Sehr geehrte Damen und
Herren ...
[ A ] Unsere Telefonate / Gespräche
wegen der Mietzahlung und Situation hier im Eckhaus
Hauptstraße 67 in Theisbergstegen.
Ich habe Heute schon mehrfach versucht Sie
telefonisch zu erreichen. Und danke Ihnen für Ihren prompten
Rückruf, und hoffe, dass ich die Situation im Gesamtkontext
und auch eine rechtliche Einordnung des Sachverhalt plausibel
und verständlich übermitteln konnte.
MEINE DABEI WESENTLICHE
FRAGE WAR EIGENTLICH :
IST DIESES SCHREIBEN - siehe das PDF im
Anhang der Mail - schon bei Ihnen eingetroffen.
Mein Vermieter, Herr Rüdiger Klein, hat mir
es mehrfach - so auch schriftlich - zugesichert es Ihnen
unterschrieben auszuhändigen.
LAUT IHRER AUSKUNFT IST DAS ABER NICHT ERFOLGT
!
DA FÜHLE ICH MICH DOCH SCHON EIN WENIG VERARSCHT.
ES IST JA EIN EINDEUTIG FÜR
MILLIONEN ANDERE BETROFFENE RELEVANTER SACHVERHALT ! + .
Ich verweise hiermit auf das Schreiben als PDF mit Datum vom
12.04.2022 im Anhang der Mail.
Diese insoweit mietrechtlich verbindlich getroffenen
Vereinbarungen - so auch die Ihnen am heutigen Tag telefonisch
übermittelten Informationen wegen der Möglichkeit - ja
eigentlich Notwendigkeit - einer Untervermietung und somit
einer insgesamt statthaften Gesamtmiete von ca. 920 € -
sollten seitens des 'Jobcenter
Landkreis Kusel' entsprechend gehandhabt werden, um zu
mindestens bis zum Ende Dezember 2022 eine vollständige und
ebenso pünktliche Mietzahlung zu gewährleisten. Wegen der anscheinend mit Duldung der Politik
und auch Gerichtbarkeit so gehandhabten 'Untätigkeit' seitens
des hiesigen "Jobcenter" hier im Speziellen wegen der
vollkommen wirklichkeitfremden Bewertung der zulässigen
Mietobergrenze und auch einer gänzlichen Negierung einer
Antragstellung "Wohnraumbeschaffungskosten" sehe ich mich
trotzdem genötigt notfalls mit Unterstützung eines kompetenten
Anwalt die hierbei zuständige Gerichtsbarkeit um eine
umgehende Klärung der Sachlage zu bemühen.
Ich verweise in dem
Zusammenhang auf das Ihnen bekannte Verfahren aus dem
Jahr 2019, welches dann ja aus formalen so eigentlich
nicht schlüssigen Erwägungen seitens des
Bundessozialgericht ein gestellt wurde.
Mal unabhängig davon hatte ich dem 'Jobcenter
Landkreis Kusel' ein auch für Sie bindendes Urteil
des Bundessozialgericht von Anfang 2019 kenntlich
gemacht, welches von Ihnen eine Anpassung der
Bewertung einer dem Marktgeschehen entsprechenden
Bmessungsgrenze einfordert.
[ B ] MAHNUNG 'Ausstehende
und bisher negierte Antragsstellungen und
bestehende Recchtsansprüche'
Wegen meiner Antragstellung
"Wohnraumbeschaffungskosten" hat Ihr
Geschäftsführer, Herr Simon, der Gerichtsbarkeit
in Speyer mitgeteilt, dass er das so ja nicht
verstehen kann. Das ist ganz ehrlich geschrieben
ganz alleine sein Problem. Die für die
Erstellung eines "Gutachten" [ = in
Anführungszeichen ] ihm außerordentlich
entgegenkkommende Hilfskraft mit Dipl.Psy. kann
dem 'Jobcenter' sicher dabei helfen. Ich
verweise in dem Zusammenhang auf das laufende
Verfahren "Multidimensionale Bewertung im Sinne
der UN - Behindertenkonvention" beim
Sozialgericht in Speyer und der bisher in dem
Zusammenhang erfolgten vorab bzw. in Folge
eingereichten Antragstellungen [ ZB Bürgernetz,
KI im Feldversuch, Kulinarische Landstraße,
Insekten als Futtermittel und auch der
vorgeschlagenen Ausbildung als Ernährungsberater
und in der Altenpflege ] so wie der vorherigen
Ihnen bekannten Konzepte.
Und möchte Sie erneut auffordern sch doch
endlich und letztendlich wegen dieser hier
angeführten unterschiedlichen Antragstellungen
und somit Rechtsansprüche zu einer Entscheidung
durchzuringen. Insbesondere die
bereits mehrfach erfolgten
Mahnungen wegen der
Antragstellung
"Wohnraumbeschaffungskosten"
sind in direktem Zusammenhang
mit der am heutigen Tag
gestellten ANTRAGSTELLUNG
"Bewertung der aktuellen
Wohnraumkosten" zu werten.
[ C ] ANTRAGSTELLUNG '
Wohnraumbeschaffungskosten + Neubewertung der zulässigen Miete
'
Gemeinsam mit dem Vermieter, Herr Rüdiger
Klein, hatte ich am Samstag, den 23.04.2022 gegen 10 Uhr in
Etschberg eine Wohnraumbesichtigung. Ganz unabhängig von der
verwinkelten Bausubstanz und der zu geringen Wohnraumhöhe, welche mich nötigte den Kopf einzuziehen,
um nicht gleich an der Decke entlang zu schrabben.
Und das ist - gemessen an den vergleichenden und so
eigentlich nicht verfügbaren Wohnraum - noch eine
"preiswerte' [ = in Anführungszeichen ] Wohnung und auch mit
anscheinend netten menschlichen Vermietern.
Leider
muss ich von diesem Wohnungsangebot Abstand nehmen !
[ I ] Es erscheint dort überhaupt
nicht möglich beispielsweise meine
Sitzgelegenheiten aus meinem Wohnzimmer dort durch den engen
Flurbereich zu bekommen und es ist keinesfalls möglich
meinen Schlafzimmer und - Wäscheschrank dort überhaupt
unterbringen zu können.
[ II ] Und nun der für
Ihre Behörde bei dieser Antragstellung eigentlich
relevante Sachverhalt !
Bei diesem ( beispielsweise ) Wohnraum beträgt der
monatliche Mietzinz bei den angeblich ca. 85 qm
Wohnfläche 385 € kalt.
Das ist lt. den derzeit für Ihre Behörde ( noch )
geltenden Rahmenbedingungen so für die Mitarbeiter und
natürlich Innen des 'Jobcenter Landkreis
Kusel' nicht statthaft mir also so benannter
'Kunde' einen Umzug zu erlauben. Somit können Sie auch
die Zahlung der Miete, Umzugskosten, gegebenenfalls
Wohnraumausstattung und natürlich die Übernahme der
Wohnraumbeschaffungskosten verweigern. Und, dass obwohl
ess allgemein und auch den Sachbearbeitern Ihrer Behörde
bekannt ist, die geltenden Mietobergrenzen keinesfalls
den heutigen 'Mietpegel' entsprechend gehandhabt werden.
Das sind doch - korrigieren Sie mich bitte wenn ich den
juristischen Sachverhalt irrtümlicherweise falsch
bewerte - doch die Fakten ?!
Ich beantrage also eine Kostenübernahme für einen
Wohnraum günstiger als die derzeitige Wohnungssituation.
Und das auch in ganz Deutschland, da ja nachweisbar hier
im Landkreis Kusel-Altenglan ein entsprechender Wohnraum
nicht verfügbar ist.
Wie Ihnen, werte Frau Fauß, Heute am Telefon mitgeteilt
ermöglicht die verbindliche mietrechtliche Einigung
zwischen dem Vermieter und meiner Person als Mieter eine
Untervermietung an eine weizter Peron und somit
langfristige Nutzung im Rahmen der so geltenenden
statthaften Mietobergrenze von insgeamt 920 € warm. Das
sollte ebenfalls im Interesse des Vermieter, Herr
Rüdiger Klein, und gerade auch des Landkreis nebst
'Jobcenter' und ebenfalls der Stadt Kusel sein.
Meinen Sie nicht auch ?
+ ! ich will nur hier in Ruhe wohnen, meine Miete zahlen
können.
Und irgendwann, sobald ich das Passende gefunden habe,
suche ich mir auch etwas mit Land und
landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Ich erwähnte ebenfalls am Telefon, dass ich wegen den
bisher schon eingereichten Konzepten - alleine schon um
meinen Lebensunterhalt unabhängig von Sozialleistungen
fristen zu können - und dem hohen Leerstand gewerblich
nutzfähiger Immobilien die Verantwortlichen in den
jeweiligen Verbandsgemeinden anschreiben werde.
Forderungsmöglichkeiten seitens des Land, Bund und
gerade auch der EU für Projekte gerade im ländlichen
Raum sind reichlich vorhanden, wurden Ihnen und auch der
Wirtschaftsförderung in Kusel bereits mitgeteilt und
interessieren sicherlich auch die Bürgermeister in den
Gemeinden hier in der Region. Da findet sich also sicher
etwas. Seitens des 'Jobcenter Landkreis
Kusel' brauche ich dazu aber vorab die Bestätigung in
Form einer schriftlichen - und ausführlich begründeten
- Bescheid. JA ! Auch wegen den so bezeichneten "Wohnraumbeschaffungskosten"
und gerade auch wegen einem hierbei ganz sicher
erforderlichen Fahrrad als notwendiges
Beförderungsmittel.
Ist das soweit klar bei Ihnen angekommen, Herr
Geschäftführer Peter Simon als hierbei verantwortliche
Funktion im 'Jobcenter Landkreis
Kusel' ? + !
Zögern Sie nicht bei etwaigen Fragen oder einem
generellen Unverständnis mich zu kontaktieren, um
etwaige Missverständnisse - sicherlich im gemeinsamen
Interesse - zu beseitigen. Wegen möglicherweise im
Bereich der Konzepterstellung notwendigen Auskünften
seien Sie nicht so schüchtern und nehmen Sie ganz
ungeniert Kontakt mit Herr Dipl.-Geogr. Stefan Germer [
Tel.: +49 (0) 631 – 205 774 – 13
/// germer@pg-westpfalz.de ],
Referent für Regionalentwicklung bei der
Planungsgemeinschaft Westpfalz, auf. Ich tue das ja
schließlich auch. Das sind auch wenigstens kompetente
Ansprechpartner da.
Wie erwähnt ! Das kann aber auch gerne durch das Gericht
geklärt werden. Mietrechtlich und gerade auch im Sinne
der Rechtsnormen unseres Grundgesetz und der Verfassung
unserer geliebten Scholle hier in Rheinland-Pfalz
besteht dabei - soweit ich es als semiprofessioneller
Fachidiot beurteilen kann - eine eindeutige
Rechtslage und das auch noch völlig zu meinen Gunsten
und der anderen Kunden im System Hartz IV !
Ein netter -
wenn auch ablehnender Bescheid - und natürlich
innerhalb angemessener Frist würde mich
erfreuen.
Ebenso natürlich eine
fortwährende Weigerung formal korrekt eingereichte
Ayntragstellungen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Anscheinend
- ich muss das leider so beurteilen - ist der Service
des so benannten 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja wirklich nur
als unzureichend zu bewerten, und für den Kunden - welche
bekanntermaßen ja König ist - den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend nicht oder gar nicht verfügbar.
Wie erwähnt ! Das muss
ja anscheinend durch das Gericht und auch dieses
sicherlich nur irrtümlich so benannte
Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
[ D ]
MAHNUNG - ANTRAGSTELLUNG '
Krankenversicherung + Impfschutz '
Wie mir die
Sachbearbeiterin Frau Fauß mit Schreiben vom
30.03.2022 mitteilte weigertr sich die DKV als
Rechtsträger des letzten bestehenden
versicherungsschutz einen wie auch immer gearteten
Versicherungsschutz zu ermöglichen. Wie Ihnen sicher
bekannt, und so auch eindeutig in den jeweils
erstellten Bewilligungsbescheiden bestätigt, besteht
die rechtlich bindende Notwendigkeit einen
Krankenversicherungschutz zu haben.
Die Erklärung dieses
Versicherungsunternehmen ist bewusst falsch.
Wie auch Ihrer Behörde beispielsweise per Mail am 24.03.2021,
um 11:11
Uhr mitgeteilt - so ebenfalls der eigentlich
zuständigen so bezeichneten Allgemeinen
Ortskrankenkasse und gerade auch dem
Versicherungsunternehmen DKV [ siehe Mail z.B.
04.11.2021, 12:46 Uhr ] mehrfach kenntlich gemacht -
wurde mir von der DKV Seguros auf Teneriffa nach
mehrmaliger Aufforderung mitgeteilt :
Por lo que veo en nuestra
base de datos, usted estuvo asegurado con DKV Seguros
durante el periodo del 22/08/2014 hasta 01/04/2018, que fué
el último mes que pagó los recibos de la póliza 37 000 25857
DKV Integral Copago Complet.
: D E : ~ : Soweit ich
in unserer Datenbank sehe, waren Sie im Zeitraum vom
22.08.2014 bis 01.04.2018 bei DKV Seguros versichert,
das war der letzte Monat, in dem Sie die Quittungen für
die Police 37 000 25857 DKV Integral Copay Complete
bezahlt haben.
Das ist Ihnen - also dem Versicherungskonzernen AOK und
DKV, sowie auch dem bei bestehenden Ansprüchen für den
Versicherungsvertrag zuständigen Leistungsträger 'Jobcenter
Landkreis Kusel' - bekannt. Auch, dass diese
ProForma-Versicherung alleinig für den Erhalt einer
Versicherungskarte im spanischem "Centro Salud"
Gesundheitssystem für mtl. ca. 60 € keinesfalls eine dem
Standard entsprechende private oder auch so benannte
'gesetzliche' Krankenversicherung war.
Soweit ich den doch etwas
komplizierten und in sich nur einem Fachanwalt verständlichen
juristischen Sachverhalt einordnen kann ist das 'Jobcenter Landkreis Kusel'
genötigt bzw. dazu verpflichtet und die AOK sogar gezwungen
einen hierzulande so benannten gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.
Können
diese unterschiedlichen so im Sprachgebrauch benannten
'Träger der öffentlichen Gewalt' im Rahmen Ihrer
Amtsverpflichtung da endlich mal eine Einigung erzielen, wer
da jetzt zuständig ist. Nach nunmehr mehr als 2 Jahren ohne
Krankenversciherungsschutz und gearde auch wegen meines
Wunsches nach ein Booster-Impfung zum Schutz meines Leben
und körperlichen Unversehrtheit im Sinne des Artikel 2 des
ja immer noch geltenden Grundgesetz sollten Sie das wirklich
tun. Definitiv weigert sich die DKV mit falschen Angaben
einen Versicherungschiutz zu akzeptieren, und auch die AOK
will mich anscheinend nicht in einem gesetzlich
verpflichtenden Krankenversicherungsschutz akzeptieren.
Ganz
ehrlich. Das geht derzeit ca. 1.000.000 Menschen in der
Bundesrepublik genauso !
Aber das wissen Sie ja !
Eine
bereits erstattete - aber bisher zur Prüfung des
strafrechtlich relevanten Sachverhalt noch in den Akten bei
der Staatsanwaltschaft Kaiserslauetern ruhende -
Strafanzeige mit dem Aktenzeichen 6006JS16946/21 wurde Ihnen, werter Herr Simon als hierbei
Verantwortlicher, bereits kenntlich gemacht.
Kommen Sie also mal langsam in die Hufe.
[ E ] MAHNUNG - ANTRAGSTELLUNG '
Anrechenbares Einkommen + Notwendigkeit eines
baldigen Forderungsmangement bei meiner EX '
Auch ich muss da langsam in die Hufe kommen, Herr
Geschäftführer Peter Simon. Da sitzen wir ja
gewissermaßen gemeinsam in einem Boot !?
Ich bezeichne es auch gegenüber der
Gerichtsbarkeit immer als 'Abschnitt-D-Antrag'.
Nicht nur bei Ihnen seit dem Jahr 2019. Ja
wirklich. Und das wird hingebungsvoll und mit
technisch versierter Ausdauer so mir nichts dir
nichts einfach von einer deutschen Behörde negiert
und gänzlich ignoriert. Das ist doch der
eigentliche Knack - und Angelpunkt in diesen
nur treffend als verschissen zu kennzeichnenden
AGB in dem den Menschen und das Menschsein
verachtenden System Hatz IV. Ich muss ohne
'Anrechenbarkeit des Einkommen' Geld verdienen
können und auch Einnahmen erzielen können, um
beispielsweise meinem im Grundgesetz verbindlich
zugesicherten Rechtsanspruch auf Eigentum und dem
Erbrecht entsprechend zu können. Und auch bei
meiner EX auf Teneriffa ein paar Tausend Euro
nachweibarer Schulden einfordern.
Auch wegen dieser Auslobung und diesen 100.000 €
nebst Zinsen seit November 2021 komme ich um etwas
Crowdfunding und somit reichloich Einnahmen nicht
drum herum. Gerade aber auch bei meinem Bestreben
eine sicherlich gerechtfertigte gleichberechtigte
Teilnahme in und an der Gesellschaft und auch ein
Leben in Würde und unabhängig von Sozialleistungen
zu verwirklichen sind die ganz sicher nicht
zufälligen Bestimmungen bei der Regelung des
anrechenbaren Einkommen im Konstrukt Hartz IV zur
politischen Kontrolle der erwerbstätigen
Bevölkerung keinesfalls im Einklang mit dem
hierzulande ja immer noch geltenden Grundgesetz zu
verstehen. In dem Sinne danke ich Ihnen auch für
Ihre tätige und zumeist untätige Mitarbeit in den
vergangen Monaten und Jahren.
Ein netter - wenn auch ablehnender
Bescheid - und natürlich innerhalb angemessener Frist
würde mich erfreuen.
Ebenso natürlich eine fortwährende Weigerung formal
korrekt eingereichte Ayntragstellungen überhaupt zur
Kenntnis zu nehmen.
Anscheinend
- ich muss das leider so beurteilen - ist der Service
des so benannten 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja wirklich nur
als unzureichend zu bewerten, und für den Kunden - welche
bekanntermaßen ja König ist - den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend nicht oder gar nicht verfügbar.
Wie erwähnt ! Das muss
ja anscheinend durch das Gericht und auch dieses
sicherlich nur irrtümlich so benannte
Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
- - -
- - - - -
Dieses Schreiben bekommt ebenfalls zur Kenntnisnahme die
Vermieter Frau Maria und Herr Rüdiger Klein.
Wie immer - bzw. fast
immer - verbleibe ich mit freundlichem Gruß . . .
Arno Wagener
:
ANLAGE : Schreiben Verlängerung des Mietverhältnis mit
Einverständniserklärung des Vermieter und Datum vom
12.04.2022 als PDF . . .
: P S : Mal geschissen auf irgendwelche Tippfehler und einen
schönen Tag wünsche ich noch !