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Betreff: Einzugstermin / Telefonat mit Herr Andreas Körbel + diverse Themen . . .
Datum: Mon, 10 May 2021 14:16:52 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Fr. Daniela Lettang <daniela.lettang@kv-kus.de>, TEAM M & I <jobcenter-m&i@kv-kus.de>


Hallo Fr. Lettang ...
Cash / CONSUL / Corona / Einverständniserklärung Rentenversicherung. Mal wieder der so bezeichnete Abschnitt-D-Antrag.
Dann die dringende erforderliche Kostenübernahme für einen Arztbesuch, um mir so etwas Antibiotika besorgen zu können.
Und natürlich die von Ihnen doch recht unbürokratisch von meinem Vermieter geforderte Benennung eines Einzugs - bzw. Umzugstermin ...
UM DIE RECHTSCHREIBEFEHLER KÜMMERE ICH MICH SPÄTER ODER VIELLEICHT AUCH GAR NICHT ...

Randbemerkungen zu Planspiel Tag 7402 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 1 : 01.11.2000

Wie mir mein Vermieter um 14:05 Uhr am vergangenen Mittwoch,  den 05.05.2021 mitgeteilt hat, haben Sie Ihm den Eingang des Mietvertrag bestätigt und möchten jetzt noch das genaue Einzugsdatum. Deswegen habe ich ich auch am Donnerstag, den 06. Mai, mit Herr Andreas Körbel ein ausführliches Telefonat. Ja. Auch wegen den 140 Seiten Auflistung wegen den ausstehenden und immer noch nicht mit einem Bescheid oder gar einer sachlich korrekten Erwiderung beglückten Antragstellungen und Eingaben meiner Person. [ Seite 29 [ 8 ] ANTRAGSTELLUNG / MAHNUNG des Schreiben von 10.03.2021 ]. Insbesondere wegen dem Mehrbedarf und dem Antrag auf Kostenübernahme [ Mail 15.2. - 4.3.2021 ] sollten Sie da wirklich mal langsam in die Hufe kommen. Herr Körbel hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es ja notwendig ist, gerade auch bei diesen doch recht eigenwilligen und dann noch elementare Grundrechte des Bürger einschränkenden Corona-Bestimmungen, vorab nachzufragen, ob der Umzug Ihnen, werte Behörde, genehm ist und auch Ihren Vorstellungen eines angemessenen Wohnraum für einen erwerbslosen Mitbürger entspricht. Ich habe extra vorab meinem Vermieter darauf aufmerksam gemacht und nach dem Telefonat mit Ihrem Vorgesetzten nochmal bei meinem Vermieter, Herr Rüdiger Klein, nachgefragt.
JA. Das hat er getan. Telefonisch bei Ihnen im Amt, soweit ich das richtig verstanden habe.
Soweit hat ja Alles seine Ordnung und Richtigkeit. Meinen Sie  nicht auch, Frau Lettang.

Nun aber zu Ihrer Frage wegen dem Umzugstermin !
Sicherlich im Zusammenhang mit meinem Antrag "jobcenter_kusel_20210430_umzugskosten" ?!
Und dem anhängigen Verfahren, derzeit in irgendeinem Aktenstapel beim Bundessozialgericht ...

Der Mietvertrag ist ab dem 1. Mail ! Und die Rechtmäßigkeit des Mietverhältnisses ist ja insoweit ohne Frage. Die Kündigung wegen Eigenbedarf, da die Mutter bzw. Schwiegermutter da jetzt zur Pflege unter gebracht werden muss.
Wir - also Herr Klein, Bekannte und Verwandte und natürlich ich - haben auch wirklich Monate lang gesucht. Aber nichts Passendes, schon gar nicht im Rahmen dieser doch dem Wohnungsmarkt keinesfalls entsprechenden Mietpbergrenzen Ihrer Behörde entsprechend, gefunden.
Siehe in dem Zusammenhang das Widerspruchsverfahren mit dem Aktenzeichen
W- 279/ 2019// 6594 bzw. dem derzeit immer noch anhängigen Verfahren beim  Bundessozialgericht in Kassel mit dem Geschäftzeichen : L 3 AS 78/20 + S 3 AS 1272/19. Das interessiert doch Herr Ass. jur. Peter Simon doch sicherlich. So auch bestimmt mein Antrag 'Wohnraumbeschaffungskosten' wegen der kommenden, sie stimmen mir da sicher zu, umfassenden und notwendigen Wohnungssuche. Und JA. Da arbeite ich gerade 'dran. Und war auch schon am Bahnhof wegen Monatskarte für den ÖPNV und möglicherweise notwendigen Ausgaben außerhalb der Region. Corona macht das Leben, so auch eine Wohnungssuche mit so ja täglich notwendigem Negativ-Test, nicht gerade einfacher . . .
Bei dem Auszug aus der Wohnung im Erdgeschoss musst ich ja nicht renovieren, da ich das ja bei Einzug getan habe. Jetzt in diesem Eckhaus ist es ja genau anders herum. Keine Renovierung beim Einzug, da der Vormieter sich darum gekommert hat, und nur die gesetzlich verpflichtenden Schönheitsreparaturen bei  Auszug.

Jetzt aber aber wirklich zu Ihrer Frage wegen dem Umzugstermin !
Wegen der Besonderheit des Wochenende, weil der Vermieter da nicht helfen konnte und ich - sich auch im Interesse Ihrer Behörde und dem schon etwas desolaten Haushaltsplan dieser staatlichen Stellen zur Verwaltung der nicht nur hierzulande expandierenden Erwerbslosigkeit - keine Umzugshelferkosten beantragen wollte, und meiner gesundheitlich doch schon recht angeschlagenenen körperlichen Konstitution meiner Person habe ich das dann in Etappen erledigt.
1. Mai ( Samstag ~ Tag der Arbeit = Packen / Kleinkram / Zahnbürste / Matratze / Bettzeug )
Samstag war ja der Tag der Arbeit. Da feiern wir Proletarier aller Länder doch !?
Und wir huldigen am Altar der Arbeit dem vom "Kapital" und der ( noch ) herrschenden Klasse verordneten Glaubensgrundsatz.
Sie doch sicher auch, Frau Lettang. Oder haben Sie das etwa nicht getan, werte Frau Lettang. Das muss doch wirklich nicht sein ! Nur weil Sie in einem den Menschen verachtenden System namens Hartz4 oder eben - wie im SGB so benannt - einem Jobcenter arbeiten müssen Sie sich doch bei den Demo's, Umzügen und sonstigen Festivitäten nicht deswegen schämen. Sie sollten dann an solchen Märschen des deutschen Arbeitertums ungeniert teilnehmen. Oder ansonsten zu Hause eben eine Kerze auf dem TV, dem Volksempfänger, in stiller Andacht an dieses Epos von Arbeit oder eben 'Jobcenter' entzünden.
Proletarier aller Länder. Vereinigt euch. Das sollten wir auch übergreifend vor oder hinter dem Schreibtisch in einem 'Jobcenter' tun . . . 
2. Mai ( Sonntag, Ruhetag ~ Tag des Herrn bzw. der Dame )
Am Sonntag , dem Tag des Herrn oder eben auch einer Dame, war ich einfach mal faul. Habe auch da mal mit gemacht. War christlich.
Habe mich also gründlich von den Strapazen und der Mühsal der vergangenen Woche und gewissermaßen ja des vergangenen Jahres ausgeruht.
3.Mai ( Montag ~ Möbel, Küche, Waschmaschine, Hausrat )
Und jetzt harre ich nur noch des Bescheid wegen meiner Karton und der Berechnung der Kosten incl. Umzugswagen, und den zwangsläufig damit verbundenen Kosten meines Sohnes aus Hamburg als Fahrer und Helfer. Dann hole ich mir auch meinen einzig allein verbliebenden Hausrat von dem seiner Mama von derem Speicher ab.
Der Antrag betreffend den 'Wohnraumbeschaffungskosten' wegen der kommenden, sie stimmen mir da sicher zu, umfassenden und notwendigen Wohnungssuche kommt. Und, da können Sie auch Herr Andreas Körbel vielleicht mal einen Bescheid geben, die Unterlagen wegen der Rentenversicherung auch. Obwohl ich ihm ja dazu meinen Standpunkt schriftlich am 30.04.2021 bzw. bei unserem letzten Telefonat vergangenen Donnerstag schon in aller Deutlichkeit mit geteilt habe. Wozu wieder duldend die Verneinung der Zuständigkeit Ihrer Behörde bei meinem bereits ausreichend in den vergangenen Jahren nicht nur bei Ihrer Behörde artikulierten Begehren nach Selbstständigkeit und einem Leben unabhängig von den 'AGB' eines so im SGB bezeichneten 'Jobcenter' erdulden. Das sehe ich einfach nicht ein !
Werte Frau Daniela Lettang. Sie kümmern sich schon mal um die Akte betreffend der Gesundheitsmatratze, dem Mehrbedarf wegen meiner mittlerweile durch eindeutiges Verschulden seitens Ihrer Behörde arg angegriffenen Gesundheitszustand, den leider immer noch ausstehenden Renovierungskosten, und natürlich der - wie im Antrag 'jobcenter_kusel_20191203_kdu_liste_anschaffungen' beantragten (Schlaf)Couch für Gäste [ + Bettwäsche ]. Das kommt auch irgendwann die Tage oder in den nächsten Wochen noch. Auch wegen den anderen bereits 2019 beantragten, nunmehr erforderlichen, und insoweit statthaften, Wohnraumerstausstattunggegenständen; welche bei der doch seitens Ihrer Behörde recht eigenwilligen 'Wohnraumerstausstattungbewilligung' nicht berücksichtigt wurden. Insbesondere die Couch brauche ich [ z.B. ] für meinen Umzugshelfer, damit dieser dann ausgeruht und entspannt wieder nach Hamburg zurück fahren kann. Und ich konnte immer noch nicht, beisielsweise, eine kleine feine Nachttischlampe für diese (Schlaf)Couch für Gäste und auch nicht für mich finden.
Aber, da wollte ich mich ja wirklich nicht lumpen lassen, ein Bett und auch einiges Sonstiges, habe ich mir schon im Sozialkaufhaus besorgt.
Das brauchen Sie auch  icht zu zahlen. Nur was da sonst noch fehlt. Und bereits am 03. Dezember 2019 beantragt wurde und anscheinend seitens Ihrer Behörde bei Ihren sicherlich tiefschürfenden Überlegungen nicht berücksichtigt wurde. Ab dem 15. Mai - vorher schafee ich es echt nicht mit dem Auspacken der Karton - stehe ich Ihnen auch gerne, wie bereits 2020 von Ihnen gefordert, für eine eingehende Wohnraumbesichtigung zur Verfügung.
CORONA
Vergessen Sie bitte nicht Maske und einen entsprechenden Negativ-Test. Sicher ist sicher. Das verstehen sie doch ?!
Und keine Angst ! Da brauchen Sie sich wirklich keine Sorgen machen. Den Termin 14.05.2021 wegen einem Widerspruch bei der vollkommen unzureichenden 'Corona-Hilfe' habe ich völlig im peripheren Fokus meines Interesse. Lassen Sie sich wegen den beantragten FFP3-Masken im Zusammenhang mit GG Art. 2 (2) bitte etwas Passendes einfallen. Ein wirklich grundlegender Schutz sollte bei der anzunehmend zu erartenden Welle 'X' wirklich gratis und in ausreichendem Umfang jedem Bürger schon vorab vor dem Ernstfall zur Verfügung stehen. Und - nur meine Meinung dazu - ich finde wirklich : Deutsche Masken für deutsche Bürger. Und natürlich diese unbeschreiblich weiblichen Bürgerinnen.
Cash / CONSUL / Einverständniserklärung Rentenversicherung
Wegen 'Consul' und meinen Ambitionen Anfang Oktober 2021 eine Abstimmung gemäß Grundgesetz Art. 20 (2) zu ermöglichen habe ich dir schon erzählt ? + !
Nein ??? Doch. Das habe ich getan. Ganz bestimmt sogar . . .

Es ist sozusagen als "Wahlnachlese" konzipiert, um etwas formal so vollkommen korrekte Abstimmung im Rahmen des Artikel 20 (2) unseres allseits geliebten Grundgesetz zu verwirklichen. Ich hatte diese feine Software in meinem Schreiben vom 07.01.2021 im Zusammenhang mit meiner Antragstellung und diesem Bürgernetz schon erwähnt. Auch in einem Schreiben am 24.03.2021. Bestimmt. Das habe ich getan. Ganz alleine nur wegen dieser meiner Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von den 'AGB' Ihrer im SGB sicherlich irrtümlich als 'Jobcenter' bezeichneten Behörde.
Siehe dazu die Mail :
31 Dec 2020 23:58:02.  Ja. Das habe ich so gerade eben noch im vergangenen Jahr geschafft.
Und dann noch - ordentlich wie ich nun mal bin - am 07.01.2021 postalisch auf Papier und unterschrieben bei Ihnen eingereicht.
Und seit der ersten Antragstellung im Jahre 2019 habe ich dazu also bisher keinerlei Bescheid vom Team M & I bekommen.
Das ist irgendwie schoin ganz schön Scheiße. Also keine schöne oder gar wohlschmeckende Scheiße. Nein. Einfach nur Scheiße.
Gestatten Sie mir bitte diese zwar fäkale, aber vollkommen zutreffende Wortwahl, um die "Untätigkeit' Ihrer Behörde in den vergangen Jahren zu definieren.
Das geht mir mit euch Behördentypen nun schon seit 30 Jahren so.
Bisher habe ich das ja eher zenmäßig und in Duldsamkeit hingenommen. Bzw. es war mir einfach scheißeagal was ihr Fuzzis da an Scheiße mit mir als Bürger fabriziert. Aber jetzt, gerade wegen der Installation von 'Consul' und der Entwicklung einer dabei notwendigen Infrastruktur [ ~ Kosten Internetpräsenz, Erweiterung Providervertrag, Serverbetrieb etc. ] und dem sowieso schon engen Zeitplan, kann ich das geltendes Recht beugende Verhalten Ihrer Behörde nicht länger hinnehmen.
Am 30.04.2021, das ist möglicherweise Ihrer Aufmerksamkeit vollkommen entgangen, habe ich im Anschluss an diese von mir seit 2019 beantragte "amtsärztliche" Untersuchung eine so im Sinne der UN-BRK bezeichnete "multidisziplinäre Bewertung" beantragt.
Siehe dazu im Speziellen Artikel 12 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) !
Und passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können.
Die Aussage von Herrn Franzen also der von Ihrer Behörde mit dieser Untersuchung beauftragte 'Amtsarzt' aus dem betreffenden Gutachten seiner Person :
Eine berufliche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt halte ich für aussichtslos.
Ob er mit einer selbstständigen Tätigkeit erfolgreich sein wird, halte ich für fraglich.
Die Teilnahme an einer Maßnahme halte ich auch für wenig zielführend.
Ich gehe davon aus, dass seine Erwerbsfähigkeit dauerhaft aufgehoben ist.

Neben der in der Aktenlage eindeutiug bekannten Fakten und Erkenntnisse der 'Jobcenter' bzw. Sozialämter vorab, im  Speziellen des Jobcenter Berlin im  Jahr 2012, sollte dieses von Ihrer Behörde nach langem Zögern in Auftrag gegebene Gutachten durch einen Arzt / Psychologen Ihres Vertrauen doch ausreichend sein, um eine ausreichende Bewertung der Einschränkungen meiner Erwerbsfähigkeit bzw. bestehenden Berufsunfähigkeit feststellen zu können.
Wozu also eine erneute Untersuchung der de facto im 'allgemeinen' Arbeitsmarkt nicht vorhandenen Erwerbsfähigkeit meiner Person.

Das ist dich schon längst durch das seitenes Ihrer Behörde erstellte Gutachten erledigt.
Und welchen Antrag meinen Sie dabei. Das sollten sie dann aber genau dazu schreiben.
Ich habe also keinen Antrag auf Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit gestellt.
Das können Sie sich also vollständig und 100% von der Backe schmincken. Oder wird das jetzt nur mit 'k' geschrieben.
Damit ich diese Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann benötige ich die Auszahlung der bereits beantragten 5.000 € und dazu vorab natürlich ebenso zum frühst möglichen Termin unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid !
Das natürlich sollten Sie in eindeutigem Zusammenhang mit GG Art. 20 [ 1 ] und diesem so bezeichneten Abschnitt-D-Antrag sehen.
Da warte ich auch schon seit 2019 auf einen Bescheid. Seit diesem Corona keinen störenden Publikumsverkehr mehr. Und trotzdem passiert nicht. Feiert ihr da jetzt etwa heimlich Orgien. Seid ihr etwa in Welzuntergangsstimmung wegen dieser Klimakrisa. Völlig in Depressionen versackt.
Dann kommt da aber langsam wieder 'raus. Und macht gefälligst eure Arbeit. Und denkt wirklich an diese Kostenübernahme wegen einem Arztbesuch.
In dem Sinne verbleibe ich hochachtungsvoll und wie ( fast ) immer mit freundlichen Grüßen . . .
Arno Wagener