-------- MAIL INFO --------
Betreff: : AZ 4/58.24399 : + : AZ 006594 : /// HINWEIS Kostenübernahme + Mahnung ANTRAGSTELLUNG \\\
Datum: Wed, 17 Apr 2024 22:49:10 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, Frau Manuela Rumpf <Manuela.Rumpf@KV-KUS.de>, Frau Lena Joas <lena.joas@kv-kus.de>, Jobcenter Kusel RFL Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>


: AZ 4/58.24399 : + : AZ 006594 : /// HINWEIS Kostenübernahme + Mahnung ANTRAGSTELLUNG \\\
【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA AZ 4/58.24399 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 17.03.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8568 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :




Hallo Mensch !



Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Werte Bürokraten und geschätzte Bürokratinnen ...
Hallo ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240417_kostenuebernahme_antragstellung.html ]

: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
: K U R Z N A C H R I C H T :
Sehr geehrte Frau Rumpf ( Sozialamt ).
Hallo Herr RFL Körbel vom Team M & I ...
Sehr geehrte Frau Joas ( Leistungsabteilung Jobcenter ).

IM ANHANG DIESER MAIL EIN SCHREIBEN ( 2 Seiten ) wegen der ja seit Jahren bestehenden 'Zuständigkeitsdebatte' zwischen Sozialamt der Kreiosverwaltung Kusel und der 'Jobcenter Landkreis Kusel' im Landkreis Kusel in Kusel.
Dieses Mal geht es nicht um die generelle Zuständigkeit, und da sollten Sie sich wirklich so langsam aber sicher mal in aller Eindeutigkeit einig werden ***, sondern um die ( vollständige ) Kostenübernahme bei einer so von der DKV geforderten Anamnese-Erklärung. Soweit ich das beurteilen ( § 264 SGB V, § 47 SGB XII, § 48 SGB XII ) kann ist hierbei das Jobcenter in der Pflicht. Keine Ahnung, ob da jetzt Frau Joas von der Leistungsabteilung oder Herr Körbel vom Team M & I zuständig ist ?!
Notfalls fragen Sie Herrn Justiziar !
SOZIALAMT + JOBCENTER
MAHNUNG : Erstellung eines Bescheid wegen der ANTRAGSTELLUNG  'Coffee-Shop & Co.' - Antrag ( Teilhabe pp refreshed ! ) mit Datum vom 17.03.2024 !
Frau Rumpf :
***
Lassen Sie es mich bitte mit klar verständlichen Worten und in einer deutschen Umgangsform so ausdrücken.
SIEHE DAS SCHREIBEN IM ANHANG DER MAIL !!!
Ich habe wirklich ein paar außerordentlich 'beschissene' Tage hinter mir.
Und habe mich davon immer noch nicht ganz erholt.
Das dauert auch noch ein wenig bis ich mich wieder 'stabilisiert' habe.
Was bemerkenswert dabei war :
Ich bin da zwischenzeitlich wirklich zornig gewesen. Und nicht zu knapp
!
Nicht auf Sie natürlich. Aber Sie sollten meinen Hinweis mit dem Behandlungsschein wegen einem Psychiater o.Ä. Ihren Amtspflichten entsprechend handhaben !
Der Behandlungsschein für den Allgemeinarzt ?!
Vielleicht irre ich mich da ja. Aber ( A ) geht es um eine vollständige Kostenübernahme, und da derartige Ausgaben nicht Bestandteil des Regelsatz oder eben der Gesundheitshilfe / Krankenversorgung sind ist ( B ) dafür - nur meine Meinung - das Jobcenter zuständig.
Ansonsten dafür ebenfalls, so auch für die Zahnärztin, einen Behandlungsschein für den Monat Mai.
Vorher werde ich es anzunehmend noch nicht schaffen ! Ich bitte um Verständnis für die Mehrarbeit ...
Und vielen Dank schon mal für Ihre Mühe und auch die zeitnahe Zusendung der Behandlungsscheine !
: ANLAGE :
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240417_kostenuebernahme_antragstellung.pdf ]


| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




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