Sehr geehrte Frau Fauß . . .
Sehr geehrte Damen und Herren ...
[ A ] Unsere Telefonate / Gespräche wegen der Mietzahlung und Situation hier im Eckhaus Hauptstraße 67 in Theisbergstegen.
Ich habe Heute schon mehrfach versucht Sie telefonisch zu erreichen. Und danke Ihnen für Ihren prompten Rückruf, und hoffe, dass ich die Situation im Gesamtkontext und auch eine rechtliche Einordnung des Sachverhalt plausibel und verständlich übermitteln konnte.
MEINE DABEI WESENTLICHE FRAGE WAR EIGENTLICH :
IST DIESES SCHREIBEN - siehe das PDF im Anhang der Mail - schon bei Ihnen eingetroffen.
Mein Vermieter, Herr Rüdiger Klein, hat mir es mehrfach - so auch schriftlich - zugesichert es Ihnen unterschrieben auszuhändigen.
LAUT IHRER AUSKUNFT IST DAS ABER NICHT ERFOLGT !
DA FÜHLE ICH MICH DOCH SCHON EIN WENIG VERARSCHT.

ES IST JA EIN EINDEUTIG FÜR MILLIONEN ANDERE BETROFFENE RELEVANTER SACHVERHALT ! + .
Ich verweise hiermit auf das Schreiben als PDF mit Datum vom 12.04.2022 im Anhang der Mail.
Diese insoweit mietrechtlich verbindlich getroffenen Vereinbarungen - so auch die Ihnen am heutigen Tag telefonisch übermittelten Informationen wegen der Möglichkeit - ja eigentlich Notwendigkeit - einer Untervermietung und somit einer insgesamt statthaften Gesamtmiete von ca. 920 € - sollten seitens des
'Jobcenter Landkreis Kusel' entsprechend gehandhabt werden, um zu mindestens bis zum Ende Dezember 2022 eine vollständige und ebenso pünktliche Mietzahlung zu gewährleisten. Wegen der anscheinend mit Duldung der Politik und auch Gerichtbarkeit so gehandhabten 'Untätigkeit' seitens des hiesigen "Jobcenter" hier im Speziellen wegen der vollkommen wirklichkeitfremden Bewertung der zulässigen Mietobergrenze und auch einer gänzlichen Negierung einer Antragstellung "Wohnraumbeschaffungskosten" sehe ich mich trotzdem genötigt notfalls mit Unterstützung eines kompetenten Anwalt die hierbei zuständige Gerichtsbarkeit um eine umgehende Klärung der Sachlage zu bemühen.
Ich verweise in dem Zusammenhang auf das Ihnen bekannte Verfahren aus dem Jahr 2019, welches dann ja aus formalen so eigentlich nicht schlüssigen Erwägungen seitens des Bundessozialgericht ein gestellt wurde.
Mal unabhängig davon hatte ich dem
'Jobcenter Landkreis Kusel' ein auch für Sie bindendes Urteil des Bundessozialgericht von Anfang 2019 kenntlich gemacht, welches von Ihnen eine Anpassung der Bewertung einer dem Marktgeschehen entsprechenden Bmessungsgrenze einfordert.
[ B ] MAHNUNG 'Ausstehende und bisher negierte Antragsstellungen und bestehende Recchtsansprüche'
Wegen meiner Antragstellung "Wohnraumbeschaffungskosten" hat Ihr Geschäftsführer, Herr Simon, der Gerichtsbarkeit in Speyer mitgeteilt, dass er das so ja nicht verstehen kann. Das ist ganz ehrlich geschrieben ganz alleine sein Problem. Die für die Erstellung eines "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] ihm außerordentlich entgegenkkommende Hilfskraft mit Dipl.Psy. kann dem 'Jobcenter' sicher dabei helfen. Ich verweise in dem Zusammenhang auf das laufende Verfahren "Multidimensionale Bewertung im Sinne der UN - Behindertenkonvention" beim Sozialgericht in Speyer und der bisher in dem Zusammenhang erfolgten vorab bzw. in Folge eingereichten Antragstellungen [ ZB Bürgernetz, KI im Feldversuch, Kulinarische Landstraße, Insekten als Futtermittel und auch der vorgeschlagenen Ausbildung als Ernährungsberater und in der Altenpflege ] so wie der vorherigen Ihnen bekannten Konzepte.
Und möchte Sie erneut auffordern sch doch endlich und letztendlich wegen dieser hier angeführten unterschiedlichen Antragstellungen und somit Rechtsansprüche zu einer Entscheidung durchzuringen. Insbesondere
die bereits mehrfach erfolgten Mahnungen wegen der Antragstellung "Wohnraumbeschaffungskosten" sind in direktem Zusammenhang mit der am heutigen Tag gestellten ANTRAGSTELLUNG "Bewertung der aktuellen Wohnraumkosten" zu werten.
[ C ] ANTRAGSTELLUNG ' Wohnraumbeschaffungskosten + Neubewertung der zulässigen Miete '
Gemeinsam mit dem Vermieter, Herr Rüdiger Klein, hatte ich am Samstag, den 23.04.2022 gegen 10 Uhr in Etschberg eine Wohnraumbesichtigung. Ganz unabhängig von der verwinkelten Bausubstanz und der zu geringen Wohnraumhöhe, welche mich nötigte den Kopf einzuziehen, um nicht gleich an der Decke entlang zu schrabben. Und das ist - gemessen an den vergleichenden und so eigentlich nicht verfügbaren Wohnraum - noch eine "preiswerte' [ = in Anführungszeichen ] Wohnung und auch mit anscheinend netten menschlichen Vermietern.
Leider muss ich von diesem Wohnungsangebot Abstand nehmen !
[ I ] Es
erscheint dort überhaupt nicht möglich beispielsweise meine Sitzgelegenheiten aus meinem Wohnzimmer dort durch den engen Flurbereich zu bekommen und es ist keinesfalls möglich meinen Schlafzimmer und - Wäscheschrank dort überhaupt unterbringen zu können.
[ II ] Und nun der für Ihre Behörde bei dieser Antragstellung eigentlich relevante Sachverhalt !
Bei diesem ( beispielsweise ) Wohnraum beträgt der monatliche Mietzinz bei den angeblich ca. 85 qm Wohnfläche 385 € kalt.

Das ist lt. den derzeit für Ihre Behörde ( noch ) geltenden Rahmenbedingungen so für die Mitarbeiter und natürlich Innen des
'Jobcenter Landkreis Kusel' nicht statthaft mir also so benannter 'Kunde' einen Umzug zu erlauben. Somit können Sie auch die Zahlung der Miete, Umzugskosten, gegebenenfalls Wohnraumausstattung und natürlich die Übernahme der Wohnraumbeschaffungskosten verweigern. Und, dass obwohl ess allgemein und auch den Sachbearbeitern Ihrer Behörde bekannt ist, die geltenden Mietobergrenzen keinesfalls den heutigen 'Mietpegel' entsprechend gehandhabt werden.
Das sind doch - korrigieren Sie mich bitte wenn ich den juristischen Sachverhalt irrtümlicherweise falsch bewerte - doch die Fakten ?!
Ich beantrage also eine Kostenübernahme für einen Wohnraum günstiger als die derzeitige Wohnungssituation.
Und das auch in ganz Deutschland, da ja nachweisbar hier im Landkreis Kusel-Altenglan ein entsprechender Wohnraum nicht verfügbar ist.
Wie Ihnen, werte Frau Fauß, Heute am Telefon mitgeteilt ermöglicht die verbindliche mietrechtliche Einigung zwischen dem Vermieter und meiner Person als Mieter eine Untervermietung an eine weizter Peron und somit langfristige Nutzung im Rahmen der so geltenenden statthaften Mietobergrenze von insgeamt 920 € warm. Das sollte ebenfalls im Interesse des Vermieter, Herr Rüdiger Klein, und gerade auch des Landkreis nebst 'Jobcenter' und ebenfalls der Stadt Kusel sein.
Meinen Sie nicht auch ? + ! ich will nur hier in Ruhe wohnen, meine Miete zahlen können.
Und irgendwann, sobald ich das Passende gefunden habe, suche ich mir auch etwas mit Land und landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Ich erwähnte ebenfalls am Telefon, dass ich wegen den bisher schon eingereichten Konzepten - alleine schon um meinen Lebensunterhalt unabhängig von Sozialleistungen fristen zu können - und dem hohen Leerstand gewerblich nutzfähiger Immobilien die Verantwortlichen in den jeweiligen Verbandsgemeinden anschreiben werde. Forderungsmöglichkeiten seitens des Land, Bund und gerade auch der EU für Projekte gerade im ländlichen Raum sind reichlich vorhanden, wurden Ihnen und auch der Wirtschaftsförderung in Kusel bereits mitgeteilt und interessieren sicherlich auch die Bürgermeister in den Gemeinden hier in der Region. Da findet sich also sicher etwas. Seitens des
'Jobcenter Landkreis Kusel' brauche ich dazu aber vorab die Bestätigung in Form einer schriftlichen - und ausführlich begründeten - Bescheid. JA ! Auch wegen den so bezeichneten "Wohnraumbeschaffungskosten" und gerade auch wegen einem hierbei ganz sicher erforderlichen Fahrrad als notwendiges Beförderungsmittel.
Ist das soweit klar bei Ihnen angekommen, Herr Geschäftführer Peter Simon als hierbei verantwortliche Funktion im
'Jobcenter Landkreis Kusel' ? + !
Zögern Sie nicht bei etwaigen Fragen oder einem generellen Unverständnis mich zu kontaktieren, um etwaige Missverständnisse - sicherlich im gemeinsamen Interesse - zu beseitigen. Wegen möglicherweise im Bereich der Konzepterstellung notwendigen Auskünften seien Sie nicht so schüchtern und nehmen Sie ganz ungeniert Kontakt mit Herr Dipl.-Geogr. Stefan Germer [
Tel.: +49 (0) 631 – 205 774 – 13 /// germer@pg-westpfalz.de ], Referent für Regionalentwicklung bei der Planungsgemeinschaft Westpfalz, auf. Ich tue das ja schließlich auch. Das sind auch wenigstens kompetente Ansprechpartner da.
Wie erwähnt ! Das kann aber auch gerne durch das Gericht geklärt werden. Mietrechtlich und gerade auch im Sinne der Rechtsnormen unseres Grundgesetz und der Verfassung unserer geliebten Scholle hier in Rheinland-Pfalz besteht dabei - soweit ich es als semiprofessioneller Fachidiot beurteilen kann -  eine eindeutige Rechtslage und das auch noch völlig zu meinen Gunsten und der anderen Kunden im System Hartz IV !

Ein netter - wenn auch ablehnender Bescheid - und natürlich innerhalb angemessener Frist würde mich erfreuen.
Ebenso natürlich eine fortwährende Weigerung formal korrekt eingereichte Ayntragstellungen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Anscheinend - ich muss das leider so beurteilen -  ist der Service des so benannten 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja wirklich nur als unzureichend zu bewerten, und für den Kunden - welche bekanntermaßen ja König ist - den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nicht oder gar nicht verfügbar.
Wie erwähnt ! Das muss ja anscheinend durch das Gericht und auch dieses sicherlich nur irrtümlich so benannte Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
[ D ] MAHNUNG - ANTRAGSTELLUNG ' Krankenversicherung + Impfschutz '
Wie mir die Sachbearbeiterin Frau Fauß mit Schreiben vom 30.03.2022 mitteilte weigertr sich die DKV als Rechtsträger des letzten bestehenden versicherungsschutz einen wie auch immer gearteten Versicherungsschutz zu ermöglichen. Wie Ihnen sicher bekannt, und so auch eindeutig in den jeweils erstellten Bewilligungsbescheiden bestätigt, besteht die rechtlich bindende Notwendigkeit einen Krankenversicherungschutz zu haben.
Die Erklärung dieses Versicherungsunternehmen ist bewusst falsch.
Wie auch Ihrer Behörde beispielsweise per Mail am
24.03.2021, um 11:11 Uhr mitgeteilt - so ebenfalls der eigentlich zuständigen so bezeichneten Allgemeinen Ortskrankenkasse und gerade auch dem Versicherungsunternehmen DKV [ siehe Mail z.B. 04.11.2021, 12:46 Uhr ] mehrfach kenntlich gemacht - wurde mir von der DKV Seguros auf Teneriffa nach mehrmaliger Aufforderung mitgeteilt :
Por lo que veo en nuestra base de datos, usted estuvo asegurado con DKV Seguros durante el periodo del 22/08/2014 hasta 01/04/2018, que fué el último mes que pagó los recibos de la póliza 37 000 25857 DKV Integral Copago Complet.
: D E : ~ : Soweit ich in unserer Datenbank sehe, waren Sie im Zeitraum vom 22.08.2014 bis 01.04.2018 bei DKV Seguros versichert, das war der letzte Monat, in dem Sie die Quittungen für die Police 37 000 25857 DKV Integral Copay Complete bezahlt haben.
Das ist Ihnen - also dem Versicherungskonzernen AOK und DKV, sowie auch dem bei bestehenden Ansprüchen für den Versicherungsvertrag zuständigen Leistungsträger
'Jobcenter Landkreis Kusel' - bekannt. Auch, dass diese ProForma-Versicherung alleinig für den Erhalt einer Versicherungskarte im spanischem "Centro Salud" Gesundheitssystem für mtl. ca. 60 € keinesfalls eine dem Standard entsprechende private oder auch so benannte 'gesetzliche' Krankenversicherung war.
Soweit ich den doch etwas komplizierten und in sich nur einem Fachanwalt verständlichen juristischen Sachverhalt einordnen kann ist das 'Jobcenter Landkreis Kusel' genötigt bzw. dazu verpflichtet und die AOK sogar gezwungen einen hierzulande so benannten gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.
Können diese unterschiedlichen so im Sprachgebrauch benannten 'Träger der öffentlichen Gewalt' im Rahmen Ihrer Amtsverpflichtung da endlich mal eine Einigung erzielen, wer da jetzt zuständig ist. Nach nunmehr mehr als 2 Jahren ohne Krankenversciherungsschutz und gearde auch wegen meines Wunsches nach ein Booster-Impfung zum Schutz meines Leben und körperlichen Unversehrtheit im Sinne des Artikel 2 des ja immer noch geltenden Grundgesetz sollten Sie das wirklich tun. Definitiv weigert sich die DKV mit falschen Angaben einen Versicherungschiutz zu akzeptieren, und auch die AOK will mich anscheinend nicht in einem gesetzlich verpflichtenden Krankenversicherungsschutz akzeptieren.
Ganz ehrlich. Das geht derzeit ca. 1.000.000 Menschen in der Bundesrepublik genauso !
Aber das wissen Sie ja !
Eine bereits erstattete - aber bisher zur Prüfung des strafrechtlich relevanten Sachverhalt noch in den Akten bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslauetern ruhende - Strafanzeige mit dem Aktenzeichen 6006JS16946/21 wurde Ihnen, werter Herr Simon als hierbei Verantwortlicher, bereits kenntlich gemacht.
Kommen Sie also mal langsam in die Hufe.

[ E ] MAHNUNG - ANTRAGSTELLUNG ' Anrechenbares Einkommen + Notwendigkeit eines baldigen Forderungsmangement bei meiner EX '
Auch ich muss da langsam in die Hufe kommen, Herr Geschäftführer Peter Simon. Da sitzen wir ja gewissermaßen gemeinsam in einem Boot !?
Ich bezeichne es auch gegenüber der Gerichtsbarkeit immer als 'Abschnitt-D-Antrag'. Nicht nur bei Ihnen seit dem Jahr 2019. Ja wirklich. Und das wird hingebungsvoll und mit technisch versierter Ausdauer so mir nichts dir nichts einfach von einer deutschen Behörde negiert und gänzlich ignoriert. Das ist doch der eigentliche Knack  - und Angelpunkt in diesen nur treffend als verschissen zu kennzeichnenden AGB in dem den Menschen und das Menschsein verachtenden System Hatz IV. Ich muss ohne 'Anrechenbarkeit des Einkommen' Geld verdienen können und auch Einnahmen erzielen können, um beispielsweise meinem im Grundgesetz verbindlich zugesicherten Rechtsanspruch auf Eigentum und dem Erbrecht entsprechend zu können. Und auch bei meiner EX auf Teneriffa ein paar Tausend Euro nachweibarer Schulden einfordern.
Auch wegen dieser Auslobung und diesen 100.000 € nebst Zinsen seit November 2021 komme ich um etwas Crowdfunding und somit reichloich Einnahmen nicht drum herum. Gerade aber auch bei meinem Bestreben eine sicherlich gerechtfertigte gleichberechtigte Teilnahme in und an der Gesellschaft und auch ein Leben in Würde und unabhängig von Sozialleistungen zu verwirklichen sind die ganz sicher nicht zufälligen Bestimmungen bei der Regelung des anrechenbaren Einkommen im Konstrukt Hartz IV zur politischen Kontrolle der erwerbstätigen Bevölkerung keinesfalls im Einklang mit dem hierzulande ja immer noch geltenden Grundgesetz zu verstehen. In dem Sinne danke ich Ihnen auch für Ihre tätige und zumeist untätige Mitarbeit in den vergangen Monaten und Jahren.
Ein netter - wenn auch ablehnender Bescheid - und natürlich innerhalb angemessener Frist würde mich erfreuen.
Ebenso natürlich eine fortwährende Weigerung formal korrekt eingereichte Ayntragstellungen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Anscheinend - ich muss das leider so beurteilen -  ist der Service des so benannten 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja wirklich nur als unzureichend zu bewerten, und für den Kunden - welche bekanntermaßen ja König ist - den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nicht oder gar nicht verfügbar.
Wie erwähnt ! Das muss ja anscheinend durch das Gericht und auch dieses sicherlich nur irrtümlich so benannte Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
- - - - - - - -
Dieses Schreiben bekommt ebenfalls zur Kenntnisnahme die Vermieter Frau Maria und Herr Rüdiger Klein.
Wie immer - bzw. fast immer - verbleibe ich mit freundlichem Gruß . . .
Arno Wagener
: ANLAGE : Schreiben Verlängerung des Mietverhältnis mit Einverständniserklärung des Vermieter und Datum vom 12.04.2022 als PDF . . .
: P S : Mal geschissen auf irgendwelche Tippfehler und einen schönen Tag wünsche ich noch !