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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland • 56040 Koblenz
Service-Nr.: R546 213 186
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 4/489 + 4/58.24399 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 09.12.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8804 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



-------- MAIL --------

Betreff: Service-Nr.: R546 213 186 : AZ 4/489 + 4/58.24399 + KV AOK Überprufungsantrag !
Datum: Mon, 9 Dec 2024 14:28:00 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: AOK RLP <info@service.rps.aok.de>, AOK RLP Frau Doris Graf <smv.ps2@service.rps.aok.de>
Kopie (CC): Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, Frau Manuela Rumpf <Manuela.Rumpf@KV-KUS.de>

Hallo Mensch !



: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Sehr geehrte Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen.
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/aok_
sozialamt_20241209.html ]
[ I ]

SOZIALAMT
Sehr geehrte Frau Manuela Rumpf.
Als Hinweis wegen dem ja immer noch fehlenden Krankenversicherungsschutz das aktuelle Schreiben vom heutigen Tag an die AOK RLP. Zuständig bei Service-Nr.: R546 213 186 =  Doris Graf ( Teamleiterin ) [ Telefon 06331 802-149 /  Telefax 06331 802-492 / smv.ps2@service.rps.aok.de / info@service.rps.aok.de ]. Ich habe das Schreiben der AOK ( 29.11.2024 ) und ebenfalls meinen Überprüfungsantrag ( 23.10.2024 ) ebenfalls mit in den Anhang dieser Mail gepackt.
Ganz ehrlich und klare Worte : Nach nunmehr mehr als 5 Jahren im lfd. Leistungsbezug ohne KV komme ich mir da doch ein klein wenig verarscht vor. Und wie bereits erwähnt: Das SG ist nicht an der Änderung des StatusQuo interessiert und verweigert sich total. Und diese Versicherungskonzerne agieren weiter als 'Träger der öffentlichen Gewalt' in anscheinend unbeschränkter Selbstverwaltung. Bzw. ich finde nicht, dass das mit dem im GG postulierten 'Sozialstaatsprinzip' wirklich vereinbar ist !

[ II ]
AOK
Im Anhang der Mail das aktuelle Schreiben als Erwiderung zu Ihrem Schreiben vom 29.11.2024 !
Wie mir ein Mitarbeiter der AOK Heute bei einem klärenden Telefonat bestätigt hat ist der Schriftverkehr via Mail akzeptiert !
: QUELLE / SCHREIBEN IM ANHANG DER MAIL :
http:// erwerbslosenverband.org/klage/ aok_rlp_20241209.pdf
http:// erwerbslosenverband.org/klage/ aok_rlp_20241129_in_ueberpruefungsantrag_scan.pdf
http:// erwerbslosenverband.org/klage/ aok_rlp_20241023.pdf



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




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