--------- RazorBlade ---------
ABSTIMMUNG + KLIMAKLAGE
----- Klimanotstand & Co. -----

【 A 】

: SUBJECT : 
DATA : 
- KLAGE - INFLATION / REGELSATZ HARTZ IV - SGB II / SGB XII -
HIStory Hartz IV
WORK IN PROGRESS
FORTSCHRITTLICHE ARBEIT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!




【 B 】HIStory !

Hier ( Eine reine Baustellenseite ! ) etwas zu diesem Hartz IV ...
+ Dem nur als vollkommen unzureichend zu kennzeichnenden Regelsatz . . .

» Und wir wollen das System unbürokratischer gestalten. Aber es muss auch darum gehen, dass die Leistungen angemessen sind. In dieser schwierigen Situation dürfen wir diejenigen nicht vergessen, die aus existenziellen Gründen auf die Leistungen des Staates angewiesen sind. « ( Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales )


CHRONIK

ARCHIV

AGENDA-GESETZE

Die wichtigsten Gesetze zur Durchsetzung des in der Kanzlerrede vom 14.03.2003 angekündigten Sozialabbaus sowie weiterführende Materialien:

Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt
GKV-Modernisierungsgesetz
Hartz IV
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
Rentenkürzungen
Rentenniveausenkung

Viele der Agenda-Gesetze erhielten ihre endgültige Fassung erst im Rahmen des Vermittlungsverfahrens Mitte Dezember 2003
Unions-Papier zu den wesentlichen Ergebnissen des Vermittlungsverfahrens vom 18.12.2003

WIE ARBEITNEHMER GESCHRÖPFT WERDEN ...

Das Programm des Kanzlers und dessen Folgen.
Foliensatz zur Agenda-Rede vom 14. März und den absehbaren Folgen [Stand: 10.06.2003]

BRIEFWECHSEL !

Franz Müntefering (SPD-Vorsitzender) an die Betriebsräte vom 16.07.2004
Antwort des Betriebsrats der Münchener ZeitungsVerlag GmbH & Co. KG vom 26.08.2004

c / o - Portal Sozialpolitik -




Für Erwerbslosenverband Deutschland e.V. i.Gr. ist die dann geltende neue Höhe der 'Regelsätze' für das Gelingen der 'Reform', bezeichnet als 'Bürgergeld', nur ein 'eher unwesentliches' Kriterium. Diese sind jedoch schon beim derzeitigen Stand der Dinge dringenst auf ein menschenwürdiges so von mir bezeichnetes 'psycho-sozio-kulturelles' Existenzminimum anzuheben.
Erforderlich ist dabei primär nun vorab die Bewertung der rechtlichen Grundlagen durch das BVerfG für ein langfristig sozial verantwortliches 'bedingungsloses' Grundeinkommen.
Also sozusagen ein 'BGemB' mit exakt definierten Bedingungen.
Dringend und akut - also sofort - sind aber für davon Betroffene vor allem Nachbesserungen der bisher vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen, welche in rein politischer 'Willkür' und das geltende Recht beugend erfolgten, bei den Hartz-IV+SGBXII-Regelsätzen.
Ebenso ist bei der gänzlichen Vernachlässigung der Not leidenden Renter+innen, und ebenfalls bedürftiger Leistungsberechtigte/r im ALG I - System, ein deutlicher Handlungsbedarf.
Generell sollten die Regelsätze umgehend um 129 Euro pro Monat (siehe SG Karlsruhe, Beschluss vom 24.03.2021 - S 12 AS 711/21 ER Urteil) erhöht werden. Diese Umsetzung sollte mit der Zielsetzung nach einer zwingend erforderlichen Neuberechnung, also auch bei den Methoden zu deren Berechnung, erfolgen, um daraus resultierend dauerhaft angemessene Regelsätze und ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Die zuletzt bei diesem 'Bürgergeld' der amtierenden 'Ampelkoalition' getroffene Aussage, dass die Grundsicherung ab dem 1. Januar 2023 zusätzlich pro Monat "angemessen steigen" wird, ist dabei keinesfalls verbindlich ausreichend, um das derzeitige Existenzminimum wirklich grundlegend zu sichern, wie es bereits vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird.
SIEHE IN DEM ZUSAMMENHANG :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/3_klage_cash_002_anlage_history.html
http://erwerbslosenverband.org/klage/3_klage_cash_003_anlage_aktuelle-sozialpolitik.html

Der in Form eines "Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gem. § 86 b Abs. 2 SGG" vom hiesigen Sozialgericht in Speyer, in Form einer 'Richtervorlage' zur direkten Entscheidung durch das so benannte BVerfG, geforderte Handlungsbedarf bedingt die zeitnahe Umsetzung durch den Gesetzgeber und gilt dann somit sofort ebenfalls als Richtschnur für zuständigen Instanzen bei der Verwaltung von 'Erwerbslosigkeit'.
Für eine solche Forderung kann man auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranziehen :

Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.

(BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140)

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.

(BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144)

Sozialstaat steht den Menschen zur Seite ???

Die Auswirkungen der Pandemie und steigende Lebenshaltungskosten treffen viele Menschen in Deutschland hart.
Die Bundesregierung hat zwei Entlastungspakete geschnürt, um die finanziellen Auswirkungen abzufedern.
Eine weitere Regelung im Gesetz betrifft alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben.
Sie erhalten einmalig 200 Euro. Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro.
Im parlamentarischen Verfahren hatte die Bundesregierung die Summe von ursprünglich 100 Euro auf 200 Euro verdoppelt.
Heil erklärte dazu: „Wir erhöhen die Einmalzahlungen für alle, die Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen beziehen, auf 200 Euro, um die Menschen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen."

Einmal-Bonus und Kinderbonus . . .
Alleine dieser verbal das Recht beugende Sprachgebrauch widerspricht der Realität !

Die Inflation in Deutschland liegt laut Statistischem Bundesamt im April bei 7,4 Prozent. Das bedeutet, dass die Preise des zur Berechnung verwendeten Musterwarenkorbs im Durchschnitt um 7,4 Prozent gestiegen sind. Was jedoch nicht gestiegen ist, ist der Hartz-IV-Regelsatz. Bereits zu Beginn des Jahres 2022 hatte die Bundesregierung eine Sonderzahlung wegen der Corona-Pandemie angekündigt.

Die Bundesregierung hat den Einmal-Bonus, mit dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgefangen werden sollen, aufgrund der gestiegenen Strompreise auf 200 Euro verdoppelt.

Anspruch auf den Bonus haben Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet.

Ausbezahlt werden soll der Bonus ab Juli 2022. Der Sofortzuschlag wird allerdings nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht zusammen mit den Regelleistungen überwiesen, sondern erst ab bzw. im laufenden Monat Juli. Für den Anspruch der Einmalzahlung wird automatisch ein Bescheid seitens des Jobcenters zugestellt. Ein gesonderter Antrag ist also nicht notwendig. Bei Personen, bei denen der Anspruch noch nicht feststeht, kann die Auszahlung erst später erfolgen.

Auch ab Juli soll der Kinderbonus in Höhe von 20 Euro regelmäßig monatlich ausgezahlt werden. Erhalten sollen den Zuschlag alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Kinderzuschlag haben.

Zudem sollen auch alle, die Arbeitslosengeld I beziehen, unterstützt werden – und zwar mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Der Bonus steht laut dem zugehörigen Gesetzesentwurf Personen zu, „die im Monat Juli 2022 mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.“

Am 20.05.2022 haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Bundesregierung: Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Bundesregierung: Mehr Unterstützung in der Grundsicherung

: GESETZLICHE GRUNDLAGEN :

"Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze" vom 23. Mai 2022 ...
Bundesgesetzblatt Teil I 2022 Nr. 17 vom 27.05.2022

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl122s0760.pdf
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
§ 144 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
Leistungsberechtigte, denen für den Monat Juli 2022 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel gezahlt werden und deren Regelsatz sich nach der Regelbedarfsstufe 1, 2 oder 3 der Anlage zu § 28 ergibt, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. 2Leistungsberechtigten, für die die Regelbedarfsstufe 3 gilt, ist die Leistung nach Satz 1 zusammen mit dem Barbetrag nach § 27b Absatz 3 oder § 27c Absatz 3 auszuzahlen; die Einmalzahlungen für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel sind Bruttoausgaben nach § 46a Absatz 2 Satz 1.

Weiterführende Informationen

Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz

Einführung eines Sofortzuschlages von 20 Euro monatlich (ab Juli 2022 bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII und BVG, die Leistungen nach den für Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder für die die Eltern Kinderzuschlag erhalten. - Einmalzuschlag für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII, des AsylbLG und des BVG in Höhe von 200 Euro je Person für den Monat Juli 2022. Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. - Aus der Ukraine Geflüchtete werden in den Rechtskreis des SGB II bzw. SGB XII (bisher: AsylbLG) einbezogen. 

Vorentwürfe

Referentenentwurf des BMAS/BMFSFJ v. 03.03.2022

Gesetzgebung

Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 20/1411 v. 13.04.2022

1. Lesung - Plenarprotokoll 20/31 v. 28.04.2022 (S. 2755 - 2771)

Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 09.05.2022

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziale - BTDrs 20/1768 v. 11.05.2022

2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 20/34 v. 12.05.2022 (S. 3133 - 3145)

Rentner dagegen gehen völlig leer aus.
Richtiggehend „wütend“ ist der Sozialverband VdK !
Auch Rentnerinnen und Rentner müssten entlastet werden.

„Die Lebenshaltungskosten steigen explosionsartig, aber sie werden von der Regierung im Stich gelassen“, so die Präsidentin Verena Bentele in der Bild. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) verwies in der "Bild" darauf, dass Rentner "ebenso von den explodierenden Energie- und Lebensmittelpreisen" betroffen seien wie Arbeitnehmer.
Der Verband fordert daher für Rentner "die gleiche finanzielle Entlastung" wie für Arbeitnehmer.
"Denn viele wissen einfach nicht mehr, wie sie den Gürtel noch enger schnallen sollen."
Man brauche also ein drittes Entlastungspaket, in dem gezielt Rentner mit kleinem Einkommen entlastet würden.

Eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) belege, dass die bisher vorgesehenen staatlichen Entlastungen die Mehrausgaben von Rentnern kaum ausgleichen würden. Bei einem alleinlebenden Rentner mit einem Einkommen von unter 900 Euro würden demnach nur neun Prozent der zusätzlichen Belastung kompensiert.

(Dazu auch : einherzfuerrentner.de :)

9,3 Millionen Rentner sind in Deutschland von Armut betroffen, jede zweite Rente liegt unter 900 Euro.
(Quelle: Bundesregierung 2019)
Sie haben ihr Leben lang gearbeitet, Kinder großgezogen und unsere Wirtschaft nach dem Krieg maßgeblich wieder angekurbelt. Dennoch reicht ihre Rente oftmals noch nicht einmal für das Nötigste. Wir machen uns für die Rentner in Deutschland stark, unterstützen sie in ihrer finanziellen Not und holen sie aus ihrer Einsamkeit heraus. Denn Achtung und Respekt sind das Fundament der Menschlichkeit.
Über eine Million Senioren beziehen zur Rente aufstockende Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe).
Die Scham, Hilfe anzunehmen oder zum Sozialamt zu gehen, ist riesengroß. Somit ergibt sich eine sehr hohe Dunkelziffer.
Es ist die Generation, die immer alles allein geschafft und sich durchgekämpft hat. Oftmals müssen sie für eine neue Matratze hungern, verletzen sich, weil sie nur noch schlecht sehen und sich keine neue Brille leisten können oder sie verzichten auf die Reha, weil sie einfach kein Geld für einen Jogginganzug oder Turnschuhe haben.
Gemeinsam können wir den Rentnern ein Leben in Würde ermöglichen.


» Im Umgang mit alten Menschen zeigt die Gesellschaft ihr wahres Gesicht. «

— Erwin Carigiet ( https://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Carigiet ) —

» Einen verdienten Mann im Alter seinem Schicksal zu überlassen, ist eine Undankbarkeit, von der auch die Wilden nichts wissen, bei denen das Alter geehrt ist und der Jugend mit seinem geprüften Rate dienet. «

— Johann Gottfried von Herder ( https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Gottfried_Herder ) —

» Armut im Alter ist ein großes Unglück. Ist diese gebannt und die Gesundheit geblieben, so kann das Alter ein sehr erträglicher Teil des Lebens sein. «

— Arthur Schopenhauer ( https://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Schopenhauer ) —

» Wer behauptet, das Älterwerden ist eine einfache Sache, der lügt. Ich kenne keine Frau, der es angenehm ist, Falten zu kriegen und das, was man an äußerlicher Attraktivität einbüßt, durch sogenannte innere Werte zu ersetzen. Unsere Jugendkult-Gesellschaft hat keinen Respekt vor dem Alter. «

— Benoîte Groult ( https://de.wikipedia.org/wiki/Benoîte_Groult ) —

» Meine Ethik sagt mir, daß man Wohnungen für alte Leute mitten ins Leben setzen muß. «

— Renzo Piano ( https://de.wikipedia.org/wiki/Renzo_Piano ) —

Bundesrat stimmt der Hartz IV Erhöhung um 3 Euro zu ...

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen. Die Regelbedarfsstufen steigen damit 2022 um 0,76 Prozent.

Grundlage für das kommende Jahr sind die Bedarfssätze aus dem laufenden Jahr, die nach dem jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelten Mischindex fortgeschrieben werden. Er setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Die derzeitige Inflationsrate von über 4 Prozent wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Basis für die Festlegung der Regelsätze ist eine Einkaufs- und Verbraucherstichprobe alle fünf Jahre; zuletzt erfolgte sie 2018. In Jahren ohne Stichprobe werden die Regelsätze nach dem Mischindex fortgeschrieben.

Angesichts der nahenden kalten Jahreszeit warnt der Sozialverband VdK Deutschland vor drastischen Auswirkungen der steigenden Energiepreise. Die Bundesregierung müsste zum Beispiel die tatsächlichen Energiepreise bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigen und entsprechend jährlich anpassen. Hartz-IV- und Grundsicherungsempfänger:innen sind zudem überdurchschnittlich stark von den steigenden Lebensmittelpreisen betroffen.

Zum 1. Januar 2022 steigt der Regelsatz um 3 Euro ...

Mehr als fünf Millionen Erwachsene und Kinder in der Hartz-IV-Grundsicherung erhalten im kommenden Jahr höhere Sozialleistungen. Das Bundeskabinett hat am 15. August 2021 eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel beschlossen. Alleinstehende Erwachsene sollen künftig 449 Euro monatlich bekommen, bisher 446 Euro. Paare und Bedarfsgemeinschaften sollen künftig 404 Euro bekommen (plus 3 Euro). Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt erhalten 360 Euro. Der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren soll um 3 Euro auf 376 Euro angehoben werden. Für bis zu 5-jährige Kinder soll es einen Aufschlag auf 285 Euro (plus 2 Euro) geben. Für 6- bis 13-jährige Kinder wird der Regelbedarf ebenfalls um 2 Euro auf 311 Euro angehoben. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Regelsätze werden jährlich entlang der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Die jährlichen Mehrausgaben werden im Entwurf der Verordnung für die Hartz-IV-Grundsicherung auf etwa 190 Millionen Euro beziffert. Die Anhebung wirkt sich aber auch auf rund eine halbe Million Menschen in der Grundsicherung für Ältere und auf das Asylbewerberleistungsgesetz aus.

Scharfe Kritik kommt von Opposition, Gewerkschaften und Verbänden.

Bundesregierung: Regelsätze steigen ab 2022

: Sozialschutzpaket III :

Allen volljährigen Leistungsberechtigten, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und die alleine oder in einer Partnerschaft leben, wird zum Ausgleich der coronabedingten zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro durch die Jobcenter im Mai 2021 automatisch ausgezahlt.

Weiterführende Informationen

Mit dem Sozialschutz-Paket III erhalten erwachsene Leistungsberechtigte mit Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II), Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Monat Mai 2021 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 Anspruch auf eine dieser Sozialleistungen besteht.
„Die Einmalzahlung von 150 Euro soll Haushalte mit geringem Einkommen entlasten. Denn auch sie hatten während der akuten Phase der Coronavirus-Pandemie höhere Lebenshaltungskosten, insbesondere durch zusätzliche Ausgaben für Heizung und Strom, familiäre Essensversorgung, Schutzmasken und Desinfektionsmittel.

Menschen, die nicht die Grundsicherung ALGII, auch Hartz 4 genannt, bekommen, sondern das Arbeitslosengeld 1 haben keinen Anspruch auf den Corona-Bonus.
Dieser ist lediglich für Bezieher der Grundsicherung geplant.

Der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig.
Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden, entschied das SG weiter. Auch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden, rügte das Gericht in einer Mitteilung vom Freitag. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat. Dasselbe Gericht hatte kürzlich entschieden, Jobcenter müssten arbeitssuchenden Hartz-IV-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen - zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder als Geldleistung monatlich 129 Euro.
Das Gericht hatte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert. ( SG Karlsruhe, Beschluss vom 24.03.2021 - S 12 AS 711/21 ER )

Foto: Christin Klose
[ © Foto: Christin Klose ]

„Auch wenn diese Geste gut gemeint ist, muss dennoch der Frage nachgegangen werden, ob insbesondere Familien in den vergangenen Monaten unterhalb des Existenzminimums haushalten mussten und welche sozialpolitischen Schlüsse daraus für die Zukunft zu ziehen sind. Unsere Grundsicherungssysteme müssen so aufgebaut sein, dass die notwendige Unterstützung bereits in der Stunde der größten Not geleistet wird – und nicht erst Wochen danach“, erklärt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann aus Dresden und kündigt an, das Thema auf die Agenden kommunaler Arbeitskreise auf Landes- und Bundesebene zu bringen.

: GESETZLICHE GRUNDLAGE Sozialschutz-Paket III [ 05.02.2021 ] :

Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie
(Sozialschutz-Paket III)
sowie
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz (bzgl. Kinderbonus)

Inhalt

Die bis 31.03.2021 befristete Regelung zur Aussetzung der Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und zur eingeschränkten Vermögensprüfung (SGB II und SGB XII) wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Leistungsberechtigte (SGB II, SGB XII 3. und 4. Kapitel), denen für den Monat Mai 2021 Leistungen gezahlt werden und deren Regelsatz sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 ergibt, erhalten für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen im Monat Mai 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Erwachsene Grundleistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten im Mai 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 150 Euro zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen. Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
(Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 70 Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.

BGBl I Nr. 10 (2021) S. 335 - Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)

Sozialschutz-Paket II [ 27.04.2020 ]

Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)

Inhalt

Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (mit Kind im Haushalt: 77 Prozent) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020. Für die Berechnung der Bezugsmonate sind Monate mit Kurzarbeit ab März 2020 zu berücksichtigen. - Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. - Das Arbeitslosengeld wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Gesetzgebung

BGBl I Nr. 24 (2020) S. 1055 - Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)

BGBl I Nr. 24 (2020) S. 1055 - Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)

COVID-19-Gesetzgebung [ v.a. 23.03.2020 ]

Ausgewählter Inhalte

Sozialschutz-Paket. - SGBII/SGB XII: Für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 (mit der Option einer Verlängerung per VO bis 31.12.2020) entfällt die Berücksichtigung von Vermögen, werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen anerkannt und greifen Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.

UND WAS NUN KOMMEN WIRD !!!

Reform Hartz IV - Bürgergeld -
Und sehen wir es doch einfach mal sachlich ! Die Maßnahmen der Politik - gerade auch im Vorfeld der zu erwartenden Änderungen - sind rein politische Entscheidungen, um das 'Volk' entsprechend einzustimmen  . . .

Bürgergeld-Gesetz

Koalitionsvertrag:

»Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.«

Vorentwürfe

Faktenpapier Bürgergeld (BMAS) v. 20.07.2022

Regelungsüberblick zum geplanten Bürgergeldgesetz (BMAS) v. 20.07.2022

Im Koalitionsvertrag haben die drei Regierungsparteien vereinbart, die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") weiterzuentwickeln.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat am 20. Juli 2022 die Details des sogenannten Bürgergeldes vorgestellt, das Hartz IV ersetzen soll.

  • Die Regelsätze für die Grundsicherung ab dem 1. Januar 2023 sollen "angemessen steigen".
  • Das bisherige Prinzip, wonach die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung in den beiden Vorjahren berechnet werden, soll reformiert werden.
  • Das Prinzip von Fördern und Fordern wird nicht abgeschafft.
  • In den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld sollen Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben dürfen, diese werden in die Berechnungen nicht miteinbezogen. Danach soll wie bislang auch überprüft werden, ob zum Beispiel die Wohnsituation angemessen ist.
  • Vermögen von bis zu 60.000 Euro sollen nicht angetastet werden.
  • Ab Bezug des Bürgergelds soll eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten, in der verringerte Leistungen ausgeschlossen sind. Nur, wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, muss weiterhin negative Konsequenzen fürchten, z.B. wenn keine Termine wahrgenommen werden.
  • Die Vorgaben für Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) werden auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu geregelt.
  • Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Menschen sollen bei Bedarf mehr Zeit für den Erwerb eines Berufsabschlusses bekommen: drei statt bisher zwei Jahre.

Der Gesetzentwurf des Arbeitsministers geht nun in die Abstimmung der einzelnen Ministerien. Im September soll ihn das Kabinett verabschieden. Bundestag und Bundesrat könnten das Bürgergeld noch in diesem Herbst beschließen, am 1. Januar 2023 könnte es in Kraft treten.

Kritik an Heils Plänen kamen sowohl aus der FDP als auch aus der Union und der Linken. Der Sozialverband Deutschland fordert anstatt eines Regelsatzes von aktuell 449 Euro mindestens 650 Euro.

BMAS: Das neue Bürgergeld

Wir müssen jetzt ( ! ) dieses 'Bürgergeld' juristisch einwandfei definieren und gemeinsam einem zukünftig auch sozial verantwortlichen BGemB [ ~ Bedingungsloses Grundeinkommen mit Bedingungen ~ ] dadurch den Weg ebnen.
Sonst sehnen wir uns irgendwann
dann noch 'Hartz 4' wieder zurück !

UND WAS WIR DABEI KEINESFALLS VERGESSEN DÜRFEN !!!

In Deutschland haben wir einen ( noch einigermaßen ) funktionierenden 'Sozialstaat' !
Unsere Aufgabe ist es im Zuge dieser immer weiter fortschreitenden EU-isierung; Globalisierung, und der weltweit in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, sich verfestigenden neoliberalen Gesinnung; und gerade mit Sicht auf den bereits 2019 vom EU-Parlament postuzlierten 'Klimanotstand' den sozialen Standard der BRD als Erfolgsmodell zu importieren. Anstatt dieses mehr als fragwürdige 'Export-Modell us-amerikanischer Prägung' weiterhin stillschweigend zu dulden bzw. ertragen zu müssen !


HIERZU ETWAS ALTES VON ANNODAZUMAL . . .
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Zur Wertigkeit der Deutschen Nation :
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Die Stabilität der Weltgesellschaft ist heute mehr denn je durch zunehmende wirtschaftliche Ungleichheiten, soziale Ungerechtigkeiten und ökologische Grenzüberschreitungen bedroht. Der ärmere Teil der Menschheit verbraucht in einer verzweifelten Überlebensstrategie alle seine noch verfügbaren biologischen Ressourcen, weil andere Perspektiven nicht vorhanden sind. Die verherrlichte Überflussökonomie der reichen Länder treibt Raubbau an den mineralischen Ressourcen und greift damit ebenfalls massiv zerstörerisch in die Biosphäre ein. So entzieht die gesamte Menschheit sich und den nachfolgenden Generationen ihre Lebensgrundlagen. Der neoliberale Marktfundamentalismus löst dieses Problem nicht - ihm fehlt der ordnungspolitische Rahmen.
Europa als Idee und wirtschaftliche Einheit braucht Neues und wirkliche Veränderung als Alternative zum Einheitsbrei us-amerikanischer Prägung um das Zusammenwachsen der Völker, Kulturen und Nationen entscheidend mitbestimmen zu können.
Deutschland im Herzen Europas muss als Vorreiter einen eigenen Weg gehen, um aus einer verselbstständigten Eigendynamik vorherrschender Marktinteressen auszubrechen und somit in Einheit und Wirtschaftsunion mit der europäischen Gemeinschaft Richtung weisend in Emanzipation gegenüber überholten und sich selbst die Lebensgrundlage zerstörenden Marktmechanismen einer geeinten Menschheit Zukunft zu ermöglichen.
Global betrachtet muss [ ! ] ein Staat ähnlich wie die BRD aus dem normalen Wirtschaftsmechanismus aussteigen - radikal und konsequent - um die Trägheit der Masse in Bewegung zu versetzen.
Wir können, mutige und notwendige Reformen vorausgesetzt, Lähmung und Blockade überwinden und wieder zum Antreiber und Vorbild für Europa werden.
Dieses bedingt Aufklärung und Verdeutlichung, welche Werte Leben ermöglichen und somit Bestand vor den Herausforderungen unserer menschlichen Existenz im globalen Miteinander des beginnenden 3. Jahrtausends haben können.
Werden wir diese Reformen aber auch einfordern müssen ?
Dann müssen wir das aber auch gemeinsam tun.
    • 100 % • DEUTSCHLAND
    Deine BGemB Wahl 2022 !
A human right ...
Basic Income Guarantee !
BGemB ? + !
Grundeinkommen mit Bedingungen
Bedingungsloses Grundeinkommen mit Bedingungen

Was wir jetzt, bzw. im Oktober, tun sollten ist es eine Abstimmung im Sinne des Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 als juristische einwandfreie Sachentscheidung zu diesem vom EU-Parlament im Jahr 2019 verkündeten Klimanotstand abzuhalten.
Das ist ja eher so ein Online-Ding. Da gibt es Profis und auch Juristen. Und natürlich Bürger und Bürgerinnen.

[ F A K T E N ]

: Uno-Report :
Weltweit verändert der Klimawandel die Ökosysteme.
Mit acht Billionen Dollar ließe sich der ökologische Kollaps verhindern !
Die Vereinten Nationen fordern deshalb in einem neuen Klimareport ein Investitionsprogramm in die Natur.
Nur 0,1 Prozent der Weltwirtschaftsleistung genügen dabei.
» Niemand kann einen Zweifel daran haben, dass wir uns in einem planetarischen Notfall befinden. «
Mit diesen Worten beginnt ein neuer, dringlicher Appell der Vereinten Nationen !
Wir brauchen mehr Klimaschutz – und dafür brauchen wir mehr Geld.
[ https://linktr.ee/UNEP
[ unep.org/resources/state-finance-nature
[ unep.org/.../world-needs-usd-81-trillion-investment-nature-2050-tackle-triple
[ https://twitter.com/UNEP
»Wir sind in ein kritisches Jahrzehnt eingetreten«, heißt es dazu im UNEP-Report !
Noch sei es möglich, einen unkontrollierten Klimawandel und den ökologischen Kollaps zu vermeiden.
Aber nur, wenn statt immer wieder nur Versprechungen auch ganz real entschiedene und entscheidende Taten erfolgen.

[ W A R N I N G ]

WHAT LIES BENEATH :
The Understatement Of Existential Climate Risk :
This latest Breakthrough report argues for an urgent risk reframing of climate research and the IPCC reports. What Lies Beneath is the inside story of how climate policy-making has become embedded in a culture of failure and scientific reticence. The report brings together the voices of some of the world’s leading scientists.
https://www.breakthroughonline.org.au/whatliesbeneath
https://www.breakthroughonline.org.au/translations
= https://www.breakthroughonline.org.au/_files/=de.pdf
„Was sich darunter verbirgt – die Unterbewertung des existentiellen Klimarisikos“
"What Lies Beneath" – diese wichtige Studie, deren Aussagen sorgfältig recherchiert und gut belegt sind, wurde von der S4F-Regionalgruppe Aachen ins Deutsche übersetzt und ist nun auch hier verfügbar :
= ( PDF Download )
[ s4f-aachen.de/.../What-Lies-Beneath-deutsch-final.pdf

BMAS : 23. Februar 2022 :

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird bis 31.12.2022 verlängert

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung (SGB II / SGB XII) seit März 2020 vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung und die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

 

UND NUN NOCH EIN PAAR GRAFIKEN UND SCHAUBILDER !

 

| Juni 2021 |
Grundsicherung nach SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Empfänger-Quoten 2005 - 2020
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=grusi-sgb-xii

| Mai 2022 |
Grundsicherung und Rente
Löhne, Renten, Existenzminimum
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=lohn-rente-existenzminimum
Hat das sinkende Rentenniveau Auswirkungen auf das Risiko, im Alter eine Rente unterhalb der Grundsicherung zu erhalten? - Und wie hoch muss der Stundenlohn sein, um als kinderloser Single alleine mit dem anrechenbaren Nettolohn das maßgebliche Existenzminimum gerade decken zu können ?

| Mai 2020 |
»Diffusionsniveau«
Ein zusätzlicher Maßstab für die Verteilungsposition der Renten
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=diffusionsniveau
nde März legte die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag nach knapp zweijähriger Arbeit ihre Empfehlungen vor. Dort findet sich auch ein bislang kaum kommentierter Vorschlag: Die durch die Rentenversicherung erreichbare Verteilungsposition im Alter soll künftig nicht mehr nur an der Relation von verfügbarer Standardrente zum verfügbaren Durchschnittsentgelt (Rentenniveau) gemessen werden, sondern auch an der Höhe der verfügbaren Standardrente im Verhältnis zum durchschnittlichen Bedarf in der Altersgrundsicherung.
Der Vorschlag scheint geeignet, die Debatte rund um die Fürsorgeresistenz des Rentensystems ein Stück weit zu objektivieren und aus der argumentativen Umklammerung des gängigen – damit aber nicht unbedingt auch zielführenden – Verweises auf die relativ geringe Grundsicherungsquote von Altersrentnern herauszulösen.

| Januar 2015 |
Bruttoschwellen und Durchschnittsentgelte 2012
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=bruttoschwellen-und-durchschnittsentgelt-2012
Um sich aus der Harz-IV-Abhängigkeit zu lösen, müssen alleinstehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch abhängige Beschäftigung eine bestimmte Entgelthöhe erzielen (bedarfsdeckende Bruttoschwelle). Die Chancen hierfür hängen neben vielen anderen Faktoren auch vom regionalen Lohnniveau ab (Durchschnittsentgelte). Die unterschiedliche Höhe der Bruttoschwellen wiederum wird maßgeblich bestimmt durch die regional stark schwankenden Kosten für Unterkunft und Heizung.

| Juni 2021 |
Mindestlohn und Rente
Rente mit 68? … Rente mit 70? … Reicht alles nicht !
Jedenfalls nicht bei diesem gesetzlichen Mindestlohn ...
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=mindestlohn_und_rente

| März 2014 |
Wo der Mindestlohn nicht reicht
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=wo-der-mindestlohn-nicht-reicht
Rund 40 Prozent aller Singles im »Hartz-IV«-Bezug kommen selbst dann nicht über das Grundsicherungsniveau hinaus, wenn sie eine Vollzeitbeschäftigung zu einem Stundenlohn von 8,50 Euro hätten

| November 2021 |
Armutsrisiko
Die Messung von Einkommensarmut
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=armutsrisiko-mikrozensus
Einkommensarmut wird gemeinhin anhand von Indikatoren zur Ungleichheit der Einkommensverteilung gemessen (relative Einkommensarmut). Die Einkommensverteilung wiederum ist in Zeit und Raum variabel – und mit ihr sind es auch die Indikatoren zur Messung von Einkommensarmut. Dies ist bei Interpretation der ausgewiesenen Größen stets zu beachten.
: QUELLE :

http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=rente

http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=info-grafiken
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=interaktive-grafiken

LAW & ORDER ! Das kommt irgendwann in eine eigene Zusammenstellung !!!

Sozialgesetze

ALG - Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

AltTZG - Altersteilzeitgesetz

AltZertG - Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

ArbZG - Arbeitszeitgesetz

AsylbLG - Asylbewerberleistungsgesetz

BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

BEEG - Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)

BetrAVG - Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz)

BKGG - Bundeskindergeldgesetz

BVG - Bundesversorgungsgesetz

FRG - Fremdrentengesetz

HeimG - Heimgesetz

KSVG - Künstlersozialversicherungsgesetz

OEG - Opferentschädigungsgesetz

SGB I - Sozialgesetzbuch I - Allgemeiner Teil

SGB II - Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Alg II-V - Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld-Verordnung

UnbilligkeitsV - Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

SGB III - Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung

BaubetrV 1980 - Baubetriebe-Verordnung

WinterbeschV - Winterbeschäftigungs-Verordnung

SGB IV - Sozialgesetzbuch IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

BVV - Beitragsverfahrensverordnung

DEÜV - Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

SVHV - Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

SGB V - Sozialgesetzbuch V - Gesetzliche Krankenversicherung

SGB VI - Sozialgesetzbuch VI - Gesetzliche Rentenversicherung

VKVV - Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

SGB VII - Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung

BKV - Berufskrankheiten-Verordnung

UVAV - Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung

SGB VIII - Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe

SGB IX - Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

FrühV - Frühförderungsverordnun

SchwbAV - Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

SchwbAwV - Schwerbehindertenausweisverordnung

SchwbWO - Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung

WMVO - Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

WVO - Werkstättenverordnung

SGB X - Sozialgesetzbuch X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

SGB XI - Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung

SGB XII - Sozialgesetzbuch XII - Sozialhilfe

BShG_47V - Eingliederungshilfe-Verordnung

BShG_76DV - Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

BShG_88Abs2DV_1988 - Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

SozHiDAV - Sozialhilfedatenabgleichungsverordnung

SGG - Sozialgerichtsgesetz

SvEV - Sozialversicherungsentgeltverordnung

UhVorschG - Unterhaltsvorschussgesetz

VersAusglG - Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz)

WoGG - Wohngeldgesetz

WoGV - Wohngeldverordnung

WoGVwV - Wohngeld-Verwaltungsvorschrift


: P S :

» Duplication is the key of success ! «
Multiplikatorenfaktoren sind der Schlüssel zum Erfolg.

+ http://erwerbslosenverband.org/klage/3_klage_cash_003_anlage_aktuelle-sozialpolitik.html +
+ http://humanearthling.org/crowd/mail_public_20220725_vdk_positionen_urheberrecht.html +
: Kontaktangaben : Contact Information : Información de contacto :
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