Randbemerkungen zu Planspiel Tag 7457 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 1 : 01.11.2000

Sehr geehrte/r Herr / Frau Sachbearbeiter / in, werte Behörde …
Antragstellungen sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur.
Dabei stellen sie doch die letzte Grenze und ultimative Herausforderung für dieses feine Handwerk dar !

Sehr geehrte Frau Dxxxxxx Lxxxxxx
Sehr geehrter Herr Ass.
jur. Pxxxxx Sxxxx . . .

Ich verweise auf mein letztes Schreiben vom 10.03.2021, so auch die Abmahnung per Mail mit Datum vom 21.03.2021 wegen der andauernden 'Untätigkeit' Ihrer Behörde und der mittlerweile signifikant eindeutigen Rechtslage bei diesen „ Corona – Masken “, und natürlich auf den gesamten Schriftverkehr – ebenso auch mit der allseits hoch verehrten Sozialgerichtsbarkeit – der vergangenen 552 Tage, also mittlerweile seit dem 19.09.2019 bis zum heutigen Tag . . .

[ 1 ] : MAHNUNG :

Werte Herr / Frau Sachbearbeiter:in des Team M & I auf Weisung des und Herr/Frau Vorgesetzter:in und Verantwortlicher:in:nen im Landkreis Kusel - Altenglan !!!
[ 1 ( A ) ] Beim Corona—Masken—Antrag waren Sie ja wirklich auf Zack. Aber den prompt erfolgten Bescheid mit Datum vom 22.03.2021 dann — erneut die anscheinend normale Vorgehensweise Ihrer Behörde in altbekannter Manier, um anscheinend wieder bewusst die Gerichtsbarkeit irre zu führen — { 1. } alleine auf die ja so in dem betreffenden Schreiben klar gekennzeichnete “ Ergänzung ” ( Datum vom 21.02.2021 + übermittelt per Mail ) zu reduzieren ist nun wirklich in den vergangenen 552 Tagen nicht die allerklügste all Ihrer zumeist als 'schusselig' klar und deutlich zu kennzeichnenden Entscheidungen gegenüber eines mündigen “Kunden” bei Ihrer zumeist 'untätigen' Tätigkeit in einem so im SGB bezeichneten 'Jobcenter'. Das Ganze gipfelt dann darin — sicher irrtümlich — einen, nach meiner Meinung vollkommen irrigen, Wert von 129 € mtl. dabei anzunehmen. Ich zitiere gerne aus dem betreffenden Schreiben per Mail vom 21.03.2021 !
Statt den von mir mehrfach für diese Corona-Masken geforderten 29,90 € können Sie jetzt mit 129 € mtl. rechnen, werte Jobcenter der BRD. 129 € mtl. !

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Da steht doch ganz eindeutig im Plural ein “ werte Jobcenter der BRD ” !

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Wertes Jobcenter in Kusel, in Rheinland-Pfalz inmitten unseres geliebten und allseits geschätzten Vater - und auch Mutterlandes Dlandia ! Das haben Sie anscheinend vollkommen missverstanden. Ihren Bescheid mit Datum vom 23.01.2021 erachte ich deswegen als ebenso vollkommen gegenstandlos !
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Anzunehmend – ich mit all meiner möglicherweise schizotypen Persönlichkeitsstörung kann da ja wirklich nur mutmaßen – geschah diese erneute Negierung [
ne·gie·ren, Präteritum: ne·gier·te, Partizip II: ne·giert. Bedeutungen : [1] transitiv: abstreiten, leugnen, eine Sache als nicht existent betrachten oder behaupten. [2] transitiv: einer Sache ablehnend gegenüberstehen ] eines insoweit dem geltenden Recht entsprechenden und der Exekutive gegenüber klar in Form einer formal korrekten Antragstellung artikuliertem Bürgerbegehren auch nicht in einem plötzlichen Anfall von fehlgeleitetem Arbeitseifer von einer vollkommen mit diesem schlichten Sachverhalt ' Gerechtfertigte gleichberechtigte Teilnahme in und an der Gesellschaft ' anscheinend hoffnungslos überforderten und insoweit im geltenden Sprachgebrauch eindeutig inkompetenen Sachbearbeiterin. Nein !
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Sondern – die Aktenlage der vergangenen 552 Tage ist dabei ja wirklich nur nur eindeutig und signifikant in ihrer Aussagefähigkeit schon irgendwie bemerkenswert – auf Anordnung irgendwelcher vorgesetzten staatlichen Instanzen. Auch, ohne jetzt allzu paranoid einer umgehend dann natürlich notwendigen Einweisung in stationäre therapeutisch zwecks zwingend notwendiger Behandlung Hilfestellung zu leisten, bin ich ganz ernsthaft der Meinung, dass es nicht nur an der bereits im allgemeinen Sprachgebrauch schon vollkommen behindernden und die Menschenwürde diskriminierenden 'Behinderung' [ ~ anzunehmend die individuelle Prägung atypischer Autismus in der Schublade Asperger Syndrom ] meiner Person liegt, sondern ursächlich an meiner seit Jahrzehnten bestehenden politischen Tätigkeit = Beispielsweise Erwerbslosenverband Deutschland e.v. i.Gr. oder gar diesem Citizennet, also deinem Bürgernetz mit der Ihnen, wertes Jobcenter Kusel, ja bekannten geplanten Abstimmungsplattform Consul gemäß den hierzulande immer noch geltenden Vorgaben von GG Artikel 20 !

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Ihren Arbeitseifer, werte Frau Sachbearbeiterin D
xxxxxx Lxxxxxx, wirklich in allen Ehren. Aber der Bescheid vom 23.01.2021 ist vollkommen Wischiwaschi. Nur weil ich Ihnen den Beschluss eines Sozialgericht, und dann noch durch einige fehlgeleitete Damen und Herren Richter in Karlsruhe, mit Ihren allseits schon bekannten sozial-kariakativen anmutenden Beschlüssen, in einem dieser geradezu klassisch zu bezeichnenden 'ANTRAG-ERGÄNZUNGSSCHREIBEN' per Mail am 21.03.2021 um 13 Uhr 29, nebst ein bisschen anschließendem Blabla zum Thema 'Covid' und der von mir bereits sehnsüchtig erwarteten Welle 'X', sozusagen als erneuter Mahnung zwecks Läuterung der anscheinend nahezu vollständig verstopften Ohren Ihrer Behörde, zur Kenntnis bringe müssen Sie, werte Frau Sachbearbeiterin, das doch nicht direkt als Anlass verstehen oder gar ansehen aus der Ihnen durch die vorgesetzten Dienststellen ja gewissermaßen zwangsverordente 'Untätigkeit' auszubrechen und dem Formschreiben der Bundesagentur Arbeit, als zentralisierter obersten Bundesbehörde zur Verwaltung der hierzulande nicht mehr zu leugnenden Erwerbslosigkeit, in Form eines nett formulierten Bescheid des Jobcenter Kusel dann Inhalt und Form zu verleihen !

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Ihre Tätigkeit und gerade auch 'Untätigkeit' geschieht ja – wie auch mir bekannt – nicht ohne Hilfestellung und exakte Dienstanweisungen der BA. Zwar sind Sie, werte Sachbearbeiterin, hier im Landkreise Kusel-Altenglan gewissermaßen völlig auf so einer eher ländlich biederen Scholle versackt. Aber schließlich ist bei diesen 'Corona-Masken' sozusagen “Gefahr in Verzug”. Letztendlich geht es nur um die Abwendung eines nicht unbeträchtlichen Kostenfaktor, welcher die Subventionen der Konzerne und somit deren wachsenden Marktanteil schließlich nicht schmälern soll. Außerdem fließt dieses Geld dann ja in die Kaste der 'Erwerbslosen', so auch der stetig ansteigenden Horden der Minderverdienenden. Die könnten dann ja ausreichend finanzielle Mittel bekommen, um dem Artikel 2 Grundgesetz zu entsprechen und statt luschigen OP-Masken eine medizinisch anzuratende Prävention in Form wirklich sicherer 'Corona-Masken' der Klassifizierung FFP3 mit einer hohen Filtrationskapazität von größer als 99% zu gewährleisten.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Was natürlich nicht geschehen wird. Das ist ja allgemein durch die GEZ und die längst gleichgeschalteten Medien und amtlichen Presseorgane bekannt. Diese ihr selbstverschuldetes Schicksal nicht akzeptierenden 'Looser', diese Verlierer des neoliberalen Dogma eines 'Survival-of-the-fittest', werden diese Sozialleistungen dann auch wieder nur in Alkohol oder gar andere Drogen umsetzen !

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Und sind dann auch selbst schuld, wenn Sie dann bei der Welle 'X' von einem heimtückischen Mutanten in ihrem Suff und Drogenrausch dahin gerafft werden . . .
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Haben Sie also bitte Verständnis, dass mich nicht nur Ihr Bescheid mit Datum vom 23.01.2021, neben der ganzen doch schon nur noch als verschissen klar und prägnant zu kennzeichnenden Verwaltungstätigkeit Ihrer Behörde, doch irgendwie mittlerweile völlig anödet, zumal – wie Ihnen sicherlich bekannt – ein Verwaltungsakt schließlich null und nichtig ist, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

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Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG)

Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53)

Abschnitt 2 - Bestandskraft des Verwaltungsaktes (§§ 43 - 52)

§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

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(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;

2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;

3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;

4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;

5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;

6. der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;

2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;

3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;

4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.

(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

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Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.08.2002 (BGBl. I S. 3322). In Kraft getreten am 01.02.2003 !
ALSO die wirklich wesentlichen erfolgten Änderungen vor Hartz4 / SGB II im Zuge dieser so in den Medien nett verpackten Sozialreform a la ' SPD ' und ' UnsSchröder' …

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Die dabei schon im vergangenen Jahr 2020 erfolgte und bereits mit einem vorherigen Bescheid ( Datum vom 29.01.2021 ) seitens Ihrer Behörde beglückte Antragstellung ( Datum vom 21.12.2020 ) mit dem dem alleinigen Hinweis auf die derzeit stattfindende Rechtspsrechung zu reduzieren und eine schlichte Ergänzug zu einer bereits erfolgten Antragstellung als Hinweis zu verwenden ist ja { 1. } eine so nicht zulässige Sache.
{ 2. } dabei alleine den monetären Aspekt zu berücksichtigen ohne { 3. } die sicherlich auch für Sie als Bürgerin / Menschin
– und möglicherweise nur durch schlechtes in vorherigen Leben durch sicherlich gravierende Schandtaten verursachtes Karma in Ihrem derzeitiges Dasein sogar für Sie als Sachbearbeiterin in einem 'Jobcenter' – verständliche Handlungsprämisse meiner Person bei dieser Seuche, den munter mutierenden Laborflüchtlingen, also diesem Sicherheitsbedürfnis ganz im Einklang mit den Grundsätzen unserer Gesellschaft des in einer „Ewigkeitsklausel“ [ https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel ] postuliertem “Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” überhaupt zu berücksichtigen muss ich irgendwie schon als reichlichst dreist bezeichnen, werte Frau Sachbearbeiterin Lettang !
Zugegeben. Hätten die Verantwortlichen bei meiner Bewerbung betreffend der Stellenausschreibung “Servicekraft für den Kundenverkehr im Jobcenter” meine deswegen Antragstellung / Bewerbung nicht vollkommen negiert, sondern sogar positiv verstanden und dann im Einklang mit der hierzulande geltenden Rechtsordnung akzeptiert, würde auch ich jetzt solche 'WischiWaschi-Bescheide' als Altpapier durch die Gegend schicken.
Siehe dazu auch die Mail meiner Person vom 28.01.2021 um 00:40 Uhr.
Und JA ! Es geht ( nur ) um den wirklich wirksamen Schutz vor mutierten oder gar gen-manipulierten und dann erst mutierten Influenza - Viren
➀➁ . . .
Bei dieser Antragstellung vom 21.12.2020 ging es ja nicht um 129 € mtl.. Sondern nur um drei ( 3 ) FFP3-Masken ! Prinzipiell ging es mir ja wirklich nur darum Ihnen, so auch Ihrer Behörde, ausreichend Gelegenheit zu geben die Massnahme; welche dann Anfang Februar 2021 durch die Kreisverwaltung in Form von 2 FFP2 und einer OP-Maske als ausreichenden Schutz für die Zukunft an bedürftige Bürger:innen zu versenden, erfolgte; zu überdenken. Leider wußten Sie, ebenso wie Ihre Vorgesetzten und die direkt für diese den Not leidenden Menschen verachtende Vorgehensweise politisch Verantwortlichen, diesen dezenten Hinweis meiner Person zu würdigen !
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Werte Herr / Frau Sachbearbeiter:in des Team M & I auf Weisung des und Herr/Frau Vorgesetzter:in und Verantwortlicher:in:nen im Landkreis Kusel - Altenglan !!!
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Lassen Sie es mich so ausdrücken :

» Tja, ich schätze, dann haben Sie reichlich Scheiße am Hacken! «

Blues Brothers (US-amerikanische Filmkomödie) —
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Nur damit Sie sich, werte Frau Lettang, in all Ihrer unvollkommenen Amtstätigkeit nochts gänzlich nutzlos vorkommen möchte ich Ihnen ähnlich wie bei dem bereits erfolgten doch sicher irrtümlich von mir als der Sache nicht kundigen 'Kunden' so bezeichneten FFP3-ATEMSCHUTZMASKEN-ANTRAG, welchen Sie dann trotz der Übermittlung per Mail innerhalb 3 Tagen mit einem Bescheid beglückt haben. Jetzt haben Sie das sogar noch getoppt. Und es innerhalb von nur 2 Tagen geschafft. GRATULIERE !!!
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Um jetzt – abschließend in dem heutigen Schreiben – nochmals auf das für das so bezeichnete 'Jobcenter' in Kusel eindeutig deutsches und europäisches / internationales Recht beugende und anscheinend normale – bis auf gelegentliche anscheinend Pandemie bedingten Ausnahmen – Verhaltensmuster der amtlichen 'Untätigkeit' zu kommen :

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Schaffen Sie das auch bei dem so bezeichneten Abschnitt-D-Antrag ? + !
Das wird langsam – mit Sicht auf GG Artikel 14 – akut und dringend.
Artikel 14 (Eigentum/Erbrecht/Enteignung). GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).
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Und auch wegen dieser Multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK, im Speziellen diesem so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen noch dabei offene Fragestellungen der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren, bzw. Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu verwirklichen, um unabhängig von Sozialleistungen meinen Lebensunterhalt erwirtschaften, zu können.
Schaffen Sie das, werte Sachbearbeiter:in Frau Lxxxxxx ? + !

Auch geht es um die Diagnosekriterien bei dem anzunehmenen so bezeichneten “LONG COVID” und meine Antragstellung(en) wegen der Kostenübernahme bereits erfolgter Arzneimmittelanschaffungen und der echt notwendigen Konsultation eines Facharzt. Siehe dazu den Mailverkehr wegen der Krankheit + Ansteckung.
Schaffen Sie das, werte Sachbearbeiter:in Frau Lettang ? + !
Dann diese leidige Thema KRANKENVERSICHERUNG + + TEAMWORK zwischen der AOK und dem TEAM M & I bei dem Jobcenter mi lieblichen kleinen Kusel . . .
Schaffen Sie das, werte Sachbearbeiter:in Frau Lxxxxxx ? + !
Dann der sonstige Mailverkehr mit dem TEAM M & I, die ganzen immer noch nicht beantwortetetn ANTRAGSTELLUNG(en) + MAHNUNG(en). Die ganzen ausstehenden bzw. schlichtweg ignorierten und negierten Antragstellungen der Vergangenheit. Diesen Antrag Mehrbedarf “Gesundheit und Wiederherstellung meiner Erwerbsfähigkeit”, die Gesundheitsmatratze wegen dem schließlich amtlich attestiertes 'Möbus Scheuermann', die immer noch nicht vollständig bezahlten Renovierungskosten, ebenso wie die rechtzeitig beantragte Erstausstattung, und auch die Umzugskosten aus dem durch das AAmt ursächlich verursachte Obdachlosigkeit. Was ja erst zu diesem ganzen Dilemma geführt hat ! Und was ich Ihnen auch direkt einen Tag nach meiner Vorsprache alleinig wegen einer Mietbürgschaft incl. Aktenzeichen und dann noch asketisch knapp auf einer DIN-A-4-Seite kenntlich gemacht habe. Und jetzt ja zur Entscheidung beim Bundessozialgericht ist !

Schaffen Sie das, werte Sachbearbeiter:in Frau Lxxxxxx ?! Wann ???
Covid schaffen sie ja in 2 Tagen.
Dazu haben Sie jetzt 5 Tage Zeit !!!

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Um Ihnen die tieferen Gründe und Hintergründe meines Handeln und der strategische so einzig möglich erscheinenden Vorgehensweise zu offenbaren verwende ich den letzten Teil dieses doch bisher recht gut gelungenen kleinen Kleinod deutschen Antragstellungstum. . .

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Das so im Widerspruch zu GG Artikel 146 so vollkommen irreführend, und Bürger und Bürgerin täuschende, so bezeichnete Bundesverfassungsgericht.
Das BVerfG !!!
Im Sinne des § 90, Absatz 1 BVerfGG hat Jedermann das Recht, sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem oder mehreren seiner Grundrechte verletzt sieht. Ganz ehrlich ! Warum soll ich dann erst diese Sozialgerichtsbarkeit mit meinen Nöten als in meiner Menschenwürde diffamierter Kunde eines so bezeichneten 'Jobcenter' behelligen. Und denen dann noch von den 'AGB' erzählen. Nach § 90, Absatz 2, Satz 2 ist eine solche Verfassungsbeschwerde auch vor Erschöpfung des Rechtsweges zulässig, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist, oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde. Nach § 93, Absatz 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde binnen eines Monats zu erheben und zu begründen, nachdem dem Beschwerdeführer der seine Grundrechte verletzende Bescheid in rechtsgültiger Form zugestellt ist. Vor diesem Hintergrund erhebe ich nach § 90, Absatz 1 und Absatz 2, Satz 2 BVerfGG schon vor Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde gegen den hoffentlich bald kommenden Bescheid des 'Jobcenter' …

Hochachtungsvoll + MfG

Arno Wagener