Randbemerkungen
zu Planspiel Tag 7457 ( H I S
T O R Y )
Time
is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag
1 : 01.11.2000
Sehr
geehrte/r Herr / Frau Sachbearbeiter / in, werte Behörde
…
Antragstellungen
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur.
Dabei
stellen sie doch die letzte Grenze und ultimative
Herausforderung für
dieses feine Handwerk dar !
Ich
verweise auf mein letztes Schreiben vom 10.03.2021, so auch
die
Abmahnung per Mail mit Datum vom 21.03.2021 wegen der
andauernden
'Untätigkeit' Ihrer Behörde und der mittlerweile signifikant
eindeutigen Rechtslage bei diesen „ Corona – Masken “, und
natürlich auf den gesamten Schriftverkehr – ebenso
auch mit der allseits hoch verehrten Sozialgerichtsbarkeit
– der vergangenen 552 Tage, also mittlerweile seit dem
19.09.2019
bis zum heutigen Tag . . .
[
1 ] : MAHNUNG :
Werte
Herr / Frau Sachbearbeiter:in des Team M & I auf
Weisung des und
Herr/Frau Vorgesetzter:in und Verantwortlicher:in:nen im
Landkreis
Kusel - Altenglan !!!
[
1 ( A ) ]
Beim
Corona—Masken—Antrag
waren Sie ja wirklich auf Zack. Aber den prompt
erfolgten Bescheid
mit Datum vom 22.03.2021 dann —
erneut die anscheinend normale Vorgehensweise Ihrer
Behörde in
altbekannter Manier, um anscheinend wieder bewusst die
Gerichtsbarkeit irre zu führen
— { 1. } alleine auf die ja so in dem betreffenden
Schreiben klar
gekennzeichnete “ Ergänzung ” ( Datum vom 21.02.2021 +
übermittelt per Mail ) zu reduzieren ist nun wirklich in
den
vergangenen 552 Tagen nicht die allerklügste all Ihrer
zumeist als
'schusselig' klar und deutlich zu kennzeichnenden
Entscheidungen
gegenüber eines mündigen “Kunden” bei Ihrer zumeist
'untätigen'
Tätigkeit in einem so im SGB bezeichneten 'Jobcenter'.
Das Ganze
gipfelt dann darin — sicher irrtümlich — einen, nach
meiner
Meinung vollkommen irrigen, Wert von 129 € mtl. dabei
anzunehmen.
Ich zitiere gerne aus dem betreffenden Schreiben per
Mail vom
21.03.2021 !
Statt
den von mir mehrfach für diese Corona-Masken geforderten
29,90 €
können Sie jetzt mit 129
€ mtl.
rechnen, werte Jobcenter der BRD. 129
€ mtl. !
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Da steht doch ganz eindeutig im Plural ein “ werte Jobcenter der BRD ” !
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Wertes
Jobcenter in Kusel, in Rheinland-Pfalz inmitten unseres
geliebten und
allseits geschätzten Vater - und auch Mutterlandes
Dlandia ! Das
haben Sie anscheinend vollkommen missverstanden. Ihren
Bescheid mit
Datum vom 23.01.2021 erachte ich deswegen als ebenso
vollkommen
gegenstandlos !
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Anzunehmend
– ich mit all meiner möglicherweise schizotypen
Persönlichkeitsstörung kann da ja wirklich nur mutmaßen
–
geschah diese erneute Negierung [ ne·gie·ren,
Präteritum: ne·gier·te, Partizip II: ne·giert.
Bedeutungen : [1]
transitiv: abstreiten, leugnen, eine Sache als nicht
existent
betrachten oder behaupten. [2] transitiv: einer Sache
ablehnend
gegenüberstehen
] eines insoweit dem geltenden Recht entsprechenden und
der
Exekutive gegenüber klar in Form einer formal korrekten
Antragstellung artikuliertem Bürgerbegehren auch nicht
in einem
plötzlichen Anfall von fehlgeleitetem Arbeitseifer von
einer
vollkommen mit diesem schlichten Sachverhalt ' Gerechtfertigte
gleichberechtigte
Teilnahme in und an der Gesellschaft
' anscheinend hoffnungslos überforderten und insoweit im
geltenden
Sprachgebrauch eindeutig inkompetenen Sachbearbeiterin.
Nein
!
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Sondern
– die
Aktenlage der vergangenen 552 Tage ist dabei ja wirklich
nur nur
eindeutig und signifikant in ihrer Aussagefähigkeit
schon irgendwie
bemerkenswert
– auf Anordnung irgendwelcher vorgesetzten staatlichen
Instanzen.
Auch,
ohne
jetzt allzu paranoid einer umgehend dann natürlich
notwendigen
Einweisung in stationäre therapeutisch zwecks zwingend
notwendiger
Behandlung Hilfestellung zu leisten,
bin ich ganz ernsthaft der Meinung, dass es nicht nur an
der
bereits
im allgemeinen Sprachgebrauch schon vollkommen
behindernden und die
Menschenwürde diskriminierenden
'Behinderung' [ ~
anzunehmend die individuelle Prägung atypischer Autismus
in der
Schublade Asperger Syndrom ]
meiner Person liegt, sondern ursächlich an meiner seit
Jahrzehnten
bestehenden politischen Tätigkeit =
Beispielsweise Erwerbslosenverband Deutschland e.v.
i.Gr. oder gar
diesem Citizennet, also deinem Bürgernetz mit der Ihnen,
wertes
Jobcenter Kusel, ja bekannten geplanten
Abstimmungsplattform Consul
gemäß den hierzulande immer noch geltenden Vorgaben von
GG Artikel
20 !
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Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht
möglich
ist.
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Ihren
Arbeitseifer, werte Frau Sachbearbeiterin Dxxxxxx Lxxxxxx, wirklich
in allen Ehren. Aber der Bescheid vom 23.01.2021 ist
vollkommen
Wischiwaschi. Nur weil ich Ihnen den Beschluss eines
Sozialgericht,
und dann noch durch einige fehlgeleitete Damen und
Herren Richter in
Karlsruhe, mit Ihren allseits schon bekannten
sozial-kariakativen
anmutenden Beschlüssen, in
einem dieser geradezu klassisch zu bezeichnenden
'ANTRAG-ERGÄNZUNGSSCHREIBEN' per Mail am 21.03.2021 um
13 Uhr 29,
nebst ein bisschen anschließendem Blabla zum Thema
'Covid' und der
von mir bereits sehnsüchtig erwarteten Welle 'X',
sozusagen als erneuter Mahnung zwecks Läuterung der
anscheinend
nahezu vollständig verstopften Ohren Ihrer Behörde,
zur
Kenntnis bringe müssen Sie, werte Frau Sachbearbeiterin,
das doch
nicht direkt als Anlass verstehen oder gar ansehen aus
der Ihnen
durch die vorgesetzten Dienststellen ja gewissermaßen
zwangsverordente 'Untätigkeit' auszubrechen und dem
Formschreiben
der Bundesagentur Arbeit, als zentralisierter obersten
Bundesbehörde
zur Verwaltung der hierzulande nicht mehr zu leugnenden
Erwerbslosigkeit, in Form eines nett formulierten
Bescheid des
Jobcenter
Kusel
dann Inhalt und Form zu verleihen !
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Ihre
Tätigkeit und gerade auch 'Untätigkeit' geschieht ja –
wie auch
mir bekannt – nicht ohne Hilfestellung und exakte
Dienstanweisungen der BA. Zwar sind Sie, werte
Sachbearbeiterin, hier
im Landkreise Kusel-Altenglan gewissermaßen völlig auf
so einer
eher ländlich biederen Scholle versackt. Aber
schließlich ist bei
diesen 'Corona-Masken' sozusagen “Gefahr in Verzug”.
Letztendlich geht es nur um die Abwendung eines nicht
unbeträchtlichen Kostenfaktor, welcher die Subventionen
der Konzerne
und somit deren wachsenden Marktanteil schließlich nicht
schmälern
soll. Außerdem fließt dieses Geld dann ja in die Kaste
der
'Erwerbslosen', so auch der stetig ansteigenden Horden
der
Minderverdienenden. Die könnten dann ja ausreichend
finanzielle
Mittel bekommen, um dem Artikel 2 Grundgesetz zu
entsprechen und
statt luschigen OP-Masken eine medizinisch anzuratende
Prävention in
Form wirklich sicherer 'Corona-Masken' der
Klassifizierung FFP3 mit
einer hohen
Filtrationskapazität von größer als 99% zu
gewährleisten.
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Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte
darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.
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Was
natürlich nicht geschehen wird. Das ist ja allgemein
durch die GEZ
und die längst gleichgeschalteten Medien und amtlichen
Presseorgane
bekannt. Diese ihr selbstverschuldetes Schicksal nicht
akzeptierenden
'Looser', diese Verlierer des neoliberalen Dogma eines
'Survival-of-the-fittest', werden diese Sozialleistungen
dann auch
wieder nur in Alkohol oder gar andere Drogen umsetzen !
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Und
sind dann auch selbst schuld, wenn Sie dann bei der
Welle 'X' von
einem heimtückischen Mutanten in ihrem Suff und
Drogenrausch dahin
gerafft werden . .
.
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Haben
Sie also bitte Verständnis, dass mich nicht nur Ihr
Bescheid mit
Datum vom 23.01.2021, neben der ganzen doch schon nur
noch als
verschissen klar und prägnant zu kennzeichnenden
Verwaltungstätigkeit Ihrer Behörde, doch irgendwie
mittlerweile
völlig anödet, zumal – wie Ihnen sicherlich bekannt –
ein
Verwaltungsakt schließlich null und nichtig ist, soweit
er an einem
besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei
verständiger
Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände
offensichtlich
ist.
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Bundesverwaltungsverfahrensgesetz
(BVwVfG)
Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53)
Abschnitt 2 - Bestandskraft des Verwaltungsaktes (§§ 43 - 52)
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
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(1)
Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders
schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger
Würdigung
aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.
(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;
2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;
3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;
4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.
(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.
(5)
Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen
feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der
Antragsteller
hieran ein berechtigtes Interesse hat.
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Fassung
aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung
verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom
21.08.2002 (BGBl. I
S. 3322). In Kraft getreten am 01.02.2003 !
ALSO die wirklich
wesentlichen erfolgten Änderungen vor Hartz4 / SGB II im
Zuge dieser
so in den Medien nett verpackten Sozialreform a la ' SPD
' und '
UnsSchröder'
…
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Die
dabei schon im vergangenen Jahr 2020 erfolgte und
bereits mit einem
vorherigen Bescheid ( Datum vom 29.01.2021 ) seitens
Ihrer Behörde
beglückte Antragstellung ( Datum vom 21.12.2020 ) mit
dem dem
alleinigen Hinweis auf die derzeit stattfindende
Rechtspsrechung zu
reduzieren und eine schlichte Ergänzug zu einer bereits
erfolgten
Antragstellung als Hinweis zu verwenden ist ja { 1. }
eine so nicht
zulässige Sache.
{ 2. } dabei alleine den monetären Aspekt zu
berücksichtigen ohne { 3. } die sicherlich auch für Sie
als
Bürgerin / Menschin –
und möglicherweise nur durch schlechtes in vorherigen
Leben durch
sicherlich gravierende Schandtaten verursachtes Karma in
Ihrem
derzeitiges Dasein sogar für Sie als Sachbearbeiterin in
einem
'Jobcenter' –
verständliche Handlungsprämisse meiner Person bei dieser
Seuche,
den munter mutierenden Laborflüchtlingen, also diesem
Sicherheitsbedürfnis ganz im Einklang mit den
Grundsätzen unserer
Gesellschaft des in einer „Ewigkeitsklausel“ [
https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel ]
postuliertem “Recht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit” überhaupt zu
berücksichtigen muss ich irgendwie schon als reichlichst
dreist
bezeichnen, werte Frau Sachbearbeiterin Lettang !
Zugegeben.
Hätten die Verantwortlichen bei meiner Bewerbung
betreffend der
Stellenausschreibung “Servicekraft für den Kundenverkehr
im
Jobcenter” meine deswegen Antragstellung / Bewerbung
nicht
vollkommen negiert, sondern sogar positiv verstanden und
dann im
Einklang mit der hierzulande geltenden Rechtsordnung
akzeptiert,
würde auch ich jetzt solche 'WischiWaschi-Bescheide' als
Altpapier
durch die Gegend schicken.
Siehe
dazu auch die Mail meiner Person vom 28.01.2021 um 00:40
Uhr.
Und
JA ! Es geht ( nur ) um den wirklich wirksamen Schutz
vor mutierten
oder gar gen-manipulierten und dann erst mutierten
Influenza - Viren
➀➁
. . .
Bei dieser Antragstellung vom 21.12.2020 ging es ja
nicht um
129 € mtl.. Sondern nur um drei ( 3 ) FFP3-Masken !
Prinzipiell
ging es mir ja wirklich nur darum Ihnen, so auch Ihrer
Behörde,
ausreichend Gelegenheit zu geben die Massnahme; welche
dann Anfang
Februar 2021 durch die Kreisverwaltung in Form von 2
FFP2 und einer
OP-Maske als ausreichenden Schutz für die Zukunft an
bedürftige
Bürger:innen zu versenden, erfolgte; zu überdenken.
Leider wußten
Sie, ebenso wie Ihre Vorgesetzten und die direkt für
diese den Not
leidenden Menschen verachtende Vorgehensweise politisch
Verantwortlichen, diesen dezenten Hinweis meiner Person
zu würdigen
!
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Werte
Herr / Frau Sachbearbeiter:in des Team M & I auf
Weisung des und
Herr/Frau Vorgesetzter:in und Verantwortlicher:in:nen im
Landkreis
Kusel - Altenglan !!!
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Lassen
Sie es mich so ausdrücken :
» Tja, ich schätze, dann haben Sie reichlich Scheiße am Hacken! «
—
Blues
Brothers (US-amerikanische Filmkomödie)
—
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Nur
damit Sie sich, werte Frau Lettang, in all Ihrer
unvollkommenen
Amtstätigkeit nochts gänzlich nutzlos vorkommen möchte
ich Ihnen
ähnlich wie bei dem bereits erfolgten doch sicher
irrtümlich von
mir als der Sache nicht kundigen 'Kunden' so
bezeichneten
FFP3-ATEMSCHUTZMASKEN-ANTRAG, welchen Sie dann trotz der
Übermittlung
per Mail innerhalb 3 Tagen mit einem Bescheid beglückt
haben. Jetzt
haben Sie das sogar noch getoppt. Und es innerhalb von
nur 2 Tagen
geschafft. GRATULIERE
!!!
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Um
jetzt – abschließend in dem heutigen Schreiben –
nochmals auf
das für das so bezeichnete 'Jobcenter' in Kusel
eindeutig deutsches
und europäisches / internationales Recht beugende und
anscheinend
normale – bis auf gelegentliche anscheinend Pandemie
bedingten
Ausnahmen – Verhaltensmuster der amtlichen 'Untätigkeit'
zu
kommen
:
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Schaffen
Sie das auch bei dem so bezeichneten Abschnitt-D-Antrag
? + !
Das
wird langsam – mit Sicht auf GG Artikel 14 – akut und
dringend.
Artikel
14 (Eigentum/Erbrecht/Enteignung).
GG ( Grundgesetz
für die Bundesrepublik
Deutschland).
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Und
auch wegen dieser Multidisziplinäre Bewertung im Sinne
der UN-BRK,
im Speziellen diesem so von mir bezeichneten
'Feldversuch', um gemäß
des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen noch
dabei offene
Fragestellungen der Tragfähigkeit einer beruflichen
Vollexistenz als
Selbstständiger evaluieren, bzw. Selbstbestimmung und
Selbstständigkeit zu verwirklichen, um unabhängig von
Sozialleistungen meinen Lebensunterhalt erwirtschaften,
zu
können.
Schaffen
Sie das, werte Sachbearbeiter:in Frau Lxxxxxx ? + !
Auch
geht es um die Diagnosekriterien bei dem anzunehmenen so
bezeichneten
“LONG COVID” und meine Antragstellung(en) wegen der
Kostenübernahme bereits erfolgter
Arzneimmittelanschaffungen und der
echt notwendigen Konsultation eines Facharzt. Siehe dazu
den
Mailverkehr wegen der Krankheit + Ansteckung.
Schaffen
Sie das, werte Sachbearbeiter:in Frau Lettang ? + !
Dann
diese leidige Thema KRANKENVERSICHERUNG + + TEAMWORK
zwischen der AOK
und dem TEAM M & I bei dem Jobcenter mi lieblichen
kleinen Kusel
. . .
Schaffen
Sie
das, werte Sachbearbeiter:in Frau Lxxxxxx
? + !
Dann
der sonstige Mailverkehr mit dem TEAM M & I, die
ganzen immer
noch nicht beantwortetetn ANTRAGSTELLUNG(en) +
MAHNUNG(en). Die
ganzen ausstehenden bzw. schlichtweg ignorierten und
negierten
Antragstellungen der Vergangenheit. Diesen Antrag
Mehrbedarf
“Gesundheit und Wiederherstellung meiner
Erwerbsfähigkeit”, die
Gesundheitsmatratze wegen dem schließlich amtlich
attestiertes
'Möbus Scheuermann', die immer noch nicht vollständig
bezahlten
Renovierungskosten, ebenso wie die rechtzeitig
beantragte
Erstausstattung, und auch die Umzugskosten aus dem durch
das AAmt
ursächlich verursachte Obdachlosigkeit. Was ja erst zu
diesem ganzen
Dilemma geführt hat ! Und was ich Ihnen auch direkt
einen Tag nach
meiner Vorsprache alleinig wegen einer Mietbürgschaft
incl.
Aktenzeichen und dann noch asketisch knapp auf einer
DIN-A-4-Seite
kenntlich gemacht habe. Und jetzt ja zur Entscheidung
beim
Bundessozialgericht ist !
Schaffen
Sie das, werte Sachbearbeiter:in Frau Lxxxxxx
?! Wann ???
Covid
schaffen sie ja in 2 Tagen.
Dazu
haben Sie jetzt 5 Tage Zeit !!!
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Um
Ihnen die tieferen Gründe und Hintergründe meines
Handeln und der
strategische so einzig möglich erscheinenden
Vorgehensweise zu
offenbaren verwende ich den letzten Teil dieses doch
bisher recht gut
gelungenen kleinen Kleinod deutschen
Antragstellungstum. . .
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Das so im Widerspruch zu GG Artikel 146 so vollkommen irreführend, und Bürger und Bürgerin täuschende, so bezeichnete Bundesverfassungsgericht.
Das BVerfG !!!
Im Sinne des § 90, Absatz 1 BVerfGG hat Jedermann das Recht, sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem oder mehreren seiner Grundrechte verletzt sieht. Ganz ehrlich ! Warum soll ich dann erst diese Sozialgerichtsbarkeit mit meinen Nöten als in meiner Menschenwürde diffamierter Kunde eines so bezeichneten 'Jobcenter' behelligen. Und denen dann noch von den 'AGB' erzählen. Nach § 90, Absatz 2, Satz 2 ist eine solche Verfassungsbeschwerde auch vor Erschöpfung des Rechtsweges zulässig, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist, oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde. Nach § 93, Absatz 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde binnen eines Monats zu erheben und zu begründen, nachdem dem Beschwerdeführer der seine Grundrechte verletzende Bescheid in rechtsgültiger Form zugestellt ist. Vor diesem Hintergrund erhebe ich nach § 90, Absatz 1 und Absatz 2, Satz 2 BVerfGG schon vor Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde gegen den hoffentlich bald kommenden Bescheid des 'Jobcenter' …
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener