: AZ 6594 : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSMASSNAHMEN : ANTRAG MOBILITÄT : № 2 :
: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 08.11.2022
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ : 4/411 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 6594 :
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8042 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000

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-------- M A I L --------
Betreff :0  : AZ 6594 : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSMASSNAHMEN : ANTRAG MOBILITÄT : № 2 :
Datum :0  08.11.2022
Von :0  Human <arno@humanearthling.org>
An :0  Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
 Sozialamt Kusel Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>,
 Jobcenter Kusel Herr RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>
  Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>
 + BCC . . .
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_mobilitaet.html ]
= Diese Mail ist auch online verfügbar für Sie ( ~ bzw. dich ). Incl. dieser allzu feinen Linkereien . . .

Sehr geehrte Damen und Herren bei Landkreis und Kreisverwaltung Kusel ...
Sehr geehrter Herr Werkleiter / Geschäftsführer / Justiziar Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel'.
Werter ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
: B E T R E F F : AZ : 6594 bzw. ???? :
Das Schreiben vom 28.10.2022 ...
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221028_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_mobilitaet.html ]
In diesem Schreiben geht es - wie Ihnen ja sicherlich bereits hinlänglich bekannt - um dieses "Wohnraumbeschaffungskosten", ebenso auch um die ja immer noch ausstehende 'Bescheidung' diverser Projektanträge. Und auch eine Mahnung wegen den sonstigen Unregelmäßigkeiten in der Amtstätigkeit seitens Kreisverwaltung und Landkreis Kusel, sowie einen 'deutlichen' Hinweis auf die für eine sachgemäße und insoweit korrekte Tätigkeit so ja nicht zutreffende 'Amtshaftpflicht', finden Sie hier . . .

Zu Ihrer Kenntnisnahme ein Link / Hinweis zu einem im Internet für Sie verfügbaren Schreiben :
[ mail_public_20221108_ei_h2_projektfoerderung_nationale-wasserstoffstrategie.de.html ]
Sehen Sie das bitte in direktem Zusammenhang mit zwei Anträge aus dem Jahr 2020.
Verstehen Sie das bitte auch als Neu-Antrag und Aktualisierung des Rechtsbegehren !.
In dem Schreiben geht es um Fahrräder, nachhaltige Mobilität und Patententwicklung !
Und JA ! Es geht auch um
§ 25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) . . .
Und natürlich auch um diese 'Wohnraumbeschaffungsmassnahmen' ! Hier PARTE № 0
2.
Wegen diesen
"Wohnraumbeschaffungskosten" verweise ich auf das Aktenzeichen S6 AS 721/22 !
Bitte bewerten Sie doch diesen Sachverhalt unter den nunmehr neuen Voraussetzungen des Jahr 2023.
Ich möchte Ihre Behörde nochmals auffordern diese ganze Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch zu klären, ohne dass ich die Gerichtsbarkeit in Speyer - oder gar dann das LSG RLP in Mainz - mit diesem doch eigentlich klarem Sachverhalt — also den von mir in treffender Wortwahl so bezeichneten "Wohnraumbeschaffungskosten" oder gar einer erneuten Untätigkeitsklage wegen diesen "Projektanträgen" — zu behelligen !.


: AUSZUG AUS EINEM SCHREIBEN AN DAS SG SPEYER MIT DATUM VOM 05.11.2022 ...
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20221105_verfahren_verschiedene.pdf =

Das Gesetz ( u.A. § 16f SGB II ) gibt dem Jobcenter die Möglichkeit, neben den sonstigen Leistungen auch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu gewähren. Im Rahmen dieser freien Förderung kommt auch grundsätzlich eine Darlehensgewährung zum Erwerb eines Fahrzeug in Betracht.

>>> BSG, Urteil vom 17.6.2010, B 14 AS 79/09 R + https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/133748 <<<
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Ich benötige so ein Wohnmobil ja nicht unbedingt als Wohnungsersatz, auch wenn es vielleicht dann bei erfolgloser Wohnungssuche erforderlich und eine geeignetere und zudem Kosten günstigere Variante zu Hotel bzw. Pension sein könnte. Es geht mir auch nicht um die ' Verwirklichung privater Wohnbedürfnisse ' und es soll dann gerade eben auch zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden. Nur mit dem Liegerad als Fortbewegungsmittel ist die Verwirklichung – beispielsweise – der Konzeption 'Bürgernetz' nicht machbar. Ich brauche es also [ A ] bei der nun akut anstehenden Suche einer geeigneten Unterkunft und / oder dabei geeigneter Immobilien für die Verwirklichung verschiedener Projekte. Bei der Notwendigkeit einer Übernachtung vor Ort ist so ein Wohnmobil ganz bestimmt eine feine Sache ! Und [ B ] ebenso dann und auch in Zukunft für die Kontaktaufnahme mit Kooperationspartnern / Menschen / NGO / Firmen. Nur Online geht das nicht ! Ebenso hier im Landkreis Kusel bedingt die Verwirklichung z.B. des Konzept ' Bürgernetz ' als virtuelles Netzwerk direkten Kontakt mit dem Bürger, Vereinen und ebenso auch Unternehmen.
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Im Zusammenhang mit der Erwähnung von Geschäftskonzepten wie z.B so einem 'Bürgernetz' verweise ich auf den Schriftsatz vom 24.07.2022 !
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=
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_teilhabe.pdf =
Auf Seite 4 des Schreiben findet das Gericht hier weiterführende Hinweise dazu . . .
Das Gericht kann ja auch unter http://humanearthling.org/patent prüfen, ob ebenso hier verwertbare Möglichkeiten vorhanden sind.
Ich persönlich sehe "Zukunft" in Buchprojekten !

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: Einlagerung persönlicher Gegenstände :
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In Einzelfällen können auch die Kosten für die Einlagerung persönlicher Gegenstände bzw. die Anmietung eines hierbei geeigneten Lagerraums, neben den hier auch erforderlichen Kosten Transport und Verpackung, zu den Kosten der Unterkunft gehören. Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) dient § 22 SGB dazu, den Berechtigten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, indem die Kosten für eine Wohnung übernommen werden. Die Wohnung ist jedoch nicht nur „Dach über dem Kopf“ sondern muss auch sicherstellen, dass der Mensch dem Bedarf entsprechend auch die persönlichen Gegenstände verwahren kann.

= https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/86870?modul=esgb&id=86870&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive =

Nun aber zu der "MAHNUNG" wegen den sonstigen Unregelmäßigkeiten in der Amtstätigkeit seitens Kreisverwaltung und Landkreis Kusel in den vergangenen Wochen und Monaten . . .
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_anhang_mail_mahnung.pdf
Ich habe diesen Schriftsatz auch im Anhang dieser Mail diesem Schreiben beigefügt . . .
Und ganz so unwesentlich ist es nun wieder nicht für Sie. Auf den Seiten 6 - 10 habe ich dem Aspekt einer 'Entschädigung' und insoweit einer für Sie hierbei geltenden 'Amtshaftpflicht' meine besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

IN DEM ZUSAMMENHANG ! Haben Sie schon die jeweiligen Zuständigkeiten geklärt ? + !
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf

Bis zur Klärung der 'Zuständigkeitsfrage' verbleibe ich zwecks Sicherung dieses 'sozio-kulturellen Existenzminimum' weiter bei Ihnen, werte Mitarbeiter*innen des Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel.
Verstehen Sie also den "Weiterbewilligungsantrag SGB II und diese Antragstellung(en) Sozialhilfe etc. usw. !" genau in dem Sinne. Und klären Sie bitte die jeweiligen Zuständigkeiten. Sicher doch gerade auch im Interesse eines Hilfe suchenden Bürger. Und im besten Einklang mit den für Ihre Verwaltungstätigkeit verbindlich geltenden Bestimmungen !

Aber zurück zu diesen "Wohnraumbeschaffungskosten" und der so nun auch notwendigen Anschaffung eines KFZ. Gerade auch, weil ich langfristig bei meinem Bestreben den Lebensunterhalt mit einer selbst bestimmten Lebensführung unabhängig von Sozialleitungen zu erwirtschaften auf ein Kfz. angewiesen sein werde.
Was ja so
sicherlich [ Korrigieren Sie mich bitte falls ich da einer irrtümlichen Annahme anheim gefallen oder gar auf Grund von Fehlinformationen auf den geradezu sprichwörtlichen Leim geraten bin. Und notfalls beraten Sie mich ! ] ebenso im rechtlich und gesetzlich für Ihre Behörde verbindlichen Rahmen der Förderung und Umsetzung einer gerechtfertigten und gleichberechtigten Teilnahme an und in der Gesellschaft  sein sollte.
Wegen der dabei im Vergleich zu einem normalen PKW günstigen Steuer und Versicherung, so auch um bei etwaigen Wohnraumbesichtigungen falls nötig eine für mich geeignete Schlaf - und Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu haben bietet sich ein vergleichsweise preiswertes Wohnmobil an.

Es geht
gerade auch darum in Zukunft bei Aktivitäten im Rahmen meines Bestreben aus eigenen Kräften den Lebensunterhalt zu erwirtschaften, z.B. bei der Verwirklichung der Konzeption "Bürgernetz", den verschiedenen Projekten wie beispielsweise der Entwicklung von Schriftsätzen für die rechtliche Absicherung von geistigem Eigentum oder auch im sozial-ökologischen Spektrum in Form von regionalen Beschäftigungsinitiativen, aber auch der kommerziell sicherlich lohnenden Herstellung von Literatur [ ~ also bedrucktem Papier zwischen zwei Pappdeckeln ]  und andere Medienformaten, dabei nicht oftmals notwendigerweise bei mir unbekannten Leuten nächtigen oder gar in einem teuren Hotel absteigen zu müssen.
Da bin ich nun wirklich nicht der Typ für. Das verstehen Sie doch sicherlich ? + !
Gleiches gilt dann auch für diese Suche nach dem für meine Person und eine eigentlich doch sinnvolle zum Nutzen der Gesellschaft geeignete Projektarbeit geeigneten Wohnraum. Folgerichtig verbunden mit dem hierbei geeigneten "Work-Space".

Ich bin selbstverständlich bemüht unnötige Kosten für einen Makler zu vermeiden oder etwaig zu entrichtende Genossenschaftsanteile. Aber was sein muss muss dannn eben auch sein. Auch erscheint
es Heutzutage anscheinend fast normal eine geringe Belohnung, beispielsweise einen Hunderter oder eben auch ein gutes Essen in einem Restaurant als Dankeschön anzubieten. Um mich hier nicht weiter in so nicht klar zu kalkulierenden Einzelheiten zu verlieren beantrage ich also außerdem erneut die umfassende Bewilligung der bei der "Wohnraumbeschaffung" anfallenden Kosten und die Bereitstellung, so auch vorzeitige Kostenübernahme, der gesamten so von mir benannten "Wohnraumbeschaffungskosten" teilweise in Form eines frühzeitig, sprich rechtzeitig, zu gewährenden zinsfreien Darlehen mit entsprechender Laufzeit und der Situation angemessener Tilgungsfreigrenze.

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

*** Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener