Hallo Fr. Lettang ...
Cash / CONSUL / Corona /
Einverständniserklärung Rentenversicherung. Mal wieder der so
bezeichnete Abschnitt-D-Antrag.
Dann die dringende erforderliche Kostenübernahme für einen
Arztbesuch, um mir so etwas Antibiotika besorgen zu können.
Und natürlich die von Ihnen doch recht unbürokratisch von
meinem Vermieter geforderte Benennung eines Einzugs - bzw.
Umzugstermin ...
UM DIE
RECHTSCHREIBEFEHLER KÜMMERE ICH MICH SPÄTER ODER VIELLEICHT
AUCH GAR NICHT ...
Randbemerkungen
zu Planspiel Tag 7402 ( H I S T O R Y )
Time is on my
side, 1964, The Rolling Stones
Tag 1 :
01.11.2000
Wie mir mein Vermieter um 14:05 Uhr am
vergangenen Mittwoch, den 05.05.2021 mitgeteilt hat,
haben Sie Ihm den Eingang des Mietvertrag bestätigt und
möchten jetzt noch das genaue Einzugsdatum. Deswegen habe ich
ich auch am Donnerstag, den 06. Mai, mit Herr Andreas Körbel
ein ausführliches Telefonat. Ja. Auch wegen den 140 Seiten
Auflistung wegen den ausstehenden und immer noch nicht mit
einem Bescheid oder gar einer sachlich korrekten Erwiderung
beglückten Antragstellungen und Eingaben meiner Person. [
Seite 29 [ 8 ] ANTRAGSTELLUNG / MAHNUNG des Schreiben von
10.03.2021 ]. Insbesondere wegen dem Mehrbedarf und dem Antrag
auf Kostenübernahme [ Mail 15.2. - 4.3.2021 ] sollten Sie da
wirklich mal langsam in die Hufe kommen. Herr Körbel hat mich
darauf aufmerksam gemacht, dass es ja notwendig ist, gerade
auch bei diesen doch recht eigenwilligen und dann noch
elementare Grundrechte des Bürger einschränkenden
Corona-Bestimmungen, vorab nachzufragen, ob der Umzug Ihnen,
werte Behörde, genehm ist und auch Ihren Vorstellungen eines
angemessenen Wohnraum für einen erwerbslosen Mitbürger
entspricht. Ich habe extra vorab meinem Vermieter darauf
aufmerksam gemacht und nach dem Telefonat mit Ihrem
Vorgesetzten nochmal bei meinem Vermieter, Herr Rüdiger Klein,
nachgefragt.
JA. Das hat er getan. Telefonisch bei Ihnen im Amt, soweit ich
das richtig verstanden habe.
Soweit hat ja Alles seine Ordnung und Richtigkeit. Meinen
Sie nicht auch, Frau Lettang.
Nun aber zu Ihrer Frage wegen dem
Umzugstermin !
Sicherlich im Zusammenhang mit meinem Antrag
"jobcenter_kusel_20210430_umzugskosten" ?!
Und dem anhängigen Verfahren, derzeit in irgendeinem
Aktenstapel beim Bundessozialgericht ...
Der Mietvertrag ist ab dem 1. Mail ! Und die
Rechtmäßigkeit des Mietverhältnisses ist ja insoweit ohne
Frage. Die Kündigung wegen Eigenbedarf, da die Mutter bzw.
Schwiegermutter da jetzt zur Pflege unter gebracht werden
muss.
Wir - also Herr Klein, Bekannte und
Verwandte und natürlich ich - haben auch wirklich Monate
lang gesucht. Aber nichts Passendes, schon gar nicht im
Rahmen dieser doch dem Wohnungsmarkt keinesfalls
entsprechenden Mietpbergrenzen Ihrer Behörde entsprechend,
gefunden.
Siehe in dem Zusammenhang das Widerspruchsverfahren mit dem
Aktenzeichen W- 279/ 2019// 6594 bzw. dem derzeit immer
noch anhängigen Verfahren beim Bundessozialgericht in
Kassel mit dem Geschäftzeichen : L 3 AS 78/20 + S 3 AS
1272/19. Das interessiert doch Herr Ass. jur. Peter Simon
doch sicherlich. So auch bestimmt mein Antrag 'Wohnraumbeschaffungskosten'
wegen der kommenden, sie stimmen
mir da sicher zu, umfassenden und notwendigen Wohnungssuche.
Und JA. Da arbeite ich gerade 'dran. Und war auch schon am
Bahnhof wegen Monatskarte für den ÖPNV und möglicherweise
notwendigen Ausgaben außerhalb der Region. Corona macht das
Leben, so auch eine Wohnungssuche mit so ja täglich
notwendigem Negativ-Test, nicht gerade einfacher . . .
Bei dem Auszug aus der Wohnung im Erdgeschoss musst ich ja
nicht renovieren, da ich das ja bei Einzug getan habe. Jetzt
in diesem Eckhaus ist es ja genau anders herum. Keine
Renovierung beim Einzug, da der Vormieter sich darum gekommert
hat, und nur die gesetzlich verpflichtenden
Schönheitsreparaturen bei Auszug.
Jetzt aber aber wirklich zu
Ihrer Frage wegen dem Umzugstermin !
Wegen der Besonderheit des Wochenende, weil
der Vermieter da nicht helfen konnte und ich - sich auch im
Interesse Ihrer Behörde und dem schon etwas desolaten
Haushaltsplan dieser staatlichen Stellen zur Verwaltung der
nicht nur hierzulande expandierenden Erwerbslosigkeit - keine
Umzugshelferkosten beantragen wollte, und meiner
gesundheitlich doch schon recht angeschlagenenen körperlichen
Konstitution meiner Person habe ich das dann in Etappen
erledigt.
1. Mai ( Samstag ~ Tag der Arbeit =
Packen / Kleinkram / Zahnbürste / Matratze / Bettzeug )
Samstag war ja der Tag der Arbeit. Da feiern
wir Proletarier aller Länder doch !?
Und wir huldigen am Altar der Arbeit dem vom
"Kapital" und der ( noch ) herrschenden Klasse verordneten
Glaubensgrundsatz.
Sie doch sicher auch,
Frau Lettang. Oder haben Sie das etwa nicht getan,
werte Frau Lettang. Das muss doch wirklich nicht sein ! Nur
weil Sie in einem den Menschen verachtenden System namens
Hartz4 oder eben - wie im SGB so benannt - einem Jobcenter
arbeiten müssen Sie sich doch bei den Demo's, Umzügen und
sonstigen Festivitäten nicht deswegen schämen. Sie sollten
dann an solchen Märschen des deutschen Arbeitertums ungeniert
teilnehmen. Oder ansonsten zu Hause eben eine Kerze auf dem
TV, dem Volksempfänger, in stiller Andacht an dieses Epos von
Arbeit oder eben 'Jobcenter' entzünden.
Proletarier aller Länder. Vereinigt euch.
Das sollten wir auch übergreifend vor oder hinter dem
Schreibtisch in einem 'Jobcenter' tun . . .
2. Mai ( Sonntag, Ruhetag ~ Tag des Herrn
bzw. der Dame )
Am Sonntag , dem Tag des Herrn oder eben
auch einer Dame, war ich einfach mal faul. Habe auch da mal
mit gemacht. War christlich.
Habe mich also gründlich von den Strapazen
und der Mühsal der vergangenen Woche und gewissermaßen ja des
vergangenen Jahres ausgeruht.
3.Mai ( Montag ~ Möbel, Küche,
Waschmaschine, Hausrat )
Und jetzt harre ich nur
noch des Bescheid wegen meiner Karton und der Berechnung der
Kosten incl. Umzugswagen, und den zwangsläufig damit
verbundenen Kosten meines Sohnes aus Hamburg als Fahrer und
Helfer. Dann hole ich mir auch meinen einzig allein
verbliebenden Hausrat von dem seiner Mama von derem Speicher
ab.
Der Antrag betreffend den 'Wohnraumbeschaffungskosten'
wegen der kommenden, sie stimmen mir da sicher zu,
umfassenden und notwendigen Wohnungssuche kommt. Und, da
können Sie auch Herr Andreas Körbel vielleicht mal
einen Bescheid geben, die Unterlagen wegen der
Rentenversicherung auch. Obwohl ich ihm ja dazu meinen
Standpunkt schriftlich am 30.04.2021 bzw. bei unserem letzten
Telefonat vergangenen Donnerstag schon in aller Deutlichkeit
mit geteilt habe. Wozu wieder duldend die Verneinung der
Zuständigkeit Ihrer Behörde bei meinem bereits ausreichend in
den vergangenen Jahren nicht nur bei Ihrer Behörde
artikulierten Begehren nach Selbstständigkeit und einem Leben
unabhängig von den 'AGB' eines so im SGB bezeichneten
'Jobcenter' erdulden. Das sehe ich einfach nicht ein !
Werte Frau Daniela
Lettang. Sie kümmern sich schon mal um die Akte
betreffend der Gesundheitsmatratze, dem Mehrbedarf wegen
meiner mittlerweile durch eindeutiges Verschulden seitens
Ihrer Behörde arg angegriffenen Gesundheitszustand, den leider
immer noch ausstehenden Renovierungskosten, und natürlich der
- wie im Antrag
'jobcenter_kusel_20191203_kdu_liste_anschaffungen' beantragten
(Schlaf)Couch für Gäste [ + Bettwäsche ]. Das kommt auch
irgendwann die Tage oder in den nächsten Wochen noch. Auch
wegen den anderen bereits 2019 beantragten, nunmehr erforderlichen, und insoweit statthaften,
Wohnraumerstausstattunggegenständen;
welche bei der doch seitens Ihrer Behörde recht eigenwilligen
'Wohnraumerstausstattungbewilligung' nicht berücksichtigt
wurden.
Insbesondere die Couch brauche ich [ z.B. ] für meinen
Umzugshelfer, damit dieser dann ausgeruht und entspannt
wieder nach Hamburg zurück fahren kann. Und ich konnte immer
noch nicht, beisielsweise, eine kleine feine Nachttischlampe
für diese (Schlaf)Couch für Gäste
und auch nicht für mich finden.
Aber, da wollte ich mich ja wirklich nicht
lumpen lassen, ein Bett und auch einiges Sonstiges, habe
ich mir schon im Sozialkaufhaus besorgt.
Das brauchen Sie auch icht zu zahlen.
Nur was da sonst noch fehlt. Und bereits am 03. Dezember
2019 beantragt wurde und anscheinend seitens Ihrer Behörde
bei Ihren sicherlich tiefschürfenden Überlegungen nicht
berücksichtigt wurde. Ab dem 15. Mai - vorher schafee ich
es echt nicht mit dem Auspacken der Karton - stehe ich
Ihnen auch gerne, wie bereits 2020 von Ihnen gefordert,
für eine eingehende Wohnraumbesichtigung zur Verfügung.
CORONA
Vergessen Sie bitte nicht Maske und einen entsprechenden
Negativ-Test. Sicher ist sicher. Das verstehen sie doch ?!
Und keine Angst ! Da
brauchen Sie sich wirklich keine Sorgen machen. Den
Termin 14.05.2021 wegen einem Widerspruch bei der
vollkommen unzureichenden 'Corona-Hilfe' habe ich völlig
im peripheren Fokus meines Interesse. Lassen Sie sich
wegen den beantragten FFP3-Masken im Zusammenhang mit GG
Art. 2 (2) bitte etwas Passendes einfallen. Ein wirklich
grundlegender Schutz sollte bei der anzunehmend zu
erartenden Welle 'X' wirklich gratis und in
ausreichendem Umfang jedem Bürger schon vorab vor dem
Ernstfall zur Verfügung stehen. Und - nur meine Meinung
dazu - ich finde wirklich : Deutsche Masken für deutsche
Bürger. Und natürlich diese unbeschreiblich weiblichen
Bürgerinnen.
Cash
/ CONSUL / Einverständniserklärung
Rentenversicherung
Wegen 'Consul' und
meinen Ambitionen Anfang Oktober 2021 eine Abstimmung
gemäß Grundgesetz Art. 20 (2) zu ermöglichen habe ich
dir schon erzählt ? + !
Nein ??? Doch. Das habe ich getan. Ganz bestimmt sogar .
. .
Es ist sozusagen
als "Wahlnachlese" konzipiert, um etwas formal
so vollkommen korrekte Abstimmung im Rahmen des
Artikel 20 (2) unseres allseits geliebten
Grundgesetz zu verwirklichen. Ich
hatte diese feine Software in meinem Schreiben vom
07.01.2021 im Zusammenhang mit meiner Antragstellung und
diesem Bürgernetz schon erwähnt. Auch in einem Schreiben
am 24.03.2021. Bestimmt. Das habe ich getan. Ganz
alleine nur wegen dieser meiner Selbstständigkeit und
Unabhängigkeit von den 'AGB' Ihrer im SGB sicherlich
irrtümlich als 'Jobcenter' bezeichneten Behörde.
Siehe dazu die Mail : 31 Dec 2020 23:58:02. Ja. Das habe ich so gerade
eben noch im vergangenen Jahr geschafft.
Und dann noch - ordentlich wie ich nun mal bin - am
07.01.2021 postalisch auf Papier und unterschrieben bei
Ihnen eingereicht.
Und seit der ersten Antragstellung im Jahre 2019 habe
ich dazu also bisher keinerlei Bescheid vom Team M &
I bekommen.
Das ist irgendwie schoin
ganz schön Scheiße. Also keine schöne oder gar
wohlschmeckende Scheiße. Nein. Einfach nur Scheiße.
Gestatten Sie mir bitte diese zwar fäkale, aber
vollkommen zutreffende Wortwahl, um die "Untätigkeit'
Ihrer Behörde in den vergangen Jahren zu definieren.
Das geht mir mit euch Behördentypen nun schon seit 30
Jahren so.
Bisher habe ich das ja eher zenmäßig und in Duldsamkeit
hingenommen. Bzw. es war mir einfach scheißeagal was ihr
Fuzzis da an Scheiße mit mir als Bürger fabriziert. Aber
jetzt, gerade wegen der Installation von 'Consul' und
der Entwicklung einer dabei notwendigen Infrastruktur [
~ Kosten Internetpräsenz, Erweiterung Providervertrag,
Serverbetrieb etc. ] und dem sowieso schon engen
Zeitplan, kann ich das geltendes Recht beugende
Verhalten Ihrer Behörde nicht länger hinnehmen.
Am
30.04.2021, das ist möglicherweise Ihrer Aufmerksamkeit
vollkommen entgangen, habe ich im Anschluss an diese von
mir seit 2019 beantragte "amtsärztliche" Untersuchung
eine so im Sinne der
UN-BRK bezeichnete "multidisziplinäre
Bewertung" beantragt.
Siehe
dazu im Speziellen Artikel 12 (5) der
UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) !
Und
passend dazu einen so von mir bezeichneten
'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten'
von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der
Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als
Selbstständiger evaluieren zu können.
Die Aussage von Herrn
Franzen also der von Ihrer Behörde mit dieser
Untersuchung beauftragte 'Amtsarzt' aus dem
betreffenden Gutachten seiner Person :
Eine berufliche Integration in den
allgemeinen Arbeitsmarkt halte ich für aussichtslos.
Ob er mit einer selbstständigen
Tätigkeit erfolgreich sein wird, halte ich für
fraglich.
Die Teilnahme an einer Maßnahme halte ich auch für
wenig zielführend.
Ich gehe davon aus, dass seine Erwerbsfähigkeit
dauerhaft aufgehoben ist.
Neben der in
der Aktenlage eindeutiug bekannten Fakten und
Erkenntnisse der 'Jobcenter' bzw. Sozialämter
vorab, im Speziellen des Jobcenter
Berlin im Jahr 2012, sollte dieses von
Ihrer Behörde nach langem Zögern in Auftrag
gegebene Gutachten durch einen Arzt /
Psychologen Ihres Vertrauen doch ausreichend
sein, um eine ausreichende Bewertung der
Einschränkungen meiner Erwerbsfähigkeit bzw.
bestehenden Berufsunfähigkeit feststellen zu
können.
Wozu also eine erneute Untersuchung der de
facto im 'allgemeinen' Arbeitsmarkt nicht
vorhandenen Erwerbsfähigkeit meiner Person.
Das ist dich
schon längst durch das
seitenes Ihrer Behörde
erstellte Gutachten erledigt.
Und welchen Antrag meinen Sie
dabei. Das sollten sie dann aber genau dazu
schreiben.
Ich habe also keinen Antrag auf
Berufsunfähigkeit oder wegen
Erwerbsunfähigkeit gestellt.
Das können Sie sich also
vollständig und 100% von der Backe schmincken.
Oder wird das jetzt nur mit 'k' geschrieben.
Damit ich diese
Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann
benötige ich die Auszahlung der bereits beantragten
5.000 € und dazu vorab natürlich ebenso zum frühst
möglichen Termin unter Berücksichtigung des
'Zitiergebot' einen schriftlich ausführlich begründeten
Bescheid !
Das natürlich sollten
Sie in eindeutigem Zusammenhang mit GG Art. 20 [ 1 ] und
diesem so bezeichneten Abschnitt-D-Antrag sehen.
Da warte ich auch schon
seit 2019 auf einen Bescheid. Seit diesem Corona keinen
störenden Publikumsverkehr mehr. Und trotzdem passiert
nicht. Feiert ihr da jetzt etwa heimlich Orgien. Seid
ihr etwa in Welzuntergangsstimmung wegen dieser
Klimakrisa. Völlig in Depressionen versackt.
Dann kommt da aber
langsam wieder 'raus. Und macht gefälligst eure Arbeit.
Und denkt wirklich an diese Kostenübernahme wegen einem
Arztbesuch.
In dem Sinne verbleibe
ich hochachtungsvoll und wie ( fast ) immer mit
freundlichen Grüßen . . .
Arno Wagener