【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】


: A N :
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ 4/489 :
z.Hd. Frau Sachbearbeiterin Silvia Mang
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 13.07.2023
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8289 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Sehr geehrte Frau Silvia Mang ...
: Ihr Aktenzeichen : 4/489 :
Diese Datei ONLINE zu Ihrer Verfügung :
: sozialamt_kreisverwaltung_kusel_20230713_kv_anmeldung_dkv.html :
Anmeldung Basistarif DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Vorab per CC an Sie das Schreiben an die DKV betreffend dem Antrag auf PKV Basistarif ...

Wie mir die AOK mit Schreiben vom 10.07.2023 [ siehe als Anhang ein PDF als Scan ] mitteilte wird weiterhin ein so benannter gesetzlicher Krankenversicherungsschutz verweigert.
Aus diesem Grunde sehe ich mich genötigt nun umgehend die Antragsformulare für den Basistarif in Form einer privaten Krankenversicherung bei der DKV auszufüllen, dann los zu schicken, und so formal korrekt dort einen Versicherungsschutz zu beantragen. Es kann sich also nur noch um Tage, Wochen oder gar Monate, handeln bis das mit der KV geklärt ist.
Dann hat sich das ja auch mit der Gesundheitshilfe erledigt !
UND JA ! Ich warte da immer noch ganz sehnsüchtig auf einen formal korrekten Bescheid zum Thema "Behinderung" und "Eingliederungshilfe". Also wegen den Anspruchsvoraussetzungen bei dieser Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII), Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII) und Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150). Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen bei der Kreisverwaltung bzw. dem Landkreis Kusel schon etwas Konkretes ergeben ? + !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend Kenntnis zu geben.
Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt auch dafür.

IN DEM ZUSAMMENHANG :
Da wird sich das Landessozialgericht aber freuen, da anscheinend ja wirklich keinerlei Interesse besteht den strittigen Sachverhalt zu behandeln oder gar zu verhandeln. Wie mir die Clearingstelle RLP mitteilte ist derzeit ein Verfahren in einem ähnlichen Fall anhängig, aber noch nicht entschieden, und es gibt bisher keine auf Bundesebene bindende Entscheidung.
Insoweit war meine Argumentation so sicherlich folgerichtig, wie auch Ihnen mit meinem letzten Schreiben an das LSG RLP mitgeteilt [ siehe Anhang des Schreiben per Mail mit Datum vom 11.07.2023 / http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230711_hinweise_drv-rlp_crowdfunding_sonstiges.html ], dieses einseitige "Rechtsgeschäft" in den Fokus des dabei strittigen Sachverhalt zu stellen.



  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen LSG RLP < L 3 AS 57/23 > – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




| THE END |