Zum bevorstehenden Urteil vom BVerfG :
Freut euch da Mal nicht zu früh.
Zu dieser Inflation :
Sicherlich sind manche Sachen billiger
geworden.
Flugreisen. Der TV und auch sonst das
technische Equipment.
Aber nicht für diese Hartzis . . .
Da ist wirklich Alles teurer geworden.
Bei der geltenden Bemessungsgrundlage
reduziert sich Konsum auf die
Billigangebote im Discounter und gelegentliche Besuche der regionalen
Kleiderkammer.
Gewissermaßen der Fehlbetrag bei der
Inflationsrate im Elementarkonsum :
Das ist übrigens nur ein grobe Schätzung bis
2008 . . .
Und die reale Steigerung der reinen
Lebenserhaltungskosten ist dabei
sicherlich höher als 10 %. Bei Einführung von Hartz4 / Alg 2 war diese
staatliche Sozialleistung - wie schon vorher bei der bis dahin
geltenden Sozialhilfe - als absolutes Existenzminimum definiert . . .
Existenzminimum ist ja soweit klar
verständlich.
Darunter kann nicht allzu viel funktionieren.
In dem Zusammenhang auch : http://www.erwerbslosenverband.org/klage_todo.htm
Das war schon Oktober 2008 beim
Landessozialgericht Hessen spruchreif.
Und danach ist nichts mehr gelaufen. Warum
auch . . .
Das dauert ja immer.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.
Wenn überhaupt . . .
Aber Morgen ist es ja endlich so weit . . .
Ich will dieser Entscheidung auch nicht
vorgreifen.
Aber es wäre doch eigentlich logisch ~
gewissermaßen notwendig, wenn
2005 [ oder war es jetzt 2006 ] eine so genannte " moderne
Dienstleistung am Arbeitsmarkt " namens Hartz4 / Alg2 und sicherlich
als lebensnotwendiger Bedarf eingeführt wird, dann auch eine
nachweisbare Inflationsrate bei dem Sozialtransfer zukünftig jeweils
berücksichtigt werden muss.
Lebensminimum ist ja eine untere Grenze.
Darunter klappt es ja irgend wie nicht.
Von dieser gleichberechtigten Teilnahme,
Menschenwürde und so will ich
an dieser Stelle gar nicht erst an fangen. Es geht ja wirklich nur um
Existenzminimum.
Und das gewissermaßen mit einem Cent darunter
Mensch in unserer
Republik zu wenig hat um damit seinen lebensnotwendigen Bedarf
überhaupt decken zu können.
Und das ist ein relativ eindeutiger
juristischer Sprachgebrauch.
Das wird aber nicht statt finden. Da gehe ich
einfach mal von aus.
Ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil
überraschen.
Urspünglich ging es ja darum das der 6. Senat
des Hessischen
Landessozialgerichts dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur
Entscheidung vor gelegt hat, ob die Höhe der gesetzlichen Regelleistung
für die Kläger verfassungsgemäß ist. Und ob der Staat verpflichtet sei,
einen am Existenzminimum orientierten Bedarf zu ermitteln und dessen
Deckung zu gewährleisten.
Bei der Verhandlung vor dem BVerfG geht es
aber jetzt um die Eingabe
des Bundessozialgericht. Und nur noch um die Frage zur gesetzliche
Regelung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Einfach mal in Ruhe den Schriftsatz [
bvg10-004.html ] durch lesen.
Das ist dann schon ein ganz gewaltiger
Unterschied.
Und das sollte man dabei nicht vernachlässigen.
Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht
geschrieben am 08. Februar 2010 von
Spiegelfechter
Mit Spannung wird bundesweit die morgige
Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die
Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet.
Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste
Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die
Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte
Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung
konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre
Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der
Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden
Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das
sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher
weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren
Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über
Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg
gebracht werden.
Wie wird Hartz IV eigentlich bemessen?
Warum gibt der Staat Bedürftigen überhaupt
Geld und überlässt sie nicht
den freien Kräften der Märkte? Die deutsche Verfassung postuliert
sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch indirekt das
Sozialstaatsprinzip. Als Folge dieser gesetzgeberischen Grundsätze hat
sich in der legislativen Praxis der Begriff des “soziokulturellen
Existenzminimums” herausgebildet. Während das reine Existenzminimum
lediglich die materiellen Bedürfnisse umfasst, die für das physische
Überleben zwingend notwendig sind, beinhaltet der Begriff des
soziokulturellen Existenzminimums auch die Beteiligung am Sozialleben
auf einem bescheidenen Niveau. In einem Sozialstaat muss sich der
Hilfsbedürftige also nicht nur Wohnung, Nahrung, Kleidung und
Gesundheitsversorgung leisten können, sondern auch in bescheidenem Maße
Kommunikations-, Kultur- und Sozialkosten erstattet bekommen. Wie aber
misst man den Grundbedarf für ein bescheidenes Leben?
Als sich die Regierung Schröder ihre
Hartz-Reformen ausgedacht hat,
ging sie denkbar simpel vor. Zuerst wurde ein Ecksatz von damals 345
Euro (West) als künftige Sozialleistung für Langzeitarbeitslose,
Sozialhilfeempfänger und sonstige Hilfebedürftige vorgegeben. Mit
diesem Betrag sollte ein Alleinstehender seine kompletten Kosten ohne
Warmmiete finanzieren. Auf dieser Basis “überprüfte” man dann Daten des
Statistischen Bundesamts. Die umfassende Einkommens- und
Verbrauchsstudie (EVS) der Wiesbadener protokolliert zwar zuverlässig
das Konsumverhalten der Bevölkerung, sagt aber per se noch nichts über
eine Bemessung der soziokulturellen Bedürfnisse aus. Man zog das
unterste Fünftel der Einkommen heran und stellte erstaunt fest, dass
dies immer noch bei 779 Euro netto für einen Alleinstehenden lag – ohne
Kaltmiete und Heizung sind dies 483 Euro. Um einen Abstand zu den
Niedriglöhnen in der Bevölkerung zu bekommen, setzte sich die
Bundesregierung an die Zahlen der EVS und reduzierte bestimmte
Ausgabenpunkte, die für Hartz IV-Bezieher angeblich nicht relevant sind.
So bestimmte Berlin beispielsweise, dass ein
Hartz IV-Empfänger
lediglich 26% der Verkehrskosten, 55% der Freizeit- und Kulturkosten
und 29% der Beherbergungs- und Gaststättenkosten eines Niedriglöhners
haben solle – bei den Beherbergungs- und Gaststättenkosten springen so
immerhin stolze 8 Euro heraus, das reicht für eine Currywurst und ein
Bier im Monat. Wie durch ein Wunder kam man summa summarum auf genau
die 345 Euro, die bereits im Vorfeld angepeilt worden waren. Über diese
erstaunliche Punktlandung wunderten sich auch die Bundesrichter in
Karlsruhe. Punkt für Punkt nahmen sie in der mündlichen Verhandlung die
Bemessungsgrundlagen auseinander, bis am Ende offensichtlich war, dass
der Gesetzgeber Willkür hat walten lassen. Die Begründung, warum Hartz
IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als
Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet,
dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz
IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und
Maßanzüge. Die Frage der Richter, welche Rolle Pelze und Maßanzüge denn
im Alltagsleben von Niedriglöhnern spielen, konnten die
Regierungsvertreter natürlich nicht beantworten.
Sind Kinder halbe Erwachsene?
Besonders kritisch wurde von den Karlsruher
Richtern die
Bemessungsgrundlage für Kinder von Hartz IV-Empfängern betrachtet.
Kinder werden in der Gesetzgebung pauschal mit je nach Alter 60 bis 80
Prozent des Regelsatzes bedacht. Diese Pauschalabzüge sind jedoch rein
willkürlich festgelegt und es gibt keine Studien, auf die sich diese
Regelsätze beziehen. Vor allem bei den lebensnotwendigen Ausgaben sind
Kinder jedoch nicht preiswerter, sondern sogar teurer als Erwachsene.
Ein Heranwachsender isst nicht nur mehr, sondern wächst auch ständig
aus seiner Kleidung und seinen Schuhen heraus, so dass Ersatz von Nöten
ist. Die notwendigen Kosten von den Konsumausgaben einer Kontrollgruppe
ohne individuelle Familienstruktur abhängig zu machen, ist staatliche
Willkür. Es gilt als sicher, dass das Verfassungsgericht in diesem
Punkt den Klägern Recht geben wird.
Was ist das Minimum?
Wenn man sich das untere Fünftel der
Einkommensverteilung herauspickt
und dann auch noch Abzüge vornimmt, so entspricht der daraus errechnete
Eckregelsatz keineswegs zwingend dem soziokulturellen Existenzminimum.
Wer sagt denn, dass das untere Einkommensfünftel vor Hartz IV ein Leben
führte, das diesen Ansprüchen genügte? Für beinahe jeden Erwerbstätigen
gilt die Regel, dass man auf der Ausgabenseite Prioritäten setzt. Als
Normalverdiener kann man sich beispielsweise Gedanken machen, ob man
sich ein neues Auto kauft, in den Urlaub fährt, das Wohnzimmer
renoviert oder den Sohnemann auf die Uni schickt. Alles kann man sich
nicht leisten, daher muss man wohl oder übel Abstriche machen. Wo diese
Abstriche gemacht werden, ist eine individuelle Frage. Wenn ein
Niedriglöhner also auf den Kino- oder Theaterbesuch verzichtet und sich
stattdessen lieber ein Bier vor dem Fernseher gönnt, so steigen seine
Lebensmittelausgaben, während seine Freizeit- und Kulturausgaben
brachliegen. Auf welcher Basis will der Gesetzgeber dann aber
bestimmen, was ein soziokulturelles Existenzminimum ist? Der gesamte
Bereich Freizeit/Unterhaltung/Kultur wird in der Regelsatzbemessung mit
32,89 Euro beziffert, also rund 1,20 Euro pro Tag. Wer sich täglich
eine Zeitung kauft, hat dann kein Geld mehr für andere
“Freizeitaktivitäten”. Reicht dies, um am sozialen Leben teilzuhaben?
Wieviel Geld braucht man zum Leben?
Wenn man ein bescheidenes Leben führen will,
braucht man 685 Euro (ohne
Warmmiete) pro Monat. Auf dieses Ergebnis kommt eine empirische
Untersuchung des Ökonomen Lutz Hausstein, die dem Spiegelfechter
vorliegt. Natürlich wäre die Schlussfolgerung, man müsse den Hartz
IV-Regelsatz nun auf 685 Euro erhöhen, falsch. Die Möglichkeit, ein
Leben am soziokulturellen Minimum zu führen, heißt freilich nicht, dass
man innerhalb dieses Minimums nicht mehr abwägen muss, welche Ausgaben
nötig und welche unnötig sind. Haussteins Zahlen beziehen sich auf den
Hartz IV-Empfänger, der alle möglichen Positionen aus dem bunten Strauß
des sozioökonomischen Minimums nutzt – der also eine Monatskarte im
Öffentlichen Nahverkehr hat, gleichzeitig Fahrrad fährt, die
Tageszeitung abonniert, eine Internetflatrate nutzt, Mitglied eines
Sportvereins ist, ins Theater geht, Computer und Waschmaschine nutzt
und dazu auch noch in Maßen raucht und trinkt. Wer also am unteren Ende
der Gesellschaft alle Angebote eines bescheidenen Lebens maßvoll nutzt,
kommt auf rund 685 Euro Kosten pro Monat. Hier ist aber auch bereits
der Pferdefuß einer solchen Bedarfsrechnung – nicht jeder Hartz
IV-Empfänger nutzt diese Angebote, geschweige denn alle zusammen. Eine
Querrechnung, die auf rund 500 Euro pro Monat hinauslaufen würde, wäre
da schon ein realistischerer Ansatz, zumal das “Abstandsgebot” zu einem
ebenfalls realistischen Mindestlohn natürlich nicht außer Kraft gesetzt
werden sollte.
Ökonomische Folgen
Wenn man die 685 Euro pro Monat als Basis
nähme, so würde dies einem
Stundenlohn in Vollzeitbeschäftigung von 7,37 Euro entsprechen*. Der
derzeit gültige Hartz IV-Regelsatz entspricht einem virtuellen
Stundenlohn von 4,60 Euro. Wenn man einen Anreizbonus für reguläre Jobs
von 25% annehmen würde, so müsste ein Vollzeitarbeitsplatz momentan mit
5,75 Euro und nach den “Hausstein-Zahlen” mit 9,21 Euro vergütet
werden, um für einen Hartz IV-Empfänger interessant zu sein. Hier zeigt
sich bereits, dass die “Hausstein-Zahlen” weit über den Normallöhnen im
Niedriglohnsektor rangieren. Realistischer wäre hier ein Stundenlohn
von rund 7,50 Euro, der ja auch als Mindestlohn angedacht ist. Solche
Löhne werden in Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen,
natürlich nicht gezahlt – dort sind die Löhne weitaus höher.
Der Niedriglohnsektor bezieht sich vielmehr
auf Branchen, in denen die
Arbeitgeber ein Angebotsmonopol haben und nur durch die
Sanktionierungspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung überhaupt Arbeitskräfte
finden. Grundlage für jede Hartz-Reform muss daher zwingend ein
flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen sein. Wenn man einen
Mindestlohn von 7,50 Euro umsetzen könnte, entspräche dies unter
Einbeziehung eines 25% Abschlags einem Hartz IV-Regelsatz in Höhe von
512 Euro pro Monat – eine realistische Zahl für einen Sozialstaat, der
seinen Namen auch verdient.
Dilemma Familie
Während sich all diese Zahlen auf
Einpersonenhaushalte beziehen, steckt
das Modell Hartz IV bei Familien in einem echten Dilemma. Je größer die
Familie, desto größer das Problem. Eine Familie mit sechs Kindern kommt
bereits heute auf 2.154 Euro Regelleistung – Miete und Heizung nicht
inbegriffen. Es steht außer Zweifel, dass diese Summe eher zu gering
als zu hoch ist, aber die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt
natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar. Geht man bei einer
so großen Familie einmal davon aus, dass ein Erwachsener voll und ganz
mit der Familienbetreuung ausgelastet ist, so wird der zweite
Erwachsene auf dem regulären Arbeitsmarkt nur sehr schwer ein Angebot
bekommen, dass über den Hartz IV-Sätzen liegt. Um als Alleinverdiener
auf das gleichen Entgelt wie bei Hartz IV zu kommen, müsste man bereits
rund 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen** – Angebote dieser
Größenordnung sind jedoch nicht eben häufig. Sollte Karlsruhe die
Regelsätze für Kinder kippen, werden sich die Anreizmöglichkeiten,
jemals aus Hartz IV herauszukommen, noch weiter verschlechtern.
Ausweg aus der Hartz-Falle
Das Zauberwort für eine Reform der
Hartz-Reform heißt
Individualisierung. Der Status quo ist verheerend – generell zu
niedrige Sätze sind zum einen ungerecht für die Leistungsempfänger, sie
zerstören aber – was noch schwerer wiegt – die Lohnstruktur im
Niedriglohnsektor. Volkwirtschaftlich alternativlos ist daher zunächst
einmal der Mindestlohn in einer realistischen Höhe. Wenn es diesen
Mindestlohn gäbe, würden sich die meisten Hartz IV-Probleme von selbst
lösen. Vor allem bei den aktuellen Regelleistungen wäre der Anreiz,
einen Job zum Mindestlohn anzunehmen, sehr groß. Wenn Karlsruhe der
Ansicht ist, dass ein soziokulturelles Minimum erst bei einem höheren
Regelleistungssatz erreicht ist, führt gar kein Weg mehr an einem
Mindestlohn vorbei, da ansonsten im Niedriglohnsektor keine
Anreizstrukturen mehr geschaffen werden können. Das Zuckerbrot wäre
passé, die Peitsche das einzige Mittel behördlicher Vermittlungsarbeit
– so etwas wäre eines Sozialstaates nicht würdig.
Das Grundproblem der Hartz IV-Thematik bleibt
jedoch durch die
Regelsätze unberührt. Es gibt nicht genügend bezahlbare Arbeit für das
ganze Heer von Arbeitslosen. Natürlich haben die Neoliberalen in einem
Punkt Recht – ohne Regulierung und mit weitreichenden
Sanktionsmöglichkeiten wäre sogar Vollbeschäftigung wieder möglich. Die
Frage ist nur – zu welchem Preis? Während auf dem Arbeitsmarkt das
Angebot an Arbeitskraft nahezu konstant ist, richtet sich die Nachfrage
nach dem Preis. Wenn man beispielsweise gestatten würde, dass man
Haushaltshilfen für einen Euro pro Stunde einstellt, so würde dies eine
gehörige Nachfrage für diese Dienstleistung produzieren. Freilich wäre
dies die endgültige Kapitulation vor dem Markt. Das kann niemand
wollen. Arbeit muss vor allem eines sein – realistisch entlohnt. Mit
der Plattitüde, nach der sozial sei, was Arbeit schafft, könnte man
schließlich auch die Sklaverei wieder einführen.
Wir müssen uns damit arrangieren, dass ein
Teil der Gesellschaft auch
in Zukunft keinem bezahlbaren Beruf nachgehen wird. Um den Kitt zu
festigen, der unsere Gesellschaft zusammenhält, ist daher eine Reform
der Hartz IV-Regelsätze notwendig. Morgen wird Karlsruhe eine
Entscheidung bekanntgeben, an der Wohl und Wehe unserer künftigen
Gesellschaftsordnung hängen. Eine solche Verantwortung hatten die
Bundesrichter noch nie – es bleibt zu hoffen, dass sie mit dieser
Verantwortung weise umgehen werden.
Jens Berger
* Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus
2.520 Euro Kaltmiete p.A.
plus 768 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden.
Steuerklasse 1.
** Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus
6.000 Euro Kaltmiete p.A.
plus 1.000 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8
Stunden. Steuerklasse 3 mit 6 Kindern.
Das braucht man jetzt
wirklich nicht unbedingt zu lesen.
Da steht nicht viel drin.
Naja. Außer : Es sei nicht transparent genug.
Klartext Neudeutsch : Die Schleiertechnik
kommt zum verstärkten Einsatz.
Wie gesagt - ich hatte schon erwähnt - da
steht nicht Überraschendes drin . . .
Außer so ein bißchen diese medienübergreifende
Polemik und Volkhetzerei.
Aber sonst. Alles ganz normal . . .
09.02.2010 _ 10:16 Hartz-IV-Regelsätze müssen
neu berechnet werden
Karlsruhe (dpa) - Die Hartz-IV-Regelsätze für
Kinder und Erwachsene
müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die
Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis
zum 31. Dezember eine an
der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des
Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das
Gericht offen.
Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige
Regelung gültig. Ab sofort
können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend
machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit
drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere
Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen
Menschen Hartz-IV-Leistungen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
durfte der Gesetzgeber
zur Sicherung eines «menschenwürdigen Existenzminimums» feste
Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der
Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem
transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf
neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung
stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei
Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt
derzeit bei 359 Euro
monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345
Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und
zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent
(215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent
(287 Euro).
10:19 Hartz-IV-Regelsätze sind
verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Die Hartz-IV-Regelsätze für
Kinder und Erwachsene
müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die
Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht forderte
den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität
orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes
II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.
Ich hänge da schon seit
2007 mit dahinter.
Und dieses Urteil incl. dem Pressewirrwarr im
Printbereich und auch
sonstigen Medien ist eine glatte hohntriefende Verarschung.
Der Sprachgebrauch einer Urteilsverkündung des
BVerfG definiert den
daraus resultierenden Handlungsbedarf der Legislative.
Unstrittig ist ja der Wortlaut dabei :
Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und
Erwachsene müssen neu berechnet
werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die
Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis
zum 31. Dezember eine an
der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen.
Es geht also nicht um die tatsächliche Höhe.
Sondern nur um Transparenz in der Berechnung.
Es ist wird neu berechnet und nur mit den
gleichen Zahlen jongliert.
Nicht mehr wird geschehen . . .
Noch Mal der strittige Sachverhalt zum Mit
lesen :
Bei Einführung von Hartz4 / Alg 2 war diese
staatliche Sozialleistung -
wie schon vorher bei der bis dahin geltenden Sozialhilfe - als
absolutes Existenzminimum definiert . . .
Die reale Steigerung der reinen
Lebenserhaltungskosten ist sicherlich
höher als 10 %.
Ohne Zinzeszins : 10 % ALG2 / Hartz4 = 300 €
De facto sind es ca. 14% im so bezeichneten
Elementarkonsum
De facto sind es ca. 350 €. Aber so rechnet es
sich doch gleich viel
angenehmer.
Und da ich das Jahr der Einführung gesamt
werte vermindert sich der
Betrag natürlich anteilig ...
Das sind die nackten Werte. Und nur eine
Berechnung eines statistisch
signifikanten Fehlbetrag bei dem im Rahmen des GG entsprechenden
lebensnotwendigen Bedarf. An dem Grundgesetz hat sich ja nichts
geändert.
Nur das Verständnis seiner Wertigkeit.
Noch Mal. Existenzminimum ist Existenzminimum.
Das ist eine ganz klare Begriffsbildung.
Und das ist jetzt auch vom BVerfG ausgehebelt.
Inwieweit man sich natürlich die Frage stellen
kann wie es ein
Verfassungsgericht in einem Land ohne Verfassung überhaupt geben kann.
Formaljuristisch allerdings nicht zu bemängeln.
M A L ganz ehrlich :
Auch wenn es hier vielleicht Polemik reinster
Güte ist.
Aber das läßt sich doch durch die Farbenlehre
einfach erklären.
Mische Schwarz und Gelb. Naa. Welche Farbe
haben wir dann ?!
Unser Problem. Wir disputieren hier
anscheinende Unterschiedlichkeiten
in der Vorgehensweise und jeweilig gewünschten Anpassung des
bestehenden System.
Das ist grundlegend verkehrt.
Das System ist grundlegend verkehrt.
Selbst dielinke. als Regierungspartei könnte
an diesem Missstand nichts
Wesentliches ändern.
Die Demokratie ist so in dieser bestehenden
Form nicht mehr
alltagstauglich.
Mal ein bißchen Privates zwischen uns Beiden,
dir dem Leser und mir dem
Schreiberling.
Du siehst die Wirklichkeit nicht weil du
deinem Traum und dem süßen
Schlummer der Behaglichkeit und der dich umschließenden Harmonie nicht
entfliehen kannst.
You have to understand, most of these people
are not ready to be unplugged. And many of them are so inert, so hopelessly
dependent on the system that they will fight to protect it.
Du musst wissen, dass die meisten von ihnen
noch nicht soweit sind, abgekoppelt zu werden. Viele dieser Menschen
sind so angepasst, und vom System abhängig, das sie alles dafür
tun um es zu schützen.
Die Diffamierung von Millionen Langzeiterwerbslosen ist ja wohl
ganz eindeutig das Urteil des BVerfG. Und signalisiert deutlich das es
mit der Gewaltenteilung in unserer kleinen Bananenrepublik wirklich
nicht mehr weit her ist.
Und wie der Zufall es so will prügelt jetzt die gesamte
Medienlandschaft nebst den Verbänden und politischen Akteuren voll auf
Westerwelle ein.
Normalerweise sollten doch die Damen und Herren vom BVerfG einen auf
den Deckel bekommen.
So betrachtet ist es mit dieser Pressewelle doch ganz günstig.
Niemand redet mehr von diesem Urteil.
Noch nicht Mal ein Tag und es ist aus dem Fokus der Öffentlichkeit
verschwunden. Ganz verschwunden.
Man kann da sagen was man will : Es ist doch erstklassige Medienpolitik. Professionell und zeitgemäß. Was beschwert ihr euch da über Westerwelle. Nur weil er jetzt mal der passende Buhmann war ?!
(dpa)
FDP-Chef Guido Westerwelle steht wegen seiner Äußerungen in der
Hartz-IV-Debatte weiter in der Kritik. Sachsens Ministerpräsident
Stanislaw Tillich wies in der «Leipziger Volkszeitung» Äußerungen über
Langzeitarbeitslose zurück. Die allermeisten Hartz-IV-Empfänger seien
ernsthaft bemüht, Arbeit zu finden. Westerwelle hatte nach dem
Karlsruher Hartz-IV-Urteil beklagt, es scheine in Deutschland «nur noch
Bezieher von Steuergeld» zu geben, aber «niemanden, der das alles
erarbeitet».
Die Kritik an FDP-Chef Guido Westerwelle wegen seiner scharfen
Äußerungen in der Hartz-IV-Debatte hält an. Sachsens Ministerpräsident
Stanislaw Tillich wies seine Bemerkungen über Langzeitarbeitslose
zurück. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ging erneut auf
Distanz. FDP-Vize Andreas Pinkwart sprang Westerwelle hingegen bei.
Westerwelle hatte nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil in der «Welt»
gesagt, «wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu
spätrömischer Dekadenz ein
FDP-Chef Guido Westerwelle hat mit seiner
scharfen Kritik an der
Hartz-IV-Debatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) distanzierte sich von der Wortwahl ihres
Vizekanzlers.
«Das ist sicherlich weniger der Duktus der
Kanzlerin», sagte
Vize-Regierungssprecherin Sabine Heimbach am Freitag in Berlin und
fügte hinzu: «Es ist sicher individuell unterschiedlich, die
Sprachführung, die da jeder wählt.» Auf Abstand ging auch
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Aus der SPD kam die Forderung nach einer
Entschuldigung. Westerwelle
lehnte dies ab und bekräftigte seine Äußerungen. Grüne und Linke warfen
dem FDP-Chef Gefährdung des sozialen Friedens in Deutschland vor.
Gewerkschaften und Sozialverbände sehen in seinen Äußerungen die
Diffamierung von Millionen Langzeitarbeitslosen.
Westerwelle hatte erklärt, die Debatte um
Langzeitarbeitslose trage
«sozialistische Züge». Nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil hatte er in
einem Zeitungsartikel zudem beklagt, es scheine in Deutschland «nur
noch Bezieher von Steuergeld» zu geben, aber «niemanden, der das alles
erarbeitet». Wer «anstrengungslosen Wohlstand» verspreche, lade zu
«spätrömischer Dekadenz ein».
Trotz Kritik bekräftigte der Außenminister,
man dürfe nicht nur auf
diejenigen sehen, die auch in Zukunft Solidarität brauchen. Vielmehr
müsse auch auf die geachtet werden, «die dies alles erarbeiten». Dies
müsse gesagt werden dürfen. Zu seiner Wortwahl sagte er: «Ich spreche
die Sprache, die verstanden wird.»
In der «Passauer Neuen Presse» betonte
Westerwelle: «Wenn man in
Deutschland schon dafür angegriffen wird, dass derjenige, der arbeitet,
mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das
geistiger Sozialismus.» Nach Meinung von FDP-Generalsekretär Christian
Lindner hat Westerwelle eine Debatte über Fairness angestoßen. Die
Kritiker gefährdeten Solidarität in der Gesellschaft.
Von der Leyen sagte auf die Frage, ob
Deutschland nach dem Hartz-
IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf dem Weg in die Dekadenz
sei: «Nein im Gegenteil». Es zeige sich, dass das seit 60 Jahren
erprobte Zusammenspiel zwischen politischem Gestaltungsraum und
Leitplanken, die das Gericht immer wieder gebe, «auch fortwährend den
Sozialstaat weiterentwickelt», sagte sie im «Interview der Woche» des
Südwestrundfunks, das am Samstag ausgestrahlt wird.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident
Kurt Beck (SPD) sprach von
einer «Entgleisung» und forderte eine Entschuldigung von Westerwelle.
«Wir dürfen nicht die Menschen, die im Einkommen unten sind,
gegeneinander ausspielen.» SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier
sagte: «Ich finde vieles in diesem Artikel so, dass er es besser nicht
gesagt hätte.» Der parlamentarische Geschäftsführer der
SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, nannte Westerwelle in der
Zeitung «Die Welt» (Samstag) einen «politischen Brandstifter». Der
Vorsitzende der SPD-Linken, Björn Böhning, forderte Kanzlerin Merkel in
«Handelsblatt online» auf, Westerwelles «ideologische Geisterfahrt» zu
stoppen.
Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar
Bartsch, kritisierte:
«Kaum brechen die Umfragewerte zu Recht ein, keilt und tritt
Westerwelle nach den Schwächsten in der Gesellschaft.» Nach den Worten
von Katja Kipping (Linke) begibt sich Westerwelle «in die
propagandistische Nähe des rechten Randes».
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast
kritisierte: «Diese Sozialhetze
ist eines Vizekanzlers und deutschen Außenministers unwürdig.»
Westerwelle trage Verantwortung für das ganze Land und nicht nur für
seine Klientelinteressen. Nach den Worten von Grünen- Chef Cem Özdemir
spielt die FDP «gnadenlos Geringverdiener gegen Arbeitslose aus und
zündelt so am sozialen Frieden im Land».
Heftige Kritik kam auch von den
Gewerkschaften. «Jetzt lässt Guido
Westerwelle die Maske fallen», sagte Verdi-Chef Frank Bsirske der
«Passauer Neuen Presse». Sozialleistungen seien keine Gnadengabe,
sondern Verpflichtung eines demokratischen Rechtsstaats, der die
Menschenwürde garantiere. DGB-Chef Michael Sommer sagte den «Ruhr
Nachrichten»: «Es ist für einen Vizekanzler unangemessen, Millionen von
Hartz-IV-Beziehern so zu diffamieren.»
Hessens FDP-Chef Jörg-Uwe Hahn, der angesichts
schlechter FDP-
Umfragewerte zuvor Westerwelle indirekt kritisiert hatte, sagte: «Ich
stehe hinter der Attacke, die Guido Westerwelle unternommen hat.»
Anscheinend müsse mit etwas drastischeren Worten deutlich gemacht
werden, «dass man nicht immer denen, die geduldig Steuern zahlen, noch
neue Abgaben oder neue Lasten aufbürdet.»
Die " Stimme des Volkes " meldet sich auch mal wieder mit markigen
Sprüchen zu Wort . . .
Und irgend wann - vielleicht, nur vielleicht - wird dann die " Stimme des Volkes " sagen :
So machen wir das. Und dann machen wir das auch so.
Ein Privatvermögenmilliardär,
der uns arme Erwerbslose dauernd in Schutz nimmt.
Dem kann man doch auch Vertrauen schenken. Oder ?!
Und Zweifel sind da auch sicherlich nicht erlaubt. Oder ?!
Um diese Aussage klar zu stellen :
Götz W. Werner ist schon in Ordnung.
Nach meiner Meinung ist er nur eine Marionette. Ein Zahnrad welches gut
geschmiert ist. Einfach prima funktioniert.
Er wird benutzt und peilt es einfach nicht. Nur meine ganz persönliche Meinung dazu
. . .
In dem Zusammenhang :
Und - ganz ehrlich : Wer hat das schon eine Interesse an Demokratie ? Du. Wir . . .
Also garantiert nicht das federführende Establishment.
Der offene Brief an Herrn Götz W. Werner zu seinem 63. Geburtstag bzw. Das Schreiben an den ADMIn kurz bevor er das Forum [ forum.unternimm-die-zukunft.de ] schloss . . . http://u-d-z.de/cms.content=3.sub=7.php
Hier findest du auch Videos + sachdienliche Informationen . . .
Statement von Götz Werner zum Richterspruch betreffend
Hartz-IV-Gesetz
Das wichtigste Sozialurteil darf nicht in Suppenküchen münden.
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelleistungen
nach Hartz-IV sollte von der Politik ernst genommen werden. Sie tut es
aber nicht, wie erste Reaktionen zeigen: Statt über eine angemessene
Kindergrundsicherung nachzudenken, fällt Arbeitsministerin von der
Leyen nichts besseres ein als Suppenküchen, Schulspeisung und
Nachhilfeunterricht, von Verwaltungen organisiert und von Bürgern
finanziert. Es geht den Richtern um würdiges Leben, nicht um
Arbeitsbeschaffung für eine Verwaltung, die schon bei der Festsetzung
der Bemessungsgrenzen gezeigt hat, dass sie völlig überfordert ist.
Gerade vor solchen Ideen von Verwaltung und Politik müssen die Bürger
geschützt werden. Die Richter stellen klar, dass jedem Bürger ein
Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und
politischen Leben gewährleistet werden muss. Suppenküchen und andere
Sachleistungen auf Antrag öffnen neue Tore für Willkür und
Fehleinschätzungen und verletzen das Recht auf ein Leben in Würde.
Dies gilt insbesondere für die 1,7 Millionen Kinder und Jugendlichen,
die der Hilfe durch die Bürgergemeinschaft bedürfen. Ihre physische
Existenz und nachhaltige Entwicklung durch Bildung und Zuneigung müssen
durch die rasche Einführung eines Kindergrundeinkommens gesichert
werden, so wie dies die Experten des Deutschen Kinderschutzbundes seit
langem fordern. Das Geld gehört in die Hände der Eltern und nicht in
die von Bürokraten.
In einem zweiten Schritt ist es notwendig, ein Grundeinkommen
einzuführen, dass jedem Bürger ohne administrative Verrenkungen
zukommt. Weder willkürliche Regelsätze für arbeitslose Menschen noch
ebenso willkürliche Steuerfreibeträge für Menschen in Arbeit sind eine
passende Antwort auf die heutige richterliche Entscheidung, sondern
diese an Bedingungen gebundenen und von parteipolitischen
Konstellationen abhängigen Grundsicherungen der Bürger müssen durch ein
bedingungsloses Grundeinkommen abgelöst werden. Ich zweifle an der
Aufrichtigkeit von Politikern, die Gängel- und Kontrollsysteme
einführen wollen, um den Richterspruch umzusetzen. Dies ist weder
sozial noch christlich, sondern soll lediglich der Zivilgesellschaft
die individuellen Rechte zugunsten der politischen Entscheider
entziehen."
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Interfakultatives Institut für Entrepreneurship
Universität Karlsruhe (TH)
Prof. Götz W. Werner