【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA AZ 4/58.24399 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Sozialgericht Speyer
67346 Speyer, RLP, BRD, EU, GAIA
: NEUES AZ :
Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 09.01.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8469 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :


Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Werte Bürokraten und geschätzte Bürokratinnen ...
Hallo ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20240109_antrag_gebuehr_dpma.html ]

: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
HINWEIS SCHRIFTVERKEHR PER MAIL MIT DER SOZIALGERICHTSBARKEIT :
Ich verweise in dem Zusammenhang auf den entsprechenden Schriftwechsel mit dem SG Speyer.
Die deutsche Justiz ist verpflichtet dem Bürger eine Kommunikation auch per elekronischer Post zu ermöglichen.
Das ist leider so immer noch nicht der Fall ! Und JA. Sie bekommen das Ganze nochmals postalisch !
ANTRAGSTELLUNG Jobcenter / Sozialamt Kusel
KLAGE BEIM SG SPEYER WEGEN EILBEDÜRFTIGKEIT

Siehe zum Sachverhalt im Anhang der Mail das Schreiben eines Patentanwalt zu den vom DPMA geforderten Gebühren für einen Rechtsanspruch gemäß den Bestimmungen des GG Art. 14 ...
Lt. einem bereits erfolgten Telefonat mit dem betreffenden Anwalt muss ich diese Gebühr in Höhe von 260 € bis Ende des Monat Januar beim DPMA einzahlen. Schreiben, oder / bzw. Hinweise, dazu vorab sind zwar seitens des DPMA nicht erfolgt.
Das ist aber, lt. dem Anwalt, die anscheinend ganz normale Vorgehensweise einer deutschen Behörde.
Ebenso wie auch die Handhabung den Patent - bzw. Rechtsanspruch gemäß GG Artikel 14 bei sozial benachteiligten und erwerbslosen Antragstellern im Rahmen dieser so benannten Verfahrenskostenhilfe eigentlich generell und gänzlich zu verweigern bzw. weit über das noch statthafte Maß hinaus zu verzögern.
Um eine eine erhebliche Schädigung meiner Person zu vermeiden, insoweit den geltenden Rechtsnormen des Grundgesetz [ ZB Art. 14 GG ] zu entsprechen; und im Speziellen da ich auf Grund des durch die Aktenlage eindeutig nachweisbaren Verschulden seitens des Landkreis und der Kreisverwaltung Kusel, anscheinend zu mindestens mit Duldung der Sozialgerichtsbarkeit, nicht in der Lage bin die vom DPMA widerrechtlich geforderte Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr für einen Gebrauchsmusterschutz erledigen zu können: beantrage ich hiermit von Ihnen als hierbei zuständiger Behörde - also Sozialamt und Jobcenter gleichermaßen - diesen Betrag von 260 € zur rechtzeitigen Überweisung [ = bis 22.01.2024 ] zu Gunsten der Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person. Wegen der Dringlichkeit der Situation - und gerade auch auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Monate und Jahre einer ( nahezu ) gänzlichen Missachtung bestehender Rechtsansprüche a ) seitens der hierbei zuständigen Leistrungsträger und auch b) seitens der Sozialgerichtsbarkeit - sehe ich mich genötigt eine Klage auf Kostenübernahme und Zahlung wegen der Eilbedürftigkeit zu stellen.
Insoweit muss ich das Jobcenter und Sozialamt hier im Landkreis Kusel auffordern mir bis zum Ende der Woche, also bis spätestens zum 15. Januar 2024, eine mögliche ( und so ja eigentlich nötige ) positive Stellungnahme = sprich einen schriftlichen Bescheid und gerne auch per Mail - zum Sachverhalt geben.


INDEX ~ INHALTSVERZEICHNIS ~
[ A ] Sozialamt : Frau / Herr : ANTRAG KOSTENÜBERNAHME DPMA
[ B ] Jobcenter : Frau / Herr : ANTRAG KOSTENÜBERNAHME DPMA
[ C ] SG Speyer : Frau / Herr : NEUES AKTENZEICHEN : KLAGE KOSTENÜBERNAHME DPMA

: CONTENT : INHALT :

Liebe MitarbeiterInnen Landkreis + Kreisverwaltung Kusel und des Sozialgericht in Speyer ...



[ A ] Sozialamt Kreisverwaltung Kusel
[ B ] Jobcenter Landkreis Kusel Herr RFL A. Körbel vom Team M & I & Co. ...

[ C ] Sozialgericht Speyer
Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




| THE END |