-------- ORIGINAL MAIL --------
Betreff: Re: Schweigepflichtsentbindung
Datum: Tue, 15 Mar 2022 10:10:22 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Nina Christahl <christahl@foerdergemeinschaft.de>

Hallo Frau Christahl . . .

Es geht ja nicht darum Auskünfte bei der DKV oder eben der AOK einzuholen.
Und - ganz ehrlich - wie ich persönlich an eine KV komme interessiert dabei auch nicht !
: Zusammenfassend :
Die gesetzl. KV möchte mich nicht aufnehmen, weil sie davon ausgehen, dass Sie eine priv. Krankheitskostenvollversicherung im Ausland hatten. Und die DKV ist ( anscheinend ) der Meinung, dass die DKV Seguros auf Teneriffa in Spanien, EU, kein so dem deutschen Standard einer PKV vergleichbar war.
DKV Seguros durante el periodo del 22/08/20214 hasta 01/04/2018, que fué el último mes que pagó los recibos de la póliza 37 000 25857 DKV Integral Copago Complet.
Ich habe dazu sonst keine Unterlagen, und auch nichts Schriftliches.
Und es war auch für diese 50 - 60 € mtl. keine Krankenvollversicherung.
Ob, es jetzt nun jederzeit kündbar war kann ich ohne Unterlagen nicht beurteilen.
Ich nehme es aber mal an, dass es so ist, da diese Versicherung eogentlich nur dazu gut war eine Chipkarte für das spanische Krankensystem zu erhalten.

: ZUM SACHVERHALT :
DE FACTO habe ich erst kürzlich wieder - seit 2 Jahren mache ich da eigentlich nichts Anderes
- das hiesige Jobcenter Landkreis Kusel dazu aufgefordert mich doch - bitte - gemäß der hierbei eindeutigen Rechtsmittelbelehrung ***, welche so in jedem Leistungsbescheid enthalten ist, bei einer Krankenversicherung anzumelden.
Deswegen war ich auch schon bis zur Ebene Bundessozialgericht 2019 - 2021.
Das Verfahren wurde dann aus rein formalen Gründen eingestellt, weil ich es zwar beantragt, aber - aus Versehen - die Formvordrucke für die Beiordnung eines Anwalt nicht verwendet habe.
Und nunmehr in einem zwei neuen Verfahren [ ~ Teilhabe + Covid ] beim Sozialgericht in Speyer.
Ebenso wie das Jobcenter, habe ich die AOK in Kussel und  auch die DKV als Krankenversicherungsunternehmen, bereits mehrfach darauf aufnerksam gemnacht, dass sie als 'Träger der öffentlichen Gewalt"  zur Zusammenarbeit mit den anderen Trägen dieser ' öffentlichen Gewalt ' zur Umsetzung eines gesetzlich ja verpflichtenden Versicherungsschutz für den Bürger genötigt sind.
Diese gesetzliche Grundlage der "Amtshilfe" wurde ja geschaffen, damit der Bürger nicht zwischen derartigen Institutionen hin - und her geschoben wird.
: DIE EIGENTLICHE FRAGE(n) :
[ 1 ] Kennen Sie, kennt die Ökumenische Fördergemeinschaft GmbH, und auch Caritas RLP, bzw. Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. als Träger der Aktion "www.gesundheit-ein-menschenrecht.de" einen kompetenten Anwalt in Sozialrecht, der ein erstklassig vorbereitetes Verfahren zur abschließenden Klärung des Sachverhalt " Krankenversicherung als Teil einer gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft" fachlich unterstützen kann
? + !
[ 2 ] Wollen Sie, die Ökumenische Fördergemeinschaft GmbH, und auch Caritas RLP, bzw. Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. als Träger der Aktion "www.gesundheit-ein-menschenrecht.de" eine solches Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit in Form einer Richtervorlage und mit Zielrichtung BVerfG ( Bundesverfassungsgericht ) und dann EGMR ( Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ), unterstützten ? + !
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
*** Das Jobcenter wird dann die Anmeldung bei dieser Krankenkasse vornehmen.
Sofern innerhalb der Frist von zwei Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird, meldet das Jobcenter bei der Krankenkasse an, bei der zuletzt die Familienversicherung bestand.
DAS IST SO IN JEDEM LESITUNGSBESCHEID ALS RECHTSHILFEBELEHRUNG BEIGEFÜGT !


Hallo Herr Wagner,

 

ich hatte nicht von einer Vollmacht gesprochen, sondern von einer Schweigepflichtentbindung.

Diese würde ich benötigen um Informationen erhalten zu dürfen vom Job Center oder der Krankenversicherung, dem Sozialamt ect.

 

Bislang sehe ich das nicht von Nöten, weil  Sie ja seitens des Job Centers schon jemanden benannt haben, der bei der DKV / AOK entsprechende Auskünfte betreffend einem Krankenversicherungsschutz einholen kann.

Zuviel Stellen die da mitwirken würden halte ich nicht für eine gute Idee.

 

Bislang hatten wir uns darauf verständigt, dass meine Unterstützung so aussehen kann,

dass ich recherchiere welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall geben könne überhaupt wieder in eine gesetzliche KV zu kommen.

 

Zusammenfassend und vereinfacht hab ich aus der Fülle Ihrer Informationen folgendes

rausgefischt: Die gesetzl. KV möchte Sie nicht aufnehmen, weil sie davon ausgehen, dass Sie eine priv. Krankheitskostenvollversicherung im Ausland hatten.

 

Können Sie noch darlegen (Versicherungspolice) in welchem Umfang sich diese Versicherung im Ausland bewegt hat?

Anand eines Schriftstücks?

Ein weiteres Erkennungsmerkmal wäre, dass eine Krankheitskostenvollversicherung nicht einfach so kündbar ist.

 

Unter Vorlage der vorherigen Versicherungspolice, wenn sie auf Spanisch ist , mit einer beglaubigten Übersetzung,

müsste eine Plausibilisierung gegenüber einer gesetzlichen KV möglich sein.

 

MfG

N. Christahl

 

 

 

 

 

 

 

 

Clearingstelle Krankenversicherung RLP

 

         

 

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