--------- RazorBlade ---------
ABSTIMMUNG + KLIMAKLAGE
----- Klimanotstand & Co. -----

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: SUBJECT : 
- DATA - 
- KLIMA + RECHT AUF WIDERSTAND -
- TEILHABE - SELBST BESTIMMTE LEBENSFÜHRUNG + Art. 20 (4) GG -

- KLAGE - UMWELT / KLIMA / RECHT GAIA ALS PERSON \ -

C / O Erwerbslosenverband Deutschland e.V. i.Gr.

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【 A 】INTRO 02 : AKTUALISIERT : am 27.03.2023 ...
【 A 】Bzw. hier direkt zum Sachverhalt der KLAGE !!! + AKTUELLE VERSION [ c/o SG SPEYER ]
Stand der Dinge sind nun die Berufungen betreffend mehrerer Gerichtsbescheide durch den ehrenwerten Richter bei der 7. Kammer des Sozialgericht in Speyer, Herr Dr. Pauls, welcher "im Namen des Volkes" für Recht erkannt hat. U.A. bedeutet das z.B. bei dem Verfahren "Teilhabe + Selbst bestimmte Lebensführung" mit dem Aktenzeichen
<S 7 AS 707/21>, dass es jetzt nicht mehr um eine gleichberechtigte Teilhabe im Widerstreit zum § 99 (3) SGB IX geht. Sondern - anscheinend - nur noch um 8 Umzugskarton.

Auch bei dem Sachverhalt Regelsatz bzw. dieses Bürgergeld mit dem AZ <S 7 AS 470/22> scheint es in klarem Widerspruch zu zwei Urteilen des BVerfG von 2010 bzw. 2014 keinen Klärungsbedarf zu geben. Bei dem medienwirksam in Kraft gesetzten "Bürgergeld" wird die immer noch anhaltende Kostensteigerung nur unzureichend berücksichtigt. Bzw. die 'Inflation' 2022 [ ~ Erhöhung 3 € ] und gerade auch der gesamte Zeitraum 2023 völlig vernachlässigt. In dem Zusammenhang eine Ausarbeitung des Paritätischen Wohlfahrtsverband ! Lt. Destatis sind 2022 die Reallöhne um knapp 4 % gesunken. Gleichzeitig steigen die Konzerngewinne.
Es hat den Anschein, dass das Urteil des BVerfG von 2019 30% Kürzung noch als "sozio-kulturelles Existenzminimum" anzusehen in direktem Zusammenhang mit dieser Aussage "Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.", Urteil von 2010 des so benannten BVerfG, zu werten ist. So jedenfalls der Tenor des entsprechenden Gerichtsbescheid. Das immer wieder gerne verwendete "Lohnabstandsgebot", so seit 2010 keinesfalls mehr rechtlich bzw. gesetzlich zulässig, wird flächendeckend in den einschlägigen Medien [ z.B. Handelsblatt, Wallstreet Online, FAZ, etc. usw. ! ] angeführt, um
die erwerbstätige Bevölkerung gegen die Kaste der Erwerbslosen mit dem Motto "Lohnt sich Arbeit noch ?!" aufzubringen. Statt dessen sollten da doch die Gewerkschaften und ebenfalls die Sozialverbände doch wirklich mal in Eindeutigkeit auf die reale Situation der Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahrzehnte und die Entwicklung der Reallöhne und immer weiter auseinanderklaffenden 'Armutsschere' aufmerksam machen.
INFO zum Lohnabstandsgebot von 2010. Und hier auch etwas Aktuelles vom IfW Kiel !

In Zusammenhang mit den so von mir bezeichneten "Wohnraumbeschaffungskosten", also die im SGB so benannten "Wohnungsbeschaffungskosten" gemäß § 22 (6) SGB II und dem Verfahren mit dem Aktenzeichen <S7 AS 721/22> wird nur auf ein Verfahren aus dem Jahr 2019 / 2020 verwiesen. Und so die gar nicht zulässige Aufforderung des zuständigen Leistungsträger von Mai 2021 mir eine neue 'angemessene' Wohnung zu besorgen kategorisch ignoriert. Ebenso den Sachverhalt, dass die Umsetzung der gesetzlichen Regelung 'Wohnungsbeschaffungskosten' lt. einem Urteil des Bundessozialgericht [ vgl. BSG, Urteil v. 6.8.2014, B 4 AS 37/13 R ] nur solche Aufwendungen sind, die mit dem Finden und Anmieten der Wohnung verbunden sind. Man achte dabei auf den feinen Unterschied ! Es geht um 'der Wohnung'; also i.d.S. die eine Wohnung, welche nach oftmals langwierigem und Kosten verursachendem Suchen irgendwann dann gefunden wird; und nicht einer Wohnung. Was so ja integraler Bestandteil der Wohnungssuche und somit der Wohnungsbeschaffungskosten [ ~ Plural ! ] ist. Summa summarum wird so nicht die "Wohnungssuche" bezahlt, sondern alleinig die Kosten der Anmietung einer (!) Wohnung. Unterm Strich findet so eine unzulässige Kürzung des Regelsatz in der Größenordnung 10 - 20.000.000 € pro Jahr bei den Betroffenen statt. In dem Zusammenhang verwende ich nur noch den ja passenden Sprachgebrauch "Mundraub" !

Bei dem Verfahren <S 7 AS 857/21> "Corona + KV" geht es ja eigentlich um den seit nunmehr 3½ Jahren fehlenden Krankenversicherungsschutz. Das Gericht, also Herr Richter Dr. Pauls hat dabei "im Namen des Volkes" für Recht erkannt, dass die immer währende Wiederholung der Argumentation des 'Jobcenter Landkreis Kusel', dass ich seit 09/2019 ja bei der AOK angemeldet bin, so korrekt ist. Eben gerade nochmals mit der AOK telefoniert und erneut die Bestätigung bekommen, dass es so keinesfalls zutreffend ist. Interessant bei diesem Verfahren ! Incl. der Dunkelziffer haben mittlerweile 800.000 Menschen keine Krankenversicherung. Ich mutmaße, dass diese Entwicklung mit einer so bezeichneten "Selbstverwaltung" dieser Krankenversicherungsunternehmer als "Träger der öffentlichen Gewalt" zusammen hängt. Welche diesen doch rein Profit orientierten Konzernen so die Möglichkeit gibt generell einen  Krankenversicherungsschutz abkehnen zu können. Gesetzliche Krankenversicherung bedeutet ja nun wirklich nicht, dass ich als Bürger den Anspruch auf eine KV habe. Es beinhaltet nur die Verpflichtung dazu. In der Argumentation in dieser "Grundsicherung" verweise ich auf Grund fehlender verbindlicher Gesetzesgrundlagen immer nur auf einen entsprechenden Hinweis in den halbjährlichen Leistungsbescheiden. Was sonst noch interessant bei diesem Verfahren erscheint ! + ? In direktem Zusammenhang mit den nachweisbaren Nebenwirkungen bei einer "Corona-Impfung", was so ja ohne Krankenversicherung ein nicht zu duldendes Risiko im Sinne des Art. 2 (2) GG darstellt, habe ich auch die Kosten gleiche Anschaffung von FFP3-Masken mit einer Filtrierfähigkeit von 99,9% statt der vom Gesetzgeber verordneten FFP2-Masken mit einem Schutz von nur ca. 94,5%, beim zuständigen 'Jobcenter Landkreis Kusel' benatragt. Das wird in dem Gerichtsbescheid noch nicht einmal erwähnt !

Nun aber zu der Klimaklage !
Da geht es neben dem Widerstandsrecht gemäß Art. 20 (4) GG gerade auch um eine Abstimmung im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz als Sachentscheid zum so bereits 2019 vom EU postulierten "Klimanotstand". Das Grundgesetz ist da doch seit nun fast 73 Jahren ganz eindeutig ?! » Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. « Da steht als im Wesentlichen drei Mal 'und' ! Wahlen und Abstimmungen. Und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. Also nicht 'oder' ! Es handelt sich dabei ganz eindeutig um ein 'und' ! Und Wahlen in klarer, juristisch unstrittigen, Definition sind 'Personalentscheidungen'. Und Abstimmungen werden in der Unterscheidung dazu unzweifelhaft als 'Sachentscheidung' definiert ! Ich weiß ja nicht ob du [ ~ Sie ] mir dabei zu stimmen kannst ?! Aber durch Wahlen hat sich außer der jeweiligen Färbung der Parteienlandschaft in diesem nur als 'parlamentarische Demokratie' zu kennzeichnenden "Rechtsstaat" eigentlich nichts grundlegend geändert ! Oder ?
Was wir brauchen ist mit Sicht auf den Erhalt demokratischer Werte einen Sachentscheid zum Thema "Klimawandel" für bzw. gegen unser gewähltes Personal, also Politiker und Politikerinnen bzw. Parteien.
Paul Görgen hat eine interaktive Grafik aller Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten erstellt. Ein Klick auf den Kreis mit dem Namen des jeweiligen Abgeordneten zeigt die Details der Nebenbeschäftigungen an.
In der Klage geht es neben der staatsorganisatorisch nun wirklich nicht verwirklichten Gewaltenteilung im Sinne des Art. 20 ( 3 ) GG um die nicht nur hierzulande vorherrschende neoliberale Staatsideologie [ als Religionsersatz in einer säkularen Gesellschaftsstruktur ], dieser in einem begrenzten planetaren Rahmen doch schon etwas hirnrissigen und zudem im Grundgesetz verankerten Wachstumsphilosophie, auch um Art. 4 GG ~ Freiheit von Religion und Weltanschauung ~ und ebenso um deine / unsere gleichberechtigte Teilhabe und selbst bestimmte Lebensführung wider den "Zwängen" einer globalisierten Wirtschaftsform, welche so betrachtet ja nicht gerade dem Gemeinwohl zuträglich ist.
Ich verweise dabei auf die Enzyklika 'Quadragesimo anno' von Papst Pius XI. aus dem Jahr 1931. Zugegeben. Da sind jetzt bereits 92 Jahre vergangen. Aber an der grundsätzlichen Aussage des damaligen Papstes »
eines ausbeuterischen Kapitalismus, der Machtzusammenballung in den Händen einzelner Manager, der Selbstaufhebung des Wettbewerbs und dem „Imperialismus des internationalen Finanzkapitals“ « hat sich ja nun wirklich nicht allzuviel zum Besseren geändert. Oder ?!
Genau genommen stecken wir in einer nahezu "verselbstständigten" Ökonomie fest. Und der so nun schon seit annähernd 70 Jahren den "Entscheidern" bekannte "Klimawandel" fängt gerade an sich in eine 'Klimakrise' globalen Ausmaß zu verwandeln.
Als Denkanstoß dazu auch ein alter Text von Annodazumal :
[ http://www.schema3.org/project/wahl2023/wertigkeit_dlandia_20210912.pdf ]
WESENTLICH DABEI !!!
AUSZUG SEITE 11 / 41 Begründung Berufung LSG RLP >>>

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Anzunehmend – das sollten wir ganz sachlich sehen – wird so eine Abstimmung von der Macht habenden Elite für nichtig erklärt. Und dann kann immer noch das Recht auf Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 geltend gemacht werden. So oder so – es ist ja wirklich nur erst einmal so ein Online – Ding, macht eine Abstimmung Sinn !
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Wir müssen es nur tun. Gemeinsam tun und handeln. Oder gemeinsam untergehen !
Wir können natürlich abwarten. Tee trinken ?! Oder eben leckeren Wodka genießen !
So oder so. Viele Alternativen haben wir nun wirklich nicht. Und das hier ist ein Lösungsansatz. Und soweit ich es beurteilen kann nicht einmal der Allerschlechteste !
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ABER !!! Ohne einen kompetenten Anwalt, optional die kompetente Anwältin, besser noch eine ganze 'Horde' kompetenter und engagierter Anwälte wird es nicht klappen.
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<<< AUSZUG SEITE 11 / 41 Begründung Berufung LSG RLP
Meine Frage(n) in dem Zusammenhang !!!
Stimmt diese Argumentationskette ??? + !
= Seite 3 - 7 : HIStory : =
Falls JA ! Dann ist das eine erstklassige 'Klimaklage' !
Falls NEIN ?! Wie kann man das jetzt in der Berufung hinbiegen ! + ?
Bzw. : Wer kennt eine/n Anwalt/Anwältin mit Hingabe und Engagement  . . .


SCHREIBEN AN DAS LANDESSOZIALGERICHT RHEINLAND-PFALZ :
Sehr geehrte/r Frau / Herr Richter*in beim Landessozialgericht in Mainz . . .
Die Gerichtsbescheide des SG Speyer mit Datum vom 07.03.2023.
Meine Schreiben zu dem jeweils inhaltlich identischem Sachverhalt.
Als Anhang in dieser Mail die entsprechenden Schiftsätze als PDF.
Und JA. Das kommt auch noch ausgedruckt, unterschrieben, und per Post.
Ich bitte das Gericht um Verständnis für diese so ja notwendige Handhabung !
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener

: ANHANG :
Grundlegende Begründung - All-IN-ONE -
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_berufung_diverse_az.pdf
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230323_berufung_diverse_az.pdf
S 7 AS 707/21 Teilhabe + selbstbestimmte Lebensführung
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sg_speyer_20230307_in_707-21_beschluss_teilhabe_ocr.pdf ]
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_707-21_berufung_teilhabe.pdf
S 7 AS 857/21 Corona + KV
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sg_speyer_20230307_in_857-21_beschluss_corona_kv_ocr.pdf ]
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_857-21_berufung_corona_kv.pdf
S 7 AS 470/22 Regelsatz + Bürgergeld
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sg_speyer_20230307_in_470-22_beschluss_regelsatz_ocr.pdf ]
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_470-22_berufung_regelsatz.pdf
S 7 AS 700/22 Klimaklage
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sg_speyer_20230307_in_700-22_beschluss_klimaklage_ocr.pdf ]
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_700-22_berufung_klimaklage.pdf
S7 AS 721/22 Wohnraumbeschaffungskosten
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sg_speyer_20230307_in_721-22_beschluss_wbk_ocr.pdf ]
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_721-22_berufung_wbk.pdf :



【 A 】INTRO 01 : AKTUALISIERT : am 16.02.2023 ...
【 A 】Bzw. hier direkt zum Sachverhalt der KLAGE !!! + AKTUELLE VERSION [ c/o SG SPEYER ]
Stand der Dinge ist die Weigerung des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz [ ~ wie es singt und lacht ~ ] als 2. Instanz in diesem "Hürdenlauf & Hindernisparcour", wir sollten das Ganze wirklich sportlich und mit dem dabei notwendigen und auch ausreichendem Maß an Humor dabei betrachten, diese Klage anzunehmen.
In dem Sinne, es war wirklich nicht einfach und zahlreiche Schreiben gingen zwischenzeitlich dabei eher nutzlos hin - und her, haben die Damen und Herren Richter des LSG RLP es dann aber doch getan. Und den strittigen Sachverhalt " Teilhabe - Staatsideologie - Klima + natürlich unserem Widerstandrecht als dazu passend / notwendig erscheinendes Regulativ " der hierbei anscheinend dann zuständigen 1. Instanz, in dem Sinne also dem Sozialgericht in Speyer, zugeordnet.
Da - nach ein paar eigentlich doch wirklich Sinn entleerten ablehnenden Beschlüssen und in Folge dann im Beschwerdeverfahren wieder vom LSG RLP neue ablehnende Beschlüsse - wurde es Anfang des Jahres in die 7. Kammer  verlagert, die 'Geschäftsordnung' der Gerichtsbarkeit schreibt es so anscheinend vor. Dort beabsichtigt man nun das Ganze, also verschiedene derzeit anhängige einzelne Verfahren, mit einem schlichen "Gerichtsbescheid" zu entscheiden.
Schon aus diesem Grunde habe ich die derzeit aktuelle Klage vorab, wie auf Seite 3 angegeben, entsprechend den anscheinend bestehenden Bedürfnissen und damit verbundenen Notwendigkeiten der Gerichtsbarkeit angepasst.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20221128_beschwerde_klage_rohform.pdf ]

Hier auch das derzeit aktuelle " Intro " dazu . . .
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20230215_verfahren_diverse.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20230214_verfahren_diverse.pdf
Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass es diese umfassende Klage, wegen der uns mit so der Umwelt schädlichen Wachstumszwängen gängelnden neoliberalen Staatsideologie pp, irgendwann auf EU-Ebene durch eine Beschwerde beim EGMR, also dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, abschließend geklärt werden sollte.
Also erst einmal die Entscheidung des Sozialgericht abwarten.
Der eigentliche Knackpunkt dabei, welchen die Damen und Herren Richter urteilend im 'Namen des Volkes' aber anzunehmend übersehen oder eben wie gehabt einfach wieder ignorieren werden, ist dieser Sachverhalt :


Es geht in einem anhängigen - und mich ganz persönlich betreffenden - Verfahren " Teilhabe " ja gerade auch um ein psychologisches Gutachten [ BESCHLÜSSE SG SPEYER : S 6 AS 692/22 ER + S 6 AS 693/22 ER + S 6 AS 694/22 ER. Bzw. die am 22.11.2022 so erfolgten und natürlich formal wegen einer so ja nicht bestehenden Eilbedürftigkeit abgelehnten Beschwerde-Beschlüsse des LSG RLP ]
Nur falls es Sie aus reinem Privatinteresse interessiert ?!
Beantragt wurde damals beim LSG RLP ein ergänzendes Gutachten im Eilverfahren [ ~ Was so ja formal gerechtfertigt geradezu nach einem ablehnenden Bescheid / Beschluss schreit ! ]. Dann stand das noch direkt im Anschluss ! Und / oder muss ich das Gericht hiermit auffordern ein solches Gutachten unter Berücksichtigung der freien Wahl des Antragsteller zwecks Klärung des eigentlich strittigen ' Streitpunkt ' in Auftrag zu geben.

Und das ist so ja eigentlich bei einer sachgemäßen Klärung des Sachverhalt verpflichtend.
Das hat aber weder bei der Erstellung der Beschlüsse das LSG oder eben SG interessiert !

Wesentlich dabei ! Bei diesem so benannten "Teilhabe-Verfahren" handelt es sich in Folge um eine Untätigkeitsklage wegen einer Antragstellung "multidisziplinäre Bewertung" im Sinne der UN-BRK. Und genau darum geht es ja bei einer " multidisziplinären Bewertung " !
Beispielsweise - falls notwendig - ergänzende Fachgutachten ...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20230215_verfahren_diverse.pdf ]
Auf die Gefahr mich auch bei Ihnen in Wiederholungen zu verlieren ! Das habe ich einigermaßen gut im Griff !
Und dann kann man ja immer noch weiter machen ...
By the way !
Das, wie der Beklagten im bereits erfolgten Schriftverkehr schon mehrfach mitgeteilt und so auch seit 1990 aktenkundig, werde ich nun in Form einer 'freischaffenden' Berufsausübung als Publizist [ ~ https://de.wiktionary.org/wiki/Publizist ~ ] und eben dieser 'Schriftstellerei'; mit oder eben ohne Gewerbeanmeldung, so auch wenn nötig gänzlich ohne das Einverständnis der Beklagten [ plural ], oder aber mit einer doch hoffentlich tatkräftigen und formal, so eigentlich 'amtstechnisch' betrachtet, doch dabei zwingend erforderlichen Unterstützung der Beklagten, umsetzen !
Andere Patentanmeldungen und Konzepte, beispielsweise die Entwicklung von 'Sand' aus Wüstensand, finden Sie unter :

http://www.humanearthling.org/patent/#sand

All das muss nun einmal das hierbei zuständige Sozialgericht entscheiden !

So betrachtet haben dann auch die Beklagten als die nachgeordnete Instanz ja dadurch irgendwie Ihre Ruhe, und auch das Sozialamt bzw. Jobcenter untereinander keinerlei Kompetenzrangeleien wegen der Zuständigkeitsfrage.

Aber, außer dass das Sozialgericht mit Schreiben vom 02.01.2023 den Sachverhalt gemäß 'Geschäftsverteilungsplan' nun der Zuständigkeit einer neuen Kammer zugeordnet hat, habe ich zu dem für mich eigentlich nur entscheidenden Sachverhalt [ = Teilhabe, selbst bestimmte Lebensführung auf Grund der Situation "Mensch mit Behinderung" ohne den Bezug von Sozialleistungen pp. ] nun wirklich von den Damen und Herren Richtern*innen in Speyer bzw. ebenso auch in Mainz und Kassel, außer viel Papier und bisher – soweit es es als Laie beurteilen kann – alleinig formal begründete ablehnende Beschlüsse / Urteile, nun wirklich gar nichts bekommen. Nach meiner ganz persönlichen Ansicht. Das ist weder Recht, noch Gerechtigkeit !

Also ich finde nicht, dass der Sachverhalt einer gleichberechtigten " Teilhabe " oder eben auch die so verbindlich zugesicherte Umsetzung einer " selbst bestimmten Lebensführung " geklärt ist bzw. wurde.
Das kann ich nun wirklich nach 3⅓ Jahren hier in Kusel, bzw. aus dem Erfahrungsschatz von nunmehr mehr als 30 Jahren staatlich verordneter Zwangsallimentierung, nicht sagen. Oder gar schreiben. Und insoweit ist diese Aussage bzw. Sichtweise der Gerichtsbarkeit für mich nicht schlüssig nachvollziehbar. Auch hat es für mich den Anschein, dass diese strittige und dem Anschein nach so allgemein übliche Handhabung der "staatlichen Gewalt" im Umgang mit erwachsenen
und zum Teil sogar ausgewachsenen Menschen im Autismus-Spektrum besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Meine Person ist da sicherlich keine Ausnahme !

Und im Speziellen, wenn in diesem exemplarischen Einzelfall eine Person / ein Bürger, im Sprachgebrauch eigentlich diskriminierend, als ein "Mensch mit Behinderung" seit Jahrzehnten wegen diesem "Recht auf Arbeit", so auch wegen einem Kredit für Existenzgründung und somit entsprechend einem "Recht auf Kapital", Jahrzehnte immer wieder erfolglos Anträge stellen, und so natürlich dann „ zwangsverwaltet “ im Leistungsbezug verharren muss . . .

    Das was mich ganz persönlich dabei interessiert, also sozusagen dieses spezifische Einzelschicksal benannt als Arno Wagener bzw. das Aktenzeichen 6594 bzw. 4/411, ist das seit 09/2021 anhängige Verfahren beim SG Speyer mit dem Aktenzeichen S6 AS 707/21.
    Resultierend auf Grund des erstellten "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] im November 2020 durch das 'Jobcenter Landkreis Kusel' mittels einem nach meinem Dafürhalten dafür nicht qualifizierten Psychologen, und einer daraufhin beim Jobcenter eingereichten Antragstellung im Januar 2021 betreffend einer "multidiziplinäre Bewertung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention" und der Forderung bezüglich einer Arbeitsaufnahme in Form einer selbstständigen Existenz, erfolgte dann nach 8 Monaten ohne Bescheid / Reaktion seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Und da verharrt der Sachverhalt seitdem ebenfalls in 'hingebungsvoller' Untätigkeit.
    [ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/law-and-order-no-01.pdf ]
    [ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf ]
    [ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf
    ]
    Da ist seitdem also wirklich rein gar nichts passiert ! Also wirklich Nichts. ≙ 0 !
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    Auch das ist ein Sachverhalt, gewissermaßen also ein hierbei wesentlicher "Streitpunkt" im juristischen Sprachgebrauch, welcher im so benannten 'allgemeinen und öffentlichen Interesse' anzusehen ist.
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    Parlamentarische Anfrage - O-000017/2021 - mit Datum vom 17.3.2021
    Autismus und inklusive Beschäftigung

    https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/O-9-2021-000017_DE.html
    Autism and employment rates
    https://www.autismeurope.org/wp-content/uploads/2019/11/presentation_employment_autism_final2.pptx.pdf
    Überdurchschnittlich ausgebildete Arbeitslose – Bildung,

Beschäftigungsverhältnisse und Komorbiditäten bei Erwachsenen mit hochfunktionalem Autismus in Deutschland
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0034-1387494?lang=de

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Ich bin da also ganz sicher kein Einzelfall !

Dabei – auf Grund meiner Erfahrungen der letzten Jahrzehnte mit verschiedenen Ämtern zur Verwaltung von Erwerbslosigkeit bzw. dem nur eindeutigem statistisch signifikanten Nachweis dabei – komme ich bei der Handhabung staatlicher Stellen, in dem Sinne der Umgang von 'Normalen' mit Menschen im Austismus-Spektrum, eigentlich zur Schlussfolgerung, dass es sich dabei eher um ein " politisch - soziologisches Phänomen " handelt.

Nach meiner Meinung ist "Autismus" als evolutionäres Regulativ zu werten. Eine so als Störung oder auch Behinderung definierte "Krankheit" ist zum Teil dabei wirklich nur als eine strukturelle Diskriminierung anzusehen.

Personen mit einer ähnlichen Prägung wie meine Person, allgemein im Spektrum Autismus, sind überproportional von Erwerbslosigkeit betroffen. Das hat ganz sicher nichts mit Dummheit oder einer „Hängemattenmentalität“, also Faulheit, zu tun. Es ist einfach so. Und 'überproportional' bedeutet ÜBERPROPORTIONAL. Die Statistik, so auch Wissenschaft, ist dabei eindeutig.
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Es ist eine ganz normale und i.d.S. strukturelle Diskriminierung allererster Güte.


Lange Rede. Kurzer Sinn.
Ich bin am Tippen . . .

Da habe ich doch letztens dem Bundessozialgericht dazu etwas Feines geschrieben . . .
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: AUSZUG incl. einem knappen Teil der Einleitung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf ]
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o • (••) • o
Dazu habe ich mich auch klar und deutlichst artikuliert in dieser Begründung. Und in dem Schreiben vom 23.09.2020 auf Seite 6 habe ich die Arbeit bzw. Verfahrensmäßigkeit der Sozialgerichtsbarkeit so beschrieben :
"Das will ich dann auch gar nicht irgendwie beschönigend als dezent bräunliches Stoffwechselausscheidungsendprodukt bezeichnen. Und dabei doch lieber klare Worte finden."
[ - - - ]
Allerdings habe ich sonderbare Ansichten und magisches Denken ...
Ich denke die Begriffsbildung mystisch-magisch passt einfach da doch etwas besser. Magisch liest sich gleich wie Glaskugel und so Runensteine. Gar wie Astrologie. Oder Satanismus und das schänden jungfräulicher Bräute auf dem Altar. Ich befasse mich da doch lieber mit Quantenphysik und sehe keinerlei Widerspruch zu meinem Glauben an Gott und auch den Planeten als lebendiges Bewusstsein im Spektrum dieser allseits bekannten Gaia-Hypothese.
o • • • • • o
Das findet dann Verwendung bei "Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation" . . .
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur
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: LAST RELEASE :

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HvB
Hildegard von Bingen
Hexen vom Blocksberg
Klosterfrauen + Kräuterhexen
HvB
ALS DECKBLATT : Zur Wertigkeit  der  Deutschen Nation ...
Inhaltverzeichnis [ ca. 600 Seiten + Daten ] des gesamten Buch auf Seite 3 !
[ http://www.humanearthling.org/book/hvb/book_001_hvb_preview.pdf ]
Das Gespräch im Klostergarten ...
Lust auf 76 ( erstklassig getippte ) Seiten ?!
[ http://www.humanearthling.org/book/hvb/book_001_hvb_klostergarten.pdf ]
WORKINPROGRESS ~ fortschrittlichearbeit ~ = index.php =


Was sonst so passiert ist in letzter Zeit. Also eigentlich am heutigen Tag !
Ein Schreiben an die Clearingstelle RLP. Da geht es um den fehlenden Krankenversicherungsschutz !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/mail_public_kv_20230216_clearingstelle_rlp.html ]
Das ist nicht nur im Rahmen einer ja bei diesem Vorhaben notwendigen Lobbyarbeit zu werten.
Nein. In Deutschland sind da annähernd 1.000.000 Menschen von betroffen.
Stelle dir nur mal dein Leben so ganz ohne Krankenversicherung vor . . .


【 B 】¡! KOOPERATION + ZUSAMMENARBEIT ¿?

【 C 】 ZUM SACHVERHALT !

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8181 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000 /// REFRESHED \\\ 20230327
Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren ...

I N F O R M A Z I O N E
WIDERSTANDRECHT + ABSTIMMUNGEN IM EINKLANG MIT ART. 20 GG

TEXT DER KLAGE
[ landessozialgericht_20220826_beschwerde_klage.html ] = LESEN =
[ klage/landessozialgericht_20220826_beschwerde_klage.pdf ] = DRUCKEN =
[ klage/landessozialgericht_20220826_beschwerde_klage.odt ] = BEARBEITEN =


Das Ganze hier - also diese Klage - ist zweigegliedert …
Aber auch nur Vorbereitung zum wesentlichen Ganzen !

[ A ] geht es um die Rechte von "Menschen mit Behinderung" ...
[ B ] Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ~ Widerstandsrecht ~ !

        [ B1 ][ B2 ][ B3 ][ B4 ][ B5 ] ...


Es gibt dann natürlich
[ C ] auch 2023 eine Abstimmung als Sachentscheid zur 'Lage der Nation' ...
Das kann dann natürlich alles Mögliche sein. Klimawandel, Demokratie, und auch der Art. 146 GG !.

Ganz etwas Feines ! 30 Jahre als Autist in den Fängen einer Bürokratie zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit und seit HARTZ IV als "Kunde" diffamierter Bürger / Mensch in der Zwangsjacke der 'AGB' eines sicher nur irrtümlich und nicht in arglistiger Täuschung im SGB so bezeichneten 'Jobcenter' ! Also - sozusagen bzw. geschrieben - Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation. Und dazu eine erstklassig vorbereitete anhängige Klage, bei der ich - sozusagen vorfühlend - ein Verfahren 2019 - 2021 bis zum Bundessozialgericht geführt habe. Dann wurde das Verfahren aus formalen Erwägungen, ich hatte vollkommen vergessen den Formvordruck für die Beiordnung eines Anwalt mit einzureichen, eingestellt. Nun also Runde № 2 in diesem kurzweiligen Match um Menschenwürde in Zeiten von Klimawandel und einer neoliberalen Gesinnung ...


[ c 1 ] 'Lage der Nation' ? + !

: ZUR WERTIGKEIT DER DEUTSCHEN NATION :
: QUELLE : http://www.schema3.org/project/wahl2023/wertigkeit_dlandia_20210912.pdf :

Eher eine ganz praktische philosophische Beschreibung zur ' Lage & Wertigkeit der Nation ' !
Zugegeben. Wir können es auch den Chinesen überlassen. Oder eben Österreich. Der Schweiz ?
FAKT ist aber, dass die deutschen Rechtsgrundlagen einfach passend sind. Und das ist auch gut so.


[ a 1 ]
Es ist dabei auch wirklich nur eine Frage der Definition und einer entsprechenden Argumentation - garniert mit einigen schmackigen §§ - eine / deine / unsere 'Behinderung' so zu bestimmen, dass z.B. Erwerbslosigkeit [ ~ Armut ] und / oder fehlendes 'rechtliches Gehör', bzw. gerade auch diesen geradezu 'rechtswidrigen' Mangel an 'Teilhabe' und 'Selbstbestimmung', dann auch für jede/n Umwelt bewussten Bürger*in im besten Einklang mit den geltenden 'Rechtsnormen' Geltung hat.

[ a 2 ]
Ich - mit mittlerweile 63 - fühle mich nicht ( wirklich allzu ) behindert.
Das ist sowieso nur ein 'Werturteil' der "Normalen" und "Gesunden".
Meine Prägung - so auch durch verschiedene Test bestätigt - ist :
Hochfunktionaler Autismus in der Schublade 'Asperger-Syndrom' ...
Meine spezielle Befähigung bezeichne ich immer gerne als "Dualität und Kausalität im Quantenschaum".
Und stelle dir das Leben dabei nicht so einfach vor. Das 'rummst' zwischen den Ohren !
Das Spektrum "Autismus" darf nur als evolutionäres Regulativ verstanden werden.
Die Statistik der vergangenen Jahrzehnte ist dabei doch ein eindeutiger Hinweis ...
Behindert oder eben nicht ?! Menschen wie du oder ich - und auch Andere und WIR ganz Allgemein und im Speziellen - werden behindert und an einer gleichberechtigten 'Teilhabe' und 'selbst bestimmten Lebensführung' behindert und sogar vom 'System' daran gehindert. Im Zusammenhang mit dieser 'Klimaproblematik' muss dieser "Rechtsbruch" akut und dringend beseitigt werden.

[ b 1 ]
Bei diesem "Rechtsanspruch" auf Widerstand im Sinne des Art. 20 (4) GG ist es wichtig zu wissen, dass dieser Abschnitt im Grundgesetz als Ergänzung zu den so benannten "Notstandsgeetzen" ( 1968 oder so ) eingefügt wurde.
Letztendlich ist das ( mit ) die Rechtsgrundlage für diese ganzen 'Covid-Aktionen'. Und wenn es mit den Auswirkungen des Klimawandel erst einmal richtig los geht wird eine "Diktatur der ökologischen Sachzwänge' im globalen Maßstab auch ihre Auswirkungen in Deutschland innerhalb der EU haben. Um zu verstehen wie einschneidend diese 'Notstandgesetze' sind genügt eigentlich der Hinweis, dass gleichzeitig dieser Absatz im Artikel 20 des Grundgesetz dazu eingefügt wurde, um zu verhindern, dass damit die gesamte Rechtsordnung und bestehende Grundrechte unserer Gesellschaft ausgehebelt werden. Dann - falls es kommt - aber 'Widerstand' zu leisten - in Konfrontation mit der 'staatlichen Gewalt' - ist vielleicht / anzunehmend ganz einfach zu spät !

[ b 2 ]
Die Argumentation bei diesem 'Anspruch auf Widerstand' wurde primär [ Neben dieser ganzen eigentlich in Deutlichkeit klar als 'kriminell' zu kennzeichnenden Vernachlässigung elementarer Interessen des 'Gemeinwohl' und gerade auch 'zukünftiger Generationen' durch die "Politik" ! ] auf Art. 4 GG [ ~ Religions- und Weltanschauungsfreiheit ] gestützt.
Prinzipiell geht es dabei um die - nicht nur hierzulande - geltende "Staatsideologie" !
Eine 'Glaubensüberzeugung'. Also Wirtschaft und Wachstum, kurzum diese 'neoliberale Marktphilosphie'.
Und - lasse es mich in klar verständlicher Wortwahl ausdrücken - eine 'mal geschissen auf Umwelt und Gemeinwohl' Geisteshaltung !
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
: AUSZUG : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/bundessozialgericht_20210119.pdf :
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Glaube wird definiert als die vom Staat anerkannte Religion oder eben tolerierte Weltanschauung. Aus Glauben, Religion oder Weltanschauung ergeben sich für die daran Gläubigen zumeist verbindliche Verpflichtungen und auch Gewissensentscheidungen. Von denen der Mensch ohne Gewissensnöte auch nicht lassen kann.
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Wesentlich für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, wie in Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert, ist auch, dass in Art. 4 GG auch die negative Freiheit geschützt ist. Das bedeutet das Recht an etwas nicht glauben zu müssen bzw. vom Staat einen wie auch immer gearteten Glauben nicht einfach überantwortet, und dann als Lebensinhalt verordnet zu bekommen !
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Im Widerspruch dazu ist ein im Grundgesetz verankertes dauerndes Wachstum der Wirtschaft wie das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967, das als verbindliches Staatsziel ein "Gesamtwirtschaftliches Gleichgewichts" im Artikel 109 Abs. 2 GG festlegt ! Auch wenn diese Ideologie und der Glauben an die Unendlichkeit des Wachstum in einem begrenzten System schon etwas hirnrissig ist ...

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Das mit dieser Argumentation und in dem Sinne dieses dabei motwendige Maß an RECHTfertigung eines "Widerstandrecht" mit » 'Ideologie' als 'Glaubensgrundsatz' und auch 'Religionsersatz' « in klarem Widerspruch zum 'Selbstbestimmungsrecht' ist anzunehmend wirklich gut gelungen. Abgerundet wird es dann noch etwas mit der hierzulande nicht wirklich verwirklichten 'Gewaltenteilung ( = in der Rechtsprechung, also Judikative ), wie in Artikel 20 Absatz 3 GG angegeben.
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/1_klage_teilhabe_002_gewaltenteilung_brd.html ]
Flankierend dazu bietet es sich geradezu an die im Art. 20 (2) GG angegebenen 'Abstimmungen' umzusetzen.
[ http://www.humanearthling.org/crowd/angebot_abstimmung_klimaklage_20220702.html#klima ]
Ja wirklich ! Es gibt bei dieser in Realität nur ( ! ) bestehenden 'parlamentarischen' Demokratie im immer noch geltenden Grundgesetz → Art. 146 GG ← das Recht auf 'Abstimmungen' !
Und das steht da auch so seit mehr als 70 Jahren so im Grundgesetz 'rum ...
Wahlen - zu mindestens das ist juristisch unstrittig - ist eine reine 'Personalentscheidung'.
Und bei Abstimmungen - in klarem begrifflichen Gegensatz dazu - geht es um 'Sachentscheidungen' !
Und frage da bloß nicht bei 'mehr Demokratie' oder anderen so benannten 'NGO' in dem Bereich.
Es geht auch wirklich nur darum eine formal korrekte 'Abstimmung ' einfach zu machen.
Und dann können sich diese Juristen immer noch darüber unterhalten. Debattieren. Disputieren.
Und wenn es dann von den Parteien und der Politik, den Politikern und in dem Sinne unserem 'Personal', nicht anerkannt oder gar verboten wird kann dann immer noch das Widerstandsrecht gemäß Art. 20 (4) GG in Anspruch genommen werden.
Also wirklich ! Bürger und auch diesen unbeschreiblich weiblichen Bürgerinnen so in unserem Grundgesetz verbürgte Abstimmungen zu verbieten. So etwas geht ja nun wirklich gar nicht !
Da muss dann das so benannte BVerfG - in Folge dann der 'Europäische Gerichtshof für Menschenrechte' - direkt 'Abhilfe' schaffen. Und insoweit dann vom EGMR 'Rechtssicherheit' innerhalb dieser EWG [ = 'Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' ] für die davon betroffenen Bürger*innen verwirklicht werden.

: HINWEIS(e) :


Wie ganz zu Anfang dieser Klage angegeben !

BESCHWERDE GEGEN DEN BESCHLUSS VOM 02.08.2022 des Sozialgericht Speyer ?
IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT DIESER BESCHWERDE UND DEN VERSCHIEDENEN BEIM SOZIALGERICHT SPEYER DERZEIT ANHÄNGIGEN VERFAHREN [ = GLEICHE THEMATIK = ] ERHEBE ICH HIERMIT KLAGE WEGEN DES EIGENTLICHEN STRITTIGEN SACHVERHALT 1 !
1 Zum Sachverhalt Seite 3 (2) und auch Seite 9 VI. LAW & ORDER PARTE 1 ¡!
: [ a 3 ] : ( 2 ) Ferner wird beantragt dass das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz diese Beschwerde "Mahntitel" auch zur Klage annimmt; und im bestehenden Zusammenhang mit dem 2020 so bereits beim Verfahren [ Aktenzeichen <3 AS 1272/19 /\ L 3 AS 78/20 S /\ B 14 AS 35/21 B> ] von den staatlichen Organen der BRD beanspruchten Sachverhalt " einer 'freien' Berufswahl im Sinne des Art. 12 GG und somit einer gleichberechtigten Teilhabe in und an der Gesellschaft und auch am 'allgemeinen' Arbeitsmarkt in Form einer autarken selbstbestimmten Lebensführung für einen 'Mensch mit ( oder eben auch ohne ) Behinderung' unabhängig von Sozialleistungen in menschlicher Würde, der freien Entfaltung von Persönlichkeit und Weltanschauung, sowie Unverletzlichkeit des Leben"; verhandelt. Und insbesondere den strittigen Sachverhalt im "allgemeinen öffentlichen Interesse" wertet.
: [ b 3 ] : Gegenstand der Beschwerde ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt, welcher sich dem Grundgesetz und diesbezüglichen Entscheidungen der obersten Gerichtsbarkeit zuwider gegen die Rechte des Beschwerdeführer / Kläger richtet, so auch gegen die ebenfalls vom gleichen / ähnlichen 'Streitpunkt' berührte Rechtsverletzung anderer Betroffener. Hiermit sind alle Gewalten (Legislative, Judikative, Exekutive) gemeint !
Auch wenn vorab und in Folge einige strittige und teilweise auch gravierende Punkte an und in der 'Amtsausübung' der Gerichtsbarkeit bemängelt werden, schließlich geht es doch wirklich um ein 'systemimmanentes' und 'strukturelles' Problem, und insoweit ist auch die Rechtsprechung, also ebenfalls Sozialgerichte, davon betroffen.
Eigentliche Intention dieses Verfahren ? in Vertrauen auf die bestehende und immer noch intakte rechtmäßige Ordnung der Gerichtsbarkeit ? ist es aber Schutzansprüche durch den Richter zu erlangen und nicht gegen Richter*innen / Gericht zu verlangen.
: [ b 4 ] : Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ~ Widerstandsrecht ~
Als einzig bei dieser "Trägheit der Masse" [ = im Sinne von Gustave le Bon - Psychologie der Massen = ] geeignet erscheinende Vorgehensweise [ ~
Falls du oder eben Sie dazu einen besseren Vorschlag hast ? + ! ~ ] bietet sich ein radikaler 'Einschnitt' in das 'Rechtsgefüge' der Bundesrepublik Deutschland an.
[ http://citizennet.de/book27/politic/Gustave.Le.Bon.-.Psychologie.der.Massen.pdf ]
 

: ZU DIESER 'TRÄGHEIT DER MASSE(n)' :

Wir haben ein globales Problem.
Es ist ein 'systemisches' Problem einer zu Grunde liegenden Ursache !
Nenne es 'entfesselten' Finanz-Kapitalimus. Oder eben Neo-Liberalismus.
Und nur globale Lösungen unter dieser Wertigkeit sind dabei noch möglich.

DAZU ZWEI ZITATE :

» Deshalb bleibt ohne eine Gesundung des Geldwesens alles, was wir zur Rettung der Erde tun könnten, letztlich wirkungslos. Der Konstruktionsfehler muss behoben werden. «

— Andreas Eschbach in seinem Buch "1 Billion Dollar" im Jahr 2001 —

o • o o • o o • o o • o o • o
And why it's a little bit difficult for being with two legs or less ...

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» Der größte Feind der neuen Ordnung ist, wer aus der alten seine Vorteile zog. «
•· Niccolò Machiavelli ·•
[ 1469 - 1527 — italienischer Staatsmann und Schriftsteller ]

W
ir haben einen systemischen Problemkomplex.
Aber statt die eigentliche Ursache zu beheben ärgern wir uns doch recht nutzlos mit irgendwelchen 'Problemen' herum.
Dabei sollten wir das ganze Irgendetwas doch lieber als Chance und auch Notwendigkeit betrachten.
Und diese so gerne verwendete Umschreibung 'Große Transformation' bedeutet genau das.
Ein grundlegender Wandel und eine Möglichkeit zur Neuorientierung – so oder so – unserer derzeit geltenden Werte !
Was kommen wird – so oder so – ist eine 'Diktatur der ökologischen Sachzwänge'.
Unsere Entscheidung dabei ist nur : Mit Mensch und Menschlichkeit. Oder eben ohne !

Was wir jetzt, bzw. im Oktober 2023, dabei tun sollten ist es eine Abstimmung im Sinne des Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 als juristische einwandfreie Sachentscheidung zu diesem vom EU-Parlament im Jahr 2019 verkündeten Klimanotstand abzuhalten. Das ist ja eher so ein Online-Ding. Da gibt es Profis und auch Juristen.
Und natürlich Bürger und Bürgerinnen. Menschen !


[ F A K T E N ]

: Uno-Report :
Weltweit verändert der Klimawandel die Ökosysteme.
Mit acht Billionen Dollar ließe sich der ökologische Kollaps verhindern !
Die Vereinten Nationen fordern deshalb in einem neuen Klimareport ein Investitionsprogramm in die Natur.
Nur 0,1 Prozent der Weltwirtschaftsleistung genügen dabei.
» Niemand kann einen Zweifel daran haben, dass wir uns in einem planetarischen Notfall befinden. «
Mit diesen Worten beginnt ein neuer, dringlicher Appell der Vereinten Nationen !
Wir brauchen mehr Klimaschutz ? und dafür brauchen wir mehr Geld.
[ https://linktr.ee/UNEP
[ unep.org/resources/state-finance-nature
[ unep.org/.../world-needs-usd-81-trillion-investment-nature-2050-tackle-triple
[ https://twitter.com/UNEP
»Wir sind in ein kritisches Jahrzehnt eingetreten«, heißt es dazu im UNEP-Report !
Noch sei es möglich, einen unkontrollierten Klimawandel und den ökologischen Kollaps zu vermeiden.
Aber nur, wenn statt immer wieder nur Versprechungen auch ganz real entschiedene und entscheidende Taten erfolgen.

[ W A R N I N G ]

WHAT LIES BENEATH :
The Understatement Of Existential Climate Risk :
This latest Breakthrough report argues for an urgent risk reframing of climate research and the IPCC reports. What Lies Beneath is the inside story of how climate policy-making has become embedded in a culture of failure and scientific reticence. The report brings together the voices of some of the world?s leading scientists.
https://www.breakthroughonline.org.au/whatliesbeneath
https://www.breakthroughonline.org.au/translations
= https://www.breakthroughonline.org.au/_files/=de.pdf
Was sich darunter verbirgt ? Die Unterbewertung des existentiellen Klimarisikos !
"What Lies Beneath" : Diese wichtige Studie, deren Aussagen sorgfältig recherchiert und gut belegt sind, wurde von der S4F-Regionalgruppe Aachen ins Deutsche übersetzt und ist nun auch hier verfügbar :
= ( PDF Download )
[ s4f-aachen.de/.../What-Lies-Beneath-deutsch-final.pdf

[ M E D I E N H I N W E I S ]

The Matrix - Welcome To The Desert Of The Real [HD]
4:58
https://www.youtube.com/watch?v=EVM5-_fusjs

: WAS SONST ? + ! :



WAS ICH SONST SO MACHE ? + !

¡ P L A N S W I T H I N P L A N S !
: RazorBlade :
http://www.schema3.org/info/blade
Da geht es um Grundeinkommen, Einwegrasierer und Vermeidung von Plastikmüll.
Und einen Film. Bzw. ganz viel kleine und kurze Filme. Ein Videoprojekt . . .


o • • • • • o
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= http://www.erwerbslosenverband.org =

Über die deutsche Flagge den Inhalt öffnen ...
Und über den Lister kommst du / kommen Sie an alle Daten im Verzeichnis 'KLAGE'.

http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php
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: SHORT INFORMATION : IN KÜRZE : À VENIR :

] D E [ http://www.humanearthling.org/crowd/cop27_info_basica_20220127_de.pdf
] E N [ http://www.humanearthling.org/crowd/cop27_info_basica_20220127_de.pdf

T O P I C : Maximierung der Überlebenswahrscheinlichkeit der Spezies Homo Sapiens.
T O P I C : Maximizing the probability for a survival of the Species Homo Sapiens.
T O P I C : Maximizar la probabilidad de supervivencia de la Especie Homo Sapiens.
 

Nur wenn es dich interessiert.
Technikfolgenprävention ist interessant . . .

: ETWAS ZUR LOGIK IM UMGANG MIT STAAT & SPRACHE :
【 TECHNIKFOLGENABSCHÄTZUNG vs. TECHNIKFOLGENPRÄVENTION 】
http://www.humanearthling.org/crowd/cop27_law_church_of_gaia.html#technique


【 TECHNIKFOLGENABSCHÄTZUNG vs. TECHNIKFOLGENPRÄVENTION 】
【 patent/dpma_marke_20211114_gaia_online.html
= DIE EINLEITUNG DAZU auf Seite 3 ! = 】

: AUSZUG :  Eine Technikfolgenvorbeugung , Technikfolgenvermeidung, oder gar eine solide Technikfolgenprävention gab es ja in der Vergangenheit weder vom Sprachgebrauch, und entsprechend dann ohne diese generierende Grammatik im Sinne von Noam Chomsky, einem weltweit anerkannten Sprachwissenschaftler, auch nicht in der gemeinsamen Wirklichkeit !
Warum und Wieso das nun so ist, sei Ihrer eigenen Überlegung überantwortet !
Falls das DPMA diese Anmeldung einer 'Wortmarke' nicht gewährleistet schadet es auch nicht und hätte sogar bei dieser "PR – Aktion" so gewisse nicht einfach von der Hand zu weisende Vorteile. Letztendlich demaskiert das System sich dann bei dieser erneuten Zensur, also dieser verbalen Kontrolle der deutschen Volksgemeinschaft, und das ist gewissermaßen dann wie eine Vergewaltigung der deutschen Sprachkultur, der geliebten Sprache von Dichtern und Philosophen. Das ist dann eigentlich nur zu vergleichen mit einer Schändung und schamlosen Defloration der heiligen Jungfrau Maria. Oder war das jetzt Maria Magdalena ? + !


Siehe auch : http://www.humanearthling.org/patent :
Für etwaige Verlage und Co-Autoren empfehle ich B.O.O.K. !
【 In einem Papierformat direkt integrierte Datenträger 】
[ Quelle : http://www.humanearthling.org/patent/dpma_book_20210311.html : ]


: ANMERKUNG :
Es geht ja immer wieder nur um das Gleiche. Bei einem systemischen Problem, also einer dem Ganzen zu Grunde liegenden gemeinsamen Ursache, muss auch ein Lösungsansatz entsprechend sein. Ohne das : GAME OVER !.

2014 wurden Studien zur Zukunft unserer Zivilisation durchgeführt. Hierzu wurde ein Modell benutzt, das von der NASA entwickelt worden war.
Dabei ergab sich die Schlussfolgerung, das Ende der Menschheit sei unausweichlich : „Laut den Berechnungen von Mathematiker Safa Motesharrei und seinem Team seien fünf Entwicklungen für den Kollaps unserer Gesellschaft verantwortlich : Bevölkerungswachstum, Klimawandel, Wasserversorgung, Landwirtschaftsentwicklung und Energieverbrauch. Sobald zwei Entwicklungen einsetzen, die diese Faktoren maßgeblich beeinflussen, sei der Untergang nicht mehr aufzuhalten.“
Diese Studie beruhte, vergleichbar den Prognosen des Club of Rome, auf der Annahme, dass alles auf der Erde so weiter geht wie bisher, dass vorhandenes Knowhow zur Verbesserung von Gegebenheiten nicht genutzt wird.

Und da wünsche ich noch einen schönen Tag !
arno [ Wagener ]
: P S : #klage




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