: AZ 6594 : 4/489 : Wohnraumbeschaffungskosten : ¡! ZUSTÄNDIGKEIT ¿? : ANTRAGSTELLUNGEN !!!
DER LINKER !!!
: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 16.12.2022 Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ : 4/411 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 6594 :
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8082 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000

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-------- M A I L --------
Betreff :0  : AZ 6594 : 4/489 : Wohnraumbeschaffungskosten : ¡! ZUSTÄNDIGKEIT ¿? : ANTRAGSTELLUNGEN !!!
Datum :0  16.12.2022
Von :0  Human <arno@humanearthling.org>
An :0  Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
 Sozialamt Kusel Frau Maren Grunwald <maren.grunwald@kv-kus.de>,
 Jobcenter Kusel Herr RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>,
  Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>
 + BCC . . .
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221216_wohnraumbeschaffungskosten_zustaendigkeit_antragstellungen.html ]
= Diese Mail ist auch online verfügbar für Sie ( ~ bzw. dich ). Incl. dieser allzu feinen Linkereien . . .

Sehr geehrte Damen und Herren bei Landkreis und Kreisverwaltung Kusel ...
Sehr geehrter Herr Werkleiter / Geschäftsführer / Justiziar Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel'.
Werter ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
: B E T R E F F : AZ : 6594 bzw. ???? :
[ A ] Mein Schreiben vom 07.12.2022 und 21.11.2022 bzw. 24.11.2022 . . .
ANTRAGSTELLUNGEN HIERBEI AUCH AN DAS SOZIALAMT KREISVERWALTUNG KUSEL !
[ B ] Zuständigkeit bei Erwerbsminderung und radikalen Einschränkungen der Vermittlungsfähigkeit ? + !
Meine diversen Anfragen wegen den Inkompetenzkompetenzen seitens Landkreis + Kreisverwaltung Kusel.
SIEHE IN DEM ZUSAMMENHANG AUCH DEN ABSCHNITT 
[ D ] !
[ C ] Wohnraumbeschaffungskosten ! Hier 10 Umzugskarton - stabile Qualität ...
Ergänzung des Rechtsanspruch "Wohnungsbeschaffungskosten" an die ebenfalls hier Beklagte, in dem Sinne als das Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel, ebenso wie das Jobcenter des Landkreis Kusel.
[ D ] Mein postalisches Schreiben vom heutigen Tag an Sozialamt und Jobcenter Kusel bzw. an das hierbei in der Instanzenhierarchie so ja bei der Klärung des Sachverhalt zuständige Sozialgericht in Speyer . . .



STICHWORT A : SCHREIBEN VOM 21 und auch 24.11.2022 :
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[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221121_wohnraumbeschaffungsmassnahmen_antrag_komposter.html ]
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20221124_gewerbeschein_zustaendigkeit_antragstellungen.html ]
ANTRAGSTELLUNG AN DAS SOZIALAMT KREISVERWALTUNG KUSEL . . .
ICH BEANTRAGTE ALSO IN DEM ZUSAMMENHANG DIE BEREITS BEI DEM SO JA EIGENTLICH SEIT NOVEMBER 2020 irgendwie für einen "Menschen mit Behinderung" unter Berücksichtigung des "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] vom November 2022 GAR NICHT MEHR ZUSTÄNDIGEN JOBCENTER DES LANDKREIS KUSEL BEANTRAGTEN LEISTUNGEN AUCH BEI IHNEN !
Insbesondere verweise ich auch die
Antragstellung vom 27.01.2021 "multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK" und das Verfahren mit dem Aktenzeichen <S6 AS 707/21> + auch <S 6 AS 700/22> bei dem hierbei zuständigen Sozialgericht in Speyer.
Dazu brauche ich natürlich auch einen schriftlichen Bescheid.
Schaffen Sie das innerhalb angemessener Frist. Also den Weihnachtstagen und diesem Herumrutschen in neue Jahre bis zum 07.01.2023 ?!
UND JA ! Es erscheint nunmehr unumgänglich im neuen Jahr eine Gewerbeanmeldung zu vollziehen.

STICHWORT B : Inkompetenzkompetenzen seitens Landkreis + Kreisverwaltung Kusel :
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Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für mich und die ( möglicherweise auch irgendwann ) mit mir in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen besteht.
SIEHE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20221108_anhang_mail_mahnung.pdf :
Für den Bezug von Leistungen ist es auch für Sie erforderlich, dass Sie alle Tatsachen angeben, die für einen Leistungsanspruch entscheidend sind und die notwendigen Nachweise vorlegen oder ihrer Vorlage zustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I).
Bitte beachten Sie neben den Ausführungen im Schreiben "Anhang Mail Mahnung" auch diese Schreiben :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220903_klaerung_zustaendigkeitsfrage.pdf
Bei einem Gesprächstermin am heutigen Morgen bei einem ortsansässigen Rechtsanwalt war dieser auch vollkommen überrascht als wir das Thema "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] und die so ja unstrittig bestehende Erwerbsminderung und der gänzlich fehlenden persönlichen Eingung einer Vermittlungsfähigkeit in den so von Ihnen beannten normalen / allgemeinen Arbeitsmarkt [ = sprich alleinig lohnabhängigen Arbeitsmarkt ] neben diesen "Wohnraumbeschaffungskosten" eher am Rande unserer Konversation berührten.
Normalerweise hätte ich direkt nach dem 'Begutachtungstermin' und der darin getroffenen Attestierung einer 'Behinderung' in die Kompetenz und Zuständigkeit des Sozialamt, Kreisverwaltung Kusel, überantwortet werden müssen.
Können wir diese Zuständigkeit bei der ja bestehenden Erwerbsminderung und ebenso nachweisbar bestehenden radikalen Einschränkungen der Vermittlungsfähigkeit bei einem 'Menschen mit Behinderung' im Rahmen der so von mir benannten "Inkompetenzkompetenz" nunmehr innerhalb angemessener Frist abschließend klären. Ich hatte diesen Sachverhalt bereits mehrfach angemacht.
Schaffen Sie das ? + !
Auch ein schriftlich ausführlich begründeter Bescheid seitens Landkreis und auch Kreisverwaltung Kusel erscheint dabei nur angemessen. Und ich muss Sie erneut auffordern, Ihrer Amtstätigkeit verpflichtend folgend,
sich diesbezüglich Zeit nah endlich und letztendlich zu einer Entscheidung durch zu ringen.

Bis zur Klärung der 'Zuständigkeitsfrage' verbleibe ich zwecks Sicherung dieses 'sozio-kulturellen Existenzminimum' weiter bei Ihnen, werte Mitarbeiter*innen des Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel. Verstehen Sie also den Bezug dieses zu erwartenden Bürgergeld, etwaige Weiterbewilligungsanträge SGB II und diese Antragstellung(en) Sozialhilfe, 'Behindertenhilfe' bzw. Eingliederungshilfe etc. usw. !" genau in dem Sinne. Und klären Sie bitte die jeweiligen Zuständigkeiten. Sicher doch gerade auch im Interesse eines Hilfe suchenden Bürger. Und im besten Einklang mit den für Ihre Verwaltungstätigkeit verbindlich geltenden Bestimmungen !


STICHWORT C : WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN ...
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iCH BENÖTIGE DIE KOSTENERSTATTUNG IM VORAUS - SIEHE IN DEM ZUSAMMENHANG AUCH MEINE SCHREIBEN IN DER ANGELEGENHEUT - FÜR 10 UMZUGSKARTON !
DA ES SICH UM SCHWERE GEGENSTÄNDE; BÜCHER; GESCHIRR UND DERGLEICHEN MEHR HANDELT; NÜTZEN DABEI 'BANANENKARTON' O.Ä. NICHTS: ABER AUCH GAR NICHTS !
Ich erwarte einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid wegen diesen Wohnungsbeschaffungskosten, hier auch in vollem Umfang wie vorab beim Jobcenter jetzt so auch dem Sozialamt in Kusel beantragt, bis zum 07.01.2022.


STICHWORT D : Schreiben postalisch an das SG Speyer, Sozialamt Kreisverwaltung Kusel und das Jobcenter des Landkreis Kusel, jeweils mit einer Kopie der Schreiben an die anderen Adressaten zu Ihrer Kenntnisnahme.
: QUELLE :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20221216_verfahren_teilhabe.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20221216_zustaendigkeit_antragstellungen.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20221216_zustaendigkeit_antragstellungen.pdf
ABSCHNITT A + B + C dieses Schreiben sehen Sie, werte Mitarbeiter*innen von Sozialamt Kreisverwaltung Kusel und das Jobcenter des Landkreis Kusel, bitte in direktem Zusammenhang mit diesem Sachverhalt !
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Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

*** Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener