: AZ 6594 : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSMASSNAHMEN : ANTRAG MOBILITÄT : № 2 :
: A N :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der
Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 08.11.2022 Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ : 4/411 : Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung — Jobcenter Landkreis Kusel LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 6594 : Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8042 ( H I S T O R Y ) Time is on my side, 1964, The Rolling Stones Tag 0001 : 01.11.2000 【
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Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
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Betreff :0 | : AZ 6594 : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSMASSNAHMEN :
ANTRAG MOBILITÄT : № 2 : |
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Datum :0 | 08.11.2022 |
Von :0 | Human <arno@humanearthling.org> |
An :0 | Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' =
Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, Sozialamt Kusel Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>, Jobcenter Kusel Herr RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de> Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de> + BCC . . . |
Dazu
auch die Angaben im Schreiben
28.10.2022 Seite 7 !
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STICHWORTE
: Atypische Wohnverhältnisse :
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Das SGB II/SGB XII ( so auch
das AsylbLG ) verwenden statt
„Wohnung“ den weiter gefassten
Begriff „Unterkunft“. Also in dem
Sinne Alles was Schutz vor Witterung
bietet und eine gewisse Privatsphäre
gewährleisten kann. Vorausgesetzt
die Räumlichkeiten dienen der
Verwirklichung privater
Wohnbedürfnisse und werden nicht zu
geschäftlichen Zwecken genutzt, sind
daher auch Aufwendungen für
atypische Wohnverhältnissen als
Kosten der Unterkunft anzuerkennen,
z.B. für Hotel- oder Pensionszimmer,
Wohnwagen, Wohnmobile oder
Hausboote.
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BSG, Urteil vom 17.6.2010, B 14 AS
79/09 R + https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/133748
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Ich
benötige so ein Wohnmobil ja nicht
unbedingt als Wohnungsersatz, auch
wenn es vielleicht dann bei
erfolgloser Wohnungssuche erforderlich
und eine geeignetere und zudem Kosten
günstigere Variante zu Hotel bzw.
Pension sein könnte. Es geht mir auch
nicht um die ' Verwirklichung privater
Wohnbedürfnisse ' und es soll dann
gerade eben auch zu geschäftlichen
Zwecken genutzt werden. Nur mit dem
Liegerad als Fortbewegungsmittel ist
die Verwirklichung – beispielsweise –
der Konzeption 'Bürgernetz' nicht
machbar. Ich brauche es also [ A ] bei
der nun akut anstehenden Suche einer
geeigneten Unterkunft und / oder dabei
geeigneter Immobilien für die
Verwirklichung verschiedener Projekte.
Bei der Notwendigkeit einer
Übernachtung vor Ort ist so ein
Wohnmobil ganz bestimmt eine feine
Sache ! Und [ B ] ebenso dann und auch
in Zukunft für die Kontaktaufnahme mit
Kooperationspartnern / Menschen / NGO
/ Firmen. Nur Online geht das nicht !
Ebenso hier im Landkreis Kusel bedingt
die Verwirklichung z.B. des Konzept '
Bürgernetz ' als virtuelles Netzwerk
direkten Kontakt mit dem Bürger,
Vereinen und ebenso auch Unternehmen.
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Im
Zusammenhang mit der Erwähnung von
Geschäftskonzepten wie z.B so einem
'Bürgernetz' verweise ich auf den
Schriftsatz vom 24.07.2022 !
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= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_teilhabe.pdf =
Auf Seite
4 des Schreiben findet das Gericht
hier weiterführende Hinweise dazu . .
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Das Gericht kann ja auch unter http://humanearthling.org/patent
prüfen, ob ebenso hier verwertbare
Möglichkeiten vorhanden sind.
Ich persönlich sehe "Zukunft" in
Buchprojekten !
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:
Einlagerung persönlicher Gegenstände :
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In
Einzelfällen können auch die Kosten
für die Einlagerung persönlicher
Gegenstände bzw. die Anmietung eines
hierbei geeigneten Lagerraums, neben
den hier auch erforderlichen Kosten
Transport und Verpackung, zu den
Kosten der Unterkunft gehören. Nach
Rechtsprechung des
Bundessozialgerichtes (BSG) dient § 22
SGB dazu, den Berechtigten ein
menschenwürdiges Leben zu ermöglichen,
indem die Kosten für eine Wohnung
übernommen werden. Die Wohnung ist
jedoch nicht nur „Dach über dem Kopf“
sondern muss auch sicherstellen, dass
der Mensch dem Bedarf entsprechend
auch die persönlichen Gegenstände
verwahren kann.
*** Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !