: AZ 6594 : GEWERBESCHEIN : ¡! ZUSTÄNDIGKEIT : ¿? : ANTRAG KOSTENERSTATTUNG RA-BERATUNG + GESUNDHEITSHILFE !
DER LINKER !!!
: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 24.11.2022 Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ : 4/411 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 6594 :
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8058 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000

【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
-------- M A I L --------
Betreff :0  : AZ 6594 : GEWERBESCHEIN : ¡! ZUSTÄNDIGKEIT ¿? : ANTRAG KOSTENERSTATTUNG RA-BERATUNG + GESUNDHEITSHILFE !
Datum :0  24.11.2022
Von :0  Human <arno@humanearthling.org>
An :0  Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
 Sozialamt Kusel Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>,
 Jobcenter Kusel Herr RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>,
 Frau Fauß - Leistungsabteilung <jobcenter-leistung@kv-kus.de>,
 Frau Manuela Rumpf <manuela.rumpf@kv-kus.de>,
  Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>
 + BCC . . .
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221124_gewerbeschein_zustaendigkeit_antragstellungen.html ]
= Diese Mail ist auch online verfügbar für Sie ( ~ bzw. dich ). Incl. dieser allzu feinen Linkereien . . .

Sehr geehrte Damen und Herren bei Landkreis und Kreisverwaltung Kusel ...
Sehr geehrter Herr Werkleiter / Geschäftsführer / Justiziar Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel'.
Werter ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
: B E T R E F F : AZ : 6594 bzw. ???? :
[ A ] Gewerbeschein + Anlage EKS
Frau Fauß. Ihr Schreiben vom 17.11.2022 ...
[ B ] Zuständigkeit bei Erwerbsminderung und radikalen Einschränkungen der Vermittlungsfähigkeit ? + !
Meine diversen Anfragen wegen den Inkompetenzkompetenzen seitens Landkreis + Kreisverwaltung Kusel.
[ C ] Kostenerstattung Erstberatung !
Siehe in dem Zusammenhang das Schreiben vom 21.11.2022 Anschnitt C ...
Dieser Mail habe ich die Kostennote des Anwalt im Anhang als PDF beigefügt !
[ D ] Behandlungschein Zahnärztin !
Frau Rumpf. Der nächste Termin ist am 06.12.2022 . . .
Können Sie mir da bitte wieder einen Behandlungsschein zusenden ?! DANKE !
Achja. Im Rahmen dieser Gesundheitshilfe / Krankenversorgung.
Ich muss / sollte also zum Augenarzt und mir eine Brille verschreiben lassen !
Etc. usw. Siehe Abschnitt D . . .



STICHWORT A : Gewerbeschein + Anlage EKS :
°°°^^^°°°


Sehr geehrte Frau Fauß . . .
Ihr Schreiben vom 17.11.2022 ...
Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Die Angaben bei http://www.humanearthling.org/#work betreffend dem Gewerbeschein und den hier angebotenen Dienstleistungen sind insoweit irreführend und so nicht zutreffend. Ja. Normalerweise stand das so immer in meinem Gewerbeschein. Wie Sie dem Text bei http://www.humanearthling.org/#about entnehmen können "Mein Name ist Arno Wagener. 61 Jahre alt oder jung." ist die Gestaltung der Seite schon etwas älter.
Soweit mich mein Erinnerungsvermögen nicht trübt war der Eintrag bei '#work' sogar von Anfang 2020.
Und Nein ! Ich habe kein Gewerbe angemeldet.
Damals, gewissermaßen in den Anfangstagen unserer doch recht einseitig dem Recht und geltenden Gesetzen folgenden Bekanntschaft wurde ich ja zu Frau Manuela Monz <team-bcc@businesspraxis.de> und diesem Business-Coaching geschickt. Was dann ja kein 'Coaching', und auch keine Intergration in den Arbeitsmarkt, sondern nur eine Bestandaufnahme meiner Daten durch einen externen Dienstleister war.
Zu der Zeit ging ich ja noch richtig positiv an diese "Gleichberechtigte Teilhabe und selbst bestimmte Lebensführung in einer selbstständigen Existenz" und ein klitzekleines bisschen Unterstützung [ ~ Support ] seitens der hierbei doch eigentlich verpflichtend zuständigen Verwaltung heran. Und dachte - anscheinend in einer irrigen Form der Desillusion - wirklich, dass das 'Jobcenter Landkreis Kusel' auf Grund der ja Ihnen hinlänglich bekannten Aktenlage und den über Jahrzehnte hinweg bei anderen Leistungsträgern zur Sprache, und in zahllosen Antragstellungen und Konzepten ausgiebig artikulierten Antragstellungen, gebrachten Rechtsbegehren dieser "gleichberechtigten Teilhabe und selbst bestimmten Lebensführung in einer selbstständigen Existenz" entsprechen würde.
Das war und ist leider nicht der Fall. Bis zum heutigen Tag zu meinem persönlichen Bedauern nicht.
In diesem Anfall von Irrglauben und illusorischem Denken habe ich damals gehandelt.
Und entsprechend so damals diese Site mit Text gefüllt . . .
Sie geben zwar an : "Auf Ihrer Homepage bieten Sie IT-Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten an."
Davon steht da nun aber wirklich gar nichts . . .
Ich habe da definitiv kein Angebot für IT-Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten vermerkt !
Was da steht ist :
Eigentlich mache ich in Planung und Marketing.
Bin da ganz gut in dem Job. Kann helfen !
Gerade auch im Dialog mit den Professionellen an den Ufern des Machbaren.
Und damit wurde ich gerade fertig :
http://www.schema3.org/project/climate/co2_law_20201214_staatsanwalt.html
Und das - also dieses co2_law_20201214_staatsanwalt - ist Ihrem Werkleiter, Herr Ass. jur. Peter Simon, so sicher auch Herr RFL A. Körbel vom Team M + I [ ~ Markt & Integration ], bekannt.
Herr Ass. jur. Peter Simon erinnert sich sicher an das Verfahren wegen dem daraus resultierenden 'Mahntitel'.
Und auch, was sich dann daraus beim LSG RLP und SG in Folge entwickelt hat.
Zugegeben. Wenn es dann klappt, und das Mahngericht in Mayen hat mich erst kürzlich in einem Schreiben mit Datum vom 21.11.2022 um eine formlose Mitteilung gebeten ab wann die Zinsen bei der Auslobungssumme von 100.000 € geltend gemacht werden, lohnt sich so ein nicht unbeträchtlicher Arbeitsaufwand.
Aber ebenso, wie auch unter #about angeben "Bzw. über Aufträge freue ich mich natürlich auch.", ist da jetzt noch kein anrechenbares Einkommen oder gar Vermögen.
Und wirklich - Hand auf kleines Bumperlein - ist bisher kein Auftrag und kein Geld herein gekommen !
Damals - in diesem Anfangstagen voller Illusionen - bin ich zum Gewerbeamt und wollte einen Gewerbeschein beantragen. Eine diesbezügliche Anfrage wegen Kostenübernahme wurde aber leider bis zum heutigen Tag nicht mit einem Bescheid beglückt. Die Dame bei der Gewerbeaussicht meinte auch, dass etwaige Einnahmen in geringfügigem Umfang nicht mit der Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung verbunden sind.
Und da ich bisher keine Einnahmen erzielt habe; und gerade eben so die Vorlaufkosten [ = siehe Kontoauszüge ! ] finanzieren konnte, und auch keine Aufträge herein gekommen sind; habe ich auch keine diesbezüglichen Angaben machen können bzw. müssen.
Und zugegeben. Eigentlich mache ich in Planung und Marketing. Und im Rahmen dieses Bürgernetz - www.citiZENnet.de - helfe ich auch gerne bei der Beratung und Organisation zur Selbsthilfe und von Interessengruppierungen.
Helfen bedeutet aber nicht gewerbsmäßig den Menschen gleich Geld dafür in Rechnung stellen !
Beispielsweise einer der nächsten Schritte dabei - Teil einer Antragstellung beim Projektantrag "Aktion Grün" im Rahmen der 'Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt' bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd - ist ein so benannter "Feldversuch" hier in den Kindergärten der Region.
Das sehe ich also eindeutig als "Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" !
Und wie unter "#about" bei www.humanearthling.org angegeben mache ich ein wenig in Politik und sozialem Unternehmertum, ein paar Patentanmeldungen für Massenartikel und #wahl2020.
Ebenso wie dieser jetzt durchgestrichene Gewerbeschein heißt es nun natürlich 63 und #wahl2024 !
Um nochmals Ihre sicherlich berechtigten Gründe für diese Aufforderung "Gewerbeschein + Anlage EKS" zu entkräften verweise ich auf "Aber derzeit ist diese Site eher noch reines Privatvergnügen meiner Person".
Zugegeben. Mit Euch, also Landkreis und Kreisverwaltung ebenso wie mit der allseits hoch verehrten und natürlich geehrten Gerichtsbarkeit, ist das nun wirklich kein Vergnügen.
Aber diese Site "humanearthling.org", also Menschlicher Erdling dot ORG, ist wirklich reines Privatvergnügen und verfolgt keinerlei Profit orientierte kommerzielle Interessen.
Wie dort ebenfalls unter "#intro" angegeben geht es da um 'Kreative Planung', in dem Sinne "Marketing". Und um die "Sozialisierung unserer Marke in den digitalen Zeiten". Und die "Maximierung einer Überlebenswahrscheinlichkeit der Spezies Mensch". Sie müssen zugeben, werte Frau Fauß von der Leistungsabteilung des 'Jobcenter Landkreis Kusel', dass gerade diese "Maximierung einer Überlebenswahrscheinlichkeit der Spezies Mensch" nun wirklich gar nichts mit dem sonst üblichen Streben nach Gewinn und Profit, wie sonst ja überall anscheinend normal und üblich, zu tun hat.
Alleine das schon ist ein signifikantes Merkmal für "Soziales Unternehmertum" im Non-Profit-Bereich !
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen betreffend Gewerbsschein und Anlage EKS zu Ihren Zufriedenheit geklärt habe.
Falls nicht ?! Zögern Sie nicht mich davon umgehend in Kenntnis zu setzen !
BY THE WAY !
Ich habe nicht nur Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt. ich habe  auch Sozialhilfe (SGB XII), Hilfen zur Gesundheit ~ Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII), Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII) und natürlich auch u.A. Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150).
Aber dazu mehr im Abschnitt B "Inkompetenzkompetenzen" . . .
Bzw. ! Auszug aus Ihrem Schreiben vom 17.11.2022 !!!
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz entzogen werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB I). Dies bedeutet, dass Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, wenden Sie sich bitte an Ihre bisherige Krankenkasse, um sich über einen möglichen Versicherungsschutz (z. B. eine freiwillige Weiterversicherung) zu informieren.

Es ist Ihnen, werte Frau Fauß, doch sicherlich bekannt, dass ich nach nunmehr ( ca. ) 3¼ Jahren immer noch keinen Krankenversicherungsschutz - also GKV oder eben PKV - habe.
Das wissen Sie doch, werte Frau Fauß von der Leistungsabteilung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ! Oder ?!


STICHWORT B : Inkompetenzkompetenzen seitens Landkreis + Kreisverwaltung Kusel :
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Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für mich und die ( möglicherweise auch irgendwann ) mit mir in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen besteht.
SIEHE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_anhang_mail_mahnung.pdf :
Für den Bezug von Leistungen ist es auch für Sie erforderlich, dass Sie alle Tatsachen angeben, die für einen Leistungsanspruch entscheidend sind und die notwendigen Nachweise vorlegen oder ihrer Vorlage zustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I).
Bitte beachten Sie neben den Ausführungen im Schreiben "Anhang Mail Mahnung" auch diese Schreiben :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
Bei einem Gesprächstermin am heutigen Morgen bei einem ortsansässigen Rechtsanwalt war dieser auch vollkommen überrascht als wir das Thema "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] und die so ja unstrittig bestehende Erwerbsminderung und der gänzlich fehlenden persönlichen Eingung einer Vermittlungsfähigkeit in den so von Ihnen beannten normalen / allgemeinen Arbeitsmarkt [ = sprich alleinig lohnabhängigen Arbeitsmarkt ] neben diesen "Wohnraumbeschaffungskosten" eher am Rande unserer Konversation berührten.
Normalerweise hätte ich direkt nach dem 'Begutachtungstermin' und der darin getroffenen Attestierung einer 'Behinderung' in die Kompetenz und Zuständigkeit des Sozialamt, Kreisverwaltung Kusel, überantwortet werden müssen.
Können wir diese Zuständigkeit bei der ja bestehenden Erwerbsminderung und ebenso nachweisbar bestehenden radikalen Einschränkungen der Vermittlungsfähigkeit bei einem 'Menschen mit Behinderung' im Rahmen der so von mir benannten "Inkompetenzkompetenz" nunmehr innerhalb angemessener Frist abschließend klären. Ich hatte diesen Sachverhalt bereits mehrfach angemacht.
Schaffen Sie das ? + !
Auch ein schriftlich ausführlich begründeter Bescheid seitens Landkreis und auch Kreisverwaltung Kusel erscheint dabei nur angemessen. Und ich muss Sie erneut auffordern, Ihrer Amtstätigkeit verpflichtend folgend,
sich diesbezüglich Zeit nah endlich und letztendlich zu einer Entscheidung durch zu ringen.


STICHWORT C : INFLATION und REGELSATZ : MITTELLOSIGKEIT ...
Und ein ANTRAG : HILFE IN BESONDEREN LEBENSLAGEN !
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Wie bereits in meinem Schreiben mit Datum vom 21.11.2022 mitgeteilt, und Ihnen ja sicherlich auch bekannt, kostet die Erstberatung Geld €. Es hat 15 € gekostet.
Siehe : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/kosten_beratung_anwalt_20221124.pdf :
Das Geld - letztendlich - habe ich aber nicht übrig.
Ich muss dringenst meinem Provider 139,20 € überweisen. Das ist zwingend notwendig, weil sonst mein ganzen Internet-Geschehen incl. der ja in der heutigen Kommunikation notwendigen Kommunikation blockiert ist.
Das darf nicht sein. Das verstehen sie doch sicher ?!
Auch ist eine derartige Zahlungsverzögerung mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Und dann bin ich mittellos. So etwas darf nun wirklich nicht sein, meinen Sie nicht auch, Herr Simon ?!
Und wenn meine ganzen Sites offline sind - das kann ich Ihnen wirklich garantieren - werde ich richtig stinkig sauer.
So kennen Sie mich noch gar nicht. Bisher war ich ja - gewissermaßen - ein doch recht umgänglicher "Kunde".
ANTRAG : Kostenübernahme dieser Erstberatung und Überweisung zum frühstmöglichen Termin rechtzeitig zum 28.11.2022 zu Gunsten der Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person. Und wenn Sie einmal dabei sind können Sie auch direkt die Kostenerstattung bei dieser "Gesundheitshilfe / Krankenversorgung" erledigen.
SIEHE AUCH : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_anhang_mail_mahnung.pdf :
Auch das wurde schon zig mal angemahnt, ohne dass bisher dazu ein so ja verpflichtender Bescheid erstellt wurde !!!
So etwas dürfen Sie doch überhaupt nicht machen. Bzw. : "Nicht machen". Das ist verboten. Ganz eindeutig !

: BEGRÜNDUNG : Hartz IV ist nicht lustig. Dieses Konstrukt, incl. der hierbei agierenden Sozialgerichtsbarkeit, ist ein Mechanismus zur Kontrolle der erwerbstätigen bzw. erwerbslosen Bevölkerung.
Durch die Kostensteigerung seit Mitte 2020 sind meine Ersparnisse vollständig aufgebraucht und mittlerweile bin ich immer zum Ende des Monat so um den 20. / 25. herum pleite.
Stellem Sie sich das mal bei einer Alleinerziehenden mit ein paar Kindern vor. Das ist einfach nur SCHEISSE !
Entschuldigen Sie bitte diesen kurzen Ausflug in die fäkalen Daseinsgründe unserer gemeinsamen Existenz ...
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf = 1 Seite . . .
Da steht unten der Hinweis - also wirklich nicht zu übersehen - auf 2 ganz eindeutige Urteile ...
Vom BVerfG. Und in dem Sinne hat das dann Gesetzeskraft ! Und da gibt es nicht zu deuteln !!!
Es interessiert aber das Sozialgericht nicht. Also ich habe seitdem nichts mehr dazu bekommen.

Diese in dem Schriftsatz " sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf " angegebenen Urteile und Leitsätze des so benannten Bundesverfassungsgericht sind für Ihre Amtstätigkeit verbindliche Gesetzesgrundlagen.
Sie sollten das also wirklich beherzigen.


Wegen unserer so nicht bestehenden "Gewaltenteilung", dem Verfassungsgebot Art. 20 GG folgend, und auch dieser Amtshaftpflicht habe ich mich schon mehrfach, zuletzt ja auch im Schreiben vom 21.11.2022, geäußert.
JA ! Auch wegen dieser
Treuepflicht „gegenüber Staat und Verfassung“ für uns Bürger / Menschen in die Verfassung von Rheinland-Pfalz ! Und ebenso zu dieser Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' !
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !

Dann seien Sie dementsprechend bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?!
Also tun Sie dem 'Gemeinwohl', und gerade auch sich selbst, damit etwas Gutes !
Sie sind dann ein/e der Verfassung treue/r und geradezu Linien treue/r Bürger/in.


STICHWORT D : BEHANDLUNGSSCHEIN(e) ...
Und dementsprechend auch eine bzw. drei ANTRAGSTELLUNGEN !
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Ach, Frau Manuela Rumpf . . .
Wie bereits bei unserem persönlichen Gesprächstermin Herr Peter Müller so versucht zu vermitteln.
Das mit dieser Krankenversicherung ist so einfach nicht. Letztendlich organisieren die Krankenversicherungsunternehmen die hierbei geltenden gesetzlichen Grundlagen in "Selbstverwaltung".
Und auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, ich erwähnte es ja gegenüber Herr Müller, scheint nicht bereit zu sein diesen 'Streitpunkt' überhaupt behandeln oder gar verhandeln zu wollen.
Ich habe also immer noch keine Krankenversicherung !
Der nächste Termin bei der Zahnärztin ist am 06.12.2022.
Können Sie mir - bitte - rechtzeitig genug den Behandlungschein per Post zu schicken. DANKE !
Andere Sache bzw. eigentlich doch das Gleiche !
Mein Sohn war letztens für ein paar Tage zu Besuch bei mir. Hat sich dann meine Lesebrille, die Bügel sind schon mit Klebeband geflickt, angeschaut und mir zum Vergleich seine Brille aufgesetzt.
Wow ! Das ist ein Unterschied. Mal unabhängig, dass es gedauert hat bis ich mich auf die für ihn geeignete Brillenschärfe fokussieren konnte. Endlich mal wieder Alles klar und deutlich erkennen können.
Ich sollte wirklich mal zu einem Optiker und mir da eine Brille [ ~ Kassenmodell ] anschaffen können.
Verstehen Sie das bitte als Antragstellung . . .
Andere Sache bzw. eigentlich doch das Gleiche !
Ich habe wegen dieser Zeit doch recht schmerzhafter Zahnschmerzen nach 929 Tagen ohne Nikotin wieder mit dem Rauchen angefangen. Dumm. Ich weiß ! Aber so ist es ja nun einmal geschehen ...
Die letzten Wochen hatte ich immer mal wieder gelegentlich ( leichte ) Schmerzen im rechten Brustbereich.
Eine Lungenspiegelung, so eine fachkundige Freundin am Telefon, ist dabei einfach anzuraten.
Auch das wird ohne Behandlungsschein nicht funktionieren !
Verstehen Sie das bitte als Antragstellung . . .
Ich sende Grüße an die Kollegen und natürlich auch die Kolleginnen !
Und verbleibe mit freundlichem Gruß . . .

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

*** Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener