Hallo Frau
Dxxxxxx Lxxxxxx . . .
Huhu, werter Ass. Jur. des 'Jobcenter' Kusel ...
Kein
Widerspruch gegen diesen Masken - Bescheid vom 23.03.2021 !
Statt dessen ein fescher Überprüfungsantrag, weil Sie diese Mail
vom 21.03.2021 als Ergänzung zu einem ja so schon längst
erfolgten Antrag wegen 'Corona- bzw. FFP3-Masken' anscheinend
vollkommen falsch verstanden haben. Das Schreiben
"jobcenter_kusel_20210324_BVerfG.pdf" befasst sich auf den
ersten 5 ½ Seiten eigentlich nur mit diesem, Ihrem,
'Missverständnis' . . .
Es ist ja nicht
so, dass ich Sie dabei die ganze Zeit, und dann noch in den
vergangenen Monaten, nur verarscht habe.
Es ist das 'System', welches uns Alle mit Technik, nach Strich
und Faden und mit Hingabe, versucht zu 'verarschen'...
Ich
bin da nur - gewissermaßen - in Aktion & Reaktion gefangen ...
Lesen
Sie einfach nur die letzte halbe Seite von insgesamt 6 Seiten.
Ein paar Hinweise aus
dem BVerfGG, also diesem
Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Oder
meinen Sie wirklich das SGB oder dieses Hartz4 interessiert mich
so sehr, dass ich jetzt mit Ihnen wegen ein paar Einweg-Masken
feilschen muss ?!
Ohne
Hochachtungsvoll, aber mit einem zünftigen MfG . . .
Arno Wagener
: PPS : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_aok_mail_20210324.html