Sehr
geehrte Damen und Herren ...
Ich habe dieses
Schreiben an meinen Sachbearbeiter, Herr Andreas Körbel, beim
'Jobcenter Landkreis Kusel' gleich mit verschickt. Es ist doch
einfach praktisch im Umgang mit diesem Eigenbetrieb des Landkreis Kusel-Altenglan,
welcher zudem gänzlich 'ungeniert' ohne jede
"Gewinnerzielungsabsicht" mit seinen so bezeichneten
'Kunden' interagiert. Herr Körbel kann Sie
sicher auch über die Förderung bei der Integration so
bezeichneter 'Menschen mit Behinderung' [ ~ anzunehmend atypischer Autismus in der
Schublade 'Asperger Syndrom' bzw. lt. einem so bezeichneten
Gutachten zwecks Prüfung der Einschränkungen meiner
Erwerbsfähigkeit eine schizotype Perönlichkeitsstörung ~
] informieren. Ebenso wie der Geschäftsführer, Herr
Ass. jur. Peter Simon, welcher auch gleichzeitig als
Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss fungiert, sicher
willens und in der Lage ist Ihnen die Implikationen der
geltenden Rechtsordnung [ International / EU / Bundesebene
] auf Ihre Entscheidungsfindung zu erklären.
Natürlich geht diese Mail an unsere allseits
geschätzte 'Klimaschutzmanagerin'
im Landkreis Kusel-Altenglan, Frau Vera Schumann !
Und ebenso an Frau Karla
Hagner, welche so ja für das Internetgeschehen, die Presse -
und auch Medienarbeit, sowie dieses 'Wochenblatt' zuständig
ist.
Und der WSB, also das Wirtschaftsservicebüro, muss das auch
ganz unbedingt wissen.
Gerade auch wegen [ Wie unter : 002 : THEMA : KLIMASCHUTZMASSNAHME(n) : angeben ! ] den Förderungsmöglichkeit für
finanzschwache Kommunen !
Dann ist der V.i.S.d.P. Herr Bürgermeister Dr. Stefan Spitzer
(CDU), welcher die Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan
nicht nur in dieser Angelegeneheit "Wochenblatt" und auch
Klimaschutz vertritt. Ganz zwangsläufig bekommt er, bzw. seine
Beauftragte [ ~ optional sein Beauftragter ], dann auch diese
Mail.
Und ich würde es niemals
wagen Herr Landrat Otto Rubly (CDU) <otto.rubly@kv-kus.de>
nicht davon in Kenntnis zu setzen was in seinem Landkreis an
Ungehörigkeiten in des Bürger Briefkästen derzeit passiert.
Und auch an Unwägbarkeiten im 'Klimaschutzmangement' in naher
Zukunft passieren wird.
Kollegial
und basisdemokratisch, wie die CDU ja nun einmal ist, wäre
es ebenfalls wirklich nicht statthaft, diese Herren vom CDU
Kreisverband nicht von dem Drama mit dem 'Wochenblatt' und
diesem doch recht drängenden Klimaschutz zu
informieren. Deshalb auch die Mitteilung an den
CDU-Kreisverband Kusel, also den Vorsitzenden Herr
Sebastian Borger <sebastian.borger@web.de>
und auch an CDU Verbandsgemeinde Altenglan
Vorsitzender
Peter Simon <petersimon2103@web.de>.
Der ja zufällig dann auch Geschäftführer des 'Jobcenter
Kusel Altenglan' und dann noch Vorsitzender des
Kresirechtsausschuss ist.
Das Bürgerbüro Landkreis
Kusel-Altenglan <buergerbuero@kv-kus.de>
muss natürlich auch von diesem 'Müllvorkommen'
benachrichtigt werden. Und auch Frau Fiack, bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, <a.fiack@vgog.de>,
welche dort im lieblichen oberen Glantal für das
"Wochenblatt" zuständig ist. Und auf lange Sicht,
also kurz - mittel - und auch langfristig betrachtet, ist es
bei der doch schon etwas dramatischen Situation eines bereits
2019 vom EU - Parlament postulierten 'Klimanotstand' sicher
verständlich, dass deshalb notwendigerweise jede mir
verfügbare Person, NGO, Verein und was auch immer, Kenntnis
von dieser Wochenblattaffäre, den für jedes Fahrrad fahrende
Kind zu hohen Bordsteinen hier im Landkreis, dieser völlig
brachliegenden kulinarischen Landstrasse in unserer geliebten
Pfalz, und auch von einer Abstimmung zu diesen und anderen
Sachentscheidungen in deinem Bürgernetz mit 'Consul' bekommt.
Und damit es mit den
Finanzen, bzw. der Investitions- und
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), auch
irgendwann dann klappt sind die Business Angels Rheinland-Pfalz e.V. <info@business-angels-rlp.de>
ganz zwingend als Adressaten inkludiert.
Nach
ca. 2 Jahren hier im Landkreis - lassen Sie mich es bitte in
klar verständlichen deutschen Worten ausdrücken - gehen mir
2 Dinge [ ~ Themen ] wirklich völlig auf den Keks. Nein. Das
im SGB sicherlich irrtümlich und nicht nur in arglistiger
Täuschung so bezeichnete 'Jobcenter' und seine
Mitarbeiter:Innen gehören nicht dazu, wie Ihnen Herr Andreas
Körbel sicher auch bestätigen wird.
Bei
diesem Konstrukt "Hartz4 / SGBII" ist es eigentlich egal, ob
nun vor oder hinter dem Schreibtisch. Die eigentliche
Zuständigkeit, und insoweit eine deutliche Schuldzuweisung,
liegt eindeutig bei den politisch hierbei Verantwortlichen
und einer ebenso entmündigten Gerichtsbarkeit als Teil
unserer Gewaltenteilung.
Nein ! Was mich wirklich völlig abnervt,
neben diesem Klimawandel, Corona & Co., sind die
Bordsteine hier im Landkreis !
Die zumeist ein normales Radfahren und Überqueren der von
Kraftfahrzeugen bevölkerten Straßen zu einem Wagnis für Leib
& Leben gestalten.
Und natürlich das "Wochenblatt". Das geht
mir wirklich völlig auf den Sack !
Darum geht es zwar in diesem Schreiben
wirklich nur ganz periphär am Rande. Aber trotzdem ein paar
Hinweise vorab dazu !
: 001 :
THEMA : WOCHENBLATT :
Papier sparen ? Wald und Klima schützen !
Weniger und drucken und auch
unnötige Werbebeilage bei unserem amtlichen
Mitteilungsblatt vermeiden ...
Papier ist in unserem Alltag
allgegenwärtig : Bücher, Toilettenpapier,
Taschentücher, Kartons und viele andere Dinge des
täglichen Gebrauchs werden aus Papier hergestellt. So
natürlich auch unser wöchentliches 'Wochenblatt' in
Form der 'Amtlichen Mitteilungen' und ca. ½ kg bunt
bedruckter Abfall in Form von Prospekten und
eigentlicher nutzloser Werbung. Weltweit wird jeder
fünfte gefällte Baum für die Papierproduktion
verwendet. Insgesamt
verbraucht jede Deutsche und jeder Deutscher
durchschnittlich 241 kg Papier im Jahr, davon 90 kg
grafisches Papier für Druck, Büro, Schule und
Verwaltung. Die sparsame und bewusste Verwendung von
Papier ist Wald- und Klimaschutz zugleich, denn die
Wälder unserer Erde entziehen der Atmosphäre das
Treibhausgas CO2 und sind damit zur Bekämpfung des
Klimawandels besonders wichtig. Durch den Verzicht auf
grafisches Frischfaser- oder Recycling-Papier können
Sie jede Menge Bäume und das Klima schützen.
Quelle(n) : Öko-Institut (2015)
nach ifeu (2006); vdp Papier (2019); SDW (2018) :
IN DEM ZUSAMMENHANG
: 06. September 2021 |
Online-Sprechstunde . . .
Antragstellung leicht gemacht !
Online-Sprechstunde Kommunalrichtlinie :
Förderbaustein Abfallentsorgung ( mit Potenzialstudien
)
[
https://www.klimaschutz.de/service/veranstaltungen/antragstellung-leicht-gemacht-online-sprechstunde-kommunalrichtlinie-abfallentsorgung_06.09.2021
Bei "Amtliches
Bekanntmachungsorgan der
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan"
steht also ganz eindeutig WOCHENBLATT.
Mit
exakt dem gleichen Schriftzug wie bei dieser
Werbebeilage namens ' Wochenblatt ' !
Das ist - so betrachtet - ganz eindeutig eine dem
Sinne des BGB widersprechende irreführende Werbung
und arglistige Täuschung des Konsumenten !
Bei diesem 'Amtsblatt' darf gar nicht
'Wochenblatt' stehen. Das ist es ja schließlich
gar nicht ...
Auch wird in dem IMPRESSUM explizit darauf
hingewiesen, dass es sich um das Amtsblatt der
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan handelt. Und der
Herausgeber und in dem Sinne verantwortlich für
den amtlichen Teil ist eindeutig die
Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan,
vertreten durch Herr Bürgermeister Dr. Stefan
Spitzer (V.i.S.d.P.).
Das Amtsblatt
Kusel-Altenglan erscheint ja - wie Ihnen
sicher bekannt - wöchentlich freitags /
samstags. Außer an Feiertagen.
Das Amtsblatt Kusel-Altenglan, so auch
der anderen Verbandsgemeinden, wird
kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
verteilt. Und das mit einer derzeitigen
Auflage von 12.550 Exemplare !
Das sind ( ca. ) 326.300
kg Abfall pro Jahr. Eine ganze Menge
Tonnen. Das müssen Sie zugeben ?!
Wie ich den Angaben im
Impressum bei "Amtliches
Bekanntmachungsorgan
der Verbandsgemeinde
Kusel-Altenglan"
zudem entnehmen kann
ist es eine für Sie
als Verantwortliche
verbindliche
Tatsache, dass
sofern eine Zustellung des Amtsblattes
aufgrund von unvorhersehbaren Störungen
nicht erfolgt sein sollte, das jeweils
aktuelle Amtsblatt in der
Verbandsgemeindeverwaltung
Kusel-Altenglan sowie bei der SÜWE
Vertriebs- und
Dienstleistungsgesellschaft mbH &
Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden kann.
Meine
Weigerung Werbung zu empfangen wird vom
Zusteller stets ignoriert !
Sie
sollten also
wirklich und auch
umgehend [ ! ] dafür
Sorge tragen, dass
meine Person [ Ebenso
wie alle anderen
Bürger:Innen in
der Region, welche
das
wünschen,
auch ! ] von dieser "Müllversorgung", in Form von
reichlich mit
Chemie
bedrucktem
Papierabfall,
in ihren
Briefkästen
verschont
wird.
Und Nein ! Dafür ist
garantiert nicht der Verlag, die
SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft
mbH & Co. KG, zuständig.
Auch nicht die Druck-und Versanddienstleistungen
Südwest GmbH in Ludwigshafen, welche die Herstellung erledigt.
Die
Zuständigkeit ist ganz eindeutig und gänzlich ohne
Frage bei Ihnen, der Verbandsgemeindeverwaltung
Kusel-Altenglan !
Wenden
Sie sich da doch bitte vertrauensvoll Online unter
' www.wochenblatt-reporter.de/zustellung
' an die hierbei
beauftragten MitarbeiterInnen.
Oder
eben telefonisch unter 0621 572498-40 bzw. mit der
Durchwahl 41. Die helfen Ihnen sicher gerne bei
dieser logistischen Herausforderung der Zukunft.
: In dem Zusammenhang auch ein
geradezu dazu passendes Zitat, welches ich auf der
Startseite von ' PVG
Presse-Vertriebs-Gesellschaft mbH & Co. KG '
entdeckt habe :
» Die Presse muss die Freiheit haben,
alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die
Freiheit haben, alles zu tun. «
— Stewart Alsop (
1914-1974), amerik. Journalist —
Artikel
5 des deutschen Grundgesetzes (GG) schütz
die freie Kommunikation en. Art. 5 Absatz 1 GG
garantiert die Meinungsfreiheit.
Dieses
Grundrecht schützt auch die Freiheit, Meinungen
frei zu äußern und zu verbreiten. Gehen Sie
einfach von der Annahme aus, dass ich diese meine
Meinung frei äußern und mit begeisterter Hingabe
hier im Landkreis auch verbreiten werde.
In
dem Sinne :
» Bürger:In hat
die Freiheit, alles zu sagen, damit gewisse
Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun.
«
— Arno Wagener -
Kundschaft des Jobcenter Landkreis Kusel —
: 002 : THEMA :
KLIMASCHUTZMASSNAHME(n) :
Kommen
wir doch jetzt zu dieser immer wieder beliebten Rubrik '
Kommunale Beschäftigungsinitiative ' ...
: A N M E R K U N G (en)
: Nach einem ergänzenden Telefonat
mit dem Projekträger Jülich kann ich Ihnen zusichern, dass
nicht nur Kommunen, sondern gerade auch Bürger:Innen als
Selbstständige und auch Kleinunternehmen, so auch KITA's,
Sportvereine und was es sonst noch an zivilgesellschaftlichen
Initiativen und Bestrebungen gibt, berechtigt sind einen
Antrag zu stellen. Trotzdem möchte
ich den Landrat, sowie die politischen Verantwortlichen im
Landkreis, so auch in den Verbandsgemeinden und den
Ortschaften in der Region, auffordern eigenständig zu
reagieren.
Eine Projektskizze soll in
der Regel wie folgt gegliedert werden :
Ideendarstellung (kurze
Beschreibung der Aufgabenstellung);
Ergebnis von
Informationsrecherchen (Datenbanken und Literatur) zum Stand
der Wissenschaft und Technik mit folgendem Spektrum:
o Vorhandene Erkenntnisse
beim Interessenten und bei Dritten;
o Darstellung, ob das
Vorhabenziel bereits derzeit Gegenstand von
Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen ist;
eigene Einschätzung
der Anwendungsmöglichkeiten;
geschätzter
Gesamtaufwand.
Sie können ja auch gerne mit mir persönlich
Kontakt aufnehmen ?!
Hochachtungsvoll und mit
freundlichem Gruß ...
Arno Wagener
: D A T A S
T O R E :
: Erstmals 100-Prozent-Förderung
für ausgewählte kommunale Klimaschutzmaßnahmen möglich :
[
https://www.klimaschutz.de/service/meldung/erstmals-100-prozent-förderung-für-ausgewählte-kommunale-klimaschutzmaßnahmen
Im Rahmen des Konjunkturpakets der
Bundesregierung erweitert das Bundesumweltministerium (BMU)
zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI): Antragsberechtigte der
Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe „Klimaschutz durch
Radverkehr” und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte"
profitieren bis Ende 2021 von erhöhten Förderquoten und
reduzierten Eigenanteilen.
Die geänderten Förderquoten im Überblick :
Kommunalrichtlinie : Für
alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um
zehn Prozentpunkte erhöht (siehe Punkt 5 der Richtlinie).
Damit sind für
finanzschwache Kommunen erstmals Zuschüsse bis zu 100 Prozent
der Gesamtinvestition möglich (siehe Punkt 6.4 der
Richtlinie), etwa für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und
Klimaschutzmanagement oder eine Fokusberatung.
Als finanzschwach gelten
fortan solche Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs-
oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die
Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird
(siehe Punkt 5 der Richtlinie).
Förderaufruf „Klimaschutz
durch Radverkehr” :
Das BMU gewährt künftig
Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben.
Dies entspricht einer
Steigerung um fünf Prozentpunkte.
Finanzschwache Kommunen
profitieren von Zuschüssen bis zu 100 % (siehe Punkt 5 des
Förderaufrufs).
Förderaufruf „Kommunale
Klimaschutz-Modellprojekte“ :
Die Förderquote wird von
70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache
Kommunen auf bis zu 100 % (siehe Punkt 5 des Förderaufrufs).
Fördermittel im Rahmen der
Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze
Jahr über beantragen.
Die Antragsverfahren in
den Förderaufrufen „Klimaschutz durch Radverkehr“ und
„Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sind zweistufig :
Projektskizzen können
jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31.
Oktober eingereicht werden.
Aus allen Einreichungen
werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung
aufgefordert.
Jetzt persönlich beraten lassen :
Zu den Fördermöglichkeiten der NKI berät das
Service- und Kompetenzzentrum :
Kommunaler Klimaschutz
(SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de.
Fragen zur Antragstellung und konkreten
Förderanträgen beantwortet der Projektträger Jülich (PtJ)
unter 030 20199-577 sowie per E-Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de.
: Förderaufruf Kommunale
Klimaschutz-Modellprojekte :
: Förderung von investiven Maßnahmen in
Kommunen :
= https://www.klimaschutz.de/modellprojekte
Um Kommunen bei der Nutzung der Potenziale
zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur
Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen, fördert das
Bundesumweltministerium kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.
: Programminformationen :
Förderregion : Bundesweit
Programmlaufzeit : 01. Jan. 2020 bis 31.
Dez. 2022
Mit dem Förderaufruf „Kommunale
Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit
modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden. Das Ziel der Förderung ist es, einen
wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher
Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu
leisten.
Bei den Vorhaben sollen
die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz
kommen. Durch ihre bundesweite
Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von
Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von
Treibhausgasemissionen auslösen.
Der Modellcharakter der Vorhaben
soll sich auszeichnen durch :
hohe
Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme;
die Verfolgung der
klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes;
einen besonderen und
innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
den Einsatz bester
verfügbarer Techniken und Methoden;
die Übertragbarkeit
beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
eine überregionale
Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter
Ausstrahlung.
Besonders förderwürdig sind
Modellprojekte aus den Handlungsfeldern :
Abfallentsorgung,
Abwasserbeseitigung,
Energie- und
Ressourceneffizienz,
Stärkung des
Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion
im Wirtschaftsverkehr sowie
Smart-City (Vernetzung,
Integration und intelligente Steuerung verschiedener
umwelttechnischer Infrastrukturen).
Verbesserte
Förderbedingungen beim Förderaufruf „Kommunale
Klimaschutz-Modellprojekte“ !
Durch das Corona-Konjunkturpaket der
Bundesregierung profitieren Akteurinnen und Akteure beim
Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ von
erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die
verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge und
Projektskizzen, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31.
Dezember 2021 eingereicht werden. Im Überblick:
Das BMU gewährt künftig
Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies
entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte.
Finanzschwache Kommunen
profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil
muss nicht erbracht werden.
Für alle anderen
Antragstellenden reduziert sich der Eigenanteil auf 20
Prozent. Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln wird der
Anteil auf 5 Prozent gesenkt.
: Aufbau des
Förderaufrufs :
= Zweistufiger Wettbewerb
=
1.
Projektskizze einreichen ...
Projektskizzen können in den Jahren 2020,
2021 und 2022 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1.
September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus den
innerhalb eines Antragsfensters eingereichten Projektskizzen
werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung
aufgefordert.
2.
Förderantrag stellen ...
Förmliche Förderanträge sind in
schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Dafür muss das
Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden.
Innerhalb eines
Verbundprojekts sind die Förderanträge aufeinander
abzustimmen.
: Kontakt :
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz
und Klimawandelanpassung - Forschungszentrum
Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: +49 30 20199 – 35 10
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
= https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte
: NUR SO ALS BEISPIEL
WEGEN DIESEN ( zumeist ) VIEL ZU HOHEN BORDSTEINEN :
Klimaschutz durch Radverkehr ...
Schicken Sie Ihre Idee ins Rennen !
[ https://www.klimaschutz.de/radverkehr
Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch
Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium
modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag,
in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr
attraktiver machen.
Finanzschwache Kommunen
profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil
muss nicht erbracht werden.
Die verbesserten Bedingungen gelten für
Förderanträge, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31.
Dezember 2021 eingereicht werden.
: Kontakt :
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz
und Klimawandelanpassung -
Forschungszentrum Jülich GmbH
Telefon: +49 30 20199 – 34 22
= https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr
: Weiterführende Informationen :
: Kommunalrichtlinie :
Bringen Sie den
Klimaschutz in Ihrer Kommune nach vorn !
Mit der Richtlinie unterstützt das
Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen dabei,
Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz
des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und
entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende
Energiekosten. Gleichzeitig
kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale
Wertschöpfung an.
Die Kommunalrichtlinie auf einen
Blick . . .
Antragsberechtigt sind
Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine,
kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere
kommunale Akteur*innen.
Kitas, Schulen,
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten
sowie Sportstätten profitieren bei ausgewählten
Förderschwerpunkten von erhöhten Förderquoten.
Bis zum 31. Dezember 2021
eingereicht werden im Zuge des Corona-Konjunkturpakets
Zuschüsse so bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich.
: M E D I A :
Die Projektträger im deutschen Forschungs-
und Innovationssystem ...
4:04
https://www.youtube.com/watch?v=D2lH-DJN68A
Als Projektträger sind wir Dienstleister, die im öffentlichen
Auftrag das Forschungs- und Innovationssystem Deutschlands
stärken. Wir unterstützen insbesondere die Vorbereitung,
Umsetzung und Erfolgskontrolle öffentlicher Programme in
Forschung, Innovation und Bildung. Wir beraten, gestalten,
verwalten und sichern die sachgerechte und erfolgsorientierte
Verwendung öffentlicher Fördermittel. Die meisten
Projektträger arbeiten in ihren Aufgabenfeldern wie eine den
Ministerien nachgeordnete Behörde, d.h. wir können direkt
Verwaltungsakte erlassen. Unsere Auftraggeber sind vor allem
Bundes- und Landesministerien.
Wir orientieren uns in unserer Tätigkeit an
forschungspolitischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Interessen, adressieren globale
Herausforderungen, setzen geltendes Recht um und tragen zu
Innovation und Wertschöpfung und damit zu Wohlstand und
Beschäftigung in Deutschland bei. Unsere Auftraggeber
unterstützen wir beratend und operativ. Zielgruppe unserer
Leistungen sind die Akteure des deutschen Forschungs-,
Innovations- und Bildungssystems und hier vor allem
Interessenten an einer
Projektförderung.
+ + + https://www.youtube.com/user/ptjuelich/videos
+ + +
Tutorial zum Einreichen eines
easy-Online-Antrags im Rahmen der Kommunalrichtlinie
10:19
https://www.youtube.com/watch?v=s9hoqNrHF9s
Dieses Tutorial erklärt, wie Sie einen
Antrag im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) des
Bundesumweltministeriums über das elektronische
Einreichungssystem easy-Online einreichen können.
Dies wird exemplarisch am Förderschwerpunkt
„Klimaschutz bei der LED-Innen- und Hallenbeleuchtung“ im
Video veranschaulicht.
Für eine erfolgreiche Antragsstellung ist es
erforderlich, dass Sie sich mit den Inhalten und Vorgaben der
Kommunalrichtlinie vertraut machen.
Bitte lesen
Sie vor Antragstellung unbedingt die spezifischen
Informationen im jeweiligen
Hinweisblatt
für strategische Förderschwerpunkte bzw. für investive
Förderschwerpunkte !
Und natürlich auch
die Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
„Kommunalrichtlinie“ vom 22. Juli 2020 !
Sie werden überrascht sein !?
Antrag,
aber auch Anträge, stellen lohnt sich für Bürger:Innen und
das Klima ganz sicher !
: H I N W E I S :
Projektträgerschaft der Nationalen
Klimaschutzinitiative wechselt vom Projektträger Jülich zur
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH ...
Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ)
wahrgenommene Projektträgerschaft für die Richtlinie zur
Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
(Kommunalrichtlinie) wird zum 1. Januar 2022 auf die Zukunft –
Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergehen.
[ https://www.z-u-g.org
[ https://www.international-climate-initiative.com/de/service/suche?
Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft,
die vom Bundesumweltministerium ( BMU ) gegründet wurde.
Einer Verlautbarung des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) soll "ZUG" Förderaktivitäten
flexibler organisieren.
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH unterstützt
das Ministerium dabei, seine förderpolitischen Zielsetzungen
zu verwirklichen.
Die ZUG wird zunächst vor allem Förderprogramme im Auftrag des
BMUB administrativ und inhaltlich begleiten und so eine
Vielzahl politischer Schwerpunktthemen im Bereich des Umwelt-,
Natur- und Klimaschutzes in Maßnahmen umsetzen helfen.
: Beratungsangebote zur Kommunalrichtlinie :
Der schnelle Weg zu einem
gelungenen Förderantrag !
Sie möchten mit einer Förderung über die
Kommunalrichtlinie ein Klimaschutzprojekt umsetzen und
demnächst einen Antrag stellen ?
Dann bieten wir Ihnen verschiedene
Möglichkeiten der Unterstützung an :
Nutzen Sie die Angebote und stellen Sie uns
Ihre Fragen !
Mit einem vollständig ausgefüllten und gut
gestellten Antrag können Sie zur Verringerung der
Bearbeitungszeiten beitragen.
1. Die Klima-Infoline :
Bei allgemeinen Informationen und
Fragestellungen zu den Förderschwerpunkten der
Kommunalrichtlinie wenden Sie sich an unsere Kolleginnen und
Kollegen der Klima-Infoline!
Wir infomieren Sie über alle Fragen rund um
das Antragsgeschehen, die benötigten einzureichenden Formulare
und geben z.B. Hinweise zu den Förderquoten und zur
Antragsberechtigung allgemein.
Sie erreichen uns:
Montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00
bis 17:00 Uhr sowie
Freitags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 030 20199-577
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
2. Online-Sprechstunde :
Antragsstellung leicht gemacht !
Die nächsten Termine „Antragstellung leicht
gemacht“ :
Montag, 06. September:
Abfallentsorgung (mit Potenzialstudien)
Donnerstag, 23.
September: Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
Montag 27. September -
Sondersprechstunde: Klimaschutz für Bildungträger
Montag 08.11.2021
Nachhaltige Mobilität, Radverkehr
3. Antragspaten (für
Erstantragstellende) :
Ihre Institution stellt zum ersten Mal einen
Antrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie und Sie benötigen
konkrete Unterstützung, Schritt-für-Schritt ?
Dann fragen Sie nach einem Antragspaten bzw.
einer Antragspatin !
Mit Ihnen gemeinsam geht ein Experte oder
eine Expertin des Projektträgers persönlich am Telefon die
einzelnen Schritte in Ihrer Vorhabenbeschreibung durch, leitet
Sie durch das Antragssystem easy-Online sowie KRL-Online (für
die Förderschwerpunkte 2.8, 2.9 und 2.10) und bespricht die
ggf. noch offenen Fragen zum Excel-Berechnungsformular bis zum
finalen Antrag.
:
DAZU AUCH :
Aller Anfang ist leicht :
Mit Unterstützung des SK:KK ...
[ https://www.klimaschutz.de/beratung/skkk
: Basiswissen Projektförderung :
[ https://www.ptj.de/projektfoerderung/basiswissen
: Antragsberechtigung :
Antragsberechtigt sind Unternehmen,
Freiberufler und Selbständige sowie Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, in Einzelfällen
auch Kommunen oder Verbände von Kommunen und kommunale
Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Kirchen. Einzelne
Programme sind speziell Antragstellern vorbehalten, die die
Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der
EU-Kommission erfüllen. Hochschulen und
Forschungseinrichtungen können eine Förderung von bis zu 100
Prozent erhalten.
: WENDEN SIE SICH DOCH DA DIREKT AN DIE
QUELLE :
Projektträger Jülich | Forschungszentrum
Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich
Tel.: 02461 61-2626
Fax: 02461 61-5837
E-Mail: ptj@fz-juelich.de
[ https://www.fz-juelich.de/ptj
]
Aber nun zur
Aarhus-Konvention und ihrer Umsetzung ...
Und was geht mich diese internationale 'Rechtsnorm'
überhaupt an ? + !
: Gesetzliche Grundlagen :
[
https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/oeffentlichkeitsbeteiligung
[
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/teilhabe-am-umweltschutz/gesetzliche-grundlagen
[
https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/die-aarhus-konvention
]
Übereinkommen über den Zugang zu
Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten
= https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:22005A0517(01)
: Umweltinformationsgesetz :
[ https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005
[ https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/UIG.pdf
[ https://www.bmu.de/gesetz/umweltinformationsgesetz
: Gesetz über die
Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten :
[ https://www.bgbl.de...Bundesanzeiger_BGBl...1629925785902
=
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/71CD2CD6BC525271FE427FE59B1E307D/bgbl106s2819_6288.pdf
: Gesetz über ergänzende
Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten
nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG :
[ https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg
[ https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg/UmwRG.pdf
[
https://www.bmu.de/gesetz/gesetz-ueber-ergaenzende-vorschriften-zu-rechtsbehelfen-in-umweltangelegenheiten-nach-der-eg-richtlinie-2003-35-eg
: Zugang zu Gerichten :
[
https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/zugang-zu-gerichten
: Handbook on Access to Justice under the
Aarhus Convention (PDF extern, 1,1 MB) :
[ https://www.bmu.de/download/handbook-on-access-to-justice
=
https://unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/a.to.j/AnalyticalStudies/handbook.final.pdf
ÜBRIGENS
Gefunden bei www.nachhaltigkeitsstrategie.de
!
Der Nachhaltigkeitsstrategie von
Baden-Württemberg ....
Eine Site, welche ich wirklich der Kommune
und auch unserer Klimaschutzmangerin nur empfehlen kann !
Und auch hier besteht die
Möglichkeit einer Förderung kommunaler Initiativen im
Bereich Klimaschutz !
: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt
:
[ https://skew.engagement-global.de
17 ZIELE FÜR EINE GLOBAL NACHHALTIGE
KOMMUNE
AGENDA 2030 FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG :
2. Auflage 2020 :
[
https://skew.engagement-global.de/praxisbeispiele.html?file=files/2_Mediathek/Mediathek_Microsites/SKEW/Themen/Global_Nachhaltige_Kommune/Fact_Sheets/2020%20SDG%20Fact%20Sheets/EG_17_Ziele_SDG-FactSheets2020_bf.pdf
: Kommunale Partnerschaften und
internationale Kommunalbeziehungen :
Kommunale Partnerschaften sind ein
wichtiger Teil der Entwicklungspolitik, besonders weil sie
die Menschen verbinden und direkt beteiligen. Die
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) unterstützt
die Kommunen dabei, sich in Entwicklungs- und
Klimapartnerschaften für Nachhaltigkeitsziele einzusetzen.
https://skew.engagement-global.de/kommunale-partnerschaften-und-internationale-kommunalbeziehungen.html
Auf dem Weg zu Ihrem Engagement ...
Die Servicestelle Kommunen in der Einen
Welt ist Ihr Kompetenzzentrum für kommunale
Entwicklungspolitik und arbeitet im Auftrag des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ).
https://kommunal.engagement-global.de
: Finanzierungsratgeber :
Nachhaltige Projekte und persönliches
Engagement verdienen sinnvolle Förderung und beste Beratung.
Unsere Förderdatenbank bietet Ihnen dafür
den perfekten Einstieg. Profitieren Sie außerdem von den
Erfahrungen anderer Kommunen und
Nichtregierungsorganisationen: Unsere Projektbeispiele geben
Anregungen, wie Sie Ihre Ziele bestmöglich realisieren
können.
[ https://skew.engagement-global.de/finanzierungsratgeber.html
# https://skew.engagement-global.de/mediathek.html
+ https://skew.engagement-global.de/publikationen.html
FÜR DEN BÜRGER + die Innen ...
: Alle
Fördermittel für Modernisierung & Neubau :
: Breaking News :
Endspurt beim Gründerwettbewerb
"Pioniergeist 2021" : Die Bewerbungsfrist endet am
31. August 2021 !
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich während
der letzten fünf Jahre selbstständig gemacht haben oder in
diesem Jahr gründen werden, können sich noch bis zum 31.
August 2021 bei der Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz (ISB) für den Gründerpreis „Pioniergeist
2021“ bewerben. Der Preis für das beste Gründungskonzept
ist mit 15.000 Euro dotiert, der Zweit- und der
Drittplatzierte erhalten 10.000 Euro beziehungsweise 5.000
Euro. Darüber hinaus vergeben die Business Angels
Rheinland-Pfalz [ https://business-angels-rlp.de
<info@business-angels-rlp.de>
] einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro für die beste
Gründungsidee. Da sollte Bürger:In sich doch umgeehend
bewerben ! + ?
Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet
unter www.pioniergeist.rlp.de
abrufbar.
Wettbewerb : Innovationspreis 2022 -
Bewerbungen ab 15.10.2021 möglich !
Der Innovationspreis wird gemeinsam vom
Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz und den
rheinland-pfälzischen Arbeitsgemeinschaften der IHKs und
der HWKs ausgelobt. Bewerbungen um den Innovationspreis
2022 können ab 15. Oktober 2021 eingereicht werden. Der
Sonderpreis der Wirtschaftsministerin 2022 ist dem Thema
„Digitalisierung von Fahrzeugen – Digitale Innovationen
für PKW, LKW und mobile Anwendungen in Industrie und
Landwirtschaft“ gewidmet.
Weitere Informationen zum Wettbewerb
bekommst du hier :
https://innovationspreis.rlp.de/de/innovationspreis-rheinland-pfalz
+++ Save the Date +++
: P S :
Von Consul habe ich
meinem Sachbearbeiter auch schon erzählt. Ja wirklich !
Und sogar
einen Förderantrag gestellt. Welcher bis Heute aber
negiert und vollständig ignoriert wird. Es ist wirklich
nicht einfach als 'Kunde' mit diesen "AGB" und dann noch
diesem 'Jobcenter Landkreis Kusel' . . .
Sie wurde mit
breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft in aller
Welt entwickelt und stellt einen Meilenstein in der
jüngeren Geschichte der Vereinten Nationen dar. Die Agenda 2030 gilt für alle Staaten
dieser Welt ! Gilt bedeutet genauso wie bei diesem
Beschluss 2015 in Paris, dass das jeweilige Regelwerk
bei all den darin enthaltenden 'Schwammigkeiten'
absolut verbindlichen Rechtscharakter hat.
Entwicklungsländer, Schwellenländer
und Industriestaaten, ja sogar der Landkreis
Kusel-Altenglan : Alle müssen ihren Beitrag leisten !
Resultierend darau
ergab sich beispielsweise auch die
In der
Nachhaltigkeitsstrategie bekennt sich die
Bundesregierung unter anderem dazu, den
Nachhaltigkeitsgedanken in allen Politikfeldern weiter
zu stärken.
Sie benennt sechs Prinzipien für
nachhaltige Entwicklung :
1. nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent
überall anwenden
2. global Verantwortung wahrnehmen
3. natürliche Lebensgrundlagen stärken
4. nachhaltiges Wirtschaften stärken
5. sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft
wahren und verbessern und
6. Bildung, Wissenschaft und Innovationen als Treiber
einer nachhaltigen Entwicklung nutzen
: ZIELBILD :
Ein „nachhaltiges“ Deutschland muss ein
fortschrittliches, innovatives, offenes und lebenswertes
Land sein. Es zeichnet sich durch hohe Lebensqualität
und wirksamen Umweltschutz aus. Es integriert, ist
inklusiv und grenzt nicht aus, schafft Chancen für eine
gleichberechtigte Teilha-be aller Menschen in allen
Bereichen und auf allen Ebenen. Es nimmt seine
internationale Verantwortung wahr.
: UMSETZUNG :
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen
vor allem vier Gremien mit jeweils unterschiedlichen
Funktionen, die die sogenannte Architektur der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie bilden. Der
Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung
fungiert dabei als zentrales Steuerungsorgan.
: Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung :
[ https://www.bundesregierung.de...staatssekretaersausschuss-fuer-nachhaltige-entwicklung-426412
: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung :
[ https://www.bundestag.de/nachhaltigkeit
: Rat für Nachhaltige Entwicklung :
[ https://www.nachhaltigkeitsrat.de
: Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 :
[ https://www.wpn2030.de
Und die die Geschäftsstelle
der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030
ist dann das Institute for Advanced Sustainability
Studies e.V. (IASS), also das Institut für transformative
Nachhaltigkeitsforschung ganz bequem per Mail zu
erreichen unter : info.wpn2030@iass-potsdam.de
...
Bitte Wenden !
Wissen(schaft) für eine nachhaltige Entwicklung
Deutschlands.
Nachhaltiges Wirtschaften setzt ebenso
eine nachhaltige Arbeitswelt voraus. Um
endlich auf den Pfad einer nachhaltigen Entwicklung zu
gelangen, führt kein Weg daran vorbei, auch unsere
Arbeitswelt nachhaltig zu gestalten. Erst wenn
nachhaltige Arbeit in den Fokus rückt, sind die
Voraussetzungen geschaffen, um die Wirtschaft wirklich
zukunftsfähig zu gestalten.
Nicht erst die durch Covid-19 offengelegten nationalen
wie globalen Ungleichheiten und Verwundbarkeiten
lassen die Nicht-Nachhaltigkeit als zutreffende
Beschreibung unseres gegenwärtigen Wirtschaftens
erscheinen. Schon ein Blick auf die im Jahr 2015 von
den Vereinten Nationen beschlossenen Sustainable
Development Goals (SDGs) und die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, dass es noch ein
langer Weg ist, bis auch reiche Nationen wie die
Bundesrepublik Deutschland den Pfad der nachhaltigen
Entwicklung einschlagen.
Zwischen den
Zielen und den bisherigen Fortschritten dorthin klafft
noch eine gewaltige Lücke.
Nachhaltige Entwicklung ist dabei als notwendiger Teil
der kontinuierlichen Veränderung von Rahmenbedingungen
für unsere Gesellschaft zu begreifen – sie ist nicht
verhandelbar. Die Ausrichtung an Nachhaltigkeitszielen
ist also weder als bloßes Marketinginstrument noch
lediglich als Belastung von uns Bürger zu verstehen.
Vielmehr gilt es, der sich gegenwärtig stellenden
Herausforderung, eine Nachhaltigkeitstransformation zu
gestalten, mit Mut, Offenheit und
Veränderungsbereitschaft zu begegnen. Nur dann kann
Deutschland auch auf den Märkten der Zukunft bestehen.
Nicht bezahlte Tätigkeiten, etwa Hausarbeit oder die
Sorge für und Pflege von Angehörigen, aufzuwerten und
nicht gewinnorientierte Unternehmensformen zu fördern,
spielt eine wichtige Rolle in der
Nachhaltigkeitsdebatte. Zudem sollten in bestehenden
Unternehmen alternative Arbeitsformen ausprobiert
werden, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. So
sollten beispielsweise Unternehmen - aber auch
kommunale Stellen - unter wissenschaftlicher
Begleitung die Vor- und Nachteile des mobilen
Arbeitens gezielt erproben – und zwar sowohl unter
sozialen ( z. B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
freie Wahl des Arbeitsortes ), ökologischen ( z. B.
weniger Verkehr, weniger Emissionen durch
[Reise-]Verkehr ) als auch wirtschaftlichen ( z. B.
statt Reisen mehr Zeit für relevante Aufgaben,
effizienteren Einsatz der Kapazitäten ohne
Arbeitsintensivierung ) Gesichtspunkten.
Die aktuelle
Situation hat mit der erheblichen Ausweitung von
mobilen Arbeitsformen Möglichkeitsräume eröffnet, die
es zu nutzen gilt.
: : Zur Wertigkeit der Deutschen Nation : :
Deutschland
im Herzen Europas muss als Vorreiter
einen eigenen Weg gehen, um aus
einer verselbstständigten
Eigendynamik vorherrschender
Marktinteressen auszubrechen und
somit in Einheit und
Wirtschaftsunion mit der
europäischen Gemeinschaft Richtung
weisend in Emanzipation gegenüber
überholten und sich selbst die
Lebensgrundlage zerstörenden
Marktmechanismen einer geeinten
Menschheit Zukunft zu ermöglichen.
Die Stabilität der
Weltgesellschaft ist heute mehr
denn je durch zunehmende
wirtschaftliche Ungleichheiten,
soziale Ungerechtigkeiten und
ökologische Grenzüberschreitungen
bedroht. Der ärmere Teil der
Menschheit verbraucht in einer
verzweifelten Überlebensstrategie
alle seine noch verfügbaren
biologischen Ressourcen, weil
andere Perspektiven nicht
vorhanden sind.
Die verherrlichte
Überflussökonomie der reichen
Länder treibt Raubbau an den
mineralischen Ressourcen und
greift damit ebenfalls massiv
zerstörerisch in die Biosphäre
ein. So entzieht die gesamte
Menschheit sich und den
nachfolgenden Generationen ihre
Lebensgrundlagen. Der neoliberale
Marktfundamentalismus löst dieses
Problem nicht - ihm fehlt der
ordnungspolitische Rahmen.
Europa als Idee und
wirtschaftliche Einheit braucht
Neues und wirkliche Veränderung
als Alternative zum Einheitsbrei
US-amerikanischer Prägung um das
Zusammenwachsen der Völker,
Kulturen und Nationen entscheidend
mitbestimmen zu können.
Global betrachtet
muss [ ! ] ein Staat ähnlich wie
die BRD aus dem normalen
Wirtschaftsmechanismus aussteigen
- radikal und konsequent - um die
Trägheit der Masse in Bewegung zu
versetzen.
Wir können, mutige
und notwendige Reformen
vorausgesetzt, Lähmung und
Blockade überwinden und wieder zum
Antreiber und Vorbild für Europa
werden.
Wir werden diese
Reformen einfordern müssen ? Und
das müssen wir dann auch gemeinsam
tun.
Und es geht.
Dann geht es auch der
Wirtschaft gut. Wir müssen es nur
tun !
Dieses bedingt aber
Aufklärung und Verdeutlichung,
welche Werte Leben ermöglichen und
somit Bestand vor den
Herausforderungen unserer
menschlichen Existenz im globalen
Miteinander des beginnenden 3.
Jahrtausends haben können.
• 100
% • DEUTSCHLAND •
Unsere
Klima Wahl 2021 !
Die hier liegenden Chancen zu ergreifen
ist im ureigenen Interesse von uns Menschen. Bürger
und auch Bürgerin ! Es bedarf allerdings auch einer klaren
politischen Gestaltung von Rahmenbedingungen, damit auch
die Verantwortlichen des Landkreis ihre Verantwortung
wahrnehmen.
All
denjenigen, die sich gar um die Zukunft Sorgen machen,
versprach der damalige Außenminister und
SPD-Vorsitzende :
» Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die
Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich
auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie
finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint. «
— Willy Brandt —
: P A R T E DE
S H I T S T O R M : |
: Abstimmung(en) gemäß Art. 20 (2) GG
: |
::. Anfrage wegen Kooperation + Zusammenarbeit .::
2021 ist für
Menschen auf Planet Erde Zeit Kooperation und
Zusammenarbeit zu wagen !
: Ich zitiere da immer gerne das
Ende einer Mail an [ u.dilg @
brot-fuer-die-welt.de ] von 2005 :
»
Unabhängig davon sollten wir zusammen
arbeiten.
Wenn es
trotz der gemeinsamen Zielsetzung möglich
erscheint. «
o • • • •
• o • • • • • o
Gestattet mir bitte - aber es
ist das Jahr 2021 auf Planet Erde - diesen
Hang zum [ ~ ich drücke es einfach mal so aus
um nicht euch Leuten, der hochverehrten
Leserschaft, direkt auf den Schnibbelwutz zu
treten ~ ] Sarkasmus . . .
Sie erwarten - du
erwartest - doch nicht ernsthaft, dass ich
mich für die Formgebung von Inhalten im
Internet verantwortlich fühle oder es diesen
anderen Wesen mit zumeist zwei Beinen bei
dem derzeit auf diesem kleinen Planeten
namens Erde statt findenden Messen und
Wiegen allzu einfach mache . . .
Nebenbei bemerkt :
• Es
geht nicht um Form.
• Nur
um Inhalt !
Aber das ist manchen
Menschen [ eigentlich Vielen / genau
genommen ca. 98,73482 % der Population ] ja
auf ihrem Weg [ ~ Tao / Dharma ] gänzlich
abhanden gekommen oder einfach schlichtweg
egal . . .
o • •
• • • o • • • • • o
Dharma (Sanskrit, m., धर्म,
dharma; Pali: Dhamma) beinhaltet Gesetz,
Recht und Sitte, ethische und religiöse
Verpflichtungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dharma
o • • • • • o • •
• • • o
» P L A N S W I T H I N P L A N S «
o • o
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• o o • o o • o o • o
: PARTE DE SHITSTORM :
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• o
(•‿•)
o • • • • • o
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