-------- ORIGINAL MAIL --------
Betreff: / KLIMASCHUTZ + WOCHENBLATT \ / GRÜNDUNGSIDEE \
Datum: Thu, 26 Aug 2021 15:05:43 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Klimaschutzmanagement Vera Schumann <vera.schumann@kv-kus.de>, INTERNET - Presse- u. Medienarbeit Karla Hagner <karla.hagner@kv-kus.de>, Abteilungsleiter - Umwelt, Planung und Bauen - Uwe Zimmer <Uwe.Zimmer@kv-kus.de>, KV Kusel Abfallwirtschaft + Abfallberatung Christian Ammann <Christian.Ammann@kv-kus.de>, WSB - Wirtschaftsservicebüro - Herr Thomas Weyrich <thomas.weyrich@kv-kus.de>, Bürgermeister Herr Dr. Stefan Spitzer c/o <info@vgka.de>, Herr Landrat Otto Rubly (CDU) <otto.rubly@kv-kus.de>, Philipp Gruber <philipp.gruber@kv-kus.de>, CDU-Kreisverband Kusel Vorsitzender Herr Sebastian Borger <sebastian.borger@web.de>, CDU Verbandsgemeinde Altenglan Vorsitzender Peter Simon <petersimon2103@web.de>, Bürgerbüro Landkreis Kusel-Altenglan <buergerbuero@kv-kus.de>, Frau Fiack Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal <a.fiack@vgog.de>, Dorfraum-Entwickler*innen "Alte Welt" <info@dorfraum-entwickler.de>, Frau Heidrun Krauß <krauss@ejpfalz.de>, Business Angels Rheinland-Pfalz e.V. <info@business-angels-rlp.de>, Jobcenter Kusel Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>, Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de>

Sehr geehrte Damen und Herren ...
Ich habe dieses Schreiben an meinen Sachbearbeiter, Herr Andreas Körbel, beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' gleich mit verschickt. Es ist doch einfach praktisch im Umgang mit diesem Eigenbetrieb des Landkreis Kusel-Altenglan, welcher zudem gänzlich 'ungeniert' ohne jede "Gewinnerzielungsabsicht" mit seinen so bezeichneten 'Kunden' interagiert. Herr Körbel kann Sie sicher auch über die Förderung bei der Integration so bezeichneter 'Menschen mit Behinderung' [ ~ anzunehmend atypischer Autismus in der Schublade 'Asperger Syndrom' bzw. lt. einem so bezeichneten Gutachten zwecks Prüfung der Einschränkungen meiner Erwerbsfähigkeit eine schizotype Perönlichkeitsstörung ~ ] informieren. Ebenso wie der Geschäftsführer, Herr Ass. jur. Peter Simon, welcher auch gleichzeitig als Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss fungiert, sicher willens und in der Lage ist Ihnen die Implikationen der geltenden Rechtsordnung [ International / EU / Bundesebene ] auf Ihre Entscheidungsfindung zu erklären.
Natürlich geht diese Mail an unsere allseits geschätzte 'Klimaschutzmanagerin' im Landkreis Kusel-Altenglan, Frau Vera Schumann !
Und ebenso an Frau Karla Hagner, welche so ja für das Internetgeschehen, die Presse - und auch Medienarbeit, sowie dieses 'Wochenblatt' zuständig ist.
Und der WSB, also das Wirtschaftsservicebüro, muss das auch ganz unbedingt wissen.
Gerade auch wegen [ Wie unter : 002 : THEMA : KLIMASCHUTZMASSNAHME(n) : angeben ! ] den Förderungsmöglichkeit für finanzschwache Kommunen !
Dann ist der V.i.S.d.P. Herr Bürger­meister Dr. Stefan Spitzer (CDU), welcher die Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan nicht nur in dieser Angelegeneheit "Wochenblatt" und auch Klimaschutz vertritt. Ganz zwangsläufig bekommt er, bzw. seine Beauftragte [ ~ optional sein Beauftragter ], dann auch diese Mail.
Und ich würde es niemals wagen Herr Landrat Otto Rubly (CDU) <otto.rubly@kv-kus.de> nicht davon in Kenntnis zu setzen was in seinem Landkreis an Ungehörigkeiten in des Bürger Briefkästen derzeit passiert. Und auch an Unwägbarkeiten im 'Klimaschutzmangement' in naher Zukunft passieren wird.
Herr Philipp Gruber <philipp.gruber@kv-kus.de> darf ich auch nicht vergessen.
Kollegial und basisdemokratisch, wie die CDU ja nun einmal ist, wäre es ebenfalls wirklich nicht statthaft, diese Herren vom CDU Kreisverband nicht von dem Drama mit dem 'Wochenblatt' und diesem doch recht drängenden Klimaschutz zu informieren. Deshalb auch die Mitteilung an den CDU-Kreisverband Kusel, also den Vorsitzenden Herr Sebastian Borger <sebastian.borger@web.de> und auch an CDU Verbandsgemeinde Altenglan Vorsitzender Peter Simon <petersimon2103@web.de>. Der ja zufällig dann auch Geschäftführer des 'Jobcenter Kusel Altenglan' und dann noch Vorsitzender des Kresirechtsausschuss ist.
Das Bürgerbüro Landkreis Kusel-Altenglan <buergerbuero@kv-kus.de> muss natürlich auch von diesem 'Müllvorkommen' benachrichtigt werden. Und auch Frau Fiack, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, <a.fiack@vgog.de>, welche dort im lieblichen oberen Glantal für das "Wochenblatt" zuständig ist. Und auf lange Sicht, also kurz - mittel - und auch langfristig betrachtet, ist es bei der doch schon etwas dramatischen Situation eines bereits 2019 vom EU - Parlament postulierten 'Klimanotstand' sicher verständlich, dass deshalb notwendigerweise jede mir verfügbare Person, NGO, Verein und was auch immer, Kenntnis von dieser Wochenblattaffäre, den für jedes Fahrrad fahrende Kind zu hohen Bordsteinen hier im Landkreis, dieser völlig brachliegenden kulinarischen Landstrasse in unserer geliebten Pfalz, und auch von einer Abstimmung zu diesen und anderen Sachentscheidungen in deinem Bürgernetz mit 'Consul' bekommt.
Also auch die Dorfraum-Entwickler*innen "Alte Welt" <info@dorfraum-entwickler.de> und nicht zu vergessen Frau Heidrun Krauß <krauss@ejpfalz.de>.
Und damit es mit den Finanzen, bzw. der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), auch irgendwann dann klappt sind die Business Angels Rheinland-Pfalz e.V. <info@business-angels-rlp.de> ganz zwingend als Adressaten inkludiert.
Nach ca. 2 Jahren hier im Landkreis - lassen Sie mich es bitte in klar verständlichen deutschen Worten ausdrücken - gehen mir 2 Dinge [ ~ Themen ] wirklich völlig auf den Keks. Nein. Das im SGB sicherlich irrtümlich und nicht nur in arglistiger Täuschung so bezeichnete 'Jobcenter' und seine Mitarbeiter:Innen gehören nicht dazu, wie Ihnen Herr Andreas Körbel sicher auch bestätigen wird.
Bei diesem Konstrukt "Hartz4 / SGBII" ist es eigentlich egal, ob nun vor oder hinter dem Schreibtisch. Die eigentliche Zuständigkeit, und insoweit eine deutliche Schuldzuweisung, liegt eindeutig bei den politisch hierbei Verantwortlichen und einer ebenso entmündigten Gerichtsbarkeit als Teil unserer Gewaltenteilung.
Nein ! Was mich wirklich völlig abnervt, neben diesem Klimawandel, Corona & Co., sind die Bordsteine hier im Landkreis !
Die zumeist ein normales Radfahren und Überqueren der von Kraftfahrzeugen bevölkerten Straßen zu einem Wagnis für Leib & Leben gestalten.
Und natürlich das "Wochenblatt". Das geht mir wirklich völlig auf den Sack !
Darum geht es zwar in diesem Schreiben wirklich nur ganz periphär am Rande. Aber trotzdem ein paar Hinweise vorab dazu !



: 001 : THEMA : WOCHENBLATT :
Papier sparen ? Wald und Klima schützen !
Weniger und drucken und auch unnötige Werbebeilage bei unserem amtlichen Mitteilungsblatt vermeiden ...
Papier ist in unserem Alltag allgegenwärtig : Bücher, Toilettenpapier, Taschentücher, Kartons und viele andere Dinge des täglichen Gebrauchs werden aus Papier hergestellt. So natürlich auch unser wöchentliches 'Wochenblatt' in Form der 'Amtlichen Mitteilungen' und ca. ½ kg bunt bedruckter Abfall in Form von Prospekten und eigentlicher nutzloser Werbung. Weltweit wird jeder fünfte gefällte Baum für die Papierproduktion verwendet. Insgesamt verbraucht jede Deutsche und jeder Deutscher durchschnittlich 241 kg Papier im Jahr, davon 90 kg grafisches Papier für Druck, Büro, Schule und Verwaltung. Die sparsame und bewusste Verwendung von Papier ist Wald- und Klimaschutz zugleich, denn die Wälder unserer Erde entziehen der Atmosphäre das Treibhausgas CO2 und sind damit zur Bekämpfung des Klimawandels besonders wichtig. Durch den Verzicht auf grafisches Frischfaser- oder Recycling-Papier können Sie jede Menge Bäume und das Klima schützen.
Quelle(n) : Öko-Institut (2015) nach ifeu (2006); vdp Papier (2019); SDW (2018) :
IN DEM ZUSAMMENHANG : 06. September 2021 | Online-Sprechstunde . . .
Antragstellung leicht gemacht ! Online-Sprechstunde Kommunalrichtlinie : Förderbaustein Abfallentsorgung ( mit Potenzialstudien )
[ https://www.klimaschutz.de/service/veranstaltungen/antragstellung-leicht-gemacht-online-sprechstunde-kommunalrichtlinie-abfallentsorgung_06.09.2021

Bei "Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan" steht also ganz eindeutig WOCHENBLATT.
Mit exakt dem gleichen Schriftzug wie bei dieser Werbebeilage namens ' Wochenblatt ' !
Das ist - so betrachtet - ganz eindeutig eine dem Sinne des BGB widersprechende irreführende Werbung und arglistige Täuschung des Konsumenten !
Bei diesem 'Amtsblatt' darf gar nicht 'Wochenblatt' stehen. Das ist es ja schließlich gar nicht ...
Auch wird in dem IMPRESSUM explizit darauf hingewiesen, dass es sich um das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan handelt. Und der Herausgeber und in dem Sinne verantwortlich für den amtlichen Teil ist eindeutig die Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, vertreten durch Herr Bürger­meister Dr. Stefan Spitzer (V.i.S.d.P.).

Das Amtsblatt Kusel-Altenglan erscheint ja - wie Ihnen sicher bekannt - wöchentlich freitags / samstags. Außer an Feiertagen.
Das Amtsblatt Kusel-Altenglan, so auch der anderen Verbandsgemeinden, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan verteilt. Und das mit einer derzeitigen Auflage von 12.550 Exemplare !
Das sind ( ca. ) 326.300 kg Abfall pro Jahr. Eine ganze Menge Tonnen. Das müssen Sie zugeben ?!
Wie ich den Angaben im Impressum bei "Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan" zudem entnehmen kann ist es eine für Sie als Verantwortliche verbindliche Tatsache, dass sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorhersehbaren Störungen nicht erfolgt sein sollte, das jeweils aktuelle Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan sowie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden kann.
Meine Weigerung Werbung zu empfangen wird vom Zusteller stets ignoriert !
[ https://themenwelten.rheinpfalz.de/rheinfalz-zeitung-briefkasten-zustellservice-pvg-presse-vertriebs-austraeger-79614
Auch wird dieses
"kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan verteilt" nicht von unvorhersehbaren Störungen verhindert.
Sie sollten also wirklich und auch umgehend [ ! ] dafür Sorge tragen, dass meine Person [ Ebenso wie alle anderen Bürger:Innen in der Region, welche das wünschen,  auch ! ] von dieser "Müllversorgung", in Form von reichlich mit Chemie bedrucktem Papierabfall, in ihren Briefkästen verschont wird.
Und Nein ! Dafür ist garantiert nicht der Verlag, die SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG, zuständig.
Auch nicht die Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH in Ludwigshafen, welche die
Herstellung erledigt.
Und ebenso nicht die PVG [ = https://www.pvg.de/impressum ], welche die Zustellung durch Minderbeschäftigte erledigt.
Die Zuständigkeit ist ganz eindeutig und gänzlich ohne Frage bei Ihnen, der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan !
Wenden Sie sich da doch bitte vertrauensvoll Online unter ' www.wochenblatt-reporter.de/zustellung '  an die hierbei beauftragten MitarbeiterInnen.
Oder eben telefonisch unter 0621 572498-40 bzw. mit der Durchwahl 41. Die helfen Ihnen sicher gerne bei dieser logistischen Herausforderung der Zukunft.
: In dem Zusammenhang auch ein geradezu dazu passendes Zitat, welches ich auf der Startseite von ' PVG Presse-Vertriebs-Gesellschaft mbH & Co. KG ' entdeckt habe :
» Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. «
— Stewart Alsop ( 1914-1974), amerik. Journalist —
Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (GG) schütz die freie Kommunikation en. Art. 5 Absatz 1 GG garantiert die Meinungsfreiheit.
Dieses Grundrecht schützt auch die Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten. Gehen Sie einfach von der Annahme aus, dass ich diese meine Meinung frei äußern und mit begeisterter Hingabe hier im Landkreis auch verbreiten werde.
In dem Sinne :
» Bürger:In hat die Freiheit, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. «
— Arno Wagener - Kundschaft des Jobcenter Landkreis Kusel —



: 002 : THEMA : KLIMASCHUTZMASSNAHME(n) :
Kommen wir doch jetzt zu dieser immer wieder beliebten Rubrik ' Kommunale Beschäftigungsinitiative ' ...
Dazu gehört natürlich wie selbstverständlich auch : Lokale Nachhaltigkeitsstrategie : ganz zwingend dazu.
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Lokale_Nachhaltigkeitsstrategie
: Wirkungsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement in Kommunen :
[ https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Monitor_Nachhaltige_Kommune/MNK_Leitfaeden.pdf
: Kommunen als zentrale Akteure nachhaltiger Entwicklung :
[ https://www.nachhaltigkeitsrat.de/........./Ausschuss_fuer_Nachhaltige_Entwicklung_zur_kommunalen-Nachhaltigkeit.pdf
Gut zu wissen: Für alle Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden, gelten für alle Antragsteller*innen verbesserte Bedingungen für alle Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie. Finanzschwache Kommunen können für ihr  Klimaschutzkonzept und – management bis Ende des Jahres sogar von einer Vollfinanzierung profitieren. 

AKTUELL + EINFACH MITMACHEN !
: A N M E R K U N G (en) : Nach einem ergänzenden Telefonat mit dem Projekträger Jülich kann ich Ihnen zusichern, dass nicht nur Kommunen, sondern gerade auch Bürger:Innen als Selbstständige und auch Kleinunternehmen, so auch KITA's, Sportvereine und was es sonst noch an zivilgesellschaftlichen Initiativen und Bestrebungen gibt, berechtigt sind einen Antrag zu stellen. Trotzdem möchte ich den Landrat, sowie die politischen Verantwortlichen im Landkreis, so auch in den Verbandsgemeinden und den Ortschaften in der Region, auffordern eigenständig zu reagieren.
Eine Projektskizze soll in der Regel wie folgt gegliedert werden :
    Ideendarstellung (kurze Beschreibung der Aufgabenstellung);
    Ergebnis von Informationsrecherchen (Datenbanken und Literatur) zum Stand der Wissenschaft und Technik mit folgendem Spektrum:
    o Vorhandene Erkenntnisse beim Interessenten und bei Dritten;
    o Darstellung, ob das Vorhabenziel bereits derzeit Gegenstand von Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen ist;
     eigene Einschätzung der Anwendungsmöglichkeiten;
    geschätzter Gesamtaufwand.
Sie können ja auch gerne mit mir persönlich Kontakt aufnehmen ?!
: KONT[R]AKT : www. c i t i Z E N n e t .de : 
Hochachtungsvoll und mit freundlichem Gruß ...
Arno Wagener




: D A T A S T O R E :



: Erstmals 100-Prozent-Förderung für ausgewählte kommunale Klimaschutzmaßnahmen möglich :
[ https://www.klimaschutz.de/service/meldung/erstmals-100-prozent-förderung-für-ausgewählte-kommunale-klimaschutzmaßnahmen
Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung erweitert das Bundesumweltministerium (BMU) zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr” und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" profitieren bis Ende 2021 von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. 
Die geänderten Förderquoten im Überblick :
    Kommunalrichtlinie : Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht (siehe Punkt 5 der Richtlinie).
Damit sind für finanzschwache Kommunen erstmals Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich (siehe Punkt 6.4 der Richtlinie), etwa für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement oder eine Fokusberatung.
Als finanzschwach gelten fortan solche Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird (siehe Punkt 5 der Richtlinie).
    Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr” :
Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben.
Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte.
Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 % (siehe Punkt 5 des Förderaufrufs). 
    Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ :
Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 % (siehe Punkt 5 des Förderaufrufs).
Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze Jahr über beantragen.
Die Antragsverfahren in den Förderaufrufen „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sind zweistufig :
Projektskizzen können jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden.
Aus allen Einreichungen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Jetzt persönlich beraten lassen :
Zu den Fördermöglichkeiten der NKI berät das Service- und Kompetenzzentrum :
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de.
Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet der Projektträger Jülich (PtJ) unter 030 20199-577 sowie per E-Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de.
: Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte :
: Förderung von investiven Maßnahmen in Kommunen :

= https://www.klimaschutz.de/modellprojekte
Um Kommunen bei der Nutzung der Potenziale zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen, fördert das Bundesumweltministerium kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.
: Programminformationen :
Förderregion : Bundesweit
Programmlaufzeit : 01. Jan. 2020 bis 31. Dez. 2022
Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden. Das Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten.
Bei den Vorhaben sollen die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz kommen. Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen.
Der Modellcharakter der Vorhaben soll sich auszeichnen durch :
    hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme;
    die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes;
    einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
    den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden;
    die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
    eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung.
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern :
    Abfallentsorgung,
    Abwasserbeseitigung,
    Energie- und Ressourceneffizienz,
    Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr sowie
    Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Verbesserte Förderbedingungen beim Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ !
Durch das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung profitieren Akteurinnen und Akteure beim Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge und Projektskizzen, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Im Überblick:
    Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte.
    Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
    Für alle anderen Antragstellenden reduziert sich der Eigenanteil auf 20 Prozent. Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln wird der Anteil auf 5 Prozent gesenkt.
: Aufbau des Förderaufrufs :
= Zweistufiger Wettbewerb =
1.         Projektskizze einreichen ...
Projektskizzen können in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus den innerhalb eines Antragsfensters eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
2.         Förderantrag stellen ...
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden.
Innerhalb eines Verbundprojekts sind die Förderanträge aufeinander abzustimmen.
: Kontakt :
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung - Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: +49 30 20199 – 35 10
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
= https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte
: NUR SO ALS BEISPIEL WEGEN DIESEN ( zumeist ) VIEL ZU HOHEN BORDSTEINEN :
Klimaschutz durch Radverkehr ...
Schicken Sie Ihre Idee ins Rennen !

[ https://www.klimaschutz.de/radverkehr
Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.
Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden.
: Kontakt :
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung - Forschungszentrum Jülich GmbH
Telefon: +49 30 20199 – 34 22
= https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr

: Weiterführende Informationen :

: Kommunalrichtlinie :
Bringen Sie den Klimaschutz in Ihrer Kommune nach vorn !
[ https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie ]
Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

[ QUELLE : https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/styles/teaser_image_slider_style/public/KRL-Grafik_2020.png : ]

Die Kommunalrichtlinie auf einen Blick . . .
    Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteur*innen.
    Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten profitieren bei ausgewählten Förderschwerpunkten von erhöhten Förderquoten.
    Bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden im Zuge des Corona-Konjunkturpakets Zuschüsse so bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich.



: M E D I A :



Die Projektträger im deutschen Forschungs- und Innovationssystem ...
4:04
https://www.youtube.com/watch?v=D2lH-DJN68A
Als Projektträger sind wir Dienstleister, die im öffentlichen Auftrag das Forschungs- und Innovationssystem Deutschlands stärken. Wir unterstützen insbesondere die Vorbereitung, Umsetzung und Erfolgskontrolle öffentlicher Programme in Forschung, Innovation und Bildung. Wir beraten, gestalten, verwalten und sichern die sachgerechte und erfolgsorientierte Verwendung öffentlicher Fördermittel. Die meisten Projektträger arbeiten in ihren Aufgabenfeldern wie eine den Ministerien nachgeordnete Behörde, d.h. wir können direkt Verwaltungsakte erlassen. Unsere Auftraggeber sind vor allem Bundes- und Landesministerien.

Wir orientieren uns in unserer Tätigkeit an forschungspolitischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, adressieren globale Herausforderungen, setzen geltendes Recht um und tragen zu Innovation und Wertschöpfung und damit zu Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland bei. Unsere Auftraggeber unterstützen wir beratend und operativ. Zielgruppe unserer Leistungen sind die Akteure des deutschen Forschungs-, Innovations- und Bildungssystems und hier vor allem Interessenten an einer Projektförderung.
+ + + https://www.youtube.com/user/ptjuelich/videos + + +

Tutorial zum Einreichen eines easy-Online-Antrags im Rahmen der Kommunalrichtlinie
10:19
https://www.youtube.com/watch?v=s9hoqNrHF9s
Dieses Tutorial erklärt, wie Sie einen Antrag im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) des Bundesumweltministeriums über das elektronische Einreichungssystem easy-Online einreichen können.
Dies wird exemplarisch am Förderschwerpunkt „Klimaschutz bei der LED-Innen- und Hallenbeleuchtung“ im Video veranschaulicht.
Für eine erfolgreiche Antragsstellung ist es erforderlich, dass Sie sich mit den Inhalten und Vorgaben der Kommunalrichtlinie vertraut machen.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter :
[ https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen ]

Bitte lesen Sie vor Antragstellung unbedingt die spezifischen Informationen im jeweiligen
Hinweisblatt für strategische Förderschwerpunkte bzw. für investive Förderschwerpunkte !
Und natürlich auch die Richtlinie  zur Förderung von Klimaschutzprojekten  im kommunalen Umfeld  „Kommunalrichtlinie“ vom 22. Juli 2020 !
[ https://www.ptj.de/..../richtlinie-zur-foerderung-von-klimaschutzprojekten-im-kommunalen-umfeld-kommunalrichtlinie-vom-22-juli-2020.pdf ]

Sie werden überrascht sein !?
Antrag, aber auch Anträge, stellen lohnt sich für Bürger:Innen und das Klima ganz sicher !

: H I N W E I S :
Projektträgerschaft der Nationalen Klimaschutzinitiative wechselt vom Projektträger Jülich zur Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH ...
Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ) wahrgenommene Projektträgerschaft für die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) wird zum 1. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergehen.
[ https://www.z-u-g.org
[ https://www.international-climate-initiative.com/de/service/suche?

Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium ( BMU ) gegründet wurde.
[ https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesumweltministerium-gruendet-gesellschaft-fuer-projektfoerderung
Einer Verlautbarung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) soll "ZUG" Förderaktivitäten flexibler organisieren.
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH unterstützt das Ministerium dabei, seine förderpolitischen Zielsetzungen zu verwirklichen.
Die ZUG wird zunächst vor allem Förderprogramme im Auftrag des BMUB administrativ und inhaltlich begleiten und so eine Vielzahl politischer Schwerpunktthemen im Bereich des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes in Maßnahmen umsetzen helfen.


: Beratungsangebote zur Kommunalrichtlinie :
[ https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/beratungsangebote ]
Der schnelle Weg zu einem gelungenen Förderantrag !

Sie möchten mit einer Förderung über die Kommunalrichtlinie ein Klimaschutzprojekt umsetzen und demnächst einen Antrag stellen ?
Dann bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung an :
Nutzen Sie die Angebote und stellen Sie uns Ihre Fragen !
Mit einem vollständig ausgefüllten und gut gestellten Antrag können Sie zur Verringerung der Bearbeitungszeiten beitragen.
1. Die Klima-Infoline :
Bei allgemeinen Informationen und Fragestellungen zu den Förderschwerpunkten der Kommunalrichtlinie wenden Sie sich an unsere Kolleginnen und Kollegen der Klima-Infoline!
Wir infomieren Sie über alle Fragen rund um das Antragsgeschehen, die benötigten einzureichenden Formulare und geben z.B. Hinweise zu den Förderquoten und zur Antragsberechtigung allgemein.
Sie erreichen uns:
Montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr sowie
Freitags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 030 20199-577
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
2. Online-Sprechstunde :
Antragsstellung leicht gemacht !
Die nächsten Termine „Antragstellung leicht gemacht“ :
    Montag, 06. September: Abfallentsorgung (mit Potenzialstudien)
    Donnerstag, 23. September: Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
    Montag 27. September - Sondersprechstunde: Klimaschutz für Bildungträger
    Montag 08.11.2021 Nachhaltige Mobilität, Radverkehr
3. Antragspaten (für Erstantragstellende) :
Ihre Institution stellt zum ersten Mal einen Antrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie und Sie benötigen konkrete Unterstützung, Schritt-für-Schritt ?
Dann fragen Sie nach einem Antragspaten bzw. einer Antragspatin !
Mit Ihnen gemeinsam geht ein Experte oder eine Expertin des Projektträgers persönlich am Telefon die einzelnen Schritte in Ihrer Vorhabenbeschreibung durch, leitet Sie durch das Antragssystem easy-Online sowie KRL-Online (für die Förderschwerpunkte 2.8, 2.9 und 2.10) und bespricht die ggf. noch offenen Fragen zum Excel-Berechnungsformular bis zum finalen Antrag.
: DAZU AUCH :
Aller Anfang ist leicht :
Mit Unterstützung des SK:KK ...
[ https://www.klimaschutz.de/beratung/skkk

: Basiswissen Projektförderung :
[ https://www.ptj.de/projektfoerderung/basiswissen

: Antragsberechtigung :
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und Selbständige sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, in Einzelfällen auch Kommunen oder Verbände von Kommunen und kommunale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Kirchen. Einzelne Programme sind speziell Antragstellern vorbehalten, die die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der EU-Kommission erfüllen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können eine Förderung von bis zu 100 Prozent erhalten.

: WENDEN SIE SICH DOCH DA DIREKT AN DIE QUELLE :

Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich
Tel.: 02461 61-2626
Fax: 02461 61-5837
E-Mail: ptj@fz-juelich.de
[ https://www.fz-juelich.de/ptj ]



Aber nun zur Aarhus-Konvention und ihrer Umsetzung ...
Und was geht mich diese internationale 'Rechtsnorm' überhaupt an ? + !



: Gesetzliche Grundlagen :
[ https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/oeffentlichkeitsbeteiligung
[ https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/teilhabe-am-umweltschutz/gesetzliche-grundlagen
[ https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/die-aarhus-konvention ]
Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
= https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:22005A0517(01)
: Umweltinformationsgesetz :
[ https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005
[ https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/UIG.pdf
[ https://www.bmu.de/gesetz/umweltinformationsgesetz
: Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten :
[ https://www.bgbl.de...Bundesanzeiger_BGBl...1629925785902
= https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/71CD2CD6BC525271FE427FE59B1E307D/bgbl106s2819_6288.pdf
: Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG :
[ https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg
[ https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg/UmwRG.pdf
[ https://www.bmu.de/gesetz/gesetz-ueber-ergaenzende-vorschriften-zu-rechtsbehelfen-in-umweltangelegenheiten-nach-der-eg-richtlinie-2003-35-eg
: Zugang zu Gerichten :
[ https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/zugang-zu-gerichten
: Handbook on Access to Justice under the Aarhus Convention (PDF extern, 1,1 MB) :
[ https://www.bmu.de/download/handbook-on-access-to-justice
= https://unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/a.to.j/AnalyticalStudies/handbook.final.pdf
ÜBRIGENS
Gefunden bei www.nachhaltigkeitsstrategie.de !
Der Nachhaltigkeitsstrategie von Baden-Württemberg ....
Eine Site, welche ich wirklich der Kommune und auch unserer Klimaschutzmangerin nur empfehlen kann !

Und auch hier besteht die Möglichkeit einer Förderung kommunaler Initiativen im Bereich Klimaschutz !

: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt :
[ https://skew.engagement-global.de
17 ZIELE FÜR EINE GLOBAL NACHHALTIGE KOMMUNE
AGENDA 2030 FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG : 2. Auflage 2020 :
[ https://skew.engagement-global.de/praxisbeispiele.html?file=files/2_Mediathek/Mediathek_Microsites/SKEW/Themen/Global_Nachhaltige_Kommune/Fact_Sheets/2020%20SDG%20Fact%20Sheets/EG_17_Ziele_SDG-FactSheets2020_bf.pdf
: Kommunale Partnerschaften und internationale Kommunalbeziehungen :
Kommunale Partnerschaften sind ein wichtiger Teil der Entwicklungspolitik, besonders weil sie die Menschen verbinden und direkt beteiligen. Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) unterstützt die Kommunen dabei, sich in Entwicklungs- und Klimapartnerschaften für Nachhaltigkeitsziele einzusetzen.
https://skew.engagement-global.de/kommunale-partnerschaften-und-internationale-kommunalbeziehungen.html
Auf dem Weg zu Ihrem Engagement ...
Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt ist Ihr Kompetenzzentrum für kommunale Entwicklungspolitik und arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
https://kommunal.engagement-global.de
: Finanzierungsratgeber :
Nachhaltige Projekte und persönliches Engagement verdienen sinnvolle Förderung und beste Beratung.
Unsere Förderdatenbank bietet Ihnen dafür den perfekten Einstieg. Profitieren Sie außerdem von den Erfahrungen anderer Kommunen und Nichtregierungsorganisationen: Unsere Projektbeispiele geben Anregungen, wie Sie Ihre Ziele bestmöglich realisieren können.
[ https://skew.engagement-global.de/finanzierungsratgeber.html
# https://skew.engagement-global.de/mediathek.html
+ https://skew.engagement-global.de/publikationen.html

FÜR DEN BÜRGER + die Innen ...

: Alle Fördermittel für Modernisierung & Neubau :

[ https://www.co2online.de/ueber-uns ]
[ https://www.co2online.de/foerdermittel ]
[ https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/foerdermittelcheck ]

: Breaking News :
Endspurt beim Gründerwettbewerb "Pioniergeist 2021" : Die  Bewerbungsfrist endet am 31. August 2021 !
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich während der letzten fünf Jahre selbstständig gemacht haben oder in diesem Jahr gründen werden, können sich noch bis zum 31. August 2021 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für den Gründerpreis „Pioniergeist 2021“ bewerben. Der Preis für das beste Gründungskonzept ist mit 15.000 Euro dotiert, der Zweit- und der Drittplatzierte erhalten 10.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro. Darüber hinaus vergeben die Business Angels Rheinland-Pfalz [ https://business-angels-rlp.de <info@business-angels-rlp.de> ] einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro für die beste Gründungsidee. Da sollte Bürger:In sich doch umgeehend bewerben ! + ?
Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.pioniergeist.rlp.de abrufbar.
Wettbewerb : Innovationspreis 2022 - Bewerbungen ab 15.10.2021 möglich !
Der Innovationspreis wird gemeinsam vom Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz und den rheinland-pfälzischen Arbeitsgemeinschaften der IHKs und der HWKs ausgelobt. Bewerbungen um den Innovationspreis 2022 können ab 15. Oktober 2021 eingereicht werden. Der Sonderpreis der Wirtschaftsministerin 2022 ist dem Thema „Digitalisierung von Fahrzeugen – Digitale Innovationen für PKW, LKW und mobile Anwendungen in Industrie und Landwirtschaft“ gewidmet.
Weitere Informationen zum Wettbewerb bekommst du hier :
https://innovationspreis.rlp.de/de/innovationspreis-rheinland-pfalz

+++ Save the Date +++




: P S :
Von Consul habe ich meinem Sachbearbeiter auch schon erzählt. Ja wirklich !
Und sogar einen Förderantrag gestellt. Welcher bis Heute aber negiert und vollständig ignoriert wird. Es ist wirklich nicht einfach als 'Kunde' mit diesen "AGB" und dann noch diesem 'Jobcenter Landkreis Kusel' . . .



: Agenda 2030, SDGs und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie :
[ https://www.wpn2030.de/sdgs-und-dns ]
Die Agenda 2030 wurde im im September 2015 von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet !
: Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 25. September 2015 :
[ https://www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf ]
Sie wurde mit breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft in aller Welt entwickelt und stellt einen Meilenstein in der jüngeren Geschichte der Vereinten Nationen dar. Die Agenda 2030 gilt für alle Staaten dieser Welt ! Gilt bedeutet genauso wie bei diesem Beschluss 2015 in Paris, dass das jeweilige Regelwerk bei all den darin enthaltenden 'Schwammigkeiten' absolut verbindlichen Rechtscharakter hat.
Entwicklungsländer, Schwellenländer und Industriestaaten, ja sogar der Landkreis Kusel-Altenglan : Alle müssen ihren Beitrag leisten !
Resultierend darau ergab sich beispielsweise auch die
In der Nachhaltigkeitsstrategie bekennt sich die Bundesregierung unter anderem dazu, den Nachhaltigkeitsgedanken in allen Politikfeldern weiter zu stärken.
Sie benennt sechs Prinzipien für nachhaltige Entwicklung :
1. nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent überall anwenden
2. global Verantwortung wahrnehmen
3. natürliche Lebensgrundlagen stärken
4. nachhaltiges Wirtschaften stärken
5. sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern und
6. Bildung, Wissenschaft und Innovationen als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen
: ZIELBILD :
Ein „nachhaltiges“ Deutschland muss ein fortschrittliches, innovatives, offenes und lebenswertes Land sein. Es zeichnet sich durch hohe Lebensqualität und wirksamen Umweltschutz aus. Es integriert, ist inklusiv und grenzt nicht aus, schafft Chancen für eine gleichberechtigte Teilha-be aller Menschen in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Es nimmt seine internationale Verantwortung wahr.
: UMSETZUNG :
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen vor allem vier Gremien mit jeweils unterschiedlichen Funktionen, die die sogenannte Architektur der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bilden.
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung fungiert dabei als zentrales Steuerungsorgan.
: Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung :
[ https://www.bundesregierung.de...staatssekretaersausschuss-fuer-nachhaltige-entwicklung-426412
: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung :
[ https://www.bundestag.de/nachhaltigkeit
: Rat für Nachhaltige Entwicklung :
[ https://www.nachhaltigkeitsrat.de
: Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 :
[ https://www.wpn2030.de

Und die die Geschäftsstelle der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 ist dann das Institute for Advanced Sustainability Studies e.V. (IASS), also das Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung ganz bequem per Mail zu erreichen unter : info.wpn2030@iass-potsdam.de ...

Bitte Wenden !
Wissen(schaft) für eine nachhaltige Entwicklung Deutschlands.
Eine kritische Reflexion der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 anlässlich der Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
[ https://www.wpn2030.de/wp-content/uploads/2019/12/wpn2030-Relexionspapier2019.pdf
: B L A B L A :





Nachhaltiges Wirtschaften setzt ebenso eine nachhaltige Arbeitswelt voraus. Um endlich auf den Pfad einer nachhaltigen Entwicklung zu gelangen, führt kein Weg daran vorbei, auch unsere Arbeitswelt nachhaltig zu gestalten. Erst wenn nachhaltige Arbeit in den Fokus rückt, sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Wirtschaft wirklich zukunftsfähig zu gestalten.
Nicht erst die durch Covid-19 offengelegten nationalen wie globalen Ungleichheiten und Verwundbarkeiten lassen die Nicht-Nachhaltigkeit als zutreffende Beschreibung unseres gegenwärtigen Wirtschaftens erscheinen. Schon ein Blick auf die im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen beschlossenen Sustainable Development Goals (SDGs) und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, dass es noch ein langer Weg ist, bis auch reiche Nationen wie die Bundesrepublik Deutschland den Pfad der nachhaltigen Entwicklung einschlagen.
Zwischen den Zielen und den bisherigen Fortschritten dorthin klafft noch eine gewaltige Lücke.
Nachhaltige Entwicklung ist dabei als notwendiger Teil der kontinuierlichen Veränderung von Rahmenbedingungen für unsere Gesellschaft zu begreifen – sie ist nicht verhandelbar. Die Ausrichtung an Nachhaltigkeitszielen ist also weder als bloßes Marketinginstrument noch lediglich als Belastung von uns Bürger zu verstehen. Vielmehr gilt es, der sich gegenwärtig stellenden Herausforderung, eine Nachhaltigkeitstransformation zu gestalten, mit Mut, Offenheit und Veränderungsbereitschaft zu begegnen. Nur dann kann Deutschland auch auf den Märkten der Zukunft bestehen.
Nicht bezahlte Tätigkeiten, etwa Hausarbeit oder die Sorge für und Pflege von Angehörigen, aufzuwerten und nicht gewinnorientierte Unternehmensformen zu fördern, spielt eine wichtige Rolle in der Nachhaltigkeitsdebatte. Zudem sollten in bestehenden Unternehmen alternative Arbeitsformen ausprobiert werden, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. So sollten beispielsweise Unternehmen - aber auch kommunale Stellen - unter wissenschaftlicher Begleitung die Vor- und Nachteile des mobilen Arbeitens gezielt erproben – und zwar sowohl unter sozialen ( z. B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, freie Wahl des Arbeitsortes ), ökologischen ( z. B. weniger Verkehr, weniger Emissionen durch [Reise-]Verkehr ) als auch wirtschaftlichen ( z. B. statt Reisen mehr Zeit für relevante Aufgaben, effizienteren Einsatz der Kapazitäten ohne Arbeitsintensivierung ) Gesichtspunkten.
Die aktuelle Situation hat mit der erheblichen Ausweitung von mobilen Arbeitsformen Möglichkeitsräume eröffnet, die es zu nutzen gilt.

: : Zur Wertigkeit der Deutschen Nation : :








Deutschland im Herzen Europas muss als Vorreiter einen eigenen Weg gehen, um aus einer verselbstständigten Eigendynamik vorherrschender Marktinteressen auszubrechen und somit in Einheit und Wirtschaftsunion mit der europäischen Gemeinschaft Richtung weisend in Emanzipation gegenüber überholten und sich selbst die Lebensgrundlage zerstörenden Marktmechanismen einer geeinten Menschheit Zukunft zu ermöglichen.

Die Stabilität der Weltgesellschaft ist heute mehr denn je durch zunehmende wirtschaftliche Ungleichheiten, soziale Ungerechtigkeiten und ökologische Grenzüberschreitungen bedroht. Der ärmere Teil der Menschheit verbraucht in einer verzweifelten Überlebensstrategie alle seine noch verfügbaren biologischen Ressourcen, weil andere Perspektiven nicht vorhanden sind.

Die verherrlichte Überflussökonomie der reichen Länder treibt Raubbau an den mineralischen Ressourcen und greift damit ebenfalls massiv zerstörerisch in die Biosphäre ein. So entzieht die gesamte Menschheit sich und den nachfolgenden Generationen ihre Lebensgrundlagen. Der neoliberale Marktfundamentalismus löst dieses Problem nicht - ihm fehlt der ordnungspolitische Rahmen.

Europa als Idee und wirtschaftliche Einheit braucht Neues und wirkliche Veränderung als Alternative zum Einheitsbrei US-amerikanischer Prägung um das Zusammenwachsen der Völker, Kulturen und Nationen entscheidend mitbestimmen zu können.

Global betrachtet muss [ ! ] ein Staat ähnlich wie die BRD aus dem normalen Wirtschaftsmechanismus aussteigen - radikal und konsequent - um die Trägheit der Masse in Bewegung zu versetzen.

Wir können, mutige und notwendige Reformen vorausgesetzt, Lähmung und Blockade überwinden und wieder zum Antreiber und Vorbild für Europa werden.

Wir werden diese Reformen einfordern müssen ? Und das müssen wir dann auch gemeinsam tun.
Und es geht. Dann geht es auch der Wirtschaft gut. Wir müssen es nur tun !

Dieses bedingt aber Aufklärung und Verdeutlichung, welche Werte Leben ermöglichen und somit Bestand vor den Herausforderungen unserer menschlichen Existenz im globalen Miteinander des beginnenden 3. Jahrtausends haben können.


• 100 % • DEUTSCHLAND •
Unsere Klima Wahl 2021 !

Die hier liegenden Chancen zu ergreifen ist im ureigenen Interesse von uns Menschen. Bürger und auch Bürgerin ! Es bedarf allerdings auch einer klaren politischen Gestaltung von Rahmenbedingungen, damit auch die Verantwortlichen des Landkreis ihre Verantwortung wahrnehmen.

All denjenigen, die sich gar um die Zukunft Sorgen machen, versprach der damalige Außenminister und SPD-Vorsitzende :

» Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint. «
— Willy Brandt —






: P A R T E DE S H I T S T O R M : : Abstimmung(en) gemäß Art. 20 (2) GG :


::. Anfrage wegen Kooperation + Zusammenarbeit .::
2021 ist für Menschen auf Planet Erde Zeit Kooperation und Zusammenarbeit zu wagen !
: Ich zitiere da immer gerne das Ende einer Mail an [ u.dilg @ brot-fuer-die-welt.de ] von 2005 :

»  Unabhängig davon sollten wir zusammen arbeiten.    
Wenn es trotz der gemeinsamen Zielsetzung möglich erscheint. «
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Gestattet mir bitte - aber es ist das Jahr 2021 auf Planet Erde - diesen Hang zum [ ~ ich drücke es einfach mal so aus um nicht euch Leuten, der hochverehrten Leserschaft, direkt auf den Schnibbelwutz zu treten ~ ] Sarkasmus . . .
Sie erwarten - du erwartest - doch nicht ernsthaft, dass ich mich für die Formgebung von Inhalten im Internet verantwortlich fühle oder es diesen anderen Wesen mit zumeist zwei Beinen bei dem derzeit auf diesem kleinen Planeten namens Erde statt findenden Messen und Wiegen allzu einfach mache . . .
Nebenbei bemerkt :
    • Es geht nicht um Form.
    • Nur um Inhalt !
Aber das ist manchen Menschen [ eigentlich Vielen / genau genommen ca. 98,73482 % der Population ] ja auf ihrem Weg [ ~ Tao / Dharma ] gänzlich abhanden gekommen oder einfach schlichtweg egal . . .

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Dharma (Sanskrit, m., धर्म, dharma; Pali: Dhamma) beinhaltet Gesetz, Recht und Sitte, ethische und religiöse Verpflichtungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dharma
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» P L A N S W I T H I N P L A N S «
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: PARTE DE SHITSTORM :
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(•‿•)
 
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RazorBlade™
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#vote2021 #vota2021 #wahl2021

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» Duplication is the key of success ! «