Behörde die Kompetenzen
jeweiliger Zuständigkeiten zwischen den
staatlichen Organen innerhalb dieser
'Kometenzhierarchie' überhaupt für
sich, und somit den von Ihrer
Amtstätigkeit direkt und elementar
betroffenen Bürger, eindeutig geklärt
hat ? + !
Amscheinend ja nicht, wie sollte ich mir
sonst diesen Bescheid
/ dieser Kurzmitteilung mit Datum vom 08.08.2022
und dieser erneuten Aufforderung einer
Einverständniserklärung erklären, wegen einer so
gar nicht zulässigen Begutachtung durch die
Rentenversicherung zu unterschreiben und Ihnen
dann auch noch auszuhändigen.
Ist so etwas legal ?! Großartig gefragt werde ich
da ja nicht. Und es ist ja nicht so, dass es für
mich als "Kunden" Ihrer Behörde egal ist. Die
anscheinend bestehende Konfusion, mir fällt
momentan wirklich keine bessere oder gar
freundlichere Umschreibung für Ihre
Verwaltungstätigkeit ein, welche nur anscheinend
mit eigenständigem Rechtscharakter gewissermaßen
am Rande der Legalität durch teilweise als
'Eigenbetrieb' agierenden 'Abteilungen' des
Landkreis bzw. der Kreisverwaltung Kusel in meinen
Augen immerwährend präsent ist, als ausreichende
Begründung zu werten, um auf Grund der wegen
Zahnschmerzen und ohne fehlenden
Krankenversicherungsschutz so notwendigen
Gesundheitshilfe eine neu zu bestimmende
Zuständigkeit das "Serviceteam" zu beantragen ist
für meine Person ist so ja sicher nicht zu
beanstanden.
DAS WAR JETZT GERADE EBEN EINE ANTRGSTELLUNG !
Aber bestehende Verpflichtungen aus dem
"Vertragsverhältnis", so ganz ohne die von mir
mehrfach geforderte 'Eingleiderungsvereinbarung'
nach einer nur als fadenscheinig zu
kennzeichnenden Begründung von Herr Werkleiter /
Geschäftsführer Ass. jur. Peter Simon des
'Jobcenter Landkreis Kusel', Vorsitzender des
Kreisrechtsauschuss und Justiziar des 'Landkreis
Kusel' bei der Gerichtsbarkeit in Speyer bei einer
so illegalen und gewissermaßen "fristlosen
Kündigung" des Vertragsverhältnis unter dem
erbarmungslosen Joch der ' AGB ' des Konstrukt
"Hartz IV / SGB II" zu leugnen schaffe ich einfach
nicht.
Und überhaupt.
Das gibt dem "Kunden" in diesem Miteinander nicht
unbedingt das sichere Gefühl von Stabilität und
Verbindlichkeit . . .
Das sind eindeutig Fragen eines deswegen höchst
verwirrten Kunden.
Meinen Sie nicht auch, werte Behörde. Da ist ein
gewisser Klärungsbedarf dringend erforderlich.
Und das ich Heute erneut einen Antrag bei
Ihrer Behörde auf die schmerzhaft vermisste 'Eingliederungsvereinbarung'
stelle, um meine Ansprüche aus dem mit Ihrer
Behörde bereits bestehenden Vertragsverhältnis
nicht zu verlieren, verstehen Sie doch sicher
irgendwie 100% oder eben gar nicht !
Aber ich will mich gar nicht so pingelig
anstellen.
Meine erneute Frage, nachdem der Antrag gestellt
und irgendwann oder wieder nicht seitens Ihrer
Behörde ein Bescheid erstellt wird, oder eben
nicht ! Wie konnten Sie bloß ?! Ach, Herr RFL A.
Körbel . . .
Die rechtlichen Notwendigkeiten einer erneuten und
so vollkommen korrekten Ablehnung der Forderung
Ihres Vorgesetzten, Ass. jur. Peter Simon, eine
Einverständniserklärung bei einer so sowieso nicht
zulässigen, da erzwungenen, Begutachtung durch den
Rentenversicherungsträger entnehmen Sie bitte
Ihrem Abschnitt [ RFL KÖRBEL ] . . .
Bzw. hier und etwas ausführlicher mit einer in
sich stimmigen rechtlichen Begründung und dem
Verweis auf die für Ihre Behörde verbindlich
geltenden gesetzlichen und rechtlichen Regelungen
finden Sie unter Abschnitt [ B ] dieses
Schreiben . . .
Gänzlich ohne Achtung oder
gar Hochachtung vor der Recht beugenden
Tätigkeit ihrer Behörde und im
Speziellen Ihrer 'Sachbearbeitigkeit'
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
...
: P S : Was bedeutet eigentlich
dieses "RFL". Ich war da echt am
rätseln.
Reichsverwesungsleiter kann ja nicht
sein. Dann würde es ja RVL heißen.
Bittebitte, werter Herr RFL A. Körbel.
Helfen Sie mir da doch.
Es läßt mir einfach keine Ruhe und
brennt mir zu meinem Glück nicht unter
den Fingernägeln . . .
Rechtsverfälscherlieferant kann es ja
auch nicht sein. Wieder etwas mit RVL.
Und rechtsformaler Lügner wäre ja schon
irgendwie beleidigend.
Deswegen möchte ich das hier gar nicht
erst schreiben !
Vielleicht Regeln folgender Formaler ???
Oder "Rechtsauskünfte verweigernder
Fuzzi".
Nein. Das ist wieder mit V in der Mitte.
: P
P S : Wo
wir doch gerade bei der eher blumigen
Ausdrucksweise angekommen sind ...
Und da Sie doch so ein guter Kumpel von
Ihrem Dienstherren und vorgesetzten - anders
kann man diese Handhabung des
Landkreis Kusel als zugelassener
kommunaler Träger der Grundsicherung
für Arbeitsuchende bei der
Stellenbesetzung dieses Eigenbetrieb
gänzlich ohne Gewinnerzielungsabsicht
ja wirklich nicht kennzeichnenen -
Herr Werkleiter / Geschäftsführer; also
Herr Ass. jur. Peter Simon des
'Jobcenter Landkreis Kusel' als
wirtschaftlich selbständige Einrichtung
ohne eigene Rechtspersönlichkeit
entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften, und natürlich Vorsitzender
des Kreisrechtsauschuss und Justiziar
des 'Landkreis Kusel'; sind können Sie
ihm vielleicht ( möglichweise natürlich nur ) erzählen, dass diese
nun folgenden Zeilen ganz alleine seiner
Person gewidmet sind und auch später im
Printformat gänzlich ohne eine
Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte
werden !
Ist dir [ ~ Ihnen, werte Gerichtsbarkeit
und auch Mitarbeiter*innen des Landkreis
Kusel ] eigentlich bewusst, wie viele
Metaphern wir im Alltag nutzen, um uns
bildlich - also in dem Sinne leichter
verständlich - auszudrücken ?
Metaphern visualisieren ! Ganz ohne
Frage tun sie das . . .
Eine Metapher ist ein so genanntes
sprachliches Bild. Mit ihr werden
verschiedene Sachverhalte oder
Gegenständen, die im Normalfall meistens
gar nichts miteinander zu tun haben, in
Form von Bildern in einen neuen
Zusammenhang gebracht.
Sie erzeugen dadurch eine bestimmte
Botschaft.
Im Sprachgebrauch sind Metaphern eines
der bedeutendsten rhetorischen
Stilmittel.
Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen
bringt
Aus seinem Herzen keine Mördergrube
machen
Der Schwanz wedelt mit dem Hund
Kein Blatt vor den Mund nehmen
Die Karten werden neu gemischt
Im wahrsten Sinne des Wortes
Mit offenen Karten spielen
Das ist der wahre Jakob
Wissen, wie der Hase läuft
Einen Persilschein haben
Unter einer Decke stecken
Eine Hand wäscht die andere
Mit Samthandschuhe anfassen
Kadavergehorsam leisten
Nach Schema F verfahren
Sand in die Augen streuen
Eine ruhige Kugel schieben
Den Kopf in den Sand stecken
Wasser predigen, Wein trinken
Etwas unter den Teppich kehren
Jemanden über den Tisch ziehen
Nach Strich und Faden betrügen
Vor jemandem zu Kreuze kriechen
Da liegt der Hase im Pfeffer
Ich kenne meine Pappenheimer
Mit gezinkten Karten spielen
Etwas auf dem Kerbholz haben
Jemanden in flagranti erwischen
Etwas aus sicherer Quelle wissen
Jemandem einen Strick aus etwas drehen
Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts
Das kann man mit Fug und Recht behaupten
Es zieht sich wie ein roter Faden
hindurch
Das ist so sicher wie das Amen in der
Kirche
Das schlägt dem Fass den Boden aus
Das passt wie die Faust aufs Auge
Das setzt einer Sache die Krone auf
Jetzt haben wir die Bescherung
Gleiches mit Gleichem vergelten
Mit jemandem ins Gericht gehen
Jemandem die Levite lesen
Die Sau rauslassen
Alle Register ziehen
Ins Schwarze treffen
Etwas aufs Korn nehmen
Jemandem den Kopf waschen
Jemandem einen Zahn ziehen
Jemandem aufs Dach steigen
Jemandem den Marsch blasen
Jemandem das Handwerk legen
Mit jemandem Tacheles reden
Jemanden an die Wand stellen
Jemandem eine Abfuhr erteilen
Jemandem in die Suppe spucken
Jemanden in die Mangel nehmen
Jemanden durch den Kakao ziehen
Jemandem auf den Schlips treten
Jemandem auf die Sprünge helfen
Jemandem zeigen, was eine Harke ist
Jemandem den Federhandschuh hinwerfen
Jemandem die Daumenschrauben anziehen
Jemandem das Fell über die Ohren ziehen
Jemandem die Hammelbeine lang ziehen
Sich wie die Axt im Walde benehmen
Etwas an die große Glocke hängen
Die Katze aus dem Sack lassen
Den Nagel auf den Kopf treffen
Das geht unter die Gürtellinie
Unter verschärften Bedingungen
Brief und Siegel darauf geben
Jemandem geht der Arsch auf Grundeis
Mit ihm habe ich noch ein Hühnchen zu
rupfen
Jetzt ist das Kind in den Brunnen
gefallen
+ Das letzte Wort haben . . .
: STICHWORT UND ZAHLEN : 929 Tage :
Rauchst du noch oder lebst du schon ?
Rauchen bringt :
#Kohlenmonoxid blockiert nachhaltig die
Sauerstoffbindung am Hämoglobin
# Kurzatmigkeit, verringertes Lungenvolumen,
gesenkte Ausdauer
# Nicotin wirkt gefäßverengend
(blutdrucksteigernd, führt zur Impotenz)
# Lungenfunktionen werden generell behindert
# Lungen-, Bronchial- und andere Krebsarten werden
gefördert
# Arteriosklerose-, Schlaganfall- und
Gefäßverschlussrisiko sind höher
# Rauchen hält evtl. Schlank aber auf keinen Fall
fit!
# Raucher sterben im Durchschnitt 15 Jahre früher
als Nichtraucher
# Verringerung des Geschmacks- und Geruchssinns
# Reduzierung der Sportlichen Leistungsfähigkeit
# Verleiht Kleidern und Haaren einen muffigen
Geruch
# führt zu Mundgeruch
# verursacht Schlafstörungen
# verfärbt Wände, Möbel, Bilder
# Gefährdet die Gesundheit eines Ungeborenen
Kindes
# verfärbt Fingernägel, Zähne, Haut
# lässt die Haut vorzeitig altern
# Verursacht Lungekrebs, Herzkreislauferkrankungen
# Rauchen in der Schwangerschaft gefährdet den
Embryo bzw. Fötus, da die von der Mutter
eingeatmeten Giftstoffe über den Blutkreislauf in
den kindlichen Organismus gelangen. Durch das
Rauchen werden die Blutgefäße verengt und somit
die Sauerstoffversorgung des Kindes
beeinträchtigt. Die Folge ist ein erhöhtes Risiko
einer Fehlgeburt und von körperlichen
Fehlbildungen. Auch ist eine Schädigung der
Chromosomen des Kindes durch den Nicotinkonsum der
Schwangeren möglich. Auch erhöht Rauchen während
der Schwangerschaft die Wahrscheinlichkeit, dass
das Kind bei der Geburt weniger wiegt und dass es
später unter Lern- und Konzentrationsschwächen
leidet. Die Wahrscheinlichkeit für Hyperaktivität
sowie einen niedrigeren Intelligenzquotienten ist
ebenfalls erhöht im Vergleich zu Kindern von
Nichtraucherinnen.
Nichtrauchen bringt :
Nach der letzten Zigarette verbessert sich die
Gesundheit :
# Nach 20 Minuten :
Puls und Blutdruck sinken auf Werte eines
Nichtrauchers.
Die Temperatur von Händen und Füßen steigt auf
Normalwert.
# Nach acht Stunden :
Der Raucheratem ist weg.
Kein giftiges Kohlenmonoxid mehr im Blut.
Der Sauerstoffgehalt im Blut steigt auf
Normalwert.
# Nach einem Tag :
Risiko für einen Herzinfarkt ist etwas geringer.
# Nach zwei Tagen :
Geruchs- und Geschmackssinn verbessern sich
wieder.
# Nach drei Tagen :
Die Atmung wird merklich besser.
# Nach zwei Wochen :
Die schlimmsten Entzugserscheinungen sind vorbei.
# Nach einem Monat :
Das Immunsystem bekämpft jetzt Infektion wieder
besser.
Mehr körperliche Energiereserven.
# Nach drei Monaten :
Die Blutzirkulation hat sich verbessert.
Die Lungenkapazität hat sich 30 Prozent
gesteigert.
# Nach neun Monaten :
Infektionen werden noch seltener.
Der Raucherhusten und die Kurzatmigkeit
verschwinden, weil Flimmerhärchen in den Lungen,
die Fremdstoffe entfernen, nachgewachsen sind. Die
Leistungsfähigkeit steigt.
# Nach einem Jahr :
Das Risiko einer Herzkranzgefäßerkrankung ist halb
so groß wie bei Rauchern.
# Nach fünf Jahren :
Das Schlaganfallrisiko sinkt. Die Gefahr an
Lungenkrebs zu sterben, hat sich fast um die
Hälfte im Vergleich zu Rauchern verringert.
# Nach zehn Jahren :
Risiko für Mundhöhlen- und Speiseröhrenkrebs
sinkt.
# Nach 15 Jahre :
Das Risiko, an einem Herzinfarkt zu sterben bzw.
einen Schlaganfall zu erleiden, ist genauso hoch
wie das eines Nichtrauchers.
[
B ] °°°^^^^°°°
HINWEISE GUTACHTEN
RENTENVERSICHERUNG + EINMALZAHLUNG
Das habe ich Ihnen doch
Alles schon mitgeteilt !
SIEHE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php
Aber ich will ja mal nicht so
sein. Zu der von Ihnen, werter
Herr RFL A. Körbel,
geforderten
Einverständniserklärung zu
einer erneuten gutachterlichen
Begutachtung. Also dieser
"Rückgabe der Erklärung über
die Entbindung von der
Schweigepflicht zur
Veranlassung einer
gutachterlichen Stellungnahme
durch den Rententräger (DRV
Rheinland-Pfalz)".
: IN KURZFORM :
Lt. Klageerhebung
'Untätigkeitsklage' <S6
AS 707/21> vom 19.07.2021
und betreffend dem
Gerichtsbescheid mit Datum vom
02.09.2021 ist das Verfahren
zur Klärung des Sachverhalt
resultierend aus der Weigerung
seitens des 'Jobcenter
Landkreis Kusel' zu dem Antrag
"multidisziplinäre Bewertung
im Sinne der UN-BRK"; und
passend dazu einen so von mir
bezeichneten 'Feldversuch', um
gemäß des 'Psychologischen
Gutachten' von Herr Janzen die
dabei offene Fragestellung der
Tragfähigkeit einer
beruflichen Vollexistenz als
Selbstständiger evaluieren zu
können, mit Datum vom
27.01.2021; einen Bescheid zu
erstellen. Die ganze
Angelegenheit dieser
"Begutchtungen" [ etc. usw. pp
! ] liegt im Rahmen der
hierzulande geltenden
"Kompetenzhierarchie" also
jetzt in der Zuständigkeit
beim Sozialgericht in Speyer
bzw. nun bald eigentlich beim
'LSG RLP' in Mainz.
Sie haben da gar nicht mehr
mit irgend welchen Schreiben
und wegen einer so -
naheliegend anzunehmenden - de
facto gar nicht zulässigen
'Abschiebung' in die 'Fänge'
des 'Sozialamt der
Kreisverwaltung Kusel' zu
machen. Verschonen Sie mich -
bitte - also auch mit anderen
derartigen gewissermaßen Sinn
entleerten Anfragen seitens
Ihrer Behörde. Ihre 'Inkompetenzkompensationskompetenz'
oder auch
''Inkompetenzkompenzverschiebungskompetenzen'
sind nicht mehr
angesagt . . .
Soweit verstanden, Herr
RFL A. Körbel vom
Team M & I [ ~
Markt +
Integration ] des
'Jobcenter
Landkreis Kusel'
?!
:
GANZ GANZ
KURZE KURZFORM
:
Nöö
!
: ANMERKUNG : Ich
dachte ja wirklich, dass wir
das ja schon bei unseren
Telefonaten [ +49638199698128
Telefonat Körbel am 6. Mai
2021 - 09:16 Uhr 1 Stunde 8
Minuten 1 Sekunde +
Telefonat Körbel am 25. März
2021 13:48 Uhr 1 Stunde 26
Minuten 55 Sekunden ]
auch zu Ihrer Zufriedenheit
geklärt haben.
: HIER DAS GANZE ETWAS
LÄNGER UND AUSFÜHRLICH !
[ Auszug
aus dem Schreiben an das
Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz ]
Schreiben vom 31.03.2021 /
29.04.2021 ? + ! Hääh ...
Soweit mich mein
Erinnerungsvermögen und auch
geistige Leistungsfähigkeit;
welche ja so auch in dem
"Gutachten" [ = in
Anführungszeichen ], im
Auftrag des und ganz im
Sinne des 'Jobcenter
Landkreis
Kusel' durch
Dipl. Psych.
Nico Janzen
erstellt,
und mit seinen salbungsvollen
Worten "Es haben sich keine
Anhaltspunkte dafür ergeben,
dass seine geistige
Leistungsfähigkeit wesentlich
eingeschränkt sein könnte."
attestiert wurde, so auch
meine eigentlich gut
sortierten Unterlagen; nicht
trügen gab es nur ein
Schreiben. Das vom 31.03.2021
!
Ich mag mich ja irren, was ja
so auch menschlich wäre.
Aber es ist eigentlich auch
unerheblich, ob nun 1 oder
eben 2 Schreiben.
Da in den betreffenden
Telefonaten mit RFL A. Körbel
vom Team M & I [ ~ Markt
und Integration ] des
Antragsgegner / Beklagten und
in dem Sinne Beschwerdegegner
\ eine Klärung des Sachverhalt
"Veranlassung einer
gutachterlichen Stellungnahme
durch den Rententräger (DRV
Rheinland-Pfalz)" und somit
eine "Erledigung unserer
Schreiben vom
31.03.2021/29.04.2021 bzgl.
der Rückgabe der Erklärung
über die Entbindung von der
Schweigepflicht zur
Veranlassung einer
gutachterlichen Stellungnahme
durch den Rententräger (DRV
Rheinland-Pfalz)" stattfand.
Oder wie will sonst der
Antragsgegner / Beklagte
und in dem Sinne
Beschwerdegegner \ gerade
bei diesem brisanten Thema
"Veranlassung einer
gutachterlichen
Stellungnahme durch den
Rententräger (DRV
Rheinland-Pfalz)" die
stillscheigende Duldung
dieser mangelnden
'Mitwirkungspflicht' des zu
diesen damit verbundenen '
Tätigkeiten ' im SGB
verpflichteten Bürger [
optional auch die Bürgerin ]
im Rahmen dieser "Erledigung
unserer Schreiben vom
31.03.2021/29.04.2021 bzgl.
der Rückgabe der Erklärung
über die Entbindung von der
Schweigepflicht zur
Veranlassung einer
gutachterlichen
Stellungnahme durch den
Rententräger (DRV
Rheinland-Pfalz)" das
erklären.
Es handelt sich
bei diesem Zeitraum ja nicht
nur um ein paar Wochen !
Genau genommen sind es bis
zum Zeitpunkt 08.08.2022
genau 466 bzw. 495 Tage.
Das ist ja nun wahrlich
keine Kleinigkeit. Meinen
Sie nicht auch, werte
Gerichtsbarkeit ?!
Wie will das der
Antragsgegner / Beklagte und
in dem Sinne
Beschwerdegegner \ erklären
? + !
Erscheint es dagegen dann
nicht in klarem Gegensatz zur
Verlautbarung des
Antragsgegner / Beklagten und
in dem Sinne Beschwerdegegner
\ schlüssig, dass in den oben
angeführten Telefonaten mit
RFL A. Körbel eine Klärung des
Sachverhalt, also keiner
"Veranlassung einer
gutachterlichen Stellungnahme
durch den Rententräger (DRV
Rheinland-Pfalz)" erzielt
wurde.
Und, dass diese so nicht
zulässige Umsetzung seitens
des 'Jobcenter Landkreis
Kusel' also auch in direktem
Zusammenhang mit der im
Verfahren seit dem 09.02.2022
anhängigen so von mir
bezeichneten
„Teilhabe-Verfahren“ <S6 AS
707/21> beim Sozialgericht
in Speyer anzusehen ist ? + !
: 2. Klageverfahren : INTRO
Parte 1 :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210719.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf
: 1. Erwiderung des
Sozialgericht Speyer : Klage
abgelehnt :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210721_in.pdf
: Erwiderung zu einem
Widerspruchsverfahren :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210826_gerichtsbescheid.pdf
: 2. Klageverfahren : INTRO
Parte 2 :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210826_klageerhebung.pdf
: 2. Erwiderung des
Sozialgericht Speyer : Klage
angenommen :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210902_in.pdf
: 2. Klageverfahren : INTRO
Parte 3 : LAST RELEASE : DER
LINKER :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf
Und das natürlich ebenfalls in
direktem Zusammenhang mit der
Antragstellung wegen einer
'multidisziplinären Bewertung'
vom 27.01.2021 und den so von
mir bezeichneten
'Feldversuch', um gemäß diesem
“Gutachten” [ = in
Anführungszeichen ] des
Antragsgegner / Beklagten und
in dem Sinne Beschwerdegegner
\ dabei offene Fragestellungen
der Tragfähigkeit einer
beruflichen Vollexistenz als
Selbstständiger evaluieren zu
können.
Ist das nicht
wahrscheinlich ? + !
Anzunehmend dann auch (
wahrscheinlich ) zutreffend
?
Und die 'Anmerkung' des Herr
Werkleiter / Geschäftsführer
Ass. jur. Peter Simon des
'Jobcenter Landkreis Kusel'
und Vorsitzender des
Kreisrechtsauschuss \ an die
Gerichtsbarkeit erscheint
somit wirklich nur als
bewusste 'Irreführung' des
Sozialgericht in Speyer und
somit gleichermaßen als
'arglistige' Täuschung zum
Schaden des Antragsteller /
Kläger und in dem Sinne
Beschwerdeführer.
Ich will da auch RFL A.
Körbel, oder den anderen
Mitarbeiter*innen vom Team M
& I [ ~ Markt und
Integration ] gar keinen
Vorwurf machen. Das ist ganz
eindeutig der 'Landkreis
Kusel', welchen ich immer
gerne als 'Familienbetrieb'
kennzeichne.
Und - in dem
Sinne - das von einer
'neoliberalen Gesinnung'
geprägte politische
'Establishment' !
Und, dass insoweit anzunehmend
eine bewusste 'Irreführung'
der Gerichtsbarkeit im Sinne
und im Auftrag des dafür
Verantwortlichen statt
gefunden hat, ist alleinig dem
Herr Werkleiter /
Geschäftsführer Ass. jur.
Peter Simon des 'Jobcenter
Landkreis Kusel' und
Vorsitzender des
Kreisrechtsauschuss, so auch
Sinne Justiziar des
Antragsgegner / Beklagten und
in dem Sinne Beschwerdegegner
zu verdanken, welcher in allen
Bereichen der Tätigkeit des
Antragsgegner / Beklagten und
in dem Sinne Beschwerdegegner
\ dafür verantwortlichen
zeichnet und auch der direkte
Dialog führende 'Partner' des
Sozialgericht in Speyer ist.
Es wurde jetzt also nicht eine
zu mindestens 'kooperierende'
Partnerschaft der anderen
Beteiligten - also Gericht /
Richter und
Antragsggegner/Beklagter/Beschwerdegegner
bei dieser 'Beschlussfindung'
zur Spache gebracht. Oder eben
ein den rechtsstaatlichen
Gründsätzen einer 'fairen'
Verhandlungsführung im Sinne
einer ausgewogenen
'Waffengleichheit' gänzlich
zuwider handelnde - und somit
rechtswidrige - Handhabung der
anderen Beteiligten bei diesem
'Beschlussverfahren' !
Und das ist auch kein
Einzelfall.
Siehe dazu die in sich
schlüssigen Hinweise wegen dem
immer noch fehlenden
Krankenversicherunsschutz !
Und auch den geradezu
'schusseligen' Versuch von
Herr Simon mit bewussten
Falschaussagen die
Gerichtsbarkeit gegen den und
zum Nachteil des
Beschwerdeführer einzunehmen.
Diese Vorgehensweise ist nun
wahrlich nicht diese
berühmt-berüchtigte
"Eintagsfliege". Das, also die
empfindliche Beeinträchtigung
der Rechtsnatur des
Beschwerdeführer geschieht
nunmehr schon seit fast 3
Jahren. Wie ich der
Gerichtsbarkeit bereits
mitgeteilt habe wurde es vorab
vor der 'Beschlussfindung' so
auch dem Sozialgericht in
Speyer mit geteilt !
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/klage_teilhabe_sachverhalt_20220705.pdf
=
Anscheinend dient hier das von
der Beklagten im Jahr 2020
erstellte "Gutachten" [ = in
Anführungszeichen ] alleinig
dazu auch gerechtfertigte und
formal korrekt eingereichte
Rechtsbegehren des Kläger in
den Bereich
"Wahnvorstellungen" zu
verweisen !
: AUSZUG der
'gutachterlichen'
Stellungnahme vom 11.11.2020
:
» Auch die ständigen
rechtlichen Streitereien mit
dem Jobcenter, wie sie sich in
seinen Schreiben äußern,
passen hierzu. Ebenso seine
ständigen Anklagen,
diskriminiert zu werden, und
dass seine Menschenwürde mit
Füßen getreten werde. «
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf
=
[
C ] °°°^^^^°°°
RECHTSHINWEISE DATENVERKEHR VIA E-MAIL . . .
Ich habe also gründlich
nachgeschaut. Es nochmals überprüft.
Da steht nichts. Kein Link und kein Hinweis auf
den doch recht entscheidenden Sachverhalt.
Und sicherheithalber habe ich die relevanten
Seiten @ landkreis-kusel.de direkt gespeichert ...
Gefunden, also zufällig entdeckt, bei https://landkreis-kusel.de/buergerservice/mitarbeiterinnen.html
. . .
: Wichtiger Hinweis zur rechtssicheren
elektronischen Kommunikation mit der
Kreisverwaltung Kusel :
https://landkreis-kusel.de/fileadmin/user_upload/redakteure/Verwaltung/Elektronische_Kommunikation_mit_der_Kreisverwaltung_Kusel.pdf
Für eine
rechtsverbindliche formfreie elektronische
Kommunikation steht Ihnen folgende zentrale
E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Landkreis Kusel <kv-kusel@poststelle.rlp.de>
Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der
Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und
Dienststellen sowie personenbezogene
E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Verwaltung und
E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für
die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
mit der Kreisverwaltung Kusel dar.
Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer
Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht
aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin
oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten.
Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und
sonstige elektronische Zugänge zur Kreisverwaltung
Kusel stehen ausschließlich für unverbindliche
Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
Alternativ können Sie nach Registrierung als
Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle
(VPS) im rlp-Service mit einer
elektronischen qualifizierten Signatur versehene
Dokumente direkt aus der VPS heraus an die
Kreisverwaltung Kusel senden.
Dieser ja rechtlich verbindliche
Hinweis und somit die Einschränkungen einer
'rechtwirksamen' Kommunikation per E-Mail auf
den so einzig möglichen direkten und auch
rechtswirksamen E-Mail-Kontakt zum Landkreis
bzw. der Kreisverwaltung [ = Sozialamt /
Jobcenter incl. ] muss (
a ) auf den relevanten Seiten in Bezug
zu Sozialamt bzw. Jobcenter @ Landkreis Kusel
zur Verfügung stehen.
Und ( b ) bei der
Erstberatung in aller Deutlichkeit gegen
Quittierung des Sachverhalt kenntlich
gemacht
und in Folge ( c )
so auch in jedem erteilten Leistungsbescheid
nachgewiesen werden.
Da es nicht so
ist bzw. war und die Mitarbeiter*innen der
jeweiligen Behörden mich in dem Glauben belassen
haben, dass eine direkte Mail an den jeweiligen
Mitarbeiter so zulässig und mit ausreichendem
Rechtscharakter ist, erscheint - zu mindestens
meiner Person - der Mailverkehr der
Vergangenheit meiner 'Kundschaftigkeit' mit dem
Sozialamt und auch Jobcenter [ etc. pp ] als
vollständig rechtswirksam.
Siehe in dem Zusammenhang auch den HINWEIS
Datenübermittlung Mail / Daten im Internet vs.
Kostenerstattung !
[ ω ] °°°^^^^°°°
Hinweise zu den
bereits erfolgten Antragstellungen . . .
SIEHE
: http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php
Geradezu schmerzhaft, dieses
gerade auch in direktem Kontext mit einer so
nicht gerechtfertigten Schmälerung [ = Minderung / Reduzierung /
Beeinträchtigung ] des so von der
Sozialgerichtsbarkeit postulierten bzw. von
der obersten Gerichtsbarkeit, also dem so
benannten BVerfG, hingebungsvoll und
ausreichend ausformulierten 'sozio-kulturellen
Existentminimum, wird von Ihnen immer
noch ein 'Feedback', oder zu mindestens eine wie
auch immer geartete Resonanz, zu den bereits
erfolgten Antragstellungen und Rechtsbegehren
vermisst, welche Sie noch immer nicht mit einem
Bescheid [ ~ Verwaltungsakt ] 'beglückt', sprich
erwidert, haben. Verstehen Sie diese Zeilen
bitte als Hinweis und Mahnung [ Wegen dem anscheinend so nicht
'flüssig' funktionierenden Dialog zwischen
Bürger und Behörde und den rechtlichen
Anforderungen bei Ihrem Amtsauftrag
entsprechend ! ] auf das sonst zu
erwartende klärende Verfahren bei der
Gerichtsbarkeit.
Auch möchte ich Sie auf die Tatsache aufmerksam
machen, dass diese Vorgehensweise der
Verweigerung eines 'Bescheid' so von Ihnen
keinesfalls rechtens ist. Ebenso nicht das
Verhalten [ ~ die Methodik ] der staatlichen
Organe zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit dann
der Gerichtsbarkeit von Ihnen verweigerte
Entscheidungen zuzuordnen. Zur Vermeidung
derartiger Überschneidungen der 'Kompetenzhierarchien'
ist die Verwaltung [ ~ Schließlich sind Sie ja im Auftrag
des deutschen Volkes und im Einklang der
hierzulande geltenden Rechtsordnung tätig !
Oder ?! ] bereits im Vorfeld
eines gerichtlichen Verfahren gemäß den
Rechtsgrundlagen unserer feinen
'Rechtsstaatlichkeit' verpflichtet eigene
Entscheidungen zum Sachverhalt zu treffen !
→ wikipedia.org_Inkompetenzkompensationskompetenz#Bedeutung
←
:
ANMERKUNGENEN :
Das Wort Kompetenz stammt aus lateinisch
competentia ‚Eignung‘, ‚Befugnis‘, dessen Verb
competere ‚zusammentreffen‘, ‚ausreichen‘, ‚zu
etwas fähig sein‘, ‚zustehen‘ oder
‚wetteifern‘ bedeuten kann.
: INKOMPETENZ : Bedeutung + Definition :
: Das Inkompetentsein, fehlende Kompetenz.
Aber auch Mangelnde Fähigkeiten und Kenntnisse
oder Befugnisse !
+ Auch ein paar dazu passende Zitate will
ich Ihnen nicht verschweigen !
„Die politischen Eliten geben ein Bild ab,
welches oftmals an Peinlichkeit, Weltfremdheit
und Inkompetenz nicht mehr zu überbieten ist.“
( Epoch Times, 30.
Januar 2019 )
„Jeder wird so weit befördert, bis er seine
absolute Inkompetenz erreicht hat?“
( DIE ZEIT, 20.
September 2018 )
„Viele Menschen neigen dazu ihr Wissen und
ihre Fähigkeiten zu überschätzen. Das kann
Konsequenzen haben — vor allem, wenn man die
eigene Inkompetenz nicht bemerkt.“
( WDR.de, 02. Juni 2020
)
Seien Sie also versichert, werte
Mitarbeiter*innen und Sachbearbeiter*innen !
Sie sind kompetent genug und besitzen
ausreichend Kompetenzbefugnisse und
Kompetenznotwendigkeiten, um innerhalb der
Kompetenzhierarchien der staatlichen Organe
eigenständige Sachentscheidungen zu treffen, und
nicht diese ganze Arbeit direkt und unverzüglich
ohne eigens Dazutun der sowieso schon nahezu
hoffnungslos überforderten Gerichtsbarkeit zu
überantworten !
ANTRAGSTELLUNG MAHNTITEL = ERINNERUNG ~
MAHNUNG ~ !
HINWEIS Datenübermittlung Mail / Daten im
Internet vs. Kostenerstattung !
Der Einfachheit und der Kosten halber → siehe in dem Zusammenhang
das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen
dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe
dieser derzeit noch geltenden Grundsicherung /
Sozialhilfe mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22
← sende ich
Ihnen ergänzende Angaben / Unterlagen +
Informationen, so auch die in dem heutigen
Schreiben angegebenen Daten nur mit einem Link,
also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit
verfügbaren Daten im Internet.
Wenn Sie allerdings ( falls erforderlich und
gewünscht ) die jeweiligen Schriftsätze [ Angaben / Unterlagen + Informationen =
Daten ] in vollständiger Form; also ausgedruckt, unterschrieben, und
ebenso postalisch übermittelt; benötigen,
bitte ich Sie um Mitteilung ! Und einen
schriftlich - mit Angabe von Gründen und der
Rechtsgrundlage - innerhalb angemessener Frist
verfassten Bescheid [ ~ Verwaltungsakt ].
: ANTRAGSTELLUNG : Und - wie Sie sicher
verstehen werden - wird hiermit eine vollständige
Kostenübernahme der erforderlichen
Aufwendungen für Ausdruck [ Das
bedeutet Aufwendungen für Papier, Tinte und
Druckerabnutzung pauschalisiert ! ] und
eine postalische Übermittlung der Ihnen
übermittelten Schriftsätze beantragt.
: HINWEIS : Die 'online' Ihnen zur
Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen
[ ~ Daten ] sind jedoch - so oder so - auf jedem
Fall Teil der Akte und des Verfahren !
Wie bereits ( s.O. )
erwähnt wird ansonsten von Ihnen um eine
schriftliche Mitteilung gebeten - warum und wieso
- Sie sich dieser rechtlichen Forderung
verweigern.
ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 00 ~
ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 01 ~
ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 02 ~
ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 03 ~
ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 04 ~
MfG
Arno Wagener