STICHWORT
A : Gewerbeschein
+ Anlage EKS :
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Sehr geehrte Frau Fauß . . .
Ihr
Schreiben vom 17.11.2022 ...
Aufforderung
zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts
Die Angaben bei
http://www.humanearthling.org/#work
betreffend dem Gewerbeschein und den hier angebotenen
Dienstleistungen sind insoweit irreführend und so nicht
zutreffend. Ja. Normalerweise stand das so immer in meinem
Gewerbeschein. Wie Sie dem Text bei
http://www.humanearthling.org/#about
entnehmen können "Mein Name ist Arno Wagener. 61 Jahre alt oder
jung." ist die Gestaltung der Seite schon etwas älter.
Soweit mich mein Erinnerungsvermögen nicht trübt war der Eintrag
bei '#work' sogar von Anfang 2020.
Und Nein ! Ich habe kein Gewerbe angemeldet.
Damals, gewissermaßen in den Anfangstagen unserer doch recht
einseitig dem Recht und geltenden Gesetzen folgenden
Bekanntschaft wurde ich ja zu Frau Manuela Monz
<team-bcc@businesspraxis.de> und diesem Business-Coaching
geschickt. Was dann ja kein 'Coaching', und auch keine
Intergration in den Arbeitsmarkt, sondern nur eine
Bestandaufnahme meiner Daten durch einen externen Dienstleister
war.
Zu der Zeit ging ich ja noch richtig positiv an diese
"Gleichberechtigte
Teilhabe und selbst bestimmte Lebensführung in einer
selbstständigen Existenz" und ein klitzekleines bisschen
Unterstützung [ ~ Support ] seitens der hierbei doch eigentlich
verpflichtend zuständigen Verwaltung heran. Und dachte -
anscheinend in einer irrigen Form der Desillusion - wirklich,
dass das 'Jobcenter Landkreis Kusel' auf Grund der ja Ihnen
hinlänglich bekannten Aktenlage und den über Jahrzehnte hinweg
bei anderen Leistungsträgern zur Sprache, und in zahllosen
Antragstellungen und Konzepten ausgiebig artikulierten
Antragstellungen, gebrachten Rechtsbegehren dieser
"gleichberechtigten Teilhabe und selbst bestimmten Lebensführung
in einer selbstständigen Existenz" entsprechen würde.
Das war und ist leider nicht der Fall. Bis zum heutigen Tag zu
meinem persönlichen Bedauern nicht.
In diesem Anfall von Irrglauben und illusorischem Denken habe
ich damals gehandelt.
Und entsprechend so damals diese Site mit Text gefüllt . . .
Sie geben zwar an : "Auf Ihrer Homepage bieten Sie
IT-Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten an."
Davon steht da nun aber wirklich gar nichts . . .
Ich habe da definitiv kein Angebot für IT-Dienstleistungen und
Beratungstätigkeiten vermerkt !
Was da steht ist :
Eigentlich mache ich in Planung und Marketing.
Bin da ganz gut in dem Job. Kann helfen !
Gerade auch im Dialog mit den Professionellen an den
Ufern des Machbaren.
Und damit wurde ich gerade fertig :
http://www.schema3.org/project/climate/co2_law_20201214_staatsanwalt.html
Und das - also dieses
co2_law_20201214_staatsanwalt - ist Ihrem Werkleiter, Herr Ass.
jur. Peter Simon, so sicher auch Herr RFL A. Körbel vom Team M +
I [ ~ Markt & Integration ], bekannt.
Herr Ass. jur. Peter Simon erinnert sich sicher an das Verfahren
wegen dem daraus resultierenden 'Mahntitel'.
Und auch, was sich dann daraus beim
LSG
RLP und SG in Folge entwickelt hat.
Zugegeben. Wenn es dann klappt, und das Mahngericht in Mayen hat
mich erst kürzlich in einem
Schreiben
mit Datum vom 21.11.2022 um eine formlose Mitteilung
gebeten ab wann die Zinsen bei der Auslobungssumme von 100.000 €
geltend gemacht werden, lohnt sich so ein nicht unbeträchtlicher
Arbeitsaufwand.
Aber ebenso, wie auch unter #about angeben "Bzw. über Aufträge
freue ich mich natürlich auch.", ist da jetzt noch kein
anrechenbares Einkommen oder gar Vermögen.
Und wirklich - Hand auf kleines Bumperlein - ist bisher kein
Auftrag und kein Geld herein gekommen !
Damals - in diesem Anfangstagen voller Illusionen - bin ich zum
Gewerbeamt und wollte einen Gewerbeschein beantragen. Eine
diesbezügliche Anfrage wegen Kostenübernahme wurde aber leider
bis zum heutigen Tag nicht mit einem Bescheid beglückt. Die Dame
bei der Gewerbeaussicht meinte auch, dass etwaige Einnahmen in
geringfügigem Umfang nicht mit der Notwendigkeit einer
Gewerbeanmeldung verbunden sind.
Und da ich bisher keine Einnahmen erzielt habe; und gerade eben
so die Vorlaufkosten [ = siehe Kontoauszüge ! ] finanzieren
konnte, und auch keine Aufträge herein gekommen sind; habe ich
auch keine diesbezüglichen Angaben machen können bzw. müssen.
Und zugegeben. Eigentlich mache ich in Planung und Marketing.
Und im Rahmen dieses Bürgernetz -
www.citiZENnet.de - helfe
ich auch gerne bei der Beratung und Organisation zur Selbsthilfe
und von Interessengruppierungen.
Helfen bedeutet aber nicht gewerbsmäßig den Menschen gleich Geld
dafür in Rechnung stellen !
Beispielsweise einer der nächsten Schritte dabei - Teil einer
Antragstellung beim
Projektantrag
"Aktion Grün" im Rahmen der 'Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt' bei der Struktur- und
Genehmigungsdirektion (SGD) Süd - ist ein so benannter "
Feldversuch"
hier in den Kindergärten der Region.
Das sehe ich also eindeutig als "Mitwirkung
für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"
!
Und wie unter "#about" bei www.humanearthling.org angegeben
mache ich ein wenig in Politik und sozialem Unternehmertum, ein
paar
Patentanmeldungen
für Massenartikel und #wahl2020.
Ebenso wie dieser jetzt durchgestrichene
Gewerbeschein
heißt es nun natürlich 63 und
#wahl2024 !
Um nochmals Ihre sicherlich berechtigten Gründe für diese
Aufforderung "Gewerbeschein + Anlage EKS" zu entkräften verweise
ich auf "Aber derzeit ist diese Site eher noch reines
Privatvergnügen meiner Person".
Zugegeben. Mit Euch, also Landkreis und Kreisverwaltung ebenso
wie mit der allseits hoch verehrten und natürlich geehrten
Gerichtsbarkeit, ist das nun wirklich kein Vergnügen.
Aber diese Site "humanearthling.org", also Menschlicher Erdling
dot ORG, ist wirklich reines Privatvergnügen und verfolgt
keinerlei Profit orientierte kommerzielle Interessen.
Wie dort ebenfalls unter "#intro" angegeben geht es da um
'Kreative Planung', in dem Sinne "Marketing". Und um die
"Sozialisierung unserer Marke in den digitalen Zeiten". Und die
"Maximierung einer Überlebenswahrscheinlichkeit der Spezies
Mensch". Sie müssen zugeben, werte Frau Fauß von der
Leistungsabteilung des 'Jobcenter Landkreis Kusel', dass gerade
diese "Maximierung einer Überlebenswahrscheinlichkeit der
Spezies Mensch" nun wirklich gar nichts mit dem sonst üblichen
Streben nach Gewinn und Profit, wie sonst ja überall anscheinend
normal und üblich, zu tun hat.
Alleine das schon ist ein signifikantes Merkmal für "Soziales
Unternehmertum" im Non-Profit-Bereich !
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen betreffend Gewerbsschein und
Anlage EKS zu Ihren Zufriedenheit geklärt habe.
Falls nicht ?! Zögern Sie nicht mich davon umgehend in Kenntnis
zu setzen !
BY THE WAY !
Ich habe nicht nur Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt. ich
habe auch Sozialhilfe (SGB XII), Hilfen zur Gesundheit ~
Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII), Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII), Hilfe
in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII) und natürlich auch
u.A. Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150).
Aber dazu mehr im Abschnitt B "
Inkompetenzkompetenzen"
. . .
Bzw. ! Auszug aus Ihrem Schreiben
vom 17.11.2022 !!!
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht
reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht,
können die Geldleistungen ganz entzogen werden, bis Sie die
Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB I). Dies bedeutet,
dass Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen keine Leistungen erhalten.
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts erhalten, sind Sie nicht in der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, wenden Sie sich bitte
an Ihre bisherige Krankenkasse, um sich über einen möglichen
Versicherungsschutz (z. B. eine freiwillige
Weiterversicherung) zu informieren.
Es ist Ihnen, werte Frau Fauß, doch sicherlich bekannt, dass ich
nach nunmehr ( ca. ) 3¼ Jahren immer noch keinen
Krankenversicherungsschutz - also GKV oder eben PKV - habe.
Das wissen Sie doch, werte Frau Fauß von der Leistungsabteilung
des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ! Oder ?!
STICHWORT
B : Inkompetenzkompetenzen
seitens Landkreis + Kreisverwaltung Kusel
:
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Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob
und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für mich und die (
möglicherweise auch irgendwann ) mit mir in der
Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen besteht.
SIEHE :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_anhang_mail_mahnung.pdf
:
Für den Bezug von Leistungen ist es auch für Sie erforderlich,
dass Sie alle Tatsachen angeben, die für einen Leistungsanspruch
entscheidend sind und die notwendigen Nachweise vorlegen oder
ihrer Vorlage zustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Erstes Buch
Sozialgesetzbuch - SGB I).
Bitte beachten Sie neben den Ausführungen im Schreiben "Anhang
Mail Mahnung" auch diese Schreiben :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
Bei einem Gesprächstermin am heutigen Morgen bei einem
ortsansässigen Rechtsanwalt war dieser auch vollkommen
überrascht als wir das Thema
"Gutachten"
[ = in Anführungszeichen ] und die so ja unstrittig
bestehende Erwerbsminderung und der gänzlich fehlenden
persönlichen Eingung einer Vermittlungsfähigkeit in den so von
Ihnen beannten normalen / allgemeinen Arbeitsmarkt [ = sprich
alleinig lohnabhängigen Arbeitsmarkt ] neben diesen
"Wohnraumbeschaffungskosten" eher am Rande unserer Konversation
berührten.
Normalerweise hätte ich direkt nach dem 'Begutachtungstermin'
und der darin getroffenen Attestierung einer 'Behinderung' in
die Kompetenz und Zuständigkeit des Sozialamt, Kreisverwaltung
Kusel, überantwortet werden müssen.
Können wir diese
Zuständigkeit bei der ja bestehenden Erwerbsminderung
und ebenso nachweisbar bestehenden radikalen
Einschränkungen der Vermittlungsfähigkeit bei einem
'Menschen mit Behinderung' im Rahmen der so von mir
benannten "Inkompetenzkompetenz"
nunmehr innerhalb angemessener Frist abschließend
klären. Ich hatte diesen Sachverhalt bereits mehrfach
angemacht.
Schaffen Sie das ? + !
Auch ein schriftlich ausführlich begründeter Bescheid
seitens Landkreis und auch Kreisverwaltung Kusel
erscheint dabei nur angemessen. Und ich muss Sie erneut
auffordern, Ihrer Amtstätigkeit verpflichtend folgend, sich
diesbezüglich Zeit nah
endlich und letztendlich zu einer Entscheidung durch zu
ringen.
STICHWORT
C : INFLATION und REGELSATZ :
MITTELLOSIGKEIT ...
Und ein ANTRAG : HILFE IN BESONDEREN LEBENSLAGEN !
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Wie bereits in meinem
Schreiben
mit Datum vom 21.11.2022 mitgeteilt, und Ihnen ja
sicherlich auch bekannt, kostet die Erstberatung Geld €. Es hat
15 € gekostet.
Siehe :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/kosten_beratung_anwalt_20221124.pdf
:
Das Geld -
letztendlich - habe ich aber nicht
übrig.
Ich muss dringenst meinem Provider
139,20 € überweisen. Das ist
zwingend notwendig, weil sonst
mein ganzen Internet-Geschehen
incl. der ja in der heutigen
Kommunikation notwendigen
Kommunikation blockiert ist.
Das darf nicht sein. Das verstehen
sie doch sicher ?!
Auch ist eine derartige
Zahlungsverzögerung mit
erheblichen Mehrkosten verbunden.
Und dann bin ich mittellos. So
etwas darf nun wirklich nicht
sein, meinen Sie nicht auch, Herr
Simon ?!
Und wenn meine ganzen Sites
offline sind - das kann ich Ihnen
wirklich garantieren - werde ich
richtig stinkig sauer.
So kennen Sie mich noch gar nicht.
Bisher war ich ja - gewissermaßen
- ein doch recht umgänglicher
"Kunde".
ANTRAG : Kostenübernahme
dieser Erstberatung und
Überweisung zum frühstmöglichen
Termin rechtzeitig zum 28.11.2022
zu Gunsten der Ihnen bekannten
Bankverbindung meiner Person. Und
wenn Sie einmal dabei sind können
Sie auch direkt die
Kostenerstattung bei dieser
"Gesundheitshilfe /
Krankenversorgung" erledigen.
SIEHE
AUCH :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_anhang_mail_mahnung.pdf
:
Auch das wurde schon zig mal angemahnt, ohne dass bisher dazu
ein so ja verpflichtender Bescheid erstellt wurde !!!
So etwas dürfen Sie doch überhaupt nicht machen. Bzw. : "Nicht
machen". Das ist verboten. Ganz eindeutig !
:
BEGRÜNDUNG : Hartz IV ist nicht
lustig. Dieses Konstrukt, incl. der
hierbei agierenden
Sozialgerichtsbarkeit, ist ein
Mechanismus zur Kontrolle der
erwerbstätigen bzw. erwerbslosen
Bevölkerung.
Durch die Kostensteigerung seit Mitte
2020 sind meine Ersparnisse
vollständig aufgebraucht und
mittlerweile bin ich immer zum Ende
des Monat so um den 20. / 25. herum
pleite.
Stellem Sie sich das mal bei einer
Alleinerziehenden mit ein paar Kindern
vor. Das ist einfach nur SCHEISSE !
Entschuldigen Sie bitte diesen kurzen
Ausflug in die fäkalen Daseinsgründe
unserer gemeinsamen Existenz ...
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf
= 1 Seite . . .
Da steht unten der Hinweis - also
wirklich nicht zu übersehen - auf 2
ganz eindeutige Urteile ...
Vom BVerfG. Und in dem Sinne hat das
dann Gesetzeskraft ! Und da gibt es
nicht zu deuteln !!!
Es interessiert aber das Sozialgericht
nicht. Also ich habe seitdem nichts
mehr dazu bekommen.
Diese in dem Schriftsatz
"
sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf
" angegebenen Urteile
und Leitsätze des so benannten
Bundesverfassungsgericht sind für
Ihre Amtstätigkeit verbindliche
Gesetzesgrundlagen.
Sie sollten das also wirklich
beherzigen.
Wegen
unserer so nicht bestehenden "Gewaltenteilung",
dem Verfassungsgebot Art. 20 GG
folgend, und auch dieser
Amtshaftpflicht habe ich mich schon
mehrfach, zuletzt ja auch im Schreiben
vom 21.11.2022, geäußert.
JA ! Auch wegen dieser Treuepflicht
„gegenüber Staat und Verfassung“ für uns Bürger / Menschen in
die Verfassung von Rheinland-Pfalz !
Und ebenso zu dieser Belehrung
der 'Pflicht zur
Verfassungstreue
im öffentlichen
Dienst' !
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
Diese
'Rechtsverordnung'
hat Bestand seit
dem 13.07.2019 !
Dann seien
Sie dementsprechend
bitte nicht zu
'pingelig' und allzu
bürokratisch. Ich
bin das ja auch
nicht. Oder ?!
Also
tun Sie dem
'Gemeinwohl', und
gerade auch sich
selbst, damit
etwas Gutes !
Sie sind dann
ein/e der
Verfassung treue/r
und geradezu
Linien treue/r
Bürger/in.
STICHWORT
D : BEHANDLUNGSSCHEIN(e) ...
Und dementsprechend auch eine bzw. drei ANTRAGSTELLUNGEN !
°°°^^^°°°
Ach, Frau Manuela
Rumpf . . .
Wie bereits bei unserem persönlichen Gesprächstermin Herr
Peter Müller so versucht zu vermitteln.
Das mit dieser Krankenversicherung ist so einfach nicht.
Letztendlich organisieren die
Krankenversicherungsunternehmen die hierbei geltenden
gesetzlichen Grundlagen in "Selbstverwaltung".
Und auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz,
ich erwähnte es ja gegenüber Herr Müller, scheint nicht
bereit zu sein diesen 'Streitpunkt' überhaupt behandeln oder
gar verhandeln zu wollen.
Ich habe also immer noch keine Krankenversicherung !
Der nächste Termin bei der Zahnärztin ist am 06.12.2022.
Können Sie mir - bitte - rechtzeitig genug den
Behandlungschein per Post zu schicken. DANKE !
Andere Sache bzw. eigentlich doch das Gleiche
!
Mein Sohn war letztens für ein paar Tage zu Besuch bei mir.
Hat sich dann meine Lesebrille, die Bügel sind schon mit
Klebeband geflickt, angeschaut und mir zum Vergleich seine
Brille aufgesetzt.
Wow ! Das ist ein Unterschied. Mal unabhängig, dass es
gedauert hat bis ich mich auf die für ihn geeignete
Brillenschärfe fokussieren konnte. Endlich mal wieder Alles
klar und deutlich erkennen können.
Ich sollte wirklich mal zu einem Optiker und mir da eine
Brille [ ~ Kassenmodell ] anschaffen können.
Verstehen Sie das bitte als Antragstellung . . .
Andere Sache bzw. eigentlich doch das Gleiche
!
Ich habe wegen dieser Zeit doch recht schmerzhafter
Zahnschmerzen nach 929 Tagen ohne Nikotin wieder mit dem
Rauchen angefangen. Dumm. Ich weiß ! Aber so ist es ja nun
einmal geschehen ...
Die letzten Wochen hatte ich immer mal wieder gelegentlich (
leichte ) Schmerzen im rechten Brustbereich.
Eine Lungenspiegelung, so eine fachkundige Freundin am
Telefon, ist dabei einfach anzuraten.
Auch das wird ohne Behandlungsschein nicht funktionieren !
Verstehen Sie das
bitte als Antragstellung . . .
Ich sende Grüße an die Kollegen und natürlich auch die
Kolleginnen !
Und verbleibe mit freundlichem Gruß . . .
Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und
möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal
los.
• · In
dem Sinne ! · •
*** Der
Einfachheit und der
Kosten halber – siehe in dem
Zusammenhang das lfd.
Verfahren beim SG in
Speyer wegen dieser
nur als unzureichend
zu wertenden Höhe des
geltenden Regelsatz
mit dem Aktenzeichen 6
AS 470/22 – sende
ich Ihnen ( falls
erforderlich und
gewünscht )
ergänzende
Unterlagen, so auch
die in dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze nur mit
einem Link, also einem
Hinweis auf die für
Sie jederzeit
verfügbaren Daten im
Internet. Wenn Sie
die jeweiligen
Schriftsätze in
vollständiger Form
von mir benötigen,
bitte ich Sie um
Mitteilung ! Und -
wie Sie sicher
verstehen werden -
in dem Fall muss ich
hiermit eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen für
Ausdruck und
postalische
Übermittlung der von
Ihnen geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie sollen
jedoch - so oder so
- auf jeden Fall
Teil der Akte beim
Jobcenter Landkreis
Kusel und auch des
Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel sein !
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener