: AZ 6594 : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSMASSNAHMEN : ANTRAG MOBILITÄT :
: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 28.10.2022
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ : 4/411 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 6594 :
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8031 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000

【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
-------- M A I L --------
Betreff :0  : AZ 6594 : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSMASSNAHMEN : ANTRAG MOBILITÄT :
Datum :0  28.10.2022
Von :0  Human <arno@humanearthling.org>
An :0  Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
 Sozialamt Kusel Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>,
 Jobcenter Kusel Herr RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>
  Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>
 + BCC . . .
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221028_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_mobilitaet.html ]
= Diese Mail ist auch online verfügbar für Sie ( ~ bzw. dich ). Incl. dieser allzu feinen Linkereien . . .

Sehr geehrte Damen und Herren . . .

Zu Ihrer Kenntnisnahme übersende ich Ihnen einen Link / Hinweis zu einem im Internet für Sie verfügbaren Schreiben.
[ http://www.humanearthling.org/crowd/public_ei_projekte_fahrrad.html ]
In dem Schreiben verweise ich auf zwei schon gestellte Anträge aus dem Jahr 2020 ...
Verstehen Sie das bitte auch als Neu-Antrag und Aktualisierung des Rechtsbegehren !.
In dem Schreiben geht es um Fahrräder, nachhaltige Mobilität und Patententwicklung !
Und JA ! Es geht auch um
§ 25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) . . .
Und natürlich auch um diese 'Wohnraumbeschaffungsmassnahmen' ! Hier PARTE № 0
1.
Wegen diesen
"Wohnraumbeschaffungskosten" verweise ich auf das Aktenzeichen S6 AS 721/22 !
Das Sozialgericht in Speyer bekommt dieses Schreiben dann als Begründung zum 'Streitpunkt' . . .
 ICH VERWEISE AUF DIESE ONLINE bzw. in Ihrer Akte verfügbaren DATEIEN *** . . .
= Ergebis einer Suche mit dem String '
Wohnraumbeschaffungskosten' :
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20191118.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20200127_mail.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20200128.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210526_mail.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20211005_mail_wohnraumbeschaffungskosten.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20211116_es_at_marken_mahnung.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220118_bescheid_mahnungen.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220426_final_edition.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220513_klage_patent_gaia.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220517_klage_antrag_widerspruch.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220517_klage_antrag_widerspruch.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220518_klage_krankenversicherung_intro.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220518_klage_krankenversicherung_intro.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220519_klage_krankenversicherung_antrag.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220520_klage_krankenversicherung_mahnung.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220523_klage_agg_mahnung.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220524_klage_antrag_9euroticket.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220525_klage_antrag_regelsatz.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220526_klage_mahnung_ergaenzung_patent.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220527_klage_mahnung_ergaenzung_buch.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220530_klage_mahnung.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220702_antragstellungen_klage_agg_mahnung.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220702_antragstellungen_klage_agg_mahnung.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220718_klage_antrag_sozial-eingliederungshilfe_mahnung_termin_mahntitel.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220727_antrag_sozial-gesundheitsshilfe.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220727_einmalzahlung_mahntitel_zahnschmerzen.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220911_mahntitel_wohnraumbeschaffungskosten.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi-unbrk_mahntitel.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220802_sozial-gesundheits_eingliederungshilfe_mahnung_termin_mahntitel.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220804_sozial-gesundheitshilfe_folgekosten.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20211206_eilantrag_mietzahlung.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20211229_Beschluss_ocr.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20211229_IN_Beschluss_Mietzahlung.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20211229_IN_Beschluss_Mietzahlung.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220118_eilantrag_mietzahlung.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220702_diverse_verfahren.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220702_diverse_verfahren.pdf
http://erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_teilhabe.pdf

IN DEM ZUSAMMENHANG siehe auch die ( vorläufige ) Zusammenstellung der 'Textfragmente' betreffend der in der Vergangenheit schon bei Ihrer Behörde seit dem Jahr 2019 immer mal wieder als insoweit formal korrektes und sicher ebenfalls gerechtfertigtes Rechtsbegehren zur Sprache gebrachten Schriftsätze . . .
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_EI_TEXT_TEMP_unsorted_data_01.html
Knapp 171 Seiten in Tahoma 14pt. Zugeben. Beidseitig ausgedruckt sind es dann 86 Seiten. Und ich versuche das Ganze noch zu straffen und mit der Gerichtsbarkeit auf einen 'gesunden' Spruch betreffend der sachgemäßen Übermittlung von Online verfügbaren Dateien bzw. per Mail als PDF zu kommen.
Ansonsten betrachten Sie diese Kosten bitte als integralen Bestandteil dieser "Wohnraumbeschaffungskosten" . . .

Leider hat Herr Ass. jur. Peter Simon in seinem Schreiben
betreffend einem Beschluss des Sozialgericht in Speyer mit Datum vom 20.12.2021 [ Aktenzeichen: S 6 AS 925/21 ER ] sein vollkommenes Unverständnis zu dieser doch recht exakten Begriffsdefinition "Wohnraumbeschaffungskosten" zur Sprache gebracht.
Er soll doch einfach mal im Sozialgesetzbuch (SGB II) § 22 SGB II (6) Bedarfe für Unterkunft und Heizung nachschauen. Zugegeben. Da wird dieser strittige Punkt unserer nicht mehr allzu lange währenden und bisher nach meinem Dafürhalten auch nicht allzu unbefriedigenden "Kundschaftigkeit" bei Ihrer Behördlichkeit allerdings als 'Wohnungsbeschaffungskosten' bezeichnet. Es handelt sich also in dem Sinne um einen ähnlichen ( erweiterten ) Antrag wie auf Gewährung von Wohnungsbeschaffungskosten / Umzugskosten u.A. [ ! ] gem. § 22 Abs. 6 SGB II bzw. auch vergleichend dazu gemäß § 35 SGB XII. Und anderer dafür in Frage kommenden Rechts - und Gesetzesgrundlagen !
Ich persönlich mag da deswegen doch lieber den hierbei treffenderen Wortgebrauch "
Wohnraumbeschaffungskosten". Da spielen schließlich noch einige andere §§ von essentieller Bedeutigung in der Bewertung dieses Rechtsbegehren mit hinein. So auch die Situation Corona, Inflation und gerade auch dieses ab 2023 geltende Bürgergeld. Beispielsweise mit der Einführung vom Bürgergeld wird auch für das 'Angemessensein des Wohnraum' eine Frist von zwei Jahren gewährt. Das bedingt dann natürlich auch eine umfassende Neubewertung dieser so bezeichneten "Wohnraumbeschaffungskosten".
Gewissermaßen ist das jetzt juristisch betrachtet einfach nur brachliegendes Neuland !
Wie Sie der Auflistung entnehmen können fand der von mir verwendete und dem wirklichen Sachverhalt einer Suche nach geeignetem Wohnraum [~ Wohnung / Haus etc. ] entsprechende Sprachgebrauch erstmals in einem Schreiben mit Datum vom 18.11.2019 Verwendung. Und wie Sie bei der Auflistung der relevanten Dateien sicherlich leicht nachvollziehen wurde dieser strittige Sachverhalt im "allgemeinen und öffentlichen Interesse" seitdem oftmals bei Ihrer Behörde in aller Deutlichkeit zur Sprache gebracht.
Einen diesbezüglichen Bescheid oder auch nur eine Beratung bzw. gar Rechtsauskunft zu dem nunmehr anscheinend in einer Klage zu klärenden 'Streitpunkt' habe ich niemals seitens des Landkreis Kusel erhalten.
Wie für Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II gilt auch für Empfänger von Grundsicherung das Recht, den Wohnort frei zu wählen. Ob es nun um einen Umzug innerhalb derselben Stadt, der Gemeinde bzw. des Landkreis geht, oder ob ich gar in ein anderes Bundesland ziehen muss, da es hier im Landkreis anscheinend ja wirklich nichts Verfügbares gibt. Auch das Gemetzel da in der Ukraine, zum Teil unterstützt durch Waffenlieferungen der derzeit amtierenden Bundesregierung, ist durch diese neue "Asylantenschwemme" nicht eben hilfreich.
Und schließlich, das sollte man dabei nun wirklich nicht vernachlässigen, geht es gewissermaßen ja auch um Behinderten gerechtes Wohnen.
Gerade für so einen 'Klappediklopse' wie mich ist somit das soziale Umfeld und eine angemessene Wohn - und Lebenssituation entscheidend bei dieser gleichberechtigten Teilhabe und eine selbst bestimmten Lebensführung. Natürlich auch mit Sicht auf die Förderung einer Integration in den ( allgemeinen ) Arbeitsmarkt meiner Person, um endlich und letztendlich eine Lebenssituation unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen zu gewährleisten.
Die rechtliche Situation sieht derzeit ( noch ) so aus, dass die eigentliche Suche einer Wohnung nicht bezahlt wird. Es wird dabei nur eine Kostenerstattung bei der einen Wohnung, welche man oft nach langem Suchen gefunden hat, erstattet. Die Regelung bei ALG II, in der Grundsicherung / Sozialhilfe, verlangte bisher von den Betroffenen vor Abschluss eines Mietvertrag beim zuständigen Leistungsträger wegen der 'Angemessenheit' des Wohnraum die Erlaubnis zum Abschluss des Mietvertrag einzuholen. Bis diese Bewilligung dann endlich erfolgte war die betreffende Wohnung bei der 'Schnelllebigkeit' des Wohnungsmarkt meistens schon weg.
Der Landkreis bzw. die Kreisverwaltung Kusel, in dem Sinne die Klagegegnerinnen, sind auch kein Einzelfall. Trotz eines Urteil des Bundessozialgericht von 2019 die 'angemessene' Mietobergrenze den stetig gestiegenen Mietpreisen, also dem allgemein anerkannten 'Mietpegel', entsprechend anzugleichen passierte da bundesweit ( so gut wie gar ) nichts !
In dem Zusammenhang auch das Verfahren von 2020 beim Landessozialgericht mit dem Aktenzeichen  L 3 AS 78/20
Diese Wohnraumbeschaffungsaktivitäten kosten also Geld. Und das werden Sie, ebenfalls wie jeder andere Leistungsträger auch, in Zukunft vollständig zur Bereitstellung eines sozio-kulturellen Existenzminimum bezahlen müssen, ohne gewissermaßen durch die Hintertür immer wieder die Lebensgrundlage der Betroffenen insoweit das Recht beugend zu beschneiden.
Die seit Mitte 2021 nicht nur hierzulande 'grassierende' Inflation und erhebliche Kostensteigerung im Speziellen überproportional für Erwerbslose oder auch Rentner bei Nahrungsmittel und dem Energiebedarf  trägt mit dazu bei, dass diese Ausgaben, so benannt als
"Wohnraumbeschaffungskosten", welche nicht vom Regelsatz berücksichtigt sind, von essentieller Beeinträchtigung des so vom Sozialgericht benannten „sozio-kulturellen Existenzminimum“ sind !!!
Das wissen Sie als Klagegegner, so wie jedes 'Jobcenter' und die Bundesagentur Arbeit [ BA ], auch ganz genau. Und ebenfalls die für die Einhaltung von Recht und Gesetz primär ebenso wie die öffentliche Verwaltung zuständige Sozialgerichtsbarkeit. Es darf also nicht wundern, wenn dieser 'Sachverhalt' in einem Beschluss bzw. Urteil bisher keine Erwähnung gefunden hat und auch anscheinend so nicht verhandelt werden sollte !
Das ist eine reine Kostenfrage, dessen 'Antwort' zu Lasten der Armen dieser Republik überantwortet wird ...
IN DEM ZUSAMMENHANG MEIN SCHREIBEN BETREFFEND REGELSATZ & INFLATION AN DAS SG SPEYER !
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_klage_regelsatz.pdf [ 1 Seite ]
: AUSZUG :
Wesentlich dabei als Entscheidungsgrundlage der Gerichtsbarkeit . . .
Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht. (BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140)
Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.
(BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144)
Das ist Recht und gesetzlich verbindliche Grundlage auch für das nunmehr beim SG Speyer anhängige Verfahren.
Und gestatten Sie [ ~ gestatte ] mir dabei diese Wortwahl.
Da komme ich mir doch ganz schön bzw. unschön verarscht vor !!!
Das ist ein Sachverhalt im allgemeinen und öffentlichen Interesse !
Eine Alleinerziehende mit ihrem Kind oder eben Kindern wird dabei genauso wie meine Person bei der "Wohnraumbeschaffung" noch weiter in's soziale Abseits verdrängt und somit auch ihrer Lebensgrundlage beraubt.
Mein Schreiben dazu vom 18.01.2022 an den betreffenden Richter :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220118_eilantrag_mietzahlung.pdf
» Gerade in diesen heiteren Zeiten grassierender neoliberaler Gesinnung bei den Organen der staatlichen Gewalt sollten wir ( gemeinsam ) dem ja noch geltenden Grundgesetz Geltung verschaffen …
Da ich mich da ja nicht so ganz auf das Sozialgericht in Speyer stützen kann benötige ich einen Anwalt.
«
Bitte bewerten Sie doch diesen Sachverhalt unter den nunmehr neuen Voraussetzungen des Jahr 2023.
Ich möchte Ihre Behörde nochmals auffordern diese ganze Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch zu klären, ohne die Gerichtsbarkeit in Speyer oder gar dann in Mainz mit diesem doch eigentlich klaren Sachverhalt zu behelligen !.

In dem Zusammenhang verweise ich auch auf die letzten Schreiben in dieser Sache an Landkreis und Kreisverwaltung ..
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20221017_wohnraumbeschaffungskosten_kausalitaet_law.html
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20221019_wohnraumbeschaffungskosten_miete_mahntitel.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20221005_klage_wohnraumbeschaffungskosten.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220911_mahntitel_wohnraumbeschaffungskosten.pdf
IN DEM ZUSAMMENHANG ! Haben Sie schon die jeweiligen Zuständigkeiten geklärt ? + !
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
Nun zu dem Antrag Mobilität ! Der ist zweigegliedert.
Abschnitt A, wie bereits mitgeteilt, finden Sie in der Aktualisierung der Antragstellungen vom 1. April und ergänzend dazu, mit sachdienlichen Hinweisen möglicher Finanzierungsgrundlagen und Förderungsmittel durch Land / Bund und EU,
mit Datum vom 15. April 2020.
Werten Sie das bitte als Neuantrag betreffend Projektarbeit und auch einer hierbei beabsichtigten rechtlichen Absicherung eines so benannten
" Modularen Cargo Bike " beim DPMA.
Siehe in dem Zusammenhang die ganz zuoberst bereits angeführte Datei mit der Bezeichnung 'DAS SCHREIBEN AN DIE SCHRAUBER = FAHRRAD + PROJEKTE + Dein Recht auf Widerstand !' Online für Ihre Behörde verfügbar unter :

[ http://www.humanearthling.org/crowd/public_ei_projekte_fahrrad.html ]
Abschnitt B wird im SGB - so ich mich recht erinnere - als Kraftfahrzeughilfe definiert.
Siehe in dem Zusammenhang die 
Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation . . .
Die anderen rechtlichen und gesetzlichen Notwendigkeiten entnehmen Sie bitte - falls gewünscht und vielleicht auch nur aus fachlichem Interesse - der Datei :
1_EI_TEXT_TEMP_unsorted_data_01.html !
Verstehen Sie das bitte in direktem Zusammenhang mit den bereits mehrfach in der Vergangenheit beantragten und auch oftmals bei Ihrer Behörde ohne jede Erwiderung oder gar einen schriftlichen oder eben mündlichen Bescheid schon angemahnten
"Wohnraumbeschaffungskosten".
Um es in der knappen Zeit zu schaffen - ich verweise dabei auf die 3-Monats-Regelung bei den allgemein geltenden Kündigungsfristen in der BRD - und gerade auch damit die nun auf Grund des alleinigen Verschulden Ihrer Behörde nunmehr zwingend erforderliche weiträumige Suche bundesweit; also diesen jetzt umgehend bzw. akut und sofort notwendigen und auch umfassenden "Wohnraumbeschaffungsmassnahmen", wie bereits im August 2021 bei Ihrer Behörde so beantragt; flexibel der Realität des 'angespannten' Wohnungsmarkt entsprechend erledigt werden kann und vor allem, um überhaupt zeitnah auf etwaige Angebote reagieren zu können ! Da benötige ich jetzt wirklich umfassende Hilfestellungen, um nicht erneut in dieser Obdachlosigkeit und in ein noch tieferes soziales Elend vielleicht endgültig zu vesacken.
Seien Sie  versichert ! Und ganz ehrlich . . .
Schon Heute, eigentlich seit dem Zeitpunkt der Kündigung seitens meines Vermieter, Herr Rüdiger Klein, ist meine Psyche sehr desolat und angegriffen. Vielleicht können das andere Menschen so einfach wegstecken. Ich schaffe das nicht. Ich fühle mich - vergleichend - anzunehmend wie so ein kleines Kaninchen, das gerade in die doppelläufige Flinte eines Jägers schauen muss. Das ganze Leben erscheint wie ein einziger Trümmerhaufen.
Insoweit wird meine gesundheitliche Situation aber auch dadurch negativ in erheblichen Maße beeinflusst, dass ich unter dem die Menschenwürde verachtenden und missachtenden AGB und der das Recht und die Gesetze beugenden bzw. missachtenden Handhabung seitens Ihrer Behörde seit 3 Jahren mein Leben fristen muss, und dem Anschein nach absolut keinerlei Hilfestellungen für eine Reintegration in dieses gesellschaftliche Miteinander beabsichtigt oder gar zu mindestens mal ein ablehnender Bescheid bewilligt wird. Nun bzw. jetzt in der Situation einer drohenden Obdachlosigkeit, oder zu mindestens eines Dasein ohne feste Bleibe, ist das fast nicht mehr auszuhalten.
Ein Familienangehöriger, dessen Namen ich in dem Zusammenhang nicht nennen
möchte, hat mir deswegen sogar Marihuana in Form des legal erhältlichen CBD empfohlen. Und mir dann auch wegen dem nun übermäßigen Nikotinkonsum, was ich dieser Person dann gewissermaßen Zähne knirschend mitteilte; Sie erinnern sich sicherlich daran, dass ich nach 929 Tagen auf Grund dieser lang anhaltenden und geradezu bohrenden und teilweise außerordentlich schmerzhaften Zahnproblemen - dummerweise, was ich gerne zugebe - wieder mit dem Rauchen angefangen habe; ein kleines Päckchen als mitfühlende Seele zu geschickt.
Das ist nun wirklich kein Teil dieser
"Wohnraumbeschaffungskosten", dieses möchte ich Ihnen zusichern.
Aber auch so ein bisschen 'breit' sein ist der Gesundheit nicht eben zuträglich, wie Sie mir sicherlich zustimmen werden. Zugegeben. Es hilft ! Aber ich komme dadurch erst vollends in die Sumpferei und den damit verbundenen Drogenkonsum in Form von Nikotin und gelegentlichem Likör aus der Obstbrennerei Werner in Gimsbach.
Das war Alles vor diesen dann doch recht lästigen Zahnschmerzen anders. Besser !
Und gerade auch wegen den oftmals nur Nichtrauchern und Menschen mit einer zu mindestens vegetarischen Lebensführung verfügbaren Wohnraumangeboten, für meine Person und meine mangelnde psychsiche Abgrenzungsfähigkeit im nachbarschaftlichen oder gar WG - Zusammenleben eigentlich ideal, sollte ich umgehend auf Nikotinpflaster oder eben Kaugummis umsteigen. Das beantrage ich aber im Zusammenhang mit dieser 'Gesundheitshilfe' auf Grund der anscheinend willentlich beabsichtigten Schädigung meiner Person und den durch Ihre Behörde alleinig verursachten damit verbundenen Folgekosten einer Zahnbehandlung.
Aber zurück zu diesen
"Wohnraumbeschaffungskosten" und der so nun auch notwendigen Anschaffung eines KFZ. Gerade auch, weil ich langfristig bei meinem Bestreben den Lebensunterhalt mit einer selbst bestimmten Lebensführung unabhängig von Sozialleitungen zu erwirtschaften auf ein Kfz. angewiesen sein werde.
Was ja so
sicherlich [ Korrigieren Sie mich bitte falls ich da einer irrtümlichen Annahme anheim gefallen oder gar auf Grund von Fehlinformationen auf den geradezu sprichwörtlichen Leim geraten bin. Und notfalls beraten Sie mich ! ] ebenso im rechtlich und gesetzlich für Ihre Behörde verbindlichen Rahmen der Förderung und Umsetzung einer gerechtfertigten und gleichberechtigten Teilnahme an und in der Gesellschaft  sein sollte.
Wegen der dabei im Vergleich zu einem normalen PKW günstigen Steuer und Versicherung, so auch um bei etwaigen Wohnraumbesichtigungen falls nötig eine für mich geeignete Schlaf - und Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu haben bietet sich ein vergeleichsweise preiswertes Wohnmobil an.

SIEHE DAZU u.A. das Schreiben vom 05.10.2021 via Mail mit dem Betreff :
: AZ 6594 : MAHNUNG : Abschnitt-D-Antrag / Zahnbehandlung + Corona-Impfung + Wohnraumbeschaffungskosten !
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20211005_mail_wohnraumbeschaffungskosten.html
Nun tun Sie bloß nicht so überrascht. Das wurde Ihnen bereits vor ziemlich genau 388 Tagen so mitgeteilt.
Sie können mich als keinesfalls der Heimtücke oder gar Raffgier bezichtigen, und dass ich jetzt Ihre 'juristische Zwangsjacke' ausnützen würde. Etwaige Vorwürfe und ganz und gar ungerechtfertigte Anschuldigungen Ihrer Behörde muss ich mit aller Entschiedenheit von mir weisen.
Es geht
gerade auch darum in Zukunft bei Aktivitäten im Rahmen meines Bestreben aus eigenen Kräften den Lebensunterhalt zu erwirtschaften; z.B. bei der Verwirklichung der Konzeption "Bürgernetz", den verschiedenen Projekten wie beispielsweise der Entwicklung von Schriftsätzen für die rechtliche Absicherung von geistigem Eigentum oder auch im sozial-ökologischen Spektrum in Form von regionalen Beschäftigungsinitiativen, aber auch der kommerziell sicherlich lohnenden Herstellung von Literatur [ ~ also bedrucktem Papier zwischen zwei Pappdeckeln ]  und andere Medienformaten; dabei nicht oftmals notwendigerweise bei mir unbekannten Leuten nächtigen oder gar in einem teuren Hotel absteigen zu müssen. Da bin ich nun wirklich nicht der Typ für. Das verstehen Sie doch sicherlich ? + !
Gleiches gilt dann auch für diese Suche nach dem für meine Person und eine eigentlich doch sinnvolle zum Nutzen der Gesellschaft geeignete Projektarbeit geeigneten Wohnraum.
Folgerichtig verbunden mit dem hierbei geeigneten "Work-Space".
Ich bin selbstverständlich bemüht unnötige Kosten für einen Makler zu vermeiden oder etwaig zu entrichtende Genossenschaftsanteile. Aber was sein muss, muss dann eben auch sein. Auch erscheint
es Heutzutage anscheinend fast normal eine geringe Belohnung, beispielsweise einen Hunderter oder eben auch ein gutes Essen in einem Restaurant, als Dankeschön anzubieten. Um mich hier nicht weiter in so nicht klar zu kalkulierenden Einzelheiten zu verlieren beantrage ich also außerdem erneut die umfassende Bewilligung der bei der "Wohnraumbeschaffung" anfallenden Kosten und die Bereitstellung, so auch vorzeitige Kostenübernahme, der gesamten so von mir benannten "Wohnraumbeschaffungskosten" teilweise in Form eines frühzeitig, sprich rechtzeitig, zu gewährenden zinsfreien Darlehen mit entsprechender Laufzeit und der Situation angemessener Tilgungsfreigrenze.
Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los. Schließlich muss ich das Schreiben als Begründung der Klage dann noch für die Gerichtbarkeit ausdrucken. Und dann noch eintüten. Und mich dann auf ein Fahrrad, als nicht lebensnotwendigen Bedarf für einen Erwerbslosen, zu schwingen, um es noch rechtzeitig bis zur Leerung des Briefkasten in ca. 1
½ km Entfernung um 8 Uhr zu schaffen.



  

• · In dem Sinne ! · •

*** Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener