-------- MAIL --------
| Betreff: | Service-Nr.: R546 213 186 : AZ 4/489 + 4/58.24399 + KV AOK Überprufungsantrag ! |
|---|---|
| Datum: | Mon, 9 Dec 2024 14:28:00 +0100 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | AOK RLP <info@service.rps.aok.de>, AOK RLP Frau Doris Graf <smv.ps2@service.rps.aok.de> |
| Kopie (CC): | Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, Frau Manuela Rumpf <Manuela.Rumpf@KV-KUS.de> |
Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Sehr geehrte Sachbearbeiter und
Sachbearbeiterinnen.
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/aok_sozialamt_20241209.html
]
[ I ]
SOZIALAMT
Sehr geehrte Frau Manuela Rumpf.
Als Hinweis wegen dem ja immer noch
fehlenden Krankenversicherungsschutz das aktuelle Schreiben
vom heutigen Tag an die AOK RLP.
Zuständig bei Service-Nr.: R546 213 186 = Doris Graf (
Teamleiterin ) [ Telefon 06331 802-149 / Telefax 06331
802-492 / smv.ps2@service.rps.aok.de /
info@service.rps.aok.de ]. Ich habe das Schreiben der AOK (
29.11.2024 ) und ebenfalls meinen Überprüfungsantrag (
23.10.2024 ) ebenfalls mit in den Anhang dieser Mail
gepackt.
Ganz ehrlich und klare Worte : Nach nunmehr mehr als
5 Jahren im lfd. Leistungsbezug ohne KV komme ich mir da
doch ein klein wenig verarscht vor. Und wie bereits erwähnt:
Das SG ist nicht an der Änderung des StatusQuo interessiert
und verweigert sich total. Und diese Versicherungskonzerne
agieren weiter als 'Träger der öffentlichen Gewalt' in
anscheinend unbeschränkter Selbstverwaltung. Bzw. ich finde
nicht, dass das mit dem im GG postulierten
'Sozialstaatsprinzip' wirklich vereinbar ist !
[ II ]
AOK
Im
Anhang der Mail das aktuelle Schreiben als
Erwiderung zu Ihrem Schreiben vom 29.11.2024 !
Wie mir ein Mitarbeiter der AOK Heute bei
einem klärenden Telefonat bestätigt hat ist der
Schriftverkehr via Mail akzeptiert !
: QUELLE / SCHREIBEN IM ANHANG DER MAIL :
http://
erwerbslosenverband.org/klage/
aok_rlp_20241209.pdf
http://
erwerbslosenverband.org/klage/
aok_rlp_20241129_in_ueberpruefungsantrag_scan.pdf
http://
erwerbslosenverband.org/klage/
aok_rlp_20241023.pdf
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!