Hallo
Mensch !
Sehr geehrte Damen und
Herren . . .
Werte Bürokraten und
geschätzte Bürokratinnen ...
Hallo ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB
II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis
Kusel' angegeben ...
Diese Mail / dieses Schreiben steht
natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20240109_antrag_gebuehr_dpma.html
]
: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
HINWEIS SCHRIFTVERKEHR PER MAIL MIT DER
SOZIALGERICHTSBARKEIT :
Ich verweise in dem Zusammenhang auf den
entsprechenden Schriftwechsel mit dem SG Speyer.
Die deutsche Justiz ist verpflichtet dem Bürger
eine Kommunikation auch per elekronischer Post
zu ermöglichen.
Das ist leider so immer noch nicht der Fall !
Und JA. Sie bekommen das Ganze nochmals
postalisch !
ANTRAGSTELLUNG Jobcenter /
Sozialamt Kusel
KLAGE BEIM SG SPEYER WEGEN EILBEDÜRFTIGKEIT
Siehe zum Sachverhalt im Anhang der Mail
das Schreiben eines Patentanwalt zu den vom DPMA
geforderten Gebühren für einen Rechtsanspruch gemäß den
Bestimmungen des GG Art. 14 ...
Lt. einem bereits erfolgten Telefonat mit dem
betreffenden Anwalt muss ich diese Gebühr in Höhe von
260 € bis Ende des Monat Januar beim DPMA einzahlen.
Schreiben, oder / bzw. Hinweise, dazu vorab sind zwar
seitens des DPMA nicht erfolgt.
Das ist aber, lt. dem Anwalt, die anscheinend ganz
normale Vorgehensweise einer deutschen Behörde.
Ebenso wie auch die Handhabung den Patent - bzw.
Rechtsanspruch gemäß GG Artikel 14 bei sozial
benachteiligten und erwerbslosen Antragstellern im
Rahmen dieser so benannten Verfahrenskostenhilfe
eigentlich generell und gänzlich zu verweigern bzw. weit
über das noch statthafte Maß hinaus zu verzögern.
Um eine eine erhebliche Schädigung meiner Person zu
vermeiden, insoweit den geltenden Rechtsnormen des
Grundgesetz [ ZB Art. 14 GG ] zu entsprechen; und im
Speziellen da ich auf Grund des durch die Aktenlage
eindeutig nachweisbaren Verschulden seitens des
Landkreis und der Kreisverwaltung Kusel, anscheinend zu
mindestens mit Duldung der Sozialgerichtsbarkeit, nicht
in der Lage bin die vom DPMA widerrechtlich geforderte
Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr für einen
Gebrauchsmusterschutz erledigen zu können: beantrage ich
hiermit von Ihnen als hierbei zuständiger Behörde - also
Sozialamt und Jobcenter gleichermaßen - diesen Betrag
von 260 € zur rechtzeitigen Überweisung [ = bis
22.01.2024 ] zu Gunsten der Ihnen bekannten
Bankverbindung meiner Person. Wegen der Dringlichkeit
der Situation - und gerade auch auf Grund der
Erfahrungen der vergangenen Monate und Jahre einer (
nahezu ) gänzlichen Missachtung bestehender
Rechtsansprüche a ) seitens der hierbei zuständigen
Leistrungsträger und auch b) seitens der
Sozialgerichtsbarkeit - sehe ich mich genötigt eine
Klage auf Kostenübernahme und Zahlung wegen der
Eilbedürftigkeit zu stellen.
Insoweit muss ich das Jobcenter und Sozialamt hier im
Landkreis Kusel auffordern mir bis zum Ende der Woche,
also bis spätestens zum 15. Januar 2024, eine mögliche (
und so ja eigentlich nötige ) positive Stellungnahme =
sprich einen schriftlichen Bescheid und gerne auch per
Mail - zum Sachverhalt geben.
INDEX ~
INHALTSVERZEICHNIS ~
[ A ] Sozialamt : Frau / Herr : ANTRAG KOSTENÜBERNAHME
DPMA
[
B ] Jobcenter : Frau / Herr : ANTRAG KOSTENÜBERNAHME DPMA
[
C ] SG
Speyer : Frau / Herr : NEUES
AKTENZEICHEN : KLAGE KOSTENÜBERNAHME DPMA
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!