: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 en 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, de 18.08.2022
LANDKREIS + KREISVERWALTUNG KUSEL
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
— Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 6594 :
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 7960 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000

【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
-------- M A I L --------
Betreff :0 ¡ : AZ : 6594 JC + 4/411 : SA : Zahnschmerzen / COVID_TEST SYSTEM FAILURE \ Krankenversicherungsschutz + Info's :
Datum :0 18.08.2022
Von :0 Human <arno@humanearthling.org>
An :0 Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
Sozialamt Kusel Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>,
Jobcenter Kusel Herr Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>,
Jobcenter Kusel Frau Joas <jobcenter-leistung@kv-kus.de>,
Sozialamt Kusel Frau Doreen Fuchs <doreen.fuchs@kv-kus.de>, CC
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20220818_zahnschmerzen_covid-test_kv.html ]
= Diese Mail ist auch online verfügbar für Sie ( ~ bzw. dich ). Incl. dieser feinen Linkereien . . .

Sehr geehrte Damen und Herren . . .
KURZMITTEILUNG - also wirklich ganz ganz kurz ...
Werte Mitarbeiter*innen des Landkreis und Kreisverwaltung Kusel :
Eine ganz und gar ernst gemeinte Anfrage betreffend Information und Auskunft !

Mein Telefonate am heutigen Tag [ 06381 424337 +
424147 ] mit Frau Doreen Fuchs . . .
Sehr geehrte Frau Bettina Seubert und Frau Doreen Fuchs vom 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel'.
Das, ganz ehrlich, Frau Seubert, da oben ist jetzt - also nach der Tipperei - unzweideutig eine Lüge !.
Ihr Abschnitt, wegen dem Schreiben von Frau Mang, wurde etwas länger. Und immer länger . . .

Hallo Herr Andreas Körbel vom Team M & I [ ~ Markt + Integration ] des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ...
Sehr geehrte Frau Lena Joas von der Leistungsabteilung des hiesigen ' Jobcenter Landkreis Kusel ' . . .
Mein Schreiben vom gestrigen Tag, den 17.08.2022. Und das Schreiben von Fr. Joas mit Datum vom 08.08.2022.
Der Schriftverkehr der letzten Tage, Monate, und nunmehr fast 3 Jahre.
Und jetzt gleich incl. der anzunehmend unzähligen Schreibfehler einfach mal losgeschickt.


: I N H A L T dieses Schreiben :
¡ : AZ : 6594 JC + 4/411 : SA : Zahnschmerzen / COVID_TEST SYSTEM FAILURE \ Krankenversicherungsschutz + Info's :
[ α ] INTRO + COVID_TEST SYSTEM FAILURE + Telefonate mit Frau Fuchs am heutigen Tag.
[ A ] ZAHNSCHMERZEN + KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ + ANTRAGSTELLUNGEN
[ B ] X
[ C ] X
[ D ] X
[ ω ] Hinweise zu den bereits erfolgten Antragstellungen . . .
[ ω ] INFORMATIONSANFRAGE + AUKUNFTSVERFLICHTUNG
[ ω ] seitens des 'Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel' !
[ ω ] Abschrift Termin Erstellung "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] = ~ MAHNUNG ~ !
[ ω ] HINWEIS Datenübermittlung Mail / Daten im Internet vs. Kostenerstattung !



[ α ] °°°^^^^°°°
INTRO + Telefonate mit Frau Fuchs am heutigen Tag !

Gibt es eigentlich so etwas wie "Mitarbeiter*in" des Jahres bei euch ???!
Also nicht nach der Wertigkeit 'Sparsamkeit' oder eben 'Dienstbarkeit' ...
Nein ! Für 'Bürgernähe' und 'Menschlichkeit' am Arbeitsplatz . . .
Dafür möchte ich Frau Doreen Fuchs vorschlagen !

ZUM THEMA : Zahnschmerzen + COVID-TEST SYSTEM FAILURE :
: WAS MICH DABEI INTERESSIERT :
Ich konnte es weder @ landkreis-kusel.de noch irgendwo anders finden.
Anzunehmend ist es das Unternehmen 'resQM GmbH', also https://testeval.de !?
Meine Frage : WELCHES UNTERNEHMEN IST DAS ?????
Da es sich um 'unterlassene Hilfeleistung' handelt und dieser Mitarbeiter den Test verweigert hat, nachdem ich für die in bar überreichten 25 € von ihm eine Quittung haben wollte, bin ich anschließend nach dem Telefonat mit Frau Fuchs noch zur Polizeidienststelle in Kusel - nur um den Sachverhalt aktenkundig zu machen - und habe diesen Typen dem diensthabenden Beamten gegenüber als " Pimpf " bezeichnet. Und das war wirklich noch eine außerordentlich freundliche Umschreibung, da ich die anzunehmend arabischen Worte dieser Person dann noch zum 'Abschied' als Beleidigung meiner schon verstorbenen Mutter empfunden habe. Nur vom 'Bauchgefühl', also keinesfalls eine rein rational begründete Erkenntnisfindung.
Es geht auch nicht um eine Strafanzeige, sondern nur um die Kenntnisnahme für seinen Arbeitgeber.
Zu der Informationpflicht bzw. meinem Recht als Bürger diese sachrelevanten Informationen von Ihnen einfordern zu können ! + ?
Rechtliche Hinweise dazu im Abschnitt [ ω ] wegen der eher allgemeinen "Informationsbeschaffung" bei Landkreis und Kreisverwaltung Kusel, und der bereits mehrfach beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' - so auch beim 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' - beantragten 'Abschrift' des von Herr Nico Janzen erstellten Protokoll beim Termin der 'Begutachtung' am 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) und dieser Erstellung des "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] !
Hochachtungsvoll und mit freundlichem Gruß ...
Arno Wagener







[ A ] °°°^^^^°°°
ZAHNSCHMERZEN + KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ + ANTRAGSTELLUNGEN

Sehr geehrte Frau Lena Joas . . .
In Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 08.08.2022.
Hat sich die AOK da schon bei Ihnen gemeldet ? + ! Bei mir - also auf verschieden Anfragen [ = Wie Ihnen und Ihrer Behörde ja bekannt ! ] mit sicherlich knappem und formal korrektem Wortlaut - reagiert dieser 'Träger der öffentlichen Gewalt' einfach nicht. Und ja, ich weiß, dass sich da ja so eigentlich nicht gehört bzw. verwaltungsrechtlich ganz böses Aa ist ...
Und JA ! Diese Informationen wegen einem so nicht dem deutschen Standard vergleichbaren Versicherungsschutz bei der DKV Seguros de Tenerife in Spanien wurde der AOK in Kusel direkt im Jahr 2019 bei der Frage nach vorherigen Versicherungen benannt.

Sehr geehrte Frau Seubert . . .
SCHREIBEN VON FRAU MANG MIT DATUM VOM 12.08.2022 betreffend Zahlungen von erforderlichen Medikamenten ...



: ANTRAGSTELLUNG 'Behandlungsschein' :


Hiermit beantrage ich erneut die Kostenübernahme [ = als Vorausleistung ] von Kosten, und so auch die ursächlich aus dem alleinigen Verschulden des Landkreis Kusel resultierenden Folgekosten, bei der 'Zahnbehandlung' in Zusammenhang mit der 'Untätigkeit' des 'Jobcenter Landkreis Kusel'. Zwecks Verschreibung von durch die Krankenkasse anerkannten Schmerzmitteln und auch Antibiotika wegen der Verzögerung → siehe : COVID-TEST SYSTEM FAILURE : ← bei der operativen Entfernung der nunmehr irreperabel geschädigten Zähne beantrage ich erneut einen 'Behandlungschein' für einen Zahnarzt meiner Wahl.

: BEGRÜNDUNG :

Ich kann also - beim besten Willen nicht - Dr. med. dent. Stephan Alles als den Zahnarzt meines Vertrauen bezeichnen. Der damals behandelnde Zahnarzt, Dr. Alles, hat trotz meinem mehrfachen Hinweis auf starke Zahnschmerzen, und der bei der Untersuchung von ihm sicher beobachten Schmerzempfindlichkeit, keine Schmerztabletten, sondern eben nur ein Antibiotikum verschrieben.
Erst die Dame in der Apotheke
hat mir dann mit dem Hinweis auf die Methodik der Einnahme diesen Umstand 'Antibiotika statt Schmerztabletten' begreiflich gemacht.


: ANTRAGSTELLUNG 'BESCHEID / VERWALTUNGSAKT' :


Können Sie mir diesen Bescheid von Frau Mang mit Datum vom 12.08.2022 - bitte - nochmal mit einer formal korrekten Rechtshilfebelehrung zuschicken. Danke ! Und das dann - auch - gleich unter Berücksichtigung des genauen Umfang der Antragstellung(en); also einer Kostenübernahme der Zahnbehandlungskosten [ GESAMT ], unter der gleichzeitigen Berücksichtigung ursächlicher [ = resultierend auf Grund des ( anzunehmenden / nachweisbaren ) Fehlverhalten des 'Jobcenter Landkreis Kusel' = ] Folgekosten, und ebenfalls der Ihnen - bei jedem Einkauf bekannten / bewußten Situation einer erheblichen Kostensteigerung seit bereits Mitte 2021, davor und jetzt ja immer noch dieser COVID-19 Pandemie ***; und berücksichtigen Sie dabei insbesondere - siehe meine Begründung wie folgt - den in Ihrer schriftlichen Begründung unter Angabe der dabei in Frage kommenden Rechtsquellen — Herr Ass. jur. Peter Simon und Justiziar des 'Landkreis Kusel' hilft Ihnen sicher gerne mit fachlichem Rat und tatkräftiger Unterstützung, auch wenn die Datenbank der BA ihm dabei sicherlich keine Hilfe bieten kann ! — nicht unwesentlichen Aspekt eines 'weltanschaulichen Bekenntnis' bei der bevorzugten Anwendung medikamentöser Arzneien aus dem natürlichen Spektrum und dessen, was im "Garten von Mutter Natur" für uns Menschen seit altersher verfügbar war und noch immer ist.

: BEGRÜNDUNG PARTE 1 :

: Leistungen nach dem Zwölften Buches Soziaigesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) :
: Hilfe zur Gesundheit nach den §§ 47 ff SGB XII :
: Und natürlich die sonstigen Bestimungen des SGB und GG :

'Rechnungen der Florian-Apotheke und der Apotheke am Rosengarten und der Fundgrube'
»
Die Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung für einen Erwachsenen ist nicht möglich. Im Rahmen der Krankenhilfe werden nur Medikamente anerkannt, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. «
Falls das bei Ihnen immer noch nicht angekommen ist, werte Frau Seubert ?! Ich habe derzeit weder eine gesetzlich verordnete / vorgeschriebene Krankenversicherung, noch einen so benannten 'privaten' Krankenversicherungsschutz !
Siehe auch meine Erläuterungen für die Mitarbeiter*innen des Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel wegen der ja unzweifelhaft für Bürger*innen und Behörde gleichermaßen bestehenden 'Mitwirkungspflicht' bei dieser Problemstellung 'Krankenversicherungsschutz' in meinem Schreiben vom 29.07.2022 ...
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi-unbrk_mahntitel.html#abschnitt_b
Und ganz unabhängig davon ! Wie auch immer dabei
die Handhabung der Krankenkasse ist sollte / ist für Ihre Entscheidungsfindung einer Kostenübernahme [ = als Vorausleistung ] in dieser spezifischen Situation im Rahmen Ihres pflichtgemäßen Ermessen vollkommen unerheblich.


: BEGRÜNDUNG PARTE 2 :

Es ist bei Schmerzen - insbesondere bei einfach nur nervigen Zahnschmerzen - doch einfach anzuraten und notwendig — wenn der behandelnde Arzt, sei es auch Unachtsamkeit oder eben möglicherweise auch aus ( vielleicht ) latent vohandenen sadistischen Beweggründen die Verschreibung eines wirklich wirksamen Schmersmittel unterläßt ein rezeptfreies Medikament zu verwenden. Oder ? + !
Und Teebaumöl, ebenso wie diese einfach nur als lasch zu kennzeichnenden 'Ibuprofen akut 400mg' Schmerztabletten, sind ein anerkanntes - und auch gebräuchlichen - Analgelikum.
Und im Speziellen dieses rein natürliche Schmerzmittel / Medikament "Teebaumhöl" senkt - nachweisbar - Schmerzempfinden ohne dabei u.A. die sensorische Wahrnehmung nachteilig zu beeinflussen. Was — so meine eigene Feststellung nach ein paar Wochen Einnahme dieser Tabletten, so sicherlich auch in fachärztlichen Ratgebern und der einschlägigen Literatur nachzulesen — bei diesem Produkt 'Ibuprofen' und dieser 'Antibiotika' der Pharmaindustrie nun wirklich nicht behauptet werden kann.
Bzw. ich bei der Beeinträchtigung der "körperlichen Unversehrtheit' im Sinne des Art. 2 (2) GG zu meinem persönlichen Bedauern geradezu 'qualvoll' - in dem Sinne störend in meinem allgemeinen Wohlbefinden - feststellen musste.

Beachten Sie nur die vielen Tippfehler und orthographischen Mängel in dem letzten Schreiben via Mail !
Auch - und das möchte ich an dieser Stelle in aller Entschiedenheit bei dieser Begrundung der Antragstellung betonen - ist es für mich aus meiner 'weltanschaulichen Gesinnung' einfach normal, in jedem Fall angemessen und als Teil dieser 'freien' Entfaltung meiner Persönlichkeit zu werten, natürliche, insoweit von den Krankenkassen ( möglicherweise ) im nicht unbeträchtlichen Interesse der Pharmabranche so nicht mehr anerkannten Medikamente, Arzneimittel in Anspruch zu nehmen.
Ich möchte, ja muss, Sie auffordern diesen Aspekt meiner Beweggründe in Ihrem Bescheid zu berücksichtigen. Und es ist ja auch nicht so, dass ich bei Ihnen als hierbei nun zuständigen Leistungsträger ein bei akuten Zahnschmerzen gut geeignetes Therapeutikum namens 'Wodka', oder eben diesen zudem leckeren Likör, welcher ( gezwungenermaßen ) gelegentlich als hilfreiche und zudem süffige Einschlafhilfe in den letzten Wochen bei meiner Person Verwendung findet, oder aber eben eine Lesebrille - siehe Quittung im Anhang -, zur Zahlung bzw. Auszahlung / Bewilligung [ = als Vorausleistung ] beantragt habe. Oder ? + !
IN DEM ZUSAMMENHANG den Scan einer Quittung wegen einem anderen Analgelikum ...
klage_teilhabe_20220818_scan_zahnmedizin_quittungen_schmerzmittel_nelkenzwiebeln.pdf
Das PDF / diesen Nachweis habe ich Ihnen im Anhang dieser Mail angefügt . . .
Dieser Beleg im Rahmen der Kostenübernahme [ = als Vorausleistung ], wie beantragt, ist auch online für Sie verfügbar :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/klage_teilhabe_20220818_scan_zahnmedizin_quittungen_schmerzmittel_nelkenzwiebeln.pdf
Zugegeben !
Auch dieses Medikament wird von den Krankenkassen
( anzunehmend ) nicht anerkannt. Obwohl es sich dabei um ein - sehr wahrscheinlich - seit Jahrtausenden anerkanntes 'Hausmittel' gerade bei der chemie-freien Behandlung von Zahnschmerzen handelt. Und - wie schon vorab erwähnt - ist die Handhabung der Krankenkasse für Ihre Entscheidungsfindung einer Kostenübernahme [ = als Vorausleistung ] in dieser spezifischen Situation wirklich vollkommen unerheblich.
Und - ganz ehrlich - wenn ich mich da ein bisschen besser auskennen würde hätte ich zu '
Belladonna D6 Globuli' gegriffen !
: IN DEM ZUSAMMENHANG ALTERNATIVE BEHANDLUNGSMETHODEN AUS WELTANSCHAULICHER SICHT :
: Z B : HOMÖOPATHIE : Den ganzen Menschen betrachten . . .
Die Homöopathie ist eine Behandlungsform der alternativen / ergänzenden Medizin. Die Homöopathie basiert auf der Überzeugung, dass Krankheiten ihren Ursprung nicht nur im Körper haben, sondern aus einer gestörten Lebenskraft heraus resultieren.
Deshalb ist der ganze Mensch betroffen: mit Körper, Geist und Gemüt.
Insoweit ist dann sozusagen bzw. geschrieben das von mir so bezeichnete - einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschsein entsprechenden - 'psycho-sozio-kulturelle Existenzminimum' betroffen.

Die tradierten, also streng genommen eigentlich neuzeitlichen, Wissenschaften der Physik, Chemie, Biochemie, Biologie, Pharmazie und Medizin sind
allerdings mit den Vorstellungen der Homöopathie unvereinbar. Von der wissenschaftlichen Medizin wird die Homöopathie daher als pharmakologisch wirkungslose, in einigen Fällen sogar riskante Behandlungsmethodik abgelehnt. Der Homöopathie - so die Argumentation - fehlt es an Systematizität. Was immer das jetzt bedeuten mag !
Homöopathie wird deshalb als Pseudowissenschaft im Bereich der Alternativmedizin eingeordnet.
Die Homöopathie [ˌhomøopaˈtiː] (von altgriechisch ὁμοῖος homóios, deutsch ‚gleich‘ und πάθος páthos, deutsch ‚Leid‘) wird als eine 'pseudowissenschaftliche' Behandlungsmethode aus dem Bereich der Alternativmedizin bezeichnet. Sie beruht auf Vorstellungen von Samuel Hahnemann aus dem Jahr 1796, wonach für die Behandlung ein Arzneimittel anzuwenden ist, das in höherer Konzentration an Gesunden ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit (Ähnlichkeitsprinzip).
Eine wissenschaftliche Begründung und ein Nachweis für eine pharmakologische Wirksamkeit homöopathischer Arzneien existieren nicht. Es lässt sich keine therapeutische Wirkung nachweisen, die über Placebo-Effekte hinausginge, so die Schulmedizin und ebenso die Lobbyorganisationen der Pharmaindustrie. Von der wissenschaftlichen Medizin wird die Homöopathie als pharmakologisch wirkungslose, in einigen Fällen riskante Behandlung abgelehnt.
Homöopathische Arzneimittel werden allerdings auch nicht durch Medikamentenstudien gemäß dem deutschen Arzneimittelgesetz untersucht. Stattdessen wird eine so genannte Homöopathische Arzneimittelprüfung durchgeführt
Viele Homöopathen führen an, die Schulmedizin heile keine Krankheiten, sondern unterdrücke nur Symptome, während die Homöopathie die Ursache des Leidens bekämpfe. Nach Hahnemann kann eine Krankheit aber nur durch ihre Symptome erkannt werden, was sich in der Praxis der homöopathischen Anamnese und Verschreibung nach Symptombild widerspiegelt.
Die Homöopathie sowie die Wirkung der dazu zählenden Medikamente sind also 'naturwissenschaftlich' nicht bewiesen !?
Siehe weiter unten im Text in dem Zusammenhang den Beitrag von www.thieme.de !
Ganz so stimmen tut das ja nun wirklich nicht !
So entscheiden aber die gesetzlichen Krankenkassen ganz unterschiedlich, ob und welche Kosten sie übernehmen wollen.
Die Homöopathie wird vom Gesetzgeber als „besondere Therapierichtung" ausdrücklich zugelassen - was aber nun nicht bedeutet, dass Versicherte grundsätzlich Anspruch auf homöopathische Behandlung hätten.
Gleichwohl zeigen sich viele Krankenkassen der Homöopathie gegenüber offen.
Hierzu auch ein 'Statement' von "Die Barmer" : "Die Homöopathie ist eine wissenschaftlich nicht anerkannte, aber beliebte und verbreitete alternativmedizinische Behandlungsmethode."
: QUELLE : https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/homoeopathie-1003654 :
Weitere Informationen finden Sie [ ~ findest du ] auch beim 'allwissenden' Wikipedia !
= https://de.wikipedia.org/wiki/Homöopathie
Bei der homöopathischen Behandlung wird der Mensch in seiner Gesamtheit betrachtet. Krankheiten werden nicht als isoliertes Ereignis verstanden, sondern als Ergebnis von körperlichen und geistigen Einflüssen auf den Kranken.
Insofern steht ein längeres Gespräch, die Beratung und Erstanamnese, am Beginn einer homöopathischen Behandlung !
Bei der Auswahl von Medikamenten setzen Homöopathen auf den Grundsatz der Ähnlichkeit : es wird ein Mittel verabreicht, das dem Krankheitserreger ähnlich ist. Nach Überzeugung der Homöopathen wird dadurch ein Behandlungserfolg sichergestellt.
Die Homöopathie, wie sie heutzutage angewendet wird, geht bis auf die Lehren von Samuel Hahnemann von 1796 zurück. Bis heute geht man bei dieser alternativen Therapiemethode davon aus, dass Ähnliches etwas Ähnliches heilen kann. Der Kranke soll zu seiner Heilung einen Stoff verabreicht bekommen, der bei einem gesunden Menschen die gleichen Symptome hervorrufen würde, wie sie bei dem Erkrankten vorliegen.
Grundsätzlich ist es möglich, homöopathische Arzneimittel rezeptfrei zu erhalten.
Je nach Krankheitsbild kann es aber durchaus nötig werden, einen ausgebildeten und geprüften Therapeuten zu Rate zu ziehen. Schließlich kann eine falsche Anwendung der Mittel die Lage theoretisch sogar verschlechtern. Die Arzneimittel werden durch Potenzierung hergestellt. Dabei geht man davon aus, dass eine höhere Potenzierung, also Verdünnung, die Wirkung des Mittels sogar verstärken könnte. Gerade für Menschen, die eigentlich gar keine Medikamente der Pharmaindustrie aus eher 'weltanschaulichem Bekenntnis' einnehmen wollen, ist diese Art der Behandlung also hervorragend geeignet.
Schließlich wird der Körper nicht durch Chemie belastet und die Arznei kann relativ gering dosiert verabreicht werden.
Gerade im Bereich der Wundheilung bietet sich die Homöopathie an, da sie ohne Nebenwirkungen auskommt und schnell zu einer Verbesserung der Lage führt. Alternativ zu herkömmlichen Schmerzmitteln wie Paracetamol oder Ibuprofen bietet auch die Naturheilkunde zahlreiche Möglichkeiten, um Schmerzen zu behandeln. Im akut entzündlichen Verlauf haben sich Belladonna D6 Globuli in der ersten akuten Entzündungsphase, die mit Schmerzen, Schwellungen und Überwärmung einhergeht, bewährt. Es werden stündlich 5 Globuli genommen.
Studien belegen die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln und die seriöse Naturheilkunde in Gänze bietet sanfte Alternativen zu herkömmlichen Schmerzmitteln !
Neben den herkömmlichen Medikamenten bietet also auch der Bereich der Naturheilkunde eine Reihe von Verfahren, die bei Schmerzen sehr wohltuend und lindernd wirken können. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Homöopathie, die sich in vielen Fällen als sanftes Heilmittel bewährt hat und daher bei Schmerzen von immer mehr Menschen als Alternative gewählt wird.
» Homöopathie genießt in der europäischen Bevölkerung hohes Vertrauen, wie aus dem 2012 erschienenen CAMbrella Report2 von CAMbrella, dem ersten EU-finanzierten Forschungsprojekt zu komplementärer und alternativer Medizin (CAM), hervorgeht. Ungeachtet dessen versuchen Skeptiker mit hohem Aufwand, die Homöopathie systematisch in Misskredit zu bringen. Dazu wird häufig eine 2005 in „The Lancet“ publizierte Metaanalyse zitiert, wonach Homöopathie nicht besser wirke als Placebo.
„Im Nachhinein wurden jedoch beträchtliche methodische Mängel dieser Metaanalyse bekannt : Aus insgesamt 110 Studien – davon 27 mit hoher Qualität – wurden nur acht Arbeiten ausgewählt, wobei erst nach zwei Jahren publik wurde, um welche Studien es sich dabei gehandelt hatte“, erläutert Dr. Thomas Peinbauer, Arzt für Allgemeinmedizin und Homöopathie, Präsident des European Committee for Homeopathy (ECH).
Eine erst kürzlich publizierte Auswertung von Metaanalysen gepoolter Daten aus Placebo-kontrollierten klinischen Studien stellt der Homöopathie hingegen ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. «
>>> QUELLE : https://www.thieme.de/de/homoeopathie/59070.htm : <<<
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Schmerzen akut oder chronisch sind.
Es ist jedoch immer von Bedeutung, wodurch die Schmerzen entstanden sind oder was bei dem Krankheitsverlauf vorausgegangen ist. Und; um wie schon in meinem gestrigen Schreiben angegeben, die Studie "EBH-­Schwerpunktbericht zur psychischen Gesundheit" des Robert-Koch-Institut zu zitieren; verweise ich in dem Zusammenhang nochmals auf diese "potentiellen Stressoren".
Da hilft auch "Belladonna D6 Globuli" alleine wirklich nur bedingt.
Und schon gar nicht bei einer akuten 'Notsituation', wie eben heftig schmerzhaften Zahn - und Kieferproblemen.
Die Homöopathie nennt u. a. Aurum, Cimicifuga, Ginseng, Hypericum, Opium, Sulfur und Thuja als wirksame und dabei ergänzende Mittel. Bei anhaltender oder wiederkehrender depressiver Verstimmung - so auch Antriebsschwächen basierend aus der das allgemeine Wohlbefinden und somit die Gesundheit gefährdende / beieinträchtigende Einflussnahme "potentiellen Stressoren" - bietet sich aber eine individuell abgestimmte Konstitutionsbehandlung an und in dem Sinne die Konsultation eines Facharzt bzw. Naturheilkundigen an. Gerade auch bei psychischen durch 'potentielle Stressoren' hervorgerufenen Beschwerden wie innerer Unruhe, Depressionen oder Ängsten können Homöopathika wie zum Beispiel Coffea, Nux vomica oder Avena sativa helfen.
Gerade hier ist es jedoch besonders wichtig, dass die entsprechenden Mittel sowie die Dosierung und der Anwendungszeitraum genau auf den jeweiligen Patienten abgestimmt werden.
Und da - Sie stimmen dieser Aussage inhaltlich da sicherlich ganz unvoreingenommen zu - ist die Konsultation eines Facharztes und / oder auch Naturheilkundigen einfach nur ratsam !
Wie verläuft eine homöopathische Behandlung für Erwachsene ? + !
    Beratung : Der Arzt/die Ärztin beantwortet alle persönlichen Fragen zur Behandlung mit homöopathischen Mitteln.
    Erstanamnese : In einem ersten ausführlichen Gespräch befragt der Arzt/die Ärztin zu den individuellen Beschwerden sowie zu persönlichen und sonstigen Einflussfaktoren, um sich ein Gesamtbild zu verschaffen.
    Fallanalyse und Auswahl homöopathischer Mittel (Repertorisation) : Auf Basis von Erstanamnese und Einordnung der persönlichen Krankheitssymptome bestimmt der Arzt/die Ärztin die Mittel für eine individuelle homöopathische Behandlung.
    Folgeanamnesen : In den Folgegesprächen kontrolliert der Arzt/die Ärztin den Behandlungs - und Heilungsverlauf.
Für viele Mediziner, die dem ganzheitlichen Ansatz folgen, stellt gerade die Kombination aus herkömmlichen Medikamenten und naturheilkundlichen Verfahren oft den Königsweg dar. Durch konsequente homöopathische Therapie gelingt es in vielen Fällen, die – oft von schweren Nebenwirkungen begleiteten – schulmedizinischen Medikamente zu vermeiden oder zu mindestens zu reduzieren.
Diese Ausführungen enthalten nur allgemeine Hinweise und eine Selbstdiagnose oder - behandlung gerade im Bereich der Homöopathie ist keinesfalls anzuraten.
Er kann einen Arztbesuch bzw. die Konsultation eines Naturheilkundigen somit nicht ersetzen.

Siehe in dem Zusammenhang auch : https://gerngesund.de : Ein Service der AOK Rheinland-Pfalz !
Ach wie gerne wäre ich doch gesund. Mal wieder einen Tag und eine Nacht ohne Zahnschmerzen ...

Und die Akupunktur ist eine Behandlung und sogar einwandfreie Schmerztherapie mit kleinen Nadeln !
Die Akupunktur entstammt der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Bei der Behandlung werden spezielle Nadeln auf Akupunkturpunkte (sogenannte Meridiane) gesetzt, die etwa 20 bis 30 Minuten in der Einstichstelle verbleiben. Dadurch sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers angeregt werden. Die Akupunktur-Behandlung nimmt dabei einen direkten Einfluss auf das Schmerzempfinden und erzielt dabei auch nachweisbar sehr gute Ergebnisse.


: BEGRÜNDUNG PARTE 3 :

¡ UND JA ! Verstehen Sie diesen Antrag / diese Forderung und auch die diesbezüglichen Rechtsbegehren in der Vergangenheit bei der Handhabung seitens eines Leistungsträger der BRD im Umgang mit "Arzneimittel" bzw. dieser Gesundheitshilfe und auch dem zudem gesetzlich verbindlich verordneten und vorgeschriebenen 'Krankenversicherungsschutz' doch auch einfach mal als ein hiermit klar und in Deutlichkeit bekundetes "weltanschauliches Bekenntnis" meiner Person.
Welches so ja lt. dem hierzulande immer noch geltenden Grundgesetz ganz und gar 'unverletzlich' ist.
Mal ganz unabhängig von Zahnschmerzen und der nun ( irgendwann ) anstehenden OP verweise ich in dem Zusammenhang mal wieder auf dieses "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] und den Begutachtungstermin vom 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) . . .

Ich mag zwar » sonderbare Ansichten oder magisches Denken, das das Verhalten beeinflusst und nicht mit subkulturellen Normen übereinstimmt « haben, so jedenfalls dieser bei der Bewertung von Autismus bei Erwachsenen vollkommen inkompetente und so auch gar nicht bei einer so geforderten 'amtsärztlichen' Begutachtung zuständige "Psycho-Fuzzi", und das streite ich ja auch gar nicht ab. Aber, so sein Hinweis, es » haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine geistige Leistungsfähigkeit wesentlich eingeschränkt sein könnte «.
Gehen Sie - ja auch die anderen Mitarbeiter*innen und sonstigen Bediensteten des Landkreis Kusel oder der Kreisverwaltung Kusel - doch -
vielleicht und rein theoretisch natürlich nur - einfach einmal von der 'vagen' Annahme aus, werte Mitarbeiter*innen des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' bzw. 'Jobcenter Landkreis Kusel' und auch sonstige Bedienstete des Landkreis bzw. der Kreisverwaltung Kusel, dass ich einigermaßen genau und sogar ziemlich exakt einordnen kann, was ich hier tue und warum ich es mache. Und möglicherweise - nur möglicherweise und auch ganz praktisch - habe ich dabei sogar berechtigte Gründe, und nicht nur in meinem eigenen Interesse, sondern ebenfalls zu Ihrem eigenen, und der anderer Bürger*innen, Nutzen ?!
Es ist also - formal juristisch - ein hierbei strittiger Sachverhalt im "allgemeinen öffentlichen Interesse" !
Deshalb tun Sie also - gewissermaßen - gerade auch sich selbst und so ebenfalls Ihren Freunden, Bekannten und Verwandten
- möglicherweise und vielleicht selbstverständlich nur - einen ganz persönlichen Gefallen, wenn Sie bei der Erstellung eines in sich schlüssigen ausführlich unter Berücksichtigung und Angabe der Rechtsquellen und ebenso so auch rechtsgültigen 'Akt Ihrer Verwaltung' [ = Also incl. Rechthilfebelehrung wie oben in der Antragstellung bereits gefordert ! ] etwas Mühe, Sorgfalt und Hingabe walten lassen würden. Und diesen ganz und gar nicht unbeträchtlichen Aspekt meiner Entscheidungsfindung / dieser Gewissensnöte resultierend aus einer, für Sie und andere Träger der staatlichen Gewalt möglicherweise vollkommen abwegigen, "weltanschaulichen Gesinnung" [ ~ also diesem 'Glaubensbekenntnis' ~ ], welche ja als so benanntes Grundrecht mit Ewigkeitscharakter den Status der "Unverletzlichkeit" im Grundgesetz genießt und somit gerade von Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung im Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel [ oder auch Anderswo ] und ebenso der Gerichtsbarkeit in Speyer [ oder auch Anderswo ] nicht mit irgend welcher 'Verletzungsgefährdung' missachtet werden darf; bei der im Rahmen einer 'Zahnbehandlung' und 'Gesundheitshilfe', auf Grund des geradezu 'klassischen' Versagen eines behandelnden Arztes, notwendigerweise erfolgten Anschaffung von Medikamenten / Schmerzheilmittel wie "Teebaumöl der Marke Melaleuka aus biologischem Anbau für sagenhaft günstige 7,95 €" und ebenso diesem doch eher spontanen Griff bei der "Fundgrube" direkt gegenüber vom 'Jobcenter Landkreis Kusel' im Gewürzregal und diesen 'Nelken' zur einwandfreien oralen Direktbekämpfung von Zahnschmerzen für unnachahmlich schlappe 1,49 €; gerade auch wegen (m)einer 'weltanschaulicher Sichtweise' in einem möglicherweise ablehnenden Bescheid und insoweit zulässigem Verwaltungsakt von Ihnen hingebungsvoll berücksichtigt werden.
Dafür wäre ich Ihnen wirklich dankbar. Ganz ehlich. So ist das !
Und auf die Gefahr mich hier andauernd und immer wieder und wieder zu wiederholen !

Herr Ass. jur. Peter Simon und Justiziar des 'Landkreis Kusel' hilft Ihnen sicher gerne mit fachlichem Rat und tatkräftiger Unterstützung, auch wenn die Datenbank der BA ihm dabei sicherlich keine Hilfe bieten kann.

Wir bewegen uns dabei geradlinig auf die geradezu schlüpfrigen Gefilde der "Weltanschauung", wie im Grundgesetz im Artikel 4 als Rechtsgut zugesichert. Da das BVerfG sich selbst bei dem 'Klima-Urteil' von 2021 nur vollkommen unzureichend dazu geäußert hat erscheint es nunmehr angemessen diese doch offene Fragestellung gewissermaßen in 'Neuland' einer grundlegenden Prüfung durch die hierbei zuständige Gerichtsbarkeit zu unterwerfen.



IN DEM ZUSAMMENHANG !



http://www.heiltheoretiker.de
Gerade Heute wieder frisch bei meinem Provider angemeldet !
Altes von 2010 und älter ...
http://humanearthling.org/heil_alt/facts.htm
: AUSZUG :
Was ich benötige : Nicht gerade dringend aber akut !!!
Die exakte – juristisch einwandfreie – Formulierung der beantragten Leistung bei der Klage !!!
Sprich einen fähigen Anwalt im Verwaltung + Sozial + Verfassungs bzw. Grundgesetzrecht . . .
Nebenbei sollte er / sie sich ein bisschen im Arzneimittelrecht etc. auskennen.
Eine grundsätzliche Stellungnahme / entsprechendes Gutachten von meinem Zahnarzt ist gerade in Vorbereitung . . .
Ein wenig Kooperation wäre natürlich auch nicht schlecht.
Tip´s und sachdienliche Ratschläge werden wie immer gerne verdaut.
Und wie Ihr sicherlich mittlerweile auch mit bekommen habt :
Prozesse kosten Zeit und Geld. Beides habe ich zu wenig.

IN DEM ZUSAMMENHANG AUCH !
Stichwort / Suchbegriff "luschig" etc. usw. !
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220802_sozial-gesundheits_eingliederungshilfe_mahnung_termin_mahntitel.html
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220804_sozial-gesundheitshilfe_folgekosten.html
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20220817_zahnschmerzen_kosten_diverses_legales.html







[ B ] °°°^^^^°°°
X









[ C ] °°°^^^^°°°
X









[ D ] °°°^^^^°°°
X









[ ω ] °°°^^^^°°°
INFORMATIONSANFRAGE + AUKUNFTSVERFLICHTUNG
seitens des 'Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel' !
Abschrift Termin Erstellung "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ]  = ~ MAHNUNG ~ !
HINWEIS Datenübermittlung Mail / Daten im Internet vs. Kostenerstattung !
Hinweise zu den bereits erfolgten Antragstellungen . . .

Geradezu schmerzhaft, dieses gerade auch in direktem Kontext mit einer so nicht gerechtfertigten Schmälerung [ = Minderung / Reduzierung / Beeinträchtigung ] des so von der Sozialgerichtsbarkeit postulierten bzw. von der obersten Gerichtsbarkeit, also dem so benannten BVerfG, hingebungsvoll und ausreichend ausformulierten 'sozio-kulturellen Existentminimum, wird von Ihnen immer noch ein 'Feedback', oder zu mindestens eine wie auch immer geartete Resonanz, zu den bereits erfolgten Antragstellungen und Rechtsbegehren vermisst, welche Sie noch immer nicht mit einem Bescheid [ ~ Verwaltungsakt ] 'beglückt', sprich erwidert, haben. Verstehen Sie diese Zeilen bitte als Hinweis und Mahnung [ Wegen dem anscheinend so nicht 'flüssig' funktionierenden Dialog zwischen Bürger und Behörde und den rechtlichen Anforderungen bei Ihrem Amtsauftrag entsprechend ! ] auf das sonst zu erwartende klärende Verfahren bei der Gerichtsbarkeit.
Auch möchte ich Sie auf die Tatsache aufmerksam machen, dass diese Vorgehensweise der Verweigerung eines 'Bescheid' so von Ihnen keinesfalls rechtens ist. Ebenso nicht das Verhalten [ ~ die Methodik ] der staatlichen Organe zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit dann der Gerichtsbarkeit von Ihnen verweigerte Entscheidungen zuzuordnen. Zur Vermeidung derartiger Überschneidungen der 'Kompetenzhierarchien' ist die Verwaltung [ ~ Schließlich sind Sie ja im Auftrag des deutschen Volkes und im Einklang der hierzulande geltenden Rechtsordnung tätig ! Oder ?! ] bereits im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahren gemäß den Rechtsgrundlagen unserer feinen 'Rechtsstaatlichkeit' verpflichtet eigene Entscheidungen zum Sachverhalt zu treffen !
wikipedia.org_Inkompetenzkompensationskompetenz#Bedeutung
: ANMERKUNGENEN :
Das Wort Kompetenz stammt aus lateinisch competentia ‚Eignung‘, ‚Befugnis‘, dessen Verb competere ‚zusammentreffen‘, ‚ausreichen‘, ‚zu etwas fähig sein‘, ‚zustehen‘ oder ‚wetteifern‘ bedeuten kann.
: INKOMPETENZ : Bedeutung + Definition :
: Das Inkompetentsein, fehlende Kompetenz. Aber auch Mangelnde Fähigkeiten und Kenntnisse oder Befugnisse !
+ Auch ein paar dazu passende Zitate will ich Ihnen nicht verschweigen !
„Die politischen Eliten geben ein Bild ab, welches oftmals an Peinlichkeit, Weltfremdheit und Inkompetenz nicht mehr zu überbieten ist.“
( Epoch Times, 30. Januar 2019 )
„Jeder wird so weit befördert, bis er seine absolute Inkompetenz erreicht hat?“
( DIE ZEIT, 20. September 2018 )
„Viele Menschen neigen dazu ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu überschätzen. Das kann Konsequenzen haben — vor allem, wenn man die eigene Inkompetenz nicht bemerkt.“
( WDR.de, 02. Juni 2020 )

Seien Sie also versichert, werte Mitarbeiter*innen und Sachbearbeiter*innen !
Sie sind kompetent genug und besitzen ausreichend Kompetenzbefugnisse und Kompetenznotwendigkeiten, um innerhalb der Kompetenzhierarchien der staatlichen Organe eigenständige Sachentscheidungen zu treffen, und nicht diese ganze Arbeit direkt und unverzüglich ohne eigens Dazutun der sowieso schon nahezu hoffnungslos überforderten Gerichtsbarkeit zu überantworten !

INFORMATIONSANFRAGE + AUKUNFTSVERFLICHTUNG seitens des 'Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel' !
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte senden Sie mir Folgendes zu :
( 1 ) - Kontaktangaben der aktuell tätigen Mitglieder des Beirat nach § 18 d SGB II des 'Jobcenter Landkreis Kusel'.
( 2 ) - Alle derzeit gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen des 'Jobcenter Landkreis Kusel' und Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
.
Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses und des Landkreis / der Kreisverwaltung, so ebenfalls auf die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Behörden wie Jobcenter und / oder auch Sozialamt von anderen Stellen generell gebührenfrei gehandhabt werden.
Ich benötige diese Unterlagen als Nachweis zur Geltendmachung, Ausübung und / oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Eine Weigerung der Übermittlung dieser Daten würde schutzwürdige - im allgemeinen öffentlichen Interesse liegende
- Rechte beeinträchtigen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtliche Dauer einer Beantwortung und Erfüllung dieser Anfrage auf Information, sowie möglicher Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft in Form eines schriftlichen Bescheid / Verwaltungsakt zu informieren.
Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang, zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe !
Und entschuldigen Sie bitte den für Sie sicherlich nicht unerheblichen Arbeitsaufwand.
Bedanken Sie sich dabei bei Herr Ass. jur. Peter Simon und einigen Mitarbeitern des 'Jobcenter Landkreis Kusel' !
Mit freundlichen Grüßen
Hochachtungsvoll
Arno Wagener

: HINWEISE : Recht auf Auskunft :

Wer auch immer aus nachweisbar berechtigtem Interesse [ Beispielsweise einem anhängigen Verfahren bei der Gerichtsbarkeit oder eben einem so noch nicht erledigten bzw. verweigerten Verfahren bei der Verwaltung. So auch einem strittigen Sachverhalt im "allgemeinen öffentlichen Interesse" ! Und anderer Gründe und Rechtfertigungen.] hat das Recht die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, oder eben die das Verfahren betreffenden Informationen ? + ! Dazu sollte man sich an die verantwortliche Stelle wenden.
Oder auch den Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen zu Rate ziehen.
Auf Antrag wird bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 83 SGB X Auskunft erteilt, soweit keine datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 83 SGB X, § 29 Abs. 1 Satz 2 und § 34 BDSG, der Auskunftserfüllung entgegenstehen.
Sie können gerne nachschauen ?!
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__83.html
https://dejure.org/gesetze/BDSG/29.html
https://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html
VG Göttingen, Urteil vom 11.02.2009 - 1 A 393/06
Auch die Handakten des Rechtsamts einer Behörde unterliegen grundsätzlich dem Recht auf Akteneinsicht.
https://openjur.de/u/323732.html
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/informationszugang
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/rechtsgrundlagen-informationsfreiheit

Rechtsgrundlagen der Informationsfreiheit

Landestransparenzgesetz (LTranspG)

Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)

Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG)

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG)


Abschrift Termin Erstellung "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ]  = ~ MAHNUNG ~ !

Wie schon Ihnen; dem 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel', so auch dem 'Jobcenter Landkreis Kusel'; bereits mehrfach kenntlich gemacht benötige ich den Audio-Mitschnitt [ ~ in dem Sinne die Text-Abschrift ] des 'Begutachtungstermin 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) !
Das wurde schon mehrfach bei Ihnen und diesem 'Jobcenter Kusel' beantragt. So auch von Dipl.Psych. Niko Janzen gefordert, welcher mir daraufhin geschrieben hat, dass er das beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' zur Sprache bringen will. Dieses Rechtsbegehren im Rahmen Ihrer Auskunft - und Akteneinsichtverpflichtung blieb ebenfalls ohne Reaktion oder gar eine schriftliche Stellungnahme seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' und ebenso des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel'.
Ich benötige diese Unterlagen als Nachweis zur Geltendmachung, Ausübung und / oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Eine - möglicherweise zwischenzeitlich erfolgte - Löschung dieser Daten würden schutzwürdige Interessen beeinträchtigen.
: SONSTIGE HINWEISE :
https://www.humanistische-union.de/thema/landesgesetz-ueber-die-freiheit-des-zugangs-zu-informationen-landesinformationsfreiheitsgesetz-lif
https://fragdenstaat.de/gesetz/landesgesetz-uber-die-freiheit-des-zugangs-zu-informationen-rheinland-pfalz
: 2015 : Informationszugang und Akteneinsicht in Hessen und Rheinland-Pfalz :
https://www.schlachter-kollegen.de/wp-content/uploads/2015/07/Vortrag-Informationszugang-Akteneinsicht-Hessen-Rheinland-Pfalz.pdf


HINWEIS Datenübermittlung Mail / Daten im Internet vs. Kostenerstattung !

Der Einfachheit und der Kosten halber siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe dieser derzeit noch geltenden Grundsicherung / Sozialhilfe mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 sende ich Ihnen ergänzende Angaben / Unterlagen + Informationen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Daten nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet.
Wenn Sie allerdings ( falls erforderlich und gewünscht ) die jeweiligen Schriftsätze [ Angaben / Unterlagen + Informationen = Daten ] in vollständiger Form; also ausgedruckt, unterschrieben, und ebenso postalisch übermittelt; benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und einen schriftlich - mit Angabe von Gründen und der Rechtsgrundlage - innerhalb angemessener Frist verfassten Bescheid [ ~ Verwaltungsakt ].
: ANTRAGSTELLUNG : Und - wie Sie sicher verstehen werden - wird hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck [ Das bedeutet Aufwendungen für Papier, Tinte und Druckerabnutzung pauschalisiert ! ] und eine postalische Übermittlung der Ihnen übermittelten Schriftsätze beantragt.
: HINWEIS : Die 'online' Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen [ ~ Daten ] sind jedoch - so oder so - auf jedem Fall Teil der Akte und des Verfahren !
Wie bereits ( s.O. ) erwähnt wird ansonsten von Ihnen um eine schriftliche Mitteilung gebeten - warum und wieso - Sie sich dieser rechtlichen Forderung verweigern.

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 00 ~

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 01 ~

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 02 ~

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 03 ~

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 04 ~

MfG
Arno Wagener