--------- RazorBlade ---------
ABSTIMMUNG + KLIMAKLAGE
----- Klimanotstand & Co. -----


: SUBJECT : 
- DATA - 
- KLIMA + RECHT AUF WIDERSTAND -
- TEILHABE - SELBST BESTIMMTE LEBENSFÜHRUNG + Art. 20 (4) GG -

- KLAGE - UMWELT / KLIMA / RECHT GAIA ALS PERSON \ -

C / O Erwerbslosenverband Deutschland e.V. i.Gr.

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【 HIER 】Schreiben an das SG Speyer vom 02.07.2022 !
 Übrigens ! Das INTRO der Klage schon gelesen ? + !
 Das solltest du / sollten Sie vielleicht dann tun ...
【 HIER 】Der eigentliche Sachverhalt der Klage !

: AUSZUG - Seite 15 / 15 :

http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220702_diverse_verfahren.pdf







Sachverhalt : Die allgemeine Handlungsfreiheit des Kläger wird insoweit eingeschränkt, als dass dieser an einer gleichberechtigten und sicher gerechtfertigten Teilhabe / Teilnahme in und an der Gesellschaft und einer selbstbestimmten Lebensführung mit einer so bezeichneten ' multidimensionalen Diskriminierung ' gehindert wird ! Mal ganz unabhängig von Menschenwürde und auch dieser 'freien' Entfaltung der Persönlichkeit eines 'Menschen mit Behinderung' im Sinne der UN-BRK wird eindeutig der Rechtsanspruch gemäß Art. 14 GG in hierbei unangemessener und so nicht zulässiger Weise beeinträchtigt. Der Eigenwert und die Eigenständigkeit des Menschen soll lt. BVerfG nicht angetastet werden. Der Mensch wird damit als ein Wesen verstanden, das die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung besitzt. Der Staat ist verpflichtet, ihm dazu den Weg zu öffnen ( BverfGE 5,85 / 204 ). Der Einzelne darf nicht bloßes Objekt staatlicher Maßnahmen oder bürokratischer Willkür werden. Die Menschenwürde darf von keiner staatlichen oder kommunalen Instanz angetastet werden. Bürger dürfen somit nicht auf ein Objekt staatlicher Willkür degradiert und zu einem 'niederen' Menschsein reduziert werden, welches nicht mit den Erfordernissen des Art. 3 GG in Vereinbarung zu bringen ist. Bei dem Kläger muss also eine Verletzung der Menschenwürde und somit des Art. 1 GG angenommen werden, wenn das 'Menschsein' durch die Handhabung zuständiger Stellen zur Verwaltung der Problematik “Erwerbslosigkeit“ in eine langfristig von staatlichen Sozialleistungen abhängige Existenz verwaltet und zudem noch ohne den erforderlichen rechtlichen Mindeststandard seitens der Gerichtsbarkeit de facto entmündigt und letztendlich dann zum bloßen Objekt staatlicher Willkür degradiert wird …
Auch kann die Verwaltungstätigkeit im Zusammenwirken mit der Gerichtsbarkeit keinesfalls im Einklang mit geltenden rechtlichen Normen angesehen werden. Siehe in dem Zusammenhang auch das Schreiben vom 20.12.2021 [ S 6 AS 925/21 ]. Und die Erklärung der Beklagten betreffend der formal korrekt beantragten "Wohnraumbeschaffungskosten" !
Anscheinend dient hier das von der Beklagten im Jahr 2020 erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] alleinig dazu auch gerechtfertigte und formal korrekt eingereichte Rechtsbegehren des Kläger in den Bereich "Wahnvorstellungen" zu verweisen !
: AUSZUG der 'gutachterlichen' Stellungnahme vom 11.11.2020 :
Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde.
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf =
Unstrittig dabei ist, dass die erstmalige Vorsprache des Kläger beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' als Folgewirkung eines möglichen Fehlverhalten der Behörde Auswärtiges Amt ( AA ) bei einer Notlage im Ausland zu werten ist.
[
http://www.volcansolymar.org/ley02/klage_bverfg_entwurf.pdf [ 60 Seiten ]
Unstrittig ist ebenso, dass die erstmalige Vorsprache des Kläger beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' wegen einer in der Situation Obdachlosigkeit notwendigen Mietgarantie für einen angemessenen Wohnraum war. Daraus resultierend erfolgte eine 'Zwangsverpflichtung' zum Bezug von SGB II und ohne, dass dem Rechtsbegehren entsprochen wurde.
Auch eine Bewerbung des Kläger auf Grund einer Stellenausschreibung der Beklagten wurde in Widerspruch zum VwVfG [ etc. usw. ] gehandhabt . . .
Rechtsstaats – bzw. Sozialstaatsprinzip : In Artikel 20 Abs. 1 GG heißt es, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat ist. Darüber hinaus ist im Artikel 28 Abs. 1 S. 1 GG von den Grundsätzen des sozialen Rechtsstaates die Rede. Die verfassungsmäßige Bindung durch Recht und Gesetz legitimiert das Handeln einer Regierung, Gesetzgebung oder Verwaltung und schützt vor staatlicher Willkür. Das Prinzip des Rechtsstaats zielt damit auf Maßhaltung bei allem staatlichen Handeln ab, verhilft aber gleichzeitig dazu, im Rahmen der Verfassung gesetzte Staatsziele zu verwirklichen. Rein politisch motiviertes Gesetzeswerk auf Grund einer so von mir gekennzeichneten 'neoliberalen Gesinnung' sind oft dazu im Widerspruch.
Während sich heute die Geister hinsichtlich der Chancen bzw. der Gefahren der Globalisierung aneinander reiben, konnte 1949 niemand voraussehen, dass sich 50 Jahre später die Wirtschaft weitaus schneller entwickeln sollte, als dies Staaten möglich ist. Während weltweit agierende Konzerne bei ihrer Suche nach den gewinnträchtigsten Standorten zweistellige Gewinnraten erwirtschaften, wächst in den Industriestaaten die Arbeitslosigkeit parallel zu den Defiziten der öffentlichen Haushalte. Diese Entwicklung führt dazu, dass diese Staaten und deren gesellschaftliche Ordnung in ihren Grundfesten bedroht werden. Auch in der Bundesrepublik werden zurzeit Einschnitte in das soziale Netz vorbereitet.
Wozu das führen kann, haben Hans-Peter Martin und Harald Schumann in ihrem Buch "Die Globalisierungsfalle - Der Angriff auf Demokratie und Wohlstand" überzeugend analysiert :
" Nur naive Theoretiker oder kurzsichtige Politiker glauben, man könne, wie derzeit in Europa, Jahr für Jahr Millionen Menschen um Jobs und soziale Sicherheit bringen, ohne dafür irgendwann den politischen Preis zu bezahlen. Das muss schief gehen. Anders als in der betriebswirtschaftlichen Logik der Konzernstrategen gibt es in demokratisch verfassten Gesellschaften keine "surplus People", keine überflüssigen Bürger. Die Verlierer haben eine Stimme, und sie werden sie nutzen. Kein Grund zur Beruhigung: Dem sozialen Erdbeben wird das politische folgen."
Wesentliches Merkmal eines Rechtsstaates ist also die Mäßigung und Bändigung der Staatsgewalt.
Ein wichtiger Aspekt des Rechtsstaatsprinzips ist der Grundsatz der Rechtssicherheit. Der Bürger soll dadurch vor unkalkulierbaren und damit willkürlichen Handeln des Staates geschützt werden. Art. 20 Abs. 3 GG bindet darüber hinaus die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Gesetz und Recht. In einem Rechtsstaat besteht mithin bei jeglichen hoheitlichen Handlungen eine Rechtsbindung und damit kein rechtsfreier Raum. Unter der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung versteht man zwei Prinzipien; den Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) und den Vorbehalt des Gesetzes. Die vollziehende Gewalt hat selbst Rechtsnormen, die sie für mit höherrangigem Recht unvereinbar hält, anzuwenden.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert von staatlichen Maßnahmen gegenüber dem Bürger, dass sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind. Er bringt zum Ausdruck, dass der Staat die Freiheit des Einzelnen nur insoweit einschränken kann, als es im Interesse des Gemeinwohls unbedingt erforderlich ist.
Eine wichtige Begrenzung staatlicher Macht ergibt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sämtliche belastenden staatlichen Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein; sie dürfen folglich nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen.
BVerfG Beschluss vom 15.12.1965 - 1 BvR 513/65 - : Auszug : "In der Bundesrepublik Deutschland hat der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlichen Rang. Er ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, im Grunde bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist. Für das Grundrecht der persönlichen Freiheit folgt dies auch aus der besonderen Bedeutung, die gerade diesem Grundrecht als der Basis der allgemeinen Rechtsstellung und Entfaltungsmöglichkeit des Bürgers zukommt und die das Grundgesetz dadurch anerkennt, dass es in Art. 2 Abs. 2 die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet."

Abschließend noch zwei Zitate eines energischen Verfechters für ein 'bedingungsloses' Grundeinkommen.
- Götz Wolfgang Werner (* 5. Februar 1944 in Heidelberg; † 8. Februar 2022 in Stuttgart) -
„ Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität. “
Quelle: [ Interview mit dem Stern, 18. April 2006 ]
Ein anderes Zitat von Herr Werner . . .
„ Wer etwas will, findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe. “
Das ist eigentlich für die Beklagte gedacht ...



» Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten. «
( (Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.3.1990 zum Aktenzeichen III ZR 145/88) )
: HINWEIS : An die Damen und Herren Richter - im Namen des Volkes - beim Sozialgericht in Speyer ! :
Und ich bitte um Verständnis. Aber damit kann ich nun wirklich nicht 'dienen' !



: P S :

Übrigens !
Das INTRO schon gelesen ? + !
+ DER LISTER + DER LINKER + RazorBlade +

Sehr geehrte Damen und Herren ...
Hallo ihr Menschen da auf dem Planeten 'Gaia'.
Es geht um Kooperation + Zusammenarbeit.
Wie sollten da die Strategie des kleinsten gemeinsamen Nenner nutzen ?!
Außerordentlich kontraproduktiv ist es aus meiner Sicht der Dinge uns unnötig mit Daten zu belasten.
UND JA ! Du hast ja richtig etwas zu tun ! Und sicherlich keine Langeweile ...

ABER JA ! Auch ich habe richtig etwas zu tun ! Und ebenfalls keine Langeweile ...

: UNSER THEMA :
 
Du bist auf Planet Erde ?!
Schön. Das trifft sich gut. Ich auch.
Du scheinst dich [ ~ ihr scheint euch ] ja hier auch politisch im Bereich dieser "Maximierung einer Überlebenswahrscheinlichkeit der Spezies Homo Sapiens" zu betätigen.
Dann sollten wir vielleicht gemeinsam Aktion ausloten.
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¡ ZWEI ZITATE IN DEM ZUSAMMENHANG !
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- - - -
» Der größte Feind der neuen Ordnung ist, wer aus der alten seine Vorteile zog. «
Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann und Schriftsteller
» Deshalb bleibt ohne eine Gesundung des Geldwesens alles, was wir zur Rettung der Erde tun könnten, letztlich wirkungslos. Der Konstruktionsfehler muss behoben werden. «
— Andreas Eschbach in seinem Buch "1 Billion Dollar" im Jahr 2001 —
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Wir haben einen systemischen Problemkomplex. Aber statt die eigentliche Ursache zu beheben ärgern wir uns doch recht nutzlos mit irgendwelchen 'Problemen' herum. Es ist Vergeudung von Zeit und Energien ...
Das ist außerordentlich kontraproduktiv und kostet wirklich nur unnötig Zeit und Energien.
Dabei sollten wir das ganze 'Irgendetwas' doch lieber als Chance und auch Notwendigkeit betrachten. Es erfolgt ein grundlegender Wandel - so oder so - und somit - so oder so - eine umfassende Neuorientierung unserer derzeit geltenden Werte !
Diese immer wieder gerne verwendete Umschreibung 'Große Transformation' bedeutet exakt genau das.
Was kommen wird . . .
Eine Diktatur der ökologischen Sachzwänge.
Und es ist unsere Entscheidung, ob mit Mensch(lichkeit).
Oder eben ohne . . .
= TIME RUNNING OUT FOR US ! =
= Uns läuft so langsam die Zeit weg ! =

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•· T H ¡ N K ·•
Der Begriff " Krieg " wird ja ganz allgemein als Kennzeichnung für kleine, mittlere und auch globale Scharmützel im Umgang dieser Zweibeinern [ ~ hominide Menschenaffen ] untereinander verwendet.
Auch Politik im Zeitalter der Ungerechtigkeit ist Krieg !
Und es wird nun Zeit, dass Alle es auch mit kriegen ...
+ HIER ETWAS ZU PROJEKTMANGEMENT ...
= http://www.citizennet.de/crowd/termin.1.01.htm
Da
- TopLevel - findest du auch meine Kontaktdaten ...
Also das mit den 1.5° kannst du knicken.
Wunder darfst du nicht erwarten ...

BY THE WAY !
Erwarte nicht zuviel ! Das Klima-Urteil des BVerfG von 2021 in Verbindung mit diesem so von der Sozialgerichtsbarkeit bezeichnetem 'sozio-kulturellem Existenzminimum' bietet aber Perspektiven und umsetzbare Möglichkeiten am Horizont der Wirklichkeit (en) !
GET IN TOUCH !
Schaust du mal bei Erwerbslosenverband e.V. i.Gr. 'rein !
: http://erwerbslosenverband.org :
Da die deutsche Flagge drücken ...
Zugegeben ! Etwas ausführlich und geradezu ausufernd …
Aber ja ! Du hast es hier mit einem 63 jährigen Oschi im Autismusspektrum, anzunehmend in der Schublade 'Asperger Syndrom' zu tun. Und längst nicht so ein 'handzahmes' Kätzchen wie unsere 'heilige' Greta !

: Kontaktangaben : Contact Information : Información de contacto :
: KONT[R]AKT - CONT[T]ACT : www.citizennet.de :
Typing actor ·@· RegioWIR - GlobalWE


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